Seit Beginn meiner besonderen Vater-Geschichte im August 1994 führe ich Tagebuch und kann deshalb den Ablauf bis ins Detail nachvollziehen. 

Meine Geschichte ist Nachweis für

Meine Thesen:

- das deutsche Familienrecht ist eine Schande für einen Staat, der sich als "Rechts"-Staat bezeichnet. Es diskriminiert Kinder und Väter aus nichtehelichen Elterngemeinschaften in einer Art und Weise, die sich inzwischen nachhaltig negativ auf den Zustand der Gesellschaft, auf die psychische Befindlichkeit von Vätern und Kindern, auf die ökonomischen Grundlagen von betroffenen Haushalten und auf die Belastung unseres sozialen Netzes ausgewirkt hat

- das deutsche Familienrecht fordert psychisch entsprechend disponierte Mütter auf, allein ihre egoistische emotionale Befindlichkeit zum Maßstab des Handelns zu machen und dabei die Belange ihrer Kinder und des Vaters ihrer Kinder nicht nur zu missachten, sondern grob zu schädigen. Ein solches Verhalten wird vom Gesetzgeber und allen staatlichen Ämtern als richtig und gewollt unterstützt

- dadurch macht sich der Staat zum Helfer bei der Krankmachung von Kinder- und Väterseelen, auch bis zu deren Zerstörung

- selbst in den gebildeten Kreisen von Justiz und Verwaltung bis zum Gesetzgeber gilt das dumpfe Vorurteil von Boulevard-Zeitungs-Niveau:
Vater = Täter -  Mutter = Opfer
Wenn ein Fall nicht in dieses Schema passen will, wird gemogelt, verbogen und gelogen bis er rein passt

- Väter wollen eigentlich (fast) alle Kontakt zu ihren Kindern. Ihnen wird aber schnell klargemacht, dass diese selbstverständliche Haltung keine Rechtsgrundlage hat. Man(n) muss sich dies entweder teuer erkaufen oder aber er bekommt im Bemühen um diese Forderung soviel Prügel, muss so viel Demütigung, Entwürdigung und Schmerz erfahren, dass ihm bei Wahrung seiner Würde nur die Wahl bleibt, sich eine neue Familie aufzubauen. 
An ihren Kindern uninteressierte Väter werden vom deutschen Familienrecht gemacht!

 

 


 

Die schlechten Erfahrungen mit dem überkommenen Familienrecht zwingen zu sofortigen Änderungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon mehrere Urteile deutscher Familiengerichte hinweggefegt, den Opfern Recht zugesprochen und die Bundesrepublik, sprich den Steuerzahler, für die Inkompetenz und Unbeweglichkeit von Richtern zahlen lassen.

Ich fordere - und ich weiß, dass ich damit nicht allein bin -


1. Das gemeinsame Sorgerecht ab Zeugung für jedes Kind unabhängig von der Bindungsform der Eltern.

2.  die Streichung des §1626a BGB, (bzw. dessen radikale Änderung) der die gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern von der einseitigen Zustimmung der Mutter abhängig macht und ansonsten der Mutter das alleinige Sorgerecht zuweist. Ob ein nicht verheirateter Vater das Sorgerecht bekommt oder nicht, liegt also allein in der Entscheidungsgewalt der Mutter - völlig unabhängig davon, wie ungeeignet oder gar krank diese ist. Damit verbunden ist die Gleichstellung von Kindern aus ehelichen und nichtehelichen Familien.

3. Gleichstellung von Unterhaltspflichtigen und Familienvätern. Es kann nicht sein, dass der Staat im Namen des Volkes anordnet, dass ein Vater seine (ehemalige) Familie bis auf seine Herabsetzung auf den Sozialhilfesatz zu finanzieren hat und dazu noch in die Steuerklasse 1 einsortiert wird.

4. Der Staat muss den ungehinderten Umgang jedes Kindes mit beiden Elternteilen sichern. Im Fall der Indoktrination durch einen Elternteil (PAS) muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind dem nicht indoktrinierenden, also bindungstoleranten Elternteil zugewiesen werden.

5.  Ausbildung von Fachkräften im Bereich des Familienrechtes, um z.B. Familiengerichte und Jugendämter kompetenter besetzen zu können.

6.  Entschädigungszahlungen (Kostenersatz und Schmerzensgeld) für nachweislich gegen ihren Wunsch vom Vater abgegrenzte Kinder und für ausgegrenzte Väter. siehe Fußnote 1 

7.  Wenn die "Interessengemeinschaft" Mutter-Anwalt-Jugendamt-Richter ein Kind zum PAS-Fall gemacht hat und der Vater in seiner Bemühung, dies zu verhindern, ignorant übergangen wurde, haften die Verursacher für spätere Therapiekosten und sind schadenersatzpflichtig.

8. Die Formeln "im Interesse des Kindes" oder "zum Wohl des Kindes" sind durch missbräuchliche Nutzung pervertiert. Vornehmlich die bevorzugte Seite der Mütter hat mit dieser Aussage die eigenen egoistischen Zielsetzungen abgesegnet. Das "Kindeswohl" muss neu wissenschaftlich definiert werden. Zur Zeit ist klar, dass Kinder in der Regel das Bedürfnis haben, beide Elternteile zu lieben und mit ihnen zu kommunizieren. "Jugend"-Ämter müssen sich in erster Linie dieser Zielsetzung verpflichtet sehen.

9. Gleichberechtigung muss bedeuten, dass in den Augen der Öffentlichkeit ein von seiner Frau geschlagener oder psychisch gefolterter Mann den selben Schutz und das selbe Mitleid erfährt wie eine von einem Mann geschlagene oder psychisch gefolterte Frau.
Immer noch heult eine ganze Nation auf, wenn einer MUTTER ihr Kind entzogen wird. 
(Siehe BILD-Artikel vom 08.11.2001 - "Das Herzlos-Urteil des Jahres) Wenn dasselbe einem Vater geschieht, wird das aber allgemein als absolut normal angesehen. Gleichberechtigung würde bedeuten, dass es nur wenige solche Fälle gibt, diese aber geschlechtsspezifisch neutral verteilt. 
Gleichberechtigung würde auch bedeuten, dass es ähnlich viele Mütter gibt, die mit ihrem beruflichen Verdienst ihre beim Vater getrennt lebenden Kinder und den Vater finanzieren, wie dies umgekehrt geschieht. Solange die Mehrzahl der Mütter per Gericht den Unterhalt vom Vater an die Obergrenze hochdrücken, eine Mehrzahl von alleinerziehenden Vätern aber auf Unterhalt von der Mutter verzichtet, ist Gleichberechtigung eine außerterrestrische Sozialtugend.

10. Die Statistik muss sich endlich bequemen, die Tabubereiche des Familienrechts zu erhellen:
- Wer reicht Scheidungen ein?
- Wieviele Mütter bemühen das Gericht, um Unterhaltszahlungen des Vaters ihrer Kinder an die Obergrenze hochzudrücken?
- Wieviele sorgeberechtigte Väter verzichten auf Unterhalt von der unterhaltsverpflichteten Mutter?
- Wieviele unterhaltsverpflichtete Mütter zahlen keinen bzw. zu wenig Unterhalt?
- Wieviele Mütter mit Aufenthaltsbestimmungsrecht boykottieren bzw. behindern den Umgang ihrer Kinder zum Vater?

 

Der wohl umfangreichste Forderungskatalog befindet sich auf der Homepage von Thomas Sochart:

http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm

 


wird fortgesetzt....

 

 

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