Väter und Beratung
Schon bald nach Gründung der Kreisgruppe Karlsruhe des "Väteraufbruch für Kinder" hatte ich mich mit dieser Problematik auseinander zu setzen.
Wir machten ja selbst Beratung, die zunächst aus der Selbsterfahrungsgruppe gespeist wurde und sich nach und nach analog zur zunehmenden Fachkompetenz in der Gruppe aus dem engen Rahmen der Selbsterfahrung emanzipierte.
In diesem Zusammenhang entstanden Dokumente, die ich im Folgenden einfüge.
Beratung im VAfK-Karlsruhe 2003 und 2004 | ||||||||||||||||||||||
09.01. | 23.01. | 06.02. | 20.02. | 06.03. | 20.03. | 17.04. | 08.05. | 22.05. | 19.06. | 03.07. | 17.07. | 31.07. | 14.08. | 04.09. | 18.09. | 02.10. | 16.10. | 06.11. | 20.11. | 04.12. | 18.12. | |
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08.01. | 22.01. | 05.02. | 19.02. | 04.03. | 18.03. | 01.04. | 15.04. | 06.05. | 03.06. | 17.06. | 01.07. | 15.07. | 05.08. | 19.08. | 02.09. | 16.09. | 07.10. | 21.10. | 04.11. | 18.11. | 02.12. | 16.12. |
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Die Zahlen führen die Anzahl der Besucher bei unseren Beratungstreffen auf.
Danach waren bei unseren offenen Beratungstreffen im Jahr 2003 insgesamt 216 Personen anwesend und im Jahr 2004 bis zum 11.11. insgesamt 211 Personen.
Hinzu kommen die bei unseren weiteren 2-3 Treffen pro Monat anwesenden Personen, die Beratungsbedarf hatten, die vielen Beratungen per E-Mail, per Telefon und persönlich.
Von Januar bis November 2004 waren bei mir persönlich und außerhalb der Treffen unserer Gruppe fast 30 Väter in der Beratung, die mit einem Aufwand von je bis zu über 25 Stunden betreut wurden.
Kreisgruppe Karlsruhe
Erläuterung:
Die folgenden Positionen erschließen sich aus der Sicht von Vätern im VAfK, die ihre Rolle als Vater ernst nehmen wollen und eben daran gehindert werden. Es sind bewusste Väter, die die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hinterfragen. Sicher sind sie damit nicht repräsentativ für alle Väter, verkörpern aber einen wachsenden Anteil von Vätern, die den Herausforderungen eines gesellschaftlichen Wandels gerecht werden wollen.
1. Das Beratungsangebot um das Problemfeld Familie und Trennung ist – unabhängig vom Träger (Jugendamt, Soziale Dienste, etc. ) zum größten Teil mütterzentriert und wird von Frauen (Beraterinnen, Sozialarbeiterinnen, Mediatorinnen) dominiert.
2. Wenn Mütter Beratung wahrnehmen, können sie schon im Ansatz erwarten, dass ihre Positionen akzeptiert und verstanden werden. Sie erhalten also Unterstützung bei ihren Absichten und Zielen. Diese werden meist nicht hinterfragt, so selbstbezogen sie auch sein mögen.
3. Viele Mütter lehnen Beratung ab, sobald sie auch nur den Eindruck haben, dass ihre Position nicht automatisch als Voraussetzung dient. Die Fallschilderungen vieler Väter berichten von Müttern, die z.B. eine Mediation grundsätzlich ablehnen, weil sie befürchten, dass ihre Position hinterfragt oder geschwächt wird.
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4. Väter machen in Beratungen häufig die Erfahrung, dass ihre Positionen nicht verstanden, ihre Anliegen nicht ernst genommen und ihre Haltungen negativ beurteilt werden.
5. Väter sind innerhalb einer mütterzentrierten Familienrechtspraxis mit Ämtern, in deren Aktionsbilanz entrechtete und ignorierte Väter die Mehrheit bilden, gegen Beratung skeptisch.
Woher sollen sie das Vertrauen nehmen, das einer Beratung zugrunde liegen muss?
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6. Beratung darf weder allein mütter- noch allein väterorientiert sein. Sie muss zunächst und in der Zielvorgabe kindorientiert sein (d.h. ohne die alleinige Prämisse einer immer wieder zitierten „natürlichen Mutter-Kind-Bindung“) und muss die Positionen von Mutter und Vater danach ausrichten.
Nur so wird auch der Eindruck vermieden, dass eine Erwachsenenpartei „gewonnen“ und die andere „verloren“ hat. Das „win-win“-Prinzip ist nur zu bedienen, wenn der eigentliche Erfolg außerhalb der Kontrahenten dem Kind zugute kommt und beide zur Erreichung dieses Zieles in die Pflicht genommen werden.
7. Qualität, Kompetenz und Professionalität der Berater darf keine Zufallssache sein. Dies hat Konsequenzen für Qualifikation und Weiterbildung aller mit Beratung betrauten Personen.
8. Bei der Beratung muss in der Ansprache von Männern/Vätern und Frauen/Müttern geschlechtsspezifisch differenziert werden. Die vorhandenen unterschiedlichen Verständnis- und Gefühlsebenen werden bisher oft nicht berücksichtigt. Am Beispiel der Offenheit im emotionalen Bereich ist dies deutlich ablesbar. Eine evtl. Zurückhaltung des Mannes wird meist nicht als Problem der Ansprache gesehen, sondern dem Mann als Mangel vorgeworfen.
Hinweise zur Leistungsoptimierung von Jugendämtern
aus der Sicht betroffener Väter
20.01.2004
Zusammengestellt von Franzjörg Krieg
Seit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 und der Bestätigung des darin dokumentierten Paradigmenwechsels durch das neue Kindschaftsrecht zum 01.07.1998 hat das Jugendamt eine völlig neue Aufgabe bekommen, die Ziel und Arbeitsweise neu bestimmt.
Die einzelnen Jugendämter befinden sich zur Zeit an irgend einer Stelle der weiten Strecke, die diese Veränderung ausmacht. Manche haben sich noch wenig bewegt, andere arbeiten schon in einer Art und Weise, die dem heutigen Kenntnisstand der Beziehungs- und Entwicklungsforschung gerecht wird.
Aus den Schwierigkeiten, die dieser notwendigen Umstrukturierung entgegenstehen und im Zusammenwirken mit der schwerfälligen Funktionsweise einer quasi beamteten Behörde ist erklärbar, dass viele Jugendämter den intendierten Wandel nicht oder nur schlecht nachvollziehen. Nicht zuletzt dieser Umstand ist Anlass beständiger Kritik und im Verein mit immer wieder publizierten spektakulären Fällen von Versagen der Jugendämter Ursache für einen Zustand, der krisenhaften Charakter trägt. Dies artikuliert sich auch immer wieder in den Medien.
Es besteht die Tendenz, nach dem Motto „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ diese Kritik nur auf Einzelfälle zu beziehen, den schwierigen Gegenstand dafür verantwortlich zu machen, um die Diskussion struktureller Schwächen damit zu umgehen.
Im Folgenden möchte ich Elemente der Kritik aus der Sicht von Vätern auflisten:
1. Jugendämter arbeiten erwachsenenorientiert und dabei meist einseitig mütterorientiert.
Beispiele:
Jugendamt Karlsruhe-Land
Die Frauenbeauftragte des Landkreises Karlsruhe ist Abteilungsleiterin im Jugendamt und ist in Gefahr, ihre zielgruppenorientierte Arbeit als Frauenbeauftragte auch als Richtschnur ihrer Arbeit im Jugendamt zu begreifen. Sollte dies durch eine Amtsleitung unterstützt werden, die sich nach außen abgrenzt und eher den Dialog ablehnt als ihn zu suchen, sind Entwicklungsmöglichkeiten dadurch entsprechend begrenzt. (Zitat: „Einen Dialog gibt es nur, wenn Kritik am Jugendamt ausgeschlossen bleibt.“)
Ich zitiere dazu aus einer Stellenausschreibung für die Besetzung der Stelle einer Jugendamtsleitung:
„- Sie arbeiten mit Gremien der ehrenamtlichen Selbstverwaltung zusammen.
- Sie möchten kooperativ mit Trägern der Jugendhilfe, Städten und Gemeinden, Landesbehörden und anderen externen Stellen zusammenarbeiten.
Dann sollten Sie sich bei uns bewerben!“
Jugendamt Karlsruhe Stadt
Offiziell lautet zwar die Maxime des Sozialen Dienstes „Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung“, im Einzelfall muss man aber feststellen, dass Mütter einseitig bevorzugt werden. Es gibt immer noch behördliche Unterstützung von offensichtlich das Recht brechenden Müttern und es fehlen die Denkmodelle, Vätern und Kindern gerecht zu werden.
Die Besetzung der Leitung des städtischen „Kinderbüros“ und dessen Außenwirkung, die auch an dessen Internetpräsenz abgelesen werden kann, zeigt die Mütterorientierung auch in dieser Einrichtung, die doch eindeutig kindorientiert arbeiten müsste.
Sozialer Dienst Mannheim
Als Beistand für einen Vater musste ich Folgendes feststellen:
- Die fachlich wohl fähige Leiterin eines offenen Kindergartens schloss einen türkischen Vater mit Sorgerecht, dessen Frau das Kind zu einer Verwandten entführte, von der Selbstverständlichkeit eines Gespräches monatelang aus, weil sie von der Existenz eines Vaters „nichts wusste“.
- Als die Mutter mit dem Kind „in Urlaub fuhr“ und der Vater wissen wollte, wohin und wie lange der Umgang deshalb ausgesetzt sei, bedeutete ihm der Sachbearbeiter des Sozialen Dienstes, dass ihn dies nichts anzugehen habe.
Beratungsszene Bruchsal
Die Analyse der Bruchsaler Broschüre zu Beratungsangeboten zeigt die einseitige Orientierung auf Frauen und Mütter und die weitgehende Ausklammerung von Vätern. Diese Feststellung ist aber nicht typisch für Bruchsal. Sie ist eher als typisch für die Ausprägung der Beratungslandschaft in der gesamten Bundesrepublik zu erkennen.
2. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu einer klaren kindzentrierten Orientierung
Es ist dringend notwendig, sich mit den Bedürfnissen, Sehnsüchten, Ängsten und Wünschen von Kindern unter den Bedingungen der heutigen gesellschaftlichen Realität auseinander zu setzen. Es ist wichtig, ihnen zuzuhören, sich in ihre Situation hinein zu versetzen, um annähernd zu begreifen, zu verstehen und erkennen zu können, was sie wirklich brauchen. Ständiger Kontakt zu Erkenntnissen der Sozialwissenschaften sind unbedingte Voraussetzung jeder Intervention.
Kindeswohl heißt, dem Kind zu dienen. Es heißt u.a., dem Kind eine angemessene und würdige Entwicklung zu garantieren.
Das heißt aber auch nicht nur allein, das Kind eben zu hören, sondern die Einflüsse erspüren zu können, die das Kind momentan in die Lage versetzen, z.B. einen Elternteil abzulehnen, obwohl keine objektiven Fakten dies zwingend erklären.
Das Jugendamt darf sich nicht als Erfüllungsgehilfe der subjektiven und egoistischen Interessen eines Elternteils (meist der Mutter) verstehen, sondern muss Erfüllungsgehilfe der originären Interessen des Kindes sein. Und diese sind immer auf beide Eltern gerichtet.
Kinder haben Rechte, auch wenn diese z.B. in Form der UN-Kinderrechte-Konvention von der BRD immer noch nicht voll umgesetzt sind. Erst zu Beginn des Jahres 2004 ist die BRD wieder international in Verruf geraten, weil ihre Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechte-Konvention immer noch nicht aufgehoben sind.
3. Allgemein begnügt sich die deutsche Familienrechtspraxis – vom Jugendamt bis zum BVerfG – mit der Vorgabe von idealistischen Normen. Es wird einfach das Gute im Menschen (das naturgegeben Gute in der Mutter) als Norm vorausgesetzt bei gleichzeitigem Ignorieren einer gegenteiligen Realität. Wenn dann die Realität von der Idealvorstellung abweicht, weist besonders das Jugendamt jede Verantwortung von sich und schiebt sie den Eltern zu, wobei eine Partei (meist eben die der Mutter) einseitig bevorzugt wird bei ignoranter Missachtung der Rechte des Kindes.
Elternpaare trennen sich, weil sie nicht mehr kommunizieren können. Allein die Forderung zu erheben, dass die Partner dann eben Paarebene und Elternebene trennen können müssen, ist sehr theoretisch und idealistisch. In den wenigsten Fällen ist dies in einer akuten Trennungssituation realisierbar. Manchmal nie – auch viele Jahre nach der Trennung.
Jugendämter setzen aber oft voraus, dass diese Kooperation auf der Elternebene funktionieren muss. Ist dies nicht der Fall, weisen sie jede Verantwortlichkeit von sich und bedienen eben oft nur den „kinderbesitzenden“ Elternteil, meist die Mutter, was von der gesamten Frauenförderszene – die ja in weiten Teilen mit der Beratungsszene identisch ist – unterstützt wird.
Die jugendamtliche Intervention ist für den Krisenfall geschaffen und nimmt sich selbst die Existenzberechtigung, wenn sie in der Krise passen muss.
Alle funktionierenden Interventionsmodelle haben gemeinsam, dass sie subtile Druckmechanismen entwickelt haben, die aus unbeweglichen kommunikationsversagenden Eltern kommunizierende Partner zum Wohl ihrer Kinder machen.
In seiner Urteilsbegründung vom 29.01.2003 hat das BVerfG gegen besseres Wissen postuliert: „Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen...“, dass nicht verheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht leben und die Gelegenheit haben, dies auch zu erklären, natürlich diese Gelegenheit auch nutzen. Es wurde hartnäckig ignoriert, dass ein Großteil der Mütter zwar den Vater mit sorgen lässt, das Vorrecht der alleinigen Sorge aber eifersüchtig für sich behält. Wenn vernünftige Elternpaare trotzdem übereinkommen, die gemeinsame Sorge erklären zu wollen, wird die Mutter im Jugendamt in vielen Fällen so lange überzeugt, bis sie einsieht, dass sie im Begriff stand, einen großen Fehler zu begehen. Was das BVerfG also als selbstverständliche Norm voraussetzt, wird in hohem Maß von Müttern selbst und von Jugendämtern boykottiert.
4. Die Mütterzentrierung führt bei Verweigerungshaltung von Müttern immer wieder zur achselzuckenden „Kinderlähmung“ des Jugendamtes.
Jugendämter haben statt dessen die Aufgabe, im Interesse der Kinder Standards durchzusetzen, die den Kindern das Recht auf beide Elternteile auch praktisch sichern.
Die Machtbehörde Jugendamt muss auf der Grundlage von Erkenntnissen sozialwissenschaftlicher Forschung dem Wächteramt des Staates Geltung verschaffen, indem es ethische Standards formuliert und deren Realisierung unterstützt. Oft genügt es schon, dem §1684 BGB Geltung zu verschaffen, indem man Mütter darauf aufmerksam macht und ihnen nicht statt dessen das Gefühl gibt, sie könnten ungestraft egoistisch tun, was auch immer sie wollen.
Viele Fallbeispiele in der Fallsammlung des VAfK belegen diese Feststellung nicht nur als gelegentlich vorkommende Variante, sondern als prägnantes Muster, das an vorrangiger Stelle die Kritik von Vätern an der Familienrechtspraxis bestimmt.
5. Im Beratungskonzept des Jugendamtes fühlen sich Väter oft nicht angenommen. Wörtliches Zitat aus einem Jugendamt des Bereiches Landkreis Karlsruhe (ein Sachbearbeiter zu einem Vater): „Sie wollen doch, dass es ihren Kindern gut geht? Dann sorgen Sie dafür, dass sich die Mutter wohl fühlt!“
Väter spüren oft unterschwellige Ablehnungshaltung. Ihre Äußerungen werden nicht als Faktum angenommen, sondern in vielen Fällen kritisch interpretiert oder auch als Lüge abgestempelt. Die Äußerungen von Müttern werden statt dessen immer wieder unkritisch als absolute Wahrheit, als Dogma behandelt. Diese Vorgehensweise ist sexistisch diskriminierend und verletzt immer wieder grob die grundrechtlich geschützte Würde von Vätern.
6.
- Dienstleistung statt Eingreifbehörde
- Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
- Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung
- Begleiten, ergänzen, unterstützen statt ermitteln, bewerten, interpretieren, überprüfen, kontrollieren und entmündigen
(vergl. Knappert)
Unter Punkt 4 wird – oberflächlich gesehen – teilweise für das Gegenteil plädiert. Allerdings werden dort 2 Prämissen vorgeschaltet:
- die Orientierung am Kind
- die Einbeziehung aller sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse – frei von ideologischen Überbauten, ob z.B. die Anerkenntnis eines Syndroms schon ein „Syndrom-Syndrom“ bedeutet.
7. In den Stellungnahmen von Jugendämtern in gerichtlichen Verfahren zeigt sich oft ein dürftiges Niveau.
Ausbildung und Fortbildung müssen professionalisiert werden.
Die in SGB VIII formulierten Anforderungen an die Stellungnahmen von Jugendämtern werden überwiegend nicht erfüllt. Urteilsbegründungen sind in ihrer Formulierung oft detaillierter und zeugen von mehr entwicklungspsychologischem und pädagogischem Einfühlungsvermögen als das einer speziell dafür geschulten Fachbehörde wie dem Jugendamt eigentlich zugeschrieben werden müsste. Stellungnahmen von Jugendämtern werden dann zur Farce, wenn sie nur noch pro forma eingefordert werden, Richter aber immer wieder mit ihren Urteilsbegründungen die Jugendämter beschämen müssen und offen legen, dass diese ihrem Anspruch in keiner Weise gerecht werden.
Es ist ein Armutszeugnis, wenn Fachtagungen als „Fortbildungsveranstaltungen“ angeboten werden, die auf der Grundlage billigster Polemik argumentieren und z.B. nur dem Zweck dienen sollen, durch die Verknüpfung der Themen „Umgang“ und „Gewalt“ die Kindschaftsrechtsreform von 1998 wieder zurück zu schrauben, die Umstrukturierung der familialen Beratung im Interesse von „kinderbesitzenden“ Müttern (die dem neuen Ideal „Einelternfamilie“ entsprechen) zu verhindern - wie z.B. in Karlsruhe am 13.11.2002 geschehen.
Franzjörg Krieg
Konzeption für das Kontaktgespräch mit der Ehe- und Familienberatung Karlsruhe am 21.04.2004
1. Vor welchem Hintergrund sehen wir unsere Arbeit? In welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ist diese Arbeit eingepasst?
Das Familienrecht liegt im Schnittpunkt dieser beiden Ministerien. Sie prägen damit alle Belange familienrechtlicher und familienrechtspraktischer Art.
Wissenschaft, Gesetz, Familienrecht und Familienrechtspraxis sind zwar aufeinander bezogen, sind aber auch oft unverständlich widersprüchlich und von verschiedenen Parametern beeinflusst. Die Familienrechtspraxis fußt dabei nicht nur auf den Direktiven, die von oben politisch vorgegeben werden, sondern ist mit geprägt von überkommenen Strukturen (von naziideologischen „Muttertags“-Vorstellungen bis zu paläolithischen Mustern einer Jägerkultur) und den durch die Frauenförderung gestärkten feministischen Interessenlagen.
Viele Vorstellungen, die den Entscheidungen zugrunde liegen, sind in ideologischen Haltungen verhärtet („Ein Kind gehört zur Mutter“, „Ein Vater ist nicht so wichtig, Hauptsache, er zahlt“), die sich nur sehr schwer entkrampfen.
Auch hier in Karlsruhe gab es schon „Fortbildungsveranstaltungen“, von feministischer Seite und öffentlich bezahltem Frauenförderposten aus organisiert, die dem Hauptzweck dienten, die Errungenschaften der Kindschaftsrechtsreform als gefährlich darzustellen und deren Rücknahme zu fordern.
· Die Kindschaftsrechtsreform hat Mitte 1998 einen Paradigmenwechsel in der familialen Intervention gebracht. Wenn es vorher darum ging, den „besseren“ Elternteil zu bestimmen, dem die Kinder – meist mit alleinigem Sorgerecht – zugeordnet wurden, geht es jetzt ausschließlich darum, beide Eltern für die Wahrnehmung ihrer gemeinsamen elterlichen Verantwortung fähig zu machen, sie im Bedarfsfall auch mit geeigneten Mitteln nachdrücklich dazu zu bringen, diese Verantwortung zu tragen. Das Kindeswohl fordert den Konsens, an dem nichts vorbei geht. Wer sich diesem verweigert, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Dieser Paradigmenwechsel ist in den Köpfen noch längst nicht angekommen, was auf alle Ebenen der familialen Intervention zutrifft, die Beratung in den verschiedensten Trägerinstitutionen über das Jugendamt, die Anwaltschaft, bis zu den Gutachtern und den Gerichten.
Auf die Wirkungsweisen des Instrumentes Anklage wegen „Sexuellem Missbrauch“ (Missbrauch mit dem Missbrauch) und des Missbrauchs der Möglichkeiten des auch von Karlsruhe ausgegangenen Gewaltschutzgesetzes muss wohl nicht extra eingegangen werden, um die Palette der Widrigkeiten, die Männern in familienrechtlicher Hinsicht drohen, abzurunden.
Beratung von Vätern geschieht vor diesem Hintergrund. Es muss davon ausgegangen werden, dass Väter keine Lobby, eingeschränkten Rückhalt im Familienrecht und oft keine Chancen im System der Familienrechtspraxis haben.
Erst wenn diese Zusammenhänge erkannt werden, fußt Beratung von Vätern auf einer realistischen Ausgangsbasis.
2. Wie formulieren wir unsere Ziele? Was ist Orientierung in unserer Arbeit?
Es muss vorausgeschickt werden, dass der „Väteraufbruch für Kinder“ keine Interessenorganisation pauschal aller Väter darstellt.
Wir vertreten diejenigen Väter, die sich aktiv zu ihrer Vaterschaft bekennen und auch nach einer Trennung Vater für ihr Kind bleiben wollen.
Ziel unserer Bemühungen ist der Erhalt der Elternschaft in einer Nach-Trennungs-Familie. Beide Elternteile sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes gleichermaßen wichtig. Die Beratung hat zum Ziel, dieses Faktum beiden Eltern so weit ins Bewusstsein zu bringen, dass sie erkennen, dass kein Weg daran vorbei führt, ihre Differenzen auf der Paarebene bezüglich ihrer Funktion als Eltern im Interesse ihrer Kinder beiseite zu lassen und die elterliche Verantwortung für ihre Kinder konsensual zu tragen.
Dafür müssen sie in der Lage sein, die Paarebene von der Elternebene zu trennen, was in den meisten Fällen nicht gelingt. Oft braucht (missbraucht) der „kinderbesitzende“ Elternteil die Tatsache, dass er die Kinder bei sich hat, zur moralischen Begründung seiner (fiktiven) Unschuld am Trennungsgeschehen und muss deshalb den anderen Elternteil vom Umgang mit dem Kind möglichst ausschließen. Diese Konfliktfälle begründen das Gros der Beratungsfälle. Jugendämter ziehen sich oft auf die Haltung zurück, dass „sich die Eltern eben einig sein müssen“. Ist dies nicht der Fall, könnten sie eben auch nichts erreichen. Sie stehlen sich damit aber sehr einfach aus der Beratungsverantwortung. Ihre Aufgabe nach dem neuen Kindschaftsrecht wäre, „im Interesse des Kindes alles zu versuchen, um den Dialog zwischen den Eltern wieder herzustellen“ (Uwe Jopt). Das bedingt aber, dass der boykottierende bzw. sich dem Konsens widersetzende Elternteil entsprechend sanktioniert wird. Eben dies fällt aber im mütterzentrierten System der familialen Beratung schwer und wird deshalb meist nicht gemacht. Damit aber wird des Recht eines Elternteils über das Unrecht am Kind und am anderen Elternteil erkauft. Beratung muss auch zum Ziel haben, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen.
Wenn auch die Mütterlobby in egomanischer Weise das Alleinige Sorgerecht für Mütter propagiert, müssen wir als Vertreter der Väter nicht denselben Fehler begehen und pauschal das Alleinige Sorgerecht für Väter anstreben. Unseren Interessen ist ausreichend gedient, wenn wir die Zentrierung auf die Mutter als Formuliererin des „Kindeswohls“ abgelöst sehen durch die Zentrierung auf das Kind.
Statistische Untersuchungen von wissenschaftlicher Bedeutung machen Aussagen über den Ist-Zustand der Gesellschaft, worauf die familiale Interventionsszene eingehen muss.
· Allen Kindern beide Eltern
Trennung von Paarebene und Elternebene
Bedeutung triadischer Beziehungsstrukturen in der Erziehung
Auswirkungen der Vaterlosigkeit in unserer Gesellschaft
3. Mit welchen Fällen sind wir konfrontiert? Gibt es Standardsituationen?
Die Problemfelder, die der Väteraufbruch abdeckt, betreffen vorrangig Sorgerecht und Umgang. Unterhalt ist für uns eher ein Randthema, weil wir lieber nicht darüber reden, als uns ständig falsch verstanden zu sehen. Väter, die ausreichend Umgang mit ihren Kindern haben, denen also nicht der Boden ihrer Sinngestaltung entzogen wird, zahlen Unterhalt in einem Ausmaß, das sogar weitgehend von den Müttern honoriert wird, wie die Proksch-Studie ermittelte. Wo mit den Kindern auch oft der Sinn entzogen wird, werden Männer auch psychisch krank und fallen oft aus dem Arbeitsprozess aus, wie die Väterstudie von Amendt ergab.
Väter, die mit Problemen im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht zu uns kommen, gehören den unterschiedlichsten Gruppen und Falltypen an:
- Ehelich und nicht-ehelich
- Mit und ohne Sorgerecht
- Vom one-night-stand bis zur Jahrzehnte langen Beziehungsgeschichte
- Von jahrelangem Umgangsboykott betroffen bis zum 50/50-Umgangsmodell
- Vom Akademiker bis zum Sozialhilfeempfänger
- Vom psychisch kranken, verzweifelten oder resignierten Vater bis zur Kämpfernatur
- Traditionelle Familie bis Patchwork-Familie
- Leibliche Väter und „Kuckuckskinder“-Väter
- Von der nur unwillig von der Mutter geduldeten Umgangsvereinbarung bis zum massiven Umgangsboykott über Jahre
- Von nur leichter Anfeindung bis zum klaren destruktiven Missbrauch mit dem Missbrauch
- Väter, die jahrelange psychische Misshandlung über sich ergehen lassen mussten
- Väter, die fortgesetzt missachtet wurden
- Väter, deren Partnerinnen psychisch gestört sind, wo diese nie von der Notwendigkeit einer Therapie überzeugt wurden und die die Tatsache, „Kinderbesitzerin“ zu sein, als Beweis für ihre Rechtfertigung sehen
Die Liste ließe sich beliebig weiter fortsetzen. Kaum ein Fall gleicht dem anderen.
Was für alle gleich ist, ist die Behandlung im System, das in seiner Funktionsweise oben dargestellt ist.
4. Wie werden wir diesen Situationen gerecht?
Wir bieten zunächst eine Identifikationsbasis in einer Selbsterfahrungsgruppe mit offener und direkter Atmosphäre, was durch ein „Du“ von der ersten Begegnung an geklärt wird.
Schilderung des eigenen Falles und der eigenen Befindlichkeit in der Einzelberatung, in der Kleingruppe und in der Runde von 10 bis 15 Personen sind fast täglich bis wöchentlich möglich. Dies wird abgerundet durch Beratung per e-Mail und Telefon.
Eine Gruppe von Beratern mit wachsender Zahl und Kompetenz steht hierzu zur Verfügung. Diese erwirbt ihre Kompetenz in der täglichen Arbeit mit den verschiedensten Fällen, aus dem Literaturstudium und den bundesweiten E-Mail-Runden qualifizierter Berater sowie aus Fortbildungsveranstaltungen.
5. Welche Handlungsfelder besetzen wir mit unserer Arbeit? Wie und wo können wir helfen und agieren?
Für den einzelnen Betroffenen
- Beratung in der Selbsterfahrungs-Gruppe
- Einzelberatung bei erfahrenen Beratern
- Betreuung über längere Zeiträume – bis zu mehreren Jahren
- Intensivbetreuung mit 24-Stunden-Hotline
- Begleitung bei Umgangsterminen und Übergabesituationen
- Begleitung bei Terminen in Schulen und Ämtern
- Hilfe bei Schriftsätzen
- Beistandstätigkeit bei Gesprächsterminen im Jugendamt
- Beistandstätigkeit vor Gericht
Als Gruppe
- Fortbildung in Themenabenden, Vorträgen, Expertenrunden, Literaturverbreitung
- Öffentlichkeitsarbeit durch Stände, Veranstaltungen, Beiträge in allen Medien
- Gespräche mit allen Institutionen der familialen Interventionsszene, mit Ämtern und VertreterInnen der Politik
- Einmischung und Lobbyarbeit auf allen Ebenen, von der Kommune bis nach Berlin
6. Wie beurteilen wir den Erfolg unserer Arbeit?
Ausgehend von der prinzipiellen Hoffnungslosigkeit auf Erfolg haben wir gelernt, kleine Brötchen zu backen und beharrlich dicke Bretter zu bohren.
Die Tatsache, dass wir in den letzten beiden Jahren konstant etwa 10 Personen (mit steigender Tendenz) jede Woche bei unseren Treffen begrüßen konnten, zeigt nicht nur, wie groß das Interesse von Vätern an unserer Arbeit ist, sondern auch, wie erfolgreich die Identifikationsbasis funktioniert. Wir stützen Väter, die damit nicht aufgeben und evtl. erst nach Jahren gewisse Erfolge erreichen können. Oder sorgen auch dafür, dass sie trotz Erfolglosigkeit nicht verzweifeln und aufgeben.
Ziel ist dabei immer, die Kraft zu erhalten, die nötig ist, um sich auch durch beständigen Machtmissbrauch nicht entmutigen zu lassen, nimmermüde vernünftige Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen und positive Utopien für einen gelungenen Vater-Kind-Kontakt umzusetzen.
Immer wieder können wir auch Aktoren der Szene wie JugendamtsmitarbeiterInnen oder auch RichterInnen dazu bewegen, ihre eigene bisherige Sichtweise zu überdenken oder auch im Einzelfall ihren eigenen Handlungsrahmen auszuweiten, sich zu bewegen.
Es gibt inzwischen im Rahmen der Väter unserer Gruppe Gerichtsbeschlüsse mit richtungsweisender Bedeutung.
Franzjörg Krieg
Sprecher des VAfK Karlsruhe
Kontaktgespräch mit der Ehe- und Familienberatung Karlsruhe
am 21.04.2004
Im Vorfeld dieser ersten Besprechung gab es schon Konfrontation über unseren Artikel über die Beratungsförderung in Karlsruhe und den Leserbrief der Ehe- und Familienberatung dazu.
Es wäre also nun wichtig, zumindest am Anfang dieser Besprechung diese Differenzen nicht noch zusätzlich zu betonen.
Es geht vielmehr darum, zunächst die gemeinsame Aufgabe herauszustellen, um danach die Unterschiede in
- Arbeitsweise und
- Arbeitsfeld
zu erläutern.
Arbeitsweise
Wir sind Laien, zwar engagiert, aber ohne spezielles Fachstudium zur Erlangung einer Qualifikation.
Wir haben einerseits Gruppen-Beratungstreffen, treffen uns aber darüber hinaus mit zu Beratenden an neutralen Orten oder auch in Privaträumen des Beraters oder des Beratenden. Wir sind nicht an Geschäftszeiten gebunden und nützen auch Abende und Wochenenden, was auch für die telefonische und die Beratung per E-Mail gilt.
Arbeitsfeld
Die Beratungsstelle ist auf das Beratungsangebot beschränkt. Wenn die Mutter sich einer konsensualen Regelung verweigert, ist die Beratung des Vaters zuende.
Der Vater muss an Rechtsanwälte und Gerichte verwiesen werden.
An dieser Nahtstelle beginnt das Hauptfeld der Tätigkeit des Väteraufbruch.
- Wir begleiten Väter monate- und jahrelang durch ihre Vita als Trennungsväter, wir stützen, machen Mut, zeigen, dass Fortschritte allgemein möglich sind, wenn auch der eigene Fall unlösbar festgehakt scheint
- Wir begleiten zu Terminen bei Kindergarten und Schule
- Wir helfen bei Schriftsätzen in diesem Zusammenhang
- Die ersten Mitglieder des Väteraufbruch machen inzwischen Betreuten Umgang beim KSB – (noch) nicht in Karlsruhe.
- Wir begleiten bei Übergabeterminen
- Wir stellen Beistände nach § 13 SGB X beim Jugendamt
- Wir stellen Beistände nach § 13 FGG und § 90 ZPO beim Familiengericht
- Wir helfen bei Schriftsätzen für Rechtsanwälte und Gerichte
- Wir machen gemeinsame Veranstaltungen mit Vätern und Kindern
- Wir schaffen Solidarität über Infoaktionen
Arbeitsweisen und Arbeitsfelder sind also sehr unterschiedlich.
Wir sind keine Konkurrenten, sondern uns ergänzende Partner.
Franzjörg Krieg
Sprecher des VAfK Karlsruhe
des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“, Bruchsal
Außer einer ganzen Reihe von Beratungsangeboten für „Familien und...“, die offen sind für zu Beratende jeden Geschlechtes und Alters, listet die Broschüre einige besondere Angebote für Frauen auf, darunter
- Beratungsstelle für Schwangere, Familien und Frauen des Caritasverbandes Bruchsal
- Sozialdienst katholischer Frauen Bruchsal
- Frauenbeauftragte
- Frauenhäuser
- Programm „Mutter und Kind“
- Rechtsanwältinnen
Es fällt auf, dass es neben diesem Übergewicht an Angeboten für Frauen kein einziges spezielles Angebot für Männer gibt.
Dabei sind Männer genau so bedürftig, was Beratung anbetrifft, wie Frauen. Allerdings erfahren Männer, dass für sie im Ernstfall niemand zuständig ist, dass sich niemand ernsthaft für ihre Probleme interessiert. Die Regel ist, dass Frauen in ihrer subjektiven Befindlichkeit kostenlos bedient werden, besonders wenn sie Mütter sind. Väter werden zum fraglichen Versuch der kostenintensiven Berücksichtigung ihrer Situation an Rechtsanwälte und Gerichte verwiesen.
Die vorliegende Broschüre beweist wieder einmal die Konzentration einer mütterorientierten Beratungsszene auf die Bedürfnisse von Frauen und damit die sexistische und diskriminierende Behandlung von Männern.
Das ist natürlich nicht spezifisch für Bruchsal. Quer durch die BRD ist dies überall so. Bundespolitisch wurden die Weichen dafür gestellt, dass die Frauenszene aus öffentlichen Geldern üppig finanziert wurde. Das war im Ansatz durchaus in Ordnung und begründet. Inzwischen allerdings hat sich die institutionalisierte Frauenszene in Pfründen eingerichtet, hat bestimmte Themengebiete an sich gezogen und bestimmt die öffentliche Meinung darüber einseitig, voreingenommen und allein auf ihre Zielgruppe Frauen ausgerichtet. Dadurch wird – durch Steuergelder finanziert – sexistisch diskriminierend argumentiert und gehandelt.
Ein Beispiel dafür ist die letzte bedruckte Innenseite der Broschüre über „Häusliche Gewalt“. An einer einzigen Stelle wird in Klammer auch der Schutz von Männern angemerkt. Alles andere spricht von Tätern, gewalttätigen Partnern, der Trennung vom Partner, der Unterstützung durch eine Freundin, etc. Wo sind die prügelnden Täterinnen? Wo sind die Männerhäuser, in die Väter mit ihren Kindern flüchten können, wenn ihre gewalttätige Partnerin in der Aggression nicht zu stoppen ist?
Die Sozialwissenschaften wissen um die Aggressionen von Partnerinnen, die sich in der Intensität nicht von denen von Männern unterscheiden. Allein die Mittel sind andere. All dies ist bekannt und die Beratungsszene weiß davon, leugnet allerdings hartnäckig die Fakten.
Notorisch ist jeder Mann ein potentieller Täter, jede Frau ein Opfer. „Die blauen Augen hat sie vom Vater“ meint ein Plakat der Szene sarkastisch. Wo sind die prügelnden Mütter, die zuerst den Vater ihrer Kinder aus Egoismus entsorgten und dann überfordert fortgesetzt ihre Kinder schlagen? Jeder weiß davon und kehrt diesen Teil der Realität unter den Teppich.
Erst wenn Männer und Väter in ihrer Bedürftigkeit erkannt, angenommen und bedient werden, kann die Beratungsszene ihre Aufgabe auch erfüllen.
Der „Väteraufbruch für Kinder“ kümmert sich vorrangig um die Bedürfnisse von Vätern, berät und hilft. Solange dieser wichtige Teil von Beratung ausschließlich privat finanziert werden muss, ist die Familienrechtspraxis in der BRD väterdiskriminierend.
Kurzfassung eines Erfahrungsberichts über Beratung: Vater #5
Bereits drei Monate nach Eheschließung wollte der Vater gemeinsam mit der Mutter zu einer Beratungsstelle gehen, was die Mutter strikt ablehnte (“Du bist psychisch krank” und “Wenn Du mit mir nicht klarkommst, dann gehe angeln, wie mein erster Mann”). Nach zwei Stunden Einzelberatung des Mannes bei einem hochqualifizierten Therapeuten (Verhaltenstherapie, TA....) fanden zwei Stunden Paarberatung statt. Die Mutter lehnte jedes weitere Gespräch ab. Der Therapeut bewertete die Mutter so, dass sie den Therapeuten um den Finger wickeln will und keine Therapiefähigkeit bzw. -bereitschaft besitzt.
Eine kurze Beratung fand dann noch ein halbes Jahr nach der Trennung beim Jugendamt statt, nachdem der Richter ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gab und die Eltern zum Jugendamt schickte, um die Umgangszeiten zu klären. Hier unterstützte das JuAmt den Vater. Auf die Frage der Mutter, was geschieht, wenn sie das Kind dem Vater nicht gibt, wurde geantwortet, dass der Vater dann die Polizei holen könne und das Kind mit Gewalt zu ihm gebracht würde. Erst daraufhin kam eine Umgangsvereinbarung (schriftl. und von den Eltern unterzeichnet) bis zum Gerichtstermin (ca. zwei Monate später) zustande.
Erst nach über zwei Jahren, auf dem Klageweg bzgl. des Zugewinnausgleichs (während der Trennungszeit), gelang es dem Vater, eine gerichtliche Vereinbarung über eine Gesprächstherapie (mit Kostenteilung) zu erreichen. Der Richter zog freie Therapeuten einer Beratungsstelle vor. Bei zwei Sitzungen bei einer Verhaltenstherapeutin provozierte die Mutter die Therapeutin derartig, dass es zum lauten Krach kam und die Mutter den Raum verließ. Ursache war, dass die Mutter die gerichtl. Vereinbarung (Kostenteilung) nicht akzeptierte und es über die Krankenkasse finanziert haben wollte sowie, dass die Therapeutin den Vater vor unhaltbaren Anschuldigungen und Beleidigungen in Schutz nahm. Für den Vater war interessant, dass die Therapeutin das lügnerische Verhalten der Mutter verteidigte, es zeuge nur von einem mangelnden Selbstwertgefühl bzw.- bewusstsein der Mutter. (Beispiel: die Mutter zeigte auf ein RA-Schreiben des Vaters und behauptete, dass er die Kosten der privaten Krankenversicherung vom Unterhalt abziehen wolle - wobei gerade das Gegenteil drin stand.) Der nächste gerichtl. vereinbarte Therapeut wurde von der Mutter boykottiert, da sie vorab dort anrief und behauptete, es sei eine Therapie für das Kind. Wohl auf Druck ihrer Rechtsanwältin (die sie später wechselte) ging sie dann zu der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Enzkreis), wo sie zwei Einzelstunden als Vorgespräch bei einem Dipl.-Psych. hatte, der Vater eine Stunde. Bei den gemeinsamen sechs Sitzungen wurde zu Beginn gleich gesagt, dass ein erweiterter Umgang des Kindes mit dem Vater schädlich sei und er auch über das Gericht nicht mehr erreichen könne. Der Vater musste sich während den Sitzungen Beleidigungen und Lügengeschichten der Mutter gefallen lassen, ohne dass der Therapeut ausreichend eingriff. Auf konkrete Beschreibungen des Vaters, wie die Mutter das Kind direkt vor und bei der Übergabe gegen den Vater manipuliert, was von der Mutter nicht widersprochen sondern verharmlost wurde, stimmte der Therapeut dem Vater zu. Er verlangte jedoch nicht strikt, dass die Mutter damit aufhören solle. Die Manipulationen gingen weiter. Als der Vater dem Gericht (u.a.) darüber schriftlich berichtete, schrieb der Therapeut einseitig an das Gericht und brach die Therapie mit der Begründung ab, dass der Vater eine gerichtliche Lösung vorziehe und nur scheinbar an der Beratung teilnimmt. Der Richter akzeptierte jedoch, dass sich der Vater “an die Wand gedrückt” fühlte und bestellte ein neues Sachverständigengutachten. Der Therapeut selbst war qualitativ katastrophal. In einem Nachgespräch mit dem Vater (“Manöverkritik”) akzeptierte er u.a.: falsche Sitzordnung; einseitige Körpersprache des Therapeuten (Wohlwollen der Mutter, Ablehnung dem Vater gegenüber); Vereinbarungen wurden getroffen, jedoch später nicht verifiziert; er folgte den rethorischen Ablenkungen der Mutter und vermied somit unangenehme Themen für die Mutter; Lügengeschichten der Mutter wurden nicht aufgeklärt; zu geringer Schutz des Vaters vor Beleidigungen und Schuldzuweisungen durch die Mutter.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige (SV) versteht seine Arbeit darin, gerichtliche Beschlüsse überflüssig zu machen und versuchte in mehreren Einzelgesprächen (ca. 6-9 Stunden je Elternteil) und zwei gemeinsamen Sitzungen (zu 3 bis 4 Stunden) tragbare Vereinbarungen zu treffen. Konkret wurde die vom Gericht (ein Jahr zuvor!) mündlich geforderte Übernachtung des Kindes beim Vater 14-tägig akzeptiert, sowie ein “Umgangsheft” eingeführt, in dem ein schriftlicher Kommunikationsweg zwischen den Eltern eröffnet wurde. Die vom SV unterstützte Umgangsregelung wurde von der Mutter schroff (“Wenn Du ein Kind willst, dann adoptier Dir eins!”) abgelehnt. Eine gerichtliche Entscheidung muss deshalb den Umgang regeln.
Der Vater hat nach drei Monaten Ehe über mehrere Jahre Einzelstunden in Sachen Therapie (teilw. privat, teilw. über die Krankenkasse finanziert) genommen und sich psychologisch fortgebildet. Neben seiner psychischen Stabilisierung und Selbsterfahrung (Welche Fehler hat er gemacht? Warum hat er gerade diese Frau geheiratet? usw.) lernte er Verhaltensweisen, um Überreaktionen der Mutter zu vermeiden und damit Stress vom Kind abzuhalten. Weiterhin muss er immer noch Beleidigungen, Schuldvorwürfe und Umgangsboykottierungen seitens der Mutter verkraften und angemessen damit umgehen. Ebenfalls musste er heftige Demütigungen des Gerichts erleiden. Beispielhafte Aussagen des Richters:
1. Ich habe die Erziehung meiner Kinder meiner Gattin überlassen und alle sind etwas geworden. Jetzt müssen Sie sich auch dreinfinden.
2. Ihnen geht es nur ums Geld
3. Wenn die Frau ins Ausland geht, dann kann ich auch nichts machen
4. Außer dem Grundgesetz finde ich keine Rechtsgrundlage, dass der Eintrag des Kindes in ihrem Reisepass verlängert wird.-- der Kindeseintrag wurde durchgestrichen.
5. Zu einem anderen Vater: Sie müssen erst einmal lernen, loszulassen. Der Vater musste wg. psychischer Belastung seine Vollzeittätigkeit aufgeben und arbeitet nur noch Teilzeit, ohne jedoch von der vollen Zahlungsverpflichtung befreit zu werden (Richter: da brauchen wir ein SV-Gutachten, das kostet nur wieder Geld und die Gegenseite erhebt dann Einspruch). Eine Einzeltherapie empfand der Vater als absolut notwendig.
Fazit des Vaters:
- Nur wenn der Therapeut die Interessen der Mutter vertrat und damit der Vater an die Wand gedrückt und gedemütigt wurde, waren mehrere Gesprächssitzungen bei einem Therapeuten möglich. Selbst eine Verhaltensänderung der Mutter gegenüber dem Kind wurde unzureichend eingefordert. Auf die Gefühle des Vaters wurde keine Rücksicht genommen. Jedoch konnte der Vater die Mutter beobachten und folglich Verhaltensänderungen ausprobieren, um überemotionale Reaktionen der Mutter zu reduzieren. (Der Vater als Therapeut der Mutter?)
Statement des Vaters:
- Das prioritäre Ziel einer erweiterten Umgangsregelung für eine bessere Entwicklung des Kindes ist über ein gemeinsames Beratungsgespräch nicht möglich. Therapeuten und Sachverständige beugen sich einer Rechtspraxis, die mütterorientiert ist. Die emotionale Abhängigkeit des Kindes von der Mutter, die ja die Trennung vom Vater auffangen muss, wird weiter verfestigt; der Beziehungsbruch zwischen Kind und Vater zementiert. Es fehlen Informationen und Ergebnisse von Studien, die beiden Eltern Modelle aufzeigen, bei welchem Alter der Kinder welche Umgangsregelungen sinnvoll sind. Insbesondere werden die negativen Folgen (bei den Kindern und den Eltern) bei einem “Lebensschwerpunktmodell” mit einem “Besuchs- und Zahlvater” nicht problematisiert, Vorteile eines “Pendelmodells” nicht besprochen. Erst jetzt, wenn Schäden beim Kind aufgetreten sind (Zitat: Aus dem Gutachten des Herrn Dr. .. (Seite 6) geht hervor, dass das Kind ....deutliche Defizite im Sprachschatz aufweist und ein nicht altersgemäßes Spielverhalten sowie nur ein eingeschränktes Explorationsverhalten des Spielmaterials zeigt.) hofft der Vater auf eine gerichtlich erweiterte Neuregelung des Umgangs.
- Weder bei Gericht noch bei den Beratungsgesprächen wird darauf hingewiesen, dass andere Motive der Mutter den Umgangsboykott und die Manipulation des Kindes gegen den Vater verstärken und teilweise fördern. Dazu gehören Hass, Rachegefühle, Machtgefühle, finanzielle Interessen (auch der nacheheliche Unterhalt hängt vom Umfang des Umganges ab), mangelnde Selbstkritikfähigkeit, Einsicht (einseitige Schuldzuweisungen, Eifersucht etc) und Selbstwertgefühl (unterstützt durch das Weltbild, dass ein Kind zur Mutter gehört) usw. Niemand gab auch nur einen Hinweis, dass eine Einzeltherapie der Mutter hilfreich sein kann. Insbesondere fehlte generell der Hinweis, dass Streit zwischen den Eltern den Kindern am meisten schadet. Konkrete Beispiele, bei denen z.B. Macht über das Kind gegen den Vater ausgeübt wird und die damit verbundenen zerstörerischen Folgen für das Kind, wurden nicht benannt und besprochen. Niemand unterstützt die Forderung, dass beide Elternteile in ihrem neuen Lebensabschnitt die Chance haben sollten, glücklich zu sein als die Voraussetzung, dass die gemeinsamen Kinder Mutter und Vater behalten können.
Nr. 123 / 3. Juni 2002 SC Newsletter Nr. 3
Bremer Studie:
Männer suchen Hilfen in Scheidungsphasen
Sozialwissenschaftler Prof. Gerhard Amendt betont Bedeutung der Vätervereine
Scheiden tut weh - manchmal im wortwörtlichen Sinne. Bei Scheidungen und Trennungen von Paaren kommt es auf dem Höhepunkt der Zerrüttungsphase sehr häufig zu Handgreiflichkeiten. Diese Gewalttätigkeiten gehen keineswegs vorrangig von den Männern aus, beide Partner sind zu gleichen Teilen daran beteiligt. Dies ist ein weiteres Ergebnis der Studie über Scheidungsväter, die Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler unter der Leitung von Professor Gerhard Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung im Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen durchführen. Neu auch die Erkenntnis: Scheidungsväter suchen im Verlauf der Scheidung oder Trennung in überraschend großer Zahl Hilfe. Die Erfahrungen, die Väter im Verlauf einer Trennung oder Scheidung machen, werden von 71% der Befragten als so überwältigend empfunden, dass sie sich sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich nach Hilfsangeboten umsehen.
Dies ist ein weiteres Ergebnis der explorativen Internetbefragung über Scheidungsväter: Während der Trennungsphase suchen 90,4% der insgesamt 2100 befragten Männer Gespräche im Freundes und Bekanntenkreis, um die Probleme ihrer Trennungskrise zu besprechen. Zwei Drittel der Befragten suchen während der Trennungsphase professionelle Hilfe auf. Es ist anzunehmen, dass viele Männer wegen der Trennungskrise zum ersten Mal in ihrem Leben Erfahrungen mit Hilfeangeboten im psychosozialen Bereich machen. Bei der Wahl der Hilfeform sticht ins Auge, dass 29,3% einen Psychotherapeuten oder Psychologen aufsuchen. Damit rangiert die psychologische Unterstützung sogar noch vor der juristischen durch Rechtsanwälte mit 25,9%. Daneben gehören Familienberatungsstellen (16,6%), Jugendämter (12,4%) und Vätervereine (8,1%) zu den am häufigsten genutzten Formen professioneller Hilfe.
Ein interessantes Detailergebnis der Bremer Studie: Die Frage nach einer Mitgliedschaft in einem Väterverein bejahten 18% der Befragten. Dies weist darauf hin, dass der Väterverein erst im weiteren Verlauf der Trennung als Hilfeform gewählt wurde. Es scheint so zu sein, dass unbefriedigende Erfahrungen mit anderen Hilfsangeboten wie dem Jugendamt aber auch mit schwierigen Sorgerechtsverfahren bei einem nicht unerheblichen Teil der Männer in einer Mitgliedschaft eines Vätervereins münden. Die Vätervereine sind eine neue Form von Selbsthilfeorganisation. Sie etablieren sich damit zunehmend als hoch relevante Hilfeform besonders für Männer. Allerdings erfahren die Vätervereine bisher so gut wie keine öffentliche Unterstützung, obwohl man von einer bundesweiten Gründungswelle sprechen kann.
Wofür suchen die Männer nach Hilfe? Die Lebenssituation nach Trennung und Scheidung bestimmt ihre Suche. Mündet die Trennung oder Scheidung nicht nur in einer psychischen, sondern auch in einer materiellen Krise, dann wenden sich die Männer eher an staatliche Einrichtungen oder an Juristen. Dabei zeigt sich, dass Männer mit gehobenerem Bildungsniveau und höherem Einkommen es offensichtlich leichter haben, sich individuell therapeutisch unterstützen zu lassen. Je erdrückender die materielle und soziale Lage allerdings nach einer Scheidung gesehen wird, desto weniger wird eine Unterstützung gewählt, die hilft, die Erfahrungen als Teil der gesamten Lebensgeschichte zu integrieren. Die existenzielle Krise lässt die Männer eher nach pragmatischen und lebensbegleitenden Hilfen suchen. Sie erhoffen sich dabei Unterstützung bei der Bewältigung ihrer praktischen Probleme in einer plötzlich veränderten Vaterrolle und bei der Auseinandersetzung mit Jugendämtern Rechtsanwälten und Familiengerichten. Die Vätervereine stellen gerade für diese Männer eine attraktive Form der Hilfe dar, die an alte Traditionen der Solidarität anschließt.
Professor Gerhardt Amendt vom Institut für Geschlechter- und Generationenforschung empfiehlt, "Vätervereine zu fördern und dass Familienpolitik Männer nicht nur als Leistungsträger sehen sollte, sondern sie auch mit ihren Problemen wahrnimmt und für qualifizierte Unterstützung sorgt."
Weitere Informationen:
Universität Bremen
Institut für Geschlechter- und Generationenforschung
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Tel: 0421 / 218-8298 oder -2131 oder 00 43 17 130792
eMail: amendt@uni-bremen.de
BNN 14.02.2004
"Hexen" verteilen Beratungslose
kal. "Kürzung macht beRatungsLos" steht auf dem Transparent, das zwei Hexen hochhalten. Das Schild einer anderen Hexe ist beschriftet mit: "Wird Beratung in Zukunft zur Glückssache?" Mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Karlsruher Beratungsstellen haben gestern vor dem Rathaus gegen die geplanten Einsparungen bei den Beratungsstellen demonstriert. Organisiert wurde die Protestaktion von pro familia.
Als Hexen verkleidet, mit abgebrochenen Besen, verteilten die Mitarbeiter Infoblätter und so genannte "Beratungslose" an alle Stadträte, die zu der Gemeinderatsitzung eilten. In der Sitzung sollte beim Nachtragshaushalt unter anderem auch über die Kürzungen bei den Beratungsstellen verhandelt werden. Petra Peitgen-Hoffmann von der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle befürchtet, dass die drohenden Streichungen enorm zu Lasten der Rat Suchenden gehen werden. "Wir haben zunehmende Beratungszahlen ‑ werden aber Stellen gekürzt, wissen wir nicht, wie wir das künftig leisten sollen", gibt sie zu bedenken. Hexen könnten die Beratungsstellen schließlich nicht. Die verteilten "Beratungslose" sollten den Stadträten einen Vorgeschmack geben, wie es in Zukunft für Ratsuchende aussehen könnte. "Dann wird ein Beratungstermin zu einem Glückslos" sagt Andrea Klaas, Leiterin der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle.
Selbst Hexen waren machtlos
Wenn man die Berichterstattung in den BNN über den Ausgang der Kürzungsabstimmung im Gemeinderat liest, könnte man glauben, bei dieser dramatischen Finanzschieflage der Stadt seien die sozialen Institutionen ja sehr glimpflich davon gekommen. Sollte der vor der Sitzung stattgefundene Hexenzauber auf der Rathaustreppe doch eine positive Wirkung gehabt haben?
Stolz verkündeten CDU- and FDF/Aufbruch-Stadträtinnen, die beschlossenen Kürzungen der freiwilligen Leistungen träten ja erst im zweiten Halbjahr in Kraft. Das bedeute, dass statt 10,5 Prozent nur 5,25 Prozent Einbußen aufs ganze Jahr bezogen zu Buche schlügen. Eigentlich müssten die betroffenen Beratungsstellen und sozialen Institutionen still and fast dankbar sein.
Was dabei tunlichst verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass bereits im Jahr 2003 im gleichen Doppelhaushalt gerade diese Förderung kommunal wichtiger Funktionen bereits um fünf Prozent gekürzt wurde. Schon dies war für die meisten eine kaum hinnehmbare Belastung. Für das Jahr 2004 besteht nun also eine Rücknahme um 10,25 Prozent. Das geht nun wirklich an die Existenz der meist kleinen Träger and wird spürbare Defekte im sozialen Netz der Stadt nach sich ziehen.
Außerdem ist der „milde" Zeitpunkt Juli 2004 nicht nur löbliches Entgegenkommen. Vielmehr wäre eine rückwirkende Kürzung ab Anfang 2004 auf massive Gegenwehr gestoßen, denn die geforderte Planungsverlässlichkeit und der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitarbeiterinnen and Mitarbeitern wäre damit unmöglich geworden.
Und noch Schlimmeres steht bevor: Ab dem Jahr 2005 wird sich dann die Einschränkung auf 15,5 Prozent belaufen - wenn nicht noch größere Streichungen im kommenden städtischen Doppelhaushalt drohen.
Ob sich die Stadt Karlsruhe damit nicht einen schlechten "Hexendienst" erweist? Bei Ihrem großen Wunsch, eine international bedeutende Wirtschaftsmetropole zu werden, vergessen ihre Planer, dass die soziale Gesundheit der Kommune eine Grundvoraussetzung für die Ansiedlung attraktiver Betriebe ist
Dr. med. Ulrike Ullmann, Leiterin pro familia Karlsruhe, Amalienstraße 25
BNN vom 02.03.2004
richten sich fast nur an Frauen"
„Väteraufbruch" Karlsruhe hat 2003 über 200 Männer betreut
nejo. Ein Ungleichgewicht bei den mit Mitteln der Stadt unterstützten Beratungsangeboten beklagt Franzjörg Krieg, der Sprecher der Gruppe "Väteraufbruch für Kinder", Kreisgruppe Karlsruhe. "Untersucht man die städtische Beratungsbroschüre, fällt auf, dass es ein großes Angebot an spezieller Beratung für Frauen beziehungsweise Mütter gibt, aber kaum ein spezielles Angebot für Männer beziehungsweise Väter", schreibt er in einer Pressemitteilung. Und weiter: "Alle "offiziellen" Beratungsinstitutionen stellen verwundert fest, dass Männer als Rat Suchende weit in der Unterzahl sind. Dabei ignorieren sie, dass sie selbst bei der Beratung eines Vaters allzu oft an die Grenzen ihrer Beratungskompetenz gebracht werden, dass sie zugeben müssen, mit ihrem Latein am Ende zu sein. Dies führt dazu, dass Väter oft nur achselzuckend an Anwälte and Gerichte weiterverwiesen werden."
Der Bedarf an Beratungen sei auch bei Vätern groß, so die Erfahrung der im Oktober 2001 gegründeten Kreisgruppe des Väteraufbruchs. Bei den 22 Beratungsterminen im Vorjahr waren 216 Eltern, überwiegend Väter, anwesend, wobei einige auch von anderen Einrichtungen vermittelt werden. Dutzende Väter wurden über Wochen oder gar Monate intensiv persönlich betreut, so Krieg. Unterstützt habe man die Rat Suchenden bei Terminen in schulischen Einrichtungen oder beim Jugendamt, bei Treffen mit ihren Kindern, bei der Abfassung von Schriftsätzen oder auch durch Begleitung bei Gerichtsterminen.
„Die Väteraufbruch-Gruppe Karlsruhe hat im Jahr 2003 weit mehr als den Umfang einer Vollzeitstelle in Form von Selbsthilfe-Beratung geleistet", erklärt Krieg. „Und alles bei null Cent öffentlicher Förderung." Kürzungen im sozialen Bereich und insbesondere bei der Beratung von Familien, lehnt der Väteraufbruch ab, stellt Krieg klar, um, wie er sagt, nicht missverstanden zu werden. Bekanntlich hat die Gemeinderatsmehrheit bei den jüngsten Haushaltsentscheidungen auch hier den Rotstift angesetzt. Bei der Verwendung der Mittel müsse künftig jedoch auf ein ausgewogenes Beratungsangebot geachtet werden, findet Krieg. Zum Ausgleich der bestehenden Schieflage sollte aber nun dem Beratungsbedürfnis von Männern and Vätern verstärkt Rechnung getragen werden, meint er.
Die kostenlosen Beratungen des Väteraufbruchs Karlsruhe finden donnerstags ab 20 Uhr im Luise-Riegger-Haus in der Baumeisterstraße 56 statt and sind für alle Interessierten offen. Die nächsten Termine sind am 4. and 18. März and am 1. and 15. April. Weitere Termine und Informationen unter www.vafk-karlsruhe.de
BNN vom 18.03.2004
Leserbrief
Zu „Die Beratungsangebote richten sich fast nur an Frauen“
Oben genannter Artikel vermittelt den Eindruck, als ob das Karlsruher Beratungsangebot ausschließlich auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet wäre. Dem muss ich im Namen der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle (Nelkenstr. 17) entschieden widersprechen. Die Einzel-, Paar-, Familienberatungen, Trennungs- und Scheidungsmediationen, Supervisionen, E-Mail-Beratungen und Gruppenangebote wurden im vergangenen Jahr von zirka 1500 Personen in Anspruch genommen, davon waren zirka 650 Männer. Angebote für Männer (zum Beispiel Männergruppen) und Kontakte zum Beispiel zu den Männer-Referaten der Kirchen sind seit Jahren fester Bestandteil der Arbeit in der Beratungsstelle.
Dem Beratungsbedürfnis von Männern und Vätern wird in der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle seit über 50 Jahren Rechnung getragen – und dies trotz sinkender öffentlicher Zuschüsse und stetig steigender Anfragen. Rechtsberatung allerdings erhält man, ganz im Einklang mit dem Rechtsberatungsgesetz, an der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle nicht. Diesbezüglich wird tatsächlich an Amtsgerichte und Anwälte verwiesen, die dafür zuständig und legitimiert sind.
Michael Drescher, Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle, Nelkenstr. 17