Auf dieser Seite sind hauptsächlich Texte von mir abgelegt, die ich zu verschiedenen Anlässen geschrieben habe.

Es handelt sich um

- Leserbriefe
- Veranstaltungen
- Interviews

 

 

Leserbriefe

 

 

Leserbriefe zu:

                                             - Jenseits von Bullerbü
                          - REPORT Mainz, 26.11.01, Kindesentführung
                          - NACHTCAFE SWR zum Thema "Schuld"
                          
- BNN-Artikel vom 19.03.2002 (Artikel und Leserbrief)
                          - BNN-Artikel vom 31.01.2003 (Artikel und Leserbrief)

                          - BNN-Artikel vom 01.04.2003 (Artikel und Leserbrief)
                          - NACHTCAFE SWR vom 25.04.2003 "Kampf ums Kind"
                          - FAZ im September 2003
                          - Susanne Gaschke in der ZEIT 49/2003
 

 


Ausschnitte aus
Jenseits von Bullerbü

Von Susanne Gaschke

........

Carlas Mutter ist Ärztin. Sie trennt sich von Carlas Vater, als das Mädchen vier ist. Die Facharztausbildung ist noch nicht abgeschlossen, die Dienste im Krankenhaus sind aufreibend. Carlas Mutter findet einen neuen Mann: Rechtsanwalt, gut aussehend, drei erwachsene Kinder, geschieden. Zur neuen Liebe gehört ein neues Baby: Tobias. Ein Junge - und ganz entzückend. Auch für den Anwalt, der das Kleinkind-erlebnis schon hinter sich zu haben glaubte. Carla stört kaum. Nur ist es so, dass auch niemand sie zu brauchen scheint: weder ihr richtiger Vater, der sie verlassen hat, noch die neue Kernfamilie ihrer Mutter. Keine schlimmen Verhältnisse. Nur ein kleines Mädchen, das oft aussieht, als ob es fröre.

.........

Keine schlimmen Verhältnisse, wie gesagt. Natürlich bedeutet Kindheit in Deutschland jede Menge freundlicher Normalität. Warum bleibt trotzdem ein Unbehagen? Angesichts der materiellen Fülle, der Abwesenheit von Krieg und Hunger, müsste das Kinderleben hierzulande eigentlich ein Bild irdischen Glücks sein. Doch Fröhlichkeit will sich nicht recht einstellen: Zu sehr spürt man allenthalben den Mangel an Verständnis und Mitgefühl für Kinder - das ist die eine Seite des Problems. Die andere besteht in der Unfähigkeit, ihnen Maßstäbe und Grenzen zu zeigen; anständig für sie zu sorgen. Wer würde sich trauen, "anständig" außerhalb des eigenen Wohnzimmers zu definieren? Wo die einen sich aus Ignoranz und Unfähigkeit nicht kümmern, sind die anderen durch verwässerte Restbestände der antiautoritären Ideologie gelähmt. Womit sich natürlich auch Gleichgültigkeit hervorragend maskieren lässt.

......

Dem Trend zur Trennung entsprechend, hat sich die Quote der Alleinerziehenden in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Waren es 1975 rund 7,5 Prozent aller Kinder, die mit nur einem Elternteil lebten, so sind es heute 17 Prozent. Erzieherinnen und Lehrer berichten von einer Teilgeneration vaterlos aufwachsender Jungen, die dank der rein weiblichen Erziehung nicht etwa sanfter und aggressionsgehemmter, sondern im Gegenteil mit geradezu verzweifelter Aggressivität agieren. Wie auch immer die Abwesenheit von männlichen Erziehern sich im Einzelnen auswirken mag – ob das Vorbild fehlt, die Identifikationsfigur, der strenge Vater, der Kumpel, der Verbündete gegen die Mutter, das Prinzip Kantigkeit gegen das Prinzip Weichheit -, sie wirkt offenbar zum Nachteil der Kinder aus Ein-Eltern-Familien. Wenn man sich einiger darüber wäre, dass es vermutlich für kein Kind besser ist, bei nur einem Elternteil aufzuwachsen, könnte man den Blick vielleicht endlich stärker auf jene Männer richten, die verantwortungslos genug sind, ihre Kinder zu verlassen.

 

Mein Leserbrief hierzu:

Der Grundintention des Beitrages kann ich nicht nur folgen – ich möchte nachdrücklich zustimmen. Die Überlegungen der Autorin bleiben aber vielfach im Vordergrund und führen dort nicht weiter, wo es wichtig wäre, auf den Grund zu fühlen und die Funktionsmechanismen offen zu legen. Besonders dort, wo sie als Frau ihren Geschlechtsgenossinnen in klarer Sprache Unangenehmes offerieren müsste, weicht sie opportunistisch aus.

Zum Beispiel Carla, das Mädchen, "das oft aussieht, als ob es fröre":

Bei sorgfältigem Lesen entdeckt man, wer die Geschichte dirigiert. Manchmal sind die Aussagen konkret, manchmal nur versteckt. Carlas Mutter "trennt sich von Carlas Vater, als das Mädchen vier ist" noch während ihrer Ausbildung. Ein inzwischen der überwiegenden Realität entsprechender Fall. Darf vermutet werden, dass der Vater kein mittelloser Krankenpfleger, sondern zumindest Arzt ist? Das deutsche Familienrecht ermuntert Mütter, ihre Mutterrolle zum bezahlten Nebenjob mit besonderer steuerlicher Berücksichtigung zu machen. Die Steuergelder, die sie z.B. in Form von Ortszuschlägen zugeschoben bekommen, werden dabei den zahlenden Vätern durch Einordnung in die Steuerklasse 1 genommen. Natürlich ist die Ausbildung für die arme Mutter anstrengend. Deshalb sucht sie den nächsten Unterhalter und "findet einen neuen Mann, Rechtsanwalt...". Damit dieser ja auch sicher einen erheblichen Teil seines Gehaltes abliefert, wird der neue Mann, "der das Kleinkinderlebnis schon hinter sich zu haben glaubte", vielleicht auch nicht ohne Überraschungseffekt zum Vater ihres nächsten Kindes gemacht. Bis hierher passt alles homogen ins Bild und spiegelt auch einen Trend bundesdeutscher Realität. Jetzt aber wird plötzlich von Carlas Vater gesprochen, "der sie verlassen hat". Wurde nicht am Anfang von einem Vater erzählt, der verlassen wurde? Oder will die Autorin nur das subjektive Bild aus Carlas Sicht spiegeln? Oder zeigt der logische Bruch eben wieder einmal nur das viel zitierte Märchen vom Vater, der nichts von seinem Kind wissen will? Es wird ja auch meist naiv abgenommen und nicht hinterfragt. Und aus der Sicht eines Familien-UN-rechts, das einen bösen Buben braucht, der für seine Fehler mit Gehaltspfändung bestraft werden muss, auch wenn er das Kind, für das er bezahlt, nicht mehr sehen darf, ist diese Sichtweise sehr opportun und praktisch, weil billig.

Frau Gaschke schildert schonungslos die Konsequenzen einer vaterlos durchlebten Kindheit und als Lehrer muss ich ihr wieder zustimmen. Ihre Konsequenz führt aber allein zum boulevardzeitungsbilligen Vorwurf an "jene Männer..., die verantwortungslos genug sind, ihre Kinder zu verlassen".

Wenn die Autorin so viele recherchierte Zahlen anführt, warum dann nicht auch Angaben darüber, wie hoch der Prozentsatz der durch Mütter iniziierten Trennungen ist, Mütter, die in eben solch verantwortungsloser Weise mit ihren Kindern den Vater verlassen, nur, um sich selbst zu verwirklichen, zu bestätigen und die sich dafür auch noch bezahlen lassen? Ich bin selbst damit konfrontiert, dass eine Mutter, die sich selbst als autonom ansieht, "ihre" Kinder als privates Einsatzkapital in einem längst als sinnlos erkannten egomanischen Machtspiel mißbraucht, daß sie diese als Garantie für ihre "Selbstverwirklichung" einsetzt und dabei straflos jedes Maß an noch verantwortbarer Sorgepflichtvernachlässigung unbekümmert unterbietet. Das zuständige "Jugendamt" hat dabei unter dem Vorwand, das "Kindeswohl" zu schützen, nachweisbar allein die egoistischen Interessen der Mutter gesichert. Mit allen längst erkannten negativen Auswirkungen auf die Kinder, die dasselbe "Jugendamt" ignorant mißachtet.

Unser Familien-UN-recht ermuntert nicht die Väter, ihre Familien abzustoßen. Nicht ein Boris hat von einer Babs schnell mal 36 Millionen durch einen Entführungscoup abgezockt. Nicht ein Boris hat in wenigen Sekunden in der Besenkammer mal schnell 10 Millionen "verdient". (Ja, ich weiß, ausgerechnet der ist nun nicht das beste Beispiel). Nicht der "geschiedene Ken" ist die teuerere Puppe; zur "geschiedenen Barbie" gehört schließlich noch Kens Auto und Haus und und..... Witze, Filme und Boulevardstories spiegeln nicht die Geschichten von verantwortungslosen, abzockenden Vätern.

Obwohl das inzwischen fast jeder kapiert hat, kommt von einer pennenden Legislative keine Reaktion. Wie viele Kinderpsychen müssen noch verbogen werden, bis z.B. PAS im antiquierten bundesdeutschen Familienrecht Entscheidungen bestimmt?

Eigentlich müsste man verlassene Väter, die von der Mutter ihrer Kinder in menschenverachtender Weise zu reinen Zahlvätern gemacht werden, ermuntern, in Massen auch das zu tun, was viele ihrer sozial schwächeren Leidensgenossen ohnehin machen: sich verweigern, aussteigen, ins soziale Aus abtauchen und damit das Problem dahin geben, wohin es gehört – an einen Staat, der Frauen auffordert, ihre niedrigsten Instinkte unzensiert auszuspielen und der damit aktiver Helfershelfer bei der Verstümmelung von Kinderseelen spielt.

Vielleicht kommen dann auch die sonst doch so findigen Krankenkassen dahinter, dass die aus dieser Situation resultierenden Therapiekosten nicht schicksalhaft vom Himmel gefallen sind, sondern dass es dafür Verantwortliche gibt, die aus sturem Konservativismus, aus faul versäumter Reaktion auf die Realität oder aus purem Egoismus nicht nur fahrlässig in Kauf genommen, sondern aktiv verursacht haben: Bundesregierung und betroffene Mütter – fifty/fifty. Nachweisbar in den Gerichtsakten, in den Schriftsätzen perfider opportunistischer "Rechts"anwälte, in den Stellungnahmen sogenannter "Jugend"-Ämter und in der Vita vieler betroffener Kinder.

Um den laut aufschreienden Emanzen gleich kühlende Salbe auf die Zornesröte zu geben:

Ich beziehe mich nur auf die eingangs geschilderte Situation. Und natürlich gibt es auch Männer, die nachweislich "Schweine" sind. Ich verwahre mich aber gegen den Mythos, dass eine feministische oder matriarchalische Welt auch eine bessere Welt wäre. Diese Chance ist von den Frauen selbst vertan. Die Auswirkungen unseres deutschen Familien-UN-rechtes haben eindrucksvoll das Gegenteil bewiesen.

 

Zum letztgenannten Gedankengang gibt es seit 1998 ein wichtiges Buch:

Arne Hoffmann: "Sind Fauen bessere Menschen?"

Näheres zum Buch auf meiner Seite "Weibliche Gewalt"

Siehe auch FOCUS Nr. 15/2003: "Das privilegierte Geschlecht"

 

 

Am 26.11.2001 bringt REPORT Mainz eine rührselige Geschichte über eine Mutter, die ihr Kind nach der Trennung vom amerikanischen Vater aus Amerika nach Deutschland entführt und Kind und Vater 17 Monate (!) lang gewaltsam getrennt hat.

http://www.swr.de/report

Am 28.11.2001 übermittle ich der Redaktion den folgenden Leserbrief:

Report Mainz am
26. November 2001 im Ersten
Kindesentzug - deutsch-amerikanisches Baby-Drama

Ihre Sendung erinnert mich an einen für die "BILD" typischen Artikel vom 08.11.2001, dem Tag, an dem in Berlin das Gewaltschutzgesetz verabschiedet wurde, das wieder einmal suggeriert, dass Gewalt in Deutschland nur von Männern ausgeht und Frauen immer nur die Opfer seien - so auf jeden Fall haben das die Pateien und die Medien verstanden. Der "BILD"-Artikel schildert unter "Das Herzlos-Urteil des Jahres", wie einer Mutter verboten wurde, sich ihrem Sohn näher als auf 500 Meter zu nähern. Der ahnungslose Schreiber des Artikels liefert die korrekte Urteilsbegründung gleich mit: Die Mutter  hatte den Umgang des Kindes mit seinem Vater hartnäckig boykottiert. Die Gewalttätigkeit, mit der diese Mutter ihr eigenes Kind zum Halbwaisen und den Vater zum reinen Samenspender und Arbeitssklaven degradiert hat, wurde endlich einmal von einem  deutschen Gericht nicht hingenommen. Ganz langsam und zögerlich werden in Einzelfällen endlich auch in Deutschland Urteile gefällt, die nicht nur überkommene Vorurteile und Allgemeinplätze unkritisch weiter wirksam werden lassen, sondern die sensibel neue Erkenntnisse der Sozialwissenschaften aufnehmen und in Rechtsprechung umsetzen.
Wenn dies ein Schreiber der "BILD" nicht realisieren kann und so der "BILD"-Klientel eine entsprechende Schnulze vorgesetzt wird, ist das nicht weiter verwunderlich.
Von "Report" bin ich allerdings enttäuscht. Ihre Recherchen hätten gründlicher ausfallen müssen. Hat Sie nicht stutzig gemacht, dass es hier zunächst um einen klaren, von der Mutter begangenen Rechtsbruch geht? Wie hätten Sie reagiert, wenn der Vater das Kind aus der gemeinsamen deutschen Wohnung nach Amerika entführt hätte? Mit derselben weinerlichen Story, die den rechtsbrechenden Vater gedeckt hätte?
Können Sie realisieren, dass derselbe Kindesentzug mit schweren psychologischen Folgeschäden in Deutschland jedes Jahr 100.000fach von Müttern begangen und immer noch durch sogenannte "Jugend"-Ämter und Familiengerichte ignoriert oder gedeckt wird?
Dass Sie mit ihrer Sendung auch reaktionär für eine Beibehaltung der Ungerechtigkeiten im deutschen Familienrecht eintreten, indem Sie die Mär von der Mutter-Kind-Symbiose kolportieren und Väter zu reinen wirtschaftlichen Versorgern abwerten, sollte Ihnen bewußt sein.
"Report" verliert mit solchen Beiträgen an Format.

Es grüßt

ein "abgeliebter und abgezockter" Vater


 

Antwort von REPORT Mainz am 04.12.2001, die gleichlautend vom Autor der Sendung an alle Väter gesendet wurde, denen die mangelnde Recherche im Bericht auffiel:  

 

 Sehr geehrter Herr Krieg,

haben Sie vielen Dank für Ihr EMail zum Beitrag "Kindesentzug" in der REPORT MAINZ-Sendung vom 26. November 2001. Man hat mir das Schreiben weitergeleitet - als Autor des Beitrags möchte ich Ihnen gerne antworten. Zunächst einmal will ich Ihnen mitteilen, dass es sehr viele Reaktionen auf den Fall Morgan gegeben hat - jede Menge positive aber auch kritische! Abhängig auch von eigener Betroffenheit der Zuschauer, das ist natürlich verständlich.

Meine Ansicht deckt sich zu großen Teilen mir Ihrer: auch Väter können die besseren Mütter sein. Und ich bin auch der Meinung, dass es nicht die Generalaussage "Kinder immer zu dem Müttern" geben darf! Auch ist uns durchaus bewußt, dass die Mutter den Rechtsbruch zu verantworten hat!

Uns ging es in erster Linie darum, der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass in solchen Fällen des Kindesentzugs zwar Recht nach den Buchstaben des Gesetzes gesprochen wird, letztlich aber dem Kindeswohl in manchen Extremfällen nicht Genüge getan wird. Am Tag der Sendung überschlugen sich die Ereignisse: der Vater war ja plötzlich angereist, wollte Jamesha noch in der gleichen Nacht nach Frankfurt am Main in ein Hotel bringen, um am nächsten Tag in die USA weiterzureisen.

Als er gegen 1 Uhr am Dienstagmorgen auf dem Mainzer Hauptbahnhof in einen anderen Zug umsteigen wollte, fiel er Beamten des Bundesgrenzschutzes auf, die ihn einer Personenkontrolle unterzogen. Die Überraschung: Herr Morgan war zur Festnahme ausgeschrieben, aufgrund diverser Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten, die wegen Nichtbeachtung der Auflagen widerrufen worden war. Kurz: James Morgan befindet sich seither in Haft, Jamesha ist wieder bei ihrer Mutter. Wir berichteten am Mittwoch, den 28. November in der ARD (BRISANT) erneut über den Fall.

Jetzt also ist das Ende erneut offen! Zwei Möglichkeiten: erstens gibt es doch ein Sorgerechtsverfahren in Deutschland, oder Frau Morgan reist mit ihrer Tochter in die Vereinigten Staaten und kämpft dort um die Tochter.

Bleiben Sie bitte ein gewogener und kritischer Zuschauer von REPORT MAINZ!

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Schlentrich

   

Meine Antwort an Herrn Schlentrich vom 04.12.2001

 

Sehr geehrter Herr Schlentrich,

Ihre Aussage, dass Sie mit mir in Grundaussagen konform gehen können, wird leider durch das, was Sie schreiben, widerlegt.
Ich möchte versuchen, Ihnen die wichtigsten Punkte zu erläutern:

1. Väter können nie die besseren Mütter sein!
Viele Väter sind nicht der Ansicht, dass sie der feministischen Mütterszene Paroli bieten müssten und deshalb mit denselben dumpfen Methoden zurückzuschlagen hätten. Es geht um unsere Kinder und deren Wohl, wie Sie selbst anführen.
Mütter und Väter haben jeweils spezifische Qualitäten zu bieten, die vom anderen Geschlecht nicht, geschweige denn besser, ersetzt werden können. Jedes Kind hat das Recht auf Mutter  u n d  Vater!!

2. Sie wollten nach eigener Aussage an diesem Fall aufzeigen, dass es in der Rechtsprechung nicht immer um das Kindeswohl geht.
Das "Wohl des Kindes" ist inzwischen die abgedroschendste und durch millionenfachen tragischen Missbrauch pervertierteste Formel in unserer Rechtslandschaft.
Gerade Mütter benutzen diese Formel in Kooperation mit "Rechts"anwälten, "Jugend"ämtern und Familiengerichten, um die Privilegien von Müttern zu sichern, Väter auszugrenzen und gleichzeitig auszubeuten, ihre eigenen Kinder zu Halbwaisen zu machen und in der Folge oft psychisch bis weit ins Erwachsenenalter zu schädigen. Diese Pervertierung des Begriffes "Kindeswohl" wäre wirklich eine Untersuchung wert!
Sie aber erklären den Missbrauch nicht am täglich millionenfach ignorant bis sadistisch ausgeübten und hingenommenen Normalfall, sondern an einem Ausnahmefall, der in seiner Konsequenz durch die Darstellung in den Medien ausgerechnet kontraproduktiv wirkt.

Das ist die "Boulevard"-Mentalität, die ich eigentlich REPORT nicht zugetraut hätte!
Schade!

Vielleicht haben Sie aber Anregungen bekommen, wie Sie das Thema einmal, gründlicher recherchiert und wirklich provokant, aufnehmen können. In der Väterszene gibt es genügend seriöse Materialsammlungen, die auch öffentlich im Internet zur Verfügung stehen.

Als Einstieg könnte die Seite des "Väteraufbruch" dienen: www.vafk.de

Mit freundlichen Grüßen

Franzjörg Krieg

 

Diese von mir ins Netz gestellte Antwort scheint vielen Vätern gefallen zu haben, da sie mehrere zustimmende Reaktionen per eMail an mich zur Folge hatte.

 


Am Nikolausabend zeichnet das "Nachtcafe" des SWR eine Sendung zum Thema "Schuld" auf. Die Redaktion machte sich vorher Gedanken darüber, wie man wo Schuldige finden könnte. Als Ergebnis dieser Bemühungen landete bei den deutschen Vätergruppen folgende E-mail (Ausschnitt):

 ....Dazu suchen wir dringend noch Gäste, die unsere Runde durch ihre Kompetenz und Geschichte bereichern. Bitte glauben Sie mir: Unsere Sendung will einer billigen Zurschaustellung schlimmer Schicksale keinen Vorschub leisten. Ich habe Ihre Seite bei der Recherche gefunden. Gibt es in Ihrem Umkreis Männer, die sich wegen Verlassen der Familie oder auch wegen Gewalttätigkeit in der Familie schuldig fühlen und versuchen, Wiedergutmachung zu leisten? So jemanden würden wir gerne einladen.

Ich möchte nicht behaupten, dass es in Trennungskriegen nicht auch schuldige Väter gibt. Die Frage ist nur, ob die Dame aus der Redaktion auch auf die Idee kam, unter den vielen Müttern nach reuigen Täterinnen zu fragen? Nach Müttern, die Kindesentführung, Kindesentzug, Umgangsboykott betrieben haben, ihre Kinder zu Halbwaisen gemacht, den Vater ihrer Kinder zum reinen Samenspender und Zahlemann degradiert haben.

Am 02.12.2001 ging an die Redaktion mein Leserbrief:

 

Sehr geehrtes Redaktionsteam,
Sehr geehrter Herr Backes,

 es wäre ein Zeichen von Emanzipation, wenn in einer solchen Sendung eine Mutter die Geschichte des Versuchs einer Wiedergutmachung schildern würde, die sie nach Umgangsboykott, Kindesentzug, Entrechtung und Versklavung des Vaters sowie Traumatisierung ihres Kindes in schuldhafter Kooperation mit dem Staat vielleicht endlich für angebracht hält.

 Da diese Vorgehensweise von Müttern in Deutschland den ganz normalen familienrechtlich abgesicherten Wahnsinn darstellt und täglich millionenfach geschieht, wäre ein erster Versuch der Aufarbeitung dieses Tabuthemas ein dringend nötiger Akt der Verantwortung der Medien.

 Mit freundlichen Grüßen

 Franzjörg Krieg

 

 

 

 

Badische Neueste Nachrichten (BNN), Ausgabe Nr. 66 vom Dienstag, 19. März 2002, Teil „Karlsruhe“, Seite 17

Institutionen pflegen Austausch zum Wohl des Kindes

Fast jedes Scheidungskind hat heute Umgang mit beiden Eltern

Experten in der Fächerstadt lehnen schärfere Maßnahmen ab

Von unserem Redaktionsmitglied Rupert Hustede

Was ist gut für ein Kind? „Der verlässliche Kontakt mit Mutter und Vater – auch wenn sie geschieden sind“, sagt Christa Bichsel. „Es hat ein Recht auf beide Eltern“, bekräftigt Eckhard Barth. Für das Selbstwertgefühl und die Beziehungsfähigkeit des Kindes sei dieser Umgang auch mit dem Elternteil, der nicht die Alltagssorge für es hat, unverzichtbar.

Besonders die Kinder sind eben oft die Leidtragenden, wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt. In der Fächerstadt strengen sich die an den Verfahren beteiligten Stellen deshalb seit zwölf Jahren mittles engem Kontakt und regelmäßigem Gedankenaustausch an, das Wohl des Kindes im schwierigen Trennungsprozess zum Maßstab der Entscheidung zu machen. Diese „Karlsruher Konferenz“ von Familienrichtern, Rechtsanwälten, Sozialarbeitern und –pädagogen sowie Psychologen in der „Facharbeitsgemeinschaft Trennung und Scheidung“ soll sogar beim Familienministerium als Vorbild für andere Städte bekannt sein.

Bei seiner 25. Tagung sprach der Kreis über den jüngst beim Familiengerichtstag laut gewordenen Ruf nach schärferen Zwangsmaßnahmen bei der Durchsetzung des Umgangsrechts. Davon halten die miteinander vertrauten Praktiker indesssen gar nichts, wie Christa Bichsel vom Caritasverband und Eckhard Barth, Leiter des Sozialen Dienstes bei der Stadt, unterstreichen. „Wir lehnen ein Zwangsgeld, Zwangshaft oder gar das Wegnehmen des Kindes zur Erzwingung seines Umgangs mit dem anderen Elternteil entschieden ab“, betont Barth. Gerade das vorrangige Kinderwohl verbiete solches unsensible Vorgehen, erläutert Bichsel. In wenigen Einzelfällen habe das Oberlandesgericht auch in Baden-Württemberg schon solche Urteile gefällt. Dagegen setzen die Karlsruher Experten weiter auf ihre Strategie der Konfliktlösung mit frühzeitigem Gesprächsangebot und „interdisziplinärer Kooperation“. Allerdings räumen sie ein, dass ein stärkerer Druck per richterlicher Anordnung beispielsweise zu einem betreuten Umgang unter Aufsicht des Kinderschutzbundes die indessen seltene Verweigerungshaltung eines Elternteils aufbrechen könne.

Nach Einschätzung von Christa Bichsel hat sich die Situation indessen durch das neue Kindschaftsrecht seit 1998 merklich entspannt. Seitdem ist nämlich schon das gemeinsame Sorgerecht für rund 80 Prozent der Geschiedenen Wirklichkeit. Im Jahrzehnt davor wurde trotz stetiger Steigerung dieser gemeinsamen Regelung das Sorgerecht zu rund 60 Prozent allein der Mutter zugesprochen. „Bei 300 Scheidungen mit minderjährigen Kindern 2001 machten uns eigentlich nur fünf Fälle stark zu schaffen“, erklärt Barth. Auch die Mehrheit der heute wenigen Geschiedenen ohne gemeinsames Sorgerecht findet also mit Hilfe der Beratungsinstitutionen zu Gunsten der Kinder eine Umgangsregelung. So bleibe nur in den ganz wenigen Fällen die Notwendigkeit, mit stärkerem Druck den Widerstand eines Elternteils zu überwinden. Dann bestehe auch dabei die Möglichkeit, trotz aller Wut, Hass oder Rache beziehungsweise Angst um das Kind Vernunft zu dessen Wohl walten zu lassen, meint Christa Bichsel.

 

Dazu habe ich am 25.03.2002 folgenden Leserbrief per Fax an die Redaktion übermittelt:

 

Wenn man den Artikel der BNN vom 21.01.2002 „Beteiligung am Sorgerecht bleibt oft ein frommer Wunsch“ mit der hiermit veröffentlichten Position vergleicht, scheint zwar Ausgewogenheit hergestellt, der Leser ist aber verunsichert. Die Sachinformation bleibt auf der Strecke.

Die zitierten Zahlen sprechen von inzwischen 80% Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechtes. (Im OLG-Bereich Karlsruhe gab es im Jahr 2000 4875 Eheverfahren, in denen das gemeinsame Sorgerecht zunächst beiden Eltern zustand. In 75% dieser Fälle wurde von den Eltern kein Antrag gestellt, gerichtlich anders zu entscheiden. In den restlichen Fällen entschieden die Familiengerichte nur zu 20% für ein gemeinsames Sorgerecht, zu 65% für die Mutter, zu 5% für den Vater und zu rund 10% gegen beide Elternteile.)

Nicht erwähnt ist hierbei, dass trotz gemeinsamen Sorgerechtes das Aufenthaltsbestimmungsrecht meist der Mutter zugesprochen wird. Die zitierten restlichen 20% ohne gemeinsames Sorgerecht sind von Natur aus problematische Fälle. Wenn sich die Leser in ihrem Umfeld umhören, werden sie feststellen, dass selbst bei Bestehen eines gemeinsamen Sorgerechtes in vielen Fällen die Mütter als Aufenthaltsbestimmungsberechtigte und damit Unterhalts-empfängerinnen durch Umgangsboykott Probleme schaffen. Hier spricht der Artikel vier Mal von „einem Elternteil“, obwohl in diesem Problemumfeld statisch fast ausschließlich Mütter schuldhaft agieren.

Bei all diesen Zahlen ist eine immer größer werdende Gruppe ausgespart: Die Kinder aus nicht ehelichen Beziehungen. In diesen Fällen hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn sie nicht von sich aus einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, was nur wenige vernünftige Mütter auch tun. In der Summe werden sicher über die Hälfte aller Kinder nach einer Trennung durch unverantwortliches Handeln der Eltern nachteilig geschädigt. Da unsere Familienrechtspraxis immer noch mütterzentriert handelt und entscheidet, die Kinder keine eigenständigen Rechte haben, sondern deren Rechte automatisch für berücksichtigt gelten, indem man der Mutter alle Rechte zuschiebt, liegt die Verantwortung für die Misere in familienrechtlicher Hinsicht bei unserer Familienrechtspraxis mit allen beteiligten Institutionen und den durch sie bevorzugten Müttern. Deren Rechte sind natürlich auch mit finanziellen Vorteilen verknüpft, die Entscheidungen gegen die eigenen Kinder belohnen.

Wenn also von 5 problematischen Fällen aus einer Gruppe von 300 gesprochen wird, wird im Zusammenhang mit der Titelzeile ein minimaler Prozentsatz suggeriert, der die Faktenlage grob missachtet. Hier muss erlaubt sein, nach den Gründen für eine solche gezielte Desinformation der Öffentlichkeit zu fragen. Möchte die erwähnte „Karlsruher Konferenz“ Erfolgsstatistiken schön reden? Möchte die feministische Lobby drohende Konsequenzen für massiv schädigend handelnde Mütter abwenden? Soll im Vorfeld der Bewertung des § 1626 a durch das Bundesverfassungsgericht Stimmung gemacht werden?

Und alles wird – von jeder Seite – mit dem „Kindeswohl“ begründet, die pervertierteste Formel in unserer Rechtslandschaft, die immer herhalten muss, um auch jeder egomanischen Position einen Anstrich von moralischer Rechtfertigung zu verleihen.

Franzjörg Krieg, Realschullehrer

 

Badische Neueste Nachrichten, Freitag, 31. Januar 2003, „Aus der Region“ 

„Richter privilegieren Mütter“

Kreisgruppe Väteraufbruch kritisiert das Sorgerecht-Urteil

 

Von unserem Redaktionsmitglied Patricia Kaluzny

 

Kreis Karlsruhe. Der Sprecher des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe, Franzjörg Krieg, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Streit um das Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern kritisiert. Wie Krieg in einer Presseerklärung betonte, werden mit der Geburt eines Kindes auch zwei Eltern geboren, die ihre Elternschaft nicht einfach ablegen können.

 

Das BVG hat am Mittwoch die seit 1998 geltende Regelung bestätigt, dass Mütter auch in Zukunft das Sorgerecht für ihre nicht ehelichen Kinder behalten. Ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater kann es nur mit der Zustimmung der Mutter geben.

 

Wenn den Müttern alle Rechte verbürgt und Vätern dieselben Rechte gleichzeitig verwehrt werden, müsse nachgefragt werden, welche Interessenlobby eine Entscheidungsinstanz steuere, die von sich behaupte, unabhängig zu sein, so Krieg. „Die zuständigen Richter wissen sehr wohl, dass sie mit diesem Urteil einschneidend in die Grundrechte von Vätern eingreifen und mit ihrer Entscheidung im europäischen Vergleich hinterher hinken“, betont Krieg. „Die Richter privilegieren die Mütter und kaschieren das als reinen Glauben an das grundsätzlich Gute in der Mutter.“

 

Positiv bewertet Krieg die Entscheidung des BVG, dass Eltern, die mit ihrem nicht ehelichen Kind zusammen gelebt haben und sich vor der Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 getrennt haben, die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung haben. Die betroffenen Eltern können sich nun auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. Freilich nur durch eine gemeinsame Erklärung – also mit Zustimmung der Mutter.

 

„Dieser kleine Mosaikstein ist ein kleiner Schritt, der in die richtige Richtung geht“, sagt Krieg. Gleichzeitig hofft er, dass bei der nächsten Korrektur des Gesetzes die bis dahin harmonisierenden europäischen Normen ihren Einfluss ausüben werden.

 

 

 

Leserbrief zum Artikel „Richter privilegieren Mütter“ vom 31.01.03

 

Zunächst muss eine Aussage des Artikels korrigiert werden:

Wenn die Neuerung nur wie im Beitrag geschildert ausgefallen wäre, wäre sie keine solche. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich dazu entschlossen, dem Gesetzgeber nicht nur aufzugeben, zu beobachten, ob die kühnen Annahmen von den nur vernünftigen und guten Müttern auch der Wirklichkeit entsprechen, er hat dieser Wirklichkeit immerhin soweit misstraut, dass er Vätern zugestand, dass sie, wenn die Trennung vor dem 01.07.98 (Kindschaftsrechtsreformgesetz) stattfand, jetzt auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht zugesprochen bekommen können, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Väter, die nach dem 01.07.98 von Trennung betroffen waren, vom gemeinsamen Sorgerecht auszuschließen, weil ab diesem Termin ja die Möglichkeit bestand, die gemeinsame Sorge zu erklären, ignoriert die Realität. Einfach davon auszugehen, dass nicht verheiratete Mütter, die mit Kind und Mann ehegleich zusammen leben, selbstverständlich vor dem Jugendamt die gemeinsame Sorge erklären, kann nur als geheuchelte Naivität gedeutet werden, die vorgeschoben wird, um dahinter stehende Interessen zu bemänteln.

Die Wirklichkeit, die sich in der Fallsammlung des Väteraufbruch eindeutig dokumentiert, zeigt, dass Mütter den Vater im Fall des Zusammenlebens natürlich in die Sorge verpflichten, sowohl was Betreuung als auch Finanzierung betrifft, dass sie aber nicht daran denken, das Privileg des formalen alleinigen Sorgerechts aus der Hinterhand zu geben. Es gibt auch die Mütter, die sich durch das unmoralische Angebot des Gesetzgebers nicht korrumpieren lassen, die zu ihren Überzeugungen, die sie vor einer Schwangerschaft hatten, auch danach noch stehen und den Vater in das Sorgerecht einbeziehen wollen. Von diesen wird ein hoher Anteil durch MitarbeiterInnen der Jugendämter massiv beeinflusst, dieses Vorrecht doch besser zu behalten. Wir dokumentieren zur Zeit solche Fälle, um nachweisen zu können, dass trotz der Prämisse „Kinder brauchen beide Eltern“ viele Jugendämter boykottieren und gegen ihren populären, als Feigenblatt vorgehaltenen Slogan handeln.

 

Das alles hat den Anschein, als ginge es Vätern ausschließlich um ihre Rechte. Dieser Eindruck entsteht durch die gesetzliche Vorgabe, wonach den Eltern das Sorgerecht zusteht. Wir vom Väteraufbruch fordern einen Paradigmenwechsel, der das Recht auf Sorge, auf Umsorgtwerden, den Kindern zuordnet und daraus resultierend beide Eltern in die Pflicht nimmt. Natürlich ist dies wieder mit Rechten gekoppelt. Diese können dann aber nur entzogen werden, wenn ein Sorgepflichtiger seine Aufgabe vernachlässigt – und das würde beide Elternteile gleichermaßen betreffen, wovor Mütter offensichtlich panische Angst haben. Wir kennen die unzähligen Fälle, wo Mütter, die ihre Kinder vernachlässigen, von Jugendämtern gedeckt werden. Bei dieser Sichtweise stünden die Kinder im Mittelpunkt und es würde nicht geschehen, dass in einer aufwendigen Schlacht um die Rechte der Eltern ehelich geborenen Kindern grundsätzlich beide Eltern zur Seite stehen und nicht ehelich geborenen Kindern eben nur die Mütter, die ihr Recht oft genug ausschließlich dazu nutzen, Väter gegen das Interesse und Wohl der Kinder eifersüchtig von diesen fern zu halten.

 

Mindestens so erschütternd wie die ignorante Einschätzung des BVerfG ist die Einsicht, dass dieses Gremium, dem wir in der Vergangenheit viele salomonische Urteile zu verdanken haben, sich in diesem Fall so weit herabgelassen hat, dass eine unlogische Krücke von Richterspruch nur mühsam verbergen kann, dass diese hohe Institution sich gegen alle Vernunft Interessengruppen andient.

 

Franzjörg Krieg, Sprecher des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe

 


Der Artikel wurde nicht abgedruckt, weil er zu wenig Bezug zur Stadt Karlsruhe hat.


 

 

BNN vom 01.04.2003

 

Gewalttätige Mütter im Visier

Grundübel Überforderung / Kinderschutzkongress in Karlsruhe

 


Karlsruhe (dpa/lsw). Jedes fünfte Kind in Deutschland wird nach Schätzungen von Experten Opfer von Gewalttaten. Beim „1. Kinderschutzkongress Baden-Württemberg“ wollen Fachleute an diesem Donnerstag in Karlsruhe Ursachen und Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie erörtern. Geplant ist die Gründung eines Netzwerks Kinderschutz, das dem Austausch aller Beteiligten dienen soll.

 

„Gewalt in der Familie wurde früher mit Vätern assoziiert. In den letzten Jahren konzentriert man sich in der Forschung auf die Mütter“, sagte der ärztliche Direktor der Stuttgarter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Reinmar du Bois. „Viele Mütter sind einfach mit der Situation überfordert, weil sie den ganzen Tag mit dem Kind allein sind.“ Manche Mütter ließen an ihrem Kind dann alles aus, was sie sich sonst selbst antun würden, sagte du Bios. Das Spektrum der Gewalt reiche von Kratzen oder Kneifen bis zum Erstickungsversuch, wenn das Kind ununterbrochen schreit. Vielen gewalttätigen Müttern sei früher selbst Gewalt zugefügt worden. Daraus entstünden ganze Gewaltzyklen über Generationen. „Mütter, die selbst missbraucht wurden, erleben die lustbetonte Art der Säuglinge zu essen oder sich zu bewegen als peinlich oder sogar Ekel erregend“, erklärte der Mediziner.

 

Das große Problem der Ärzte und Psychologen liegt in der Unsichtbarkeit familiärer Gewalt. Zum Kinderschutzkongress in Karlsruhe haben sich 430 Teilnehmer angemeldet. Vertreten sind zahlreiche Verbände, Institutionen, Beratungsstellen. Die Stiftung Hänsel & Gretel veranstaltet den Kongress gemeinsam mit der Landesregierung. Infos im Internet: www.netzwerk-kinderschutz.de.


 

 

Leserbrief zu „Gewalttätige Mütter im Visier“ vom 01.04.2003

Wir leben in einer Stadt, in der auch nicht a priori frauenspezifische Ämter wie die Leitung des städtischen Kinderbüros oder eine Abteilungsleitung im Jugendamt Karlsruhe Land von feministisch agierenden Frauen besetzt sind, wo auch offen erklärt wird, dass in solchen Ämtern „zielgruppenorientiert“ einseitig gearbeitet wird, obwohl zum Wohl der Kinder gender-mäßig neutrales Verhalten nötig wäre, wo in vielen Bereichen bewusst und gewollt einseitig mütterzentriert gedacht, gehandelt und geurteilt wird, wo Täter immer Männer und Frauen grundsätzlich nur Opfer sind („Die blauen Augen hat sie vom Vater“, „Er sieht rot – Sie sieht schwarz“) und Gleichstellung (gender mainstreaming) ausschließlich mit Frauenförderung übersetzt wird.

In ein solches Umfeld, in dem sexistisch männerfeindliche öffentliche Kampagnen mit kommunalen und staatlichen Mitteln finanziert werden, platzt eine Überschrift wie die vom 01.04. „Gewalttätige Mütter im Visier“ wie ein unheiliger Tabubruch. Bis jetzt war eine solche Betrachtungsweise nicht „politisch korrekt“ und wurde unterdrückt. Stehen wir am Beginn einer Trendwende? Wir wissen, dass familiäre Gewalt auch mindestens zur Hälfte von Frauen ausgeht, dass auch in Karlruhe sexueller Missbrauch auch von Müttern verübt wird – es darf nur öffentlich nicht gesagt werden. Ein gewalttätiger Vater wird kriminalisiert, eine gewalttätige Mutter wird immer noch entschuldigt und gedeckt.

Eine solche Überschrift bedeutet natürlich nicht, dass die in starrer Institutionalisierung verkrusteten Ämter plötzlich offener werden und einer wirklichen Gleichstellung Raum lassen würden. Dazu müssen wir wohl zunächst den Männerbeauftragten einsetzen, um das aus dem Gleichgewicht geratene Gefüge in eine Balance zu bekommen. Wenn unsere neue Bundesfamilienministerin Schmidt sagte, dass „Frauen nun genug gefördert“ seien, braucht eine solche Äußerung sicher länger, bis sie in der Provinz ankommt.

Ein bedeutender Funktionszusammenhang wurde in den Reaktionen der Medien auf die Tagung des Netzwerkes Kinderschutz nicht erwähnt: Mütter werden von staatlichen und kommunalen Stellen darin unterstützt, die Kinder im Fall einer Trennung auch mit illegalen Mitteln als Faustpfand zur Durchsetzung egoistischer wirtschaftlicher wie psychologischer Interessen zu vereinnahmen. Das geht vom Hofieren von Müttern, die nachweislich den Vater vorsätzlich und falsch des sexuellen Missbrauchs beschuldigt haben bis zur Beihilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung. In der Folge werden nicht nur Väter entrechtet und ihrer Würde beraubt, die Kinder werden zu Halbwaisen gemacht und oft psychisch lebenslang geschädigt, eine Gewaltform, die immer noch öffentlich akzeptiert wird – sobald sie von Frauen ausgeübt wird. Unter diesen Müttern, die alle Rechte und Verantwortlichkeiten an sich gerissen haben, gibt es nicht wenige, die fortgesetzt ihre pubertierenden Töchter verprügeln. Die verursachende Überforderung wurde aber willentlich selbst erzeugt und öffentlich unterstützt.

Wir sind daran interessiert, die Prämisse „Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung“ in die Realität umzusetzen und arbeiten zielgerichtet mit allen Personen und Institutionen zusammen, die sich diesem Ziel verschrieben haben. Alle Tendenzen und Funktionszusammenhänge, die dieses Ziel boykottieren, werden wir aber kritisch kommentieren und besonders dort auf Entzug der öffentlichen Mittel drängen, wo diese für Polemik und Diskriminierung missbraucht werden.

 

Franzjörg Krieg, Sprecher des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe

 

 

Der Leserbrief wurde nicht abgedruckt, weil er "keinen direkten Karlsruher Bezug hatte".

 

 

 

Am 25.04.2003 wurde in einer neuen Folge von SWR-Nachtcafe mit Wieland Backes das Thema "Kampf ums Kind" erörtert. Ich kommentierte die Sendung in einem Brief an die Redaktion:

 

 

Sehr geehrter Herr Backes,

 

 

Ende 2001 schrieb ich Ihnen anlässlich einer Sendung zum Thema SCHULD in einer Mail:

 

es wäre ein Zeichen von Emanzipation, wenn in einer solchen Sendung eine Mutter die Geschichte des Versuchs einer Wiedergutmachung schildern würde, die sie nach Umgangsboykott, Kindesentzug, Entrechtung und Versklavung des Vaters sowie Traumatisierung ihres Kindes in schuldhafter Kooperation mit dem Staat vielleicht endlich für angebracht hält.

 

Da diese Vorgehensweise von Müttern in Deutschland den ganz normalen familienrechtlich abgesicherten Wahnsinn darstellt und täglich millionenfach geschieht, wäre ein erster Versuch der Aufarbeitung dieses Tabuthemas ein dringend nötiger Akt der Verantwortung der Medien.

 

Ich freue mich darüber, dass die Aufarbeitung dieses hochbrisanten und in seiner gesellschaftlichen Wirkungsweise immens bedeutungsvollen Themas durch Sie angegangen wurde und möchte Ihnen dafür danken.

 

Trotz der insgesamt positiven Richtung war ich aber schon während der Ausstrahlung nicht ganz zufrieden und habe mir einige Gedanken dazu gemacht, warum ich so empfand. Viele zunächst euphorischen Beurteilungen in der Väterszene kann ich nicht ganz teilen.

 

Letztendlich ist die Wirkung auf den nicht informierten Zuschauer wichtig. Da hat M. Matussek mit seinen Manieren verloren, obwohl sein Niveau weit höher lag, als das einer Frau Schwab. Das hat aber dafür gesorgt, dass diese die Fakten umdrehen konnte und für den Zuschauer überzeugend sagen konnte, dass sie auf einem solchen Niveau nicht mit diskutieren müsse. Sie zielte dabei auf den Inhalt, die Wirkung wurde aber erreicht, weil das der Zuschauer mit der Form gleichsetzte.

Schade! Das, was M.M. hätte sagen können und auch thematisch in Ansätzen ansprach, kam so nicht rüber. Er allein versuchte, an den Nerv der Sache zu kommen, die strukturellen Mängel im System anzusprechen, was aber voll daneben ging.

 

Frau Schwab mag engagiert sein, ich aber halte sie für zu schlau, um nicht genau zu wissen, dass sie Polemik betreibt und für das Recht von Müttern das der Kinder auf der Strecke lässt. Woher stammt ihre Prozentzahl, dass nur etwa 4,5% der nicht ehelich geborenen Kinder in einer Beziehung mit einem anwesenden Vater geboren werden? Außerdem meint sie im Brustton der Überzeugung, dass ne-Mütter, die zusammen mit dem Vater die Sorge ausüben, diese natürlich auch erklären würden. Eben dies behauptet auch das BVerfG. Dabei bin ich sicher, dass alle wissen, dass eben das nicht stimmt. Mütter lassen zwar den Vater mitsorgen, hüten sich aber davor, ihr Vorrecht aus der Hand zu geben. Wenn eine Mutter aber doch vernünftig sein und das Gemeinsame Sorgerecht erklären will, wird sie von einer Dame (oder auch einem Mitarbeiter) des Jugendamtes so lange in die Mangel genommen, bis sie einsieht, eben einen großen Fehler begehen zu wollen. Ich habe Berichte von Vätern, die wie Deppen behandelt wurden, dabei sitzend völlig außer Acht gelassen wurden und glaubten, in einem schlechten Film zu sein. Das System, das von Schwab bis BVerfG vorausgesetzt wird, boykottiert sich selbst. Niemand hat Frau Schwab widersprochen. Warum nicht?

„Ich kann nichts für die Gesetzgebung in unserem Lande“ meint sie. Obwohl sie RA ist, benutzt sie das System, um den Kampf ums Kind für die Mutter zu gewinnen und zuckt dann mit den Schultern, wenn sie auf die dahinter stehende mangelnde Ethik angesprochen wird.

Nur Matussek hat das erkannt, hatte aber einfach nicht die medienwirksame Präsenz, um das auch umzusetzen.

„Es ist unstrittig, dass es Gewalt in Beziehungen gibt, deshalb haben wir ja das Gewaltschutzgesetz.“ Außer Lachen kam kein Argument dagegen. Frau Schwab konnte behaupten, dass der Topf auf den Deckel gehört.

Wenn Frau Schwab an einer Stelle behauptet, "Mütter, die ihre Kinder als Waffe gegen den Ex-Mann einsetzten, den Umgang aus reiner Bosheit boykottierten, gäbe es ja überhaupt nicht", dann ist das von ihr als RAin schlicht und ergreifend gelogen!

 

Als die Mutter Christiane Lops ihr Leid geschildert hatte, hätte unbedingt eingehakt werden müssen. Genau das erleben viele Väter. Während eine Mutter aber jedes Mitgefühl erhält, wird das bei Vätern als Kollateralschaden im Kampf für die Vorrechte der Mutter hingenommen. Sie erhielt Hilfe durch einen Staatsanwalt, der sogar das Telefon der Familie des Vaters abhörte! Ich kenne keine Berichte, wo Väter ähnliche Hilfe erhalten hätten!

Diese Mutter hätte sich ja auch mit einem Besuchsrecht begnügen können. Hat sie aber nicht, sie hat die Machtmechanismen in unserer Gesellschaft benutzt, um den Kampf ums Kind selbst zu gewinnen. Sie hätte ja den Kindern nachziehen können, dort arbeiten, um den Vater zu alimentieren und sich mit einem Minimalbesuchsrecht zu begnügen. Das aber würde als völlig unzumutbar empfunden, während die stillschweigende Duldung derselben Zumutung von einem Vater pauschal abverlangt wird.

Da lebt Peter Walcher ein bedeutend besseres Modell. Das wurde nicht erwähnt!

 

Hera Lind argumentierte absolut integer und überzeugend. Sie meinte aber, es gehe doch nicht darum, dass hier Männer und Frauen sich gegeneinander definieren – beide sind doch Eltern.

Natürlich geht es strukturell doch darum! Die Haltung von Eltern sollte auf der individuellen Ebene der von Hera Lind entsprechen. Das funktioniert aber nur, wenn beide zusammen arbeiten und sich einig sind. Bei Uneinigkeit – und das ist (offiziell ignoriert) der Regelfall - erhält die Mutter alle Rechte und der Vater wird ausgebootet. Da lag Lind eben falsch. Im Endeffekt geht es doch eben darum, dass Mütter sich hemmungslos austoben können und der Staat immer wieder mit individuellen Helfershelfern mitwirkt, auch an offen ungesetzlichen Verstößen.

Wenn in einer solchen Sendung die gesellschaftliche Realität erörtert werden soll, dann muss man eben auch diese zu Grunde legen. Der rechtliche und gesellschaftliche Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden.

Auch hier wurde die Chance nicht genutzt, dies so deutlich zu machen, dass Schwab gekontert wurde.

 

Auch die interessanteste Chance, die Funktionsweise des Systems zu enttarnen, wurde nicht genutzt. Sowohl bei Hera Lind und bei M.M. hat ihr eigenes Modell funktioniert, positiv für die Kinder – aber nur, weil sie das offizielle Rechtssystem ausgehebelt, untergraben, ausgetrickst haben.

Das meinte P.W. mit seinen positiven Utopien, die aber immer noch gegen die Vorgaben des Gesetzgebers in Untergrundkämpfermanier durchgetrickst werden müssen, dabei sollten sie in die Gesetzgebung Eingang finden und dort wirken. Mit wenigen Sätzen hätte das dem Zuschauer überzeugend erklärt werden können.

 

Ein Schwachpunkt dieser Sendung war, dass einer Mutter (von vielleicht ein paar Dutzend!) ein (und kurz ein zweiter) Vater (von zigtausend!!!) gegenüber gestellt wurde.

Auf diese Weise Ausgewogenheit erreichen zu wollen, ist fast schon Scharlatanerie. Man müsste zumindest Zahlen dazu nennen. Damit wird (gewollt?) der Eindruck erweckt, es ginge ja doch gender-mäßig "gerecht" zu in diesem Land. . .

Nun, wir wissen: Das ist eine Verfälschung der Tatsachen! Solange für „Gender mainstreaming“ in der BRD nur eine politisch korrekte Übersetzung zugelassen wird, nämlich „Frauenförderung“ haben wir ein ungelöstes Problem.

 

 

Vielleicht gibt es bald einmal wieder Gelegenheit, eine spannende Nachtcafe-Sendung zum Problemkreis Gender-mainstreaming und der Väter-Mütter-Kinder-Problematik in Trennungssituationen zu machen. Die heißesten Themen in diesem Zusammenhang sind UMGANG und FAMILIÄRE GEWALT. Materialien und Informationen zu den Themen können wir vom VAfK umfassend anbieten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Franzjörg Krieg

 

 

Mein Kind gehört mir!

Unter der Titel "Mein Kind gehört mir" erschien am 01.09.2003 ein Artikel von Bernd Fritz in der FAZ, in dem die Unzulänglichkeiten des deutschen Familienrechts, insbesondere die Privilegierung der Mütter, und der daraus resultierenden gravierenden Probleme für Eltern und Kinder analysiert werden.

Kurz darauf antwortete die Erziehungswissenschaftlerin Kerima Kostka ebenfalls in einem Artikel in der FAZ. Sie versucht von den beanstandeten Missständen abzulenken und plädiert für eine Beibehaltung der momentanen Rechtslage.

 

 Darauf habe ich mit folgendem Aufsatz geantwortet:

 

 

Entgegnung auf
Kerima Kostka: Den "neuen Vätern" kann man es nicht recht machen (FAZ vom 24.09.2003)

Doch, Frau Kostka, Mann kann! Frau kann evtl. nicht - oder könnte, wenn sie nur wollte. Aber genau da liegt das Problem. Sie will nicht. Wozu auch, wenn Sie das Recht als Privileg ins Wochenbett gelegt bekam? Und Sie sprechen im nächsten Satz Klartext: Das deutsche Umgangsrecht schützt lediglich Mütter und Kinder. Jawoll. Und genau in dieser Reihenfolge. Und lediglich diese. Väter auf jeden Fall nicht. Womit bewiesen wäre, dass das deutsche Familienrecht nicht männerfeindlich ist?

Sie fragen, wo die Väter sind, die ihren Teil an der Erziehung der Kinder leisten wollen. Diese sind z.B. organisiert im Väteraufbruch für Kinder e.V., sofern sie sich dies neben einem full-time-Job und dem mühsamen Existieren auf Sozialhilfeniveau powermäßig, psychisch und zeitlich leisten können. Und ich entdecke sie immer wieder auch unorganisiert um mich herum in der Gesellschaft, ohne Chance, ihren Kindern Vater sein zu können, reduziert auf die Alimentation der Mutter, ausgebootet von der Allianz Mutter-Jugendamt-Anwälte-Gutachter-Gericht.
Natürlich sind nicht alle Väter von dieser Sorte Mann, die ihre Vaterrolle ernst nehmen. Natürlich gibt es auch Männer, die nachweislich Schweine sind. Der feministische Schluss, der hierzulande daraus bis zum Bundesverfassungsgericht hoch gezogen wird und die Lebensrealität aller getrennten Väter bestimmt, heißt dann: Weil das so ist, dürfen Väter grundsätzlich z.B. kein Sorgerecht bekommen. Sexistische Sippenhaft für einen männlichen Teil der Bevölkerung. Nicht männerfeindlich? Es ist sogar grundgesetzwidrig - aber der Mutterschutz steht als Maxime so weit über den Niederungen der manchmal deprimierend niederträchtigen Abläufe in der Familienrechtspraxis, dass auch das Grundgesetz in die Knie gezwungen wird. Natürlich wird Mutterschutz getarnt hinter dem Feigenblatt Kinderschutz. Dass die UN-Kinderrechte-Konvention in diesem unserem Rechtsstaat nicht voll anerkannt und immer noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt ist, beweist die Alibifunktion von Kinderrechten und Schutz von Kindern.
Nicht nur ich weiß, dass es Frauen und Mütter gibt, denen man das Attribut "Schwein" mit derselben Berechtigung beimessen könnte, wie das jeder glaubt, einem Mann attestieren zu können. Hat dies je zum Schluss geführt, dass man deshalb allen Müttern das Sorgerecht vorenthalten müsse? Warum diese krasse Ungleichbehandlung in einer Gesellschaft, in der alles nach dem Prinzip gender mainstreaming zu funktionieren hat? Es liegt wohl doch an der Schere im Kopf, die nur eine Übersetzung zulässt: gender mainstreaming = Frauenförderung. Die beschränkte Dummheit, mit der zwischen engen Scheuklappen argumentiert und gehandelt wird, lässt sich nicht mehr lange verbergen. Es gab schon die erste ehemalige Frauenbeauftragte, der ihre Arbeit im Nachhinein peinlich war und die die Erinnerung daran wie Hundedreck von den Pömps loswerden wollte. Verwaltungsgerichtlich wurde aber entschieden, dass sie keinen Anspruch darauf hat, dass der Eintrag über ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in ihrer Dienstakte gelöscht wird.

Die bewegten Frauen meinen, dass "neue Väter" erst dann ernst genommen werden müssten, wenn alle Väter eine Erneuerung leben. Minderheiten werden feministisch diktatorisch niedergebügelt. Wenn ich mich als einen Vater darstelle, der sein Vater-Sein ernst nimmt und auch leben will und der durch die Funktionsmechanismen unserer Familienrechtspraxis daran gehindert wird, wird mir regelmäßig vorgehalten, dass es genug Väter gäbe, die sich gegenteilig verhalten. Deshalb müsste ich verstehen, dass ich mich mit dem begnügen müsse, was mir zugewiesen wird. Wenn es auch nur wenige verantwortungsbewusste Väter gäbe oder auch nur einen - ihm das selbstverständliche Recht gleichstellungspolitisch korrekt zukommen zu lassen, wäre nichts weiter als eines Rechtsstaates würdig. Frauenförderung in der BRD heißt aber real pauschale Bevorzugung von Müttern auf dem Rücken von Sippenhaft für und Entrechtung von Vätern. Nachweislich.
Sie, Frau Kostka, machen den Fehler, der in solchen Diskussionen die große Gefahr jedes Kommentars darstellt: Fakten, die in einem eingeschränkten Anteil von Realität tatsächlich auftreten, werden verallgemeinert und daraus wird zum Vorteil für die eigene Position subjektiv für eine Gesamtheit abgeleitet. Ich betone deshalb nachdrücklich, dass ich mir immer bewusst bin, dass ich nur von einem Teil von Müttern rede, wenn ich leider auftretende Egomanie, Missbrauch und Destruktivität von Müttern anprangere und Konsequenzen fordere. Vor diesem Hintergrund bin ich nach wie vor offen für jede konstruktive Diskussion mit Müttern, die ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben und sich nicht durch die Möglichkeiten unserer Familienrechtspraxis korrumpieren lassen.

Niemand sucht ernsthaft nur in den Müttern die Ursache, dass die Hälfte der Trennungskinder schon nach einem Jahr den Kontakt zum Vater verliert. Natürlich gibt es Männer, die allzu schnell in eine neue Familie flüchten und die alte Familie aufgeben. Ich stelle in meiner Arbeit und in meinem persönlichen Trennungsschicksal aber fest, dass Männer gezwungen sind, den Kontakt zu ihrer früheren Familie aufzugeben, weil die Mutter dies fordert. Sogar der persönliche Bekanntenkreis legt Vätern dies nahe: "Lass doch die Mutter in Ruhe!" Auch Jugendamtsmitarbeiter fordern von Vätern, dass es das Beste für ihre Kinder sei, wenn sie alle Forderungen der Mutter erfüllen. Und dazu gehört leider allzu oft, jeden Kontakt abzubrechen, bis auf den, den die Mutter gnädigerweise gewährt. Väter müssen sich immer wieder in den Machtmissbrauchsbereich der Mutter begeben, wenn sie Kontakt zu ihren Kindern wollen. Väter müssen sich daran gewöhnen, sich dafür zu bedanken, dass sie statt täglich drei nur noch zwei Mal eine in die Fresse bekommen. Dass diese menschenunwürdige Behandlung nicht jeder Vater auf die Dauer aushält, muss verständlich sein.

Warum wohl entschied unser Bundesverfassungsgericht am 29.01.2003 pauschal gegen Väter? Die mühsame Krücke von Begründung enttarnt die Motivation. Jeder weiß, dass es nicht verheiratete Mütter gibt, die den Vater selbstverständlich mitsorgen lassen, aber das Privileg des alleinigen Sorgerechts eifersüchtig und egoistisch hüten. Das System hebelt sich sogar selbst aus: Wenn Mütter sich doch vernünftigerweise zu einer Erklärung der gemeinsamen Sorge durchringen, werden sie im Jugendamt von einer mütterbewegten Fachkraft über den Unsinn ihrer Vorgehensweise informiert. Der Vater sitzt wie im falschen Film dabei und muss zusehen, wie der Mutter erklärt wird, dass sie eben noch davor gerettet werden konnte, den folgenschwersten Fehler ihres Lebens zu begehen.
Das alles weiß auch jede einzelne Richterpersönlichkeit im Bundesverfassungsgericht. Warum tun sie dann aber so blauäugig und meinen, von dem "von Natur aus Guten" in jeder Mutter ausgehen zu müssen und eventuelle Zweifel daran erst nach einer langwierigen Beobachtung der gesellschaftlichen Verhältnisse zulassen zu können? Warum werden auch gutmeinende Väter ausnahmslos weiterhin entrechtet, um Müttern Privilegien zu erhalten? Und warum gibt es die entsprechenden empirischen Untersuchungen zur Situation nicht verheirateter Eltern nicht schon längst? Ein gesellschaftliches Phänomen von weit reichender Bedeutung ist es schließlich schon lange genug.
Es liegt auf der Hand, dass das alles keine Zufälle sind, dass im Hintergrund Steuerungsmechanismen in Gang sind, die der staatlich finanzierten Frauenszene weiterhin ihre Machtpfründe sichern.

Zu PAS meinen Sie, in üblicher mütter-lobbyistischer Praxis nur sagen zu müssen, dass es sich hierbei um eine umstrittene Theorie handelt. Mir ist gleich, wie man diese Erscheinung nennt und ob eine Vokabel und die dahinter stehende Theorie in zweifelhaften und von Machtinteressen bestimmten "Fachkreisen" umstritten ist. Ich stelle nur fest, dass meine beiden Töchter nach jahrelanger Konstanz in der Beziehung zu mir jeweils innerhalb nur weniger Tage gehirnwäschemäßig umgepolt wurden und dass es dafür keine andere Begründung gibt, als eine massive Indoktrination der Mutter, die objektiv einen Missbrauch des Kindes darstellt. Damit hat sich diese Mutter schuldig gemacht, wird aber weiter von den dafür zuständigen Ämtern hofiert und bedient. Wie Sie das nun nennen, spielt keine Rolle. Ich kenne keine andere Vokabel als PAS. Und diese beschreibt sehr detailliert, was in meinem persönlichen Fall real abläuft. Sie können nun PAS leugnen. Damit sind aber die verabscheuungswürdige Tat der Mutter und die daraus resultierenden Fakten nicht aus der Welt geschafft. Wenn ich nun feststelle, dass genau die selben Abläufe nicht nur mich und meine Töchter betreffen, sondern viele Väter und deren Kinder, dann muss erlaubt sein, Parallelen festzustellen und zu beschreiben.

Meine Position ist nicht die eines Väterrechte-Funktionärs, der vom Verhandlungstisch aus argumentiert. Ich mache reale Erfahrungen, die natürlich auch Folge eines geschärften Bewusstseins sind:

  • Als nicht verheirateter Vater von zwei Töchtern, der mit der Mutter 17 Jahre lang ehegleich zusammen gelebt hat - also weit weg vom Argument "Karnevalsprinz", das im BVerfG-Verfahren zitiert wurde - habe ich alle Auswirkungen unserer Familienrechtswirklichkeit erfahren und weiß, wovon ich rede.
  • Als Gründer und Sprecher des Väteraufbruch Karlsruhe und als Verwalter der zentralen Fallsammlung des VAfK habe ich gebündelte Rechtsrealität auf der Festplatte und im Bewusstsein. Und dazu gehört auch die Spalte "Entfernungs-Papa", in der in 100er-Kilometern die Distanz angegeben ist, die die Mutter - und nur diese - zwischen ihre Kinder und den Vater gelegt hat.
  • Und als Lehrer hatte ich allein in den letzten zwei Woche drei Gespräche mit zwei Schülerinnen und einer Mutter:
    Die erste Schülerin (13) fiel mir auf, weil sie im Unterricht weinte. Ich sprach sie in der Pause an und erfuhr ihre Geschichte: Sie lebt bei der "alleinerziehenden" Mutter, hat dort die Hölle, weil sie in der neuen Beziehung der Mutter nur stört, will zum Vater, der sich aber nur eine Ein-Zimmer-Wohnung leisten kann und bekommt von der Mutter zu hören: "Wenn ich Dich nur schon los hätte!"
    Die Zweite (14) erklärte vor der Klasse, dass sie später einmal alles ganz anders machen würde als ihre Eltern. Ein längeres Pausengespräch brachte eine Horrorstory ans Licht. Sie hat eine phillipinische Mutter, einen deutschen Vater und 3 weitere Geschwister. Die Mutter übt permanent rohe Gewalt gegen alle aus. Der Vater hatte in diesem Zusammenhang schon ein gebrochenes Bein. Die Tochter, die meine Schülerin ist, hat eine Narbe im Gesicht, weil ihre Mutter ihr eine brennende Zigarette neben dem Mundwinkel ausdrückte. Eine ihrer Schwestern fiel in der Schule auf und erzählte einem Lehrer alles. In der Folge holte das Jugendamt die drei Mädchen am letzten Schultag vor den Sommerferien ab und brachte sie in einem Heim unter. Die Krönung: Der Vater, genauso Opfer wie die Kinder, wirft nun den Kindern vor, durch ihren Auszug die Familie zerstört zu haben. Zur Polizei würde er selbst nie gehen, um wenigstens die Illusion einer funktionierenden Familie zu erhalten. Die gewalttätige Mutter macht nichts weiter, als das zu leben, was eine andere philippinische Frau eines unserer Gruppenmitglieder als erlernte Lebensweisheit ebenfalls lebt: face to face, knife to knife.
    Eine Mutter rief mich an, weil die beiden Töchter ihres neuen Mannes, die dieser zu ihren eigenen zwei Töchtern in die neue Patchworkfamilie einbrachte, bei mir im Unterricht sind. Deren leibliche Mutter zahlt natürlich keinen Unterhalt für ihre zwei Töchter, beschwert sich, weil ihr die 4-Zimmer-Wohnung, in der sie mit ihrem neuen Partner lebt, zu klein ist und lässt ihre Töchter spüren, dass sie nichts mehr von ihnen wissen will. Erst kürzlich hat sie in deren Beisein ihre Kinderzimmer ausgeräumt und verkauft. Wenn zahlungspflichtige Väter so reagieren würden wie diese Mutter, wäre ein öffentlichkeitswirksamer Aufschrei der Frauenszene sicher.

Von "neuem Matriarchat" zu sprechen, ist eine Verharmlosung. Wir leben schon längst eine Art von sorgsam bemäntelter feministischer Diktatur:

  • Wenn eine Frauenbeauftragte kostentechnisch wegrationalisiert wird und sie bekommt dafür die Abteilungsleitung - nein, nicht im Mütteramt - im Jugendamt, und wenn sie dann auch noch stolz verkündet, dass sie dort zielgruppenorientiert arbeitet, wird klar, wie die Zusammenhänge funktionieren.
  • Die Spitze des Eisberges im Geflecht der "Frauenförderung" und der Gipfel an Widerlichkeit ist der ungerechtfertigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Mutter gegen den Vater ihres Kindes und die staatlich bezahlte Aufklärerinnen-Szene, die sich darum schart. Ein Karlsruher Urteil erläutert, dass z.B. Psychologinnen von Wildwasser nicht mehr als Zeugen vor Gericht zugelassen werden, weil sie voreingenommen sind. Spektakuläre Prozesse klärten üble Machenschaften dieser Szene auf mit wahren Hetzjagden gegen unschuldig beklagte Männer. Wer schon einmal die Gelegenheit hatte, Explorationsprotokolle von Kleinkindern zu lesen, ist schockiert über die kriminelle Energie und die dreckige Art und Weise, wie hiermit auch Kleinkinder missbraucht werden. Sie erwähnen zwar, dass in der Berliner Studie von Busse et al nur in 3,03% der Sorge- und Umgangsrechtsfälle der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von der Mutter gegen den Vater erhoben wurde, verschweigen aber, dass dieselbe Studie feststellt, dass dieser Vorwurf in nur 3,3% dieser Fälle auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Absicht ist überdeutlich. Ich selbst habe Wildwasser Karlsruhe aufgefordert, ihre Statistik 2002 offen zu legen und die jüngste Gruppe vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs betroffener Mädchen näher zu untergliedern. Sie haben diese Gruppe nämlich absichtlich bis 12 Jahre gewählt. Damit haben sie die Gelegenheit, alle Vorwurfsfälle, die Kleinkinder betreffen, in eine Gruppe einzuordnen mit z.B. einer tatsächlich hinter dem Busch missbrauchten 11-Jährigen. In unserer Gruppe in Karlsruhe repräsentierte Fälle von Missbrauch mit dem Missbrauch sind damit unter den Teppich gekehrt. Wildwasser hat sich geweigert, die nähere Präzisierung vorzunehmen, was auf die Schlüssigkeit meines Vorwurfes schließen lässt.
  • Als Antwort auf die Erkenntnis, dass Männer 6,5 Jahre früher sterben als Frauen und auch rund vier Fünftel aller Suizide ausmachen, wäre es wohl gerechtfertigt gewesen, dieses Phänomen näher zu untersuchen. Man hat auch untersucht: Es gab einen Frauengesundheitsbericht. Damit Frauen mehr als 7 Jahre länger leben? Eine kabarettfähige Posse. Mit dem gebührenden Ernst betrachtet, entsetzt die Ignoranz, mit der unter dem Vorzeichen "Frauenförderung" mit unseren Steuergeldern Politik gemacht wird.
  • Immer mehr Kinder wachsen ohne eine männliche Bezugsperson auf. Unser Familienrecht und besonders die davon abweichende feministisch geprägte Familienrechtspraxis hat inzwischen für mehr Halbwaisen gesorgt, als beide Weltkriege zusammen. Jungs haben die hohe Wahrscheinlichkeit, ohne Vater aufzuwachsen, im Kindergarten nur weibliche Bezugspersonen zu haben, in der Grundschule nur von Lehrerinnen unterrichtet zu werden und damit in die Pubertät zu kommen, ohne je direkten Kontakt zu einer männlichen Beziehungsperson gehabt zu haben. Die negativen Auswirkungen sind in unserer Gesellschaft inzwischen allgegenwärtig.
  • Werbung und Spielfilme, ja selbst Kindersendungen zeigen den Typ neuer Frau: demonstrativ überlegen, offen geldgeil, gewalttätig, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wenn in einer Werbesendung einem Mann ein Blumentopf auf den Kopf fällt, ist das slapstick, ein Brüller. Eine Frau als Opfer dieser Attacke wäre absolut unvorstellbar, werbetechnisch kontraproduktiv. Warum eigentlich?

Also doch Männer als die Prügelknaben einer Gesellschaft, die den feministischen Umbau auf dem Weg zu einer menschlicheren Realität verwirklicht? Wenn das tatsächlich das Ziel wäre, könnte ich mich sogar mit meiner Opferrolle abfinden und würde die Prügel für Generationen privilegierter Männer und geknechteter Frauen irgendwo verstehen. Wir haben inzwischen aber erkannt, dass viele Mythen des Feminismus von den Frauen selbst ad absurdum geführt wurden. Der folgenschwerste ist wohl der Mythos vom Sieg über das Böse durch das Matriarchat. Frauen haben ihre hemmungslose Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt schon längst bewiesen. Und wenn man ihnen ein Familienrecht zur freien Bedienung zuschiebt, machen viele davon skrupellos und egoistisch Gebrauch. Ausübung von Gewalt wird zur Methode und die Belohnung von miesem Verhalten wird geradezu gefordert. Familienrechtsanwälte empfehlen Müttern, jede Kommunikation mit dem Vater ihrer Kinder zu verweigern, um anschließend auf den fehlenden Konsens verweisen zu können, mit dem dann ein alleiniges Sorgerecht der Mutter begründet wird. Unsere Familienrechtspraxis lebt von solchen Perversitäten.

Wo sind die Männerhäuser, in die Väter mit ihren Kindern flüchten können, wenn sie geschlagen werden oder wenn sie einfach nur meinen, sich ohne die Mutter mit ihren Kindern - von der Mutter finanziert - besser verwirklichen zu können? Wo ihnen dann beigebracht wird, wie man(n) die Mutter am wirkungsvollsten ins Abseits stellt und nur noch zahlen lässt? Und wenn man dann die Notwendigkeit der Existenz und der staatlichen Förderung dieser Männerhäuser eben damit begründet?
Wo sind die mindesten Voraussetzungen für einen fairen Vergleich? Gender mainstreaming? Gleichberechtigung? Väter werden nicht diskriminiert?

Ein Vater aus unserer Gruppe ging zur Polizei, nachdem seine Frau wieder in angetrunkenem Zustand zugeschlagen hat. Der Polizeibeamte hörte sich kurz seine Geschichte an und meinte dann, er solle sich doch mal umdrehen. An der Wand hing ein Plakat "Häusliche Gewalt ist männlich". Er fragte ihn, was er eigentlich hier wolle. Ob er nicht lesen könne.
Ein hoher Anteil von häuslicher Gewalt wird heute von "alleinerziehenden" Müttern ausgeübt, die zuerst den Vater von der Erziehung ausgeschlossen haben und danach überfordert fortgesetzt ihre pubertierenden Töchter verprügeln. Aber es ist unfein und politisch nicht korrekt, davon zu reden und damit zu argumentieren. Väter werden nicht diskriminiert?

Sie kritisieren, dass behauptet wird, vielen Müttern gehe es in erster Linie um finanzielle Absicherung. Damit ignorieren Sie ein Grundprinzip in der Interaktion zwischen den Geschlechtern in unserer Gesellschaft. Wenn ich mit SchülerInnen die Kontaktanzeigen in einem beliebigen Wochenendblatt analysiere, müssen wir konstant feststellen, dass Männer vorwiegend die (auch nur sexuelle) Zuwendung suchen und Frauen unverhohlen finanzielle Interessen haben und die Altersversorgung geboten bekommen wollen. Meine Schülerinnen berichten, dass sie es sich regelmäßig leisten können, abends mit leerem Geldbeutel weggehen zu können, um "Spaß zu haben". Wollen Sie im Ernst behaupten, dass Frauen gerade dann anders agieren, wenn Sie Mütter sind? Alle Erfahrung spricht dafür, dass sie sich gerade dann noch mehr auf eine finanzielle Absicherung fixieren und diese pauschal vom Vater erwarten. Dieses Prinzip geht noch weiter. Ich kenne viele Fälle, in denen Mädchen oder Frauen gerade dann schwanger wurden, wenn sie feststellen mussten, dass sie ihren eigenen Erwartungen an sich selbst nicht genügen konnten, z.B. nachdem sie durch eine wichtige Prüfung gefallen waren oder ein vorher laut verkündetes Ziel von existenzieller Bedeutung nicht erreichen konnten. Mutterschaft ist dann oft die rettende Insel, auf der eine Absicherung durch andere gesichert ist. Dass dies fast immer unbewusst geschieht, ändert nichts am Funktionszusammenhang.

Es wird Zeit, endlich auch von den Kindern zu reden, die als zentral Betroffene am wenigsten an Ursachen und Ablauf aktiv beteiligt sind und ausschließlich die Konsequenzen elterlichen Verhaltens zu erleiden haben.

"Kindeswohl" ist die inzwischen pervertierteste Vokabel in der deutschen Rechtslandschaft. Was in anwaltlichen Schreiben schon alles mit dem Mäntelchen "Kindeswohl" getarnt und begründet wurde, ist grauenvoll. Jede Egomanie ist gut genug, mit dem Anstrich "Kindeswohl" zu ethischer Größe umfunktioniert zu werden. Der Anwalt nimmt gerade so lange ernsthaft darauf Rücksicht, bis die Prozesskostenhilfe im Kasten ist. Danach wird die Mutter bedient.

Wer jetzt glaubt, dass der "Väteraufbruch" eine Organisation männlicher Kampfemanzen sei, ist auf dem Holzweg. Es gibt zwar Mütterorganisationen, die die "Einelternfamilie" als das neue Ideal familienpolitischer Vorstellungen propagieren und das Alleinsorgerecht der Mutter als einzig wahre Form elterlicher Rechtsnorm predigen. Väterorganisationen haben im Gegensatz dazu andere Forderungen. Z.B. "Kinder brauchen beide Eltern - auch nach Trennung und Scheidung". So harmlos und einsichtig wie sich das anhört, ist es auch gemeint. Und wir sind uns damit auch einig mit allen Aktoren in der familienrechtspraktischen Interventionsszene. Allerdings nur so lange bis diese erkennen, welche Konsequenzen diese harmlose Aussage praktisch hat. Dann zeigen Mütter plötzlich die Zähne, weil sie fürchten, ihnen könnten die Privilegien abhanden kommen.

Das Recht des Kindes wird in Deutschland immer noch in der Weise gesichert, dass man alle Rechte der Mutter gibt und annimmt, dass dabei schon noch genug fürs Kind übrig bleiben wird.

Unser Familienrecht kann nur einen Weg gehen: Ein Sorge-"Recht" hat allein das Kind. Aus diesem Recht auf Umsorgtwerden leitet sich die Verpflichtung beider Eltern zur Sorge ab - nicht in erster Linie ein Recht! Beide Eltern müssen dabei in die Pflicht genommen werden, mit dem Ziel, die bipolare Elternschaft zu erhalten. Wer dabei die Betreuung nicht erbringen will oder kann, der zahlt eben. Und das kann Mutter wie Vater sein.

Und es muss mit etwas mehr Wahrhaftigkeit öffentlich argumentiert werden. Wenn eine Müttervertreterin in den Medien über die mangelnde Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Väter schimpft und jammert, ist ihr bewusst, dass unterhaltspflichtige Mütter eine noch viel miesere Zahlungsmoral haben. Und obwohl sie das weiß, behauptet sie, das gäbe es nicht. Nachweisbar in Zeitungen, Broschüren und in verschiedenen Sendungen unseres öffentlich rechtlichen Fernsehens. Wenn dieselbe Vertreterin auf die Frage, ob es nicht viele Mütter gäbe, die die Kinder als Waffe im Kampf benutzen, behauptet "Ich kann das verneinen. Das gibt es gar nicht", obwohl ihre Berufserfahrung dagegen spricht, wird deutlich, dass die schamlose Lüge alltägliche Praxis in der Argumentationslinie so mancher Mütter- und Frauen-Lobbyistinnen ist.
Wenn überall Plakate hängen, die propagieren, dass häusliche Gewalt eben nur männlich sei, ist dies eine Irreführung der Öffentlichkeit auf Kosten des Steuerzahlers, mit dessen Geld solche Kampagnen finanziert werden.

Das Problem ist nur, dass unsere rot-grünen Macher in Berlin dort kuschen und selbst gegen die Wand laufen, wo eine Politikerin sagt: Finger weg, das ist Frauensache! Und diese sitzt wie die Glucke auf den erworbenen Privilegien und keine noch so logische Vernunft kann sie zur Anhebung ihres Schwerpunktes bewegen. Wahrhaftigkeit ist nicht angebracht, wenn es um das Gerangel um Pfründe geht.
Zur Zeit bröckelt die feministische Kampffront, weil deren Methoden inzwischen zunehmend als einseitig und doktrinär erkannt werden und sich weibliche Identität spaltet in die, die umso engstirniger weiter wettern und die, die auf eine vernünftige Basis zurück wollen. Im Zug der Finanzknappheit öffentlicher Kassen dienen die massiven Fehlentwicklungen durch die doktrinären Verhärtungen in der Frauenförderungs-Lobby gerne als Begründung für Reduzierung oder Streichung von jahrelang viel zu üppig geflossener Gelder.

Das macht Hoffnung. Die finanzielle Austrocknung der Frauenförderszene ist für den intelligenten Kern der feministischen Bewegung und für gender mainstreaming eine Chance. Vielleicht kann dann vernünftiger argumentiert werden und man (und frau) kann es dann den neuen Vätern recht machen?

Franzjörg Krieg
Seit 9 Jahren entrechteter Trennungsvater
Realschullehrer
Gründer und Sprecher des Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe

06.10.2003

 

 

 

 

 

Nachwuchs

Black-out im Bett

Wie die aussterbenden Deutschen Lust auf Kinder kriegen können

Ist die Gesellschaft tatsächlich schon „weiter“ als die Politik? Manchmal ja – zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, einem aussterbenden Bundesland, wo unter der Schirmherrschaft von Super Illu TV kürzlich ein bemerkenswertes bevölkerungspolitisches Experiment ablief. Die Veranstaltung hieß „Poppen für Meck-Pomm“, das Ziel war die schnelle Steigerung des Babyaufkommens – unter Einsatz von Kerzen, Alkohol und extra angemieteten Hotelzimmern für fortpflanzungswillige Pärchen.

So weit ist die Politik wirklich noch nicht. Aber unsere Nachwuchs-Lage erfordert in der Tat fantasievolle Vorschläge: Die Nettoreproduktionsrate sinkt seit Jahren und ist jetzt bei 1,29 angekommen. 2,1 Kinder pro Elternpaar wären aber nötig, um die Bevölkerungszahl konstant zu halten. In 50 Jahren wird mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung älter sein als 65 Jahre, während in freier Wildbahn nur noch 15 Prozent Kinder und Jugendliche herumlaufen werden.

Dass Deutschland an einem Fortpflanzungs-Blackout leidet, haben alle Parteien erkannt. Die CSU stellte gerade ein hoch kontroverses Konzept für eine „Kinderrente“ vor; sie soll die Altersversorgung von Eltern verbessern und dafür die Kinderlosen mit höheren Beiträgen belasten. In der SPD zeigen die verkrampften Formulierungen, dass man zwar etwas tun möchte, aber in der eigenen Partei immer noch mit Widerstand gegen alles rechnet, was ungute Erinnerungen an den Nazi-Begriff „Bevölkerungspolitik“ weckt.

Falsches Rezept „Familiengeld“

„Deutschland 2010 – Zukunft mit mehr Kindern“ hieß denn auch der sich harmlos gebende Leitantrag zum SPD-Parteitag vergangene Woche. Niemand soll „Mutterkreuz“ schreien können, aber die Deutschen sollen auch nicht aussterben. Es ist gut, dass Familienpolitik ins Zentrum der Debatte rückt. Die Rezepte für mehr Kinder freilich klingen eigentümlich mechanistisch und ökonomistisch: Vor allem die „Opportunitätskosten“, also die Verdienstausfälle der Mütter während der Kindererziehung seien es, die Frauen heute daran hinderten, Kinder zu bekommen. Folglich bekämpft die SPD den neuen Feind mit Plänen für eine umfassende Kinderbetreuung, möglichst von null bis 18 Jahre und rund um die Uhr. Auch die CDU ist für die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, ergänzt um ein „Familiengeld“, das es erschwinglich machen soll, daheim zu bleiben.

Nun müsste man schon ein bisschen wahnsinnig sein, um sich gegen Kinderbetreuung und mehr Geld für Familien zu wehren. Und doch bleibt das nagende Gefühl, dass das Leben so nicht funktioniert. Dass sich Paare nicht vor den Taschenrechner setzen, ihr erstes Kind durchrechnen und dann bedauernd sagen: Es geht nicht Schatz, die Opportunitätskosten sind zu hoch. Die gewichtigere Rolle bei der Entscheidung spielen Lebensstil, aktuelle Karrieresituation, Freundeskreis, Vorbild der Eltern und persönliche Definition des Begriffs „Wochenende“. Der Hauptgrund für die geplante Kinderlosigkeit ist so groß, dass wir ihn offenbar völlig übersehen: Die gesamte Kinderfrage hängt nach wie vor an den Frauen.

Wieso? Nach 30 Jahren ist der Feminismus in Deutschland, aller Jammerrhetorik der Frauenbeauftragten zum Trotz, äußerst erfolgreich gewesen, was Selbstbestimmung und Chancen der Frauen betrifft. Mehr Mädchen als Jungen legen heute das Abitur ab, und das mit besseren Ergebnissen. Frauen studieren ebenso oft und erfolgreich wie Männer, Promotionen und Habilitationen nehmen zu. Die Politik steht den Frauen dank der Quote bis hin zur Kanzlerkandidatur offen. In der Wirtschaft mag es noch die viel zitierte „gläserne Decke“ geben, die den Frauen den Aufstieg nach ganz oben verwehrt, doch deren Sprengung ist nur noch eine Frage der Zeit.

Alles, alles hat sich für die heutige Entscheiderinnen-Generation zwischen 30 und 40 im Vergleich zu deren Müttern geändert: die Spielräume, die Freiheiten, die Anforderungen. Nur die Männer sind gleich geblieben, jedenfalls soweit es um die Pflege des Nachwuchses geht. Es ist kein Zufall, dass jeder demografisch Interessierte jene 44Prozent Akademikerinnen herbeten kann, die kinderlos bleiben, und dass niemand die entsprechende männliche Vergleichszahl kennt. Kinder sind Frauensache, immer noch. Natürlich gibt es dafür biologische Gründe: Bonding spielt sich nun einmal zwischen Mutter und Kind ab, noch werden die Babys nicht aus Flaschen entkorkt. Offensichtlich ahnen aber gerade die gut ausgebildeten Frauen, dass sie zwischen einem Kind, an dem sie hängen, und einer anspruchsvollen Karriere zerrieben werden – und entscheiden sich immer später und immer seltener für das Kind.

Auf den ersten Blick ist das durchaus rational, denn nach allem, was man beobachten kann, teilen Männer die Verantwortung für Kinder nach wie vor nur sehr begrenzt. Haus- und Familienarbeit leisten sie in einem weit geringeren Umfang als ihre Frauen, auch wenn diese voll berufstätig sind. „Elternzeit“ nehmen gerade 2,5 Prozent der Väter. Wohlgemerkt: Es geht bei diesem Thema nicht um kleinliche Rechnereien, vielmehr um ein tiefes Gefühl von Zuständigkeit. Buchstäblich Hunderte von Malen habe sie in der Mittagspause Mütter mit ihren Kindern telefonieren hören, sagt Bundesfamilienministerin Renate Schmidt: Ja, die Suppe steht im Kühlschrank, fang schon mal mit den Vokabeln an, Vorsicht mit dem Herd, wie war es in der Schule? Nie, sagt Schmidt, belausche man solche Telefonate von Männern. Das klingt wie eine kleine Illustration des Problems – aber es ist eine große.

Nachwuchs ist Männersache

Denn versagt hat die Frauenbewegung im Bereich der sexual politics: Die Beziehung zwischen den Geschlechtern hat sich eben nicht wirklich verändert. Die Männer sind keine neuen, weichen, Teilzeit arbeitenden Väter geworden, nur weil die Frauen Karriere machen wollten. Offenbar ist die Vaterrolle ohne den Starauftritt des Ernährers und Versorgers so wenig attraktiv, dass die Männer im Zweifel lieber dankend verzichten. Und die Frauen? Sie schieben das erste Kind bis ultimo hinaus: Weil es im Prinzip jederzeit geht, ist nie der richtige Zeitpunkt. Nur ist es mit Ende 30 nicht nur biologisch schwieriger, schwanger zu werden; Beziehungsanbahnung mit einem Kinderwunsch in den Augen gehört in unseren Zeiten der Unverbindlichkeit zu den fast aussichtslosen Projekten. Und, machen wir uns nichts vor: Frauen verhalten sich auch widersprüchlich. Sie haben zwar ihr berufliches Biografie-Design optimiert, aber ihr Männerbild folgt dem alten, inkonsequenten Muster: Sicher wäre ein Hausmann schön für die rückwärtige Familienarbeit. Aber für das Paarungsverhalten gilt weiterhin, dass die ehrgeizigen Machos ihre sanfteren, bescheideneren Geschlechtskollegen ausstechen.

Wir stehen also vor der bekannten Situation, dass uns ein reflexhafter Ruf nach „der“ Politik nicht weiterhelfen wird. Sie kann Familien allenfalls unterstützen, aber sie setzt sie nicht in die Welt. Der eigentlich politische, der beziehungspolitische Konflikt spielt sich im Privaten ab, zwischen Männern und Frauen. Und was erfordert er? Erstens, dass Frauen ihrer atavistischen Programmierung einen Tritt verpassen und sich ihre Partner besser aussuchen. Und zweitens, dass die Männer den Ernst der Lage begreifen. Nachwuchs ist endgültig auch ihre Angelegenheit. Es geht, knallhart, um Rente, Pflege, Wohlstand – Begriffe, die Männer vielleicht leichter verstehen als Liebe.

 

Mein Leserbrief dazu:

 

01.12.2003

Leserbrief zu

Susanne Gaschke: "Black-out im Bett", Zeit Nr. 49/2003

 

Frau Gaschke ruft nach den Vätern, die vermehrt den bisher mütterlichen Teil der Erziehungsarbeit zuhause übernehmen.

Und sie übersieht, dass es diese Väter gibt und dass diese meist vehement daran gehindert werden, genau das zu tun, was so öffentlichkeitswirksam von ihnen gefordert wird (bewusst oder unbewusst zum Schein?).

Ich selbst wollte beim zweiten Kind den Erziehungsurlaub nehmen, worauf die Mutter meiner Kinder entrüstet meinte, sie sei schließlich die Mutter, das würde ihr zustehen. Oder der Vater, der Erziehungsurlaub nahm, die Kinder erzog und der dann nach der Trennung ohne Kinder und ohne Unterhalt auf der Straße saß, weil Kinder eben doch zur Mutter gehören und er eben dieser Mutter ja nur jahrelang faul auf der Tasche lag. Beate Kriecheldorf erklärt in „Verantwortung – nein, danke!“, wie Frauen das Recht, mit Versorgungsgarantie zu Hause zu bleiben, für sich beanspruchen. Wenn Väter dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, werden sie unisono daran gehindert. Mutterschaft ist immer noch die am besten funktionierende Masche, dem Leistungsdruck in der Gesellschaft effizient und entschuldigt ausweichen zu können. Mit Vaterschaft klappt das nicht.

Und Frau Gaschke hat noch was übersehen:

Nicht nur die Frauen sorgen mit ihrem veränderten Lebenskonzept für weniger Kinder. Immer mehr Männer erkennen, dass unsere Familienrechtspraxis sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu entrechteten Lohnsklaven macht mit dem Recht, ohne ihren Kindern Vater sein zu können, auf Sozialhilfeniveau zu leben. Und sie verweigern sich. Es spricht sich in der Gesellschaft inzwischen rum, was ihnen droht.

 

"Es geht, knallhart, um Rente, Pflege, Wohlstand. Begriffe, die Männer vielleicht leichter verstehen als Liebe." Dieses Zitat aus dem konklusiven Schluss des Artikels möchte ich mit einem anderen Zitat beantworten: "Wenn schon jahrzehntelang Unterhaltszahler, dann wenigstens aus Leidenschaft, und nicht aus Pflichterfüllung!"

 

 

 

 

 

Veranstaltungen

 

- Informationsveranstaltung zum Gewaltschutzgesetz am 08.10.2002, Karlsruhe

- Herbsttagung der IDFAG am 18.10.2002, Karlsruhe

- Fachtagung zu "Häusliche Gewalt und Umgang" am 13.11.2002, Karlsruhe

 

Protokoll zur Infoveranstaltung im Jubez am 08.10.2002 über

Das Gewaltschutzgesetz

Referent: Familienrichter und Vorsitzender Richter des AG Durlach, Herr Walter Kuchta

Organisation: Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe

 

Die Zuhörerschaft bestand aus etwa 30 Personen, rund 20 Frauen und 10 Männer, davon 4 von uns.
Eingeladen hatte  die Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe, die in ihrer Einleitung von der allein gewaltvermeidenden Funktion der Frauenhäuser und den männlichen Tätern gesprochen hat. Der referierende Familienrichter Kuchta und Vorsitzende des Amtsgerichtes in Durlach, hat sehr sachlich und im Bemühen um eine geschlechtsneutrale Darstellung die rechtsrelevanten Fakten um das Gewaltschutzgesetz erläutert.
In der darauf folgenden Diskussion konnten wir sehr schnell zur Sache kommen. Ich habe mich als Repräsentant des VAfK vorgestellt und zunächst erläutert, dass die Ergebnisse aller wissenschaftlichen Studien zum Thema und Ergebnisse z.B. auch aus Berlin nicht in das Karlsruher Bild passen würden, das von 277 ausschließlich männlichen Tätern ausgeht und Frauen grundsätzlich als die Opfer darstellt. Die versammelten weiblichen Kader an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten empfanden das zunächst natürlich als Angriff, was ich später relativieren konnte. Ich will keine Gegenposition zur feministisch ideologischen Darstellung, sondern die notwendige Ergänzung zu dieser einseitigen Sichtweise der Problematik.
Karlsruhe ist geprägt von der ausschließlichen Formulierung einseitig weiblicher Positionen. Zitate aus Schriften, die immerhin aus Steuergeldern finanziert wurden:

"Die Polizei kann gewalttätige Männer aus der Wohnung verweisen"
Die öffentlich finanzierte Projektgruppe "Häusliche Gewalt" geht in Karlsruhe ausschließlich vom "Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich" aus.
"Er sieht rot, sie sieht schwarz"
"Die blauen Augen hat sie vom Vater"

Bei solchen – auch offen polemischen - einseitigen Positionen wundert natürlich, wenn es ein Mann wagt, gegen den Strich zu bürsten. Ich konnte durch die Erwähnung vieler Fakten und Untersuchungen einen Bezug zur gesellschaftlichen Realität schaffen und erntete nicht nur Gegenwind. Der Frauenbeauftragten des Landratsamtes konnte ich meinen noch am selben Nachmittag erarbeiteten Ergänzungsentwurf zum offiziellen Flyer der Frauenbeauftragten aushändigen und habe um ihre Stellungsnahme gebeten, die sie mir demnächst zukommen lassen will. Es gab auch Gelegenheit, ergänzende Fakten zu nennen, z.B.:

-          Frauenhäuser als Macht- und Gewaltmittel im Arsenal der sorgerechtsvorenthaltenden und umgangskoykottierenden Mütter

-          Alleinerziehende Mütter, die zunächst den Vater entsorgt hatten, um danach überfordert ihre pubertierenden Töchter zu prügeln (was ich in 25 Jahren Verbindungslehrertätigkeit kennen lernen konnte)

-          Die subtilen Gewaltmittel der Frauen in Beziehungen, die gesellschaftlich nicht als Gewalt erkannt werden

Mit dieser Korrektur der offiziellen Sichtweise war auch der hauptsächliche und spannendere Teil der Diskussion befasst. Nur wenige Wortmeldungen befassten sich mit praktischeren Fragestellungen.

Im Anschluss an die Veranstaltung gab es viele Gespräche, die erkennen ließen, dass unsere Position schon erfasst wird, auch die Fakten allen klar sind, nur ist ihre Darstellung eben noch nicht gängig und opportun. Es ist unsere Aufgabe, hier massiv zu wirken. Die Frauenbeauftragten werden unsere Probleme natürlich nicht lösen. Das müssen wir selbst tun - und müssen dafür eben auch öffentliche Förderung anmahnen.

 

 

 

Beitrag des VAfK, Kreisgruppe Karlsruhe
zur Podiumsdiskussion bei der Tagung der
Interdisziplinären Facharbeitsgemeinschaft für Trennung und Scheidung
am 18.10.2002 im Caritas-Waldheim, Karlsruhe,
vertreten durch Franzjörg Krieg

 

Väter leiden unter Trennung und Scheidung so sehr wie Kinder und Mütter. In diesem Zusammenhang gibt es – psychologisch gesehen - entweder nur Gewinner oder nur Verlierer. Dass Väter von Trennung und Scheidung - in viel höherem Maß, als im öffentlichen Bewusstsein verankert – betroffen sind, zeigen viele Studien, wie z.B. die neue und noch laufende „Väterstudie“ von Prof. Amendt, Uni Bremen. Er zeigt auf, dass viele Väter an der ihnen von Mutter und mütterorientierten Institutionen vordiktierten Situation leiden, in vielen Fällen psychisch krank werden oder auch zerbrechen, wie die erschreckend hohe Selbstmordrate entrechteter Väter zeigt.

Väter bräuchten dringend Beratung und Hilfe.

 

Es gibt ein umfangreiches Beratungsangebot öffentlicher und privater Organisationen. Sie alle stellen fest, dass Väter dieses Angebot selten wahrnehmen. Was sind die Gründe?

Zunächst wäre da wohl auch eine „Beratungsresistenz“ von Männern festzustellen, von denen in der Gesellschaft schulterklopfend erwartet wird, dass sie „ihren Mann stehen“ und Probleme dieser Art wegstecken könnten. Sie müssen weiterhin produktiv sein und für Frau und Kinder „anschaffen“, was die Zuweisungen von Unterhaltsforderungen mit Nachdruck belegen. Ein „einsamer-Wolf-Effekt“ trifft sicher die Situation so mancher Väter, die ihre Überforderung nicht zugeben können und vor dem Eingeständnis der Überforderung eher zerbrechen.

Eine unserer Ansicht nach entscheidendere Komponente stellt allerdings der Charakter der Beratung in ihrer bestehenden Form dar.

Beratung ist eingebettet in ein System der Familienrechtspraxis und des institutionalisierten Umgangs mit Trennung und Scheidung. Dieses System hinterlässt in der Mehrheit entrechtete und missachtete Väter, die für Jahre oder Jahrzehnte für ihre Kinder und eventuell für die Mutter (von der sie verachtet werden) zu arbeiten und zu zahlen haben, wofür ihnen ihre Kinder oft dauerhaft entzogen werden. Alle Institutionen unterstützen in erschreckendem Maß und Perfektion diese Mechanismen und können sich gegen Mütter, die erkanntermaßen schädigend handeln, nicht durchsetzen. Wo sollen Väter in einem solchen System das Vertrauen hernehmen, das einer Entscheidung für Beratung zugrunde liegen muss?

Männer, die sich trotzdem beraten lassen wollen, erfahren zunächst oft, dass sie nicht beraten werden:

-          das Jugendamt berät Väter oft nicht, sondern verweist auf einen Rechtsanwalt

-          es gibt viele Beispiele, wo Vätern gesagt wird, dass alle Termine auf lange Zeit von zu beratenden Müttern belegt sind oder dass sie nur eine Chance hätten, wenn sie die Mutter ihrer Kinder zu einem gemeinsamen Termin mitbringen könnten. Diese jedoch verweigert eine gemeinsame Beratung, weil sie fürchtet, dass ihre Position hinterfragt werden könnte.

Falls es zu einer Beratung kommt, erfahren Väter oft, dass ihnen grundsätzlich Misstrauen entgegengebracht wird. Väter werden nicht ernst genommen, ihre Befindlichkeit wird nicht aufgenommen, in vielen Fällen werden alle ihre Äußerungen zu ihren Ungunsten interpretiert, weil die Prämisse mütterzentriert ist und alles als störend empfunden wird, was das Dogma der allein erziehenden Mutter aus deren Sicht untergraben könnte.

Beratung muss kompromisslos kindzentriert sein. Väter und Mütter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide müssen im Interesse des Kindes in die Pflicht genommen werden – aber nicht nach dem Motto: Mutter erzieht, Vater zahlt.

Beratung muss geschlechtsspezifisch differenzierende Methoden berücksichtigen. Männer drücken ihre Betroffenheit oder Überforderung anders aus als Frauen. Wenn das Verhalten von Frauen in der Beratung als Norm definiert wird und Männer in ihrer anderen Verhaltensweise danach bewertet werden, geht das an den Bedürfnissen der zu beratenden Klientel Männer vorbei.

Männer sind – in der Sprache der industriellen Marktwirtschaft – für Beratung ein neuer Markt. Wir können die Bedürfnisse dieses neuen Marktsegments beschreiben, um das Produkt „Beratung“ einer Optimierung zuzuführen.

Beratung muss neue Wege gehen. Paarberatung zeigt in seltenen Fällen geglückter Mediation Erfolge. Oft wird sie von einem Teil boykottiert oder fährt sich in der emotionalen Verstrickung fest. Heterosexuell zusammengesetzte Gruppen ohne Paarbindung sind z.B. nicht in dieser Gefahr, eröffnen Möglichkeiten des Verständnisses der anderen Seite und wurden von Männern aus unserem Kreis schon als sehr hilfreich erfahren.

Ich möchte nachdrücklich dafür appellieren, bestehende Strukturen zu überdenken, Väter als Beratung benötigende und beratungswürdige Klientel ernst zu nehmen und in ihrer Befindlichkeit zu erkennen.

 

 

 

 

 

Häusliche Gewalt und Umgang

Entwicklung von Standards für Umgangsregelungen mit Kindern

Fachtagung in Karlsruhe am 13. November 2002

13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Saal der Psychologischen Beratungsstelle

 

Erfahrungsbericht

 

 

Die Leiterin des Karlsruher Kinderbüros Frau Dr. Susanne Heynen begrüßte heute Nachmittag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung im Saal der neugestalteten Räume der psychologischen Beratungsstelle in der Otto-Sachs-Straße. Die Veranstaltung war so gut besucht, dass Interessenten wegen Überbelegung abgewiesen werden mussten.

In welche Richtung die Fähnchen wehen, machten die Vorgaben klar:

  • Auf jedem Stuhl lag die Broschüre „Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt – Handlungsleitlinien“ der Berliner BIG. Darin wird zwar festgestellt, dass Gewaltformen auch sind: Permanente Beschimpfungen und Erniedrigungen, Kinder als Druckmittel einsetzen, Drohungen wie z.B. die Kinder wegzunehmen, etc., aber allein im Zusammenhang mit der Feststellung, dass die Gewaltausübenden ausschließlich Männer sind. Zitat: „Gewalt gegen die Mutter ist eine Form der Gewalt gegen das Kind“. An keiner Stelle des Heftes eine ähnliche Bewertung von Gewaltaktionen einer Mutter gegen den Vater.
  • Das einleitende Hauptreferat „Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt“ hielt Prof. Dr. Ludwig Salgo. Ich muss darauf im Folgenden besonders eingehen. Obwohl ich durch sein Auftreten bei der PFAD-Tagung in Rastatt vorinformiert war und wusste, was ich zu erwarten hatte, war ich zunächst von der emotionalen, tendenziösen, väterfeindlichen Botschaft seiner Ausführungen verblüfft und verärgert, beruhigte mich aber schnell, als ich feststellen musste, dass eine solche Art der Darstellung einfach nicht das wissenschaftliche Format hat, um ernsthaft darauf zu reagieren.

Schade ist, dass die Durchführung einer solchen Tagung für Fachkräfte aus den Beratungsstellen, Jugendämtern, Sozialen Diensten, für Rechtsanwälte und Richter schon von der Planung und Organisation her so entschieden tendenziös ausgerichtet ist. Damit fehlt das ernsthafte Format, das einem solchen Thema angemessen wäre.

Den weniger erfahrenen SozialarbeiterInnen im Auditorium dieses Angebotspaket als der Weisheit letzter Schluss anzubieten, ist fahrlässig unverantwortlich und wirft ein schlechtes Licht auf die Fortbildungsarbeit in der ansonsten etwas offeneren Karlsruher Familienrechtsszene.

 

Referat von Prof. Dr. Salgo

Herr Salgo verwies zunächst in einem Schnelldurchgang auf die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, was so zügig und oberflächlich ausfiel, dass das Publikum zum ersten Mal zum Lachen gereizt wurde. Die Oberflächlichkeit zeigte sich darin, dass zwar die UN-Kinderrechte als Grundlage genannt wurden – allerdings ohne den Hinweis, dass eben diese Rechte des Kindes in Deutschland nicht voll anerkannt sind. Oder auch darin, dass in manchen Gesetzen zwar hehre Ziele genannt sind, die aber in der Familienrechtspraxis nicht mehr zu erkennen sind.

Um das Problemfeld aufzuzeigen, listete der Referent eine Vielzahl von gruseligen Mordfällen aus England und schließlich auch aus Deutschland auf – alles Morde von Vätern an ihren Kindern. Ein Fall wurde von ihm mehrfach im Verlauf des Vortrages erwähnt: Bei einem Gerichtstermin bezüglich Umgang nach Gewalt stürmte das Kind auf den Vater und zu und fiel ihm um den Hals, worauf die Richterin die Akte schloss und Umgang anordnete. In der Folge ermordete der Vater das Kind. Die Frage war nicht: Warum führt unsere Familienrechtspraxis gerade bei gewaltbereiten Vätern zum „Ausrasten“? Es ging dem Referenten ausschließlich um die Botschaft: Vorsicht mit Umgang bei Vorliegen von häuslicher Gewalt – diese Entscheidung ist lebensbedrohend.

Ich hätte bei entsprechender Gelegenheit Herrn Salgo überzeugende Gegenbeispiele aus der heutigen Presse entgegen halten können: Heute beginnt der Prozess gegen die Mutter aus Herrenalb (bei uns „um die Ecke“), die ihr 6 Monate altes Kind zuhause allein zurück ließ, während sie mit einem aus dem Internet gefischten Lover eine Woche bei diesem in Alpirsbach verbrachte. Das Kind verhungerte. In einem zweiten Fall brachte ein Paar 2 junge Mädchen bestialisch um. Die Frau zeigte schon gegen Ende ihrer Ehe auffällige Tendenzen in Richtung Sex und Gewalt, worauf die Ehe zerbrach. Sie bekam trotzdem das Sorgerecht. Die Tochter wohnte bei ihr. Die Mutter suchte sich einen zu ihrer Neigung passenden Partner, mit dem sie zusammen wohnte. Als die beiden Morde passierten, war die Tochter nicht zuhause. Abends, während die Tochter wieder zurück kam und zu Bett ging, lagen die beiden Leichen im Schlafzimmer ihrer Mutter und wurden in der Nacht von Ihr und ihrem Partner weggebracht. Jetzt macht die Mutter auf „dumme Frau, die nur mitmachte, weil er es so wollte“. Ihr Ex-Mann weiß allerdings eine andere Wahrheit zu berichten und entlarvt diese Darstellung als Masche, sich vor der Verantwortung zu drücken. Man darf gespannt sein auf den Prozess.

Die Taktik des Referenten überzeugte in der Funktionsweise von gefilterter Beispielauswahl.

Herr Salgo stellte dar, dass bei der Ausarbeitung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes die Variante „Vorliegen von häuslicher Gewalt“ nicht berücksichtigt wurde. Erst jetzt, nach den Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz, würde man auf das entsprechende Problem aufmerksam und es zeige sich die Notwendigkeit der Rücknahme liberaler Reformkonzepte.

Die ersten Lacher der versammelten Frauen als Reaktion polemischer Äußerungen Herrn Salgos kamen nach seiner Feststellung, was denn die Formulierungen der „Wohlverhaltensklausel“ des § 1684 oder die Forderung der Trennung von Paar-Ebene und Eltern-Ebene sollen, wenn der Vater gegen Mutter oder Kinder Gewalt ausübt.

Der Referent hat den Eindruck, dass das Kind „außen vor“ bleibt, wenn nun plötzlich alle Umgang haben wollen: der Vater, die Oma, der Opa, etc...

PAS sei eine aus Kalifornien herüber geschwappte, wissenschaftlich nicht fundierte Theorie, eher als „popular junk“ zu qualifizieren, die von Männern als Waffe gegen die Mutter benutzt werde und ein amerikanisches Syndrom-Syndrom ausgelöst hätte.

In Folge der Umgangseuphorie der Kindschaftsrechtsreform würden Mittel in Höhe von Millionen „in Euro“ (mahnender Zeigefinger) für begleiteten Umgang ausgegeben werden, was im Hinblick auf die Gewaltproblematik nicht einzusehen wäre.

Männer dürften zwar nicht weinen, wenn aber am Vatertag Männer mit leeren Kinderwagen durchs Brandenburger Tor zögen, wäre sofort die Presse mit dabei (Gelächter der Damenszene).

„Die Behauptung, dass es genau so viel Gewalt von weiblicher Seite wie von Männern gäbe, können wir getrost vergessen.“

Kinder würden in Sachen Umgang durch die Beratungsszene und die Gerichte einer Gehirnwäsche unterzogen werden: „Willst Du, dass Dein Papa traurig ist?“ „Wenn ein Kind sich weigert, dann kommt die unselige PAS-Diskussion und der sorgeberechtigte Elternteil trägt die Schuld.“ In der Folge würden dann Kinder gegen ihren Willen zum Umgang gezwungen. „Der forcierte Umgang ist ein Bärendienst.“

Eine Frau hätte im Rückblick auf ihre Kindheit geäußert: „Ich hatte keine Freunde, weil ich am Wochenende immer zum Papa musste!“

Neben dieser nicht nur versteckten, sondern offen aggressiv emotionalen Polemik kamen aber auch einige interessante Hinweise:

-          Nach dem SGB VIII, § 16, Abs 1, S.3, sollen die Jugendämter Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Dies müsse eingefordert werden.

-          Für sozial schwache Väter gibt es die Möglichkeit, beim Sozialamt finanzielle Hilfe für Umgang – auch für Ferienaufenthalte! – anzufordern, eine Möglichkeit, die noch zu selten genutzt würde.

-          Umgang müsse flexibler geregelt werden, da starre Regelungen bei einem sich ständig verändernden Gegenstand eben nur kurzlebig seien.

-          Information für Kinder ist wichtig. Hier müsse ein Konzept her, das mit entsprechenden Unterrichtsthemen in der Schule ansetzen müsse.

Bei er anschließenden mehr Fragestunde als Diskussion hielt ich mich zurück, weil klar war, dass eine ernsthafte Diskussion nicht möglich sein würde. Zum Abschluss meldete ich mich mit einem Vorfall, wo eine Schülerin zur mir als dem Vertrauenslehrer gekommen war und mir erzählte, dass sie von ihrer allein sorgeberechtigten Mutter wiederholt verprügelt würde und ich fragte, wie ich mich verhalten solle. Natürlich passte die Frage nicht in sein Konzept. Er versuchte nur kurz auszuweichen (man müsse da fragen, warum die Mutter prügelt) – ging dann aber dann doch zügig so weit, dass er bis zur Sorgerechtsänderung plädierte.

Nach einer Pause teilte sich das Auditorium in fünf Gruppen, die jeweils ein Thema behandelten.

AG 1: Fallerfassung (Leitung Sozialer Dienst, SkF und KSB)

AG 2: Entscheidung über elterlichen Umgang und Sorge, richterlicher Gestaltungsspielraum (Richter und Rechtsanwältin)

AG 3: Gestaltung des Umgangs und Unterstützung der Beteiligten (Frauenhaus und SkF)

AG 4: Wie können Kinder angemessen beteiligt werden? (Kinderbüro)

AG 5: Wider das Vergessen? (Wildwasser und AllerleiRauh)

Wenn man die Liste der Gruppenleitungen betrachtet, ist klar, dass mir zur Schonung meines Adrenalinspiegels nur wenige Gruppen blieben, für die ich mich entscheiden konnte. Meine Wahl fiel schon bei der Anmeldung auf die Gruppe 2.

Ergebnis:

Umgang bei Vorliegen von Gewalt

1. Begrenzter Umgangsausschluss

- als Voraussetzung für alle weiteren Schritte: Übernahme des Täters für Verantwortung. Wer seine Schuld leugnet oder verharmlost, darf nicht damit rechnen, dass er im Umgang weiter kommt. (Was heißt das bei Vorlage eines bloßen behaupteten Gewaltvorwurfs?)

2. Beratungsauflage für den Täter und Rückmeldung ans Gericht

3. Betreuter Umgang (begrenzt oder unbegrenzt)

4. Unbetreuter Umgang

Neben diesen für mich nicht neuen Ergebnissen gab es auch interessante Hinweise:

-          Nach § 1696 wäre jederzeit eine Abänderung des Umgangs möglich, wobei (im Fall des Nichtvorliegens von Gewalt) Ausweitung und eine flexiblere Handhabung die Zielrichtung wäre.

-          Im Amtsgericht Karlsruhe-Durlach musste noch keine einzige Entscheidung gefällt werden im Zusammenhang von Umgang und Gewalt

-          Eine Psychologin berichtete über einen Fall aus ihrer Praxis: Ein Mädchen wurde sexuell missbraucht – von ihrer Mutter. Die Tochter kam zum Vater, der das alleinige Sorgerecht erhielt und der jetzt bereit ist - privat den betreuten Umgang für die Mutter zu bezahlen!! Man stelle sich das im umgekehrten Fall vor – weiß jemand von einem einzigen Fall zu berichten?

Nach der Vorstellung der Ergebnisse im Plenum endete die Tagung planmäßig gegen 18 Uhr.

Außer der Fachinformation und einem weiteren Einblick in die Szene lag der Wert der Teilnahme für mich darin, wieder „Flagge zeigen“ zu können, manchen Personen zu vermitteln, dass sie mit einer kritischen Begleitung ihrer Aktionen und Äußerungen rechnen müssen und in den vielen Gesprächen und Kontaktaufnahmen am Rand der Tagung.

Franzjörg Krieg
VAfK Karlsruhe

 

 

Unter dem Titel

„Kinder mit einbeziehen – Umgangsrecht: Neues Mittel nach Partnergewalt“

erschien in der Karlsruher „Stadt-Zeitung“ vom 22.11.2002 ein Bericht über die Karlsruher Fachtagung „Häusliche Gewalt und Umgang“.

Nach einer geschlechtsneutral gehaltenen Einleitung folgt der Passus:

„Da sich Gewalt oft im Vorfeld einer Trennung abspielt und danach meist die Mutter das Sorgerecht hat, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang dem gewalttätigen Vater ein Umgangsrecht eingeräumt werden sollte. Mit drastischen Fällen aus der Praxis, bei denen Väter bei Besuchskontakten ihre Kinder getötet haben, um sich an ihrer Partnerin zu rächen, veranschaulichte Prof. Dr. Ludwig Salgo von der Universität Frankfurt traumatische Auswirkungen des Problems.“

Aus dem Abspann zitiere ich:

„Wichtig ist, dass wir das Kind anhören und beteiligen, bevor wir entscheiden“, resümierte Heynen. (Frau Heynen ist die Leiterin des Karlsruher Kinderbüros, Anm. Fj Krieg)

 

Ich war heute mit einem Vater bei einer Unterredung in einem Karlsruher Jugendamt. Anwesend waren drei Vertreterinnen der Karlsruher Interventionsszene, die Kindesmutter mit Beistand und der Vater mit mir als Beistand.

Der Fall ist heftig: Nach der Trennung des deutschen Vaters von seiner südamerikanischen Partnerin äußerte diese den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der 4-jährigen Tochter durch den Vater, worauf der Umgang ausgesetzt wurde. Inzwischen liegt nach 2 Gutachten das Urteil vor, das bestätigt, dass ein sexueller Missbrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden hat. Es wurde ein begleiteter Umgang angesetzt. Die beiden inzwischen stattgefundenen Termine liefen nicht gut. Vater und Tochter haben sich im Verlauf von eineinhalb Jahren gerade vier Mal kurz getroffen.

Es wurde deutlich, dass hier eine Mutter durch den Falschvorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht nur den Vater einer gnadenlosen Demütigung, Entrechtung, Entwürdigung und Psychoterror ausgesetzt hat, sondern dass sie durch die Explorationen des Kindes und alle Mechanismen in diesem Zusammenhang auch ihre eigene Tochter psychisch geschädigt und für ihre eigenen destruktiven Ziele missbraucht hat. Allein das müsste genügen, ihr das Sorgerecht zu entziehen, nach Vorgaben der Berliner BIG sie der Gewalttätigkeit zu beschuldigen und sie als erziehungsunfähig einzustufen. Weiter aber zeigt sich, dass die Mutter – zumindest bis jetzt – nicht in der Lage ist, einzusehen, dass sie im Interesse ihres eigenen Kindes diesem signalisieren muss, dass der Umgang mit dem Vater ein erstrebenswertes Gut darstellt.

Jetzt besteht die Mutter hartnäckig auf der „Das-Kind-will-nicht“-Variante von Eltern-Kind-Entfremdung. Meint das der/die Autor/in des Berichtes in der Stadtzeitung mit der Einbeziehung des Kindes in die Entscheidung?

Alles wäre Grund genug, den Sorgerechtsentzug schleunigst zu vollziehen. Statt dessen wird von allen Handelnden nimmermüde versucht, eine Täterin sehr vorsichtig an die Möglichkeit einer Änderung ihrer Einstellung heranzuführen. Die Schädigung des Kindes, die von allen erkannt wird, hat Nachrang gegenüber der zu respektierenden Unvernunft der Mutter.

Wer übt hier Gewalt aus? Wenn die „Keine-Gewalt-gegen-Frauen“-Szene ihre Offensiven ernst nehmen wollte, müsste sie für einen sofortigen Sorgerechtsentzug plädieren – oder was wäre in diesem Fall das Pendant zum Platzverweis? Der Vater hätte allen Grund, mit der Tochter in ein Männerhaus zu ziehen und sich in den nächsten Jahren von der Arbeit der Mutter finanzieren zu lassen!

Neben den beiden von mir in meinem Tagungsbericht geschilderten Fällen aus der Tagespresse des Veranstaltungstages ist das mein heute erlebter „drastischer Fall aus der Praxis“. Ich vermisse in allen Darstellungen der Frauenbeauftragten und der anderen Damen der professionellen Interventionsszene diese Anteile von Schuld von Müttern und von Gewalt von Frauen, die sie doch eigentlich täglich erleben und erkennen müssten.

Statt dessen wird gebetsmühlenartig die Glosse vom Täter und dem ewig weiblichen Opfer kolportiert unter Missachtung aller seriösen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der eigenen Erfahrungen im Beratungsalltag.

Die Emanzipation hat erst begonnen.

Solange in Deutschland Gender-mainstreaming mit „Frauenförderung“ übersetzt wird, besteht nachhaltiger Bildungsbedarf.

Franzjörg Krieg

 

 

Interviews

 

RadioReport Recht SÜDWESTRUNDFUNK

Aus der Residenz des Rechts STUDIO  KARLSRUHE

Dienstag, den 19. November 2002, 20.15 Uhr, SWR 1        Recht und Rechtspolitik

 

 

 

Michael Reissenberger: Neue Väter, neuer Streit um’s Sorgerecht. Eine anschauliche Lektion zu Auftrag, Macht und Arbeitsweise des Verfassungsgerichts, bot der heute öffentlich verhandelte Verfassungsstreit zur Rechtsposition nichtehelicher Väter und Kinder. Mit voreiliger Siegerpose grüßte zu Beginn der Verhandlung der beschwerdeführende Vater seinen Anhang im Sitzungssaal.

Vier Jahre hatte er auf diesen Tag hingearbeitet. Am Ende der Verhandlung entlud sich sein Leid. Es ist nicht schön, als nichtehelicher Vater, ohne Rechte vor Richtern zu stehen, nicht schön, dass mein nichtehelich geborener Sohn nicht dieselben Rechte hat wie ehelich geborene Kinder.

 

Und auch die Richter gaben ihre Zweifel an der derzeitigen Regel zu erkennen, dass es derzeit allein die Mütter nichtehelicher Kinder in der Hand haben, ob den Vätern das Sorgerecht zugestanden wird. Die Verweigerung der Mutter ist manchmal verständliche Reaktion auf pflichtvergessenes Verhalten des Erzeugers. Manchmal auch schlicht das obskure Resultat finanzieller Überlegungen, weil die Mutter, um Sozialhilfe zu erlangen, den Namen des sonst zahlungspflichtigen Vaters verschweigt. Oftmals wird aber das Veto gegen das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auch als Machtmittel eingesetzt, wenn länger dauernde Partnerschaften auseinander platzen.

Susanne Lohse lernte den Blickwinkel der getroffenen Männer zu verstehen.

 

Susanne Lohse: Die Beziehung hielt 17 Jahre. Dann trennten sich die Wege von Franzjörg Krieg und seiner Partnerin. Die beiden haben zusammen zwei Töchter, damals 12 und 3 Jahre alt.

 

Franzjörg Krieg: Es gab zwei Phasen von Umgangsboykott, eine Phase von sechs Monaten und eine Phase von zehn Monaten, wo ich also beide Kinder überhaupt nicht sah. Das ist deshalb auch besonders schlimm, weil ich im übernächsten Haus wohne, das heißt ich war eigentlich sehr nahe und trotzdem war ich so weit weg, wie ich nicht weiter weg sein kann. Es gab keine Chance, die Kinder zu sehen. Und die Kinder haben das natürlich auch mitgespielt, es blieb ihnen gar nichts anderes übrig. Sie mussten ja mit der Mutter, bei der sie wohnen, auch solidarisch sein.

 

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg ist kein Einzelfall. Das bestätigt Ernst-Günter Herlan vom Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Umgangsboykott ist ein häufig verwendetes Mittel, um den anderen zu demütigen.

 

Ernst-Günter Herlan: Es drückt sich die unbewältigte gemeinsame Vergangenheit aus, die Enttäuschung, was man dann auf das gemeinsame Kind überträgt. Mit der Folge, dass die Kinder als Machtmittel benutzt werden, um den anderen Elternteil gefügig zu machen oder vom Umgang auszuschließen.

 

Susanne Lohse: Seit der Reform des Kindschaftsrechtes 1998 steht ihnen zwar ein Umgangsrecht zu. Die Mutter des Kindes, bei der das Kind in der Regel lebt, kann aber jederzeit ihr Veto einlegen. Franzjörg Krieg:

 

Franzjörg Krieg: Ich habe dringend Hilfe für die Kinder gebraucht. Die Kinder waren so oft und so lange alleine, dass da dringend etwas hätte gemacht werden müssen. Aber selbst das Jugendamt hat zu mir gesagt, wir haben mit der Mutter gesprochen, die Mutter wünscht keine Änderung. Und damit war die Sache erledigt.

 

Susanne Lohse: Die Trennung von den Kindern kommt Väter hart an. Michael Drescher von der Ehe- und Familienberatungsstelle Karlsruhe hat einen Mann in seiner Trauer begleitet, der von seiner Lebensgefährtin vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

 

Michael Drescher: Da habe ich also einen wirklich fast gebrochenen Mann erlebt. Da ist die Mutter eben mit drei Kindern ins Ausland verzogen. Er hat natürlich hinfahren können, aber es waren mehrere tausend Kilometer. Und das war eben nur gelegentlich möglich, da wirklich den Kontakt zu den Kindern zu halten.

 

Susanne Lohse: Schmerz und Trauer sind bei Männern und Frauen nach einer Trennung zwar gleichermaßen da, ganz anders aber ist ihr Umgang mit den starken Gefühlen. Noch einmal Ernst-Günter Herlan:

 

Ernst-Günter Herlan: In der Regel erlebe ich die Väter ein Stück weit hilflos und verunsichert. Grundsätzlich ist es so, dass Mütter sich kämpferischer zeigen und die Väter schneller resignieren und es auf sich beruhen lassen.

 

Susanne Lohse: Ohne seine Tochter hätte wohl auch Franzjörg Krieg keinen Kontakt zu seinem Kind mehr. Das Kind behielt die Telefonnummer des Vaters über ein Jahr lang im Gedächtnis, um sie dann in seiner Not anzuwählen.

 

Franzjörg Krieg: Es war damals so, dass die Mutter morgens aus dem Haus musste mit der größeren Tochter, dass die Kleine sich nicht bemüht hat, etwas zu langsam war. Und dann hat die Mutter mit der älteren Tochter die Kleine im Haus eingeschlossen. Und beide sind weg. Und dann hat sie mich weinend angerufen. Und hat gesagt, Papa, ich habe Angst alleine, kannst du mir helfen?

 

Susanne Lohse: Die Beziehung zu der heute Neun-jährigen ist wieder intakt. Nicht so die zur älteren Tochter. Vater und Tochter sind Fremde geworden im Laufe der Jahre. Früher war das anders, erinnert sich Franzjörg Krieg.

 

Franzjörg Krieg: Ich war sehr gerne Vater. Ich war kein junger Vater. Wir waren beide schon über 30. Wir wussten genau, was wir wollten. Als Lehrer war ich auch sehr oft da. Unsere Freizeitaktivitäten, auch im Urlaub, das war alles gemeinsam. Und ich hatte die Gelegenheit, auch wirklich Vater sein zu können, mich aktiv als Vater einbringen zu können.

 

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg gehört zu einer Männer-Generation, die ihre Lebenserfüllung nicht allein in der Arbeit und im Geldverdienen sieht.

 

Franzjörg Krieg: Ich hatte eventuell gehofft, dass bei der zweiten Tochter es möglich sein könnte, dass ich zu Hause bleiben kann und Hausmann sein kann. Die Mutter hat aber ganz klar gesagt, ich bin die Mutter und das ist mein Recht. Ich werde auch bei der zweiten Tochter zu Hause bleiben. Das heißt, es war nicht so, dass ich die Vaterrolle auch als Hausmann nicht leben wollte, sondern dass mir die Chance gar nicht gegeben wurde, sie leben zu können.

 

Susanne Lohse: Verlierer einer Trennung sind immer auch die Kinder. Im Rahmen der staatlichen Beistandschaft vertreten Jugendämter die Interessen der Kinder, soweit dies von einem Elternteil gewünscht wird. So weiß Stadtamtsrat Ernst-Günther Herlan, dass Kinder oft nur Spielball sind im Machtkampf der elterlichen Streitigkeiten.

 

Ernst-Günther Herlan: Diese schwelen weiter, meist ein Leben lang und werden, da man keinen unmittelbaren Zugriff auf den anderen Partner hat, häufig über die Kinder ausgetragen. Das heißt, das Kind ist beeinflusst und befindet sich in der Regel in einem Loyalitätskonflikt. Will natürlich den Elternteil, bei dem es verbleibt, nicht auch noch verlieren.

 

Susanne Lohse: Manchmal gibt es Auswege: eine Vereinbarung der Eltern im Zuge einer Mediation, das ist der Idealfall. Oder ein betreuter Umgang des Vaters mit dem Kind. Das heißt, sie treffen sich im Beisein eines Dritten, den der Kinderschutzbund schickt. Für arglose Väter, denen Böses unterstellt wird, ist das die Schikane schlechthin. Franzjörg Krieg:

 

Franzjörg Krieg: Wenn eine Mutter ein Kind genommen bekommt, steht es morgen in der Bildzeitung und eine ganze Nation weint mit. Wenn 100.000 Väter Kinder genommen bekommen und dafür dass sie die Kinder genommen bekommen, auch noch zahlen müssen, dann ist es einfach ein Normalfall, es interessiert niemanden.

 

Susanne Lohse: Für die Rechte unverheirateter Väter setzt sich der Verein „Väteraufbruch“ ein. 60 Ortsvereine gibt es bundesweit, vertreten auch im Internet unter der Adresse „Väteraufbruch für Kinder.de“. Ziel des Vereins ist die rechtliche Gleichstellung von Vätern mit und ohne Trauschein. Franzjörg Krieg:

 

Franzjörg Krieg: Wir sagen, da Kinder beide Elternteile brauchen, muss es ein gemeinsames Sorgerecht geben für alle Kinder unabhängig von der Bindungsform der Eltern. Und was Umgang angeht, streben wir ein 50:50 Wechselmodell an, das heißt, die Kinder haben genau soviel Umgang zum Vater wie zur Mutter.

 

Susanne Lohse: In der Praxis wird aber auch dieser Vorschlag nur funktionieren, wenn beide Eltern trotz gegenseitiger Kränkungen bereit sind, nach der Trennung Sachfragen gemeinsam zu lösen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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