Wer nützt bzw. schadet uns?
Wie funktioniert das?
Auf dieser Seite könnte mit der Zeit eine Beispielliste entstehen, wie
- Jugendämter - Gerichte
- Anwälte - Gutachter
uns, unserer Sache und natürlich unseren Kindern nützen bzw. schaden.
"Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler. Das Vormundschaftsgericht als Erzieher.",
Siegfried Bäuerle/Hans-Martin Pawlowski (Hg.), Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1996, 122 S., 36 DM.
"...(der Fall xx) steht bei realistischer Betrachtung exemplarisch für eine unübersehbare, große Anzahl durchaus tragischer Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer der Ignoranz und mangelnden Sensibilität, der subjektiv-ideologischen Borniertheit, des Machtmissbrauchs und der Willkür von Behörden in der Maske der Rechthaberei und Arroganz und der pervertierten Pose einer vorgegebenen Kinderfreundlichkeit wurden. In Wahrheit aber wird diesen Kindern auch heute noch durch verhängnisvolle falsche Sorgerechtsentscheidungen, durch traumatisierende Trennungen und Entwurzelungen im Rahmen notwendiger Interventionen bei schädlicher Fehlerziehung bis hin zur gerichtlich legalisierten Kindesentführung im Zusammenhang mit virulenten Partner- oder Ehekrisen unendliches Leid zugefügt und damit auch der Boden für eine Vielzahl seelischer und sozialer Fehlentwicklungen bereitet." (S.117, 118)
Wer Geschichten und Materialien dazu hat, möge sie mir zukommen lassen.
Zunächst möchte ich hier einen Brief an eine Mutter einfügen, der von Jürgen Griese, einem Mitglied des VAfK in einem speziellen Fall verfasst wurde.
Sehr geehrte Frau ...,
mein Name ist Jürgen Griese. Ich bin Vater von 2 Söhnen, Jan und Fritz, im Alter von 7 und 8 Jahren. Ich bin zwar geschieden, aber Jan und Fritz sind mittlerweile regelmäßig jedes 2. Wochenende, die Hälfte der Ferienzeit und auf Wunsch auch innerhalb der Woche bei mir, ihrem Vater.
Obwohl wir unseren Kindern keine intakte Familie mehr bieten können, haben Jan und Fritz dennoch intensiven Kontakt zu ihrer Mutter und zu ihrem Vater, was beide auch sichtlich genießen und für ihre Entwicklung nachweisbar förderlich ist.
Leider ist dies in Deutschland für Trennungskinder nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Viele deutsche Kinder verlieren spätestens ein Jahr nach der Trennung ihrer Eltern den Kontakt zu einem Elternteil - in der Regel zum Vater.
Als sich meine Eltern trennten - ich war damals 1,5 Jahre alt – habe auch ich den Kontakt zu meinem Vater vollkommen verloren. Ich kann mich nicht daran erinnern, ihn als Kind mal gesehen zu haben. Ich weiß aber noch, dass ich mich immer gefragt habe, wie er wohl aussehen würde, wie er wohl sein würde. Ich habe mir immer vorgestellt, wie mein Vater mit mir redet, mit mir spielt, mir etwas beibringt - leider ist es bei dieser Vorstellung geblieben. Sehr oft war ich als Kind traurig, weil andere Kinder einen Vater hatten und ich nicht.
Anfangs versuchte ich, über meine Mutter etwas über meinen Vater zu erfahren. Schnell aber merkte ich, dass es meiner Mutter nicht recht war, wenn ich sie auf meinen Vater ansprach. Sie wurde dann ärgerlich und traurig. Weil ich meine Mutter aber sehr lieb hatte und daher nicht wollte, dass sie traurig wird, habe ich dann nie mehr versucht, mit ihr über meinen Vater zu reden. Hätte man mich damals gefragt, so hätte ich sogar jedem anderen gesagt, dass ich meinen Vater nicht mehr sehen will - nur damit meine Mutter nicht traurig wird. Dabei war sie doch die einzige, die meinen Wissensdurst über das Wesen meines Vaters, also dem anderen Teil meiner Identität, hätte stillen können. Meine ganze Kindheit und meine ganze Jugend musste mein größter Wunsch, meinen Vater einmal sehen zu dürfen, mein Geheimnis bleiben.
Erst viele Jahre später habe ich offen versucht, zu meinem Vater Kontakt aufzunehmen. Im Alter von 38 Jahren ging dann mein Kinderwunsch in Erfüllung: Erstmals habe ich meinen Vater sehen können und sogar mit ihm sprechen können. Es war ein unbeschreibliches Glücksgefühl. Ähnlich dem Gefühl, dass ich hatte, als ich die Geburt meines ersten Sohnes, Jan, miterleben durfte.
Jan und Fritz können ihre Kindheit ohne dieses Leid erleben. Denn meine Ex-Frau und ich, wir konnten uns (freilich nach einem schweren Kampf) für Jan und Fritz auf die obige Lösung einigen. Wir sind schuld, dass Jan und Fritz keine intakte Familie mehr haben. Wir wollen aber nicht noch weitere Schuld auf uns laden, indem wir ihnen auch noch den Vater nehmen.
Sicherlich fragen Sie sich jetzt, warum ich Ihnen diese doch sehr persönlichen Dinge schreibe, und sicherlich ahnen Sie auch schon den Grund dafür: Aus nur wenigen Gesprächen mit Herrn xx habe ich den Eindruck gewonnen, dass er gewillt ist, yy das zu bieten, wonach ich mich als Kind immer nur heimlich sehnen konnte: eine Mutter UND einen Vater zu haben.
Ich bin mir sicher, dass auch Sie und Herr xx yy so sehr lieben, dass sie beide alles Leid von yy fernhalten werden. Wenn Herr xx bereit ist, seinem Sohn ein Vater zu sein, und wenn Sie yy aktiv auffordern, Kontakt zu seinem Vater aufzunehmen und ihm so zeigen, dass er Mutter und Vater haben darf, ohne dass Sie traurig werden, dass er also auf keinen Elternteil verzichten braucht, dann ersparen Sie yy das Leid, das ich als Kind hatte. yy wird es Ihnen beiden danken.
Yy hat nur eine Mutter und nur einen Vater - niemand kann ihm diese ersetzen.
In der Hoffnung, dass es Ihnen beiden gelingt, yy Vater und Mutter zu erhalten, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Griese
Beate Kricheldorf, die Autorin von
"Verantwortung: Nein Danke! - Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik"
schrieb nach einer Sendung über Kindesentziehung in ARTE einen Zuschauerbrief und schildert darin die Auswirkungen unseres deutschen Familienrechts:
ARTE – Zuschauerdienst
2A, rue de la Fonderie
F - 67080 Strasbourg Cedex
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
Danke und Kompliment für die am 03.09.02 (20.45 Uhr) ausgestrahlte Sendung zur Kindesentziehung in binationalen Ehen bei Trennung und Scheidung.
Der Beitrag konnte sehr eindrucksvoll das Leid der betroffenen Kinder, das Leid der „verwaisten“ Elternteile und die Langsamkeit, Ignoranz und tlw. sogar Missachtung von Gesetzen (bis hin zu Grundrechtsverletzungen) der deutschen Behörden und Gerichte vermitteln.
Daher möchte ich Sie ermutigen, das Thema weiterhin im Auge zu behalten und möchte ergänzend auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen.
Das Problem „Kindesentziehung“ betrifft keineswegs nur binationale Paare.
Diese Fälle mögen spektakulärer (und somit medienwirksamer) erscheinen - wenn es zum Beispiel um eine Entführung von oder nach Persien geht – aber auch innerhalb Deutschlands sind Kindesentziehungen bei Trennungen/Scheidungen sozusagen an der Tagesordnung; mit den gleichen verheerenden Auswirkungen für das betroffene Kind und den ausgegrenzten Elternteil.
Hier kommt sogar noch ein Problem hinzu, das im öffentlichen Bewusstsein weitestgehend tabuisiert ist: Nämlich dass es überwiegend Mütter sind, die Kinder entziehen und dass weiblich/mütterliches Fehlverhalten und Versagen im Sinn des feministischen Zeitgeistes nicht zu existieren hat und daher in den Köpfen von Jugendamtsmitarbeitern, Familienrichtern, Psychologen usw. auch nicht existiert. Derartiges Fehlverhalten wird hilflos toleriert oder gebilligt, mitunter sogar entschuldigt oder unterstützt.
Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden (hinzu kommt die Dunkelziffer unverheirateter Paare) und meistens sind Kinder im Spiel. Es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern fast schon um ein Massenphänomen.
Ähnlich wie die deutsche Familienpolitik keine Familienpolitik ist, sondern Politik von Frauen für Frauen, herrscht in der deutschen Familienrechtspraxis keine Gerechtigkeit, Gleichberechtigung oder Kindeswohlorientiertheit, sondern unumschränkte Mütterparteilichkeit.
Kein Wunder also, dass so viele Frauen/Mütter diese Chance wahrnehmen und die ihnen zugebilligte Narrenfreiheit gnadenlos ausnutzen.
D.h. sie betrachten Kinder als ihren „Besitz“ und instrumentalisieren diese (als „Waffe“), um eigene Interessen (insbesondere Macht und Rache) durchzusetzen. Zum Beispiel setzt die Mutter sich völlig bedenkenlos und skrupellos über Gerichtsbeschlüsse (Umgangsrecht für den Vater) hinweg und boykottiert oder vereitelt den Umgang ohne mit irgendwelchen Konsequenzen oder Sanktionen rechnen zu müssen. Nur ganz selten wird ein Zwangsgeld verordnet und noch seltener das Sorgerecht entzogen.
Die eigene Befindlichkeit - z.B. der Exmann solle sie in Ruhe lassen und sich nicht mehr in ihr Leben einmischen - rangiert vor dem Interesse (und dem Recht!) des Kindes, den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil zu behalten. Oftmals beeinflusst die Mutter auch das Kind im Sinn der eigenen Interessen. Das reicht von subtilen Signalen („Du darfst ja den Papa besuchen, wenn Du willst, aber wenn Du mich lieb hast, bleibst Du hier“) bis zu beabsichtigtem Aufhetzen.
Das Kind gerät in unerträgliche Loyalitätskonflikte und schizophrene Gefühlszustände, indem es einen Teil von sich (die Liebe zum Vater) abspalten muss, um der Mutter gerecht zu werden. Aus Angst, die Mutter auch noch zu verlieren, greift das Kind sogar zu selbstzerstörerischen Mitteln (Verleugnung eigener Gefühle), was lebenslange psychische Störungen zur Folge haben kann.
Fehlverhalten wie mangelnde Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft (soziale Inkompetenz) wird bei Müttern grundsätzlich nicht negativ bewertet, sondern im Gegenteil mit dem alleinigen Sorgerecht „belohnt“.
So empfehlen Anwältinnen Müttern oftmals, sich noch ein bisschen mehr querzustellen (Briefe nicht zu beantworten, Gespräche abzulehnen usw.), um mit dem Argument „keine Kooperation zwischen den Eltern möglich“ die Alleinsorge für die Mutter zu bewirken. Wobei selten gefragt wird, ob sie auch zu Alleinverantwortung befähigt ist oder über genügend Bindungstoleranz verfügt, sondern lediglich intendiert ist, ihr Alleinmacht zu geben.
Und der Verlockung, diese Macht zu missbrauchen, erliegen nur allzu viele Mütter; indem sie z.B. die Umgangskontakte noch kleinlicher zu reglementieren versuchen oder gar „betreuten“ Umgang fordern; angeblich aus Besorgnis o.ä., in Wirklichkeit aus Machtlust und Schikane. Oder die Mutter zieht um und der Vater muss nun 600 km fahren, um seine Kinder zu sehen.
Es kann also passieren (und passiert leider allzu oft ), dass einem Vater ohne jegliches eigene Verschulden (nur aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft und fehlenden Bindungstoleranz der Kindesmutter und vielleicht noch eines mütterparteilichen Gutachters) das Sorgerecht entzogen wird, ihm trotz Umgangsrecht die Kinder entzogen werden und er dennoch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird (manchmal bis zum Selbstbehalt des Sozialhilfesatzes). Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum ein unterhaltspflichtiger Vater in die Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert wird.
Wenn ein solcher Vater nun sein Umgangsrecht einklagt oder gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde einlegt, gilt er als Querulant und kann keinesfalls mit „Gerechtigkeit“ rechnen, sondern bekommt nun die geballte Müttermacht und Richtermacht zu spüren. Ist die Mutter skrupellos genug, zaubert sie nun einen Missbrauchsvorwurf hervor, womit der Umgang erst mal ausgesetzt wird.
Oder ein Familienrichter (in seiner Eitelkeit gekränkt, wenn ein Beschluss angefochten wird) denkt sich „Mal sehen, wer hier der Stärkere ist“ und missbraucht seine Macht nun ebenso gnadenlos wie die Mutter.
Fazit :
Durch mütterlichen Egoismus und Skrupellosigkeit (gebilligt und unterstützt von mütterparteilichen Jugendämtern, Familiengerichten, Gutachtern) bleiben die Kinder auf der Strecke. Oft entwickeln sie psychische Auffälligkeiten bis hin zu schwersten Verhaltensstörungen, womit mütterparteiliche Psychologen wiederum ihr Geld verdienen.
Und auch Männer/Väter bleiben auf der Strecke (werden krank, arbeitslos), wenn sie ständig nur entrechtet und verpflichtet werden.
Mit dieser Schilderung soll keineswegs gesagt sein, dass alle Mütter sich in Trennungssituationen so verhalten. Wenn ausnahmsweise ein Vater die Alleinsorge hat, ist dieser den Verlockungen von Machtmissbrauch und Skrupellosigkeit natürlich genauso ausgesetzt.
Dennoch handelt es sich bei dieser Schilderung nicht um Einzelfälle. Jeder, der als Betroffener oder „Professioneller“ mit Trennungsfamilien zu tun hat, erlebt solche Mechanismen tagtäglich.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Kricheldorf, 7.9.02
Jugendämter
Diesem Kapitel muss ich ein Statement voranstellen, das der Brisanz des Themas und der schwierigen Lage der Jugendämter gerecht werden soll.
Jugendämter haben Macht und sind immer wieder auch ohnmächtig. Es gibt unzählige Beispiele, wo Jugendämter versagt haben, wo sie Leid über Kinder und Familien gebracht haben. Und es gibt Beispiele von einzelnen Jugendamtsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen, die gute Arbeit geleistet haben. Aber mit dieser sowohl-als-auch - Strategie kommen wir nicht an den Nerv des Problems.
Jugendämter haben eine wichtige Rolle im Gefüge der staatlichen Trennungsbegleiter und der Krisenintervention. Dort, wo sich Jugendamtsleitungen einäugig das Mütterprimat auf die Fahne schreiben und dann auch noch ungenügend qualifiziertes Personal über Schicksale entscheidet, geschieht massenhaft Unrecht und Kinder werden nachhaltig geschädigt. Dabei ist oft absurd, dass dieselben Ämter den Umgang mit beiden Eltern auch nach der Trennung propagieren und dann aber einer umgangsboykottierenden, bindungsintoleranten und dialogverweigernden Mutter nachgeben und deren subjektive Befindlichkeit bedienen - auf Kosten der Kinder und des Vaters.
Ich beneide in vielen Fällen nicht die komplexe Entscheidungssituation, in die Jugendamtsmitarbeiter gebracht werden und verstehe den schwierigen Job, den sie haben, wenn sie versuchen müssen, dort einzugreifen, wo zwei Erwachsene oder eine von zwei Erwachsenen ihre Situation nicht mehr im Griff hat/haben.
Aber immer wieder wird grob fahrlässig falsch entschieden, gegen alle Erkenntnisse der Sozialwissenschaften und mit der sturen Prämisse: Gib alle Rechte der Mutter, dann wird schon noch genug fürs Kind übrig bleiben!
Kein Wunder, dass dort, wo Betroffene und Jugendamtsmitarbeiter sich gegenüber stehen, die Emotionen hoch wogen und die Stimmung leicht explosiv wird.
Ich habe großen Respekt vor jedem gut geschulten Jugendamtsmitarbeiter, der sich seiner Aufgabe mit Sachverstand und Augenmaß stellt und immer wieder versucht, für die Kinder das Optimum zu erreichen - auch gegen Widerstände in den eigenen Reihen.
Hier die 1. ungeheuerliche und doch alltägliche Geschichte über die Funktionsweise eines Jugendamtes:
Zunächst die Stellungnahme des Jugendamtes Karlsruhe-Land im ersten Gerichtsverfahren zum Umgang des Vaters mit dem Kind L. Der Umgang mit der zweiten Tochter H. hat sich schon dadurch erledigt, dass die inzwischen 15-Jährige infolge Indoktrination durch die Mutter den Umgang zum Vater von sich aus ablehnt - trotzdem natürlich den Unterhalt einkassiert.
Landratsamt Karlsruhe Karlsruhe, 11.01.1999
Telefon: (07 21) 9 36 6730
Fachbereich III Sachb.: Frau K.
Betreuungsbehörde Aktenzeichen: 30.12125
(Bei Antwortschreiben bitte angeben)
Landratsamt Karlsruhe. 76126 Karlsruhe
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Familiengericht
Karlsburgstr. 10
76227 Karisruhe-Durlach
K . . / . NN
‑ Regelung des Umgangsrechtes für das Kind
L. , * 06.11.1992
Mutter: NN
Vater: K
Schwester: H
Mit Verfügung vom 22.07.1998 wurden wir um Mitwirkung beim Verfahren bzw. Beratung der Eltern gebeten.
Ein gemeinsames Gespräch lehnte Frau N ab. Sie wollte sich von Herrn K nicht mehr beschimpfen lassen.
Wir haben mit den Eltern getrennt gesprochen, mit Frau N beim Hausbesuch am 09.12.1998, L. konnte dabei alleine gesprochen werden, H. haben wir kurz gesehen.
Herr Krieg sprach am 07.12.1998 auf unserer Dienststelle vor.
Zu beiden Eltern bestand telefonisch Kontakt.
Telefonisch haben wir mit dem Rektor der Grund- und Hauptschule Wössingen, der Kindergartenleiterin in Wössingen, der Betreuerin der Kernzeitbetreuung und der Schwester zu Herrn K. gesprochen.
Die Darstellung der Eltern über den Verlauf des Umgangsrechtes ab Antragstellung gehen weit auseinander. Laut Herrn K. hat sich Frau N einfach über die gerichtliche Entscheidung vom 06.08.1998 hinweggesetzt und sich ins Ausland abgesetzt. Er habe wegen L. seine gesamte Urlaubsplanung abgesagt. Er bestätigte, daß er nach Erhalt des Beschlusses ein Verlegen des Termines auf das Ferienende beim Anwalt von Frau N versucht habe. Einen Grund dafür nannte er uns jedoch nicht. Die Einladung von Frau N, nach Pula zu kommen, sieht er als Falle und unzumutbar. Das Verhalten von Frau N ist für ihn böswillig, sie will ihm Schaden zufügen, ihn kränken, ihm wehtun, sie mißachte das Kindeswohl, spielt die Macht, die sie mit dem Kind hat, gegen ihn aus.
Laut Frau N bekam Ihr Anwalt den Gerichtsbeschluß verspätet. Sie wäre jedoch bereit gewesen, L. nach Vorlage des Beschlusses zwei Tage später dem Vater zu übergeben. Herr K. wollte jedoch bei ihrem Anwalt den Termin auf die 2. Ferienhälfte verlegt wissen. Sie bot ihm an, daß sie gegen einen Urlaub in Pula keine Einwände hatte, sie selbst dort mit den Kindern den Urlaub verbrachte, L. dort zu übergeben. Der Campingplatz wäre groß genug, man hätte sich dort nicht begegnen müssen. Dies hätte Herr K. abgelehnt.
Frau N schildert den Vater ihrer Kinder als sehr spontan, impulsiv und unzuverlässig. Sie glaubt nicht, daß er wegen L. seine Türkeiexpedition abgesagt hätte. Sie bot ihm an, mit L. gemeinsam Urlaub zu machen unter der Voraussetzung, daß er angibt, wie er den Urlaub gestalten wird. Daraufhin kamen von Herrn K. verschiedene Alternativen, u. a. Pula. Für sie war das zu vage. Auch hat sie uns mit Datum vom 31.08. eine Karte vorgelegt, die Herr K. an H. aus der Türkei schrieb. Er berichtete, daß er eine tolle Zeit als Tauchführer (o. ä.) dort in einer Ferienanlage verbringe. Nach Frau Ns Erfahrungen wird so ein Ferienjob rechtzeitig abgesprochen und geplant.
Verlauf der vorherigen Umgangskontakte
Die bisherigen Besuchswochenenden wurden laut Herrn K. von der Mutter nach Lust und Laune abgesagt. Im Jahre 1997 hätte er L. lediglich an acht Wochenenden bei sich gehabt. Er habe an einem Besuchswochenende L. auf eine Veranstaltung mitgenommen. Das Kind habe dort in einem Nebenraum geschlafen, solange seine Anwesenheit erforderlich war. Hätte er die Mutter um Verlegung gebeten, wäre das Wochenende ersatzlos gestrichen worden.
Laut Frau N verhielt sich L. im Kindergarten vor den Papa-Wochenenden unsozial. Das Kind braucht einen regelmäßigen Schlafrhythmus, wäre nach den Papa-Wochenenden unausgeschlafen und entsprechend mißgelaunt gewesen.
An den Reaktionen des Kindes bemerke sie, daß L. gegen die Mutter beeinflußt werde. Auch äußere das Kind immer wieder, daß die gemeinsame Zeit mit dem Papa zu kurz wäre, man habe nichts planen können, weil der Papa so viele Termine habe. Zu dem Gau-Turnfest habe er das Kind einfach mitgegeben, ohne die Rückfahrt zu organisieren. L. weinte deswegen sehr. Warum der das Kind nicht begleitete, entzieht sich unserer Kenntnis. Laut Frau N geht L. gerne zum Papa. Über den Verlauf der Wochenenden weiß sie nur, was L. erzählt.
Aussage zur Person der Eltern
Herr K. brachte massive Vorwürfe bezüglich der Person der Mutter vor. Bis zum Zeitpunkt der Trennung wäre sie eine gute Mutter gewesen. Danach hätte sie zeitweise die Kinder jedoch 4 Tage am Stück alleine gelassen, um ihrem Vergnügen nachzugehen. Herr K. schildert Frau N als rachsüchtig und geldgierig. Die Kinder wären ihre Waffe, um ihn zu treffen und Machtmittel über ihn. Sie habe ihn aus dem Haus geworfen.
Frau N hat nach ihren Angaben die Lebensgemeinschaft mit Herrn K. beendet. Er lebe in einer anderen Welt, wäre spontan und unzuverlässig. Die Umgangskontakte wolle er nach Lust und Laune wahrnehmen. Es komme vor, daß er dann nach einer Stunde den Umgangskontakt um eine Stunde verlängern will.
Herr K. arbeite nebenher noch gewerblich (Licht und Ton), habe viele Termine.
Grundlage für ihre Unterhaltsforderungen wären lediglich seine Lehrerbezüge. Freiwillig zahle er jedoch überhaupt keinen Unterhalt.
Sein Erziehungsverhalten gegenüber H wäre sehr streng gewesen, von L. ließe er sich um den Finger wickeln. Ihre Schwester habe sich ein eigenes Bild vom Vater machen können und lehne die meiste Zeit Umgangskontakte mit ihm ab.
L. wäre ein Kind, das Grenzen braucht, die der Vater zur Zeit evtl. auch situationsbedingt nicht biete.
Vorstellungen der Eltern zum Umgangsrecht
Beide Elternteile sehen für ihre Haltung das Wohl des Kindes. L. möchte gern zum Vater, die Mutter will dem Kind die Beziehung zum Vater behalten, möchte jedoch jetzt vom Gericht die Bestätigung, daß das, was er mit dem Kind tut, auch mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Sie legt Wert darauf, dass Herr K. auf die Besuchszeiten keine gewerblichen Termine legt und die Zeit mit L. kindgerecht verbringt. Abweichungen von er festgesetzten Regel will sie nicht hinnehmen, weil dann nach ihren Erfahrungen die Ausnahme zur Regel wird.
Auch uns gegenüber argumentierte Herr K. anfangs, daß er den Kindern beide Eltemteil erhalten wolle und die Kinder zwanglos wenn sie möchten den Vater besuchen könnten. Ls Schwester besuche den Vater je nach Bedarf, gehe jedoch die meiste Zeit auf der anderen Straßenseite an seinem Haus vorbei.
Jetzt besteht Herr K. bezüglich L. auf einer 14tägigen Regelung übers Wochenende und die halben Ferien. Unser Vorschlag, mit dem sich Frau N einverstanden erklären könnte, daß L. an einem Nachmittag (Vorschlag mittwochs, L. hat dann keine Nachmittagstermine) pro Woche beim Vater ist, kann er höchstens als Übergangslösung akzeptieren, es ist ihm zu wenig.
Uns gegenüber äußerte Herr K., daß er einen Verfahrenspfleger für L. beantragen möchte, ebenso wären seine beiden Kinder inzwischen so verstört (schwer PAS geschädigt), daß er mit Hilfe eines Gutachtens die elterliche Sorge für beide Kinder beantragen möchte.
Bei unseren Kontakten mit Kindergarten, Schule, Kernzeitbetreuung sowie Herrn Ks Schwester wurde bestätigt, daß bei L. keine Auffälligkeiten feststellbar sind, die auf einen Versorgungs- Betreuungs- oder Erziehungsmangel hinweisen. Das Kind wird als von der Mutter gut versorgt und unauffällig beschrieben. Die Mutter hielt Kontakte zu den Institutionen, der Vater habe im Kindergarten immer wieder versucht, Kontakt zu L. aufzunehmen, obwohl ihn der Kindergarten bat, dies mit der Mutter zu klären. Er tauchte öfters auf und mußte weggeschickt werden.
Jetzt bringt er manchmal L. von der Kernzeitbetreuung zur Schule und zurück. Frau N weiß von diesen Kontakten, sieht jedoch z. Z. keine bessere Lösung, als sie zu tolerieren. Der Gesprächswunsch von Herrn K. mit der Schule wurde von dort im Hinblick auf die Rechtslage abgelehnt, er habe ärgerlich reagiert.
Wir sehen einerseits, daß L. Kontakte zu ihrem Vater will. Allerdings waren diese Kontakte nach Schilderung der Mutter und Äußerungen des Kindes aufgrund terminlicher Vorgaben und eigener Interessen des Vaters nicht immer kindgerecht gestaltet. Hinweise auf eine mangelnde Versorgung oder Betreuung konnte ebensowenig gefunden werden, wie Kennzeichen einer PAS-Schädigung. Wir sind unsicher, ob Herr K. ernsthaft an der elterlichen Sorge interessiert ist oder er sich nur rächen möchte.
Die Lösung, daß L. einen freien Nachmittag pro Woche beim Vater verbringt, sehen wir als Kompromißvorschlag, der auch Herrn Ks Terminplanung entgegenkommen würde. Falls für die Ferien- und Urlaubszeit eine Regelung erlassen werden müßte, müßte sichergestellt sein, daß L. vom Vater betreut wird und nicht, wenn auch nur zeitweise, anderen überlassen wird (er hat sie ja nur so kurze Zeit und sollte dies auskosten). Seine Urlaubsplanung müßte eindeutig klar und überprüfbar sein.
Um zu klären, wer sein Verhalten weniger am Kindeswohl orientiert, wäre auch ein Gutachten denkbar.
K.
Entgegnung des betroffenen Vaters auf das Schreiben des Jugendamtes Karlsruhe-Land vom 11.01.1999, Aktenzeichen 30.12125
Zu den Einschätzungen von Frau K., der Referentin des Jugendamtes:
Im zweiten Satz schreibt Frau K.:
"Ein gemeinsames Gespräch lehnte Frau N. ab. Sie wollte sich von Herrn K. nicht mehr beschimpfen lassen."
Durchaus objektiv und sachlich richtig wäre:
- Herr K geht sofort positiv auf das Angebot einer gemeinsamen Unterredung ein, was von der Mutter allerdings abgelehnt wird. -
Die Referentin lässt also schon im 2. Satz keinen Zweifel an ihrer Wertung. Es geht darum, die Haltung und das Verhalten einer Mutter positiv darzustellen und das des Vaters als unakzeptabel zu beurteilen. Der unvoreingenommene Leser wird damit in die gewünschte Richtung gelenkt. Was kommt, hat die Aufgabe, diese Wertung zu bestätigen.
Es wird berichtet, dass mit dem Rektor der Grund- und Hauptschule, der Kindergartenleiterin, der Betreuerin der Kernzeitbetreuung und mit meiner Schwester telefonisch gesprochen wurde. Für jeden uninformierten Leser entsteht der Eindruck der Objektivität. Wer in so vielen Kontakten versucht, die Wahrheit herauszufinden, kann doch wohl schließlich nur auf die Wahrheit stoßen. Ich werde später schildern, was tatsächlich bei dieser Recherche erreicht wurde.
Zu "Verlauf des Umgangsrechtes ab Antragstellung"
Im Abschnitt 2 und 3 der Seite 2 nimmt Frau K. Bezug auf die Vorgänge um meinen Eilantrag bezüglich des Umgangsrechtes während der Sommerferien. Ich möchte hier nicht nochmals detailliert auf diesen Rechtsfall eingehen und kann mir das auch ersparen. Alles ist ausführlich schriftlich dokumentiert. Wer sich die Mühe macht, die gerichtlichen und anwaltlichen Schreiben mit der Darstellung des Jugendamtes zu vergleichen, hat die objektive Chance, die Farbe der Brille auszumachen, durch die im Jugendamt gesehen wird. Beweisbare Tatsache ist, dass das Amtsgericht in zwei Beschlüssen festgestellt hat, dass L. das Recht hat, während der Sommerferien 3 Wochen bei ihrem Vater zu sein. Der Mutter ist es mit Unterstützung ihrer Anwälte gelungen, diese Beschlüsse zum Nachteil ihres eigenen Kindes zu missachten.
"Er bestätigte, dass er nach Erhalt des Beschlusses ein Verlegen des Termines auf das Ferienende beim Anwalt von Frau N versucht habe. Einen Grund dafür nannte er uns jedoch nicht."
Ich habe auch Frau K. gegenüber erklärt, dass dieser Antrag auf Verlegung deshalb nötig war, weil Frau N sich auch 4 Tage nach Inkrafttreten der richterlichen Entscheidung nicht bei mir meldete, obwohl sie über ihren Anwalt über das Urteil informiert war. Deshalb war eine Umsetzung des Urteils-Tenors nicht mehr möglich. Es ist für mich unverständlich, wie die Vertreterin des Jugendamtes ihre Darstellung rechtfertigen kann.
"Nach Frau Ns Erfahrungen wird so ein Ferienjob rechtzeitig abgesprochen und geplant."
Die angeblichen "Erfahrungen" von Frau N werden zum Sachverständigenurteil hochstilisiert. Ihre natürlich subjektive Einschätzung meiner spezifischen Situation wird zum Werturteil, das den Ausschlag gibt. Niemand hat sich um den tatsächlichen Sachverhalt bemüht. Wahrheitsfindung ist nicht gewünscht. Darum geht es hier schließlich auch nicht. Eine staatliche Institution müht sich, eine für sie unbequeme Situation so hinzubiegen, dass ihre Ignoranz, ihr Versagen und ihre Untätigkeit gedeckt ist. Deshalb wird alles benutzt, was dem Vorurteil dient: Für das Jugendamt ist eine sorgeberechtigte Mutter immer schützenswert, selbst gegen die Interessen der Kinder. Ein zahlender Vater soll zahlen. Will er darüber hinaus Vater sein, ist das nur dann gut, wenn die Mutter das ebenfalls gut findet. Lehnt diese aber alles ab, was über eine Banküberweisung hinausgeht, ist das unbequem. Erwartet der Vater gar, dass das Jugendamt gegen schlimme Vernachlässigungen der Mutter vorgeht, ist dies eine Zumutung. Das Amt müsste tätig werden, sich einmischen. Es ist aber viel bequemer, alle - auch erfundene - Argumente zu bemühen, um das gesellschaftliche Urmuster, den Standardmodellfall des bundesdeutschen Familienrechts zu konstruieren, nachdem die Mutter immer die mittellose Gute, böswillig Verlassene, ist und der Vater der vermögende Geizhals, der sich nach der egoistischen Trennung von der Familie nicht mehr um die Kinder kümmern will und deshalb im Namen des Volkes zumindest zum Zahlen gezwungen werden muss. Daneben ist er böswillig, aggressiv und unzuverlässig. Wenn es gelingt, den Fall so hinzubiegen, ist der Status quo gerechtfertigt, das Jugendamt ist in seiner Untätigkeit bestätigt. Wahrheit ist deshalb unbequem.
Zu "Verlauf der vorherigen Umgangskontakte"
Frau K. behauptet deshalb auch:
"Warum der das Kind nicht begleitete, entzieht sich unserer Kenntnis."
Ich habe sehr wohl Frau K. ausführlich darüber informiert, wie die Ereignisse um den Termin "Gaukinderturnfest" am 11.07.98 abliefen. Dies ist auch in meiner Stellungnahme vom 19.10.98 zur Klageerwiderung der Gegenseite vom 05.08.98 nachzulesen. Gerade dies war ja auch nach meiner Empfehlung für Frau K. der Grund, warum ich Frau K. empfahl, mit meiner Schwester telefonischen Kontakt aufzunehmen. Beim Gespräch mit ihr habe ich sie ermuntert, die Bestätigung für meine Schilderung bei meiner damals beteiligten Schwester zu holen. Wenn sie dann im Protokoll anführt, davon nichts zu wissen, kann nur festgestellt werden, dass hier eine staatliche Institution zugunsten einer Partei auf einem Ohr taub ist.
Auf Seite 2 beginnen 3 Abschnitte mit "Laut Frau N...'' und "Frau N...'' Die Mutter wird dort zitiert und ihr Verhalten mit ihren eigenen Aussagen gerechtfertigt. Sprachlich wird dies durch absolute indikative Aussageformen gestützt:
"Frau N schildert den Vater ihrer Kinder als sehr unzuverlässig."
In nur einem kürzeren Abschnitt mit einem "...laut Herrn K...." im ersten Satz erhalte ich als Vater die Gelegenheit zur Aussage. Diese Darstellungen allerdings stehen im Konjunktiv: "...hätte er L. ...", ... "Hätte er die Mutter ...". Die wohl unbewusst angewandten sprachlichen Mittel entlarven die tendenziöse Haltung.
Zu "Aussage zur Person der Eltern"
"Herr K. brachte massive Vorwürfe bezüglich der Person der Mutter vor. Danach hätte sie zeitweise die Kinder jedoch 4 Tage am Stück alleine gelassen..."
Die Vertreterin des Jugendamtes stellt dies - im Konjunktiv formuliert - als Behauptung von mir dar. Was sie wissentlich verschweigt, sind folgende Fakten:
Die Mutter hatte die beiden Kinder im Alter von 3 bzw. 12 Jahren vom 18.02. bis einschließlich 22.02.96 ohne Versorgung durchgehend allein gelassen (5 Tage), um einen ungestörten Kurzurlaub zu verbringen. Als dasselbe vom 04.07. - 07.07.96 wieder passierte, hatte ich versucht, das Jugendamt zu erreichen und schaffte das nicht im Landratsamt, sondern nur bei der Stadt. Dort wurde ich zynisch gefragt, ob direkte Gefahr für die Kinder bestünde ("Brennt das Haus?"). Am 16.07.96 erreichte ich telefonisch die zuständige Frau K., die von mir umfassend informiert wurde und eine Aktennotiz machen wollte. Nachdem die Mutter die Kinder fortgesetzt bis zu 4 Tagen pro Woche allein ließ und gleichzeitig den Kontakt zu mir verbot, war ich am 14.02.97 persönlich im Jugendamt und bat für die Kinder um eine Einmischung in die Situation. Da sich das Jugendamt nach einem Gespräch mit der Mutter wieder bei mir melden wollte, bis zum 18.03.97 aber keine Rückmeldung erfolgte, rief ich wieder an. Frau K. erklärte mir, dass sie nichts weiter unternehmen würde, weil die Mutter keine Veränderung wünsche. Diese hätte die Vernachlässigungen durchaus zugegeben, aber damit argumentiert, dass sie die Übernahme der Verantwortung der jetzt 13-Jährigen zutraue. Damit wäre die Angelegenheit für das Jugendamt erledigt.
Wenn die Vertreterin des Jugendamtes in dieser Stellungnahme nichts mehr davon wissen will und meine Schilderungen als Behauptungen bezeichnet, muss erlaubt sein nachzufragen, warum dies geschieht.
Auf Seite 3 taucht zum 2. Mal der Vorwurf auf, ich sei unzuverlässig. Ich halte Frau K. in diesem Fall zugute, dass sie vielleicht nur zitiert, was ihr gesagt wurde. An dieser Stelle aber jedoch mache ich mir die Mühe, diesem Vorwurf nachzugehen:
Fest steht, dass ich mich an alle Abmachungen bezüglich des Umganges pünktlich und zuverlässig gehalten habe. Ich habe L. immer und ausnahmslos pünktlich abgeholt und pünktlich wieder zurückgebracht. Diesem meinem Verhalten stehen folgende Vorkommnisse gegenüber:
Freitag, 05.07.96
Die Mutter ist für ihre Kinder, ohne dass dies vorher abgesprochen war, von Mittwochabend bis Samstagabend weg. Am Freitag holt deshalb niemand L. von der Pflegestelle ab. Sie bleibt bei der Pflegemutter Frau Z, bis ich durch Zufall feststelle, dass irgend etwas nicht in Ordnung sein kann und mich darum kümmere.
Weihnachten 1996
Es war vereinbart, dass die Kinder wie im letzten Jahr am 24.12. bis nachmittags bei mir sind. Ohne Vorankündigung fährt die Mutter am 21.12. mit den Kindern weg und erscheint nicht mehr. Ich warte und bin über Weihnachten mit meinen Vorbereitungen allein.
Freitag, 19.09.97
Nachdem ich L. über die Sommerferien 2 volle Monate lang nicht gesehen habe, gehe ich am nächsten "Papawochenende" voller Erwartung zum übernächsten Haus, um L. abzuholen. Nach längerer Wartezeit wird mir von H. übermittelt, die Mutter hätte sich entschieden, das Papawochenende auf das nächste Wochenende zu verschieben. Ich bin wieder mit meinen Vorbereitungen und meinen Erwartungen allein. Die Ungeheuerlichkeit kommt aber erst noch: Die Mutter fährt daraufhin (Freitag 15.00 Uhr) weg, kommt erst am Sonntag um 22.15 Uhr wieder und lässt die Kinder wie so oft unversorgt allein, obwohl ich 2 Häuser daneben ebenfalls enttäuscht allein bin.
Sonntag, 09.11.97
Ich hatte L. übers Wochenende bei mir. Um 18.00 Uhr will ich sie wieder zurückbringen. Es ist niemand zuhause. Zuerst versuche ich es im 5-Minuten-Takt, dann alle 10 Minuten. Um 19.00 Uhr gebe ich auf. Ich bringe L. bei mir ins Bett und verständige meine Schwester E., um mir nicht noch Kindesentführung vorwerfen lassen zu müssen. Am Haus der Mutter werfe ich eine Nachricht in den Briefkasten. Bis 20.30 Uhr meldet sich niemand bei mir! Die Mutter war wie immer übers Wochenende weg. H. hatte als ältere Schwester wie immer die Aufgabe, alles zu versorgen. Sie hatte aber einfach vergessen, rechtzeitig zuhause zu sein.
Donnerstag, 22.01.98
In meinem Briefkasten liegt eine schriftliche Notiz der Mutter: "L. geht freitags von 16-17.00 h in die Kindertanzgruppe in .... Die Besuchsregelung kann bleiben, wenn Du sie regelmäßig hinbringst, oder sie beginnt zukünftig gegen 18 h." Ab dem nächsten Tag richte ich mich entgegen meinen ursprünglichen Planungen danach. Am 26.06.98 zeigt sich folgende Situation: Von den 26 Freitagen dieses Jahres war L. an 17 Freitagen außerhalb der Ferien bei der Mutter. An keinem dieser Tage hat die Mutter L. zur Kindertanzgruppe gebracht. Ihre Forderung an mich war reine Schikane.
Mittwoch, 25.03.98
L. wird nicht vom Kindergarten abgeholt. Die Mutter ist weg. Die Erzieherinnen müssen sich um die Angelegenheit kümmern.
Freitag, 10.07.98
Frau N hatte einseitig die Abmachung über die 14tägige Besuchsregelung, die sie ohnehin sehr eigenmächtig frei handhabte, dergestalt abgeändert, dass ich L. - wenn überhaupt - dann erst statt um 14.00 Uhr ab sofort erst um 15.00 Uhr abholen könne. So möchte ich an diesem Tag L. um 15.00 Uhr entgegennehmen. L. kommt weinend aus dem Haus und eröffnet mir, dass sie erst zu mir kommen darf, wenn sie ihr Zimmer aufgeräumt hätte. Über eine halbe Stunde später kommt sie. Meine an den pünktlichen Abholtermin gebundene Terminplanung mit L. ist damit für diesen Tag geplatzt. Die Mutter benutzt L.´s Wunsch, bei mir zu sein, als erzieherisches Druckmittel und verfügt dabei unter Bruch der gerichtlichen Vereinbarung über meine Zeit.
Diese Vorkommnisse lassen sich durch Zeugen belegen. Das Jugendamt war auch über diese Verhaltensweisen der Mutter informiert. Diese stehen hier auch nur stellvertretend für ein grundsätzliches Verhalten. Vergleicht man diese beweisbaren Begebenheiten mit dem, was das Jugendamt in seiner Stellungnahme darstellt, wird die familienrechtliche Vorgehensweise in diesem Verfahren zur Farce.
"Freiwillig zahle er jedoch überhaupt keinen Unterhalt."
Das Jugendamt müsste es besser wissen. Am 25.01.96 war ich aus freien Stücken persönlich beim Jugendamt Karlsruhe Land und verpflichtete mich in einer Unterhalturkunde, für meine Töchter H. und L. ab dem 01.07.95 Unterhalt zu zahlen.
"L. wäre ein Kind, das Grenzen braucht, die der Vater zur Zeit evtl. auch situationsbedingt nicht biete."
Tatsache ist, dass Frau N beide Kinder seit Frühjahr 1996 so oft allein gelassen hat, dass diese mehr als die Hälfte der möglichen gemeinsamen Zeit allein waren. Manchmal monatelang war Frau X regelmäßig von Mittwoch nachmittags etwa 14.00 Uhr bis spät abends, wenn die Kinder schon schliefen, manchmal auch bis Donnerstag nach dem Unterricht, weg und ließ die Kinder ohne Aufsicht allein. Gleichzeitig fuhr sie regelmäßig freitags um 14.00 Uhr weg und kam sonntags abends wieder. Die Kinder waren dabei fast immer allein, weil H. nach den ersten gemeinsamen Wochenenden am Aufenthaltsort der Mutter Aversionen zeigte und lieber im Alter ab 12 Jahren mit der 3-jährigen Schwester allein zuhause blieb und lieber bei gleichzeitiger Freiheit für alles verantwortlich war, als mitzugehen. Die Kinder wurden von der Mutter verpflichtet, darüber Stillschweigen zu wahren. H. signalisierte mir später, dass sie nicht möchte, dass ich an diesem Problem rühre, weil die Wochenenden mit L. allein mit das Schönste gewesen waren, was sie gehabt hätte. Die Indoktrinierung der Mutter mit der Auflage, die wahre Situation nach außen zu verschweigen, ging so weit, dass H. auch mir gegenüber abstritt, dass ihre Mutter so oft weg sei. Als ich H. fragte, warum sie mich offen belüge, rief sie laut: "Willst Du, dass wir ins Heim kommen?" Bei einer psychologischen Begutachtung H.`s wird dieser Sachverhalt sicher deutlich werden. Die Mutter, die die Bietung von Grenzen einfordert, ließ die Kinder so oft allein, dass sie damit nicht nur ihre Sorgeverpflichtung missachtete und ihre Aufsichtspflicht verletzte, sondern auch keinem pädagogischen Mindestanspruch gerecht werden konnte. Sie hatte den Vater als Bezugsperson und Erziehungspersönlichkeit abgeschafft und sich selbst ständig entzogen. L. hatte also niemanden mehr als Erzieherperson außer ihrer Schwester. Natürlich wurde immer deutlicher, dass sie endlich wieder eine erzieherische Bezugsperson brauchte. Diese hätte ich sein können und wollte das auch sein, was der Mutter aber nicht gefiel. Das Jugendamt Karlsruhe Land war über diese Zusammenhänge informiert, machte sich aber durch Untätigkeit schuldig.
Vor diesem Hintergrund entzieht diese Mutter den Kindern den Vater inzwischen zum 2. Mal innerhalb von 2 Jahren für weitere 6 Monate mit der Begründung, sie sei mit dem Programm, das ich L. biete, nicht einverstanden. Es sei nicht kindgemäß. Nicht nur, dass diese Mutter nur selten für die Kinder zur Verfügung steht - wenn sie zuhause ist, unternimmt sie nichts mit den Kindern. L. sitzt vornehmlich vor dem Fernseher. H. hat im Alter von 5 Jahren ihren ersten Tauchgang absolviert und am Seil ihren ersten Schachtaufstieg lachend gemeistert. Ein Video hat dies festgehalten. Das ist sicher extrem. Aber L. kann mit 6 Jahren noch nicht einmal radfahren. Und das, obwohl sie ein Bewegungstalent ist. Aber es wird mit ihr außerhalb des Hauses einfach viel zu wenig unternommen. Obwohl L. eine "Wasserratte" ist und sie Wasser ganz besonders mag, kann an den Fingern einer Hand abgezählt werden, wie oft ihre Mutter mit ihr während der letzten Jahre in einem öffentlichen Schwimmbad war.
Woher nehmen Personen mit Erziehungsverantwortung, die in solchem Umfang fahrlässig handeln, das Recht, meine Bemühungen pauschal abzuwerten? Warum sind die Bestrebungen eines Vaters, sich an Erziehung und Ausbildung seiner Kinder aktiv zu beteiligen, a priori unglaubwürdig und lästig? Und das sogar, wenn sich die Mutter als Inhaberin des Sorgerechtes genügt und ihrer Sorgepflicht leichtfertig nicht nachkommen will?
Zu "Vorstellungen der Eltern zum Umgangsrecht"
Zu den Vorstellungen des Jugendamtes bezüglich der Gestaltung des Umgangsrechtes kann ich nur folgendes mit Bestimmtheit sagen:
Ich hätte gerne die Gelegenheit, zu zeigen, wie ich mir die Gestaltung des Umgangsrechtes vorstelle. Bei der Übertragung des Sorgerechtes auf mich hätte ich die Chance, meine Überzeugungen in die Tat umzusetzen: Kinder brauchen beide Elternteile. Jeder Elternteil muss den Kontakt zum anderen Elternteil aktiv fördern. Es bedarf einer vernünftigen zweckorientierten Kooperation zwischen den Elternteilen zum Wohl der Kinder. Ich würde gerne beweisen, dass ich zu diesen Überzeugungen stehe.
"Auch uns gegenüber argumentierte Herr K. anfangs, daß er den Kindern beide Elternteile erhalten wolle..."
Was bedeutet hier "anfangs"? Die Formulierung suggeriert, dass ich danach eine andere Einstellung geäußert hätte. Dabei sprechen doch die Fakten: Mir ist ein Nachmittag pro Woche unter Ausschluss der Ferienzeiten zu wenig. Die Mutter aber blockiert den Kontakt innerhalb von zwei Jahren jetzt schon für die Hälfte dieser Zeit. Wessen Aussage ist dann wohl reines Lippenbekenntnis? Wer beweist fehlende Bindungstoleranz? Warum versucht dann das Jugendamt, mit sprachlichen Mitteln meine Aussage in Zweifel zu ziehen?
"Die Mutter hielt Kontakte zu den Institutionen, der Vater habe im Kindergarten immer wieder versucht, Kontakt zu L. aufzunehmen, obwohl ihn der Kindergarten bat, dies mit der Mutter zu klären. Er tauchte öfters auf und mußte weggeschickt werden."
Ich habe am Anfang schon auf diese Passage hingewiesen und möchte zunächst die Vorkommnisse schildern, wie sie tatsächlich waren:
Ich besuchte am Freitag, den 28.02.97 L. im Kindergarten, weil ich sie seit Monaten nicht gesehen hatte. Dort wurde ich freundlich aufgenommen und hatte die Gelegenheit, Photos von L. zu machen. Als ich am Mittwoch, den 26.03.97 wieder zum Kindergarten kam, um einen 20x30-Abzug zu überbringen, wurde mir von der Leiterin der Gruppe, in der L. war, vor dem Gebäude mitgeteilt, dass sie mich nicht reinbitten könne, weil L.´s Mutter dies unter keinen Umständen dulden würde. An diese Auskunft habe ich mich strikt gehalten. Das nächste Mal war ich am 29.06.97 aus Anlass des Kindergartenfestes im Kindergarten. Obwohl ich vorher nichts von diesem Termin wusste, wurde ich 2 Tage zuvor beim Abholen von L. von der Mutter zu diesem Termin verpflichtet. Einerseits wurde mir verboten, in den Kindergarten zu kommen, andererseits wurde mir dann ohne Rücksicht auf meine Termingestaltung kurzfristig befohlen, in den Kindergarten zu gehen, was ich im Interesse L.´s entgegen meinen ursprünglichen Plänen natürlich auch tat. Ähnlich war die Situation am Sonntag, den 28.06.98, als ich wieder zum Kindergartenfest befohlen wurde.
Diese Darstellung der Fakten wurde mir von Frau W., der damaligen Gruppenleiterin, bestätigt. Im Schreiben von Frau K. wird nachweislich die Unwahrheit formuliert. Über Frau W., Gruppenleiterin im Kindergarten, kann dies nachgewiesen werden.
Die im Schreiben suggerierte Objektivität fällt angesichts der nachweisbaren Fakten in sich zusammen. Es wird deutlich, dass das Verfahren der Einschaltung des Jugendamtes nur dazu dient, ein gesellschaftliches Vorurteil aufrechtzuerhalten, für das unser Familienrecht gemacht ist. An der Aufrechterhaltung dieses Vorurteils wirken alle mit. Und so kommt es, dass eine Vertreterin einer amtlichen Behörde - wohl in der Überzeugung, das Richtige zu machen - in einem amtlichen Schreiben nachweislich lügt.
Anstelle dieser Passage hätte das Jugendamt selbst bei Wahrung einer zurückhaltenden Objektivität feststellen können: "Die Mutter hielt Kontakte zu den Institutionen, schloss aber den Vater von allen Informationen und Entscheidungen über den schulischen Werdegang der Kinder aus."
Es wird behauptet:
"Jetzt bringt er manchmal L. von der Kernzeitbetreuung zur Schule und zurück."
Tatsache ist, dass ich L. seit Mitte November 98 immer montags, mittwochs und donnerstags zwischen 8.25 Uhr und 8.30 Uhr von der Kernzeitbetreuung zur Schule begleite. Ich habe zu dieser Zeit noch unterrichtsfrei und nutze damit die einzige Chance, L. zu sehen. Für 3 mal 5 Minuten pro Woche genießen wir, dass wir Vater und Tochter sind. Dass ich um diese Zeit frei habe, habe ich der Mutter meiner Kinder schriftlich mitgeteilt und habe gebeten, doch diese Chance zu einer gemeinsamen Versorgung zumindest von L. zu nutzen. Ich bekam keine Antwort, und L. muss deshalb unnötigerweise morgens um 6.00 Uhr aufstehen. Von der Schule zur Kernzeitbetreuung zurück kann ich sie deshalb nicht bringen, weil ich zu dieser Zeit immer im Unterricht bin. Sogar unser nur minutenlanger Genuss von Gemeinsamkeit wird von der Mutter pervertiert, was das Jugendamt sofort aufnimmt und auch damit versucht, mir einen Vorwurf aufzukonstruieren.
Warum diese Darstellung des Jugendamtes? Muss alles herhalten, um den böswillig konstruierten Vorwurf der Unzuverlässigkeit zu untermauern?
"Der Gesprächswunsch von Herrn K. mit der Schule wurde von dort im Hinblick auf die Rechtslage abgelehnt, er habe ärgerlich reagiert."
Zunächst fällt natürlich auf, dass mein Gesprächswunsch nicht als Indiz dafür aufgefasst wird, dass ich mich als Vater für die Entwicklung meiner Tochter interessiere, sondern als störendes Verhalten in einer Situation mit anders definierter Rechtslage. Das System beweist wiederum seine Immobilität. Alles muss dazu dienen, auch auf der emotionalen Ebene deutlich zu machen, wessen Position rechtens, oder besser: "legal bevorzugt" ist und wessen Verhalten als schuldig pervertiert wird. In einem Telefongespräch mit dem Leiter der Grundschule am 01.03.99 hat dieser sich von der Aussage "er habe ärgerlich reagiert" distanziert. Eine solche Formulierung sei nicht von ihm ausgelöst. Wieso taucht dann aber eine solche Formulierung in dieser amtlichen Stellungnahme auf?
Vollends unverständlich sind schließlich die Anforderungen eines staatlichen Jugendamtes an die Urlaubsplanung eines Vaters, ja überhaupt die Bedingungen, unter denen ein Vater sein Kind sehen darf. Dieselbe Person vom Jugendamt, die diese Anforderungen stellt, wurde informiert und zu Hilfe gerufen, als die Mutter dasselbe Kind
- grob vernachlässigte
- fortgesetzt bis zu 5 Tage am Stück und regelmäßig 3-4 Tage pro Woche allein ließ
- morgens wegfuhr und das Kind allein zuhause einsperrte
Außer dass die Mutter vom Jugendamt gedeckt wurde, ist nichts geschehen. Für all diese Begebenheiten muss es Aktennotizen im Jugendamt geben. Frau K. erwähnt nichts davon. Auch nicht im Konjunktiv formuliert. In diesem Fall wurde bei der Stellungnahme des Jugendamtes im Interesse der Mutter die Aktenlage missachtet.
Am Anfang des Schreibens wird berichtet, dass mit L. unter vier Augen gesprochen wurde. Wo steht das Ergebnis? Vor dem Hintergrund der gesamten Stellungnahme und weil ich weiß, wie L. in dieser Sache denkt und auch klar und eindeutig formuliert, muss ich feststellen, dass L.´s Aussage wohl nicht in das arrangierte Muster passte und deshalb einfach unterschlagen wurde. Oder ist die Feststellung, dass L. den Kontakt zu ihrem Vater will, als Zusammenfassung dieses Gesprächs gemeint? Die Anhörung L.´s durch den Richter im Umgangsrechtsverfahren wird dies wohl klären.
Zum Schluss muss die Frage erlaubt sein, wer außer der verantwortlich bearbeitenden, beurteilenden und unterzeichnenden Frau K. sich hinter dem Plural "wir" verbirgt. Eigentlich kann das nur bedeuten, dass die Verantwortlichkeit vom gesamten Amt übernommen wird. Ich wage auch, zu behaupten, dass eine andere bearbeitende Person zur selben Darstellung gefunden hätte. Der Fall hat System und zeigt ein grundsätzliches Muster.
Dieses Schreiben vor dem nachweislichen Hintergrund des konkreten Falles ist ein Paradebeispiel für die Funktionsmechanismen deutscher Familienrechtspraxis. Es wird deutlich, dass diese Praxis, verwaltet durch Ämter, nicht mehr positiv wirksam werden kann. Ein vom Gesetzgeber gewollter Tenor, der versucht, unter ungünstigen Bedingungen Nachteile für die Kinder zu verhindern, kehrt sich sogar ins Gegenteil um. Unter allen Fachleuten der westlichen Industrienationen gilt inzwischen der Konsens, dass der ungehinderte Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen Vorraussetzung ist für eine gesunde Entwicklung. "Rechts"-Anwälte, die nur noch im Interesse ihrer Klienten deren egoistische Absichten mit allen "legalen" Mitteln durchsetzen und in Formalismus erstickte Ämter wirken geradezu kontraproduktiv. Die Formel "im Interesse des Kindes..." ist so pervertiert, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, ohne Skepsis auszulösen.
Selbst wenn die Änderungen im Familienrecht zum 01.07.98 wirksam genug gewesen wären, sorgen die Ämter dafür, dass die alten Vorurteile weiter funktionieren.
Wir brauchen eine noch viel weiter gehende Gesetzesnovelle. Wir brauchen Ämter, die mit geschultem Personal besetzt sind und für die der direkte Kontakt zu den Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich selbstverständliche Vorraussetzung ihrer Arbeit ist. Wir brauchen natürlich auch ausreichend stark besetzte Ämter, die nicht nur den Mangel verwalten, sondern auch tatsächlich "im Interesse der Kinder" initiativ werden können.
Das "Jugend"-Amt Karlruhe Land hat in diesem Fall gezeigt, dass es außerstande ist, seinem Namen gerecht zu werden. Statt meinen Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen, wurde der Egoismus einer Mutter zur Rechtsnorm erhoben und diesem erst die richtige Plattform geboten. Und all dies auf dem Rücken der Kinder, die zu schützen die eigentliche Bestimmung eines Jugendamtes wäre.
In diesem Fall hat das Jugendamt Karlsruhe-Land
- das Wohl der Kinder grob missachtet
- eine Mutter gedeckt, die
- keine Bereitschaft zur Kommunikation im Interesse ihrer Kinder zeigte
- konsensunfähig war
- null Bindungstoleranz aufbrachte
- allein rücksichtslos egoistischen Zielsetzungen folgte, auch gegen die eigenen Kinder
- einen Vater, der seine Vaterrolle ernst nahm, diskriminiert, entwürdigend behandelt und
von der Vaterrolle ausgegrenzt.
In vielen anderen westlichen Rechtsstaaten wären die Kinder unter solchen Voraussetzungen dem Vater zugesprochen worden.
Unter Voraussetzung eines vermittelbaren logischen Rechtsverständnisses ist in diesem Fall dieses Jugendamt schuldig an den Folgen seiner Handlungsweise bzw. seiner Unterlassungen.
FALL Nr. 2
Unter der Internetadresse
http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/start.htm
dann unter Landratsamt / dann unter Jugend
kommt der "wunderbare Satz" des Jugendamtes Pfaffenhofen:
Es soll Leute geben ...
... die das Jugendamt immer noch für eine Kinderwegnehmbehörde halten, die in den Wohnungen nachschaut, ob sie aufgeräumt sind und ob etwas im Kühlschrank ist . . .
... doch diese Ansicht gehört in das Reich der Gruselgeschichten.
Das Jugendamt Pfaffenhofen ist ein modernes, präventiv orientiertes Dienstleistungsunternehmen.
Der Hammer: Eine Mitarbeiterin diese Jugendamtes Pfaffenhofen an der Ilm - Bayern, die Frau L. hat nach jahrelanger Hilflosigkeit gegenüber der Kindesmutter (denn diese hat alle Umgangstermine bis heute unterlaufen oder verweigert) dem Richter vorgetragen, den Umgang des Kindes mit dem Vater auszusetzen!
Im Klartext, die Kindesmutter hat nun alles an Anwürfen eingebracht, was einzubringen ist, vom Kindergartenverbot - Hausverbot - Missbrauchsanwurf, den sie selber wieder vor der Kripo zurückgenommen hat - Umgangsboykott - gerichtliche Termine ignoriert sie - zu weiteren Terminen beim Jugendamt sie kommt nicht, usw. die Liste ist sehr lang.
Das Jugendamt steht an der Wand. Sie könnten zwar der Mutter die Lizenz entziehen für solch ein kinderschädliches Verhalten, aber sie sitzen es aus.
Schreiben an das Jugendamt werden kaum beantwortet. Es schlägt einem blanke Hilflosigkeit entgegen.
Diese Mitarbeiterin, Frau L. vom Jugendamt Pfaffenhofen, hat nun vorgeschlagen, den Umgang zwischen mir und meiner Tochter auszusetzen. Sie schließt sich weiter der Meinung einer Verfahrenspflegerin an, sogar das Auskunftsrecht auch noch einzuschränken.
Toll, was dieser staatliche NACHT-Wächter drauf hat!
Sonst kriegen sie in meinem Fall nichts in den Griff und jetzt kommt eine Umgangsaussetzung!
Somit wird mir meine Tochter genommen von diesem staatlichen Wächter. Und dieser besitzt nun die Frechheit, im Internet zu behaupten, sie seien keine Kinderwegnehmbehörde.
Der Eintrag des Jugendamtes ist ein Hammer!
16.07.02
per E-Mail an das Jugendamt Pfaffenhofen
Sehr geehrter Herr P.,
Ihr Amt stellt sich im Internet wie folgt dar:
Es soll Leute geben
... die das Jugendamt immer noch für eine Kinderwegnehmbehörde halten
... doch diese Ansicht gehört in das Reich der Gruselgeschichten.
Das Jugendamt Pfaffenhofen ist ein modernes, präventiv orientiertes Dienstleistungsunternehmen
Im Fall L. hat das Jugendamt vor einer bindungsintoleranten, umgangsboykottierenden und kommunikationsverweigernden Mutter kapituliert. Es hat dieser Mutter die unmoralische Botschaft vermittelt: "Schädige nur munter weiter Dein Kind, wir werden Dich dafür belohnen!"
Darüber hinaus hat das präventiv orientierte Dienstleistungsunternehmen beschlossen, dieses Kind von seinem Vater auszugrenzen und dem Vater das Kind zu entziehen. Was wollte das Unternehmen damit präventiv erreichen? Die Heranziehung einer weiteren PAS-geschädigten, psychisch destabilisierten Halbwaise? Als präventive Leistung?
Das IST ein Kinderwegnehmvorgang und reiht sich ein in die Legionen von Fällen, die quer durch das Bundesgebiet den Jugendämtern eben die Rolle zuweisen, die Sie behaupten, nicht einzunehmen.
Ich führe die zentrale Falldokumentation des VAfK (www.vafk.de) und habe dadurch einen Überblick in die ungeheuerlichen Vorgänge, die von Jugendämtern verbrochen werden.
Wir werden keine Möglichkeit auslassen, die Öffentlichkeit über solche Vorgänge zu unterrichten und werden uns nicht scheuen, in solchen Zusammenhängen bundesweit auch Namen zu nennen.
Mit Besorgnis grüßt Sie
Franzjörg Krieg
Thomas Postrach, ein Mitglied des VAfK hat - im Stil einer Glosse - einen Brief an ein Jugendamt verfasst:
Liebes Jugendamt,
heute wende ich mich als ausgestoßener Vater in der Sorge um mein/e Kind/er an Sie.
Sie haben doch meines Wissens hervorragend ausgebildete ASD (allgemeiner sozialer Dienst) -Mitarbeiter.
Ich bin mir sicher, dass diese mit der umgangserschwerenden / -verweigernden Mutter insofern ein Gespräch führen können, dass diese es weder verärgert oder dies gar als indirekte Konfrontation ansieht. Ich bin mir sicher, dass Ihre psychologisch superb geschulten Mitarbeiter der Mutter in einfühlsamer Weise das Wesen von Elternschaft als duales weltoffenes System zweier gleichberechtigter Erwachsener dem Kind und dessen Wohl gegenüber erläutern können.
Eine derart aufgeklärte Mutter und Ex-Partnerin freut sich dann bestimmt auf die Erziehungs- und Pflegeangebote des Vaters und sieht ein, dass Kinder beide Eltern brauchen. Dies geht noch über die vom Gesetzgeber vorgesehene gleichberechtigte (50%-50%) Regelung zwischen Vater und Mutter hinaus, indem für die Eltern durchaus Schnittmengen gegeben sind, wo beide Eltern gleichzeitig sich um das Kindeswohl kümmern, z.B.: Kindergarten Mithilfe, Elternabende, gemeinsame Unternehmungen in Vereinen, Kirchen, Freundesgruppen usw.
Niemand hat behauptet, dass Elternschaft nach einer Trennung der Eltern für einen Elternteil oder beide Elternteile leichter oder angenehmer wird.
Aber unter der Mithilfe des Jugendamtes sehe ich keinerlei Probleme, die auf das Kind zukommen könnten.
Für Ihr Engagement danke ich Ihnen und Ihrem Kompetenzteam vom Jugendamt schon einmal im Voraus.
In freudiger Erwartung auf gemeinsame Elternschaft und die Möglichkeit, mein Kind wieder vorurteilsfrei umarmen zu können, was durch ihre qualifizierten Mitarbeiter erst möglich wurde, nachdem die durch Trennungsfolgen leicht irritierte Mutter meines Kindes anfänglich etwas orientierungslos war.
Ihr Ihnen zum Dank verpflichteter Vater
Anwälte
In Sachen Familienrecht tätige Anwälte müssen Sachkompetenzen aufweisen, die sich nicht nur auf das juristische Feld beschränken. Sie müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse der relevanten Sozialwissenschaften in ihrer Arbeit berücksichtigen.
Viele Anwälte von Müttern benutzen in den Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren die Tatsache, dass es um die Rechte von Kindern geht, ausschließlich, um in deren Namen Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sobald das abgehakt ist, wird umgeschwenkt. Ab jetzt gehts nicht mehr um die Rechte der Kinder, sondern um die individuelle Befindlichkeit einer Mutter, die als die wahre Klientin angesehen wird und der mit allen Möglichkeiten opportunistisch ihr vermeintliches "Recht" verschafft wird. Was dabei den Kindern angetan wird, interessiert niemanden mehr. In dieser Hinsicht ist das anwaltliche Berufsethos deutscher Anwälte nicht soweit vorbestimmt wie z.B. in England, wo Familienrichter auf die Wahrung der Interessen der Kinder verpflichtet werden.
Die Koppelung von gemeinsamem Sorgerecht und der Forderung nach Kooperationsbereitschaft geht in Deutschland so weit, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als "Brandstifter" Müttern empfehlen, sich absichtlich jeder Kooperation zu verweigern, um bessere Karten bei der Sorgerechtszuweisung zu haben. Dass solche Widerlichkeiten von Müttern gegen ihre Kinder und deren Väter in unserem Rechtssystem zum Erfolg führen können, zeigt deutlich die dringende Reformbedürftigkeit unseres Familien-UN-rechts.
Die Anwaltskammer muss ein solches Verhalten von Anwälten als schadenstiftende Vorgehensweise einstufen. Die Tatsache, dass Anwälte nicht den ursprünglichen Tenor, die von einer ethischen Norm geprägte Absicht von Gesetzestexten stützen, sondern die inzwischen erwiesene Unzulänglichkeit von Gesetzestexten benützen, um der ursprünglichen ethischen Absicht entgegen zu arbeiten, muss als sittenwidrig geächtet werden.
Die Einschaltung von Anwälten in familienrechtlichen Angelegenheiten bedeutet eine Waffenlieferung in ein Krisengebiet.
Im Folgenden ein Beitrag eines Vaters aus der Mailrunde der organisierten Väter:
Familienkonflikte:
Rechtsanwälte als Brandstifter
Um pauschalen Urteilen vorzubeugen: Es gibt gute Rechtsanwälte, die ihre Mandanten engagiert vertreten und trotzdem die objektiv vorhandenen Gemeinsamkeiten von Kind, Mutter und Vater nicht aus dem Blick verlieren. Und trotzdem: Nur wenige Berufe sind so gut geeignet, eigene aggressive Bedürfnisse auf eine gesellschaftlich anerkannte Art und Weise auszuleben und damit auch noch Geld zu verdienen, wie der Beruf des Anwalts. Einige Anwälte scheinen sogar mittlere bis schwere Persönlichkeitsstörungen zu haben. Das scheint aber niemanden zu interessieren. Von Verbraucherschutz weit und breit nichts zu spüren. Mitunter ist man genötigt zu denken: Je gestörter der Anwalt ist, um so geeigneter wird er zur Vertretung streitender Eltern im kindschaftsrechtlichen Verfahren angesehen und empfohlen. Wenn das Kind dabei über die Klinge springt, ist ja nicht so schlimm, Hauptsache man hat dem "Gegner" ordentlich eins ausgewischt.
Während in vielen gesellschaftlichen Bereichen Aggressivität und Gewalt zumindest offiziell geächtet sind, ist der Anwalt befugt, jeden Tag seine Aggressivität in Schriftsätze an die "gegnerische" Seite zu gießen. Man sagt dann, "der Anwalt hat Biss". Dafür erhält er auch noch Geld, entweder vom Mandanten, der unterlegenen anderen Partei oder aus der Staatskasse steuerfinanziert. Natürlich befriedigt diese Art von Gewalttätigkeit den aggressiven Anwalt letztlich nicht und so versucht er im Wiederholungszwang den aggressiven Akt zu wiederholen. Die Wiederholungstat gelingt ihm in der Regel, da zum einen durch seinen aggressiven Schriftsatz die "gegnerische Seite" zum "Gegenschlag" provoziert wird und zum anderen, weil seine Mandanten ja gerade ihn als Anwalt gewählt haben, um eigenen nichtausgelebten Aggressionen eine Stimme zu geben. Um so strittiger und langandauernder das Verfahren, um so länger verdienen solche Anwälte ihr Geld damit. Geht es ans Oberlandesgericht, gibt es dann noch mal Geld.
Nach dieser Vorbemerkung wird es vielleicht klar, warum die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Beteiligung von Anwälten bei Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in nicht wenigen Fällen aus familiensystemischer Sicht sehr fragwürdig ist und in nicht wenigen Fällen sogar das Kindeswohl schädigt, das angeblich gesichert werden soll. Die Familie (Vater, Mutter und Kind), auch die getrennt lebende, stellen ein System dar, in dem das Wohlergehen eines einzelnen Mitgliedes positive Auswirkungen auf das Wohlergehen der anderen hat und umgekehrt. Die Beteiligung von Anwälten zielt in der Regel nicht auf eine Verbesserung des Systems, sondern in der "Bekämpfung" eines Teiles des Systems, des Vaters oder der Mutter.
Jeder Anwalt kann unabhängig von einer Zusatzausbildung wie z.B. Mediation, Klienten im Sorgerechtsstreit oder Umgangsrechtsstreit vertreten. Eine Prüfung, ob Anwälte konfliktverschärfend (und damit auch kindeswohlschädigend arbeiten) findet staatlicherseits nicht statt. Jeder Anwalt, der es möchte, ist berechtigt im Namen seines Mandanten und des vorgeblichen Kindeswohls relativ ungefährdet eigene Aggressionen auszuleben.
Ein schizophrener Zug kommt dazu. Gerade noch hat eine Anwältin im Auftrag ihrer Mandantin unter mehrfacher Verwendung der Worthülse "Kindeswohl" "erfolgreich" den Antrag des "gegnerischen" Vaters abgeschmettert, der statt 4 Stunden Umgang im Monat jetzt 6 Stunden haben wollte. Da kommt am nächsten Tag ein anderer Vater in die Kanzlei der Anwältin, um sich von dieser in einer Umgangsangelegenheit vertreten zu lassen. Der Vater will statt derzeit 4 Stunden im Monat jetzt 6 Stunden Umgang haben. Die Anwältin vertritt ihn prompt, nur dass sie jetzt vor Gericht der "gegnerischen" Mutter die Worthülse "Kindeswohl" um die Ohren schlägt. Das ähnelt dem Verhalten von Waffenproduzenten, die keine Skrupel haben, ihr Sturmgewehre an zwei verfeindete und im Krieg befindliche Länder zu verkaufen.
Die gesellschaftliche und staatliche Tolerierung von eskalierend arbeitenden Anwälten, die sich nicht selten auch noch über die Prozesskostenhilfe aus Steuergeldern finanzieren lassen, ist kaum erklärbar. Man stelle sich ein brennendes Haus vor. Die Feuerwehr (Familienberatungsstelle, Jugendamt etc.) versucht zu löschen und zwei Pyromanen (Kampfanwälte) werfen vor ihren Augen Molotowcocktails in das brennende Haus. Wenn die Benzinflaschen alle verbraucht sind, gehen die Pyromanen zum Staat (Gericht) und beantragen Steuergelder (Prozesskostenhilfe) mit denen sie sich umgehend neue Benzinflaschen kaufen und vor den Augen der zuständigen Familienrichter und Jugendamtsmitarbeiter den Krieg fortsetzen. Sind dann nach drei Jahren Vater und Mutter arbeitsunfähig und chronisch krank, kommt die Krankenkasse für die Folgekosten auf. Die Kinder sind inzwischen psychisch gestört, kommen ins Heim (Jahreskosten ca. 35.000 Euro) und bekommen eine drei Jahre währende Kinderpsychoanalyse verpasst, Kosten mindestens 8.000 Euro. Volljährig geworden, gehen sie dann auf Trebe nach Berlin und lungern bettelnd am Bahnhof Zoo umher. Kriegen sie dann einen akuten psychotischen Schub, werden sie für 200 Euro Tagessatz in die psychiatrische Klinik aufgenommen.
Manchmal hat man den Eindruck, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Familienkonflikt ist ähnlich sinnvoll wie die Anstellung eines Fachverkäufers für Fleisch- und Wurstwaren in einem vegetarischen Fachgeschäft. (...) Rechtsanwälte scheinen in Deutschland weitestgehend Narrenfreiheit zu genießen und werden dafür auch noch bezahlt.
Man stelle sich einmal vor, ein stadtbekannter pädophiler Täter würde eine Anstellung in einem Kinderheim erhalten. Was hier bei Bekanntwerden sofort zur Entlassung des Heimleiters führen würde, dürfte in der deutschen Familiengerichtspraxis keine Konsequenzen haben. Bekanntermaßen eskalierend arbeitende Anwälte erhalten keine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit. Im Gegenteil, der Staat füttert sie noch durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe durch. Im Laufe eines solchen Berufslebens kann es solchen Anwälten schon gelingen, zur Ruinierung des Lebens vieler Jungen und Mädchen, Väter und Mütter beizutragen.
Die gesellschaftlich zu tragenden Folgekosten streitsüchtiger Anwälte durch langandauernde, sich verschärfende gerichtliche Konflikte, Eskalationen des Streits bis hin zu Sachzerstörungen und Gewalttätigkeiten, eintretende Verarmung und Sozialhilfebedürftigkeit und entstehende Kosten bei den Krankenkassen, geht in die Millionen. In Regress wird niemand genommen, es herrscht die organisierte Verantwortungslosigkeit.
Trotz des allgemeinen gesellschaftlichen Laisser faire im Umgang mit Anwälten sollte man im Fall eskalierend arbeitender Anwälte eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen, schon um die unmögliche konfliktverschärfende "Arbeitsweise" dieses Anwaltes wenigstens dort bekannt zu machen. Bei Beleidigungen und Verleumdungen kann eine Strafanzeige, bzw. Privatklage gegen diesen Anwalt sinnvoll sein. Am Prinzip der gesellschaftlichen Fehlplatzierung von Anwälten im Familienkonflikt ändert das aber letztlich nichts.
Gesellschaftlich ist zu fordern, dass auffällig gewordene Anwälte abgemahnt werden sollten und bei weiterer eskalierender Arbeitsweise die Zulassung zu entziehen ist und diese in Regress genommen werden. Schadenersatzklagen gegen eskalierend arbeitende Rechtsanwälte müssen zugelassen werden und bei Vorliegen entsprechender Nachweise zur Verurteilung auf Schadenersatz an Betroffene führen. Dies hätte eine unmittelbare pädagogische Auswirkung auf das Kindes- und Elternwohl gefährdende Anwälte. (...)
Man sieht nur mit dem Herzen gut - doch gerade daran mangelt es vielen Anwälten. Und weil das so ist, und weil Anwälte in der Regel (...) keine Vertreter des Kindeswohls sind, sondern parteiliche Interessenvertreter der sich bekämpfenden Mütter und Väter, muss in einer (...) Reform des Kindschaftsrechts die Vertretung durch Anwälte in kindschaftsrechtlichen Verfahren bis auf ein unabdingbares Minimum eingeschränkt werden. Dies bedeutet nicht weniger als einen Paradigmenwechsel, der vielen, einschließlich der verantwortlichen Politiker und Experten in den zuständigen Ministerien heute noch unvorstellbar erscheinen mag, aber in 10 Jahren schon anerkannte gesellschaftliche Realität sein kann.
Vom Gesetzgeber ist in einem Zwischenschritt zu fordern, dass er die Anforderungen an Anwälte, die in Sorge- und Umgangskonflikten tätig werden dürfen, verschärft. Eine abgeschlossene und anerkannte Mediationsausbildung muss das Mindeste sein, was Anwälten abzufordern wäre, bevor man ihnen gestattet, in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten tätig zu werden. Die notwendige Verordnung der Bundesregierung könnte relativ schnell verabschiedet werden. Es kann nicht sein, dass der Bundestag selbst für Fußpfleger Verordnungen verabschiedet, die deren Arbeitsweise regelt, bei Anwälten im Kindschaftsrecht, wo es häufig um existenzielle Fragen der Betroffenen geht, jedoch allgemeiner Wildwuchs herrscht.
In einem zweiten Schritt ist der notwendige Paradigmenwechsel vorzunehmen: Rechtsanwälte werden zukünftig in Familienkonflikten (Umgang und elterliche Sorge) nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen zugelassen. Der Familienrichter ist verantwortlich für die Zulassung im begründeten Einzelfall Statt der Beiordnung eines Anwaltes erhält jeder der beiden Elternteile die Möglichkeit, einen Familientherapeuten als Beistand zu bestellen. Die Kosten übernimmt die Staatskasse. Dies ist kein Problem, da durch die Verringerung des Konfliktpotentials der Eltern ein Mehrfaches an bisher sinnlos ausgegebenen Geldes eingespart wird."
Im Folgenden Zitate aus anwaltlichen Schreiben von Mütter-Rechtsvertretern sein, die damit ihre soziale Inkompetenz, ihren Zynismus im Umgang mit Kinderpsychen und ihre Reduzierung auf eine rein formale opportunistische Rechtsebene offenbaren, wobei keine Rücksicht auf die zu schützenden Kinder genommen wird.
Zitate aus Anwaltschreiben
- Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter, gestützt durch den Anwalt. Missachtung des Kindeswohls bei gleichzeitiger Berufung darauf
Schreiben vom 18.06.1997:
„...Frau X ersucht Sie, künftig nicht mehr ihren Telefonanschluß anzurufen, auch nicht zu dem Zweck, Kontakt mit den Kindern aufzunehmen. Sie ist unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der eigenen Privatsphäre sowie derjenigen der Kinder, vor allem zum Wohl der Kinder berechtigt, sich solche Anrufe zu verbitten...“
„...Nach §1705 BGB hat Frau X als nichteheliche Mutter der Kinder A und B das alleinige Sorgerecht. Gemäß §1711 I BGB hat sie deshalb die Befugnis, über den Umgang der Kinder mit dem Vater zu bestimmen. Von diesem Bestimmungsrecht macht Frau X wie folgt Gebrauch:
Sie untersagt künftig Ihren Umgang mit A. Ein Umgangsrecht bezüglich A entspricht nicht dem Kindeswohl...“
Diese anwaltliche Argumentation zeigt beispielhaft, wie gewissenlose Juristen in das psychische Entwicklungsschicksal von Kindern eingreifen und dabei alle Erkenntnisse der Sozialwissenschaften grob ignorieren.
Am 05.08.1998 schreibt derselbe Anwalt aus reinem Opportunismus - bei seit dem letzten Schreiben unveränderter Situation - an das AG:
„...Die Antragsgegnerin (KM) hat grundsätzlich keine Einwendungen gegen einen Umgang des Antragstellers mit A...“
26.06.1998:
Der Anwalt der KM zeigt, dass er zumindest in der anwaltlichen Argumentationskette „seelische Schäden“ von Kindern als Formel in der Waagschale kennt. Zum Schädiger allerdings macht er kurzerhand den ausgegrenzten und abgezockten Vater, weil die PAS-indoktrinierende und die Kinder tatsächlich vernachlässigende Mutter das so will:
„Wegen der mit der elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht zusammenhängenden Fragen möchte ich höflichst an Sie appellieren, Ihre offenbar noch immer nicht abgeschlossene Auseinandersetzung mit der Mutter nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen, welche dadurch doch nur seelische Schäden davon trägt (soll wohl „tragen“ heißen).“
In einem Antrag an das AG vom 05.08.1998:
„Aufgrund der oben beschriebenen Vorkommnisse der letzten Wochenenden hält die Antragsgegnerin (KM) das Risiko eines gemeinsamen Urlaubs (mit dem antragstellenden Vater) für B für unvertretbar hoch. Sie lehnt bis auf weiteres unbeaufsichtigten Umgang des Antragstellers mit B generell ab, da sich dieser als unzuverlässig und verantwortungslos gezeigt hat und damit klar ist, dass das Kind nicht angemessen betreut wird.“
Diese Formulierungen werden einer Mutter angedient, die die Kinder meist allein lässt, um sich rücksichtslos „selbst zu verwirklichen".
Eine Weihnachtsgeschichte:
"Wir haben Sie dringendst aufzufordern, zukünftig es zu unterlassen, unangekündigt und uneingeladen das Haus unserer Mandantin aufzusuchen. Unsere Mandantin verbittet es sich ausdrücklich, von Ihnen in unfreundlicher Art und Weise zum Befehlsempfänger degradiert zu werden, indem Sie sie auffordern, Geschenke für S. entgegenzunehmen und gleichzeitig Verpackungsmaterialien umgehend zurückzugeben." (Geschrieben am 02.01.97 von einer Wiesbadener Rechtsanwältin)
Grund des Schreibens war der Besuch eines Vaters im Hause der Mutter am 24.12.96, um für seinen Sohn Weihnachtsgeschenke zu überbringen. Das „Verpackungsmaterial“ war ein Weidenkorb, in dem er die Geschenke transportiert hatte.
Ein Anwalt in seiner Klageerwiderung vom 10.12.2001:
Der Antragsteller hat diese Trennung offensichtlich bis heute nicht verarbeitet. Infolge dessen belästigt er die Antragsgegnerin seit Jahren mit einer Flut von Pamphleten und Stellungnahmen und scheut auch vor übler Nachrede nicht zurück. Sein mit Unterstellungen und Angriffen gespickter Schriftsatz ist insoweit sehr aussagekräftig. Schon in Anbetracht der tief belasteten Beziehung der Parteien würde aber eine gemeinsame elterliche Sorge niemals funktionieren. Selbst wenn die Eltern miteinander verheiratet gewesen wären, gäbe es nur eine richtige Entscheidung – der Mutter die alleinige elterliche Sorge zuzuweisen.
Gerichte
Ein Vater schildert seine perverse Notsituation, in die ihn die deutsche Familiengerichtsbarkeit bebracht hat:
Im Zugewinnverfahren vor dem Familiengericht wurde vom Gericht ein Hausgutachten des Kreises eingeholt. Da dieses Hausgutachten wesentlich zu hoch ausfiel, habe ich einen privaten Gutachter beauftragt. Außerdem hatte ich Hausschätzungen von 3 verschiedenen Maklern und von der Sparkasse. Da das private Gutachten erst kurz vor dem Termin fertig war und angeblich zu spät eingereicht wurde, hat der Familienrichter es nicht mehr berücksichtigt. Zwischen dem Gutachten des Kreisgutachters und der Wertfestsetzung des privat eingeholten Gutachtens liegt eine Differenz von DM 120.000,00 zu meinen Lasten. Wenn ich die Maklerschätzungen und die Wertschätzung der Sparkasse nehme, sogar DM 150.000,00. Es wurde nach dem Gutachten des Kreises Steinfurt geurteilt.
Beim OLG Hamm habe ich daraufhin Einspruch eingelegt. Die Verhandlung war am 08.02.2002. Zu dieser Verhandlung war als Zeuge nur der Vorsitzende des Gutachterausschusses des Kreises geladen und dieser widersprach sich mehrfach in seinen Angaben. Andere Zeugen, obwohl von uns gefordert, waren nicht geladen. Heute erhalte ich das Urteil vom OLG. Das Urteil vom Amtsgericht wird voll bestätigt. Das heißt, das OLG folgt einem Gutachten und ignoriert 5 weitere Hausschätzungen. Da das Grundstück mir schon vor der Ehe gehörte aber mit in den Zugewinn eingerechnet wurde, habe ich in 10 Jahren Ehe einen Verlust von ca. DM 100.000,00 "eingefahren" und meine geschiedene Frau macht einen Gewinn von ca. DM 80.000,00. Laut Aussage meines Anwaltes beim OLG, den ich heute morgen angerufen habe, gibt es kein Rechtsmittel mehr. Familiensachen werden nicht beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Fazit: Da ich keinen Beleihungsspielraum mehr habe, habe ich nunmehr eine Frist von 14 Tagen, um das Haus zu veräußern und meine neue vierköpfige Familie muss hier raus. Das wiederum geht nur, wenn ich den Hauspreis noch niedriger ansetze, als ohnehin nur vom Makler geschätzt. Meine Exfrau bekommt Zugewinn von der hohen Summe, obwohl das Haus bis zu ca. DM 150.000,00 niedriger verkauft wird.
Wer kann mir hier noch einen Weg, und sei er nur so klein, zeigen, um noch eine Möglichkeit auszuschöpfen. BITTE VERSUCHT MIR (UNS) ZU HELFEN.
Die Familiengerichte als Teil der professionellen Trennungsindustrie sorgen dafür, dass das Hure-Freier-Prinzip innerhalb des Rahmens der bürgerlichen Paarbeziehung noch effektiver funktioniert als auf dem freien Markt.
Was wir brauchen, sind viele solcher Fallschilderungen, damit der alltägliche Wahn- und Schwachsinn des deutschen FamilienUNrechtes nicht nur von einigen Betroffenen erlitten werden muss, sondern laut hörbar zum Himmel schreit. Es muss deutlich werden, dass staatliche Stellen hier Unrecht, Armut und Leid schuldhaft produzieren und dass den Leidtragenden Wiedergutmachung - Schadenersatz und Schmerzensgeld - zusteht. Solange das nicht geschieht, ist die Vorstellung, dass wir in einem Rechtsstaat leben, nichts weiter als das Parfüm auf dem Misthaufen.