Seit Beginn meiner besonderen Vater-Geschichte im August 1994 führe ich Tagebuch und kann deshalb den Ablauf bis ins Detail nachvollziehen.
Meine Geschichte ist Nachweis für
Meine Thesen:
-
das deutsche Familienrecht ist eine Schande für einen Staat, der
sich als "Rechts"-Staat bezeichnet. Es diskriminiert
Kinder und Väter aus nichtehelichen Elterngemeinschaften in einer
Art und Weise, die sich inzwischen nachhaltig negativ auf den
Zustand der Gesellschaft, auf die psychische Befindlichkeit von
Vätern und Kindern, auf die ökonomischen Grundlagen
von betroffenen Haushalten und auf die Belastung unseres
sozialen Netzes ausgewirkt hat
- das deutsche Familienrecht fordert psychisch entsprechend
disponierte Mütter auf, allein ihre egoistische emotionale
Befindlichkeit zum Maßstab des Handelns zu machen und dabei die
Belange ihrer Kinder und des Vaters ihrer Kinder nicht nur zu
missachten, sondern grob zu schädigen. Ein solches Verhalten wird
vom Gesetzgeber und allen staatlichen Ämtern als richtig
und gewollt unterstützt
- dadurch macht sich der Staat zum Helfer bei der Krankmachung von
Kinder- und Väterseelen, auch bis zu deren Zerstörung
- selbst in den gebildeten Kreisen von Justiz und Verwaltung
bis zum Gesetzgeber gilt das dumpfe Vorurteil von
Boulevard-Zeitungs-Niveau:
Vater = Täter - Mutter = Opfer
Wenn ein Fall nicht in dieses Schema passen will, wird
gemogelt, verbogen und gelogen bis er rein passt
- Väter wollen eigentlich (fast) alle Kontakt
zu ihren Kindern. Ihnen wird aber schnell klargemacht,
dass diese selbstverständliche Haltung keine Rechtsgrundlage
hat. Man(n) muss sich dies entweder teuer erkaufen oder aber er
bekommt im Bemühen um diese Forderung soviel Prügel, muss so viel
Demütigung, Entwürdigung und Schmerz erfahren, dass ihm bei
Wahrung seiner Würde nur die Wahl bleibt, sich eine neue
Familie aufzubauen.
An ihren Kindern uninteressierte Väter werden vom deutschen
Familienrecht gemacht!
Die schlechten Erfahrungen mit dem überkommenen Familienrecht zwingen zu sofortigen Änderungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon mehrere Urteile deutscher Familiengerichte hinweggefegt, den Opfern Recht zugesprochen und die Bundesrepublik, sprich den Steuerzahler, für die Inkompetenz und Unbeweglichkeit von Richtern zahlen lassen.
Ich fordere - und ich weiß, dass ich damit nicht allein bin -
1. Das gemeinsame Sorgerecht ab Zeugung für jedes Kind unabhängig
von der Bindungsform der Eltern.
2. die Streichung des §1626a BGB, (bzw. dessen radikale Änderung) der die gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern von der einseitigen Zustimmung der Mutter abhängig macht und ansonsten der Mutter das alleinige Sorgerecht zuweist. Ob ein nicht verheirateter Vater das Sorgerecht bekommt oder nicht, liegt also allein in der Entscheidungsgewalt der Mutter - völlig unabhängig davon, wie ungeeignet oder gar krank diese ist. Damit verbunden ist die Gleichstellung von Kindern aus ehelichen und nichtehelichen Familien.
3. Gleichstellung von Unterhaltspflichtigen und Familienvätern. Es kann nicht sein, dass der Staat im Namen des Volkes anordnet, dass ein Vater seine (ehemalige) Familie bis auf seine Herabsetzung auf den Sozialhilfesatz zu finanzieren hat und dazu noch in die Steuerklasse 1 einsortiert wird.
4. Der Staat muss den ungehinderten Umgang jedes Kindes mit beiden Elternteilen sichern. Im Fall der Indoktrination durch einen Elternteil (PAS) muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind dem nicht indoktrinierenden, also bindungstoleranten Elternteil zugewiesen werden.
5. Ausbildung von Fachkräften im Bereich des Familienrechtes, um z.B. Familiengerichte und Jugendämter kompetenter besetzen zu können.
6. Entschädigungszahlungen (Kostenersatz und Schmerzensgeld) für nachweislich gegen ihren Wunsch vom Vater abgegrenzte Kinder und für ausgegrenzte Väter. siehe Fußnote 1
7. Wenn die "Interessengemeinschaft" Mutter-Anwalt-Jugendamt-Richter ein Kind zum PAS-Fall gemacht hat und der Vater in seiner Bemühung, dies zu verhindern, ignorant übergangen wurde, haften die Verursacher für spätere Therapiekosten und sind schadenersatzpflichtig.
8. Die Formeln "im Interesse des Kindes" oder "zum Wohl des Kindes" sind durch missbräuchliche Nutzung pervertiert. Vornehmlich die bevorzugte Seite der Mütter hat mit dieser Aussage die eigenen egoistischen Zielsetzungen abgesegnet. Das "Kindeswohl" muss neu wissenschaftlich definiert werden. Zur Zeit ist klar, dass Kinder in der Regel das Bedürfnis haben, beide Elternteile zu lieben und mit ihnen zu kommunizieren. "Jugend"-Ämter müssen sich in erster Linie dieser Zielsetzung verpflichtet sehen.
9. Gleichberechtigung muss bedeuten, dass in den Augen der
Öffentlichkeit ein von seiner Frau geschlagener oder psychisch
gefolterter Mann den selben Schutz und das selbe Mitleid erfährt
wie eine von einem Mann geschlagene oder psychisch gefolterte
Frau.
Immer noch heult eine ganze Nation auf, wenn einer MUTTER
ihr Kind entzogen wird.
(Siehe BILD-Artikel vom
08.11.2001 - "Das Herzlos-Urteil des Jahres) Wenn dasselbe einem
Vater geschieht, wird das aber allgemein als absolut normal
angesehen. Gleichberechtigung würde bedeuten, dass es nur wenige
solche Fälle gibt, diese aber geschlechtsspezifisch neutral
verteilt.
Gleichberechtigung würde auch bedeuten, dass es ähnlich
viele Mütter gibt, die mit ihrem beruflichen Verdienst ihre
beim Vater getrennt lebenden Kinder und den Vater finanzieren,
wie dies umgekehrt geschieht. Solange die Mehrzahl der Mütter per
Gericht den Unterhalt vom Vater an die Obergrenze hochdrücken,
eine Mehrzahl von alleinerziehenden Vätern aber auf Unterhalt
von der Mutter verzichtet, ist Gleichberechtigung eine
außerterrestrische Sozialtugend.
10. Die Statistik muss sich endlich bequemen, die Tabubereiche
des Familienrechts zu erhellen:
- Wer reicht Scheidungen ein?
- Wieviele Mütter bemühen das Gericht, um Unterhaltszahlungen des
Vaters ihrer Kinder an die Obergrenze hochzudrücken?
- Wieviele sorgeberechtigte Väter verzichten auf Unterhalt von der
unterhaltsverpflichteten Mutter?
- Wieviele unterhaltsverpflichtete Mütter zahlen keinen bzw. zu
wenig Unterhalt?
- Wieviele Mütter mit Aufenthaltsbestimmungsrecht boykottieren bzw.
behindern den Umgang ihrer Kinder zum Vater?
Der wohl umfangreichste Forderungskatalog befindet sich auf der Homepage von Thomas Sochart:
http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm
wird fortgesetzt....