SCHICKSALE
Am 26.09.2001 ging von mir eine Mitteilung folgenden Inhalts in die E-mail-Runde der organisierten Väter:
Ich möchte Fälle sammeln, die deutlich aufzeigen, dass unser FamilienUNrecht eine entsprechend psychologisch disponierte Gruppe von Müttern geradezu auffordert, ihre niedrigsten Instinkte hemmungslos auszuleben und damit sowohl ihre eigenen Kinder zu missbrauchen und den Vater in menschenverachtender Weise zu benutzen und auszuschalten. Der Staat fordert zu einem solchen Verhalten auf und leistet aktiv Beihilfe bei der Verstümmelung von Kinderseelen. Alle staatlichen Gremien, von den Familiengerichten bis zu den Jugendämtern sind absolut unfähig, diesem Wahnsinn zu begegnen und helfen aus sturer Ignoranz und Bequemlichkeit beim Erhalt dieses absurden status quo, obwohl die Schädigungen unserer Kinder inzwischen eine deutliche Sprache sprechen.
Ich möchte mit einer Fallsammlung den Standardargumenten widersprechen
- Väter wollen
nach einer Trennung eh keinen Kontakt mehr zu den Kindern
(ich behaupte,
viele werden dazu gezwungen, wenn sie Schmerz und Erniedrigung
nicht mehr ertragen können)
- Väter haben eh nur ein Interesse: nicht mehr oder so wenig wie nur möglich zahlen zu müssen
- Mütter müssen
immer und allein die Last der Trennung tragen und müssen deshalb
bedingungslos
geschützt und
unterstützt werden
Ich behaupte
- unser
FamilienUNrecht fordert Mütter dazu auf, Unrecht zu begehen und
bestärkt sie in der Ansicht,
dass dies "ihr gutes Recht" sei - selbst wenn sie
erkennen, dass ihre eigenen Kinder unter den von
ihnen getroffenen Entscheidungen leiden
- Staat, "Rechts"-Anwälte (einer bestimmten Sorte) und "Jugend"-Ämter leisten akitv Hilfe bei der psychischen Misshandlung von Kindern
Ich habe in dieser Sache auch gleich begonnen, noch nicht als offizieller Koordinator des Bundesvereins, sondern als Interessent, der z.B. über seine eigene Homepage die politische Arbeit auf diese Weise aufnehmen möchte. Nachdem klar war, dass keine andere Person mit vergleichbarer Zielsetzung und bundesweit an dieser Sache arbeitet, wurde ich Anfang März als Koordinator bestätigt.
Eine erste bedeutende Zäsur wurde erreicht, als am Freitag, den 07.06.2002 einige Vertreter des VAfK anläßlich der Demo mit Hungerstreik in Berlin ein Treffen mit Herrn Dr. Schomburg vom Bundesjustizministerium hatten, der für das deutsche Familienrecht zuständig ist.
Für dieses Treffen habe ich aus meiner inzwischen strukturiert angelegten Sammlung 110 Fälle aufbereitet (aus E-mail in Word gewandelt, redigiert, formatiert und einheitlich strukturiert) und auf CD-Rom gebrannt.
Bei hunderttausenden betroffener Väter in der BRD ist das natürlich nur ein Anfang. Er hat aber gleich die politische Aufmerksamkeit, die ich mir vorstellte.
Populäre Betroffene unterstützen inzwischen unsere Arbeit und die Präsenz unseres Anliegens in den Medien:
Schicksals-Schlag für Helden von New York
NEW YORK - Der 11. September - ein Datum, das wir nie vergessen. Der Terroranschlag auf das World Trade Center ist am Montag genau sechs Monate her. Ex-Bürgermeister Rudolph Giuliani hatte den Menschen mit seinem unaufhörlichen Einsatz damals Mut gegeben. Jetzt muss der Held von New York dafür privat bitter büßen!
Der 57-jährige verlor im Scheidungs-Krieg mit Noch-Ehefrau Donna Hanover das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Andrew (16) und Caroline (12). Die unfassbare Begründung der Familien-Richterin: Giulianis Einsatz für New York nach dem 11. September habe dem Verhältnis zu den Kindern geschadet!
In Deutschland hat der in Hamburg wohnende Schauspieler Matthieu Carriere ebenfalls Probleme mit dem deutschen Familienrecht, ist damit immer wieder in den Medien vertreten und hat sich unserer Hamburger Gruppe angeschlossen.
Im Folgenden werde ich immer wieder Beispiele aus der Fallsammlung vorstellen und damit Einblicke in die Funktionsweisen der "Trennungsindustrie" bundesdeutscher familienrechtspraktischer Prägung geben.
Alle Fallbeispiele sind anonymisiert. Die Betroffenen
haben die Richtigkeit bestätigt und die Fälle
zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Sie bestätigen meine Thesen und beantworten die Frage nach den
Ursachen der schlimmen Auswirkungen des deutschen
Familien-UN-rechts.
Es ist schnell klar:
Die SCHICKSALE sind nicht nach Zufallsprinzip vom Himmel gefallen -
genau so wenig wie das 1933 mit den Braunen war. In beiden Fällen
steht politische Absicht hinter dem, was sich dann für viele als
Schicksal zeigt.
Für solche politischen Absichten gibt es Verantwortliche.
Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über die Hintergründe zu
informieren und Akzeptanz dafür zu erzeugen, dass die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Außerdem muss es möglich werden, UNrecht und Unmenschlichkeit -
auch im Familienrecht - als solches öffentlich zu
verurteilen.
Auszug aus einem Brief von mir an einen betroffenen Vater:
Schon bei unserem langen Telefongespräch habe ich anklingen lassen, dass ich - hätte ich die Chance gehabt, den Fall zu begleiten - ganz deutlich auf Tendenzverschiebungen hingewirkt hätte. Z.B. hätte ich das Aversionsverhalten des Kindes nicht als Beweis für die schlechte Eignung der Mutter gewertet. Das ist genau das, was wir Väter im üblichen Fall ansonsten den Müttern immer vorwerfen: Dass diese im Sinne von PAS oft ungeplant psychologisch auf das Kind einwirken würden, um das Aversionsverhalten des Kindes zu produzieren. Soches wird Dir natürlich auch in diesem Fall unausgesprochen unterstellt. Ich hätte zwar das Verhalten des Kindes beschrieben, hätte aber dargestellt, dass Du selbst ein solches Verhalten als nicht selbstverständlich einstufst und was Du unternimmst, die Aversionen des Kindes gegen die Mutter abzubauen. Das müsste natürlich begleitet sein von entsprechenden Aktionen deinerseits: Du müsstest die Mutter auf der Grundlage des gemeinsamen Sorgerechtes und allgemeiner Verhaltenskodizes informell in alles einbinden, was das Kind betrifft (Schule, Krankheit, usw.). Damit würdest Du unangreifbar werden und die Fehlleistungen der Mutter würden allein gegen sie sprechen. So hat sie immer wieder Material, das nach außen hin den Eindruck erweckt, hier läuft eben ein "hochstrittiges" Verfahren, in dem beide Seiten mit unsauberen Mitteln einen Krieg inszenieren, in dem das Kind letztendlich auf der Strecke bleibt.
In unserem mütterzentrierten System dürfen wir Väter nicht erwarten, dass objektiv gewertet werden würde. Bei uns können sich Mütter Fehler erlauben - solche werden einfach übergangen oder eben bewußt hingenommen. Es gibt unzählige Fälle, wo auch klare eidesstattliche Falschaussagen von Müttern akzeptiert wurden. Verfahren dagegen werden mit steter Regelmäßigkeit eingestellt. Dies ist statistisch gesehen Fakt und wird auch weiter so praktiziert werden, weil Verlustängste der Mutter, überhaupt Ängste einer Mutter in Zusammenhang mit dem Kind immer ernst genommen werden und Verfahren entscheidend beeinflussen, Ängste eines Vaters aber immer als taktisch vorgebracht abgewertet werden.
Man muss das zunächst als gegeben hinnehmen und muss sein Verhalten als Vater darauf hin ausrichten:
- Mach
Dich unangreifbar.
- Sei
besorgt (wie sonst eine Mutter).
- Formuliere Ängste um die gesunde Entwicklung des Kindes.
- Und
bemühe Dich trotzdem, die Mutter zumindest informell in alles
einzubinden.
Das ist eine schwierige Gratwanderung, aber ich glaube, nur eine solche gibt Dir eine Chance.
Genau diese Mütterzentrierung wollen wir weg haben. Das dauert aber wohl noch Generationen. Es ist so bequem, ein ideologisches Weltbild zu haben, auf Grund dessen man pauschal werten kann. Jedes Jugendamt fußt auf diesem Weltbild und trifft seine Entscheidungen danach. Du musst darauf bedacht sein, durch nimmer müde Überzeugung von Deiner lauteren Absicht und Deiner Vaterqualität diese ideologische Vorprägung zu durchbrechen.
Das ist
natürlich nicht gerecht und nicht fair. Aber es ist Fakt im
deutschen Familienrecht.
Du hast nur eine Chance,
wenn Du das verinnerlichst.
Soweit
für heute.
Herzliche Grüße und das
Beste für euch alle!
Franzjörg
Fall 067
Ein junger, nicht
ehelicher Vater hat hier in Karlsruhe 2 Kinder mit der Frau, mit
der er viele Jahre zusammen lebt. Diese aber trennt sich von ihm,
um ihre Vorstellungen von Ausbildung und Leben als Künstlerin
umzusetzen. Da ihr dazu natürlich auch die finanziellen
Voraussetzungen fehlen, braucht sie die Kinder, um Ansprüche
geltend machen zu können. Ihre Interessen nehmen viel Zeit in
Anspruch, was dazu führt, dass der Vater die Kinder oft für längere
Zeitintervalle vollständig betreut.
Auch dieser Fall belegt, dass nicht verheiratete Mütter die Väter
ihrer Kinder gerne betreuen lassen, wenn es ihnen egoistisch nützt,
dass sie aber nicht daran denken, dafür auch das Gemeinsame
Sorgerecht zuzugestehen. Das Vorrecht der Alleinigen Sorge, das
jeder nicht verheirateten Mutter als staatliches Geschenk ins
Wochenbett gelegt wird, wird von vielen Müttern eifersüchtig
gehütet. Genau das - behauptet das Bundesverfassungsgericht - würde
es nicht geben. Davon könne der Gesetzgeber ausgehen. Natürlich
wissen auch die Richterinnen und Richter beim
Bundesverfassungsgericht, dass diese Aussage geheuchelt ist.
Trotzdem dienen sie sich der feministischen Lobby an
und formulieren in ihrem Urteil vom 29.01.2003 öffentlich
nachlesbar Unsinn.
Doch weiter im Fall:
Die Mutter zieht mit den Kindern von Karlsruhe weg nach Landshut.
Der Vater hält es ohne die Kinder nicht aus, bricht in Karlsruhe
alle Verbindungen ab und zieht in das direkte Umfeld der
Kinder zur Miete in einen Bauernhof ein. Die Mutter reagiert damit,
dass sie den vorher mindestens hälftigen Umgang auf die Hälfte
reduziert - das heißt, einen "üblichen" 14-tägigen Umgang
diktiert. Der Vater wehrt sich dagegen.
Er findet eine Anwältin, die sich im Vorgespräch ganz gut anhört.
Beim ersten Gespräch in der Sache und nach Kontakt mit der Mutter bekommt der Vater allerdings die volle Breitseite der üblichen 08-15-Tour ab.
Sein Protokoll des Gespräches mit der Anwältin:
Heute früh war ich bei meiner Anwältin. Ich hatte mich sehr darauf gefreut, hatte noch Notizen gemacht und war schon 7.45 Uhr da.
8.00 Uhr: Endlich kann ich rein.
Das einzige vorherige Gespräch war sehr positiv verlaufen. Dann hatte die Anwältin geschrieben, dass die Mutter sie angerufen hat und wir drei uns bald zusammensetzen würden.
Und jetzt so:
Die Mutter habe angerufen und mache einen vernünftigen Einruck. Sie will mir auch nicht die Kinder wegnehmen, gewähre sogar einen großzügigen Umgang. Sie hat die Angst, dass ich die Kinder ganz zu mir nehmen würde, und auch, dass an sie finanzielle Forderungen entstehen könnten; hat vorerst keinen eigenen Anwalt eingeschaltet und spricht nicht schlecht von mir.
Sie habe gleich bemerkt, dass das eine Kämpferin ist.
Die Mutter habe wenig Geld und sieht sich jetzt einer Kindergeldrückzahlung gegenübergestellt. Die Mutter möchte, dass ich endlich meinen Pflichten nachkomme und Unterhalt zahle.
Die Mutter habe ein zweites Mal angerufen und gemeint, eines der Kinder mache zur Zeit ein wenig Probleme.
Argumente Anwältin:
Sie kann die Mutter verstehen, ihr eigener Mann sieht ihr Kind auch nicht so viel, da er nach München zur Arbeit muss. Die finanzielle Grundlage muss gewährleistet sein, die meisten Männer arbeiten und sehen die Kinder kaum.
Ob ich Familien kenne, wo
sich die Eltern nicht mehr so gut verstehen, - vermutlich nicht -,
doch da kümmert sich auch die Mutter um die Kinder und am
Wochenende wird manchmal zusammen etwas gemacht.
- Ich sei ja
schon wie besessen, ja wie süchtig, es gibt noch andere Dinge im
Leben außer den Kindern.
-
Ich kann nicht einfach auf
dem Bauernhof sitzen und die Kinder sehen wollen, mein Wunsch ist ja schon
wie der eines Süchtigen, der auch sein Heroin will.
- Ich soll
doch endlich die Realität erkennen, arbeiten und Unterhalt
bezahlen, ich werde sehen, die Mutter lässt mich dann die Kinder
auch öfter sehen, wenn sie einmal den guten Willen erkannt
hat.
- Und wenn ich
dann arbeite, bekommt die Mutter mehr Unterhalt und kann damit das
Kindergeld zurückzahlen. Ich soll mir
doch einmal vorstellen, wie viel das ausmacht, wenn ich Unterhalt
zahle, bekommt die Mutter 150 Eu mehr, das
sind 300 DM, das entspricht vier Einkäufen. Und solche Gutachten, wie
ich sie da bringe, die können sich höchstens Leute aus Grünewald
leisten, was ich denn glaube, was die kosten und wer die bezahlt,
das ist doch alles Mist.
Und genau diese Leute würden dann auch vor den Bundesgerichtshof ziehen und Änderungen erreichen. Außerdem habe sie auch extra nachgelesen und die gesamte Fachliteratur wendet sich gegen so ein Wechselmodell.
Sie verdeutliche nur ihre
Meinung und sieht davon ab, einen Antrag vor Gericht zu
stellen. Da gibt es drei Richter,
die alle ihre Meinung hätten, wenn nicht noch deutlicher,
insbesondere da die Mutter eh bereit ist, mir einen so großzügigen
Umgang zu gewähren.
Das Gericht
möchte eine Einigung erkennen, sie rät mir zur Zusammenarbeit mit
der Mutter und von einem Antrag ab, da das unter Umständen die
Folge hätte, dass es Monate dauert, bis ich meine Kinder
wiedersehe.
Sie würde es auch nicht gut
heißen, wenn ihr Mann plötzlich nichts tut und sich ganz um ihr
Kind kümmert, das möchte doch keine Mutter.
Wenn sie
wollte, könnte sie sich auch scheiden lassen und mit dem Kind
wegziehen, ihr Mann könnte gar nichts machen. So ist eben das
Gesetz.
Ich soll doch endlich eine
Arbeit annehmen mit ca.1500 EU Gehalt und der Mutter Unterhalt
zahlen, ich werde sehen, dadurch gewinnt die Mutter an Sicherheit,
vor dem Gesetz bin ich sogar dazu verpflichtet.
Auch wenn ich
dann eine Arbeit habe, die ein Wechselmodell von der Zeit her
zuließe, ist die Mutter nicht dazu verpflichtet.
Und arbeiten
und jedes Wochenende die Kinder sehen, gehe sicherlich auch nicht,
die Mutter will ja auch ein Wochenende mit den Kindern, ich soll
doch an das Wohl der Kinder denken.
Der Kampf um die Kinder ist
sehr schlecht für die Kinder, diesbezüglich gibt es auch viele
psychologische Gutachten.
Ich sei ja wie
besessen, es gäbe noch andere Dinge im Leben, ich sei ja schon
süchtig.
Ich solle es
doch endlich erkennen, und meinen Teil für die Kinder leisten und
arbeiten gehen.
Es ist jetzt 11.30, gleich nach dem Gespräch mit der Anwältin habe ich das Gespräch möglichst wortgetreu aufgeschrieben.
Dass die Anwältin realistisch ist, ist OK. Dass sie aber als Mutter genau so denkt, wie die Mütter, die wir kritisieren, dass sie von der Ungerechtigkeit unseres FamilienUNrechtes ohne Skrupel selbst mit profitieren würde, zeigt, dass sie völlig ungeeignet ist, die Situation im Sinn des Vaters auszuloten. Sie wird es noch nicht einmal versuchen.
Im Protokoll kommt klar zum Ausdruck:
- Der Mutter geht es in erster Linie nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Kohle. Sie benutzt die Kinder als Unterhaltsgeiseln und hat panische Angst davor, das machen zu müssen, was dem Vater (und uns Vätern generell) selbstverständlich zugemutet wird: Zuerst mal zahlen. Ob Papa dann die Kinder überhaupt zu sehen bekommt, wird man sehen und wird dann in wohlproportionierten Dosen als Bonbon verteilt, wenn Papa es geschafft hat, die Mutter zufrieden zu stellen. Das Hurenprinzip wird durch die Unterhaltsgeisel-Methode erweitert.
- Die Anwältin geht von der Annahme aus, dass enge gefühlsmäßige Bindungen nur zwischen Mutter und Kindern legitim bestehen. Zeigt ein Vater dieselben emotionalen Bindungen, wird er als entarteter Süchtiger dargestellt, der doch endlich mal "vernünftig" sein solle, arbeiten solle, um die Ansprüche der Mutter zu befriedigen und zufrieden sein solle mit dem, was ihm dann als Brocken hingeworfen wird.
Fall 081
Liebe Väter,
ich lese täglich das Elend hier. Es "kotzt" mich einfach an.
Es geht in diesem Staat einfach NIE ums Kindeswohl, sondern einzig und allein darum, dass dem Staat möglichst wenig Kosten entstehen.
Ich für mich habe schon meine Konsequenzen gezogen. Wie auch immer mein "privater" Fall (es lohnt sich nicht, diesen hier zu schildern, es ist einfach ein typisch deutscher Fall, wie er wohl zu 100-tausenden in diesem Land zu finden ist) ausgehen wird. Ich habe schon lange die "Faust" in der Tasche, wenn ich diesen Staat mir so ansehen muss. Ich werde mit meiner Lebenspartnerin kein Kind mehr in der BRD haben! Wir wandern im nächsten Jahr aus und zwar nach den Niederlanden. Nachahmung ist empfohlen. Wenn man in diesem Staat was ändern will, dann muss es dem Staat an seiner einzigen empfindlichen Stelle treffen, den Finanzen. Ansonsten passiert nichts.
Zu empfehlen ist die Web-Side:
http://www.arbeitsamt.de/hst/international/arbausl/arbeur/arbeurlaend.html
Schon 1989 hatten die DDR-Bürger mit den Füssen abgestimmt. Warum tun wir Väter das nicht auch mal?
Was bleibt zu sagen? Es tut mir um meinen Sohn unendlich leid. Dieser ist mittlerweile 4 Jahre alt. Die Kindesmutter hat es bisher geschafft, mir schon für fast ein Jahr meinen Sohn vorzuenthalten. Außerdem hat sie es mit Gehirnwäsche (Gewalt geht eben nur von Vätern aus...) geschafft, dass mein Sohn mich auch angeblich nicht mehr sehen will. Das wird vom zuständigen JA (natürlich in HH wo sonst?) als normal angesehen. Selbst das JA hier in Berlin, welches Amtshilfe leistete, war schon sehr verwundert über die Hamburger Kollegen.
Denk ich an
Deutschland in der Nacht,
bin ich um meine
Kinder gebracht (frei nach Heinrich Heine)
Fall 083
Leider gehöre ich auch zu Ihrem Kreis, also denen, die nach einer Trennung aus der Umlaufbahn Ihres Kindes geschleudert wurden. Ich habe zwar immer den Kontakt zu meinem Sohn aufrecht erhalten, doch als die psychische Krise der Mutter ausgeartet ist, musste ich meine Verantwortung wahrnehmen. Dabei habe ich immer in Kooperation mit dem Jugendamt (JA) gehandelt und jetzt muss ich mich tierisch anstrengen, damit ich nicht in die Ecke gedrängt werde.
Ich habe also Antrag auf Entzug des mütterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechtes (ABR) gestellt (sogar einstweilige Verfügung!) und bin durchgekommen. Übertragen wurde das ABR erst auf das JA DA dann TÜ. Immer hieß es, es sei die letzte Chance für die Mutter, doch auch nach dem Richterspruch (Bestätigung Entzug ABR, Kind bei Mutter + Familienhilfe) ist sie noch zweimal in die Klinik eingewiesen worden (Alkoholabusus, Gewalt/Aggressionshandlungen, Selbstverstümmelung).
Ihr Lebensgefährte hat ihren Vater, ihre Schwester (als Richterin hat er sie bei Ihrem Justizpräsidenten angeschwärzt!), mich beschimpft, bedroht, beide haben das Kind von meinem Grundstück gekidnappt, ...
Jetzt soll ich sogar die Kosten für den Aufenthalt meines Kindes in der Pflegefamilie der Familienhelferin übernehmen, sonst geht JA TÜ vors Amtsgericht.
Und dabei würde ich als Vater das Kind zu mir nehmen, das würde dann keinen Pfennig kosten. Ein Familiengutachten hat festgestellt, dass ich ebenfalls eine Bezugsperson des Kindes bin.
Die Geschichte von SABRINA
Eine 19-jährige junge Frau schafft es, die PAS-Indoktrinierung durch die Mutter zu durchbrechen, entdeckt die Widersprüche, zieht zum Vater und wird damit auch zum Ziel der Indoktrination ihrer Geschwister durch die Mutter. Jetzt klagt sie gegen ihre eigene Mutter auf Umgang mit ihrem Bruder.
Ihr Brief ist nicht nur ein Hilferuf - er beschreibt die
Funktionsmechanismen, die wir schon immer darstellten, aus der
Sicht eines betroffenen Kindes.
Sabrina geht dabei soweit, dass sie "verordneten Umgang"
fordert bei Vorliegen von "das Kind will
nicht"-PAS!!
Dabei ist ihre Haltung nicht von pauschaler Ablehnung der Mutter getragen, sie schüttet das Kind nicht mit dem Bad aus, kann differenzieren und kann auch formulieren, dass sie soweit gehen muss, eben weil sie ihre Mutter und Geschwister liebt.
Der Brief fasst die Funktionsweise von PAS idealtypisch aus der Innenansicht eines betroffenen Kindes zusammen und lässt den Verdacht aufkommen, dass da ein Vater ein kluges Dokument komponiert hat.
Ich kann euch allen versichern: Der Brief ist real und kommt
von der Schülerin Sabrina Schumacher. Ihr Fall ist authentisch. Sie
hat vor dem Amtsgericht Köln gegen ihre leibliche Mutter auf Umgang
mit ihrem Bruder geklagt (Az.: 317 F 286/00). Dieser Antrag wurde
mit Beschluss vom 30.04.2002, ausgefertigt von Richter Zipplies,
zurückgewiesen.
Sie hat eine RA-Kanzlei mit der Beschwerde vor dem OLG beauftragt
und hat in diesem Zusammenhang ihre Sicht der Dinge in einem
Schriftsatz dargestellt. Unterstützt wurde sie dabei von Frau
Ingrid Schumacher, ihrer Stiefmutter, die für sie die Schnittstelle
nach außen darstellt. Diese sah die Sendung "frontal 21"
mit Thomas Hageböke und machte dessen Adresse über den Sender
ausfindig. So kam der Brief in die E-Mail-Runde der organisierten
Väter.
Doch lest dieses ungewöhnliche Dokument selbst:
Fall 333
Sabrina Schumacher
27.06.02
Vorweg möchte ich erklären: Nachfolgende Seiten lassen den Eindruck entstehen, dass die Zeit im Haushalt meiner Mutter nur schlecht gewesen sei. Dies entsteht leider dadurch, dass ich aus Platz- und Zeitgründen nicht auch die schönen Seiten und Zeiten bei meiner Mutter darlegen kann. Aber gerade weil es diese schönen Seiten und Zeiten bei meiner Mutter auch gab und ich meine Mutter immer lieb hatte, sie und meinen Bruder jetzt vermisse, müssen diese nachfolgenden Seiten geschrieben werden:
Etwa zwei Wochen vor unserem Wegzug (20.06.94) von F.-Dorf erklärte unsere Mutter uns drei Kindern (ich war damals etwa 11 Jahre alt), dass sie sich scheiden lassen will und dass sie von F. wegziehen würde. Sie machte uns deutlich, dass wir uns sofort entscheiden müssen, ob wir mit ihr nach Köln ziehen oder in F. bei unserem Vater, Friedrich Schumacher (Diplom Ingenieur) bleiben wollen. Mein Vater befand sich zu dieser Zeit beruflich bedingt für einige Zeit im Ausland. Im Haus F. befand sich nur unsere Oma. Sie war die Mutter unseres Vaters und bereits über 80 Jahre alt. Selbst mir als kleines Mädchen war klar, dass ich in F. (einem Ort ohne jede Infrastruktur) nur mit der körperlich gebrechlichen Großmutter nicht überleben konnte.
Die Entscheidung, mit meiner Mutter nach Köln zu gehen, wurde auch dadurch beeinflusst, dass meine Mutter uns sehr deutlich klar machte, dass das Kind, das sich für den Vater entscheiden würde, sie, die Mutter und die mitgegangenen Geschwister, nie mehr wieder sehen dürfte.
Also blieb auch mir nichts anderes übrig, als mich für die Mutter und gegen den Vater zu entscheiden.
Während der Auszugsvorbereitungen war es uns Kindern von der Mutter streng verboten worden, mit irgendeinem Menschen über unseren Wegzug zu sprechen. Ich hatte mich aber trotzdem einer Freundin anvertraut. Meine Mutter erfuhr davon und schlug mich windelweich. Sie wollte unter allen Umständen verhindern, dass mein Vater vorzeitig von ihren Trennungsvorbereitungen Kenntnis erhielt.
Nachdem wir F. verlassen hatten, verbot sie uns, jedweden Kontakt mit dem Vater zu halten. Uns wurde beizeiten eingeschärft, dass wir allen Personen gegenüber sagen sollten, dass wir keinen Umgang mit dem Vater haben wollten. Damit wir uns auch wirklich daran hielten, drohte sie uns immer wieder: "Wenn ihr zu euerem Vater geht, seht ihr mich nie wieder!!"
Gleichzeitig wurde uns von ihr beigebracht, dass wir immer sagen müssen, dass uns die Mutter nicht verboten hat, mit dem Vater zu gehen, dass dies unsere jeweils eigene Entscheidung sei. Wir sollten immer daran denken, dass wir alle das Gleiche sagen: "Wir wollen nicht zum Vater".
Um vor dem Jugendamt, dem Richter und der Gutachterin glaubwürdig zu erscheinen, wurde vor solchen Terminen alles abgesprochen.
Ich bekam großen Ärger mit meiner Mutter, als ich beim ersten Termin (06.12.94) vor dem Familienrichter leicht mit dem Kopf nickte, als dieser vorschlug, dass wir drei Kinder im Beisein unseres Opas (Vater meiner Mutter) mit unserem Vater essen gehen sollten.
Einmal gab es Schläge
für uns
alle drei Kinder, als meine Mutter meinte, dass die Telefonrechnung
höher als normalerweise ausgefallen sei. Sie unterstellte uns, dass
wir mit Bayern telefoniert hätten. Das hätte aber keiner von uns
gewagt.
Sie behauptete immer wieder, dass sie weiß, dass unser Vater die Absicht hätte, uns zu entführen. Er würde uns dann einsperren, so dass wir nicht zur ihr zurück könnten. Diese Reden glaubte ich dann auch und hatte Angst, dass, wenn ich dem Vater begegnen würde, dies passieren könnte. Das verursachte bei mir Alpträume.
Schickte uns unser Vater Briefe, Karten oder Päckchen, erhielten wir diese erst ausgehändigt oder durften wir erst öffnen, wenn meine Mutter den Inhalt genau überprüft hatte. Später erfuhr ich, dass meine Mutter einige Briefe hat zurückgehen lassen, indem sie angab, wir würden die Annahme verweigern. Diese Briefe erhielt ich später von meinem Vater ausgehändigt. Inzwischen weiß ich, dass auch Briefe von F. zurückgingen (s. Anlage).
Das Aushändigen der Post meines Vaters wurde häufig mit den abwertenden Kommentaren meiner Mutter gewürzt. Bei den Geschenken hieß es: "Er will Euch ja nur kaufen". Schrieb er, dass er mich lieb hat, oder dass er mich vermisst, hieß es: "Das ist ein Angriff gegen mich" (die Mutter).
Bei vielen Gesprächen redete sie mir ein, dass er mich nicht lieben würde, weil ich der Mutter mehr ähnlich sähe als dem Vater. Ihr gelang es, mich für einige Zeit zu überzeugen, dass ich glaubte, dass er mich aus diesem Grund nie lieb gehabt hätte.
Als weiterer Beweis dafür, dass unser Vater nie seine Kinder geliebt hätte, wurde uns eingetrichtert, dass er ja sonst nicht ins Ausland fahren und auch sonst nicht so viel arbeiten würde. Wenn er uns lieb gehabt hätte, hätte er mit uns gespielt.
Erst seit jüngster Zeit verstehe ich, dass es gerade sein Arbeitseifer war, der bewies, dass er uns sehr lieb hat. Er ermöglichte uns mit seinen dabei erzielten Einkünften, dass wir glücklich und ohne Not leben konnten.
Trotzdem verbrachte er jede freie Minute, die nicht sein Beruf oder das Haus in Anspruch nahm, mit uns Kindern. Zum Beispiel machte er mit uns Ausflüge und Radtouren ,so z.B. fuhren wir, wenn mein Vater da war, fast jeden Sonntag mit dem Rad zu den Wildschweinen oder machten einen Spaziergang dort hin.
Meiner Mutter gelang es aber, dass ich diese glücklichen Erinnerungen an meinen Vater immer mehr verdrängte. Irgendwann, noch vor dem Kontakt mit der Gutachterin (Sommer 1995), glaubte ich vordergründig schließlich selbst, dass mich nur meine Mutter liebt, mich mein Vater aber nie geliebt hätte.
Ich hatte die Sichtweise meiner Mutter ungefiltert übernommen und alles, was mein Vater getan oder nicht getan hatte, negativ interpretiert. Von meiner Mutter wurde ich nur als liebe Tochter anerkannt, wenn ich folgsam war und genauso agierte, wie sie mir vorgab. Meine Mutter bestimmte dadurch, wie ich zu fühlen hatte. Meine eigenen Gefühle konnte ich, wenn überhaupt, nur zwiespältig wahrnehmen.
Da ich annahm, dass sie als meine Mutter sicherlich weiß, was für mich gut ist, wollte ich ihr aber vertrauen. Sie malte in allen Gesprächen das Bild eines Vaters, der ein Monster war.
Also funktionierte ich reibungslos in ihrem Sinne.
Dabei hatte ich aber immer irgendwie regelrecht schizophrene Gefühle. Oft konnte ich mich selbst nicht verstehen. Meiner Mutter vertraute und glaubte ich uneingeschränkt. Trotzdem kamen immer wieder Erinnerungen hoch, die ganz anders waren. Manchmal glaubte ich, ich müsste verrückt werden. Es passte nichts zusammen.
Ein solcher Fall war auch das Erlebnis im Oktober 1997: Ich öffnete damals die Tür, als mein Vater mit meinem Bruder F. Hand in Hand davor standen.
Noch am gleichen
Tag erzählte mir meine Mutter, dass unser Vater den F. vor der Tür
stehend gewürgt hätte, weil er ihn habe entführen wollen.
Als ich das später
in Frage stellte, bekam ich zu hören: "Willst Du Deinen Bruder
als Lügner darstellen?"
Die Versuche meines Vaters, durch Gerichtsentscheide ein Umgangsrecht durchzusetzen, wurden von ihr schlecht gemacht. Sie redete uns ein, dass er uns damit schikanieren will. Sie verhinderte jeden Gedanken daran, dass unser Vater um den Umgang kämpfte, weil er uns liebte.
Alle Streitigkeiten, die meine Mutter betrafen, wurden auch als Streitigkeiten gegen uns Kinder dargestellt. Als Beweis, was für ein schlechter Mensch unser Vater sei und wie wenig er uns lieben würde, zwang sie mich, die Anwaltsschriftsätze meines Vaters zu lesen. Wenn ich dies nicht selber machte, hat sie daraus laut vorgelesen.
Uns wurde beigebracht, dass alles, was sich gegen die Mutter richtete, vor allem auch gegen die Kinder ist. Sie erreichte dadurch, dass wir uns aktiv in die Ehescheidung eingebunden fühlten.
Im Jahr 1998 schlugen meine Schwester und ich ein Treffen mit meinem Vater vor. Aus beruflichen Gründen - er hielt sich gerade im Ausland auf - konnte mein Vater dieses Angebot nicht wahrnehmen. Der Kommentar meiner Mutter: "Seht ihr, er hat keinerlei Interesse an euch".
Im Laufe der Jahre war es für mich selbstverständlich geworden, die Ansichtsweise meiner Mutter zu übernehmen. In allen Bereichen entstand bei mir ein vorauseilender Gehorsam. Ich funktionierte perfekt nach den Wünschen meiner Mutter und konnte ihre Antworten auf Fragen, die meinen Vater betrafen, schon vorhersagen.
Trotzdem wagte ich es, sie zu fragen, ob ich seine Einladung nach Amerika (er befand sich 1999 beruflich dort) annehmen darf. Sie hat es uns verboten mit der Begründung, dass es mir passieren könnte, dass er mich ins Ausland verschleppt und ich dann nie wieder zu ihr zurück könnte.
Wie meine Mutter die Absage der Amerikareise darstellte, belegt der Brief ihres Anwaltes vom 04.05.99 an den Anwalt meines Vaters. Ich will hier die wichtigsten Sätze wiederholen:
"..... Die Kinder waren also bereits von Ihrem Mandanten informiert und hatten sich zwischenzeitlich ihre Gedanken gemacht. Frau Sch. hat dann auch nur das Ergebnis bzw. die eigene Entscheidung der Kinder zur Kenntnis genommen und diese wird deshalb auch hier nur kurz im Rahmen des Scheidungsverfahrens mitgeteilt. Die Kinder haben sich dazu entschieden - und zwar aufgrund eigener Überlegungen und aufgrund eigener Entscheidung - dass sie diese Einladung nicht annehmen möchten...."
Ich wäre damals furchtbar gerne nach Amerika geflogen! Weil ich meinem Vater aber nicht die Wahrheit sagen konnte, warum ich nicht "wollte", erzählte ich, der Grund sei mein Freund. Durch die aufgezwungene Ablehnungshaltung war ich genötigt, oft zu lügen.
Im Januar/Februar 1999 begannen meine Schwester M. und ich einen Briefwechsel mit meinem Vater. Am Anfang duldete dies meine Mutter. Sie wollte aber immer alle Briefe lesen. Meine Schwester M. gestattete ihr dies auch. Trotzdem erreichte meine Mutter, dass M. den Briefwechsel im Mai/Juni 1999 einstellte.
Vorher hatten meine Schwester und ich am 16.04.1999 aber unser erstes Treffen nach beinahe fünf Jahren mit dem Vater. Als unser Vater uns sah, hatte er vor lauter Freude Tränen in den Augen, da wurde mir erst richtig klar, dass er doch positive Gefühle gegenüber uns hat und nicht so war, wie ihn meine Mutter darstellte.
Für mich waren die Briefe meines Vaters an mich Briefe, die niemanden anderen etwas angingen. Damit sie meine Mutter nicht lesen konnte, habe ich sie versteckt. Auch war ich nicht bereit, den Kontakt mit meinem Vater abzubrechen. Oft telefonierten wir miteinander. Ich war nachher froh, dass ich ein Handy besaß, so musste ich mich nicht nach jedem Telefonat bei meiner Mutter rechtfertigen. Auf Grund der Situation, die zuhause herrschte, war ich gezwungen, die Telefonate heimlich zu machen.
Da ich nicht auf meine Mutter hörte, wurde ich wegen jeder Kleinigkeit und oft auch grundlos und zu Unrecht hart bestraft.
Ich weigerte mich trotzdem standhaft, den mir liebgewordenen Kontakt zu ihm abzubrechen. Meine Mutter drohte daraufhin, dass sie mir meine Zwergkaninchen wegnehmen oder ihnen gar "den Hals umdrehen" würde. Ich hing und hänge sehr an meinen Tierchen, das wusste sie ganz genau.
Die Situation wurde für mich immer unerträglicher. Durch den persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kontakt erkannte ich immer mehr, dass mein Vater nicht das Monster ist, für das ich ihn die ganzen 5½ Jahre halten musste. Die alte, verschüttete Liebe zu ihm brach durch. Weil ich aber auch meine Mutter liebte, war ich ständig in der Zwickmühle. Diese verlangte von mir, dass ich meinen Vater weiter ablehnte.
Dafür sollte ich
ihren Lebensgefährten Frank K. mögen.
Dieser war aber ein
primitiver, unmöglicher Mensch. Ich konnte ihn nicht als
Vaterersatz akzeptieren.
Am 10.09.99 hatte mein Vater eine Verhandlung vor dem OLG, die negativ für ihn ausging. Er lud mich und meine Geschwister ein, sich mit ihm am gleichen Tag oder am 11.09.99 zu treffen. Meine Mutter und meine ältere Schwester M. wollten verhindern, dass ich an dem Treffen teilnahm. Sie sagten, M. und F. gehen nicht hin, also darf ich auch nicht hingehen. Auch sagte mir meine Mutter, dass ich, wenn ich mich mit meinen Vater treffe, gegen die Familie stelle. Außerdem würde mein Vater, weil er am Vortag den Prozess verloren hat, bestimmt schlechte Laune haben und diese dann an mir auslassen.
Dies alles konnte mich nicht veranlassen, das Treffen mit meinem Vater abzusagen. Als Trumpf erzählte mir dann meine Mutter, dass sie beim OLG angegeben hatte, dass auch ich noch verstärkt ihre Betreuung benötigen würde. Ihre Anwältin habe geschrieben, dass ich Bindungsprobleme und laufend neue Männerbekanntschaften hätte. Mein Vater würde mich also sowieso nicht mögen.
Das Treffen mit ihm verlief völlig harmonisch. Mein Vater benahm sich völlig anders als meine Mutter prophezeit hatte. Es war so schön, wie ich es erwartet und erhofft hatte.
Nach dem Treffen wurde das Zusammenleben mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten für mich regelrecht die Hölle. Sie überlegte, ob sie mich nicht besser in ein Heim steckte. Sie wollte unter allen Umständen verhindern, dass ich weiterhin einen guten Kontakt zu meinem Vater habe.
Die Situation im Haushalt meiner Mutter und ihres Lebensgefährten wurde für mich immer unerträglicher. Ich konnte es nicht mehr aushalten. Deshalb traf ich am 23.09.99 die Entscheidung, dass ich ausziehen will. Ich rief meinen Vater in Amerika an und bat um seine Hilfe.
Als meine Mutter davon erfuhr, dass ich ihren Haushalt verlassen will, drehte sie vollkommen durch. Mit Hilfe ihres Lebensgefährten verprügelte sie mich. Ich rief laut um Hilfe. Ihr Lebensgefährte hielt mir Mund und Nase zu, meine Mutter prügelte weiter auf mich ein. Ich hatte Todesangst.
Während der Prügelei drohte meine Mutter damit, dass ich meinen Bruder und meine Tiere nicht wieder sehen werde.
Sie frohlockte damit, dass sie die versteckten Briefe meines Vaters gefunden und gelesen habe. Um der Situation zu entgehen, versprach ich meiner Mutter alles, was sie wollte, um so das Haus verlassen zu können.
Nach diesem Erlebnis konnte und wollte ich nicht mehr bei ihr leben.
Bevor ich meine persönlichen Sachen abholen konnte, wollte ich meine Tierchen abholen. Plötzlich wurde mir, obwohl die Anwälte die Übergabe geregelt hatten, deren Herausgabe verweigert. Erst durch eine weitere Intervention des Anwaltes meines Vaters konnte ich beim Abholen der anderen Sachen meine Tierchen übernehmen.
Als ich meine persönlichen Sachen abholte, durfte ich ihre Wohnung nicht mehr betreten. Alles war im Keller bereit gestellt gewesen. Meine Mutter, ihr Freund, dessen Tochter und meine Schwester halfen mir nur beim Verladen der Tiere. Es gelang allen dabei, mich völlig zu ignorieren und mich wie Luft zu behandeln.
Als ich aus dem Keller meine Sachen holte, stellten sie sich demonstrativ in einen Kreis mit dem Rücken zu mir und zeigten mir so, dass ich nicht mehr zur Familie gehöre.
Mit meiner Schwester M. hatte ich noch kurze Zeit Kontakt. Sie lud mich sogar zu ihrer Abiturfeier ein. Meine Mutter kam zur Abiturfeier etwas später. Bis dahin war es mit meinem Bruder F. wie früher gewesen. Wir unterhielten uns und machten Quatsch miteinander. Als dann meine Mutter kam, ignorierte diese völlig meine Anwesenheit.
Haargenau ab diesem Zeitpunkt war auch das Verhalten von F. völlig anders. Von nun ab behandelte er mich während der gesamten Feier auch wie Luft.
Ab und an sah ich noch meine Schwester M.. Aber jeder Kontakt wurde schwieriger. Man merkte ihr an, dass sie zunehmend mehr gegen mich aufgehetzt wurde. Mein Vater war wegen der Schule gezwungen, für mich eine Wohnung in Köln einzurichten. Einmal sagte M. zu mir, dass es ihr und F. jetzt schlechter ging, weil mein Vater diese Kosten für mich hätte. Ich weiß aber, dass der Unterhalt für F. genauso weiter ging. M. verdiente ihr eigenes Geld. Bei ihrem letzten Besuch in meiner Wohnung warf sie mir gar vor, "dass ich zum Feind übergelaufen sei".
Obwohl ich an meine Geschwister und an meine Mutter regelmäßig zu allen festlichen Anlässen Glückwünsche und/oder kleine Geschenke schicke, erhalte ich seit Weihnachten 1999 von ihnen keine Grüße mehr.
Bis zu meinem Auszug waren wir ganz normale Geschwister gewesen. Es gab, wie bei allen normalen Geschwistern viel Spaß, Freude und Zusammenhalt, aber auch den einen oder anderen Streit. Von nun an wollte keiner mehr mit mir zu tun haben.
Nur weil ich den Haushalt meiner Mutter verließ, änderte sich, nach außen hin, das gesamte geschwisterliche Verhältnis.
Mich erinnert das alles an meine eigene oben beschriebene Situation und Gefühle gegenüber meinem Vater. Ich war in den ganzen Jahren sehr unglücklich darüber gewesen, dass ich meinen Vater nicht sehen durfte. Für meinen Bruder ist die Situation jetzt noch viel schlimmer. Er kann nicht nur seinen Vater nicht mehr sehen, er muss jetzt auch noch auf seine Schwester verzichten.
Nach der Trennung unserer Eltern hatte sich zwischen uns Geschwistern ein extrem enges Verhältnis aufgebaut. Dieser enge Zusammenhalt wird nunmehr gewaltsam unterbrochen, obwohl ich in der gleichen Stadt wohne wie mein Bruder. So lange meine Mutter nicht mit den Kontakten einverstanden ist, sind wir für einander unerreichbar.
Dies ist für meinen Bruder nicht gut. Hier will ich aus einem Schreiben des Jugendamtes vom 10.02.2000 (Umgang F. mit meinem Vater) an das Familiengericht zitieren:
"Auch, wenn die Kindesmutter gegenüber dem Jugendamt argumentiert, dass durch den Auszug der Tochter Sabrina F. eine enorme Krise durchleide und therapeutisch aufgefangen werden müsse, ist zu sehen, dass der 13,4 Jahre alte Junge, der seinen Vater seit 6 Jahren nicht mehr erlebt hat, im Zuge der pubertären Entwicklung dringend an seinem Bild vom leiblichen Vater arbeiten muss."
Meine Mutter agiert hier bei F. immer noch wie früher. Sie sieht, dass es Probleme bei bzw. in uns Kindern gibt. Statt dass wir unseren natürlichen Bedürfnissen nachgehen dürfen und Kontakte zu den Personen haben dürfen, die wir lieben und nach denen wir uns sehnen, müssen wir in "Therapie".
Ich bin mir sicher, dass F. nicht von sich aus den Kontakt zu mir ablehnt. Meine Mutter zwängt ihm hier ihren Willen auf, wie sie ihren Willen früher auch mir aufgedrängt hat. Früher wurden wir unter Druck gesetzt, jetzt ist das auch wieder so.
Die jetzige Jugendamtsmitarbeiterin Frau St. argumentiert immer, dass meine Mutter bei mir zwar Druck ausgeübt hat, dass sie das wahrscheinlich bei F. jetzt aber nicht macht. Warum soll sich meine Mutter nach meinem Auszug um 180o gewandelt haben?? Das ist doch weltfremd! Unsere Mutter geht 100%-ig nach ihrer bisherigen bewährten Methode vor.
Sie hat die Fähigkeit, uns Kindern ihren Willen aufzudrängen. Dafür gibt es noch einen Beleg. Etwa 1996/97 hatte meine Mutter eine Meinungsverschiedenheit mit ihren Eltern. Von nun an wollten wir Kinder unsere Großeltern, Onkeln, Cousine und Cousins natürlich auch nicht mehr sehen. Mein Vater hat für mich wieder den Kontakt zu den Verwandten meiner Mutter hergestellt. Vor kurzem fragte mich meine Oma, warum ich damals den Kontakt zu ihr verweigert hätte. Obwohl ich jahrelang sicher gewesen war, dass ich selbst keinen Kontakt hatte haben wollen, konnte und kann ich auch heute noch keinen eigenen Grund nennen, warum ich meine restliche Familie nicht sehen wollte.
Genauso geht es jetzt meinem Bruder F. im Verhältnis zu mir. Die Gründe, die er angibt, warum er mich nicht sehen will, sind nicht seine persönlichen Gründe. Ihm werden die Gründe, wie z. B., er könnte Geheimnisse der Mutter ausplaudern und ich würde diese an den Vater weitergeben, von der Mutter eingeredet. Das sind Gründe, die für die Mutter interessant sind, aber nicht für F..
Für die eingeredeten Gründe spricht auch folgendes: Er behauptet, dass ich ihn für dumm halte und dass ich ihn belügen würde. Dazu möchte ich folgende Hintergründe erzählen. Am 18.12.01 durfte ich F. im Jugendamt sehen.
Im Laufe unserer Unterhaltung erzählte er, dass unser Vater ein Verbrecher sei! Als ich wissen wollte, warum, sagte er, dass der Vater das von ihm bewohnte, aber gemeinsame Haus unserer Eltern in Bayern, absichtlich kaputt mache. In einem Sachverständigengutachten steht, dass quer durch das gesamte Mauerwerk des Hauses ein Riss geht. Diesen Riss hat laut F. s Rede der Vater mit Absicht ins Haus gemacht.
Leider muss ich zugeben, dass ich hier damals doch etwas lachen musste bei der Vorstellung, wie mein Vater als Goliath und Muskelprotz an dem Haus rüttelt und wuchtet, damit sich dieser (Setz-) Riss bildet. Ich versuchte meinem Bruder zu erklären, dass kein Mensch so einen Riss "herstellen" kann und dass dieser Riss schon im Haus war, als wir noch darin wohnten.
Unsere Mutter hatte ihm sicher die "Rißtheorie" eingeredet. Als er ihr von meinen Gegenargumenten erzählte, gelang es ihr mit Leichtigkeit, ihm einzureden, dass ich ihn für dumm halte und dass ich ihn belüge. So war es für sie ein leichtes, dass er den vor dem Jugendamtvereinbarten weiteren Termin absagte.
Er behauptete im Dezember 2001 auch, dass ich einen DVD-Spieler haben würde. Ich hatte nur den gebrauchten uralten Videorecorder meiner Stiefmutter und den gebrauchten Fernseher meiner verstorbenen Oma (väterlicherseits).
Dies alles wird ihm von unserer Mutter eingeredet, damit er auf mich neidisch ist und dass bei ihm Hass entsteht.
Meine Mutter ist zwischenzeitlich hoch verschuldet. Schon früher hat sie den uns Kindern zustehenden Unterhalt zum Teil dafür verwendet, um ihrem Lebensgefährten und seinen Kindern das Leben schön zu machen. Uns Schumacher - Kindern wurde sprichwörtlich jedes Gummibärchen vorgezählt und zugeteilt.
Jetzt ist ihr Lebensstandard aufs Sozialhilfeniveau abgesunken. Mein Bruder lebt jetzt ein hartes Leben. Zwar bekommt er monatlich vom Vater einen Unterhaltsbetrag von 630,-- DM zuzüglich Kindergeld überwiesen, aber trotzdem hatte sich F. beim Treffen beschwert, dass er sich keine Extras leisten könne.
Mir hatte er dagegen vorgeworfen, dass ich in Luxus und "Saus und Braus" lebe. Dabei erhalte ich von meinem Vater im Monat lediglich 385,- Euro als Haushalts- und Taschengeld. Davon muss ich alle Lebenshaltungskosten, Kleidung, Schulbedarf, Handykosten usw. bestreiten.
Hier ist wieder deutlich sichtbar, wie meine Mutter durch das Schüren von Neid und Hass uns Geschwister entfremden will.
Nur durch einen erzwungenen Kontakt muss mein Bruder nicht auf mich (seine Schwester) und auf seinen Vater verzichten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ich, wenn ich damals zum Umgangskontakt durch das Gericht gezwungen worden wäre, kein schlechtes Gewissen gegen meine Mutter hätte haben müssen und den Kontakt mit meinem Vater doch hätte genießen können.
Nur durch persönlichen Kontakt zu meinem Bruder kann ich ihm zeigen, dass die Situation anders ist, als sie ihm eingeredet wird und dass weder ich noch mein Vater von ihm verlangen, dass er wählen muss zwischen uns oder der Mutter. Wir akzeptieren, wenn er weiter bei der Mutter lebt und dass er diese auch weiterhin liebt.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, was für eine Wahnsinnsbelastung es ist, wählen zu müssen. Ich habe immer wahnsinnig darunter gelitten, dass ich wählen musste. Meine Mutter schreibt in ihrem Brief an das Amtsgericht vom 22.10.00:
"Ich habe meinen Kindern von Anfang an die freie Wahl gelassen. Schon 1994 bei meinem Umzug nach Köln habe ich sie gefragt, ob sie mitkommen oder dableiben möchten..."
Es ist genau diese Wahl, Vater oder Mutter, die zu der grausamsten Entscheidung gehört, die man einem Kind abverlangen kann. Die Grausamkeit ist nicht mehr zu überbieten, wenn die Entscheidung endgültig ist, d. h. wenn ich mich für den einen Elternteil entscheide, muss ich endgültig und für immer auf den anderen Elternteil und auf ein Geschwisterteil verzichten.
Ich war kurz davor, kaputt zu gehen.
Ich bin überzeugt davon, dass mein Bruder, wenn man von ihm den Druck nimmt "wählen zu müssen", er weder psychiatrische, therapeutische noch sonstige Behandlungen benötigt.
Mit meiner Klage auf Umgang will ich u. a. erreichen, dass der Druck auf meinen Bruder aufhört. Ich liebe meinen Bruder und will verhindern, dass er auch kaputt gemacht wird.
Er leidet sicher unter der Trennung von uns Geschwistern genauso wie ich. Wenn sich seine Situation nicht bald ändert, wird er früher oder später daran zu Grunde gehen. Dies darf nicht geschehen!! Er ist noch jung und er liebt seine Mutter. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man eine unheimliche Kraft aufbringen muss, wenn man eine solche Situation alleine ändern will.
Diese Kraft hat mein Bruder noch nicht. Er benötigt noch die Hilfe der Erwachsenen.
Bisher hat uns Kindern kein Mensch geholfen, der verpflichtet gewesen wäre uns zu helfen:
Nicht die Gutachterin Frau Dr. M-L. K..
Nicht die Jugendamtsmitarbeiterinnen Frau St. und Frau K.- B..
Nicht
der Amtsrichter Dr. Z..
Allen diesen Erwachsenen hätte ihr gesunder
Menschenverstand sagen müssen, dass sie uns Kinder, wenn sie uns
einen Elternteil (oder Geschwister) nehmen, nicht
helfen.
Sie helfen und unterstützen nur eine Mutter, die ihre Rachegefühle gegen ihren früheren Ehemann ausleben will und machen allein sie zufrieden.
Dabei haben sie in Kauf genommen, dass man unsere Kindheit teilweise zerstört. Dass man unser Glück, den Vater (die Schwester, die Großeltern usw.) lieben zu dürfen, mit Füßen tritt.
Alle begingen das Verbrechen an uns Kindern, die wir an der Situation keinerlei Schuld trugen, dass ein großer Teil der Kindheit zerstört wurde. Alle die oben genannten Menschen waren für das Glück von uns Kindern verantwortlich. Keinen hat unser Glück interessiert.
Ich konnte mich selbst aus diesem Leid befreien. Der sehr hohe Preis dafür ist, dass meine Mutter den Kontakt mit mir verweigert und auch meine Geschwister davon abhält, Kontakt mit mir zu haben. Ich habe aber dafür auch etwas gewonnen: die Erkenntnis, dass mich mein Vater, meine Großeltern und alle anderen Verwandten mütterlicher- und väterlicherseits mögen und lieben.
Inzwischen bin ich auch erwachsen. Mein bisheriges Leben und meine Erfahrungen haben mich geprägt. Darum will ich alles unternehmen, dass jetzt wenigstens meinem Bruder durch mich geholfen wird. Ich will, dass er weiß, dass er von mir und allen anderen geliebt wird, die auch mich lieben.
Was wird passieren, wenn er einmal entscheiden kann, welche Liebe einen höheren Wert hat?
Eine Liebe die Bedingungen stellt und mit Liebesentzug droht?
oder
Eine Liebe, die trotz Ablehnung und Zurückweisung beständig zu ihm hält?
Bitte helfen Sie meinem Bruder und mir, dass wir wieder Geschwister sein dürfen.
"Es ist genau diese Wahl, Vater oder Mutter, die zu der grausamsten Entscheidung gehört, die man einem Kind abverlangen kann. Die Grausamkeit ist nicht mehr zu überbieten, wenn die Entscheidung endgültig ist, d. h. wenn ich mich für den einen Elternteil entscheide, muss ich endgültig und für immer auf den anderen Elternteil und auf ein Geschwisterteil verzichten."
Im Einzelnen wird belegt:
- Von der Mutter gewaltsam erzwungene Konspiration gegen den Vater
- Double Bind erweitert sich zu offenem Zwang zur Lüge
- Gewaltsam erzwungener Kontaktabbruch zum Vater
- Die Mutter indoktriniert massiv und macht damit die Kinder zu Werkzeugen ihres Hasses
- Die Mutter schürt Neid und Hass mit dem Ziel, zu entfremden
- Der Vater wird von der Mutter diffamiert und kriminalisiert, den Kindern wird Angst vor dem Vater gehirnwäschemäßig eingeflößt
- Der Vater wird von der Mutter dämonisiert
- Die Mutter übt Zensur aus über alle Äußerungen des Vaters den Kindern gegenüber
- Alle Äußerungen des Vaters werden abgewertet
- Die Mutter negiert die Liebe des Vaters soweit, bis die Kinder davon überzeugt sind, dass der Vater sie nie geliebt hat
- Alle Bemühungen des Vaters werden schlecht gemacht, ihm wird jede Chance genommen
- Unfähigkeit der Mutter zur Trennung von Paarkonflikt und Elternschaft
- Die Mutter setzt Zwang und Gewalt ein, um ihre egoistischen Ziele durchzusetzen
- Die Mutter zwingt zu Heimlichkeiten
- Die Mutter zwingt die Kinder, ihre eigene egozentrische emotionale Befindlichkeit anzunehmen
- Die Mutter zwingt Bezugspersonen auf, verordnet gar einen bestimmten Vaterersatz
- Die Mutter projiziert ihre eigene Unzulänglichkeit auf den Vater und zwingt das Kind, diese Sichtweise zu übernehmen
- Die Mutter operiert mit Verlustängsten: Nachdem die Kinder schon den Vater verloren haben, droht sie damit, dass sie nie mehr zu ihr zurück könnten
- Totaler Liebesentzug bei Verweigerung der uneingeschränkten Solidarität
- Von der Mutter verordneter Ausschluss aus der Gemeinschaft
- Die Mutter erzeugt die Ablehnungshaltung der Kinder
- Ein Wesenselement von PAS ist der Verlust einer realistischen Sichtweise und das rigorose Ausblenden aller Fakten und Erlebnisse, die gegen das PAS-Konstrukt der Mutter sprechen
- PAS greift tief in die emotionale Wahrnehmung, in emotionales Erleben und in die eigenen emotionalen Äußerungen ein und erzeugt Zwiespältigkeit, Unsicherheit und zerstört Vertrauen in die eigene emotionale Indentität
- PAS macht unglücklich
- PAS ist schicksalhaft für Kinder
- PAS induziert Therapiebedürftigkeit
- PAS überlagert gehirnwäschemäßig den Willen des indoktrinierten Kindes
- Folge von PAS: Psychosen (schizophrene Gefühle, verrückt?)
- Ein Indiz für das Vorliegen einer schweren PAS-Störung ist die Übererfüllung der Erwartungshaltungen des indoktrinierenden Elternteils
- PAS-Indoktrinierung des Bruders durch die Mutter gegen die Schwester
- Die Auswirkungen der Tatsache, dass die Tochter vaterlos aufwachsen muss, werden von der Mutter mit Unterstützung der familienrechtlichen Strukturen gegen den Vater verwendet
- Diese allein erziehende Mutter entsorgt erst den Vater und ist danach ihren Kindern gegenüber aus Überforderung oder Enttäuschung gewalttätig
- Erst im Nachhinein erkennt das indokrinierte PAS-geschädigte Kind evtl. das Lügenkonstrukt mit seiner Widersprüchlichkeit
- Die Tochter hat inzwischen durch ihr hartnäckiges Bestehen auf Kontakt mit dem Vater das Lügenkonstrukt der Mutter durchschaut, was die von der Mutter beabsichtigte Wirkung ins Gegenteil verkehrt
- Sabrina plädiert für verordnete Umgangskontakte bei Vorliegen von "Das Kind will nicht"-PAS!!
- Lügnerische Inszenierungen der Mutter vor allen familiengerichtlichen Gremien, die diese Mutter noch dafür belohnen
- Von Seiten der Familienrechtspraxis kommt keine Hilfe! Alle Institutionen versagen, weil sie einseitig die Mutter unterstützen und diese Position nie hinterfragen!
- Alle staatlichen Institutionen helfen bei der Traumatisierung von Kindern aktiv mit
- In diesem Fall produziert der Staat durch Unterstützung dieser Mutter in ihrer Befindlichkeit einen Sozialhilfefall
"Dabei haben sie in Kauf genommen, dass man unsere Kindheit teilweise zerstört. Dass man unser Glück, den Vater (die Schwester, die Großeltern usw.) lieben zu dürfen, mit Füßen tritt. Alle begingen das Verbrechen an uns Kindern."
- Ein Familienrechtssystem, das so handelt, zerstört Kinderseelen, handelt verbrecherisch und macht sich schuldig.
Franzjörg Krieg, Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe, Franzjoerg@gmx.de
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Umgangsboykott, mütterlicher Machtmissbrauch
Fall 003
Umgangs-Erfahrungsbericht H-J. S. 01.01.2002
1) Entwicklung der Umgangsstreitigkeiten
Anfang Januar 1998 gestand die Mutter meiner Kinder (m, damals 2 J. und w, damals 4 J.) mir ihre Liebe zu einem anderen Mann, promovierter Arzt, den sie beruflich kennengelernt und zu dem sie seit ½ Jahr ein inniges Verhältnis - sie nannte es Seelenverwandtschaft - aufgebaut hatte. Sie besuchte ihn an einigen Wochenenden Anfang 1998 mitsamt den Kindern, ohne mich zu fragen, wie es mir dabei ging. Im Anschluss daran hatte ich auch eine Freundin, später versuchte ich es dann noch mal ein Jahr lang mit meiner Frau (wegen der Kinder), bis ich im Januar 1999 endgültig auszog. Die Kinder waren dann regelmäßig jeden Sa/So für 24 Std. bei mir. In der Phase der Umgangsauseinandersetzungen zeigt das Verhalten der KM, dass sie glaubt, dass nur sie weiß, was für die Kinder richtig ist:
- Im Dez. 99 ist die KM mit den zwei Kindern (damals 3 u.6 J.) über Nacht 330 km zum neuen Lebensgefährten weggezogen, den Sie im Jahr 2000 heiratete. Für unregelmäßige Gewährung von Umgang gab es aufeinanderfolgend verschiedene Begründungen, die sich im Nachhinein alle als falsch herausgestellt haben:
- Dez. 99 - Jan. 2000: Die Kinder müssen (!) in neuer Umgebung zur Ruhe kommen - warum mussten sie denn wegziehen ? Der Kleine sagte einmal, die Mama wollte weit weg von mir (Papa) sein !
- März - Juni 2000: die Kinder seien (lt. KM) nach dem Besuch beim KV, dessen Frau und Baby "durch den Wind", übrigens weil sie das Baby sehr mögen und gerne mit ihm spielen, nicht weil sie eifersüchtig sind! Sie verlangte, ich dürfe die Kinder nur noch in W.-Stadt sehen und sie nicht zu mir mitnehmen.
- seit April 2000: Die Kinder sollen nur noch mit dem Zug abgeholt und gebracht werden (obwohl dies pro WE 240 DM mehr kostet, mache ich es seitdem, um keinen Umgangstag zu gefährden).
- Okt. bis Dez. 2000: Den Kindern werde durch die Zugfahrt schlecht und diese sei zu lang (obwohl dies ausdrücklich durch die KM gewünscht wurde!)
- Nov. bis Dez. 2000: Gegen von der KM erpressten 200 DM mtl. mehr wurde mir der natürliche Umgang zu Hause bei mir gewährt.
- Mitte 2000 fand ein Vermittlungsversuch des Jugendamtes W.-Stadt ohne Erfolg statt. Die KM hatte das JA angerufen mit dem Anliegen, den Umgang weiter einzuschränken. Als nach gemeinsamen Gesprächen ein Kompromiss erarbeitet war, lehnte sie diesen als zu starr (aus meiner Sicht: verlässlich) ab und unterschrieb nie.
- Die KM lehnte einen gemeinsamen Urlaub bis zum Vorliegen des Gutachtens rigoros ab, stattdessen macht die KM immer mit Kindern und neuem Partner weite Reisen per Auto oder Flugzeug, sodass schon terminlich kein Raum mehr für Umgangskontakte mit dem Vater bleibt. Begründung: "Kinder wollen nicht", obwohl diese mir sagten, wir wollen schon, aber Mama möchte das nicht.
- KM versuchte vor Gericht, mich als Vater unzuverlässig und schlecht für Kinder sorgend darzustellen, und wollte dies 2 Tage vorher durch Briefe des neuen LP und anderer Freunde zu belegen, was vor Gericht ignoriert wurde. Bei den letzten Terminen waren Kinder sehr froh und aufgeschlossen, nur im Beisein der Mutter hatten sie schon mal am Telefon behauptet, sie wollen nicht, und das eine sei krank...
In einem der vor dem 20.12.2000 eingereichten Schreiben wurde von ihrem neuen Ehemann u.a. dem Jugendamt die Urteilsfähigkeit abgesprochen. U.a. hatte meine Ex dann noch mündlich versucht, meine väterlichen Qualitäten in Frage zu stellen, indem sie mir zwei Autounfälle andichtete.
Aus allem Gesagten kann geschlossen werden, dass es der KM bei ihrer Weigerung, einer Umgangsausweitung zuzustimmen oder auch nur vorhandene Regelungen einzuhalten, ausschließlich um ihre eigenen egoistischen Motive geht:
- Aversion gegen den Kindesvater
- eigene Autonomie und Bequemlichkeit und
- eventuell Verlustängste, was die Kinder angeht.
All dies äußert sich seit Juli 2000 auch in einer totalen Kommunikationsverweigerung seitens der KM (die einzige stattgefundene direkte Kommunikation war der Brief vom 13.11.2000, in dem ich aufgefordert wurde, 200 DM mehr Unterhalt zu zahlen, um die Kinder mitnehmen zu dürfen!
Die Begründung für diese verweigerte Kommunikation kann jedenfalls nicht in den behaupteten Streitereien mit mir liegen, denn die gab es höchstens vorher, während vor dem Kommunikationsabbruch im Juni 2000 ein ruhiges und sachliches Gespräch beim Jugendamt WF geführt worden war, und danach keines mehr.
2) Umgangskontakte Kinder - Vater:
Die Kinder laufen bei der Übergabe immer schon von weitem auf mich zu und beginnen, zu erzählen. Immer wenn ich zu Hause etwas anderes anfange (Essen machen, aufräumen etc.) fragt A., mein Sohn, nach spätestens 10 Minuten: Komm, Papa, spiel mit mir (Eisenbahn, Parkhaus o.ä.). S., meine Tochter, spielt altersgemäß auch länger allein, wenn ich aber in der Nähe bin oder wir z.B. eine Videocassette anschauen, setzt sie sich unaufgefordert auf meinen Schoss oder nimmt meine Hand. Morgens nach dem Aufwachen kommen die Kinder immer in mein Schlafzimmer und ziehen mich mit ins Wohnzimmer oder Spielzimmer.
Die KM wird am Abend der Ankunft auf ihren Wunsch regelmäßig angerufen, damit sie weiß, die Kinder sind angekommen. Bei einem zweiten Anruf, der regelmäßig samstags stattfindet (am 2. Tag) wird immer etwas gesagt wie: "bald sehen wir uns wieder", "ich habe schon eine Überraschung für euch gekauft", die Kinder erzählen mir dann davon. Bis vor kurzem hieß es häufiger: "schade, dass ihr nicht dabei sein könnt, wir besuchen morgen ein Fest" oder "machen einen Ausflug" o.ä. Über so etwas höre ich dann immer weg und kommentiere es nie gegenüber den Kindern.
Dennoch spüre ich in den ersten Stunden der Wochenendbesuche eine gewisse Angespanntheit, auch bei mir, als sei das Zusammensein keine Selbstverständlichkeit. Das Leben der Kinder ist nach drei Wochen weit weg und ich muss immer wieder nach der Bedeutung von Namen fragen, die Namen der besten Freundinnen ändern sich bei Sophia jedes zweite Mal... Kurz, es kommt zunehmend die Befürchtung auf, zum Besuchs-Papa degradiert zu sein.
Beim ersten mehrtägigen Aufenthalt nach einem Jahr vom 6.- 11.7.2001 (zuvor waren sie vom 7.- 11.7.2000 = 4 Tage "so lange" bei mir), stellte sich heraus, dass es den Kindern sehr viel Spaß machte, und dass sie sich auch bei mir zu Hause fühlen. Sie wollen einen längeren Aufenthalt gerne wiederholen. Vor allem haben die Kinder sich sofort an das Hiersein gewöhnt und brachten mit keiner Silbe das Vermissen der Mutter oder der mütterlichen Umgebung zum Ausdruck. Sie gehen aktiv und mit Selbstverständlichkeit auf meine kleine Tochter C. (16 Monate) zu, wie auch auf deren Mutter, meine Ehefrau.
3) Entwicklung der gerichtlichen Umgangsregelung
Am 20.12.2000 wurde durch das Amtsgericht der Zwischenvergleich erreicht, dass die Kinder jedes dritte Wochenende Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr regelmäßig beim Vater sein können. Über gemeinsame Ferienaufenthalte sollte nach einem jugendpsychologischen Gutachten entschieden werden, welches Anfang 2001 erstellt wurde. Ergebnis: gute Vaterbindung der Kinder, dreimal jährlich gemeinsame Ferien zu je 7 bis 10 Tagen werden empfohlen, außerdem Nutzung verlängerter Wochenenden. Vom 6. bis 11.7.2001 verbrachten die Kinder Kurzferien mit ihrem Vater, dieser Termin wurde von der KM freiwillig gewährt, ich hätte die Kinder lieber mindestens 7 bis 10 Tage genommen, sie legte den Termin aber absichtlich so, dass ich beruflich bedingt nicht länger konnte.
Einen Anhörungstermin am 1.8.2001 ließ die KM mit Attest ausfallen, dann kam es am 10.8.2001 bei Kindsübergabe zu unerfreulichen Szenen: Kinder wollten zum ersten (und bisher einzigen) Male nicht mitkommen, sondern bei Mama bleiben. Dies führte beim Anhörungstermin 29.8. dazu, dass der gegnerische Anwalt nochmalige Befragung der Kinder forderte, ob beim Ferienaufenthalt etwas vorgefallen sei.
Der Richter lehnte daraufhin vorerst jede weitere Ferienregelung ab. Er war sauer, weil wir so viele Anträge schriftlich eingebracht hatten (auch Feiertage, verlängerte Wochenenden; Beteiligung der KM an Hol- und Bringdiensten lehnte er rigoros ab). Anhörung Ende Oktober 2001 erbrachte: Den Kindern hatte es in den Kurzferien gut gefallen, alles OK, sie wollten einmal nur nicht mitkommen, weil sie neues AuPair Mädchen kennenlernen wollten (stimmte nicht, bin aber nicht weiter darauf eingegangen).
Bei der letzten Anhörung am 5.12.2001 (eineinviertel Jahre nach meinem Antrag auf Vermittlung durch das Familiengericht nach § 52a FGG) hat die KM wegen Schwangerschaft nicht teilgenommen und über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie zu keinem Vergleich bereit sei. Der Richter sagte dann, er könne noch keine Ferienregelung treffen, da keine Anträge gestellt seien. Meine Anwältin zwang ihn dann, Anträge an Ort und Stelle aufzunehmen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Er zeigte sich völlig unwillig, unterbrach sie ständig, insbesondere Anträge auf verlängerte Wochenenden könne er so nicht aufnehmen bzw. entscheiden - obwohl ich genaue Datumsangaben vorbereitet hatte. Irgendwann brach er ab und verlangte, weitere Anträge schriftlich zu stellen. Die Gegenseite hatte anschließend zwei Wochen Frist zur Antwort, und nun warte ich auf einen Kompromissvorschlag bzw. eine Entscheidung. Ich setze mich nach wie vor für eine erhebliche Erweiterung des Umgangs im Sinne der Kinder ein. Andernfalls verlieren die Kinder eine Chance zu einer wirklich engen und lebendigen Vaterbindung.
Fall006
Die ehelichen Kinder N. Robin (*16.6.1993) und B. Lara (*2.4.1996) werden seit dem 5. August 2001 dafür bestraft, dass sie einen wunderschönen Sommerurlaub mit ihrem Vater in Südfrankreich verbracht haben
Die am 1.6.1993 geschlossene Ehe wurde im Februar 1999 geschieden. Die Trennung erfolgte bereits im April 1997. Bis Juni 1998 hatten die Kinder täglichen Umgang zu ihrem Vater. Umgangsprobleme mit der Mutter traten plötzlich auf. Durch Vermittlung des Jugendamtes Frankfurt-Bockenheim wurde Ende Juli 1998 von beiden Elternteilen eine vertragliche Vereinbarung unterschrieben. Diese sah eine Regelung für die Sommerferien 1998 und anschließend eine feste Besuchsregelung der Kinder beim Vater (1 Wochenende alle 14 Tage und jeden Mittwochnachmittags mit Übernachtung bis Donnerstagmorgens) vor. Die Kinder verbrachten im August 98 ihren ersten Urlaub mit dem Vater an der Ostsee. Sie waren vom Urlaub begeistert. Verabredungsgemäß brachte der Vater die Kinder Ende August zu ihrer Mutter zurück. Die Mutter war beunruhigt, weil der Urlaub den Kindern sehr gut gefallen hatte. Sie fing an, an der geschlossenen Umgangsvereinbarung zu nörgeln, bis sie sie schließlich am 7.9.98 beim Jugendamt einseitig aufkündigte. Das Frankfurter Familiengericht wurde darüber informiert und mehrere Male (Schreiben vom 14.7.98, vom 11.09.98, vom 7.10.98 und vom 19.10.98) darum gebeten, eine Umgangsregelung anzuordnen. Die Bitte des Vaters wurde ignoriert. Das Jugendamt fühlte sich außerstande, eine neue stabile Umgangsregelung mit der Mutter zu vermitteln. Seitdem gab es unregelmäßige und erschwerte Umgangskontakte, die von der Mutter alleine je nach ihren Bedürfnissen (Babysitterfunktion) und Launen bestimmt wurden. Der Vater musste ständig Wohlverhalten gegenüber der Mutter zeigen.
Noch vor der Scheidung beantragte die Mutter in einer Nacht- und Nebelaktion beim Familiengericht die vorzeitige Übertragung des Sorgerechtes auf sie alleine. Als Begründung gab sie an, es bestünde eine akute Gefahr der Kindesentführung durch den Vater. Der Richter gab ihrem Antrag am 23.12.1998 ohne vorherige Anhörung bzw. mündliche Verhandlung statt. Auch das Jugendamt wurde nicht eingeschaltet. Bei der mündlichen Verhandlung im Januar 1999 bemerkte er zynisch, dies wäre seine Bescherung für den Vater gewesen. Bei der selben Verhandlung übergab der Vater freiwillig seinen Reispass der Mutter, um ihr zu beweisen, dass er keinerlei Absichten hatte, die Kinder zu entführen. Da es eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung nicht geben sollte, musste sich der Vater in den nachfolgenden Jahren mit den sehr wechselhaften Angeboten der Mutter nach dem Motto Vogel friss oder stirb abfinden. Mit Schreiben vom 9.5.2001 bot die Mutter über ihre Anwältin dem Vater an, Ferien mit den Kindern in der Zeit zwischen dem 16. Juli und dem 4. August 2001 zu verbringen.
Die Mutter hat die Kinder erst am 17.07.01, also einen Tag später als ursprünglich zugesagt, an den Vater übergeben. Der Vater hatte kurzfristig einen günstigen Urlaub in Südfrankreich gebucht und sich von einer Frankfurter Anwältin zur Rechtsmäßigkeit seines Urlaubsvorhabens beraten lassen. Mit Schreiben vom 17.07.01 beauftragte er die Anwältin, die Mutter über die bevorstehende Urlaubsreise zu informieren. Am 20. Juli fuhr der Vater mit den beiden Kindern und seiner Lebensgefährtin mit dem Auto in Richtung Frankreich ab. Von unterwegs rief er seine Rechtsanwältin an, um sicherzustellen, dass die Mutter rechtszeitig über den Urlaub informiert wird. Am Urlaubszielort kam die Gruppe am späten Samstagabend (21.07) an. Am Montag; den 23.07.01 erhielt der Vater ein Faxschreiben von der Mutter, worauf er sie unmittelbar danach zurückrief. Bei diesem Telefongespräch erfuhr er von der Mutter, dass sie die Information über den Urlaub erst heute von seiner Anwältin erhalten hatte. Er entschuldigte sich für diese von ihm nicht verschuldete Panne und gab ihr die Kinder zum Telefonieren. Nach diesem Telefongespräch gab es bis zum Ende des Urlaubes ca. 10 Telefongespräche. Die Mutter wurde über Einzelheiten der Rückreise nach Deutschland informiert. Es wurde verabredet, dass der Vater die Kinder am Sonntagnachmittag, den 05. August, zur Mutter in Frankfurt zurückbringt. Bevor es dazu kam, erschien die Mutter ohne Vorwarnung schon gegen 10 Uhr vor der Wohnung des Vaters in Eschborn und verlangte die sofortige Herausgabe der Kinder. Irritiert vom Auftreten der Mutter gab der Vater nach, um einen Eklat vor den Kindern zu vermeiden.
Das Nachspiel:
Am nächsten Tag, 6.8.2001, wurde dem Vater ein Beschluss des Familiengerichts Frankfurt vom 23.07.2001 mit der Post zugestellt, der ihn wie ein Blitzschlag traf, weil schon wieder die Rede von einer angeblichen Entführung war. Der Beschluss war vom selben Richter wie im Dezember 1998 angeordnet, und setzte einstweilen das Umgangsrecht des Vaters aus. Auch dieses Mal erfolgte die Entscheidung ohne vorherige Anhörung und ohne Einschaltung des Jugendamtes. Ein zweiter Schlag traf den Vater, als er erfuhr, dass die Mutter ihn am 23.7.01 bei der KRIPO wegen angeblicher Kindesentführung angezeigt hatte. Die Ermittlungen gegen ihn dauern heute noch an.
Der Vater informierte am selben Tag seine Anwältin und hoffte, dass sie die von ihr verursachte Panne beheben würde. Da bis zum 14.08 nichts passierte, entschloss sich der Vater, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Er ging an diesem Tag gegen 09.30 Uhr zum Frankfurter Familiengericht und traf zufällig auf dem Flur den zuständigen Richter, der offensichtlich gerade seinen Dienst antrat. Der Richter war gar nicht überrascht, den vermeintlichen Kindesentführer auf deutschem Boden wieder zu sehen und sagte zu ihm in fröhlicher Manier Es ist schön da unten in Südfrankreich. Ich war auch dort in diesem Sommer. Danach wurde der Vater vom Richter abgewimmelt und zum Rechtspfleger geschickt, bei dem er mit Datum vom 14.08.2001 den Beschluss vom 23.7.01 angefochten hatte und die Anordnung einer Umgangsregelung beantragte, worüber bis heute nicht entschieden worden ist. Denn ganz anders als vorher mussten auf einmal Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Die Gegenseite musste angehört werden, das Jugendamt musste eingeschaltet werden usw. Das Trauerspiel dauert bis heute an, zulasten der Kinder. Nicht das Kindeswohl hat hier Vorrang, sondern die gestörte Befindlichkeit der Mutter. Der Vater wird seit dem vom Richter und vom Jugendamt als ein Bösewicht behandelt, weil er Entführungsängste bei der Mutter ausgelöst hatte. Dafür muss er mit Umgangseinschränkung büßen. Keiner kommt auf den Gedanken, dass diese Strafe letztendlich die Kinder trifft.
Am 18.9.01 kam es schließlich zur mündlichen Verhandlung, bei der die Kinder vom Richter angehört wurden. Der Richter gab das Ergebnis der Anhörung zu Protokoll: Beide Kinder schilderten zunächst, dass es ihnen in dem Urlaub mit ihrem Vater sehr gut gefallen hat. Sie berichteten von einer Schifffahrt, dem Schwimmen im Meer und im Pool in der Ferienanlage. Die Mutter und ihre Anwältin reichten bei der Verhandlung einen Schriftsatz ein, in dem sie ihre Bedingung für den Umgang formulierte. Diese sollte nur noch auf 2 Samstage im Monat von 10 bis 18 Uhr ohne Übernachtung und bei begleiteter Übergabesituation beschränkt werden. Die Bemühungen des Richters, die Mutter von ihrer Forderung nach Umgangsbegleitung abzubringen, blieben erfolglos. Er wandte sich an den Vater und legte ihm nahe, das Angebot der Mutter zu akzeptieren. Der Vater lehnte diese unbegründete Einschränkung ab. Der Richter entschied mit Beschluss vom 18.9.2001, dass zwar der Beschluss vom 23.7.01, mit dem das Umgangsrecht ausgesetzt war, wieder aufgehoben wird, aber er wollte den Umgang erst dann gestatten bzw. regeln, wenn das Jugendamt Stellung genommen hätte, ob ein betreuter Umgang notwendig wäre.
Der gegenwärtige Stand
Der Vater nahm gleich nach der Gerichtsverhandlung Kontakt mit dem Jugendamt auf und schilderte den Sachverhalt. Die JA - Mitarbeiter waren darüber verwundert, dass das Gericht sie bei der Entscheidung vom 23.7.01 nicht eingeschaltet hatte, denn immerhin ging es um eine behauptete Kindesentführung. Sie konnten auch nicht verstehen, dass die Mutter einerseits den Vater wegen Kindesentführung anzeigte, aber andererseits es nicht für nötig hielt, die Kinder aus dem Urlaub zurückführen zu lassen. Ganz im Gegenteil, sie telefonierte fast täglich mit den Kindern und mit dem Vater. Das Jugendamt wollte mit der Mutter sprechen. Die Aussprache mit der Mutter kam erst am 22.10.01 zustande. Das Ergebnis wurde dem Vater am 9.11.01 mitgeteilt: Die Mutter hat nach dem Sommerurlaub das Vertrauen zum Vater verloren. Sie hätte nachvollziehbare Ängste. Das Jugendamt kann keine abschließende Stellungnahme ans Gericht abgeben, bevor die Kinder angehört werden. Also, es muss ein neuer Termin gefunden werden, an dem die Kinder angehört werden. Dieser muss natürlich der Mutter passen. Endlich war es am 6.12.01 soweit. Der Vater konnte durchsetzten, dass er bei der Anhörung neben der Mutter anwesend sein durfte. Das Ergebnis der Anhörung musste mit den Eltern ohne die Kinder besprochen werden. Dafür wurde ein neuer Termin anberaumt.
Am 7.12.01 stellte der Vater einen Antrag auf einsteilige Anordnung, um eine vorläufige Umgangsregelung bis zur Abgabe der Stellungnahme durch das Jugendamt zu erreichen. Für die bevorstehenden Weihnachtsferien beantragte der Vater, dass die Kinder ihn während der zweiten Ferienhälfte besuchen dürfen.
Am 12.12.01 trafen sich die Eltern wieder beim Jugendamt, um das Ergebnis der Kinderanhörung mit den JA - Mitarbeitern zu besprechen. Die Atmosphäre war zunächst entspannt, die Mutter wurde jedoch zunehmend nervös, als die Dinge sich gegen sie zu wenden schienen. Sie verließ verärgert den Raum. Der Vater fragte die JA Mitarbeiter nach der Stellungnahme. Die Antwort lautete, wir müssen sehen, ob es mit Beratung weiter gehen kann.
Am 19.12.01 erhielt der Vater den Beschluss des Familiengerichts Frankfurt über seinen Eilantrag vom 7.12.01: Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit Gespräche beim Jugendamt und der IAF laufen, wie das Umgangsrecht zukünftig gestaltet werden soll. Dieser vergleichsweisen Einigung soll nicht durch eine Entscheidung vorgegriffen werden. Somit wurde dem Vater klar, dass die Kinder auch an diesen Weihnachten/Silvester zum 4. mal hintereinander ihren Vater nicht sehen dürfen.
Fall R 105
*Name geändert
- im Sommer 1993 verlässt die Mutter mit Claudia und L. (unehelicher Sohn geb. 1985 /lebt seit Anfang 1988 mit der Mutter und mir zusammen / ich habe ihn gewickelt, zur Krabbelgruppe gefahren usw. ) die eheliche Wohnung.
- ich habe seitdem keinen Kontakt mehr zu L. Zu Claudia hatte ich seit März
1994 wieder Kontakt.
- Im Juni 1994 übergibt mir die Mutter überraschend Claudia (mit schwerer
Neurodermitis). Fortan lebt das Kind bei mir.
- Frühjahr 1995 - Scheidung mit Übertragung des Sorgerechtes auf mich.
- 1998 - obwohl das Umgangsrecht eindeutig geregelt ist, gibt es immer wieder seitens der Mutter Streitigkeiten über die Einhaltung dessen.
- Ende 1998 ruft die Mutter im Hort von Claudia an und äußert gegenüber der Leiterin unter anderem den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Claudia durch mich. Die Hort-Leiterin kann dies nicht nachvollziehen.
- Wegen der Streitigkeiten wende ich mich seit 1998 an den KSD des Jugendamtes Hannover. Hier äußere ich auch meine Angst, die Mutter könne das Kind nach einem Besuchswochenende nicht zurückbringen. Ich bespreche auch mein Verhalten dem Kind gegenüber und werde hierin bestärkt. Weiterhin bin ich ständig im Kontakt mit dem Hort und einer Kinderpsychologin, um mein Verhalten Claudia gegenüber zu reflektieren. Die Besuchswochenenden finden weiter wie vereinbart statt.
- Mai 1999 - anlässlich der Streitigkeiten um das Umgangsrecht und der daraus entstehenden Probleme für Claudia führe ich ein langes Gespräch mit einer Kinderpsychologin, die Gerichtsgutachten macht. Ich schildere ihr meine Haltung und meinen Umgang mit Claudia (das Kind aus der Auseinandersetzung heraushalten / das ist ein Problem zwischen deiner Mama und mir im Gegensatz zur Mutter, die dem Kind ständig über die Auseinandersetzungen berichtet und ihre nächsten Schritte mitteilt). Auch hier werde ich in meiner Haltung und dem Umgang mit Claudia bestärkt.
- Herbst 1999 wird vor dem OLG Celle ein neues Umgangsrecht vereinbart. Auch dieses wird von mir eingehalten.
- Ich halte weiterhin Kontakt zum KSD des Jugendamtes Hannover
- am 12. Dezember 1999 bringt die Mutter Claudia nach einem Besuchswochenende nicht zurück. Mittels meines Anwaltes und später der Polizei versuche ich, das Kind zu holen. Dieses ist jedoch nach Angabe der Polizei - nur mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes möglich. Abends um ca. 22.00 Uhr war die Situation soweit geklärt, dass wir hätten Claudia holen können. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes appellierte allerdings an uns, dieses nicht zu tun, da ja sowieso am nächsten Tag eine eindeutige Entscheidung zu meinen Gunsten ergehen müsste. Zum Wohle von Claudia habe ich auf die Polizeiaktion verzichtet.
- Am 13.12.1999 um 17.00Uhr (weshalb so spät, ist mehrfach dokumentiert) überträgt die Familienrichterin Frau Mahramzadeh aufgrund einer höchst
zweifelhaften Eidesstattlichen Versicherung der Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Jugendamt (ohne mich zu hören).
- Dieser Beschluss ist am 14.12.99 ca. 16.00 Uhr geschrieben. Ich habe ihn dann sofort zum Jugendamt gebracht.
- Am 15.12.99 morgens besuchte der Mitarbeiter des Jugendamtes die Mutter und das Kind. Er wollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben und Claudia zu mir zurückbringen, nach Angabe der Mutter und ihrer Rechtsanwältin fehlte jedoch der Herausgabebeschluss.
- Die Richterin war am 15./16.12.1999 für das Jugendamt nicht zur Erlangung eines Herausgabebeschlusses zu erreichen.
- Am 17.12.1999 morgens lag der Richterin ein drastischer Bericht des Jugendamtes vor, der sich dafür aussprach, Claudia in ihre alte Umgebung zurückzubringen. Dieses veranlasste die Richterin, Claudia am selben Nachmittag ins Gerichtsgebäude vorzuladen und sie allein zu befragen (ein zu diesem Zeitpunkt 7-jähriges Kind / von Auseinandersetzungen geschüttelt / zu diesem Zeitpunkt seit 5 Tagen widerrechtlich bei der Mutter). Weder ich, Hort, Schule sind gehört worden. Das Jugendamt nur in Form des schriftlichen Berichtes. Die Richterin übertrug danach das vorläufige Sorgerecht der Mutter.
- Claudia ist seit dem 10.12.1999 aus allen sozialen Zusammenhängen herausgerissen. Sie geht nicht mehr in den Hort / nicht mehr zum Reiten / nicht mehr zu ihren Freundinnen / nicht mehr zum Flötenunterricht / nicht mehr in dieselbe Schule (obwohl sie ca. 600m Luftlinie von mir entfernt wohnt). Die Mutter hat das Kind seit dem 10.12.1999 nicht mehr zur Schule geschickt. Nach dem 17.12.99 hat sie das Kind in einer anderen Grundschule angemeldet.
- Ich habe am 21.12.99 ein paar persönliche Sachen und die Schultasche von Claudia beim Jugendamt Hannover (KSD) hinterlegt. Sie sind nicht abgeholt worden, stattdessen hat die Mutter noch zu diesem Zeitpunkt den Bezug des Kindergeldes umgemeldet. Die Sachen von Claudia sind dann Mitte Januar vom KSD zur Mutter gebracht worden.
- Am 18.01.2000 stellt das Jugendamt einen Antrag nach §50 gegen die Mutter. Er ist bis heute nicht bearbeitet.
- Januar 2000 - Claudia leidet nach Auskunft der Mutter unter Sehstörungen. Zunächst geht ein Arzt von leichter Migräne aus. Im späteren Sorgerechtsgutachten wird dieses von Frau Dr. Gerasch als Folge schwerer traumatischer Ereignisse gedeutet.
- Mittlerweile haben 28 Nachbarn und Freunde in Eidesstattlichen Versicherungen ihre Erlebnisse von Claudia und mir geschildert. Der Hort, die Schule, der Reitverein, 1 Kinderpsychologin, 1 Diplomsoziologin, der Hausarzt, der Zahnarzt (mir wurde u.a. mangelnde medizinische Betreuung vorgeworfen) haben sich schriftlich geäußert.
- Anfang Februar 2000 findet endlich die Beschwerdeverhandlung in Celle statt. Auf meine Bitte nach einer ordentlichen Verhandlung wird mir von der Richterin Frau Moll-Vogel mitgeteilt, daß dieses mindestens ein halbes Jahr dauern würde, um diese anzuberaumen. Die Zeit würde verlorengehen, ich solle mich doch zu Gunsten des Kindeswohles auf einen Vergleich einlassen. Das habe ich getan. Der Vergleich besagte, daß ein Gutachten der Frau Böhlmann des JPD zunächst den Aufenthaltsort von Claudia bestimmen sollte. Zu diesem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen, dass Frau Böhlmann Erfahrungen in solcherlei Gutachten hat. Bei einem späteren Gespräch mit ihrem Dienststellenleiter, wurde mir mitgeteilt, der JPD mache solche Gutachten eher selten. Für den Fall, dass Claudia vorläufig bei der Mutter bleibt, habe ich auf ein Umgangsrecht verzichtet, da mir glaubhaft berichtet wurde, Claudia habe Angst mich zu sehen (dies wurde auch in den folgenden Gutachten bestätigt). Auch hier habe ich Rücksicht auf das Kind genommen. Frau Moll- Vogel sagte, dass das Verhalten der Mutter in ihren Augen eher als nicht rechtmäßig anzusehen sei, sie aber aufgrund der nun vergangenen Zeit eine Rückführung nicht verantworten könne.
- Ende Februar 2000 ist das Gutachten der Frau Böhlmann fertig und wird mit handschriftlichen Zustimmungsbekenntnissen der Richterin übersandt. Sie spricht sich für den Verbleib von Claudia bei der Mutter aus. Auffällig bei dem Gutachten war, dass Frau Böhlmann ausdrücklich die frühere Umwelt von Claudia nicht betrachtet hat. Auch sie hat es nicht für nötig befunden, KSD, Hort oder Schule zu befragen. So wurde auch der Antrag des Jugendamtes nicht wahrgenommen. Der gesundheitliche Zustand von Claudia und damit ihre psychische Verfassung wurde nicht wahrgenommen.
- März 2000 - das Sozialamt Hannover teilt mit, dass die Mutter nun Sozialhilfe bezieht. Die Mutter hat Ende Februar 2000 ihre Umschulung zur Anwaltsgehilfin im Büro ihres Lebensgefährten beendet und arbeitet nun dort halbtags. Nebenbei betreibt sie von dort noch seit 1997 zwei Firmen. Für alle Gerichtsverfahren seit 1993 hat die Mutter Prozesskostenhilfe bekommen, hat sie sich als arm dargestellt.
- April 2000 - Unterhaltsklagen durch die Mutter werden gestellt. (Die Mutter hat nie für irgendeines ihrer Kinder Unterhalt gezahlt. Ich hatte, um möglichst alle Streitpunkte zu vermeiden, auf Kindesunterhalt verzichtet)
- April 2000 - Frau Dr. Gerasch wird mit der Erstellung des großen Sorgerechtsgutachten beauftragt.
- Ende Oktober 2000 - das Sorgerechtsgutachten der Frau Dr. Gerasch ist fertig. Sie stellt keinen Grund für den Umgebungswechsel 1999 fest. Empfiehlt der Mutter und Tochter psychotherapeutische Hilfe, spricht sich jedoch für den Verbleib des Kindes bei der Mutter aus. Auch hier wieder, Frau Gerasch befragt weder Jugendamt, Schule, Hort. Sie übernimmt unreflektiert die Äußerungen der Eltern. So hätte zumindest das Jugendamt über den Umgang der Mutter mit ihren zwei anderen Kindern einiges zu berichten.
- Anfang November 2000 (nach 11 Monaten) Frau Claus wird als Verfahrenspflegerin für Claudia durch das Gericht bestellt. Sie hat noch nicht einmal einen Monat Zeit, um sich vorzubereiten. Das hat zur Folge, dass Frau Claus sich einmal für ca ½ Std. mit Claudia unterhalten hat und dann direkt vor der Verhandlung noch einmal.
- November 2000 - ich sehe zum ersten mal seit 1999 Claudia wieder (4x).
- 5.12.2000 - Sorgerechtsverhandlung beim Amtsgericht Hannover. Ich werde zum ersten mal durch die Richterin Frau Mahramzadeh gehört. Frau Claus bittet um eine Kopie des Sorgerechtsgutachtens für ihre Akten. Auf meine Frage, wo denn das Jugendamt sei, wurde mir geantwortet, das Jugendamt hätte eine Terminmitteilung bekommen, es hätte wohl kein Interesse. Das Sorgerecht wurde der Mutter übertragen. Ein Umgangsrecht wurde nicht beschlossen, durch die Richterin noch nicht einmal erwähnt. Es wurde nun endlich das Protokoll der Anhörung von Claudia vom 17.12.99 überreicht, nicht ohne zu erwähnen, dass dieses durch die Richterin noch einmal überarbeitet worden ist (1 Jahr später).
- Anfang Februar 2001 beschwert sich das Jugendamt beim Familiengericht Hannover, dass es nicht zur Verhandlung am 5.12.2000 geladen worden sei, obwohl es Verfahrensbeteiligter ist. Auch hat das Jugendamt bis heute das Sorgerechtsgutachten nicht.
- 9.01.2001 - der geschriebene Beschluss der Verhandlung vom 5.12.2000 geht bei meinem Anwalt ein.
- 23.1.2001 - der geschriebene Beschluss der Verhandlung vom 5.12.2000 geht nochmals bei meinem Anwalt ein. Diesmal jedoch in korrigierter Fassung (ohne jeglichen Kommentar)
- Kernaussage des Urteils: ein 7-jähriges Mädchen hätte eben eine stärkere Bindung zur Mutter.
- 21.2.2001 - Ich gebe den Kinderausweis von Claudia beim Bürgeramt ab. Ich hatte ihn behalten, um zu verhindern, dass Claudia vor Abschluss der Verhandlung ins Ausland gebracht wird. Dort wurde mir mitgeteilt, die Mutter hätte seit Herbst 2000 einen neuen Kinderausweis. Den alten hat sie als verloren gemeldet (wider besseren Wissens).
- Ende Februar 2001 - durch das Jugendamt erfahre ich, dass meine Beschwerde offensichtlich in Celle bearbeitet wird. Dieses hat der KSD erfahren. Es ist ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben worden. Der zeitliche Rahmen war jedoch so eng, daß die Stellungnahme nicht mehr fristgerecht eingereicht werden konnte. (nach Auskunft des zuständigen Mitarbeiters)
- Am 8.3.2001 wird meine Beschwerde vom Oberlandesgericht in Celle ohne Anhörung der Parteien / ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
- Inzwischen ist eine andere Mitarbeiterin beim KSD für Claudia zuständig. Diese Mitarbeiterin erklärt, es sei ein Fehler von mir gewesen, Claudia nicht mit der Polizei herauszuholen.
- Am 31.05.01 erhält der KSD endlich das Sorgerechtsgutachten der Frau Dr. Gerasch.
- Seit Ende April 2001 habe ich dann Claudia wiedergesehen. Es gibt eine Besuchsregelung, die jedoch nicht von beiden Seiten festgeschrieben ist.
- Pfingsten 2001 Claudia fängt von selbst an zu erzählen, was die Mutter ihr erzählt hat(es bricht förmlich aus ihr heraus). Sie hat inzwischen begriffen, dass die Aussagen der Mutter nicht stimmen. Sie äußert den Wunsch zurückzukommen.
Ich verspreche ihr, einen von den Eltern unabhängigen Gesprächspartner zu finden, der die Sache in ihrem Sinn klären soll. Ich verspreche weiterhin, dass ich verhindern werde, dass sie erneut vor Gericht aussagen muss. Es ist für ein Kind schrecklich, sich für ein Elternteil entscheiden zu müssen, es liebt ja schließlich beide.
- Mein Versuch, einen Ansprechpartner für Claudia kurzfristig zu finden, scheitert, nach Auskunft des KSD gibt es so jemanden nicht. Der KSD ist nicht zuständig,
- Im Juli 2001 mache ich mit Claudia einen 2-wöchigen Fahrradurlaub in Holland. Claudia verlängert diesen Urlaub auf eigenen Wunsch um eine Woche. Es stellt sich überdeutlich dar, dass sie Angst hat, vor der Mutter über ihren Konflikt zu reden.
- Ich werde zum Stillschweigen verpflichtet, da sie Angst hat, Nachteile durch die Mutter zu erleiden.
- Seit Ende Juli 2001 sind jegliche Besuchskontakte zu Claudia durch die Mutter wegen Terminen des Kindes unterbunden worden. Mit Claudia abgesprochene Termine sind von Claudia nicht eingehalten worden.
- Am 06.09.01 sehe ich Claudia kurz sie hatte im Juli eine Jacke vergessen, die sie holen wollte -, ein im Juli noch blondes Mädchen hat nun eine rotbraune Haarfarbe, die ihrer Mutter.
- am 16.09.01 erhalte ich eine Bescheinigung, dass - sobald ein Platz frei ist - mit der Therapie für Claudia begonnen werden soll.
- Am 22./23.09.01 findet wieder ein Besuchswochenende statt. Da Claudias Mutter an diesem Wochenende nicht da ist (Claudia wird am Samstag von einer anderen Mutter gebracht), muss Claudia am Sonntagabend bei Ihrer Mutter noch für ein Diktat üben.
- Am 24.09.01 geht ein Schreiben vom Gericht ein, dass das Jugendamt Unterhaltsvorschuss für Claudia geleistet hat, d.h. bei der Unterhaltsverhandlung im Juni war die Mutter nicht legitimiert.
- am 2.11.01 (1Tag vor dem verabredeten Besuchswochenende) geht ein Schreiben der Mutter ein, dass sie den Umgang von Claudia mit mir ab sofort unterbindet. Zu diesem Zeitpunkt gab es seit dem Urlaub im Juli 3 Besuchs-wochenenden. Auch eine Intervention seitens des KSD half nichts.
- Frau Rasche (KSD) will nun endlich meine Schreiben aus dem September 2001 beantworten, in denen ich meine Sorge um das Wohl von Claudia formuliert habe. Es stellt sich heraus, dass Frau Rasche immer noch nicht das Sorgerechtsgutachten richtig gelesen hat - sie hat ja nur eine Halbtagsstelle.
- Am 5.11.01 stelle ich beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Umgangs (Fortführung des Umgangs).
- am 13.11.2001 findet ein Gespräch zwischen Frau Schmidt, Frau Schatte, Frau Rasche, meiner Schwester und mir im Jugendamt statt. Frau Rasche verkündet, die Therapeutin von Claudia würde sich auch für eine Aussetzung des Umgangs aussprechen. Ich nehme noch am gleichen Tag Kontakt mit der Therapeutin auf. Es stellt sich heraus, dass dem nicht so ist, dass die Therapeutin dazu keine Stellung nehmen wird, um die Therapie nicht zu gefährden. Therapie ist erst beantragt. Dies teile ich Frau Rasche umgehend mit.
- Anfang Januar 2002 geht die vom Gericht geforderte Stellungnahme des Jugendamtes ein. Frau Rasche vom Jugendamt schiebt das Problem des Umgangs der Therapeutin zu, wider besseren Wissens.
- 3.02.2002 bis heute (12 Wochen nach meinem Antrag bei Gericht) ist keine Entscheidung gefallen.
KSD = Kommunaler Sozialdienst des Jugendamtes Hannover, beinhaltet vor allen
Dingen die Familienhilfe
JPD = Jugendpsychologischer Dienst des Jugendamtes Hannover (der JPD ar
beitet unabhängig vom KSD und vom Jugendamt - es findet kein
Informationsaustausch mit den anderen Dienststellen statt.)
Absender: N.N. (Schwester des Vaters)
02. November 2001
- 3700 E 205.2 98/00 -
An den
Justizminister des Landes Niedersachsen
Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Ihr Schreiben vom 14.August 2001 auf mein Schreiben vom 17.April 2001
Sehr
geehrter Herr Justizminister Prof. Dr. Pfeiffer,
im April diesen Jahres habe ich mich an Sie gewandt mit der Bitte um Stellungnahme zu Vorgängen, welche im Zusammenhang mit einer Kindesentziehung in Hannover standen, im August haben sie mir freundlicherweise geantwortet.
Leider konnten auch Sie mir nicht sagen, wie ich mich nun in einem Rechtsstaat verhalten soll, in dem offensichtlich alles nach Aktenlage entschieden wird, wenn ich den Verdacht hege, die Akten seien nicht korrekt geführt. Auch Sie stellen fest, alles sei juristisch korrekt verlaufen, aber diese Erkenntnisse können ja nur aus der Akte stammen, wenn Sie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diese Richtung nicht für erforderlich halten. Ich muss diese Haltung akzeptieren, die daraus allerdings für unser Rechtswesen folgenden Konsequenzen hatte ich Ihnen ja bereits aufgezeigt.
Ich darf allerdings bemerken, dass mich die Tatsache, dass auch Sie mich dahingehend missverstanden haben, dass ich die inhaltlichen Entscheidungen von Richtern überprüft haben möchte, doch erschüttert.. Es ging nicht darum, die Unabhängigkeit von Richtern in Frage zu stellen, es ging darum, ob sie sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt haben. Und dazu ist das Grundgesetz schon eindeutig. Nach meinem Verständnis unseres Rechts darf auch ein Richter keine Gesetze brechen, auch nicht in Amtsausübung. Es ist mir schwer genug gefallen, lernen zu müssen, dass Rechtsbeugung Vorsatz verlangt, denn in anderen Situationen des Lebens hat auch Fahrlässigkeit durchaus strafrechtliche Folgen, vor allem dann, wenn sie anderen massiv Schaden zufügt.
In einem Punkt möchte ich aber doch noch einmal deutlich widersprechen: es ist nie darum gegangen, die Interessen meines Bruders durchzusetzen, es ist immer nur um das Wohl des Kindes gegangen. Seine Entscheidung, auf den Rechtsstaat und seine Organe zu vertrauen, hat nun das Gegenteil bewirkt. Das Kind ist durch die Entziehung traumatisiert worden (vgl. Gutachten), das Kind wird weiterhin und fortgesetzt offensichtlich seelisch misshandelt und als Faustpfand benutzt im Vertrauen auf das Versagen der Justiz. Schließlich verhält sich die Mutter ja hier bereits mit dem dritten Kind in gleicher Weise, sie hat längst gelernt.
Sie schreiben, Sie möchten meinen Bruder ermutigen, den Kontakt zu seiner Tochter nicht abzubrechen. Das ist ein Missverständnis: Mein Bruder hat seine Tochter nie verlassen. Er kann ihr nicht mehr helfen: die Mutter hat die im Gutachten dringend geforderte Therapie für das Kind bis heute, also über ein Jahr lang, verzögert, hält sie offensichtlich nicht für notwendig, obwohl sie einräumt, dass das Kind krank ist. Die Mutter hat nun den Kontakt des Kindes zum Vater sogar offiziell komplett unterbunden, weil er offenbar zu eng wurde (vgl. Anlagen).
Mein Bruder hat sich erneut an das Gericht wenden müssen, diesmal mit dem Ziel, seine Tochter wenigstens noch sehen zu können. Und wieder beginnt für mich Willkür:
- Am Montag, dem 5.11.2001 versucht mein Bruder, auf dem Wege einer Einstweilligen Anordnung zu erreichen, dass der Umgang mit seiner Tochter nicht dauerhaft unterbrochen wird. Die zuständige Richterin ist nicht da, ein Vertreter (Richter N.) nimmt sich der Sache insofern an, als dass er eine schriftliche Anhörung der Mutter mit Frist von 3 Tagen einleitet, da er ohne Anhörung nicht entscheiden mag. Er meint, damit sei eine Entscheidung innerhalb einer Woche zu erreichen.
- Am Dienstag, dem 13.11.2001 ist immer noch keine Entscheidung gefallen, die zuständige Richterin ist nicht zu erreichen. Schließlich gibt eine Mitarbeiterin des Geschäftszimmers die Auskunft, die Stellungnahme der Mutter sei eingegangen, die zuständige Richterin sei nun mit dem Fall befasst gewesen, sie habe eine erneute Anhörung mit Frist von 4 Wochen verfügt. Tatsächlich geht bei meinem Bruder einen Tag später aber nur die Stellungnahme der Mutter ohne jegliches Anschreiben der Richterin, somit auch ohne jegliche richterliche Verfügung oder Terminsetzung, ein.
- Am Montag, dem 26.11.2001 bittet mein Bruder das Gericht um schnelle Entscheidung, denn inzwischen hat er seine Tochter bereits seit 5 Wochen nicht mehr gesehen, das dritte Besuchswochenende, welches ausfallen würde, steht vor der Tür.
- Am Samstag, dem 1.Dezember 2001 geht ein Schreiben ein, wonach die zuständige Richterin nun erkrankt sei und der jetzt antwortende (nun Richter B.) hält den Fall für zu komplex, um sich damit zu befassen. Er teilt mit, man warte auf die Genesung der ursprünglich zuständigen Richterin.
Fazit: Richter N. hätte wohl entschieden, wäre er nur eine Woche lang zuständig geblieben, Richterin M. teilt nicht mit, was sie wann zu tun gedenkt, Richter B. möchte sich mit dem Fall nicht befassen. Wo bleibt da die Rechtssicherheit?
Ganz abgesehen davon, dass die Stellungnahme der Mutter, erneut eine Eidesstattliche Versicherung nach bewährtem Muster, wiederum einen glatten Meineid darstellt, den anzuzeigen ich mir sparen kann, denn die Staatsanwaltschaft wird ihn nicht verfolgen, da kein öffentliches Interesse besteht. Stimmt, es geht nur um das Wohl eines inzwischen 9-jährigen Kindes, dessen massive Probleme sich inzwischen auch in der Schule und im täglichen Leben deutlich bemerkbar machen (das räumt sogar die Mutter ein), A. ist viel zu häufig krank.
A. fühlt sich komplett allein gelassen, sie hat inzwischen auch klar geäußert, dass sie mit dem Gericht nichts mehr zu tun haben möchte. Wundert Sie das? Was empfehlen Sie uns also jetzt, dass wir tun sollen?
Mit freundlichen Grüssen
Ich habe den Fall zum Anlass genommen, mich an den Bundesgerichtshof zu wenden:
An den
Bundesgerichtshof
Herrenstr. 45
a
Karlsruhe_
Walzbachtal-Wössingen, den 02.04.2002
Betreff: Erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich familienrechtlicher Praxis
Bezug: 617 F 4615/99 AG Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben bezeichneten Fall hat die Auswirkung des Verfahrens zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.
Kurze Fallskizze:
Die nicht sorgeberechtigte Mutter NN hat am 12.12.1999 ihre Tochter A. nach Ablauf eines Umgangs nicht mehr zum allein sorgeberechtigten Vater zurückgebracht.
Aus den Akten ergibt sich, dass ihr ein solches nach bisher allgemeingültiger Rechtsauffassung gesetzwidriges - Vorgehen vom jugendpsychologischen Dienst des Jugendamtes Hannover empfohlen wurde (Az.: 617 F 4616/99 AG Hannover).
Es bestand keine Gefahr für das Kind, andere auch nur mäßig schwere Gründe für das Verhalten der Mutter fehlten.
Trotzdem führte dieses Verhalten der Mutter dazu, dass ihr 1 Jahr später das Sorgerecht übertragen, dem bisher sorgeberechtigten Vater das Sorgerecht genommen und sogar das Umgangsrecht fast gänzlich vorenthalten wurde.
Eine Verurteilung des Verhaltens des Jugendamtes und der Mutter erfolgte nicht.
Meine Frage:
Können wir als Interessenvertreter 100.000er nicht sorgeberechtigter Väter in Anlehnung an die Praxis des Jugendamtes Hannover den Vätern empfehlen, ebenso zu handeln, wenn sie subjektiv annehmen, dass die Mutter das Kindeswohl nicht in vollem Umfang berücksichtigt?
Dürfen wir darauf verweisen, dass sie in diesem Fall damit rechnen können, dass sie ebenfalls zunächst einmal das Sorgerecht erhalten werden und dass im Verlauf von 2 Jahren zumindest nichts weiter zur Ausgangssituation entschieden werden wird? Dürfen wir darauf vertrauen, dass alle Verfahren so lange verzögert werden, bis für das Kind nach dem Herausreißen aus seiner gewohnten Umgebung eine neue Festigung der Situation entstanden ist und damit von einer neuen Kontinuität ausgegangen werden kann?
Auch im Verlauf von 2 Jahren wurde trotz mehrfacher Eingaben bis zur Strafanzeige gegen die Familienrichterin entschieden, dass sich alle richtig verhalten haben. Bisher gilt die Entwicklungsgeschichte dieses Falles als juristisch beanstandungsfrei.
Damit erweitert sich das Aktionsfeld unserer Interessenvertretung im Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. um ein weiteres Mittel.
Bevor wir nun konkret handeln, bitte ich hiermit um Auskunft. Die Gesetzeslage schien bisher eindeutig. Mit vielen Fällen, für die der oben skizzierte stellvertretend vorgebracht wird, scheint aber die familienrechtliche Praxis die eindeutige Gesetzeslage soweit interpretiert, relativiert und aufgeweicht zu haben, dass auch konträre Verhaltensweisen durchaus juristische Billigung erfahren.
Falls Sie für meine Anfrage nicht zuständig sein sollten, erbitte ich Auskunft darüber, an wen wir uns wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
BUNDESGERICHTSHOF Karlsruhe, 11. April 2002
Der Präsident Herrenstraße 45a
S18 Postanschrift:
(Bitte bei allen Schreiben angeben) 76125 Karlsruhe
Fernsprecher (0721) 159-0
Telefax-Nr. (0721) 159-832
Herrn
Franzjörg Krieg
Durlacher Allee
24
75045 Walzbachtal
Ihr Schreiben vom 02.04.2002
Sehr geehrter Herr Krieg,
da der Bundesgerichtshof nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen, muss ich es mir versagen, auf die von Ihnen angeschnittenen Fragen einzugehen.
Der Bundesgerichtshof darf wie jedes Gericht der Bundesrepublik nur im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit tätig werden. Danach ist es dem Gerichtshof als einem Organ der Rechtsprechung verwehrt, zu den Rechtsfragen oder Sachverhalten, die außerhalb hier anhängiger Verfahren an ihn herangetragen werden, Stellung zu nehmen oder sich sonst gutachtlich zu äußern.
Ich bedauere, Ihnen die gewünschte Auskunft nicht erteilen zu können und gebe Ihnen anheim, sich in Ihrer Angelegenheit von einem Rechtsanwalt oder einer anderen zur Erteilung von Rechtsauskünften befugten Person beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. F.
Franzjörg Krieg, Durlacher Allee 24, 75045 Walzbachtal
An den
Bundesgerichtshof
Herrenstr.
45a
76125 Karlsruhe_
Walzbachtal-Wössingen, den 20.04.2002
Mein
Schreiben vom 02.04.2002
Ihr Schreiben vom
11.04.2002
Ihr Zeichen:
S18
Sehr geehrter Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der BGH in diesem Fall keine Auskunft erteilen kann und verstehe auch die Gründe.
Ihre Empfehlung, ich solle mir eine anwaltliche Rechtsberatung zukommen lassen, geht am Problem grundsätzlich vorbei. Eine Rechtsberatung muss immer auf eine verlässliche gesetzliche Rechtsgrundlage gründen, die in der Rechtspraxis ihre Verifikation erfährt.
Der von mir skizzierte Fall 617 F 4615/99 AG Hannover ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch dafür, dass bestehende familienrechtliche gesetzliche Grundlagen durch die Familienrechtspraxis in der Bundesrepublik immer wieder ad absurdum geführt werden. Auch alle Bemühungen, solche fragwürdigen Entscheidungen, die bis zu eindeutigem Rechtsbruch und Rechtsbeugung gehen, im Rahmen der innerdeutschen Rechtsinstanzen entsprechend bewerten zu lassen, scheitern meist. Erst wenn Bürger die Konsequenz zeigen, bis zum EGMR in Straßburg zu gehen, kann dies Erfolge zeigen.
Eine solche Rechtspraxis muss jede Rechtsberatung desorientieren. Gerade dies aber begründet die Rechtsunsicherheit, die ich zum Thema meiner Anfrage an Sie machte.
Wer ist vor diesem Hintergrund für mein Problem zuständig?
Mit freundlichen Grüßen
BUNDESGERICHTSHOF Karlsruhe, 02. Mai 2002
Der Präsident Herrenstraße 45a
S18 Postanschrift:
(Bitte bei allen Schreiben angeben) 76125 Karlsruhe
Fernsprecher (0721) 159-0
Telefax-Nr. (0721) 159-832
Herrn
Franzjörg Krieg
Durlacher Allee
24
75045 Walzbachtal
Ihr Schreiben vom 02.04.2002
Sehr geehrter Herr Krieg,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann der Bundesgerichtshof in Ihrer Angelegenheit nichts für Sie tun. Ich kann daher auch auf Ihr neues Schreiben nichts unternehmen.
Auf weitere Eingaben, die denselben Sachverhalt betreffen, vermag ich Ihnen einen erneuten Bescheid nicht in Aussicht zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. W.
Mütterliche Unterhaltspraktiken
Fall 001:
Mein jetziger Mann wurde 1992 geschieden. Seine Ex hat ihn und ihre zwei Kinder (1 und 4) 1991 verlassen. Sorgerecht 50/50, beide Teile blieben in derselben Stadt. Der Nachehevertrag legte fest, daß die Frau für sich selbst 5 Jahre Unterhalt beziehen kann. (Pünktlich danach heiratete sie wieder.) Die Kinder wurden nachmittags durch die Mutter betreut, abends, nachts und am Wochenende durch den Vater mit Wohnsitz bei ihm. Freiwillige Unterhaltsregelung: 2/3 der Düsseldorfer Tabelle an die Mutter für Besorgungen (Kleidung, Mittagessen, Schule, Freizeit) und 1/3 verbleibend beim Vater für Unterkunft/Verpflegung.
In der Zeit von 1991 bis 1998 war der Vater alleinerziehend, soziale Kontakte mußten auf ein Minimum zurückgefahren werden.
1999 verklagt die Mutter im Namen der Kinder den Vater auf mehr Unterhalt, weil sie in Geldnot und mit dem vierten Kind ungewollt schwanger war. Natürlich schob sie die Bedürftigkeit Ihrer beiden ersten Kinder vor. Daraufhin zog der Vater die Unterhaltzahlungen an die Mutter auf einen Verpflegungssatz zurück (ohne richterlichen Beschluß ein schwerwiegender Fehler!) und kümmerte sich selbst um die sachlichen Anschaffungen und deren Bezahlung. Der Richter urteilt jedoch, daß die Kinder sich überwiegend bei der Mutter aufhalten (!!!!). Die inzwischen 12 Jahre alte Tochter wird überredet, den Wohnsitz zu wechseln (ohne praktische Veränderung der Aufenthaltszeiten!). Die Tochter wird am juristischen Schriftverkehr seitens der Mutter beteiligt, der Sohn leidet sehr unter den Streitereien. Die Mutter setzt die Kinder permanent unter Druck, indem sie über ihre schlechte finanzielle Situation klagt und immer wieder schlecht über den Vater redet. Im Gegensatz dazu überwirft sie ihre Tochter mit Kleidung, um sich so ihre Sympathie zu erkaufen. Außerdem zieht sie die Kinder immer mehr zu sich, so daß sie nun 2 Nächte/Woche bei ihr schlafen. Der Vorschlag des Vaters, nur noch verkürzt arbeiten zu gehen, wurde abgelehnt, weil dies zur bewußten Schmälerung des Einkommens und damit der Unterhaltspflicht führen würde.
Ausgang des Prozesses: Unter Androhung des Richters, der Mutter das vollständige Sorgerecht zu erteilen, willigt der Vater in einen Vergleich ein. Die 2/3 - 1/3 - Regelung bleibt erhalten, jedoch wird das Einkommen des Vaters durch den Richter vorsorglich zwei Stufen höher gesetzt. Die Gerichtskosten trägt zu 100% der Vater. Dieser bekommt nur noch für ein Kind den Haushaltsfreibetrag.
Heute ist die Mutter so mit den beiden kleinen Kindern aus zweiter Ehe beschäftigt, daß die größeren kaum noch Unterstützung durch die Mutter in Sachen Schule und Erziehung erfahren. Die Kindern dürfen selbst entscheiden, wann sie abends ins Bett gehen, ob sie bei der Mutter schlafen. Es werden keine Hefte durchgesehen, geübt wird nur für Klassenarbeiten in (zwei) Problemfächern. Die schulischen Leistungen und Konzentrationsfähigkeit beider Kinder haben seit diesem Rechtsstreit spürbar nachgelassen.
Sorgerechtspraxis
Fall 004
Deutsche (Un)-Rechtsprechung: Die Geschichte um das Sorgerecht von Jonathan und Benjamin
- November 1989 lernen sich die Eltern kennen und sie zieht nach kurzer Zeit in die Wohnung von ihm
- nach problemlosem Zusammenleben folgt Januar 1991 die Hochzeit
- Juni 1991 wird Jonathan geboren
- etwa 2 Monate später 1. Operation am Verdauungstrakt der Frau, er kümmert sich um das Baby
- November 1991 zieht die kleine junge Familie aus beruflichen Gründen des Mannes nach Dresden (beide stammen ursprünglich von dort)
- September 1992 wird Benjamin geboren
- die Ehe funktioniert prächtig, man hat sich gut eingelebt (gute Freunde, Arbeit und Nachbarn)
- sehnlichster Wunsch der Frau nach den 2 Kindern ein eigenes Haus mit Garten
- dieser erfüllt sich November 1994; die Familie zieht in ihr neu erbautes EFH in idyllischer Lage
- Mitte 1995 erkrankt die Frau erneut am Verdauungstrakt und wird abermals operiert, wochenlang kümmert er sich um Job, Haushalt, Kinder und Frau
- auch nach der OP kommt es zu keiner vollständigen Genesung mehr, über Wochen, zum Schluß Monate, ist die Mutter nicht in der Lage, irgendwelche Aufgaben zu übernehmen, zu den Kindern und auch zu ihrem Mann ist sie nur noch abweisend und böse, kapselt sich ab, leidet sehr an der bis dato unerkannten Krankheit, aber auch der Ehemann leidet unter der Angst, seine Frau an diese heimtückische Krankheit zu verlieren
- Anfang 1997 kommt es auf Drängen des Mannes (Zwangseinweisung ins Krankenhaus gegen ihren Willen) zur Erkennung der Krankheit (Morbus Chron) und im April, wie man später durch den behandelnden Arzt erfahren wird, zur lebensrettenden Operation
- Mai 1997: sie erholt sich augenscheinlich gut, der Ehemann schöpft wieder Hoffnung, aber ihr Verhalten der Familie gegenüber ändert sich nicht
- ab Juni 1997 ist sie immer häufiger unterwegs (Arbeit, Lehrgänge, Tagungen u.s.w.), sie verweigert sich der Familie, besonders dem Mann, immer mehr, spricht oft davon, die nervigen Kinder ins Heim zu bringen, besonders Jonathan, erst sehr viel später wird der Ehemann erfahren, daß sie zu diesem Zeitpunkt mit mindestens 1 Mann ein Verhältnis hatte, dieses läßt sich jedenfalls beweisen, es gibt genügend Hinweise und Beobachtungen für weitere Beziehungen, die aber im Moment nicht bewiesen werden können
- am 1. Dezember 1997 eröffnet sie ihrem Mann, daß sie ihren totgeglaubten Jugendfreund wieder getroffen hätte und fortan mit ihm nichts mehr zu tun haben wolle und so, wie sie eine finanzielle Möglichkeit sähe, ihn verlassen würde
- von diesem Moment an war der Mann jede Woche von Donnerstag bis Sonntag mit seinen Kindern allein und hatte sich entsprechend um alles zu kümmern, weil sie diese Zeit mit bzw. bei ihrem Liebhaber verbrachte
- am 23.04.1998 fand er beim Nachhausekommen das Haus verlassen vor, sie war mit den Kindern 450 km weit in die Einzimmer-Kellerwohnung eines Arbeitslosen gezogen, insofern war der Straftatbestand des § 235 StGB erfüllt
- dies sollte der Mann aber erst einen ganzen Monat danach erfahren, denn ab hier beginnt die unfaßbare Ignoranz und Verzögerungstaktik, die insgesamt als Rechtsbeugung" gesehen wird, von Behörden und Gerichten inkl. Staatsanwaltschaft
- demgemäß erstattete der Mann am 23.04.1998 Anzeige
- nach 2 Tagen hatte die Polizei den Aufenthaltsort der Frau ermittelt, weigerte sich aber, ihn dem Mann bekannt zu geben (er hätte seine Kinder wieder nach Hause holen können)
- weder Sachstandsanfragen noch Dienstaufsichtsbeschwerde konnten die Beamten zur Herausgabe der Anschrift bewegen
- am 05.05.1998 teilte die Mutter über ihre Eltern mit, was sie für die Kinder haben möchte, da sie nichts mitgenommen hatte, die Anschrift der Kinder erfuhr der Mann dabei nicht
- am 20.05.1998 1.. Aktion von Richter Diederichs am Amtsgericht Northeim
- der Ehemann bzw. sein Anwalt erhalten Kenntnis davon, daß von der Mutter an diesem Gericht ein Antrag auf einstweilige Verfügung auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt wurde
- der Anwalt des Vaters ruft den Richter an und erhält die Auskunft, daß dieser gedenke, am Freitag zu entscheiden (für Samstag ist der erste Besuch der Kinder angekündigt) und der Antragsgegner eine Stellungnahme abgeben könnte
- aber am Freitag war der Beschluß (Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Frau) bereits im Briefkasten des Mannes, Datum 20.05.1998, Diederichs hatte also den Anwalt des Mannes belogen (es wird vermutet, daß dies vorsätzlich geschah)
- der Beschluß verstößt gegen die höchstrichterliche Entscheidung, daß Kinder bei Trennung der Partner möglichst im gewohnten Umfeld bleiben sollen. Er begründet seine Entscheidung damit, daß die Kinder dem Alter nach eher zur Mutter gehören und außerdem die Entscheidung ja nicht endgültig sei
- am 23.05.1998 brachte die Mutter die Kinder nach Dresden, wo sie der Vater abholte (sie hatte Karten für das Dixilandfestival), bei dieser Gelegenheit wurden die Kinder natürlich von vielen Freunden, Bekannten und Verwandten (auch ihren) besucht, die sich mit den Kindern unterhielten und sie befragt haben
- nun beantragt der Ehemann die Aufhebung der Entscheidung vom 20.05.1998 und die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn, darüber hinaus die Anhörung vor Gericht gemäß § 620 ZPO
- Verwandte, Freunde, Arzt, Pfarrer bezeugen z.T. eidesstattlich, daß der Mann die Hauptbezugsperson für die Kinder war und diese zu Hause beim Vater bleiben wollen
- die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Kindesentzug./ Entführung gegen die Frau ein, auf die Beschwerde wird erst gar nicht mehr geantwortet
- am 18.06.1998 lüftet sich das Geheimnis, warum weder Polizei noch Staatsanwaltschaft den Aufenthaltsort der Frau bekannt gaben, diese hatte nämlich bei ihrem Auffinden durch die Polizei behauptet, ihr Mann habe Waffen, sei äußerst gefährlich und werde sie umbringen
- um 6.45 Uhr war das Haus des Mannes von Polizisten mit Waffen und Hunden umzingelt, und eine Hausdurchsuchung von sage und schreibe 5 Minuten Dauer wurde durchgeführt, keiner der Polizisten glaubte ernsthaft daran, Waffen zu finden
- die Anzeige des Mannes gegen die Frau wegen Vortäuschung einer Straftat wurde natürlich sofort fallen gelassen
- trotz massiver Bemühungen des Anwaltes weigert sich Diederichs, einen Termin anzusetzen, viel weniger, den Beschluß zu überdenken oder gar zu ändern
- im Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung wurde der Frau aufgegeben, den Antrag zur Hauptsache innerhalb von 2 Wochen zu stellen
- am 26.06.1998 und am 03.08.1998 wurde Diederichs auf die Nichteinhaltung dieser Frist hingewiesen, außerdem viele Zeugen und ein ärztliches Attest beigebracht, Diederichs bewegt sich nicht, mehrmals wurde er auf den bevorstehenden Schuleintritt hingewiesen
- nun endlich ein Termin, aber am 10.09.1998, also nach dem Schuleintritt von Jonathan. Diederichs hat also abgewartet bis der Junge die Schule besucht, um sich dann auf diesen Umstand beziehen zu können (bewußt?)
- 07.09.1998: das Jugendamt am Wohnort des Mannes schreibt wörtlich Nach unserer Auffassung spricht der Kontinuitätsgrundsatz sowie das soziale Umfeld für ein Leben der Kinder beim Vater", aber auch das interessiert Diederichs nicht
- Termin: 10.09. 1998 die Kinder sagen Diederichs, sie wollen nach Bischheim bzw. zum Papa
- 23.10.1998 Urteil: Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, Begründung in Kurzform: Kinder dieses Alters sind bei der Mutter besser aufgehoben; ihre kindlichen Äußerungen können für die Entscheidung nicht maßgebend sein
- 29.10.1998 legt der Mann über das AG Northeim Beschwerde ein, welche an das OLG Braunschweig weitergeleitet wird
- von dort keinerlei Reaktion
- 30.03.1999: bei einem Besuch beim Vater sind die Kinder wie immer verzweifelt, daß sie nicht beim Vater bleiben dürfen, Benjamin weist starke Würgemale am Hals auf, außerdem berichten sie, daß sie von dem derzeitigen Partner der Frau getreten und mit dem Feuerzeug bedroht werden
- der Vater stellt die Kinder beim Arzt und beim Jugendamt vor, dort berichten sie gleichlautend
- das OLG Braunschweig ignoriert das Attest des Arztes, in dem er schreibt, daß ein psychologisches Gutachten anzuraten sei und fordert die Stellungnahme des Jugendamtes gar nicht erst an, das Jugendamt kann sich angeblich ohne Aufforderung durch das Gericht nicht selbständig äußern
- für den 09.07.1999 setzt der 2. Senat für Familiensachen vom OLG Braunschweig endlich einen Verhandlungstermin an (9 Monate nach Beschwerde)
- es ist offensichtlich, daß auch hier gewartet wurde, um vollendete Tatsachen zu schaffen (Schuleintritt Benjamin)
- durch Zeugen (Verwandte, Freunde, Pfarrer, Jugendamt und Nachbarn (zum großen Teil eidesstattlich), ärztliches Kurzgutachten und Aussagen der Kinder selbst bei der Anhörung durch Diederichs wurde dem OLG sowohl der Willen der Kinder als auch ihre jetzigen Lebensumstände (Kellerwohnung, ständig wechselnde Partner der Mutter usw.) lückenlos nachgewiesen
- nach seinem Vortrag erklärte die Vorsitzende Richterin Eilers-Happe dem Mann, daß er seiner Frau ja nicht den Partnerwechsel verbieten könne, die Behandlung der Kinder durch den derzeitigen Partner (Tritte, Feuerzeug) sicher nur eine Art sei, sich den Kindern spielerisch zu nähern und im übrigen er doch endlich Ruhe geben sollte, wenn er dem Vorschlag des Gerichtes zur einvernehmlichen Lösung (Kinder gehören zur Mutter) nicht folgen wolle, werde man es eben so entscheiden
- nach der Verhandlung fielen sich Eilers-Happe und die Anwältin der Frau im Beisein des Mannes und seines Anwaltes in die Arme, um sich über alte Bekanntschaft auch mit dem Vater der Anwältin und einem getätigten Hauskauf zu freuen
- am 27.08.1999 dann der entsprechende Beschluß = Kinder zur Mutter, jetzt greift plötzlich der Kontinuitätsgrundsatz
- am 25.11.1999 Verhandlungstermin zur nunmehr anhängigen Scheidung am AG Northeim; hierbei werden durch den Mann erneut die Anträge gestellt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen und den Beweis für den tatsächlichen Kindeswillen durch ein psychologisches Gutachten zu erbringen
- auf Vortrag des Mannes, daß die Kinder nach eigener Darstellung schon vor der ersten Befragung durch die Mutter massiv unter Druck gesetzt und belogen wurden, räumte der Richter Diederichs ein, kein Kinderpsychologe zu sein, hört sich die Kinder aber trotzdem am 06.12.1999 ohne Hinzuziehung eines Fachmannes wieder selbst an
- bei dieser Befragung äußerten sich die Kinder lt. Diederichs plötzlich so, daß sie nun doch lieber bei der Mutter bleiben wollen, den Vater aber in den Ferien besuchen wollten, außerdem stellten sie über die Personen, die jetzt beim Vater leben, nachweislich absurde Behauptungen auf
- ein späteres Gespräch mit dem Vater ergab, daß sie wieder extrem belogen worden sind, insbesondere vor dem mit dem Rückzug nach Hause verbundenen Schulwechsel jagte die Mutter den Kindern eine große Angst ein, daß sie sich wie vom Richter beschrieben äußerten, bestreiten die Kinder
- am 20.01.2000 vorläufiger Höhepunkt der Rechtsprechung" durch Diederichs, per Beschluß verkündet er, daß ein Schriftsatz der Anwälte des Mannes keine Gültigkeit hätte, da diese nicht vor dem AG Northeim postulationsfähig seien
- ob wissentlich oder nicht, verkennt er damit die seit 01.01.2000 geltende Rechtsprechung, daß alle Familienanwälte vor allen Familiengerichten postulationsfähig sind
- beide Parteien werden durch nicht ortsansässige Anwälte und Korrespondenzanwälte vertreten, aber in seinem ohnehin unsinnigem Beschluß verwirft der Richter nur den Schriftsatz des Anwaltes des Vaters
- 21.02.00: Diederichs verkündet per Beschluß, daß er bei seinem Beschluß vom 20.01.2000 die Neuregelung des § 78 ZPO nicht beachtet hatte und daß die Anwälte sehr wohl postulationsfähig seien; nur einen Satz später verlangt er, daß mitgeteilt werden soll, wer denn nun Hauptbevollmächtigter sein soll, obwohl auch dies lange klar ist
- 14.03.00: Diederichs kündigt seinen baldigen Ruhestand an, es klingt fast fröhlich, wie er verkündet, daß nun seine Nachfolger entscheiden müssen, ob die Kinder durch Psychologen angehört werden sollen oder nicht; wahrscheinlich die letzte Maßnahme Diederichs um Zeit zu schinden und damit die Verhältnisse zu zementieren
- am 12.04.00 gelingt es einem Anwalt des Mannes, den nunmehr mit der Angelegenheit betrauten Richter ans Telefon zu bekommen, dieser äußert sich derart, daß es ja nun beileibe nichts Ungewöhnliches sei, in einer derartigen Angelegenheit ein Gutachten zu erstellen; Hoffnung???
- 14.04.00: der Vater holt die Kinder (wie immer 450 km) bei der Mutter ab, wie immer zuvor begannen beide sofort zu erzählen, wollen schnell nach Hause und erklären immer wieder, lieber wieder ganz beim Papa sein zu wollen, auf die Frage des Vaters, warum sie das denn nicht dem Richter gesagt hätten, antwortet ein Kind: Ich hatte Angst, von der wieder so eine Patsche zu kriegen
- der neue Richter handelt schneller, muß sich natürlich einarbeiten
- 08.08.00: Termin zur Scheidung; der Richter zeigt sich erstaunt, dass der Vater erscheint. Zwar wartet er mit der Volksweisheit an einer Scheidung sind immer beide schuld" auf, gibt aber dem Vater die Möglichkeit, sich umfassend zu äußern
- Beschluß: geschieden, das Sorgerechtsverfahren wird abgekoppelt, eine Verfahrenspflegerin wird bestellt und der Richter will sich die Kinder selbst noch einmal anhören; nach 2 Jahren und 4 Monaten wird also nun versucht, den Kindeswillen zu ermitteln
- das Jugendamt Northeim gibt dieses Mal eine realistische Einschätzung der Lage ab, ein Kind hatte wieder klar erklärt, zum Papa zu wollen; natürlich haben sich die Kinder eingelebt und auch einige neue Freunde gefunden; sie haben Angst vor dem Schulwechsel und vor der Mutter, wenn sie wieder sagen Wir wollen zum Papa
- die Kinder wohnen jetzt in einem schönen Haus, welches dem derzeitigen Lebensabschnittsgefährten der Frau gehört, sie berichten, dass sie sehr alte Fahrräder hätten (Helmar, 1. Lebensgefährte nach der Trennung von ihrem Mann holte sie vom Sperrmüll); die Kleidung der Kinder war heruntergekommen, als sie der Vater das letzte mal holte (alles gebrauchte Sachen), für den Urlaub musste sie der Vater teilweise neu einkleiden
- weiter berichten die Kinder, dass die Mutter tagsüber als Friseuse und nachts im Kino arbeite, sie würden durch den derzeitigen Partner oder dessen Eltern betreut
- der Unterhalt, den der Vater zahlt, fliesst vermutlich in das Haus des derzeitigen Partners und kommt nicht den Kindern zu gute
- ein Kind berichtet, dass es nur noch einmal in 14 Tagen Musikunterricht nehmen könne, da es zu teuer sei
Bleibt zu erwähnen, daß das bislang bestehende Sorgerecht für beide Elternteile vom Vater natürlich in keiner Weise ausgeübt werden kann. Die Kinder können ihren Vater etwa 4 mal im Jahr für ein oder zwei Wochen besuchen.
Der Verfasser versichert, daß alle hier gemachten Angaben und alle geschilderten Sachverhalte absolut der Wahrheit entsprechen und lückenlos durch Papiere im Original oder durch Zeugen nachgewiesen werden können.
Unterhalt und Sorgerecht
Fall 005
Wer kann uns (meinen Söhnen und mir) helfen? Wer weiß Rat?
Unser Fall:
1992 Abschluß meines Studiums, Heirat und ungewollte Arbeitslosigkeit. Zeitweise Tätigkeiten in unterqualifizierten Jobs (u.a. Bau).
1994 Geburt unseres 1. Sohnes. Ich übernehme weitgehend Erziehung und Haushalt. Halte die Familie aber mit Gelegenheitsjobs, Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe und einer selbständigen Tätigkeit "über Wasser".
1995 Geburt unseres 2. Sohnes.
1996 Meine Frau arbeitet wieder. Mittlerweile betreue ich die Kinder alleine. Der Älteste geht nachmittags in einen Kindergarten.
Wir (eigentlich sie) planen (plant), das Haus, in dem wir wohnen und das ihren Eltern gehört, mit Hilfe ihrer Bausparverträge zu renovieren. Wenn meine Frau spät abends von ihrer Arbeit kommt, renoviere ich, nachdem ich die Kinder zu Bett gebracht habe, das Haus.
Silvester 1996 verbringen wir bei Freunden. Gegen 22 Uhr verläßt sie die Feier und läßt mich mit Kindern und ohne PKW zurück.
Anfang 1997 teilt sie mir mit, daß sie einen anderen Mann kennen gelernt hat. Es kommt zum Streit. Wir schlafen in getrennten Räumen. Eines nachts kommt unser Ältester zu mir und sagt, daß Mama nicht da sei. Diese und die folgenden Nächte verbringt sie, wie ich später feststellen konnte, im PKW ihres Neuen. Anfang April 1997 bemühe ich mich um eine eigene Wohnung. Mitte April verfüge ich bereits über einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.05.1997), renoviere aber dennoch abends, wenn sie von der Arbeit kommt und ich die Kinder bereits zu Bett gebracht habe, (nun ihr Haus) weiter. Mit Hilfe des Jugendamtes treffen wir die Vereinbarung, daß sie bis zu meinem Auszug Rücksicht auf mich nimmt. Eines abends kommt sie zu mir und teilt mir mit, daß an diesem Abend ihr Neuer zum "üben" kommt. Ich bitte sie, mir dies nicht anzutun. An diesem Abend habe ich noch ein Vorstellungsgespräch. Als ich dann nachts nach Hause(?) komme, liegt er nackt auf dem Eßtisch. Sie "üben"! Es kommt abermals zum Streit.
Bei meiner neuen Vermieterin erreiche ich, daß ich schon vor Mietbeginn meine Wohnung renovieren kann (die Renovierung ihres Hauses führe ich nun nicht mehr weiter). Tagsüber betreue ich nun die Kinder (sie arbeitet) und nachts renoviere ich. Sie drängt mich immer offener und unter den Augen der Kinder zum sofortigen (vorzeitigen) Auszug. In der 1. Maiwoche ziehe ich endlich um. Der Umzug zieht sich hin, da ich tagsüber die Kinder betreue. Sie verlangt aber bereits jetzt von mir die Hausschlüssel, obwohl noch ein Teil meiner Möbel in ihrer Wohnung sind, damit ihr Neuer (ein Obdachloser) einziehen kann. In der 2. Maiwoche ist mein Umzug endgültig abgeschlossen (bis auf mein Fahrrad). Weiterhin betreue ich die Kinder auf ihren Wunsch tagsüber. Den Ältesten bringe ich für 3 Std. in den Kindergarten (zu Fuß 45 min. für einen Weg; bei jedem Wetter!). Eines Morgens, als ich die Kinder bei ihr abholen will, kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihrem Neuen und mir, weil ich nicht einsehe, daß ich mir nach einer sehr unhöflichen Aufforderung seinerseits die Schuhe ausziehen soll, wenn ich die Wohnung betrete (wenige Tage vorher habe ich noch in der Wohnung gewohnt!). Er greift mich vor den Kindern an. Es kommt zu einer sehr heftigen Prügelei vor den Augen der Kinder!
Bei einem späteren Gespräch beim Jugendamt behauptet sie, ich hätte ihn angegriffen und ihn geschlagen, obwohl er unseren Jüngsten auf dem Arm gehabt habe. Außerdem würde ich die Kinder sexuell belästigen. Sie besteht darauf, daß ich die Wohnung nun nicht mehr betreten darf; ich muß die Kinder vor der Haustüre bei ihr abholen. Erregt teile ich ihr nun mit, daß sie meine Wohnung nun auch nicht mehr betreten darf. Nun mischt sich erstmals die Frau vom Jugendamt ein, und sagt, daß ich meiner Ex den Zutritt zu meiner Wohnung nicht verweigern sollte. Ich sollte doch mal an die Kinder denken!
Für den Herbst habe ich einen neuen Kindergartenplatz in meiner Nähe bekommen. Nach ihrer Aussage sei es ihr nun nicht zuzumuten, mit dem PKW unseren Ältesten in den neuen Kindergarten zu fahren (Fahrtzeit mit PKW max. 5 min). Ich hole beide Kinder daher morgens bei ihr ab (zu Fuß 20 min. bzw. später mit Fahrrad und Anhänger 7 min.), bringe den Ältesten für den Vormittag zum Kindergarten und betreue die Kinder bis ca. 18:30 Uhr (Vereinbarung wurde mit Hilfe des Jugendamtes getroffen).
Es kommt des öfteren vor, daß sie sich wesentlich verspätet und mir die Kinder dann bereits eingeschlafen sind. Sie besteht darauf, daß die Kinder geweckt werden, damit sie die Nacht bei ihr verbringen. Aber am nächsten Morgen hole ich die Kinder wieder um 07:30 Uhr bei ihr ab! Es gab noch viele unschöne Szenen vor den Kindern. Ich lebe mittlerweile von DM 1100,00 Arbeitslosenhilfe zzgl. geringfügiger Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, die ich nachts verrichte. Ich bin in Lohnsteuerklasse I, zahle den Kindergartenbeitrag, kleide die Kinder ein (während der Ehe hatten die Kinder nur Kleidung aus 3. Hand; alles Geld floß in Bausparverträge und Wertpapiere), betreue tagsüber die Kinder; aber das Kindergeld behält sie für sich!
Sie macht sich selbständig. Ihr Neuer arbeitet bei ihr. Eines Tages, so habe ich von Freunden erfahren, putzt er (von Beruf Masseur) ihre KG-Praxisräume. Als er fertig ist, verlangt sie von ihm, nun bei ihr zu Hause weiter zu putzen. Daraufhin schlägt er sie (hätte ich vielleicht auch mal machen sollen). Sie trennen sich.
Ende 1997 finde ich einen Tagesjob in meinem Beruf (zeitlich begrenzt auf 6 Monate). In jeder Mittagspause hole ich den Ältesten mit dem Fahrrad vom Kindergarten ab und bringe ihn zur Schwiegermutter. An 3 Tagen in der Woche leben die Kinder nach meiner Arbeit bei mir, an einem Tag bei ihr. An den Wochenenden wird abgewechselt.
Wir vereinbaren, daß wir uns gütlich scheiden lassen (einvernehmliche Scheidung). Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sowie ein Schriftstück zur Umgangsregelung entwerfe ich, wobei sie sich um den gemeinsamen Anwalt kümmern will. In meinen Vorschlägen will sie die Absätze, in denen ich vorschlage, daß das Kindergeld ausschließlich den Kindern zu Gute kommen solle, und daß der örtliche Lebensmittelpunkt der Kinder wegen der engen Beziehung der Kinder zu Oma und Opa mütterlicherseits die bisherige Stadt bleiben solle, gestrichen haben. Mehrfach verschiebt sie die Einreichung der Scheidung, bzw. das Suchen nach einem gemeinsamen Anwalt.
1998 habe ich endlich einen festen Job im öffentlichen Dienst; allerdings 120 km vom bisherigen Wohnort entfernt. Die Strecke fahre ich der Kinder wegen täglich mit dem Zug. Gesamtfahrtzeit pro Tag: ca. 4 Std. 45 min. Die Kinder gehen mittlerweile in eine Kindertagestätte. Nun kann ich die Kinder nur noch an 2 Tagen sowie jedes 2. Wochenende zu mir nehmen. An den anderen beiden Tagen hole ich Arbeitszeiten heraus, die ich für die Tage mit den Kindern benötige. Da die Tagesstätte um 17:00 Uhr schließt, ich aber erst mit dem Zug um 17:30 Uhr zu Hause bin, hat meine Ex die Betreuung der Kinder an den "Papatagen" diese 1/2 Std. für mich übernommen. Hierfür verlangt sie nun auch noch Geld von mir! Aber, da ich die Kinder alleine einkleide und früher für sie kostenlos die Kinder betreut habe, sehe ich nicht ein, ihr diesen Dienst auch noch zu vergüten. Mittlerweile hat sie ca. DM 200.000 für die Renovierung ihres Hauses ausgegeben, während sie seit 1997! nur ca. DM 150 für Kleidung für die Kinder ausgegeben hat. Im Durchschnitt habe ich hingegen DM 1900 pro Jahr für Kleidung für die Kinder ausgegeben!
Ende 1998 muß unser Ältester ins Krankenhaus. Ich verbringe Tag und Nacht bei ihm. Sie macht keine Anstalten, mal eine Nacht bei ihrem Sohn zu bleiben. Am Sonntag vertritt sie mich für 3 Stunden. Ich nehme unseren Jüngsten, den sie mitgebracht hat, auf ihren Wunsch mit. Ich gehe spazieren, bestehe aber diesmal nicht darauf, daß er läuft, sondern trage ihn. Schließlich will ich mich ja auch mal bewegen. Ich bemerke, daß er ziemlich heiß ist. Als ich ihn nach den 3 Stunden wieder meiner Frau übergebe, und sie auf die überhöhte Temperatur unseres Jüngsten hinweise, teilt sie mir mit, daß sie weiß, daß er Fieber hat!
Des öfteren kommt es vor, daß die Kinder mir gegenüber angeben, daß sie lieber bei mir wohnen wollten als bei ihrer Mutter. Wenn die Kinder nicht zur Mutter wollen, muß ich nun auch noch mit ihnen schimpfen, obwohl ich doch weiß, wie sie sich den Kindern gegenüber verhält.
Nachdem ich nun meine Probezeit überstanden habe, und es sicher ist, daß ich meine Arbeitsstelle behalten werde, reicht sie die Scheidung ein. Nun aber nicht mehr einvernehmlich. Vielmehr verlangt sie nun das alleinige Sorgerecht. Begründung: das ständige Hin und Her belaste die Kinder (stimmt!), aber ich würde wie ein Buchhalter darauf bestehen, daß die Kinder gleich viele Nächte bei mir verbringen müssen, wie bei ihr! Sie hätte sich schon mehrfach angeboten, die Kinder die ganze Woche über zu betreuen. Da ich nun sehe, daß es zwecklos ist, auf ein gemeinsames Sorgerecht hinzuarbeiten, beantrage nun auch ich das alleinige Sorgerecht. Ich würde meine Arbeitszeit auf 50% beschränken und könnte dann um 15:30 Uhr die Kinder von der Tagesstätte abholen und bis zum nächsten Morgen ohne Fremdbetreuung versorgen. Für eine Betreuung für Ausnahmefälle (wenn sofortiges Handeln angesagt ist) hatte ich vorgesorgt. Meine Frau gibt vor Gericht und vor dem Jugendamt an, ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Kinder anpassen zu können. Allerdings war sie bisher hierzu auch nicht in der Lage. Vielmehr wurden die Kinder (wie ich erst im Nachhinein festgestellt habe) von der Schwiegermutter von der Kindertagesstätte abgeholt, da meine Ex an der VHS und der AOK Kurse gibt. Aus den selben Gründen werden die Kinder abends von einem Babysitter betreut. Wie ich den neuen Heften der VHS und der AOK entnehmen kann, gibt sie auch in Zukunft weiterhin Kurse an diesen Tagen und ist somit auf Fremdbetreuung angewiesen.
Vom Richter wurde ich aufgefordert, ein Konzept über die Betreuung der Kinder und die Finanzierbarkeit zu erarbeiten, falls das Sorgerecht auf mich übertragen werden sollte. Meine Frau wurde hierzu nicht aufgefordert!
Nach Erstellung des Konzeptes kam es noch zu offensichtlich provozierten Streitigkeiten in Bezug auf die Einschulung unseres Ältesten. Ein Einschulungstest ergab, daß er geringe feinmotorische Störungen hat und daher zurückgestellt werden sollte. Wir waren dennoch aus mehreren Gründen für eine Einschulung. Dennoch verlangte sie von mir ein Gespräch beim Jugendamt über dieses Thema. Das Gespräch ergab, wie nicht anders zu erwarten, daß unser Ältester eingeschult wird und seine Feinmotorik von einer Fachkraft verbessert werden sollte. Bei diesem Gespräch habe ich von noch weiteren Einschulungstests erfahren, die meine Ex hat durchführen lassen. 3 ergaben keine Bedenken für eine Einschulung. Außerdem würde unser Ältester bald noch einem weiteren Test auf Schultauglichkeit unterzogen. Während wir unser Gespräch beim Jugendamt führten, sollte er einem Verfahren zur Verbesserung der Mutter - Kind - Beziehung unterzogen werden. Die Ursachen für die schlechte Beziehung werden beim Kind gesucht, nicht bei der Mutter! Sie bot mir an, ich könnte im Anschluß an das Gespräch beim Jugendamt mitgehen. Ich sagte zu, woraufhin sie nun sagte, eigentlich gehe es ja nur um die Mutter-Kind-Beziehung und es wäre zweifelhaft, ob das Ergebnis uns noch an diesem Tage mitgeteilt wird. Ich ging dennoch mit. Mußte dann aber feststellen, daß es um den weiteren Test auf Schultauglichkeit ging. Das Ergebnis des Tests war, daß von einer Einschulung abgeraten wird. Nun plädierte sie mit einem Mal gegen eine Einschulung, obwohl wir nur 2 Stunden vorher das Für und Wider erörtert hatten und eine Lösung gefunden hatten. Wir vereinbarten daraufhin ein weiteres Gespräch beim Jugendamt. Nun erst mischte sich die Frau vom Jugendamt ein und legte mir dar, daß es doch besser für das Kind sei, eine Förderschule zu besuchen. 3 Tests ergaben keine Bedenken für und 2 Tests ergaben Bedenken gegen eine Einschulung! Ich bat noch um einen Tag Bedenkzeit. Ich entschloß mich nun auch für die Förderklasse. Nun aber wollte ich, um vor weiteren Überraschungen sicher zu sein, den Antrag auf Rückstellung selbst in der Schule abgeben und mich gleichzeitig noch über die durchgeführten Tests erkundigen. Daher habe ich den Antrag zwar ausgefüllt, aber nicht unterschrieben und bat am nächsten Tag um ihre Unterschrift. Nun teilte sie mir mit, daß dies nicht mehr nötig sei. Auch am folgenden Tag habe ich sie nochmals telefonisch gebeten, den Antrag zu unterschreiben. Nun wollte sie sich allerdings "auf keine weiteren Diskussionen mehr einlassen". Erst am Pfingstsamstag überreichte sie mir den unterschriebenen Antrag. Nun aber waren Pfingstferien und ich konnte den Antrag nicht mehr persönlich in der Schule abgeben. Ich warf ihn daher in den Briefkasten der Schule. Nach den Pfingstferien hat die Schule auch entsprechend reagiert.
Auf Grund dieser provozierten Uneinigkeit reichte meine Ex nun einen Antrag auf Eilentscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu ihren Gunsten ein.
Bei dem anschließenden Gerichtstermin wurde ich (verkürzt gesagt) vom Richter vor die Wahl gestellt, entweder ich stimme zu, daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dauer des Scheidungsverfahrens auf meine Frau übertragen wird und wir behalten das gemeinsame Sorgerecht, oder er bestimmt dies eben und das Sorgerecht wird zusätzlich solange auf meine Frau übertragen. (Eine) Begründung: es sei nicht zum Wohl der Kinder, daß ich halbtags arbeite, dadurch weniger Rentenansprüche erwerbe und später dafür dann auf Kosten der Kinder leben müsse.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich war derjenige, der die Kinder bisher versorgt hat, ich bin ihre Hauptbezugsperon, ich verzichte zugunsten der Kinder auf Vieles. Meine Frau ist zu keinem Verzicht in Bezug auf ihren Lebensstandard zugunsten der Kinder bereit. Im Gegenteil, sie investiert weiterhin in ihr Haus. Es scheint mir offensichtlich, daß der von mir zu leistende Kindesunterhalt (ca. DM 1000 pro Monat) nur zur Finanzierung ihres Hauses dienen wird. Ich werde weiterhin alleine für Kleidung der Kinder sorgen müssen, wenn ich nicht will, daß sie noch weiter "verwahrlosen".
Ausgangspunkt war, daß das ständige Hin und Her zwischen den Eltern ein Ende hat und die Kinder endlich Ruhe finden. Diese Lösung habe ich geboten. Nun aber werden die Kinder täglich von meiner Ex (?) zur Tagesstätte gebracht, am Nachmittag von der Schwiegermutter dort abgeholt, von ca. 17:30 Uhr bis ca. 18:30 Uhr von meiner Ex betreut, um anschließend vom Babysitter ins Bett gebracht zu werden!? Ich darf sehr zum Leidwesen der Kinder diese nur noch jedes 2. Wochenende sehen.
Fall 596
Dies ist eine wahre Geschichte?..
Nachdem ich von einem Verhältnis meiner Frau erfahren hatte, trennten wir uns am 23.11.02. Ich zog aus unserem gemeinsamen Haus aus, damit die Kinder ihr gewohntes Umfeld behalten konnten und weiter Kindergarten und Schule im Ort besuchen konnten.
Im Dez. des gleichen Jahres fragte meine Frau mich, was ich davon halten würde, wenn der neue Partner mit in das Haus einziehen würde. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch immer die Hoffnung, dass es sich vielleicht wieder???.
Naja, hat nicht lange gedauert, bis ich´s tatsächlich begriffen habe. Ich antwortete ihr dennoch, ok, ändern kann ich an der Situation eh nichts. Er soll meine Belastung, also die Hälfte als Miete an mich zahlen und sie sollen die Nebenkosten übernehmen. Zu dem Zeitpunkt lebte meine Frau mit den Kindern unentgeltlich in unserem Haus. Ich hatte ein Apartment in meiner Heimatstadt. Die Doppelbelastung brachte es natürlich mit sich, dass ich Monat für Monat tiefer in die Miesen rutschte.
Nein, war dann die Antwort im Januar. Ihr Freund könnte hier nicht einziehen, sie würde sich eine Wohnung suchen. Trotz mietfreiem Wohnen, ohne Zahlung von irgendwelchen Kosten, hatte ich dann ein Schreiben ihres Anwaltes im Briefkasten. Unterhaltsforderung, obwohl sie auch verdiente und das doppelte mtl. zur Verfügung hatte, als ich. Ohne Kindergeld und Kindesunterhalt, den ich von Anfang an bezahlte.
Bis zu diesem Zeitpunkt klappte es mit einigem Hin und Her, dass ich meine Kinder regelmäßig, sogar teilweise öfter als alle 2 Wochen bekam. Das einzige Problem, das ich zu diesem Zeitpunkt hatte, war, dass sich ihr Freund bei allen Terminen, an denen ich die Kinder holte oder brachte, in unserem Haus aufhielt. Auf meine Bitte, wenigstens zu diesen Zeiten ein wenig Rücksicht zu nehmen, wurde nicht eingegangen, im Gegenteil, er musste teilweise noch in unsere Gespräche eingreifen. Den Kindern zuliebe blieb ich bei jedem ?Aufeinandertreffen? ruhig.
Am 1.03.2003 zog dann meine Frau aus dem Haus aus und hatte eine Wohnung ca. 20 km entfernt. Ich zog wieder ins Haus. Seltsamerweise wurde immer wieder von ihr beteuert, dass ihr Freund nicht mit ihr wohnen würde. Auf dem Klingelschild und auch Briefkasten waren beide Namen verzeichnet, sein Wagen parkte täglich auf ihrem Stellplatz, auch nachts, seine Wäsche hing im Trockenraum etc.
Sie bezog Wohngeld, was sie beim Anwalt jedoch nicht angab, erst auf mehrfaches Nachfragen. Die Kinder musste ich (es handelte sich um ein 6-Familienhaus) an der Haustür in Empfang nehmen und auch abgeben. Ich weiß, ich hätte es nicht gemusst, bis zur Wohnungstür hätte ich gedurft, aber des lieben Friedens willen. Ich wartete immer, bis die Kinder dann oben ankamen (konnte es durch die Fenster sehen).
Das geschah dann 2 mal. Der Kontakt wurde per SMS gehalten. Dann stand ich ein fürs andere Mal vor dem Haus und mir wurde nicht geöffnet. Dies ging dann einmal 6 Wochen, dann 8 Wochen. Auch über Ostern. Unzählige SMS wurden von mir geschrieben, sinnlos. Mal waren sie eingeladen, dann krank, dann Besuch bei der Schwester, wegen Geburtstag, usw. Jugendamt, Familienberatungsstelle, alles umsonst.
Mir blieb keine Wahl, per Eilantrag Umgangsrecht einzufordern. Die Richterin beim Familiengericht hat das Umgangsrecht so wie ich es wünschte in ihrem Beschluss formuliert. Alle 2 Wochen, von Freitag bis Sonntag. Die Hälfte aller Ferien und die 2. Festtage der großen Feiertage.
Gleichzeitig wurde der Antrag meiner Frau auf das alleinige Sorgerecht abgelehnt.
Von diesem Zeitpunkt an wurde mindestens ein Brief im Monat seitens meiner Frau an das Jugendamt geschickt, in dem mir irgendein Quatsch unterstellt wurde.
Die Kinder bekam ich jetzt aber regelmäßig. Wir unternahmen viel, was meine Frau mir übrigens auch vorwarf. Sie könnte es schließlich nicht, sich so um die Kinder kümmern.
Es war vielleicht auch deshalb, weil in der ganzen Zeit noch der Unterhalt strittig war. Ich konnte zwar beweisen, dass ihr Freund mit ihr zusammen wohnte, aber es wurde vor Gericht gelogen ohne Ende. Der Zeitpunkt des Zusammenlebens wurde ein dreiviertel Jahr später gelegt. Ich ging in die Berufung.
Jetzt ging der Krieg wieder über die Kinder. Ich bekam sie erneut nur sporadisch oder gar nicht. Mein Anwalt stellte aufgrund des Urteils einen Bestrafungsantrag mit gleichzeitiger Bitte um schnellstmöglichen Entscheid, da eine Entfremdung der Kinder drohte. Ich sah beide Kinder (im übrigen heute 7 und 11 Jahre) wieder über 8 Wochen nicht.
Der Gerichtstermin kam recht schnell und vor Gericht hieß es dann, es war ja nicht so. Es wäre halt unglücklich gelaufen usw. Die Richterin fragte, wie es aussieht, eine Familientherapie zu machen. Ich erklärte mich dazu bereit, im übrigen schon vorher beim Jugendamt. Meine Frau wurde durch die Richterin mehr oder weniger genötigt, dorthin zu gehen. Bis zum Bericht der Beratungsstelle würde das Verfahren ruhen und die alte Regelung greifen.
Wir nahmen einige Termine wahr. Die Gespräche verliefen ruhig und sachlich. Es wurden Regelungen getroffen, was die Kinder betrifft usw.
Die Therapeutin sah keinen Grund mehr, uns zu weiteren Treffen zu laden. Kaum war dies geschehen, stellte meine Frau unter dubiosen Gründen erneut den Antrag auf das alleinige Sorgerecht und einen Abänderungsantrag bezüglich des Umgangsrechtes. Ich soll die Kinder nur noch tageweise ohne Übernachtung bekommen.
Sie stellt mich als jähzornigen und gewalttätigen Menschen hin, der ich nun wirklich nicht bin. Gewalt gegen Kinder und Frauen ist mir einfach zuwider. Sie ist sich nicht zu schade, selbst die Therapeutin als Zeugin zu benennen, dass ich dort ausgerastet wäre. Nachdem ich den Brief ihres Anwaltes bekam, faxte ich diesen der Therapeutin. Diese rief mich sofort an. Sie ist aus allen Wolken gefallen. Sagte nur, ihre Frau lügt doch.
Ja, sicher, ich weiß das.
Auf jeden Fall ist die Frau bereit, auch vor Gericht auszusagen, wie sich die ganzen Treffen zugetragen haben. Auch dass meine Frau in provokanter Weise immer wieder versucht hat, mich in irgendeiner Art aus der Fassung zu bringen. Sie hätte sich immer nur gewundert, dass ich so ruhig bleiben konnte.
In dieser Zeit hatte ich meine große Tochter noch regelmäßig gesehen. Ab diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr. Ein Telefongespräch ?? Papa, hast doch einen Kerzenständer in der alten Wohnung nach Mama geschmissen??.Deshalb will ich nicht mehr zu Dir.
Eine weitere Beschuldigung: Die große Tochter wäre auf der Straße von einem Fremden angesprochen worden, erst in der Wohnung des Fremden wäre dem Kind klar geworden, dass sie nicht mit Fremden mitgehen darf. Sie wäre zu mir nach Hause gekommen und hätte mir das erzählt. Meine Antwort soll gewesen sein: Das darfst du nicht, das weißt du doch. Mehr hätte ich nicht unternommen!!
ICH BIN KRIMINALBEAMTER:
Ich glaube, das sagt alles.
Ich habe danach versucht, bei jeder Möglichkeit mit dem Kind einmal alleine zu reden. Habe ihr angeboten, sich kurz mit ins Auto zu setzen, damit ich mal alleine mit ihr bin. Habe ihr gesagt, wenn sie zu einer Freundin möchte oder eingeladen ist, kein Problem, dann hole ich sie einen Tag später, bringe sie hin, hole sie wieder ab.
Ein Blick von dem Kind zur Mutter oder zu deren Freund?..dann ein Kopfschütteln, das war´s.
Ich muss dabei sagen, mittlerweile wohnen auch sie in einem Haus, 7 km von mir entfernt.
Ich bekam von meiner Tochter einen handgeschriebenen Brief, dass sie nicht kommen will, ich wüsste schon weshalb??.über den Anwalt meiner Frau in Kopie.
Am 2. Weihnachtstag 2004 erzählte ich der Großen an der Haustür, dass wir nicht zu mir, sondern zur Oma fahren. Man merkte dem Kind an, dass sie gerne mitkommen wollte. Sie sah zu meiner Frau und dann deren Freund an, der an der offenen Haustür stand. Dieser merkte wohl, was in meiner Tochter vorging und sagte in harschem Ton: Entscheide dich jetzt endlich, willst du oder nicht!!
Ich bin sicher, dass die Augen meiner Tochter wässrig waren. Sie schüttelte dann nur den Kopf?wahrscheinlich, weil sie keinen Ton herausgebracht hätte. Daraufhin wurde die Tür zugeknallt. Wie es in mir aussah, kann sich wohl jeder denken. Die Kleine war zu diesem Zeitpunkt bereits im Auto, ca. 30 Meter entfernt. Mir rutschte nur noch das Wort mit dem A am Anfang raus. Dies war dann auch das einzige Mal in den fast zweieinhalb Jahren, dass mir so was passierte.
Kleidung für die Kinder bekomme ich grundsätzlich nicht mit. Ob am Wochenende oder in den Ferien. Nur das, was sie auf dem Leib tragen, in diesem Fall im Moment halt nur die Kleine. Diese sind dann auch dementsprechend. Entweder schmutzig oder aber kaputt. Als wenn man die Kleine bestrafen will, dass sie zu mir kommen will.
Meine Telefonate und Treffen mit AWO /Beratungsstelle und Jugendamt helfen mir nicht weiter. Ich kann nur abwarten, dass das Gericht jetzt schnellstmöglich entscheidet. Es wird jetzt wohl darauf hinauslaufen, dass ein Psychologe die Kinder und uns unter seine Fittiche nimmt. Die Beratungsstelle und das Jugendamt sehen nur noch diesen Weg und werden es der Richterin vorschlagen.
Meine Kleine ist, wie man so sagt, ein Papakind, die Große eher Mama. Ich habe zwischendurch große Probleme gehabt, wenn ich die Kinder zurückgebracht habe. Die Kleine wollte einfach nicht aus dem Auto steigen. Ich habe teilweise eine halbe Stunde mit ihr geredet, bevor sie sich dann dazu aufraffen konnte, auszusteigen. Dies war zu der Zeit, als meine Frau noch in dem Mehrparteienhaus wohnte. Es hätte dem Kind bestimmt geholfen, hätte sie die Kinder an der Tür in Empfang genommen. Ich sprach sie darauf an, die Antwort war ein Schulterzucken.
Dann gab es noch eine Situation im vorigen Jahr, 2004. Die Kleine teilte mir mit, dass die Mama gesagt habe, sie könnte ja bei mir wohnen. Mit leuchtenden Augen erzählte sie mir das. Ich saß zunächst nur da und verstand die Welt nicht mehr. Auch auf Nachfragen bestand die Kleine darauf. Ich rief sofort bei meiner Frau an und fragte nach. Wenn die Kleine das sagt, dann wird?s ja wohl stimmen, war die Antwort. In der Annahme, dass dies wieder nur ein Trick sein konnte, antwortete ich der Kleinen mehr als vorsichtig. Sagte ihr, wenn´s der Mama mal nicht gut geht, sie krank ist, oder aber länger keine Zeit für die Kinder habe, dann wäre ich immer für sie da und sie könnten dann zu mir kommen. Ich habe auf der Arbeit dann unter Vorbehalt schon eine Änderung meiner Arbeitszeiten abgeglichen usw. Dann kam der Anruf vom Jugendamt. Ich würde der Kleinen erzählen, dass ich sie zu mir holen würde, usw.
All dies hat meiner Frau bisher nicht den Erfolg gebracht, den sie sich wünscht.
Jetzt erzählt sie den Kindern, dass ich sie geschlagen hätte und Gegenstände nach ihr geworfen habe. Bei der Großen hat´s bis jetzt geklappt. Das Kind glaubt mittlerweile sogar, diese Dinge selbst gesehen zu haben. Vielleicht glaubt es sogar die Frau selber.
Jetzt kann ich mir ausrechnen, was als nächstes passiert. Viel kann in dieser Hinsicht nicht mehr kommen. Wahrscheinlich wird irgendwann das Kuscheln auch noch angeprangert. Es wäre der nächste Schritt der Mutter, auf den ich eigentlich schon warte?.
Nachdem meine Frau umgezogen war, ist sie erneut aus der Wohnung ausgezogen und hat ein gutes Vierteljahr bei den Eltern ihres Freundes gewohnt. Natürlich mit den Kindern. Mir wurde die Adresse nicht genannt, ich musste sie anders herausbekommen.
Als sie dort auszog, stand ich zum Abholtermin der Kinder vor der Tür seiner Eltern. Die Mutter wollte mir nicht sagen, wo sie hingezogen sind. Erst als ich mit der Polizei drohte, bekam ich die neue Adresse. Als ich dort ankam, hieß es: Wieso kommst du erst jetzt?
Ich habe mittlerweile eine dicke Haut bekommen. Aber die Tränen, die in den Augen stehen, wenn ich wie jetzt alles Revue passieren lasse, die kann ich nicht verdrängen.
Ich weiß, dass ich jeden einzelnen Brief aufheben werde. Mittlerweile sind es 4 dicke Leitzordner. Irgendwann werden die Kinder Fragen stellen, dann werde ich nicht antworten, sondern ihnen 4, 5, 6, 7 oder auch noch mehr Ordner hinstellen müssen.
Dann sollen sie sich ihr eigenes Urteil bilden. Es wird ein Loch bleiben, nicht nur im Herzen.
Es ist nicht alles vollständig, was hier steht. Es sind noch einige Dinge passiert, aber es würde den Rahmen sprengen.
Ein Vater, der Vater sein möchte