Vaterschaftstest

 

Laut einer Schätzung der "Ärztezeitung", die sich auf deutsche und englische Statistiken bezieht, sind fünf bis zehn Prozent (in anderen Zählungen bis zu 20%) aller Neugeborenen "Kuckuckskinder", die einem ahnungslosen Vater von einer betrügerischen Mutter untergeschoben werden. Für Deutschland bedeutet dies: 35.000 bis 70.000 (140.000) neue Väter pro Jahr ziehen das Kind eines anderen Mannes groß und zahlen im Trennungsfall im Endeffekt zig- bis hunderttausende Euro für das Kind eines anderen Vaters.

Bisher musste dieses perfide Verhalten von Müttern einfach akzeptiert werden. Ohne besonderen Grund konnte eine Vaterschaft nicht angefochten werden. Eine Anfechtung schlug dabei immer hohe Wellen und erschütterte alle Beteiligten in hohem Masse mit oft schlimmen Folgen für die Kinder. Aus diesem Grund verzichteten viele Väter auf eine solche Anfechtung.

Die Gentechnik bringt nun schlagartig die Lösung.
Sowohl per Internet als auch über die Apotheken bieten verschiedene deutsche Labors Vaterschaftstests an, die ab etwa 500 Euro z.B. den Ausschluss einer Vaterschaft 100%ig bestimmen können. Das Entscheidende: Der Test kann bei einzelnen Anbietern so durchgeführt werden, dass es für die Beteiligten noch nicht einmal bemerkt wird.
Das heißt, zur Zeit kann sich ein Vater für 500 Euro die Gewissheit verschaffen, dass bzw. ob er auch tatsächlich der Vater "seines" Kindes ist. Mit diesem Wissen kann er sich neu entscheiden, wie er damit umgeht. Würde die Mutter mit einbezogen, wäre zu befürchten, dass sie in überwiegend praktizierter Müttertaktik den Zweifel des Vaters benutzt, um das Kind gegen ihn weiter zu programmieren.

Links:

http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=183421&site=3017&type=text&tnb=2
http://www.alimera.de

http://www.humatrix.de/
http://www.genedia.de/
http://www.id-labor.de/
http://www.vaterschaftstest.de/


Natürlich ist die Entscheidung, wie man sich verhält, nachdem man erfahren hat, dass das "eigene" Kind nicht von einem selbst ist, schwer. Was kann dem Kind zugemutet werden? Kooperiert die Mutter, wenn sie mit den Konsequenzen konfrontiert wird? Ist der biologische Vater zu ermitteln? Ist der bezahlte Unterhalt von diesem einzufordern?

Diese neue Möglichkeit wird nicht nur vielen Männern Gewissheit bringen, sondern natürlich zu einigem Aufruhr über die Familiengerichte führen. So manche Frau wird nun gezwungen sein, die Konsequenzen ihres eigenen Verhaltens nicht mehr unter den Teppich kehren zu können, sondern sich diesen stellen zu müssen.

Es wird interessant sein, was sich feministische Interessengruppen einfallen lassen werden, um Frauen wieder in die Lage zu versetzen, sich ihrer Verantwortung entziehen zu können.

 

Der WDR hat in einer Sendung vom 06.02.2002 das Thema behandelt:

http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20020206/b_5.phtml

In der ZEIT 17/2002 gab es dazu auch einen lesenswerten Artikel. Eine Mutter hält ihren "bedeutungslosen Seitensprung - einmalige Sache" über 30 Jahre lang geheim, bis die Tochter alt genug ist, den Grund ihrer psychischen Schädigungen aufzuspüren.

http://www.zeit.de/2002/17/Leben/print_200217_mutterstochter.html

Frauenorganisationen liefen natürlich Sturm gegen diese neue Möglichkeit. Es darf einfach nicht sein, dass eine Frau die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen hat, ohne die unangenehmen Begleiterscheinungen einem Mann anhängen zu können. Vorgeschoben werden natürlich Persönlichkeitsrechte. Dann wird auch die Entnahme von Speichel aus dem Mund mit einem Wattestäbchen zur geplanten heimtückischen Körperverletzung. Nicht alle Gerichte geben sich aber dazu her, einer solchen Argumentation zu folgen, die zum Ziel hat, Frauen pauschal unmündig und frei von Verantwortung zu halten.

Deshalb die folgende Entscheidung:

 

Anfang Juli 2003

Heimliche Tests zur Vaterschaft zulässig

MÜNCHEN (AP). Die von vielen Genlabors angebotenen heimlichen
Vaterschaftstests verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Dies geht aus einem
am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Münchner Landgerichts hervor.
Die Richter wiesen dabei eine Klage eines Laborinstituts zurück, das gegen
einen Wettbewerber geklagt hatte. Das Institut hatte in dem umstrittenen
Angebot einen Verstoß gegen Richtlinien der Bundesärztekammer gesehen, die
für solche Fälle eine Zustimmung aller Beteiligten, also auch der Mutter und
des Kindes einfordert.

Das Recht des vermeintlichen Vaters, sich Gewissheit über die tatsächliche
Abstammung des Kindes zu verschaffen, wiegt nach Ansicht der Richter
schwerer als der damit verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von
Mutter und Kindern, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Demnach haben die
Richtlinien der Ärztekammer keinerlei rechtliche Wirkung. Für den heimlichen
Abstammungstest brauchen Väter lediglich Genmaterial von sich und dem Kind.

 

 

 

 

 

 

 

 

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