Weibliche Gewalt

 

 

„Sie dürfen ihn demütigen.

Sie dürfen auf seine Kosten leben.

Er wird um seine Kinder flehen.

 - Sie müssen sich nur von ihm scheiden lassen.“

 

 

".....und dann verwandelte ich ihn - husch - in einen Hinkelstein!"

 

 

"Ich hab in ihn reingestochen. Es war ganz leicht. Wie in Schaumgummi."

 

 

Gewalt von Frauen

ist ein Thema das absolut „out“ ist. Zwar stören immer wieder Presseartikel über Frauen, die ihre Kinder misshandeln, verhungern lassen oder umbringen, die ihre Partner oder auch wahllos Männer ermorden, das allgemeine Vorurteil, dass Frauen immer Opfer seien und Täter zu sein eben dem männlichen Psychogramm immanent sei. Trotzdem werden solche Meldungen immer als die seltenen Ausnahmen angesehen, die eine feste Regel nur bestätigen.

Untersuchungen in verschiedenen westlichen Industrienationen haben gezeigt, dass in engen sozialen Beziehungen die Verteilung von Tätern und Opfern geschlechtsspezifisch unwesentlich differiert. Das heißt, Frauen üben kaum weniger Gewalt aus als Männer. Diese Erkenntnis wird aber gesellschaftlich ignoriert.

Eine Gewalt ausübende Frau wird meist entschuldigt. Ihr Verhalten wird begründet mit ihrer unglücklichen Vita oder natürlich mit dem Verhalten eines Mannes. Ein Mann, der Gewalt ausübt, wird voll zur Rechenschaft gezogen. Dass das Verhalten einer Frau der Hauptgrund für seine Gewaltanwendung sein könnte, wird von vorn herein ausgeschlossen.

Am 03.12.2001 erschien in der BILD dazu ein aufschlussreicher Artikel:

Vier Freundinnen (lesbisch) folterten einen Feuerwehrmann zu Tode.
Sie haben den Feuerwehrmann Ernst Steinmann (36) am 18. Mai 2001 von der Disco in einen Wald gelockt, mit einem Giftcocktail betäubt, mit einem Gürtel gewürgt und mit 28 Messerstichen getötet. ..."Es war leicht, in ihn reinzustechen. Wie Schaumgummi".

Das Aufschlussreiche daran ist die Überschrift:

Wer hat diese Mädchen so böse gemacht?

Es kann einfach nicht sein, dass Frauen erwachsen sind und für die Gewalt, die sie ausüben, die Verantwortung tragen. Irgendjemand muss gefunden werden, dem die Schuld angehängt werden kann. Im Idealfall wohl ein noch böserer Mann.

Im Mai 2003 wurde ein Gerichtsurteil bekannt, das nicht nur weibliche Gewalt dokumentiert, sondern auch den gesellschaftlichen Umgang damit:

Dreifache Kindstötung: Mutter 13 Jahre in Haft
Das Landgericht Konstanz hat eine Mutter (29) zu 13 Jahren Haft verurteilt - wegen Totschlags an ihren drei Kindern. Die Frau hatte gestanden, zwischen 1993 und 2001 ihre wenige Wochen bzw. Monate alten Töchter erstickt zu haben.

Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Gefängnis und damit die Höchststrafe gefordert hatte. Die Verteidiger der Mutter hatten eine Jugendstrafe von acht Jahren verlangt, weil die Frau unreif und damit vermindert schuldfähig sei.

Wann wurde je beantragt, dass ein Mann von 29 Jahren nach JUGENDSTRAFRECHT abgeurteilt werden soll? Solche Rücksichtnahme kann wohl nur eine KindesmöderIN erwarten.
Natürlich wird damit auch dokumentiert, dass Männer immer als verantwortliche erwachsene Person angesehen werden, während Frauen bei Bedarf entmündigt und zu Kindern degradiert werden, was sie sich gerne gefallen lassen, wenn es denn auch nützt.

 

Gewalt von Frauen erschöpft sich auch nicht darin, dass Frauen dieselben Gewaltmuster zeigen wie Männer. So genügt es nicht, wenn Männergruppen in der Presse Artikel zum Thema sammeln und damit nachweisen, dass Frauen die gleichen Gewaltmuster zeigen. Dies ist nur die Spitze eines Eisberges. Der wirkliche Umfang des Tätigkeitsfeldes weiblicher Gewalt zeigt sich nach außen unspektakulär im abgeschlossenen Bereich der engen sozialen Beziehungen.

So, wie weibliche Sexualität andere Funktionsmuster aufweist als die des Mannes, sind weibliche Gewaltmuster auch verschieden. Eine Frau spielt Gewalt nicht vorrangig physisch aus. Ihre Domäne ist die psychologische Ebene, wo Täter und Opfer nach außen nicht als solche erkannt werden. Das Thema Weibliche Gewalt...

Auch hier gab es einen Datenverlust. Ich werde bei Gelegenheit versuchen, nachzubessern.

-         dich belügen
-          dich glauben lassen, du seist dumm oder verrückt
-          dein Geld kontrollieren
-          dich von deiner Familie oder deinen Freunden isolieren wollen
-          deine Kinder oder Haustiere verletzen
-          dich erpressen
-          dich wie einen Diener behandeln
-          Mord- oder Selbstmorddrohungen
-          dir Drogen geben
-          dir das Gefühl einer nahe bevorstehenden Strafe zu geben.

Männer berichten oft, dass diese Gewaltformen die heimtückischsten Formen von Gewalt und Mißbrauch sind, weil es schwierig ist, diese zu erklären und weil sie meistens als “gewöhnliche Beziehungsprobleme” betrachtet werden.

Es könnte hilfreich sein, einen Blick auf einige Lösungswege zu werfen, die du bis jetzt eingeschlagen hast
-          du hast begonnen, vorsichtig abzuwägen, was, wann und wie du etwas sagst
-          du hast versucht, mit ihr über ihren Stress, ihren Drogenkonsum oder über ihre Launen zu sprechen
-          du hast aufgegeben, das zu tun, was sie beunruhigen könnte
-          du versuchst, dein Verhalten an das, was sie sagt oder will, anzupassen
-          du versuchst, Vereinbarungen zu treffen oder Grenzen zu setzen          

Männer! Ihr glaubt, verantwortlich zu sein für die Gewalt eurer Partnerin. Ihr seid es nicht! Jede Form von Gewalt hat schädliche Folgen. Dein Selbstwertgefühl, deine Rechtsauffassung und deine Entscheidungsfreiheit werden dir genommen.

 Es gibt verschiedene Auffassungen, die zu erklären versuchen, warum Frauen gewalttätig werden
· "Sie hatte eine traurige oder traumatische Kindheit"
· "sie trinkt oder nimmt Drogen"
· "sie hat Schwierigkeiten, ihre Gefühle zu zeigen"
· „sie fühlt sich als Frau unterdrückt"
· "sie kann ihre Wut nicht unter Kontrolle halten"
· "etwas an Dir macht sie gewalttätig"

 DAS ALLES SIND KEINE ENTSCHULDIGUNGEN; SONDERN NUR ERKLÄRUNGSVERSUCHE, DIE FÜR EINEN THERAPEUTEN INTERESSANT SIND, ABER NICHT FÜR DIE OPFER! EINE FRAU HAT FÜR IHREN GEWALTMISSBARAUCH DIE SELBE VERANTWORTUNG ZU TRAGEN WIE EIN MANN!

Glaube und vertraue deinen Gefühlen. Vor kurzem konntest du nicht glauben, dass ihr Verhalten als gewalttätig bezeichnet werden könnte Wenn du dich unsicher fühlst und Angst hast in ihrer Anwesenheit, dann stimmt etwas nicht. Du kannst es am besten beurteilen, wie sicher du sein kannst. Du hast vielleicht keinem über die Gewaltanwendung erzählt. Vielleicht hast du es Freunden erzählt, die jedoch deine Gefahr und dein Leid(Not) nicht verstanden haben. Gestehe den Schmerz und das Leid, die der Mißbrauch verursacht.

Wir alle erleben Stresssituationen, erfahren Traumata, Wut und Angst, aber eine gewalttätige Frau entscheidet sich, gewalttätig zu sein, Macht und Kontrolle auszuüben, um ihren eigenen Weg zu gehen. Sie KANN ihre Gewalt unter Kontrolle haben aber sie entscheidet sich dafür, dich zu kontrollieren und zu mißbrauchen. Ganz bewußt gebraucht sie die Gewalt, um deine Wahl, zu handeln, einzuschränken.

 Du kannst:
· Mit Freunden reden, denen du vertraust.
· du kannst Sicherheitsvorkehrungen treffen, z.B. einen sicheren Ort schaffen, den du aufsuchen kannst, wenn sie gewalttätig ist, deine Telephonnummer ändern und/oder die Türschlösser austiativen haben auch gleich die Formblätter entwickelt, in denen nur von dem weiblichen Opfer und dem männlichen Täter geschrieben wird. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Hierbei wurden
- alle wissenschaftlichen Untersuchungen über Gewalt in engen sozialen Bindungsbeziehungen ignoriert
- die Kinder als Opfer verhöhnt

Als Lehrer werde ich immer wieder damit konfrontiert, dass alleinerziehende Mütter zunächst den Vater ihrer Kinder entrechtet, ausgebeutet und ausgebootet haben, um alle Rechte und damit auch die Verantwortung selbst auf sich zu vereinen und danach völlig überfordert ihre pubertierenden Töchter verprügeln. Darüber zu sprechen ist sehr unfein.

In der Werbung läuft zur Zeit der folgende Spot:

In dem Werbespot - der derzeit wider allen Jugendschutzvorschriften in deutschen Kinos gezeigt wird und außerdem im Internet abrufbar ist – wird eine junge Frau gezeigt, die mit ihrem Cabriolet unterwegs ist. Schließlich hält sie ihren Wagen vor einem Haus, steigt aus und betätigt eine handelsübliche Haustürglocke.

Der Frau öffnet ein junger Mann die Haustür, der bei ihrem Anblick entzückt sofort die Tür angelweit aufsperrt und an die Schwelle tritt. Das Auge des Betrachters erwartet nun eine romantische Liebesszene (evtl. mit einem Kuß), die jedoch jäh und brutal unterbrochen wird, indem die junge Frau dem Mann überraschend in die Genitalien tritt.

Während der Mann sofort vor Schmerz zu Boden geht, dreht sich die Frau unbekümmert um und verläßt den Tatort.

Ich hätte gerne denselben Spot für ein anderes Produkt in ähnlich weiter Verbreitung, in dem dasselbe geschieht - mit getauschten Rollen. Chancengleichheit, Emanzipation, Gleichberechtigung? Wer ist hier gleicher? Gewalt von Frauen wird gesellschaftlich ignoriert und als modische Attitüde betrachet, die einer modischen Frau so gut steht wie ein Cabrio.

 

 

 

Diesen Ausführungen möchte ich eine Typologie hinzufügen:

 Die Prinzessin

 In der obigen Darstellung über weibliche Gewalt fehlen meiner Ansicht nach entscheidendene Faktoren, die die komplizierte Vielschichtigkeit des Themas mit ausmachen. Selten vollzieht sich die Gewaltanwendung der Frau in einer Form, die beim Partner direkt Angst erzeugt. Auf jeden Fall wohl selten Angst vor körperlicher Gewalt. Eher schon Angst, verlassen oder hintergangen zu werden, oder z.B. Angst, die Kinder genommen zu bekommen.

Eine der schillerndsten weiblichen Typen ist die „Prinzessin“, die auf Dauer keinen Prinzen neben sich duldet, die darauf programmiert ist, jeden Prinzen zum Frosch machen zu wollen. Nach außen durchaus liebenswert, liegen ihre gravierendsten Defizite innerhalb der Zweierbeziehung in folgenden Bereichen:

-          Eine Prinzessin hütet immer das wichtigste Tabu: Keine Zacke aus der Krone verlieren!
-          Sie wird nie freiwillig einen Fehler zugeben
-          Sie sucht immer einen Schuldigen für alles
-          Sie hat große Mühe, sich zu bedanken (innerhalb der Beziehung)
-          Sie wird sich nie entschuldigen
-          Jede längere Beziehung wird daher zum Spiel um Macht

Hier ist eine Passage abhanden gekommen - ich versuche, das wieder zu reparieren.
Im Folgenden geht es um einen Artikel des Männerrates Karlsruhe zu einer Tagung über GEWALT von Männern:


Staunend vernahm ich die Botschaften des Artikels:

Männer treffen sich, um
-          Ursachen von Männergewalt aufzuzeigen
-          Ursprünge des männlichen Gewaltverhaltens freizulegen
-          Basis für Verhaltensänderung zu schaffen
-          Einen Schritt auf dem Weg zum friedlichen Mann zu machen

Daraus soll erwachsen:

„Geschlechtergerechtigkeit“ durch Wandel in der männlichen Psyche wie durch politische Arbeit

Wenn man hinter den erstgenannten Zielen noch stehen kann, so ist die Folgerung nur noch absurd.

Natürlich können sich Männer treffen, um ihr eigenes Verhalten kritisch zu reflektieren. Anzunehmen ist aber, dass die sich dort treffenden Männer eben nicht die aggressiven, sondern diejenigen sind, die als „Frauenversteher“ eh dialogbereit sind und Mühe damit haben, zwischen dem, was sie fühlen und dem, was Frauen von ihnen erwarten, ihre verloren gegangene Idendität zu suchen. Sie reden also über zumeist andere aggressive Männer und bemühen dabei gesellschaftliche Klischees und Vorurteile, wie sie das in den Medien ständig vorgesetzt bekommen. Wir alle kennen die amerikanischen Psycho-Schinken, die immer nach dem selben Muster gestrickt sind: Böser, böser Mann und in Panik kreischendes armes Frauenopfer. Und dieses Walt-Disney-Klischee wird als gesamtgesellschaftliche Realität natürlich gerne von Frauen aufgenommen, die den Männern damit klar machen wollen: Ihr habt da eine Macke, geht in euch, tut Buße und korrigiert das mal schleunigst, um Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen!

Natürlich gibt es dazu einen realen Hintergrund. Es gibt eben mehr männliche als weibliche Gewalttäter in unseren Gefängnissen und in der Kriminalstatistik. Daraus aber zu schließen, dass alle Frauen friedlich, aggressionslos und gewaltfrei seien, würde alle realen Erfahrungen ignorieren. Das Klischee des gewaltfreien Matriarchats ist einer der vielen mythischen Trugschlüsse des Feminismus. Allein unser Familienrecht hat diese feministische Wunschvorstellung gründlich ad absurdum geführt. Da es Müttern empfahl, das Angebot anzunehmen, für hemmungslosen destruktiven Egoismus noch belohnt zu werden, haben sie das auch gemacht, und zwar massenhaft auch zum Nachteil ihrer eigenen Kinder. Über hundert internationale Studien zum Gewaltverhalten innerhalb enger sozialer Bindungen haben nachgewiesen, dass Gewalt kein Geschlechtsspezifikum darstellt, sondern von Männern wie Frauen gleichermaßen ausgeht. Das Aggressionspotential ist bei Männern wie Frauen etwa gleich groß. Unterschiedlich sind nur die Mittel, die angewendet werden. Diese Wahl der Mittel ermöglicht es Frauen, nach außen immer noch die Opfer zu spielen, auch wenn sie im abgeschlossenen Bereich der Beziehung längst auf subtile Weise den Motor von Aggression ausmachen.

Ich habe Achtung vor jedem Mann, der sich bemüht, den Ursachen von männlicher Gewalt und Aggression auf den Grund zu gehen. Soviel Achtung, wie ich vor jeder Frau habe, die versucht, die Ursachen weiblicher Gewalt- und Aggressionsmuster zu untersuchen. Man stelle sich vor: Frauen, die sich treffen und analysieren, warum sie millionenfach Kinder zu Halbwaisen machen und Väter zu Samenspendern und reinen Versorgern degradieren, um über diese Analyse Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen? Ich kenne keine Frauenorganisation, die die Souveränität besäße, eine solche Veranstaltung zu organisieren. Und ich kenne wenige Frauen, die die Stärke besitzen, eine solche Diskussion auch ernsthaft zu führen.

Das Frauenbild hat sich in den letzten zwei Dekaden dramatisch verändert. Frauen wehren sich nicht nur gegen männliche Überlegenheit. Mit dem girly-power-Schwachsinn („...weil ich ja sowieso gewinn!“) kam auch Frauen-Power, die autonom und brutal daherkommt. Es ist zur Zeit absolut opportun, wenn Filme und Werbung gewalttätige Frauen zeigen, die aber immer noch ihren Opferstatus nutzen, um ihre Gewalt nicht verantworten zu müssen und damit ungestraft bleiben. Das geht soweit, dass das Weibliche glorifiziert wird, auch wenn es sich offen brutal zeigt. Dazu läuft parallel eine Abwertung des Männlichen. Wenn in einem Werbespot einem Mann ein Blumentopf auf den Kopf fällt oder eine Frau einem Mann brutal zwischen die Beine tritt, ist das ein Brüller. Man stelle sich diese Szenen geschlechtsspezifisch alternativ vor. Sie wären werbestrategisch absolut kontraproduktiv. Es gehört zum Selbstverständnis von Frauen, sich heute offen aggressiv und geldgeil zeigen zu können. Wenn es um Rechte geht, fordern sie Gleichberechtigung, um bei den dazugehörenden Pflichten ihren Schonstatus als arme schwache Frau einzufordern. Karriere-Tussis mit stets abrufbereitem Opferstatus gehören zu den Frauenbildern, die heute die gesellschaftliche Propaganda ausmachen.

Für eine Sendung im „Nachtcafe“ des SWF über das Thema „Schuld“ haben die Macher Männer gesucht, die nach der Ausübung von Gewalt Reue zeigen und lernen, mit ihrer Schuld umzugehen. Sie kamen gar nicht auf den Gedanken, dass auch Frauen Täterinnen sein könnten. Im Fernsehen schon gar nicht, wenn es sich um eine ernsthafte Reflektion von Realität handelt. Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf. In einer Fiktion, einem trendigen Fernsehfilm z.B. darf eine Frau schon mal hart zuschlagen ohne das verantworten zu müssen. Das ist in und trifft den Nerv und die Wertvorstellungen der Mehrheit. Dass Frauen das auch in der Realität schon längst genau so machen, darf aber nicht laut gesagt werden, ohne öffentlich Prügel einstecken zu müssen.

Als die Bild-Zeitung in einem blutrünstig...

Ergänzung wird demnächst wieder eingefügt

...auen sind zu allem fähig. Größere männliche Aggressivität ist, wenn überhaupt, nur bei Kindern und Heranwachsenden nachzuweisen. Jungen raufen, prügeln, treten eindeutig mehr als Mädchen. Je erwachsener die Jugendlichen werden, desto mehr gleichen sich die Aggressionsmethoden einander an. Mädchen haben dabei offensichtlich einen Entwicklungsvorsprung. Sie lernen früher, ihre Attacken sprachlich oder mit indirekten Mitteln auszuleben. Wo die Jungen sich noch prügeln, halten die Mädchen sich an üble Nachrede, Freundschaftsentzug, Verächtlichmachen, Verspotten. Dabei sind sie genauso aggressiv, wenn nicht sogar aggressiver als Jungen.

Und genauso bleibt es im Erwachsenenalter. Frauen stehen Männern in puncto Aggression in nichts nach. Wenn sich bis heute die Vorstellung einer stärker männlich ausgebildeten Aggression behauptet, so auch deshalb, weil die vorfeministische Aggressionsforschung vor allem von Männern an männlichen Versuchspersonen durchgeführt wurde. Die am häufigsten angewandte Messmethode, so berichtet Christiane Schmerl, bestand darin, die Versuchsperson zu ärgern und sie gleichzeitig aufzufordern, ihre Wut mittels ausgeteilter Elektroschocks abzureagieren. Das dahinterstehende Aggressionsmodell sei das eines "gegnerzentrierten Ausagierens vermeintlich gerechten Zorns - ein sehr männliches Modell".

Angriffsmotiv Nr. 1: Männer

Um der weiblichen Aggression auf die Spur zu kommen, muss man sie im gesellschaftlichen Kontext sehen. Sie zeigt sich dann, wenn das jeweilige aggressive Verhalten ein für Frauen sozial erlaubtes ist. Mit anderen Worten, Frauen sind immer dann genauso angriffslustig wie Männer, wenn die Aggression nicht gegen weibliche Rollenerwartungen verstößt, als da sind Mitleid oder Einfühlungsvermögen für das Opfer.

Systematische Kulturvergleiche haben ergeben, dass dies nicht nur in den westlichen Ländern, sondern überall in der Welt der Fall ist. "Weibliche Aggressionen schöpfen die volle Bandbreite der menschlichen Möglichkeiten aus", sagt Schmerl. Sie hängen immer mit jeweils frauentypischen Lebensmustern zusammen, also Konflikten um Ressourcen wie Nahrung, Geld, Land, Männer, dem Schutz von Kindern, Ärger mit der Verwandtschaft oder Streit mit dem Ehemann. "Das häufigste Ziel weiblicher Aggression", so die Wissenschaftlerin, "ist eine andere Frau, das zweithäufigste der eigene Ehemann. Das häufigste Motiv aber sind Männer und ihr Verhalten." Dabei benutzen Frauen bei tätlichen Angriffen eher die bloßen Hände als Waffe; doch vor allem ihren Ehemännern gegenüber favorisieren Frauen verbale oder indirekte Angriffsformen: Männer werden beschimpft, ausgesperrt oder nicht mehr mit Essen versorgt.

Ein anderes Ergebnis brachten die Kulturvergleiche allerdings auch. Der Unterschied zwischen Männer- und Frauenaggression innerhalb einer Gesellschaft ist sehr viel geringer als der zwischen verschiedenen Kulturen. So zeigte sich: Je schärfer in einer Kultur männliche Dominanz ausgeprägt ist, desto stärker ist sie von Gewalttätigkeit gezeichnet. Wo Schwächere unterdrückt, Krieg verherrlicht und männliches Rivalitätsverhalten gefördert werden, da beherrscht Angriffslust den Alltag. Umgekehrt sind in westlichen so genannten zivilisierten Gesellschaften die Geschlechterunterschiede in aggressivem Verhalten nahezu irrelevant.

Deutliche Unterschiede aber ergeben sich, wenn man nach den Motiven für Aggressionen fragt. Das fand unter anderen die britische Psychologin Anne Campbell heraus, die über 20 Jahre hinweg weibliche Straßengangs in den USA, weibliche und männliche Straftäter und durchschnittliche weiße Mittelschichtsbürger auf ihr Aggressionsverhalten hin untersucht hat. Es zeigt sich, dass es einen deutlichen Qualitätsunterschied in der weiblichen und männlichen Beurteilung von Aggressionen gibt. "Frauen betrachten Aggressionen als zeitweiligen Kontrollverlust, verursacht von überwältigendem Druck und gefolgt von Schuldgefühlen. Männer sehen Aggressionen als Mittel, Kontrolle über andere Menschen auszuüben, wenn sie das Bedürfnis empfinden, Macht und Selbstwertgefühl zu erlangen", schreibt Campbell. Für Frauen ist demnach Aggression ein Versagen der Selbstkontrolle, während Männer damit anderen Kontrolle aufzwingen wollen.

Diese unterschiedliche Wahrnehmung führt nach Schmerl dazu, dass weibliche Aggression sich anders äußert als männliche. Frauen reagieren auf Provokationen und Frustrationen erst einmal nicht aggressiv, was dann so ausgelegt wird, als hätten sie ihre missliche Lage akzeptiert; dies wiederum hat die fatale Folge, dass diese Lage weiter strapaziert wird. Wenn die so unter Druck Gesetzten dann endlich doch explodieren, wenn sie schreien, schluchzen, Türen zuschlagen oder mit Gegenständen um sich werfen, dann geschieht das nicht selten im "falschen" Augenblick. Die Explosion wird sowohl von anderen wie von den Frauen als beschämender Verlust der Selbstbeherrschung eingestuft oder gar noch verniedlicht, um den Ausbruch als Manifest von Ohnmacht zu denunzieren nach dem Motto: Du bist so süß, wenn du wütend wirst.

"Der instrumentelle Einsatz von Aggression ist für die weibliche Rolle nicht vorgesehen", folgert Schmerl, "Mädchen lernen vielmehr, dass sie bestenfalls ein Ventil für übermächtigen Stress sein kann und für Frauen Gesichtsverlust bedeutet." So fehlen in dieser Gesellschaft letztlich Anreize für Frauen, sich aggressiv zu verhalten. Situationen, in denen "richtige" Männer meinen, aggressiv werden zu müssen, um ihr Gesicht zu wahren, lösen bei Frauen keinerlei Angriffssignal aus. Dadurch sind sie aber keineswegs sanftmütiger oder passiver. Sie fallen in dieser Gesellschaft einfach nur weniger unangenehm auf.


Im Gegensatz zur Aussage des Artikels kenne ich Frauen, die in der Aggression berechnend sind und sie gezielt zur Erlangung eines persönlichen Vorteils einsetzen - um in der Sprache des Artikels zu bleiben: Sie zeigen männliche Aggressionsmuster, um einen egoistischen Vorteil durchzusetzen, über andere sadistische Kontrolle auszuüben.
Sind das nur die Ausnahmen von der Regel?

Mir geht es auf dieser Seite hauptsächlich um die Formen weiblicher Aggressionsgewalt, die im Trennungsfall stereotyp von Frauen ausgeübt werden und die tief in die Psychen von Vätern und Kindern eingreifen.
Dazu :

 

"Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung", Bärbel Wardetzki
Kösel, 1991, ISBN 3-466-30320-6,  32 DM


und· „Frauen verdienen aufgrund ihres Geschlechtes weniger als Männer.“

· „Die Doppelbelastung Beruf und Haushalt benachteiligt vor allem Frauen.“

· „Dass Männer sieben Jahre früher sterben, hat mit ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung nichts zu tun.“

 Dem Autor des Buches ist bewusst, wie schwierig dem bisherigen Kenntnisstand zuwiderlaufende Informationen der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen sind. Erst in den letzten Monaten konnte nicht zuletzt durch Artikel und Interviews von und mit Arne Hoffmann die Tragweite des Themas häusliche Gewalt gegen Männer den Medien vermittelt werden. Andere Themen aber, beispielsweise die Häufigkeit sexuellen Missbrauchs durch weibliche Täter, sind auch heute noch mit einem starken Schweigetabu behaftet. Daher legt Arne Hoffmann großen Wert darauf, sämtliche von ihm dargestellten neuen Erkenntnisse minutiös durch Quellenangaben zu belegen. Das diesem Buch beigefügte Literaturverzeichnis umfasst so über 550 einander stützende Quellen in der Gestalt von Büchern, Websites und akademischen Fachzeitschriften zur Geschlechterforschung aus dem In- und Ausland. Wenn er möchte, kann so jeder Leser selbst nachvollziehen und eigenständig gegenrecherchieren, wie sehr die Erkenntnisse dieses Werkes durch Tatsachen untermauert sind Das Buch ist allerdings speziell für Laien in der Debatte geschrieben und so gut lesbar.

 In einem zweiten Teil benennt das Buch an konkreten Beispielen faschistoide und totalitäre Auswüchse innerhalb der Frauenbewegung, und es untersucht, wie in fast sämtlichen Medien eine so irreführende und sexistische Berichterstattung über die „guten“ Frauen und die „bösen“ Männer entstehen konnte: Wie kam es zu einem Feindbild, in dem Männer entweder als Monster oder als Trottel gedacht werden? Wie können wir uns von solchen Klischees befreien?

Der Medienwissenschaftler Arne Hoffmann verfolgt mit diesem Buch in erster Linie ein politisches Anliegen: Er möchte auf die Diskriminierung von Männern bei der Gesetzgebung wie bei ihrer Darstellung in den Medien aufmerksam machen.

 Im Jahr 2001 nimmt die Männerbewegung in Deutschland Gestalt an: immer neue Websites und Diskussionsforen erscheinen im Internet, männliche Opfer von häuslicher Gewalt gelangen erstmals in die Medien, in Berlin findet ein internationaler Hungerstreik entrechteter Väter statt, selbst der allein auf Männer beschränkte Kriegsdienst steht plötzlich in der politischen und juristischen Diskussion. SIND FRAUEN BESSERE MENSCHEN? beleuchtet die Hintergründe zu diesen umwälzenden Entwicklungen.

Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen?

Plädoyer für einen selbstbewussten Mann
603 Seiten, ISBN 3-89602-382-9, 36 DM
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2001

Impressum:
Dies ist eine einmalige Medieninformation der Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH.

Kontakt:
Wenn Sie Kontakt mit dem Autor aufnehmen wollen, schreiben Sie bitte an:

arne.hoffmann@schwarzkopf-schwarzkopf.de 

 

 

 

Die englische Therapeutin Erin Pizzey war die Gründerin des ersten modernen Frauenhauses. Sie stellte fest, dass von den ersten 100 Frauen, die bei ihr Zuflucht suchten, 62 mindestens so gewalttätig waren wie ihre Partner, vor denen sie zu fliehen versuchten und zu denen sie immer wieder zurückkehrten aufgrund ihrer Abhängigkeit von Schmerz und Gewalt. Im Laufe von zehn Jahren hat Erin Pizzey in ihrem Frauenhaus im englischen Chiswick mit 5000 Frauen und ihren Kindern zusammengearbeitet. Sie ist Autorin verschiedener Bücher zum Thema Gewalt in Beziehungen. Sie prägte den Begriff der 

 

„Familienterroristin“

von Erin Pizzey

Leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt von Christoph Badertscher

Wie viele, die auf dem Gebiet der Gewalt in Beziehungen arbeiten, habe ich täglich mit Frauen aus schwierigen familiären Verhältnissen zu tun. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass manche Frauen, die in Beziehungen leben, in denen seelische Grausamkeit und/oder physische Gewalt vorkommen, selbst Probleme verursachen, die ein akzeptables Mass überschreiten. Ich spreche von Frauen, die von Gefühlen wie Rachsucht und Feindseligkeit getrieben werden und die in Bezug auf sich selbst oder ihre Familie ein destruktives Verhalten an den Tag legen und damit eine schon desolate Familiensituation weiter verschlimmern. Für diese Frauen habe ich die Bezeichnung 'Familienterroristinnen' gewählt. Zwar sind Männer nach meiner Erfahrung ebenso in der Lage, sich als Familienterroristen zu gebärden, doch neigen sie eher zu physischen Gewaltausbrüchen. Gewalt von Männern ist in zahllosen internationalen Studien untersucht worden, während es kaum Arbeiten gibt zur Frage, weshalb und in welcher Weise Frauen Gewalt anwenden. IONT face=Arial color=black size=2>Zwar kann ich hier nicht im Detail auf die Kindheit der Terroristin eingehen, beziehungsweise auf die Faktoren, die der Entwicklung zur emotionalen Terroristin Vorschub leisten, doch macht die eingeschränkte oder fehlende Fähigkeit der Terroristin, die Gefühle anderer zu erkennen, zumindest eines deutlich: nämlich dass ihr Bewusstsein und ihre eigenen Gefühle in entscheidenden Phasen der Kindheit (aus einer Vielzahl von Gründen) verkümmerten und nicht über die Grenzen des eigenen Ich hinauswachsen konnten. Als Erwachsene baut die Terroristin deshalb eine Beziehung auf, die in gewisser Hinsicht gar keine wirkliche Beziehung ist, sondern vielmehr dazu dient, das Szenario der Kindheit nachzustellen. Solange diese Beziehung anhält, geht die solipsistische Terroristin nicht wirklich auf die Gefühle der anderen Familienmitglieder ein, sondern benutzt sie für ihre eigenen Zwecke, nämlich als Requisiten für die Umsetzung ihres 'Drehbuchs'. Wenn schliesslich die Auflösung der Beziehung oder der Familie bevorsteht, hat die Terroristin nur ihren eigenen Schmerz und ihren eigenen Zorn vor Augen. Da sie kein Mitgefühl für die anderen Familienmitglieder empfindet, verfolgt sie mit aller Entschlossenheit das Ziel, das sie sich gesetzt hat, zum Beispiel die Familie wieder zusammenzubringen, die Angehörigen zu ruinieren, oder Rache zu nehmen. Objektivität kennt die Terroristin somit kaum oder nicht; sie lebt in einer abgeschlossenen Welt, in der es nur den eigenen Schmerz und den eigenen Zorn gibt.

Da das Bewusstsein eines Menschen ebenso sehr auf der Wahrnehmung der Gefühle anderer wie auf der Wahrnehmung der eigenen Gefühle beruht, geht der emotionalen Terroristin die Einsicht in das eigene Verhalten fast vollständig ab. In dieser fehlenden Einsicht liegt ihr hauptsächliches Gefahrenpotential. Doch es gibt noch einen zweiten Faktor, der die Terroristin so gefährlich macht: Während sie mit krankhafter Besessenheit ihr Ziel verfolgt, wird sie von einem Gefühl der Allmacht beseelt. Tatsächlich bildet man sich nicht selten ausgerechnet dann ein, allmächtig zu sein, wenn man in Wahrheit völlig ohnmächtig ist, also etwa dann, wenn man keinerlei Einfluss mehr auf seine Familie hat, weil sich diese auflöst. Woher dieses Gefühl der Omnipotenz auch immer rührt: Die Terroristin ist überzeugt, dass nichts und niemand sie stoppen kann. Da ihr also weder von ihrem Bewusstsein noch von ihrem Mitgefühl Grenzen gesetzt werden, ist sie der Überzeugung, auf dem Weg zu ihrem Ziel sei kein Preis zu hoch, ob dieser Preis nun von ihr selbst oder von anderen Familienmitgliedern bezahlt werden muss.

Die Terroristin kennt also keine Schranken. Das bedeutet, dass sie auch in ihren Handlungen schrankenlos ist. Wild entschlossen, das von ihr gesetzte Ziel zu erreichen, schliesst sie auch drastische Massnahmen nicht aus: die Verfolgung ihres Ehemannes; Tätlichkeiten gegen den ExEhemann oder dessen neue Lebenspartnerin; Telephonanrufe bei den gemeinsamen Freunden und bei den Geschäftsfreunden des Ehemann, mit dem Zweck, seinen Ruf zu ruinieren; Anklagen gegen den Ehemann, die auf Falschaussagen beruhen, etwa wegen angeblicher sexueller Belästigung der Kinder oder wegen angeblicher Tätlichkeiten gegen diese; vorgetäuschte Selbstmordversuche, mit deren Hilfe der Ehemann manipuliert werden soll; Kidnapping der unter der Obhut des Ehemannes stehenden Kinder; Beschädigung seines Eigentums; oder, als eine Form der Rache, Mord am Ehemann und an den Kindern.

Nach meiner Erfahrung machen sich Männer und Frauen im selben Masse solchen Fehlverhaltens schuldig. Da sich Untersuchungen jedoch in erster Linie mit dem Fehlverhalten von Männern auseinandersetzen, wird oft übersehen, dass Frauen diese Art von Gewalt im selben Masse anwenden. Meine Definition eines 'Familienterroristen' oder eines 'emotionalen Terroristen' lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Eine Person (im Falle dieser Untersuchung eine Frau), die in obsessiver Weise ein destruktives (und damit pathologisches) Ziel anstrebt, wobei sie Mitglieder ihrer eigenen Familie im Visier hat; es fehlt ihr auf krankhafte Weise jedes Gespür für die Gefühle der anderen Familienmitglieder, ihre Handlungen kennen keine Schranken, und ihr Antrieb ist pathologisch, das heisst er geht auf ungelöste Probleme einer schwierigen Kindheit zurück. Natürlich trifft diese Beschreibung in unterschiedlichem Grad auf nicht wenige Menschen zu. Tatsächlich können viele Menschen, die in einer unglücklichen Beziehung leben oder deren Beziehung sich aufgelöst hat, vorübergehend ein 'irrationales' Verhalten an den Tag legen. Die Terroristin unterscheidet sich jedoch deutlich von ihnen, indem sie beständig rachsüchtig und destruktiv ist; ruhige Momente und Augenblicke der Klarheit sind bei ihr die Ausnahme, ein vorübergehendes Nachlassen des Sturmes.

Wenn ich mit einer Klientin arbeite, die grosse Schwierigkeiten in ihrer Beziehung oder bei der Auflösung ihrer Beziehung hat, stelle ich mir deshalb eine ganze Reihe von Fragen, mit denen ich abzuschätzen versuche, inwieweit es sich um eine potentielle Familienterroristin handelt. "Wird sie sich weiterhin bemühen, den Partner finanziell zu ruinieren? Ist sie wirklich aufrichtig, wenn sie beteuert, sie werde ihren Partner umbringen oder umbringen lassen, sollte er je eine neue Beziehung eingehen? Sind ihre Selbstmorddrohungen ernst zu nehmen oder dienen sie nur der Manipulation anderer? Wird sie ihre Drohung wahr machen, die Kinder mit Hilfe des Gesetzes ganz an sich zu reissen, nur um dem Partner Schmerz zuzufügen? Wird sie die Kinder einer Gehirnwäsche unterziehen, so dass ihr ExPartner sich nicht mehr getraut, eine neue Beziehung einzugehen?" Ist die Antwort auf diese Fragen ja, handelt es sich also um einen Fall von Familienterrorismus, so kann die Arbeit zwei Bereiche umfassen: einerseits die praktischen Massnahmen zum Schutz der Familienangehörigen ('Überlebensstrategien'), anderseits die therapeutische Arbeit mit der Terroristin selbst.

Wenn die Familienmitglieder das zerstörerische Potential der Terroristin einschränken wollen, so müssen sie diese zuallererst einmal als solche erkennen. Als zweites müssen pragmatische Schritte unternommen werden, welche die von einem Gefühl der Allmacht angetriebene Terroristin in ihren Handlungen einschränken. Leider ist die rechtliche Situation, die in vielen Scheidungsvereinbarungen festgelegt wird, relativ offen. Wenn beide Parteien einigermassen ausgeglichene Persönlichkeiten sind, ist es zwar durchaus sinnvoll, die Scheidungsvereinbarung flexibel zu gestalten und Raum zu lassen für Veränderungen in Bezug auf finanzielle Verhältnisse, Betreuung der Kinder sowie Besuchsrecht. Wenn jedoch eine emotionale Terroristin mit im Spiel ist, dann bieten ihr das auf Konfrontation angelegte Scheidungsverfahren sowie eine relativ offene Scheidungsvereinbarung unendlich viele Möglichkeiten, die Gerichte, die Anwälte und die auf den Plan gerufenen Gutachter zu instrumentalisieren und als Waffen einzusetzen. In solchen Fällen setzen Gericht und Scheidungsverfahren der Terroristin keine Schranken, sondern erlauben ihr im Gegenteil, ihr schrankenloses Verhalten fortzusetzen. Wenn man es mit einer Terroristin zu tun hat, sollte deshalb das Verfahren kurz und das endgültige Urteil so eindeutig, endgültig und absolut wie möglich sein. Jede Ärztin und jeder Anwalt ist vertraut mit 'prozesssüchtigen' Klienten; doch erst wenn diese 'Prozesssucht' als eine Form von Terrorismus erkannt wird, kann eine rasche und präzise Scheidungsvereinbarung angestrebt werden. Um das Gefühl der Allmacht der Terroristin einzuschränken, gibt es verschiedene Mittel; der Leitgedanke sollte jedoch immer derselbe sein wie im Umgang mit politischem Terrorismus: "Mit Terroristen verhandeln wir nicht." Endlose Telephonate und Gespräche bestärken die Terroristin nur in ihrem Glauben, dass TTOM: 0cm; BORDER-LEFT: windowtext 0.5pt solid; WIDTH: 6cm; PADDING-TOP: 0cm; BORDER-BOTTOM: windowtext 0.5pt solid; mso-border-top-alt: solid windowtext .5pt" vAlign=top width=227>

SWF-Ländersache, 12.7.2001

(10 Minuten)

Reportage zu „Häuslicher Gewalt“ einschließlich Interviews mit Familienministerin Bergmann, Prof. Bock und Arne Hoffmann.

 

 

 

Eine neue Gesetzesinitiative entlarvt den Umgang mit dem Problemfeld "Gewalt von Frauen". Man schätzt, dass Mütter in der BRD jährlich etwa 1000 Neugeborene und Säuglinge umbringen. Der Fall im Kreis Calw (Frühjahr 2002), wo eine junge Mutter ein kleines Mädchen im Säuglingsalter einfach in der Wohnung allein liegen ließ, um eine Woche lang zu einer neuen Single-Chat-Bekanntschaft zu ziehen (der Vater war zu der Zeit im Kosovo), ist nur einer von denen, die bekannt wurden. Die Polizei konnte den Säugling nur noch tot auffinden. Die neue Gesetzesinitiative beschließt jetzt nicht, konsequent und hart gegen solche verantwortungslosen Mütter vorzugehen - sie erwägt, die Möglichkeit zu eröffnen, anonyme Geburten zu legalisieren.

Joachim Bell hat dazu im "RoteMännerInfo 16" einen Text veröffentlicht:

 

"ANONYME GEBURTEN": EIN GESETZENTWURF

 .... der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier, Renate Diemers, Harald Friese, Ina Lenke, Beatrix Philipp, Christel Riemann-Hanewinckel, Irmingard Schewe-Gerigk, ...

 Hier haben wir sie wieder, die üblichen Verdächtigen der rot-grünen Familienpolitik, zu denen sich mit Frau Diemers und Frau Lenke auch Angehörige des bürgerlichen Lagers und mit dem Genossen Harald Friese wohl eine Art Quotenmann gesellen. Was mögen die wohl gemeinsam ausgeheckt haben? Nun, da sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind, lassen sie uns darüber nicht lange im Unklaren. Es geht um den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung Anonymer Geburten".

 "A. Problem

Eine anonyme Geburt ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Das gültige Personenstandsgesetz unterwirft jede Person, die von der Geburt eines Kindes weiß bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym zur Welt bringen, und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen, handeln also rechtswidrig. Eine Frau, die - aus welchen Gründen auch immer - ihr Kind anonym zur Welt bringen will, ist also während der Geburt allein auf sich gestellt, sofern sie nicht Personen findet, die ihr bei der Geburt beistehen. Da diese Personen aber gegenüber dem Standesamt zur Anzeige verpflichtet sind, ist eine Anonymität nicht mehr gewährleistet, weshalb Frauen auf einen solchen Beistand in aller Regel verzichten. Mit der Konsequenz, daß die Geburt nicht unter humanen und medizinisch einwandfreien Bedingungen erfolgt. Es gibt keine nachprüfbaren Zahlen, wie viele anonyme Geburten in Deutschland stattfinden. Jährlich werden zwischen 20 und 24 unmittelbar nach der Geburt getötete Säuglinge gefunden. Empirisch nicht belegte Schätzungen gehen von einer vierzigfachen Dunkelziffer aus."

 Was rechtlich nicht zulässig ist, dem Deutschen Bundestag aber nicht passt, wird geändert. Das kann der Bundestag! Manchmal ist das auch gut so. Und im vorliegenden Fall scheint mir das von durchaus edlen Motiven getragen zu sein. Indessen stellen sich da ein paar Bedenken ein, formulieren sich dem geübten Männerrechtler quasi von selber: Warum sollen Mütter ein Recht bekommen, das Vätern mitnichten eingeräumt würde? Antwort: Weil nach - wie üblich völlig irrwitzigen - Schätzungen jährlich bis zu 960 Mütter ihre Kinder nach der Geburt töten. Interessante Spekulation der sonst so mütterfreundlichen Gesetzgeber, oder? Dieser Rechtsbruch der Kindestötung ist allerdings einer, den der Gesetzgeber nicht einfach hinnehmen möchte - auch wenn er von Müttern begangen wird. Darum sollte der bisherige Rechtsverstoß einer "anonymen Geburt" zukünftig rechtens sein. Um wenigstens das Leben dieser Kinder zu retten! Müssen wir unser Frauenbild in Deutschland ändern?

Nächste Frage: Wenn Mütter anonym bleiben dürfen, warum sollen es nicht auch Väter dürfen? Ich kann mir zwar keine allzu edlen Motive vorstellen, aber hier geht es um Gleichberechtigung nach dem Grundgesetz! (Und ob die Motive der Mütter um so viel edler sind...?) Antwort: Wenn die Väter anonym bleiben, zahlt ja NUR noch der Staat! Und der ist klamm. Die unterhaltspflichtigen Väter in der Regel zwar auch, aber das ist dem Staat egal. Im übrigen brauchen Väter dieses Recht nicht, weil sie erstens keine unmittelbare Möglichkeit haben, dem Kind etwas zuleide zu tun, und weil sie dies eben auch empirisch in deutlich weniger Fällen tatsächlich tun als Mütter. Und das ist im Gegensatz zu der oben erwähnten "nicht belegten Schätzung" eine durchaus belegte Tatsache.

Mann fragt sich drittens, was geschähe, wenn unsere Bundestagsabgeordneten von fast tausend durch Väter getötete Babys ausgehen würden. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre eine denkbare Konsequenz in gewissen Kreisen. Diesen Vätern aber eine Entlassung aus ihren Verpflichtungen für ihr Kind anzubieten nach dem Motto "Lass das Würmchen doch bitte, bitte leben, du brauchst auch den Unterhalt nicht zu zahlen!", das können wir uns, obwohl wir mit viel Fantasie begabt sind, schwerlich vorstellen.

Unsere Familienpolitiker schlagen darum vor:

 "B. Lösung:

(...) Generell aber litten Männer unter der Angst, eine sexuelle Gelegenheit zu verpassen."

Womit geklärt wäre, was eine teilweise männerfeindliche Werbung, die unsereinen aus dem fahrenden Auto kullern lässt oder ihm einen zum Brüllen komischen Tritt in die Klütten verpasst, eigentlich aussagen will: Hier wird nur geflirtet, Männer! Also stellt euch mal nicht so an. Lest lieber jenes "Psychologiemagazin"!

Zu klären wäre jetzt: Sind männliche Amerikaner tatsächlich so blöd? Sind männliche Europäer auch so blöd? Oder ist das alles doch wieder nur Realsatire? Oder womöglich von böswilligen Mächten erfunden?

Übrigens kommentierte ein gewisser "Epameinondas" dies im "taz"-Forum:

"Wie es der Zufall so will, hat sich zur gleichen Zeit die Havard Universität mit dem Thema "weibliche Interpretation männlichen Verhaltens" beschäftigt. Die ForscherInnen (...) sind zu dem Ergebnis gekommen, dass auch die weibliche Interpretationsfähigkeit männlichen Verhaltens erheblich zu wünschen übrig lässt.

So wurde die unverbindliche Einladung zu einem Kaffee oft als Heiratsantrag missverstanden, es sind inzwischen eine große Zahl von Fällen aus den USA bekannt, wo enttäuschte heiratswillige Frauen die "verlöbnisbrüchigen" Männer auf Schadensersatz in Höhe von durchschnittlich 20 Milliarden Dollar verklagt haben.

Die Worte "Jetzt ist Schluss, ich gehe und zwar für immer" kommen bei zahlreichen Frauen als "Ich gehe mal eben Zigaretten holen" an. Die Schadensersatzklagen der angeblich unangekündigt verlassenen Frauen belaufen sich inzwischen auf mehrere Billionen Dollar.

Der Wunsch vieler Männer, nach langjähriger Ehehölle endlich wieder Ruhe und Frieden zu haben, wird von so gut wie allen Frauen dahingehend verstanden, dass die Männer bereit sind, ihr gesamtes Vermögen an die Frauen abzutreten, ebenso - auf Lebenszeit - mindestens 90% ihres Monatseinkommens. Die Zahl der solchermassen bis aufs Hemd ausgenommenen Männer ist derzeit nicht zu überblicken.

Generell, so das Fazit der Studie, leiden Frauen unter der Angst, keinen Mann zum Ausplündern zu bekommen. (...)"

 

ZUM MUTTERTAG: MÄNNER ALS SAMENSPENDE-VERFÜGUNGSMASSE

Zum MUTTERTAG beklagte Barbara Dribbusch, "dass die Kinderlosigkeit vieler Frauen oft Folge einer biografischen Entwicklung ist, an der auch Männer einen Anteil haben. Nicht wenige Frauen mit Kinderwunsch finden nämlich im
entscheidenden Alter keinen Partner, der Vater werden möchte. Umfragen belegen dies.
Die Verweigerung von Vaterschaft ist ein Problem, das erstaunlich wenig thematisiert wird.
Erst mal die Fakten: Heute schieben gerade gebildete Frauen das Kinderkriegen oft auf, bis der berufliche Einstieg geschafft ist. Im entscheidenden Alter zwischen 35 und 40 Jahren geraten sie dann unter Druck. Die Demütigung älterer Frauen, die einen Partner suchen, ist jahrhundertealt."
"Auch Männer" sind also schuld, wenn Frauen heute erst mal Karriere machen wollen und dann, wie wir weiter oben schon gesehen haben, erschöpft feststellen, dass die Rolle als Frau und Mutter wahrscheinlich mehr Spaß machen könnte. Oder vielleicht auch entschlossen konstatieren, dass da gerade noch Zeit genug bleibt für ein oder zwei Kinder. Also (schnipp!), wo sind die Männer? Samenspendende Verfügungsmasse, strammgestanden! Wie, ihr
wollt nicht? Dann ist das eine TOTAL SEXISTISCHE DEMÜTIGUNG ÄLTERER FRAUEN, verstanden?
Unglaublich, diese Frau Dribbusch. Wie kämen wir denn jetzt dazu, uns für "ältere Frauen" bereit zu halten - nur weil die jetzt Kinder kriegen wollen? (....)

Wenn schon jahrzehntelang Unterhaltszahler, dann wenigstens aus Leidenschaft, und nicht aus Pflichterfüllung!

Es ist höchste Zeit, dass wir unseren inzwischen gewachsenen Einfluss in der Gesellschaft nutzen, um Männer generell eindringlich vor dem existenziellen Risiko "VATERSCHAFT" zu warnen. Unter den zur Zeit herrschenden Bedingungen, die durch das deutsche FamilienUNrecht und die deutsche Familienrechtspraxis verifiziert werden, besteht für jeden Mann, der Vater wird, die nicht mehr kontrollierbare Gefahr, dass er psychisch und ökonomisch ruiniert wird, sobald die Mutter seines Kindes das irgendwann so will. Dies ist in der bundesrepublikanischen Familienrechtslandschaft so beabsichtigt und kann durch kein fundamentales Grundrecht oder sonst eine Kontrollmöglichkeit der Gesellschaft verhindert werden.

Unter solchen Voraussetzungen müssen Männer massenhaft öffentlich erklären, dass sie ab sofort als Samenspender und Zahlvater nicht mehr zur Verfügung stehen und deshalb rigoros ablehnen, Vater zu werden!

Unter den demographischen Voraussetzungen in der BRD wäre das das einzige entscheidende Signal für alle PolitikerInnen, dass es inzwischen 5 nach 12 ist und im Familienrecht sofort revolutionäre Novellen greifen müssen!

 

"taz"-Autor Roland Hofwiler schrieb eine Entgegnung zum obigen Artikel, deren Veröffentlichung die Redaktion aber ablehnte. Schade! Ein Auszug ist trotzdem hier zu lesen:

"Kein Nachhacken und Hinterfragen, warum sich heute Männer möglicherweise beim Kinderzeugen zurückhalten. Zumindest diejenigen Männer, die wenn schon dann gerne ein richtiger, aktiver Vater sein wollen, leben in unserer Gesellschaft mit der ständigen Angst vor dem damit einhergehenden sozialen Prestigeverlust. Zwar werden Väter, die wirklich Zeit mit ihren Kindern verbringen, gerne oberflächlich für ihr aufopferndes Verhalten gelobt. Ihre Attraktivität bei Frauen erhöht sich dadurch aber genau so wenig, wie die Zeit, die sie ohne Kinder mit Freunden oder Geschäftskollegen verbringen könnten.

Zudem kennt jeder "Zeugungsverweigerer" den einen oder anderen Bekannten, der ein Kind mit der falschen Frau hat - u. weil frau es überhaupt nicht gewöhnt ist, dass mal zu ihren Lasten entschieden wird. Das ist der eigentliche, der gesellschaftliche Skandal.

 aus RoteMännerInfo 23 vom 11.06.2002

 

 

 

Die schmutzigen Tricks der Mütter

 

Im Kampf um das Sorgerecht werden von Müttern auch die miesesten Methoden angewendet und keine Schweinerei wird ausgelassen. Das reicht vom einfachen Vorwurf der "Unzuverlässigkeit", über den Vorwurf der Gewalttätigkeit bis zum Missbrauchsvorwurf. Letzterer stellt in der Skala der von Müttern angewendeten Methoden nicht nur das Letzte, sondern mit Bestimmtheit das Allerletzte dar und verursacht nicht wieder gutzumachende Schäden bei allen Beteiligten, die einem tatsächlich stattgefundenen Missbrauch in nichts nachstehen.
Richter neigen dazu, einer weinenden und in ihrer Panik, Verfügungsrechte über das Kind zu verlieren oder teilen zu müssen, perfekt schauspielernden Mutter blind zu glauben. Was Vätern in den letzten Dekaden damit angetan wurde, lässt begreifen, was die allein durch die Auswirkungen unseres Familienrechtes veranlassten Selbsttötungen von Vätern begründet. Bei unserem ersten Kontaktgespräch im Bundesjustizministerium in Berlin haben wir 160 in der Presse belegte Fälle von Vätersuiziden überreicht, in denen öffentlich wurde, dass ein Streit um Kinder nach der Trennung Auslöser der Tragödie war. Die Verantwortung dafür tragen die Verantwortlichen für das deutsche Familienrecht in Tateinheit mit den diese Situation ausnützenden Müttern.

Nur selten wird das miese Spiel, das hier abläuft, aufgedeckt.

Im ALT- NEUÖTTINGER ANZEIGER vom 20.07.2002 war folgender Artikel zu lesen:


 

Behinderte Frau widerruft Vorwürfe gegen Ehemann

Nach ihrer ersten Aussage hatte er sie gequält und mißhandelt - Falschaussage wird verfolgt

Winhöring (bi). In der Anklageschrift wurde dem Bauhelfer vorgeworfen, im Oktober und November des vergangenen Jahres dreimal äußerst brutal gegen seine 27 Jahre alte Frau vorgegangen zu sein. Da die Frau aufgrund eines Muskelleidens körperbehindert ist, habe sie sich gegen die Übergriffe nicht zur Wehr setzen können und die Quälereien über sich ergehen lassen müssen, hieß es.
Bei der ersten Auseinandersetzung habe der Angeklagte seine Frau an der rechten Hand gepackt und ihr eine brennende Zigarette zweimal in die Handinnenfläche gedrückt. Dasselbe habe er mit ihrer linken Hand wiederholt.
Die Anklageschrift fährt fort: Einige Wochen später überraschte die Frau ihren Mann mit drei Freundinnen im Schlafzimmer. Als sie ihn deswegen zur Rede stellte, verprügelte er sie mit einem Kochlöffel. Beim dritten Vorfall traf der Bauhelfer seine Frau mit dem Fuß in die Kniekehle und schrie, sie solle sofort die gemeinsame Wohnung verlassen, sonst werde er sie totschlagen.
Der beschuldigte Ehemann zeigte sich über die Anschuldigungen völlig überrascht. "An diesen Vorwürfen ist kein wahres Wort", sagte er entrüstet. Seine Frau sei Ende vergangenen Jahres aus der Wohnung ausgezogen und halte sich seitdem bei Bekannten auf, berichtete er. Seitdem werde über das Sorgerecht für die sechsjährige gemeinsame Tochter gestritten. Möglicherweise sollten die Beschuldigungen dazu dienen, ihm das Sorgerecht für das Kind zu entziehen, vermutete der Beschuldigte.
Für eine Überraschung von Richter und Staatsanwalt sorgte die Hauptbelastungszeugin, als sie erklärte: "Die Beschuldigungen meines Mannes waren alle erfunden - ich widerrufe alle früheren Aussagen gegen ihn." Sie habe sich von ihren Bekannten überreden lassen, gegen ihren Mann Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, um beim Scheidungsverfahren das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen.
"Dieser Widerruf kommt zwei Minuten vor zwölf", sagte Richter Dieter Wüst. Erst vor wenigen Tagen habe sie bei der richterlichen Vernehmung unter vier Augen die Vorwürfe gegen ihren Mann bekräftigt. "Gerichte sind auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen, sonst wäre es mit unserer Rechtsordnung schlecht bestellt", betonte er.
Die Staatsanwältin meinte, der Widerruf der Beschuldigungen in der Hauptverhandlung sei zwar positiv zu werten. Für ihre Beschuldigungen und Falschaussagen werde die Zeugin jedoch zur Rechenschaft gezogen werden und müsse mit einer Anklage rechnen.

 

Die alltägliche Gewalt von Müttern gegen ihre Kinder und deren Väter wird nur selten öffentlich. Wir haben die Aufgabe, diese Menschenrechtsverletzungen, Entwürdigungen und Gewalttätigkeiten ins öffentliche Bewusstsein zu heben.
Als ersten Beleg schildere ich hiermit, was einem Vater geschehen ist, der nur - wie in der Umgangsvereinbarung festgelegt - sein Kind abholen wollte.

 

 

Der Fall MANFRED

20.10.2002

Hallo, Ihr alle miteinander,

heute hatte ich ein Erlebnis - mal wieder - der besonderen Art. Und ich frage mich mal wieder: In was für einem Staat leben wir eigentlich? Dass die Besitzerinnen (nach Trennung) der Kinder es ja nicht nötig haben, sich bzgl. des Umgangs der Kinder mit dem anderen Elternteil an Verabredungen oder gar Vereinbarungen zu halten, ist ja nun wirklich keine Neuigkeit. Dass aber deutsche Polizisten ein solches Verhalten an den Tag legen (vgl. anliegende Strafanzeige, die ich heute erstattet habe), hat denn ja schon eine eigene Qualität.

Was mir an dem heutigen Erlebnis, welches meine Kinder übrigens miterleben mussten, trotz alledem ein wenig Mut macht, ist, dass andere Mieter des Hauses, in dem meine Ex-Frau wohnt, nämlich Frau K., eine ca. 65-jährige Dame und Herr B., ein ca. 40-Jähriger mit eigener leidvoller Erfahrung der Trennung von seinen Kindern, mutig gegen die Polizisten eingeschritten sind, als diese über mich hergefallen sind und mich auf die Fahrbahn der Straße geworfen haben. Das entschlossene und mutige Einschreiten dieser beiden Menschen hat sicherlich größere Körperverletzungen bei mir verhindert. Denn die beiden Polizisten waren aufgrund des Einschreitens von Frau K. und Herrn B. doch sehr verunsichert.

Mein großer Dank gilt also Frau K. und Herrn B. für ihr couragiertes Einschreiten gegen das Verhalten der beiden Polizisten und für ihre Bereitschaft, als Zeugen im Strafverfahren gegen die Polizisten mit ihrer umfassenden Aussage zur Verfügung zu stehen.

Und an euch alle nun ein Appell, eine kleine Bitte:

 Wenn ihr auch der Meinung seid, dass die beiden Polizisten in diesem Falle zu weit gegangen sind, dass sie die Grund- und Menschenrechte der einen Hälfte der Bevölkerung mit Füßen getreten haben, und man(n )wie frau etwas dagegen tun muss, dann schreibt doch bitte dem Polizeipräsidenten Eure Missbilligung des Verhaltens seiner Mitarbeiter, und lasst mir eine Kopie zukommen. Ich habe die Hoffnung, dass ein vielfältiges Echo auf diesen Vorfall dazu beiträgt, Ähnliches in Zukunft zu verhindern. Denn die stärkste Waffe des Bürgers in der Demokratie ist die Öffentlichkeit und die direkte und zahlreiche Missbilligung solch skandalösen Verhaltens. Die verantwortlichen Vorgesetzten müssen merken, dass die Bürger so etwas nicht hinnehmen..

 

Sehr geehrter Herr Sch...

ich bringe Ihnen meine heutige Strafanzeige gegen Ihre Mitarbeiter Polizeiobermeister ... und Polizeimeisterin ... zur Kenntnis und bitte Sie, den Vortrag in der Strafanzeige als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln.

Es ist ungeheuerlich, wie ein unbescholtener männlicher Bürger (Haben Ihre Mitarbeiter eigentlich die Vorstellung, wer als Mann geboren sei, sei aufgrund seines Geschlechts schon von vorne herein ein Gewalttäter, Randalierer und Sachbeschädiger? Kennen ihre Mitarbeiter keine weiblichen Gewalttäter, kennen sie keine Frauen, die Ordnungswidrigkeiten oder gar Verbrechen begehen?) von ihren Mitarbeitern behandelt wird. Es gehört doch eigentlich zu den elementarsten Grundsätzen polizeilichen Handelns, dass erst alle Beteiligten sowie Zeugen angehört werden, um sich ein möglichst umfassendes und objektives Bild von der Situation zu machen, bevor die Polizei Maßnahmen ergreift, die so schwerwiegend sind wie die in der beiliegenden Strafanzeige dargestellten massiven Eingriffe in das Persönlichkeits- und Freiheitsrecht eines Bürgers.

Ich bedauere außerordentlich, dass Ihre Mitarbeiter nicht die menschliche Größe hatten, sich bei mir für ihr Fehlverhalten zu entschuldigen. Deswegen sehe ich mich gezwungen, nun mit den mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel vorzugehen.

Bzgl. der Sachbeschädigung an meiner Brille werde ich nach Begutachtung durch einen Optiker gesondert auf Sie zukommen.

Ich hoffe, dass Sie den unschönen Vorfall zum Anlass nehmen, Ihre Mitarbeiter über das korrekte Verhalten in solchen Situationen wie der Dargestellten zu belehren.

Ansonsten sehe ich Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Strafanzeige gegen

Polizeiobermeister R., Polizeipräsidium Essen, Inspektion ...

- Beschuldigter zu 1.) -

und

Polizeimeisterin G., Polizeipräsidium Essen, Inspektion ...

- Beschuldigte zu 2.) -

wegen

Kindesentziehung (StGB § 235) in Tateinheit mit Körperverletzung (StGB § 223), Sachbeschädigung (StGB § 303) und falscher Anschuldigung des Begehens von Straftaten (StGB § 164) und versuchter Freiheitsberaubung (StGB § 234).

Tathergang:

Ich bin geschiedener Ehemann der ... und Vater der minderjährigen Kinder ... und ....

Im Rahmen meiner Umgangspflicht gem. § 1684 BGB hatte ich mit der Mutter vereinbart, die Kinder am Sonntag, den 20.10.2002 um 9:00 Uhr für die zweite Woche der Herbstferien an der Wohnung der Mutter abzuholen.

Wie im Haus ... (Wohnhaus der Mutter) auch bei den anderen Bewohnern seit langem bekannt ist, macht die Mutter immer wieder Schwierigkeiten beim Einhalten der verabredeten Übergabetermine der Kinder.

Am 20.10.2002 erschien ich um 9:00 Uhr am Hause ..., um entsprechend der Vereinbarung mit der Mutter meiner Kinder meine Töchter für die zweite Woche der Herbstferien abzuholen. Nachdem ich bei der Mutter geklingelt hatte, kam sie im Bademantel an die Haustür und erklärte barsch, ich solle um 10:00 Uhr wiederkommen. Denn ich bekomme die Kinder erst um 10:00 Uhr. Ich verwies auf die Verabredung für 9:00 Uhr und forderte sie auf, die Kinder verabredungsgemäß mir zu übergeben. Die Mutter verweigerte dies, schloss die Haustür, vor der sie mich stehen ließ und ging in ihre Wohnung.

Ich schellte daraufhin erneut bei ihr. Nach ein paar Minuten öffnete sich die Tür, und Frau ..., eine andere Mieterin des Hauses ... öffnete die Haustür und sagte mitfühlend: „Gibt sie Ihnen wieder einmal nicht die Kinder? Ich verstehe diese Frau nicht.“ Ich bejahte ihre Frage und sagte, es wäre ein Übergabetermin von 9:00 Uhr vereinbart worden. Frau ... sagte: „ Ich wünsche Ihnen, dass sie die Kinder doch noch bekommen.“ Anschließend ging sie wieder in ihre Wohnung.

Zwischenzeitlich kam ein weiterer Hausbewohner, Herr ..., mit seinem Hund heraus, den er auf die gegenüberliegende Straßenseite führte. Auch Herr ... sprach mich verständnisvoll und mitfühlend auf den neuerlichen Umgangsboykott seitens der Mutter an.

Auf mein erneutes Klingeln öffnete die Mutter einige Minuten später wieder die Haustür und erklärte, ich bekomme die Kinder nicht vor 10:00 Uhr, und ich solle verschwinden, sonst rufe sie die Polizei. Ich antwortete, sie müsse sich an Verabredungen halten, und ich forderte sie erneut auf, mir die Kinder vereinbarungsgemäß zu übergeben. Die Mutter schloss erneut die Haustür und ließ mich vor dem Hause stehen.

Gegen 9:15 Uhr erschien ein Streifenwagen mit den Beschuldigten. Der Beschuldigte zu 1.) fragte mich, wer ich sei, und nach meiner Antwort gingen beide Beschuldigten in die Wohnung der Mutter. Nach ein paar Minuten kamen die Beschuldigten wieder heraus, und der Beschuldigte zu 1.) erklärte mir gegenüber in barschem Befehlston: „Ich erteile Ihnen ein Aufenthaltsverbot hier vor dem Hause. Denn sie haben hier randaliert, ständig vor die Haustür getreten und Sachbeschädigung begangen. Sie haben auch die Klingel der Frau ... zerstört!“

Ich antwortete, dass dies eine falsche Beschuldigung sei, und dass ich eine Umgangsvereinbarung mit der Mutter habe, die diese – zum wiederholten Male – nicht einhalte. Daraufhin erklärte der Beschuldigte zu 1.), wenn ich mich nicht augenblicklich entferne, werde er mich zwangsweise mit auf die Wache nehmen. Ich antwortete, er habe kein Recht dazu, sich mir als freiem Bürger gegenüber in dieser Art und Weise zu verhalten. Insbesondere habe er kein Recht, mich grundlos irgendwelcher Straftaten zu bezichtigen, genauso wenig wie er das Recht habe, mich grundlos mit auf die Wache zu nehmen, wie er es getan bzw. angedroht habe. Ich habe weder randaliert noch vor die Haustür getreten noch irgend etwas beschädigt. Und ich erwarte, dass er sich für sein Verhalten mir gegenüber entschuldigt.

Daraufhin erklärte der Beschuldigte zu 1.) erneut in äußerst aggressivem Tonfall, wenn ich nicht sofort mich entferne, werde man mich mit auf die Wache nehmen. Als ich darauf antworten wollte, fiel der Beschuldigte zu 1.) plötzlich über mich her und warf mich auf die Straße, und zwar mitten auf die Fahrbahn der ...str. vor der Hausnr. ... Auch die Beschuldigte zu 2.) fiel nun über mich her. Ich lag auf der Fahrbahn der ...str., und beide Beschuldigten knieten auf mir. Meine Brille war mir vom Kopf geschlagen worden und wurde dabei beschädigt.

Da öffnete sich das Fenster in der Erdgeschosswohnung, links neben der Haustür und Frau ... rief heraus. „Lassen sie den Mann in Ruhe. Der hat nichts getan, als geklingelt. Der will nur seine Kinder abholen. Da macht die Mutter immer wieder Schwierigkeiten. Oft ist sie einfach verschwunden, wenn er die Kinder abholen will, oder sie lässt ihn lange vor der Tür warten.“

Auch das Fenster in der Wohnung oberste Etage rechts des Hauses .... öffnete sich, und Herr ... rief herunter: „Ich war die ganze Zeit mit meinem Hund unten und habe alles gesehen. Er hat überhaupt nichts getan. Er hat nicht randaliert, nicht vor die Tür getreten!“

Daraufhin ließen die Beschuldigten verunsichert von mir ab. Frau ... kam erneut auf die Straße und erklärte den Beschuldigten gegenüber erneut, dass die Mutter häufig Schwierigkeiten bei der Übergabe der Kinder mache. Dies gehe nun schon seit Jahren so. Auch Herr ...der weiter am Fenster stand, bestätigte dies.

Die Beschuldigten beruhigten sich daraufhin etwas, nahmen Namen und Adresse von Frau ... und von Herrn ... als Zeugen auf, und ich begleitete die Beschuldigten auf die Wache an der Norbertstr. Dort kam Polizeikommissar ... als Vorgesetzter dazu. Ich erklärte ihm gegenüber, dass ich eine Entschuldigung der Beschuldigten erwarte, und ich verwies auf meine beschädigte Brille. Meine Frage, ob er – Polizeikommissar ... – nun die Sache aufnehmen werde, verneinte dieser. Er erklärte, die Beschuldigten werden jedoch sich dienstlich zu dem Sachverhalt erklären. Es sei mir unbenommen, rechtliche Schritte einzuleiten, auch in Hinblick auf die Sachbeschädigung.

Daraufhin verließ ich die Wache an der Norbertstr. gegen 10:00 Uhr wieder.

Es ist ein Skandal, dass deutsche Polizisten sich so gegenüber dem unbescholtenen Bürger verhalten, wenn er gerade zufällig männlichen Geschlechts ist und seiner Umgangpflicht mit seinen Kindern nachkommen will.

Ich hoffe, dass der Polizeipräsident diesen Vorgang zum Anlass nimmt, seine Mitarbeiter nachdrücklich darüber zu belehren, dass es auch und gerade für einen deutschen Polizisten die oberste Grundregel ist, sich erst einmal in möglichst großer Ruhe beide Seiten anzuhören, ehe er in die Situation weiter eingreift, und dies sogar mit derart unverhältnismäßigen Mitteln wie Platzverweis, Androhung von Festnahme oder gar körperliche Tätlichkeiten, wie im vorliegenden Falle.

In dem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass es gerade ein Mann, nämlich der Beschuldigte zu 1.) war, der offensichtlich nach Hören der treuherzigen Lügen und falschen Beschuldigungen meiner Ex-Frau, diese ungeprüft als wahr unterstellt und mich als die alleinige und ausschließliche Ursache allen Übels erkannt hat. Er war sich bei dieser Einschätzung sehr sicher, denn er ist ja auch ein Mann.

 

E I D E S S T A T T L I C H E   V E R S I C H E R U N G

Ich bin über die Bedeutung einer Versicherung an Eides statt, insbesondere über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung belehrt und erkläre demnach folgendes an Eides statt:

Ich, K. (*16.12.1926), wohnhaft in 45147 Essen, ...., bewohne die Wohnung EG links des Hauses .....

Anfang 1997 zog in die Nachbarwohnung EG rechts Frau H. mit ihren beiden Töchtern ein. In der folgenden Zeit bemerkte ich, dass die Kinder regelmäßig vom Vater geholt wurden. Öfter gab es dabei Schwierigkeiten. Z. B. klingelte Herr H. einige Male bei mir und fragte, ob ich wisse, wo Frau H. und die Kinder seien. Er wolle die Kinder verabredungsgemäß abholen, und es mache niemand auf.

Ein Beispiel ist mir noch in sehr guter Erinnerung. Im Frühjahr diesen Jahres klingelte Herr ... wieder einmal bei mir, um sich nach dem Verbleib von Frau ... zu erkundigen. Er wollte freitags mittags (ca. 14:30 Uhr) die Kinder abholen, und es öffnete niemand. Ich konnte ihm auch nicht weiterhelfen und er ging dann wieder unverrichteter Dinge. Zwischen 16:00 und 17:00 Uhr traf ich dann Frau H. im Treppenhaus und sprach sie an. Ich fragte sie, wo sie denn gewesen sei. Ihr Mann sei da gewesen, um die Kinder abzuholen. Frau H. antwortete: „Ich habe den Termin ganz vergessen und bin mit den Kindern bei McDonald’s gewesen.“ Ich war sprachlos wegen dieser Antwort, weil man solch eine wichtige Sache wie die Übergabe der Kinder an den Vater für ein Wochenende nicht vergisst. Frau H. eilte dann sofort in den Keller in den Trockenraum, um die Kleidung der Kinder zu holen und die Tasche zu packen. Um 17:00 Uhr kam Herr H. erneut und erhielt diesmal die Kinder.

Ich erinnere mich, dass eine der Töchter mir erzählt hat, Frau H. habe einmal aus Wut die Wohnungsklingel aus der Wand gerissen.

Situationen wie diese kamen häufig vor, und alle Bewohner des Hauses .... haben sie immer wieder miterlebt.

 

Am Sonntag, den 20.10.2002 gegen 9:00 Uhr hörte ich vor dem Hause eine männliche Stimme, die immer wieder deutlich vernehmbar sagte: „9:00 Uhr ist verabredet!“ Ich ging ins Treppenhaus und traf dort Frau H. im Morgenmantel. Ich fragte sie, was denn los sei. Sie antwortete: „ Ich seh das nicht ein! Ich seh das nicht ein! Die Kinder haben auch noch nicht gefrühstückt. Und er bekommt die Kinder erst um 10:00 Uhr! Ich rufe jetzt die Polizei!“ Ich war sehr verwundert und sagte: “Was hat denn die Polizei damit zu tun? Und Ihr Mann wohnt doch ganz in der Nähe. Glauben sie, er gibt den Kindern nicht zu essen?“ Frau H. ging dann in ihre Wohnung, ohne weiter zu antworten.

Einige Minuten später erschien ein Streifenwagen mit einem Polizisten und einer Polizistin, die ebenfalls sofort in die Wohnung von Frau H. gingen. Kurz darauf erschienen die Polizisten wieder im Treppenhaus, und ich fragte: „ Was ist denn los?“ Der Polizist antwortete: „Frau H. hat gesagt, Herr Hermann habe randaliert.“ Ich entgegnete, dies sei nicht wahr, der Mann habe nicht randaliert. Beide Polizisten sagten bestimmt: „Wir glauben der Frau!“ und gingen vor das Haus zu Herrn H.

Herr A. ..., ein weiterer Hausbewohner, befand sich zu diesem Zeitpunkt schon eine ganze Weile mit seinem Hund auf dem Bürgersteig der gegenüberliegenden Straßenseite und hat alles beobachtet. Auch er rief laut und vernehmlich den Polizisten zu: „Der Mann hat nicht randaliert! Ich war die ganze Zeit hier und habe alles gesehen!“

Ich war dann wieder in meiner Wohnung. Einige Momente später sah ich durchs Fenster, wie die Polizisten Herrn H. in Richtung Streifenwagen zerrten. Dabei warfen sie ihn auf der Fahrbahn der ...straße zu Boden und warfen sich auf ihn. Ich hörte Herrn Herrmann rufen: „Meine Brille. Meine Brille.“ Daraufhin öffnete ich das Fenster meiner Küche und rief: „Lassen Sie den Mann in Ruhe! Er hat überhaupt nichts getan. Er will nur seine Kinder holen, und die Frau macht immer wieder Schwierigkeiten. Das ganze Haus weiß das.“ Auch Herr A. ...., der zwischenzeitlich in seine Wohnung zurückgekehrt war und den Fortgang der Sache offensichtlich ebenfalls durchs Fenster beobachtet hatte, forderte die Polizisten laut und deutlich auf, Herr H. in Ruhe zu lassen. Denn er sei Zeuge, dass Herr H. nichts getan habe, außer geschellt. Ich ging dann vor das Haus und wiederholte, ich habe alles gesehen und gehört und könne bezeugen, dass Herr H. nicht randaliert oder sonst etwas getan hat. Nun ließen die Polizisten von Herrn H. ab. Ich sah, dass seine Brille stark beschädigt (verbogen) war. Die Polizistin forderte nun mich und Herrn A. in einem rabiaten Tonfall auf, unsere Personalien anzugeben. Ich verbat mir diesen Tonfall, und Herr A. und ich sagten, die Polizisten können unsere Namen als Zeugen aufnehmen. Wir gaben unsere Namen an. Die Polizistin verlangte nun von Herrn H. die Herausgabe seines Personalausweises. Er antwortete, sie könnten diesen einsehen, aber er wollte ihn nicht aus der Hand geben. Er zeigte ihn den Polizisten. Ich sagte der Polizistin, sie solle doch endlich einen anderen Ton anschlagen. Herr H. habe schließlich nichts getan.

Erst langsam beruhigten sich die Polizisten. Herr H. übergab dann doch seinen Personalausweis, und die Polizisten fuhren schließlich mit ihm davon.

Kurz nach 10:00 Uhr sah ich, wie Herr H. doch noch seine Kinder abholte.

Nach meiner Meinung darf ein Polizist nicht einseitig, wie in diesem Fall geschehen, nur einen anhören und sich dessen Schilderung ungeprüft zu eigen machen, sondern muss in aller Ruhe beide Seiten anhören, genauso wie vorhandene Zeugen.

Ich als Bürgerin dieses Staates halte das Verhalten dieser beiden Polizisten Herrn H. gegenüber, aber auch mir gegenüber, in keinster Weise für korrekt.

 

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

Ich beziehe mich auf den Vorfall am 20.10.2002, ab 9:15 Uhr, bei dem eine Polizeimeisterin und ein Polizeiobermeister Ihres Amtsbereiches den Vater Manfred Herrmann mit unverhältnismäßig harter Gewalt angingen.

Gerade im Nachgang zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes müssen wir Väter vermehrt die missbräuchliche Instrumentalisierung dieses Paragraphen durch Mütter für egoistische Zwecke feststellen. Die feministischen Kreise in Politik und Gesellschaft wurden nicht müde, zu betonen, dass dies endlich ein Schutzgesetz für FRAUEN darstelle.

Etwa 130 internationale Studien zum Aggressionsverhalten in engen sozialen Bindungen haben ergeben, dass die Bereitschaft zu aggressivem Verhalten in Partnerschaften bei Männern und Frauen etwa gleich hoch ist. Die Wahl der Mittel allerdings differiert teilweise. Frauen wenden eher Mittel an, die aus der Außenansicht nicht als Gewalt erkannt werden. Dadurch kann eine Frau oder Mutter innerhalb einer Beziehung schon längst den Motor aller Aggression darstellen, während sie nach außen immer noch das Opfer mimt und auch nur als solches erkannt wird. Die Frauenbeauftragten der Kommunen, Landkreise und Länder haben sich die Durchführung dieses Gesetzes zur ureigenen Angelegenheit gemacht. Die Folge ist, dass quer durch Deutschland in allen Flyern und Informationsschriften (über die Frauenbeauftragten mit öffentlichen Geldern finanziert!) nur eine Maxime kolportiert wird: MANN = TÄTER, FRAU = OPFER.

Dieser Tatbestand einer verzerrt wiedergegebenen Realität, der allerdings politisch zur Zeit (noch) opportun erscheint, sollte gerade bei den Praktikern in der Polizei bekannt sein.

Im vorliegenden Fall hat sich eine Mutter – wie täglich millionenfach praktiziert – nicht an die Umgangsvereinbarungen gehalten. Sie hat ihre Macht als „Besitzerin“ der Kinder gewaltsam missbraucht, um den Vater und ihre eigenen Kinder zu schädigen. Dass ein Vater sich dies nicht jahrelang unwidersprochen gefallen lässt, ist durchaus verständlich.

Ihre Beamten haben nun völlig unkritisch der Mutter geglaubt und sind – ohne dem Vater eine Chance zur Gegendarstellung zu geben – aggressiv über diesen her gefallen. Wenn nicht unbeteiligte Nachbarn aktiv eingegriffen und durch ihr couragiertes Verhalten den Vater geschützt und Schlimmeres verhindert hätten, würde wohl nicht nur eine Beschädigung der Brille und ein brutales Eingreifen ohne offensichtliche Körperverletzung die Folge gewesen sein.

Selbst wenn ihre Beamten einen Kniff finden sollten, ihr Verhalten als vorschriftsgemäß darzustellen, bleibt die Offensichtlichkeit eines peinlichen, unsensiblen und überzogen harten Vorgehens, das einen vom Machtmissbrauch einer Mutter seit Jahren schwer belasteten Vater kriminalisiert.

Unvoreingenommen betrachtet, ist dies eine der täglichen Ungeheuerlichkeiten, die inzwischen Männern – und besonders Vätern – zugemutet wird.

Ich appelliere nachdrücklich an Sie, Ihre Beamten für solche Fälle zu sensibilisieren und zu schulen. Wir vom VAfK können Ihnen dafür Materialien zur Verfügung stellen.

Ich empfehle Ihnen, sich zunächst über die Internetseite

www.vafk.de/gewaltschutz

einzulesen. Dort finden sich auch konkrete Hinweise für Polizeiliches Handeln. Evtl. wäre die Organisation einer Schulung angebracht.

Wir werden das handling dieses Vorfalles bundesweit beobachten und gegebenenfalls öffentlich in Erscheinung treten.

Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg

 

 

An den
Polizeipräsidenten ... 

Strafanzeige sowie Dienstaufsichtbeschwerde des Herrn Hermann vom 20.10.2002 gegen Polizeibeamte Ihres Zuständigkeitsbereiches

Sehr geehrter Herr xy,

fassungslos habe ich Kenntnis vom Vorgang und Verhalten der beteiligten Polizisten erhalten, der zur o.g. Strafanzeige/ Dienstaufsichtsbeschwerde geführt hat.

Ihre Beamten sind vermutlich bislang noch nicht aufgeklärt worden, dass im Gegensatz zur permanent von radikal-feministischer Seite publizierter, jedoch nicht belegbarer Darstellung die Mehrheit der häuslichen Gewalt nicht von Männern, sondern von Frauen begangen wird. Vertrauenswürdige Untersuchungen haben ergeben, dass häusliche Gewalt in etwa zu 18% vom Männern, zu 22% von beiden, aber zu etwa 60% von Frauen ausgeht

[http://www.igg.uni-bremen.de/hauptseiten/forschung.html "Newsletter 1"].

U.a. diese Erkenntnis, die von tatsächlichen Experten bei der Beratung des Gesetzgebers anlässlich des neuen Gewaltschutzgesetzes vorgetragen wurde, hat zumindest dazu geführt, dass der ursprünglich geplante Gesetzentwurf nicht mehr geschlechtsspezifisch nur Männer bzw. Ehemänner als ausschließliche Täter sieht, sondern zumindest jetzt geschlechtsneutral auch von "Personen" gesprochen wird.

In Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten wird nahezu ausschließlich von den Kindesmüttern schwerste Gewalt auf die Kinder und die "entsorgten" Väter ausgeübt, wie auch im hier vorliegenden Fall. Jeder, der sich etwas eingehender mit dieser Thematik befasst, kommt zu diesem Ergebnis. Die hierbei häufig angewendete psychische Gewalt hinterlässt bei den Kinder die gleiche schädigende Wirkung auf ihre seelische und psychische und darausfolgend auch wieder körperliche Entwicklung wie körperlicher oder sexueller Missbrauch. Nahezu alle diese Kinder haben zeitlebens an den Folgen schwer zu leiden. Wie Sie aus Ihren eigenen Statistiken selber ersehen können, werden strafrechtliche Delikte in der Mehrheit von solch missbrauchten Kinder begangen (Kinder aus Trennungsfamilien/ von Alleinerziehenden).

Ich darf doch wohl annehmen, dass auch Sie, sehr geehrter Herr Schenkelberg, jedwede (zumindest schwere) Gewalt gegen bzw. Missbrauch von Kinder als zutiefst verabscheuungswürdig ablehnen, nicht nur körperlichen und sexuellen, sondern auch psychischen Missbrauch.

Die deutsche Familienrechtsprechung unterstützt dieses Verhalten der Kindesmütter (und in selten Fällen auch der Kindesväter) leider, obwohl dies vom Gesetzgeber (natürlich) nicht vorgegeben wird, da sie mütterzentriert ist. Für zu viele ist "Täter" eben noch immer nur männlich. Die Bundesrepublik Deutschland ist deshalb zum mehrfach wiederholten Male und regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgefordert worden, seine Familienrechtsprechung zu ändern und insbesondere die Rechte der Kinder und (beider) Elternteile zu wahren. Die dort vorgebrachten, in Deutschland höchstrichterlich bestätigten Beschlüsse/Urteile wurden deshalb aufgehoben und die Bundesrepublik jeweils zu Schadensersatz verurteilt. Die hier betroffene Kindesmutter hat ständig sämtliche anwendbaren Gesetze des BGB betreffend der "Elterlichen Sorge" missachtet und gebrochen. Die gesetzlich festgeschriebenen Rechte ihrer Kinder sowie die des Kindesvaters versucht sie ständig zu hintergehen. Sie hat mehrfach den Tatbestand des §235 StGB erfüllt.

Da dieses Verhalten leider für viele Trennungs-/Scheidungs-Elternteile (vornehmlich Mütter) zutrifft, ist eine Aufklärung Ihrer Mitarbeiter hier unbedingt erforderlich. Dann würden Ihre Mitarbeiter auch nicht mehr so plump den mehrheitlich falschen Beschuldigungen einer Mutter gegenüber dem Vater der Kinder so einfach erliegen, und - bevor sie sich einfach am tatsächlich betroffenen Opfer (Väter) vergehen - vielleicht doch auch mal erst die Gegenseite hören. UND es versteht sich von selbst, dass – sofern sich nicht eindeutig eine Version als "richtig" einstufen lässt – von einseitigen polizeilichen Gewaltmassnahmen abgesehen wird.

In diesem Zusammenhang wird auch immer fälschlicherweise von Sachunkundigen vermutet, dass ein Elternteil (meist die Mutter) - sofern er/sie die Alleinsorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamer Sorge hat - jederzeit bestimmen kann, ob er/sie das Kind an den Umgangsberechtigten herausgeben will oder nicht (siehe § 1631 BGB). Richtig ist:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Personensorgeberechtigten ist während der Dauer des Umgangs des Kindes mit dem Umgangsberechtigten eingeschränkt; dem Umgangsberechtigten steht das Recht und die Pflicht zu, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. [STAUDINGER/SALGO (1997) §1631 Rn 64]

Für die notwendigen Schulungsmaßnahmen brauchen Sie auch mitunter gar nicht soweit suchen, denn es gibt auch im Polizeidienst mit dieser Thematik befasste und erfahrene (sogar weibliche) PolizistInnen. Als Fachfrau zu der Problematik in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten empfehle ich Ihnen zwecks Beratung und ggf. Schulung Frau Kirchner-Gabrisch, Dialog zum Wohle des Kindes Düsseldorf e.V. , Tel. 0211-315159.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören, dass Sie sich mit der Thematik befassen und planen, die erforderlichen und geeigneten Schulungsmaßnahmen Ihren Mitarbeiter möglichst bald zukommen zu lassen. Mit dem notwendigen Sachverstand gerüstet, sind Ihre MitarbeiterInnen dann auch befähigt, in solchen Konflikten deeskalierend zu handeln, und - vor allen Dingen – nicht wieder TäterIn und Opfer zu verwechseln!

So wie ich Herrn Hermann kenne, ist ihm an einer fachgerechten Schulung all Ihrer Mitarbeiter bezüglich der hier vorliegenden Problematik mehr gelegen, als ein Strafverfahren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden betroffenen Polizisten durchzuführen und diese zu "bestrafen". Bei geeigneten Schulungsmaßnahmen Ihrerseits wäre er sicherlich bereit, seine Strafanzeige zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

P. M.
(Mitglied im Väteraufbruch für Kinder e.V.)

 

 

An
Herrn
Franzjörg Krieg 

 

Polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn M. H.

Ihr Schreiben vom 21.10.2002

Sehr geehrter Herr Krieg,

Herr Polizeipräsident xy dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 21.10.2002. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

Das Vorgehen und Verhalten der am Einsatz gegen Herrn H. beteiligten Polizeibeamten ist aufgrund der Strafanzeige des Herrn H. Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft in Essen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird der Sachverhalt hier in dienstrechtlicher Hinsicht geprüft.

Unabhängig vom Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen möchte ich Ihnen versichern, dass eine der Grundlagen der polizeilichen Arbeit das Bemühen ist, bei notwendig werdenden Einsätzen im familiären Bereich des Bürgers einen sensiblen Umgang mit der Problematik zu finden. Da jedoch den Beamten die private Situation der Betroffenen in den überwiegenden Fällen vor einem Einsatz nicht bekannt ist und eine Entscheidung kurzfristig getroffen werden muss, ist die Umsetzung dieses polizeilichen Ziels nicht leicht.

Ich habe eine Kopie Ihres Schreibens dem Ermittlungsvorgang bei der Staatsanwaltschaft Essen nachgereicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

     Im Auftrage

Erster Polizeihauptkommissar

 

 

 

Häusliche Gewalt und Umgang

Entwicklung von Standards für Umgangsregelungen mit Kindern

Fachtagung in Karlsruhe am 13. November 2002

13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Saal der Psychologischen Beratungsstelle

 

Erfahrungsbericht

 

Die Leiterin des Karlsruher Kinderbüros Frau Dr. Susanne Heynen begrüßte heute Nachmittag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung im Saal der neugestalteten Räume der psychologischen Beratungsstelle in der Otto-Sachs-Straße. Die Veranstaltung war so gut besucht, dass Interessenten wegen Überbelegung abgewiesen werden mussten.

In welche Richtung die Fähnchen wehen, machten die Vorgaben klar:

  • Auf jedem Stuhl lag die Broschüre „Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt – Handlungsleitlinien“ der Berliner BIG. Darin wird zwar festgestellt, dass Gewaltformen auch sind: Permanente Beschimpfungen und Erniedrigungen, Kinder als Druckmittel einsetzen, Drohungen wie z.B. die Kinder wegzunehmen, etc., aber allein im Zusammenhang mit der Feststellung, dass die Gewaltausübenden ausschließlich Männer sind. Zitat: „Gewalt gegen die Mutter ist eine Form der Gewalt gegen das Kind“. An keiner Stelle des Heftes eine ähnliche Bewertung von Gewaltaktionen einer Mutter gegen den Vater.
  • Das einleitende Hauptreferat „Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt“ hielt Prof. Dr. Ludwig Salgo. Ich muss darauf im Folgenden besonders eingehen. Obwohl ich durch sein Auftreten bei der PFAD-Tagung in Rastatt vorinformiert war und wusste, was ich zu erwarten hatte, war ich zunächst von der emotionalen, tendenziösen, väterfeindlichen Botschaft seiner Ausführungen verblüfft und verärgert, beruhigte mich aber schnell, als ich feststellen musste, dass eine solche Art der Darstellung einfach nicht das wissenschaftliche Format hat, um ernsthaft darauf zu reagieren.

Schade ist, dass die Durchführung einer solchen Tagung für Fachkräfte aus den Beratungsstellen, Jugendämtern, Sozialen Diensten, für Rechtsanwälte und Richter schon von der Planung und Organisation her so entschieden tendenziös ausgerichtet ist. Damit fehlt das ernsthafte Format, das einem solchen Thema angemessen wäre.

Den weniger erfahrenen SozialarbeiterInnen im Auditorium dieses Angebotspaket als der Weisheit letzter Schluss anzubieten, ist fahrlässig unverantwortlich und wirft ein schlechtes Licht auf die Fortbildungsarbeit in der ansonsten etwas offeneren Karlsruher Familienrechtsszene.

Referat von Prof. Dr. Salgo

Herr Salgo verwies zunächst in einem Schnelldurchgang auf die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, was so zügig und oberflächlich ausfiel, dass das Publikum zum ersten Mal zum Lachen gereizt wurde. Die Oberflächlichkeit zeigte sich darin, dass zwar die UN-Kinderrechte als Grundlage genannt wurden – allerdings ohne den Hinweis, dass eben diese Rechte des Kindes in Deutschland nicht voll anerkannt sind. Oder auch darin, dass in manchen Gesetzen zwar hehre Ziele genannt sind, die aber in der Familienrechtspraxis nicht mehr zu erkennen sind.

Um das Problemfeld aufzuzeigen, listete der Referent eine Vielzahl von gruseligen Mordfällen aus England und schließlich auch aus Deutschland auf – alles Morde von Vätern an ihren Kindern. Ein Fall wurde von ihm mehrfach im Verlauf des Vortrages erwähnt: Bei einem Gerichtstermin bezüglich Umgang nach Gewalt stürmte das Kind auf den Vater und zu und fiel ihm um den Hals, worauf die Richterin die Akte schloss und Umgang anordnete. In der Folge ermordete der Vater das Kind. Die Frage war nicht: Warum führt unsere Familienrechtspraxis gerade bei gewaltbereiten Vätern zum „Ausrasten“? Es ging dem Referenten ausschließlich um die Botschaft: Vorsicht mit Umgang bei Vorliegen von häuslicher Gewalt – diese Entscheidung ist lebensbedrohend.

Ich hätte bei entsprechender Gelegenheit Herrn Salgo überzeugende Gegenbeispiele aus der heutigen Presse entgegen halten können: Heute beginnt der Prozess gegen die Mutter aus Herrenalb (bei uns „um die Ecke“), die ihr 6 Monate altes Kind zuhause allein zurück ließ, während sie mit einem aus dem Internet gefischten Lover eine Woche bei diesem in Alpirsbach verbrachte. Das Kind verhungerte. In einem zweiten Fall brachte ein Paar 2 junge Mädchen bestialisch um. Die Frau zeigte schon gegen Ende ihrer Ehe auffällige Tendenzen in Richtung Sex und Gewalt, worauf die Ehe zerbrach. Sie bekam trotzdem das Sorgerecht. Die Tochter wohnte bei ihr. Die Mutter suchte sich einen zu ihrer Neigung passenden Partner, mit dem sie zusammen wohnte. Als die beiden Morde passierten, war die Tochter nicht zuhause. Abends, während die Tochter wieder zurück kam und zu Bett ging, lagen die beiden Leichen im Schlafzimmer ihrer Mutter und wurden in der Nacht von Ihr und ihrem Partner weggebracht. Jetzt macht die Mutter auf „dumme Frau, die nur mitmachte, weil er es so wollte“. Ihr Ex-Mann weiß allerdings eine andere Wahrheit zu berichten und entlarvt diese Darstellung als Masche, sich vor der Verantwortung zu drücken. Man darf gespannt sein auf den Prozess.

Die Taktik des Referenten überzeugte in der Funktionsweise von gefilterter Beispielauswahl.

Herr Salgo stellte dar, dass bei der Ausarbeitung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes die Variante „Vorliegen von häuslicher Gewalt“ nicht berücksichtigt wurde. Erst jetzt, nach den Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz, würde man auf das entsprechende Problem aufmerksam und es zeige sich die Notwendigkeit der Rücknahme liberaler Reformkonzepte.

Die ersten Lacher der versammelten Frauen als Reaktion auf polemische Äußerungen Herrn Salgos kamen nach seiner Feststellung, was denn die Formulierungen der „Wohlverhaltensklausel“ des § 1684 oder die Forderung der Trennung von Paar-Ebene und Eltern-Ebene sollen, wenn der Vater gegen Mutter oder Kinder Gewalt ausübt.

Der Referent hat den Eindruck, dass das Kind „außen vor“ bleibt, wenn nun plötzlich alle Umgang haben wollen: der Vater, die Oma, der Opa, etc...

PAS sei eine aus Kalifornien herüber geschwappte, wissenschaftlich nicht fundierte Theorie, eher als „popular junk“ zu qualifizieren, die von Männern als Waffe gegen die Mutter benutzt werde und ein amerikanisches Syndrom-Syndrom ausgelöst hätte.

In Folge der Umgangseuphorie der Kindschaftsrechtsreform würden Mittel in Höhe von Millionen „in Euro“ (mahnender Zeigefinger) für begleiteten Umgang ausgegeben werden, was im Hinblick auf die Gewaltproblematik nicht einzusehen wäre.

Männer dürften zwar nicht weinen, wenn aber am Vatertag Männer mit leeren Kinderwagen durchs Brandenburger Tor zögen, wäre sofort die Presse mit dabei (Gelächter der Damenszene).

„Die Behauptung, dass es genau so viel Gewalt von weiblicher Seite wie von Männern gäbe, können wir getrost vergessen.“

Kinder würden in Sachen Umgang durch die Beratungsszene und die Gerichte einer Gehirnwäsche unterzogen werden: „Willst Du, dass Dein Papa traurig ist?“ „Wenn ein Kind sich weigert, dann kommt die unselige PAS-Diskussion und der sorgeberechtigte Elternteil trägt die Schuld.“ In der Folge würden dann Kinder gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen. „Der forcierte Umgang ist ein Bärendienst.“

Eine Frau hätte im Rückblick auf ihre Kindheit geäußert: „Ich hatte keine Freunde, weil ich am Wochenende immer zum Papa musste!“

Neben dieser nicht nur versteckten, sondern offen aggressiv emotionalen Polemik kamen aber auch einige interessante Hinweise:

-          Nach dem SGB VIII, § 16, Abs 1, S.3, sollen die Jugendämter Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Dies müsse eingefordert werden.

-          Für sozial schwache Väter gibt es die Möglichkeit, beim Sozialamt finanzielle Hilfe für Umgang – auch für Ferienaufenthalte! – anzufordern, eine Möglichkeit, die noch zu selten genutzt würde.

-          Umgang müsse flexibler geregelt werden, da starre Regelungen bei einem sich ständig verändernden Gegenstand eben nur kurzlebig seien.

-          Information für Kinder ist wichtig. Hier müsse ein Konzept her, das mit entsprechenden Unterrichtsthemen in der Schule ansetzen müsse.

Bei der anschließenden mehr Fragestunde als Diskussion hielt ich mich zurück, weil klar war, dass eine ernsthafte Diskussion nicht möglich sein würde. Zum Abschluss meldete ich mich mit einem Vorfall, wo eine Schülerin zur mir als Vertrauenslehrer gekommen war und mir erzählte, dass sie von ihrer allein sorgeberechtigten Mutter wiederholt verprügelt würde und ich fragte, wie ich mich verhalten solle. Natürlich passte die Frage nicht in sein Konzept. Er versuchte nur kurz auszuweichen (man müsse da fragen, warum die Mutter prügelt) – ging dann aber doch zügig so weit, dass er bis zur Sorgerechtsänderung plädierte.

Nach einer Pause teilte sich das Auditorium in fünf Gruppen, die jeweils ein Thema behandelten.

AG 1: Fallerfassung (Leitung Sozialer Dienst, SkF und KSB)

AG 2: Entscheidung über elterlichen Umgang und Sorge, richterlicher Gestaltungsspielraum (Richter und Rechtsanwältin)

AG 3: Gestaltung des Umgangs und Unterstützung der Beteiligten (Frauenhaus und SkF)

AG 4: Wie können Kinder angemessen beteiligt werden? (Kinderbüro)

AG 5: Wider das Vergessen? (Wildwasser und AllerleiRauh)

Wenn man die Liste der Gruppenleitungen betrachtet, ist klar, dass mir zur Schonung meines Adrenalinspiegels nur wenige Gruppen blieben, für die ich mich entscheiden konnte. Meine Wahl fiel schon bei der Anmeldung auf die Gruppe 2.

Ergebnis:

Umgang bei Vorliegen von Gewalt

1. Begrenzter Umgangsausschluss

- als Voraussetzung für alle weiteren Schritte: Übernahme des Täters für Verantwortung. Wer seine Schuld leugnet oder verharmlost, darf nicht damit rechnen, dass er im Umgang weiter kommt. (Was heißt das bei Vorlage eines bloßen behaupteten Gewaltvorwurfs?)

2. Beratungsauflage für den Täter und Rückmeldung ans Gericht

3. Betreuter Umgang (begrenzt oder unbegrenzt)

4. Unbetreuter Umgang

Neben diesen für mich nicht neuen Ergebnissen gab es auch interessante Hinweise:

-          Nach § 1696 wäre jederzeit eine Abänderung des Umgangs möglich, wobei (im Fall des Nichtvorliegens von Gewalt) Ausweitung und eine flexiblere Handhabung die Zielrichtung wäre.

-          Im Amtsgericht Karlsruhe-Durlach musste noch keine einzige Entscheidung gefällt werden im Zusammenhang von Umgang und Gewalt

-          Eine Psychologin berichtete über einen Fall aus ihrer Praxis: Ein Mädchen wurde sexuell missbraucht – von ihrer Mutter. Die Tochter kam zum Vater, der das alleinige Sorgerecht erhielt und der jetzt bereit ist - privat den betreuten Umgang für die Mutter zu bezahlen!! Man stelle sich das im umgekehrten Fall vor – weiß jemand davon zu berichten?

Nach der Vorstellung der Ergebnisse im Plenum endete die Tagung planmäßig gegen 18 Uhr.

Außer der Fachinformation und einem weiteren Einblick in die Szene lag der Wert der Teilnahme für mich darin, wieder „Flagge zeigen“ zu können, manchen Personen zu vermitteln, dass sie mit einer kritischen Begleitung ihrer Aktionen und Äußerungen rechnen müssen und in den vielen Gesprächen und Kontaktaufnahmen am Rand der Tagung.

Franzjörg Krieg
VAfK Karlsruhe

 

 

Unter dem Titel

„Kinder mit einbeziehen – Umgangsrecht: Neues Mittel nach Partnergewalt“

erschien in der Karlsruher „Stadt-Zeitung“ vom 22.11.2002 ein Bericht über die Karlsruher Fachtagung „Häusliche Gewalt und Umgang“.

Nach einer geschlechtsneutral gehaltenen Einleitung folgt der Passus:

„Da sich Gewalt oft im Vorfeld einer Trennung abspielt und danach meist die Mutter das Sorgerecht hat, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang dem gewalttätigen Vater ein Umgangsrecht eingeräumt werden sollte. Mit drastischen Fällen aus der Praxis, bei denen Väter bei Besuchskontakten ihre Kinder getötet haben, um sich an ihrer Partnerin zu rächen, veranschaulichte Prof. Dr. Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt traumatische Auswirkungen des Problems.“

Aus dem Abspann zitiere ich:

„Wichtig ist, dass wir das Kind anhören und beteiligen, bevor wir entscheiden“, resümierte Heynen. (Frau Heynen ist die Leiterin des Karlsruher Kinderbüros, Anm. Fj Krieg)

Ich war heute mit einem Vater bei einer Unterredung in einem Karlsruher Jugendamt. Anwesend waren drei Vertreterinnen der Karlsruher Interventionsszene, die Kindesmutter mit Beistand und der Vater mit mir als Beistand.

Der Fall ist heftig: Nach der Trennung des deutschen Vaters von seiner südamerikanischen Partnerin äußerte diese den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der 4-jährigen Tochter durch den Vater, worauf der Umgang ausgesetzt wurde. Inzwischen liegt nach 2 Gutachten das Urteil vor, das bestätigt, dass ein sexueller Missbrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden hat. Es wurde ein begleiteter Umgang angesetzt. Die beiden inzwischen stattgefundenen Termine liefen nicht gut. Vater und Tochter haben sich im Verlauf von eineinhalb Jahren gerade vier Mal kurz getroffen.

Es wurde deutlich, dass hier eine Mutter durch den Falschvorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht nur den Vater einer gnadenlosen Demütigung, Entrechtung, Entwürdigung und Psychoterror ausgesetzt hat, sondern dass sie durch die Explorationen des Kindes und alle Mechanismen in diesem Zusammenhang auch ihre eigene Tochter psychisch geschädigt und für ihre eigenen destruktiven Ziele missbraucht hat. Allein das müsste genügen, ihr das Sorgerecht zu entziehen, nach Vorgaben der Berliner BIG sie der Gewalttätigkeit zu beschuldigen und sie als erziehungsunfähig einzustufen. Weiter aber zeigt sich, dass die Mutter – zumindest bis jetzt – nicht in der Lage ist, einzusehen, dass sie im Interesse ihres eigenen Kindes diesem signalisieren muss, dass der Umgang mit dem Vater ein erstrebenswertes Gut darstellt.

Jetzt besteht die Mutter hartnäckig auf der „Das-Kind-will-nicht“-Variante von Eltern-Kind-Entfremdung. Meint das der/die Autor/in des Berichtes in der Stadtzeitung mit der Einbeziehung des Kindes in die Entscheidung?

Alles wäre Grund genug, den Sorgerechtsentzug schleunigst zu vollziehen. Statt dessen wird von allen Handelnden nimmermüde versucht, eine Täterin sehr vorsichtig an die Möglichkeit einer Änderung ihrer Einstellung heranzuführen. Die Schädigung des Kindes, die von allen erkannt wird, hat Nachrang gegenüber der zu respektierenden Unvernunft der Mutter.

Wer übt hier Gewalt aus? Wenn die „Keine-Gewalt-gegen-Frauen“-Szene ihre Offensiven ernst nehmen wollte, müsste sie für einen sofortigen Sorgerechtsentzug plädieren – oder was wäre in diesem Fall das Pendant zum Platzverweis? Der Vater hätte allen Grund, mit der Tochter in ein Männerhaus zu ziehen und sich in den nächsten Jahren von der Arbeit der Mutter finanzieren zu lassen!

Neben den beiden von mir in meinem Tagungsbericht geschilderten Fällen aus der Tagespresse des Veranstaltungstages ist das mein heute erlebter „drastischer Fall aus der Praxis“. Ich vermisse in allen Darstellungen der Frauenbeauftragten und der anderen Damen der professionellen Interventionsszene diese Anteile von Schuld von Müttern und von Gewalt von Frauen, die sie doch eigentlich täglich erleben und erkennen müssten.

Statt dessen wird gebetsmühlenartig die Glosse vom Täter und dem ewig weiblichen Opfer kolportiert unter Missachtung aller seriösen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der eigenen Erfahrungen im Beratungsalltag.

Die Emanzipation hat erst begonnen.

Solange in Deutschland Gender-mainstreaming mit „Frauenförderung“ übersetzt wird, besteht nachhaltiger Bildungsbedarf.

Franzjörg Krieg

 

                                                                

 

 

BZ – 11.12.2002, Seite 4 und 5

 

Der Nudelholz-Mord von Schöneberg. Eine Nachbarin war Zeugin:

„Es war furchtbar. Man hörte jeden Tag die Schreie!“


 

Schöneberg – Jeden Tag bekam der Schläge. Weil er rauchte, weil er über den frisch gesaugten Teppich gegangen war... Jahrelang wurde Klaus K., 65, von seiner Ehefrau misshandelt. Jetzt fand ihn seine Tochter – erschlagen in der eigenen Wohnung.

Mit zittrigen Händen schloss Ramona K., 42, die Wohnungstür ihrer Eltern in der Kleiststraße auf. Die Polizei hatte sie angerufen und Lärm in der Wohnung gemeldet. Ramona K.: „Ich werde dieses schreckliche Bild nie vergessen. Mein Vater lag im Schlafzimmer. Er sah fürchterlich aus.“ Die alarmierte Feuerwehr konnte nicht mehr helfen. Klaus K. war schon über einen Tag tot.

Die Polizei nimmt seine Ehefrau noch in der Wohnung fest. Sie gesteht die Misshandlungen. Geschlagen hat sie ihn mit Küchengeräten, wie einem Nudelholz, sagte ein Polizeisprecher. Nachbarin Tanja W., 31, zur BZ: „Man hörte ihre Schreie im ganzen Haus. Jeden Tag bekam der arme Mann Schläge. Manchmal war er kaum zur Tür rein, da fiel sie schon über ihn her, schlug mit irgendwas auf ihn ein. Er sah schlimm aus: Aufgeplatzte Augenbrauen und Mundwinkel, die Lippen geschwollen und blutig, blaue Augen und verschorftes Blut. Ich wollte ihn bei mir übernachten lassen, hatte Mitleid mit ihm. Doch er lehnte ab.“

Mit gesenktem Kopf schlurfte Klaus K. jeden Tag die eine Treppe zum Briefkasten herunter, nahm seine Packung Tabak aus dem Briefkasten und versteckte sich im Keller. Dort war er sicher. Dort drehte er sich eine Zigarette und genoss die Minuten der Einsamkeit. Tanja W.: „Danach ging er dann wieder in die Wohnung. Sofort schrie sie ihn an: „Du Schwein hast doch schon wieder geraucht“. Dann setzte es wieder Hiebe“.

Klaus K. war früher Möbelpacker. Doch durch eine Krankheit konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er wurde immer dünner und kraftloser. Und seine Frau immer stärker. Über 30 Jahre waren Klaus und Gisela K. verheiratet. Und seit Jahren quälte und misshandelte Gisela K. ihren Mann. Und er ertrug jeden einzelnen Schlag. Wortlos! Tanja W.: „Man hörte nichts von ihm. Kein Hilfeschrei, kein Gewimmer oder Schmerzensschrei.“ Und so starb der 65-Jährige. Selbst seinen Tod nahm keiner wahr. Um 22.45 Uhr wurde seine Leiche zur Gerichtsmedizin gebracht. Dort wurden unzählige alte und neue Verletzungen am ganzen Körper festgestellt. Vielleicht war sein Tod ja auch so etwas wie eine Erlösung für ihn.

Bild 1: Die Ohrenzeugin. Tanja W., 31, hörte täglich das Keifen von der Tyrannen-Frau, sah die schrecklichen Folgen der Schläge.

Bild 2: Der Schutzkeller von Klaus K. Im Keller suchte der 65-Jährige Schutz. Hier konnte er rauchen und mal ein Bier trinken. Dafür wurde er bestraft.

Bild 3: Das Todeshaus. In diesem Haus starb Klaus K. unbemerkt von seinen Nachbarn.

 

Der Fall zeigt die typische Struktur im Umfeld von weiblichen Gewalthandlungen:

- Nachbarn sehen zwar, was geschieht, niemand aber greift ein
- das Gewaltopfer selbst ist gelähmt, holt selbst keine Hilfe und opfert dem Anschein der Normalität sogar sein Leben
- Die Frau gesteht die "Misshandlungen" - dabei war es glatter Mord!
- "Vielleicht war sein Tod ja auch so etwas wie eine Erlösung für ihn". Soll das heißen, die Frau hat ein gutes Werk getan? Wo bleibt der entschiedene Hinweis auf die Verantwortung der Frau für ihr Handeln? Jeder Mann wird gnadenlos zur Rechenschaft gezogen - was durchaus in Ordnung ist - warum aber eine Frau nicht? Sind Frauen grundsätzlich unmündig wie Kinder, wenn es um Pflichten und Verantwortung geht, wenn die Schuldfrage gestellt wird?

 

Babyleiche in einer Karlsruher Müll-Sortieranlage

 

BNN, 11.12.2003

 

Babyleiche gibt der Polizei weiter Rätsel auf

 

BNN – Noch keine neuen Erkenntnisse hat die Polizei bezüglich der Herkunft der Babyleiche, die am Dienstag in einer Karlsruher Müllsortieranlage entdeckt worden war (die BNN berichteten).

 

Die Obduktion des wenige Tage alten Mädchens habe keine Hinweise auf die Todesursache ergeben, teilte die Polizei gestern mit. Auch der Todeszeitpunkt lasse sich noch nicht genau feststellen. Die Leiche des wenige Tage alten Säuglings war am Dienstag auf dem Förderband einer Recyclinganlage im Karlsruher Hafen gefunden worden. Sie war in ein rot-weiß gestreiftes Handtuch gewickelt und steckte in einer Plastiktüte. Hinweise erhofft sich die Polizei aus weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen. Mit Ergebnissen sei allerdings erst in zwei Wochen zu rechnen.

 

 

Wochenblatt Karlsruhe, 17.12.2003

 

Wie verzweifelt muss

die Mutter gewesen sein?

 

KARLSRUHE: Fund des toten Babys wirft weiter Fragen auf / Schon mal etwas von der „Babyklappe“ gehört?

 

Von Frank Theurer

 

Nicht nur Eltern stockte vergangene Woche der Atem, als sie von der Nachricht hörten, ein toter Säugling sei in der Sortieranlage einer Firma für Müll-Recycling im Karlsruher Rheinhafen gefunden worden. Allem Anschein nach muss das Neugeborene nur kurze Zeit nach der Geburt getötet und dann in den Müll geworfen worden sein. Da stellt sich die Frage: Wie verzweifelt muss die Mutter gewesen sein, sich zu solch einer grauenhaften Tat hinreißen zu lassen? Dabei gibt es in Karlsruhe-Neureut doch seit Jahren die sogenannte „Babyklappe“.

 

„So jemand muss schon in einer ausweglosen Situation gewesen sein. Wahrscheinlich hat er nichts von unserer Einrichtung gewusst“, so Hella Schlagenhauff, Projektleiterin der „Babyklappe“ in Karlsruhe-Neureut. Dort können Mütter, die sich in einer schwierigen Lage befinden, anonym ihr Neugeborenes abgeben. „Es gibt viele Frauen, die ihre Schwangerschaft in ihrem Umfeld geheim halten, aber ein Baby kann man nicht geheim halten und dann kommt es eben zu solchen Kurzschlussreaktionen“, erklärt Hella Schlagenhauff von der Babyklappe, die ihr Angebot noch um einen Baustein erweitert hat. In einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen vor der Geburt und auch noch einige Wochen danach nimmt die „Babyklappe“ schwangere Mütter auf, um den Frauen so eine vertrauliche Geburt zu ermöglichen, ohne ein hohes gesundheitliches Risiko.

 

Insgesamt wurden in der „Babyklappe“ in diesem Jahr zwei Neugeborene abgegeben. „Wir haben allerdings immer noch ein großes Problem mit unserem Bekanntheitsgrad. Wir können aber den Frauen nur helfen, wenn sie wissen, dass es uns gibt“, so Hella Schlagenhauff, die darauf hinweist, dass die „Babyklappe“ sich mit ihren Mitarbeitern mit betroffenen Eltern oder Frauen auch an einem neutralen Ort trifft.

 

Die „Babyklappe“ befindet sich in der Schönenbergerstraße 3 im Karlsruher Stadtteil Neureut und ist unter der Notfallnummer 0800 6272 134 rund um die Uhr erreichbar.

 

Bei den Ermittlungen nach der Herkunft des vergangene Woche gefundenen toten Säuglings sind Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei den entscheidenden Schritt noch nicht vorangekommen, auch wenn inzwischen so gut wie feststeht, dass das Bündel mit dem Mädchen in der Karlsruher Oststadt in eine Wertstofftonne gelegt und dann mit einem Müllfahrzeug in die Recyclinganlage gebracht worden war. Das Kind wurde in ein rot-weiß-gestreiftes Frottier-Handtuch der Marke „Luxor“ eingewickelt.

 

Zur Klärung der Herkunft des Mädchens setzen die Ermittlungsbehörden weiterhin auch auf die Mithilfe der Bevölkerung und bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

Wer kann das abgebildete rot-weiß-gestreifte Frottier-Handtuch der Marke „Luxor“ einer Person zuordnen?

Wer kann Hinweise auf eine Frau geben, bei der in jüngster Vergangenheit zwar eine Schwangerschaft bemerkt, bei der in der Folge aber kein Säugling gesehen wurde?

 

Hinweise werden rund um die Uhr vom Kriminaldauerdienst Karlsruhe unter Telefon 0721 939 5555 entgegen genommen. Auf die Möglichkeit der vertraulichen Mitteilung über Telefon 0721 939 6666 wird besonders hingewiesen.

 


Kommentar von Franzjörg Krieg

 

zu Pressereaktionen nach dem

Fund der Babyleiche in einer Karlsruher Müllsortieranlage am 09.12.2003

 

Auch ich teile das Entsetzen über eine solche abscheuliche Tat. Allerdings stimme ich in der Beurteilung nicht mit dem überein, was die Presse in die Öffentlichkeit transportiert.

 

Hätte man annehmen müssen, dass das Verbrechen von einem Mann begangen worden wäre, wären die Reaktionen darauf so ausgefallen, wie man dies auch von entsprechenden anderen Fällen kennt: „Mein Gott, was für eine Bestie!“

Da man aber annimmt, dass der Säugling von seiner Mutter ermordet und im Müll entsorgt wurde, hört man die Variante: „Mein Gott, die arme Frau!“

Grund genug, in einer Kindesmörderin die selbe Bestie wie in einem Kindesmörder zu sehen, gibt es:

- Am 10.04.2002 berichtet die Presse im Fall des Säuglingsmordes von Calw: Säugling verhungert – 23-Jährige war bei Liebhaber.

- 28.04.2002 - Erster großer kriminaltechnischer Gentest an Frauen - Kindsmörderin gesucht

- 18.05.2002 - Grausame Fälle von Kindstötung - Drei Mütter in Haft

- November 2003 - Zweijähriger verhungert und verdurstet in Berliner Wohnung. Die Mutter hatte ihr Kind im November zurückgelassen, um zu ihrem Freund zu ziehen. Der Junge hat einen langen Todeskampf hinter sich.

- November 2003 - Eine Mutter, die ihr schreiendes Baby zu Tode schüttelte, ist vom Landgericht der Hauptstadt lediglich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

- 28.11.2003 - Baby erschlagen und im Schminkkoffer beerdigt, weil die Mutter es nicht haben wollte.

 

Dies ist nur eine Zufallsauswahl, zeigt aber, dass Mütter die selben Bestien sein können, die man in Männern selbstverständlich und ohne näheres Hinsehen erkennt.

Warum dann aber erhält eine tötende Mutter dann nur eine Bewährungsstrafe wie oben skizziert. Warum wird eine Babymörderin schon entschuldigt, bevor man sie überhaupt gefunden hat?

Die Projektleiterin der Karlsruher Babyklappe formuliert entlarvend: „So jemand muss schon in einer ausweglosen Situation gewesen sein. Wahrscheinlich hat er nichts von unserer Einrichtung gewusst“. Warum geht Frau Schlagenhauff grundsätzlich von einer „ausweglosen Situation“ aus? Viele Presseberichte erzählen von realen anderen Möglichkeiten. Und warum „er“, obwohl man von einer Täterin ausgeht? Muss von der Vorstellung „Täterin“ abgelenkt werden? Viele Presseberichte handeln davon, dass Frauen und Mütter solche bestialischen Taten nicht allein als „Kurzschlussreaktion“ begehen, wie Frau Schlagenhauff meint. Müssen Frauen trotzdem notorisch entschuldigt, entmündigt, als nicht verantwortlich dargestellt werden? Ist die Frauenförderung in unserem Staat soweit, dass jeder Mann a priori ein Täter und jede Frau selbst dann noch Opfer ist, wenn sie als Täterin verantwortlich handelt, dass sie als solche behandelt wird, schon bevor man sie überhaupt ausfindig gemacht hat? Sind Frauen grundsätzlich und präventiv bei jedem Kapitalverbrechen entschuldigt?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

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