Wenn wir Veränderungen erreichen wollen, müssen wir uns aktiv einmischen, uns an der Diskussion um die Gestaltung unserer Zukunft beteiligen und auf allen Ebenen unsere Überzeugungen darstellen.
Als Einstieg mein Brief an den Bundeskanzler:
E-Mail an den Bundeskanzler per internetpost@bundeskanzler.de
über www.deutschland-braucht-reformen.de
21.11.2002
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
als nicht verheirateter Trennungsvater im 8. Trennungsjahr nach 17 Jahren ehegleichen Zusammenlebens mit der Mutter meiner beiden Töchter und denselben zwingt mich das in Teilen grundgesetzwidrige deutsche Familienrecht dazu, immer noch mit unendlicher Kraft dafür kämpfen zu müssen, dass ich meinen Töchtern über die monatliche Überweisung hinaus etwas mehr Vater sein darf.
Ich wurde während dieser Zeit von der Mutter meiner Kinder, von Anwälten, von Schulleitern und vom Jugendamt als Unperson behandelt, meine Würde wurde mit Füßen getreten - kurz: Grundrechte waren für mich außer Kraft gesetzt. Und dies, obwohl ich nachweislich immer für meine Kinder da war und ihnen Vater sein wollte.
Der Gesetzgeber hat zum Beispiel mit dem §1626a BGB - um Kinder zu schützen, wie behauptet wird - Kindern und Vätern aus nicht ehelichen Beziehungen pauschal zunächst die gleichen Rechte wie solchen aus ehelichen Beziehungen genommen. Allein diese pauschale Entrechtung ist in einem Rechtsstaat etwas Ungeheuerliches. Mit der Möglichkeit, trotzdem gleichlautende gemeinsame Sorgerechtserklärungen abgeben zu können hat der Gesetzgeber auf die vernünftige Verhaltensweise von Müttern vertraut. Diese haben aber in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Mehrheit dazu nicht in der Lage sind. Die gegnerische Kindesmutter, die in der Verhandlung vor dem BVerfG am 19.11. persönlich zu Wort kam, hat - wohl unüberlegt - das Problem auf den Punkt gebracht: Sie hat das Maximum, was ihr gesetzlich angeboten wurde, eben "einfach ausgenutzt".
Der Gesetzgeber ist gefordert, Normen vorzugeben, die einem ethischen Menschenbild, das auch im Grundgesetz vorgegeben wird, verpflichtet sind. Eben das wurde im Familienrecht nicht verwirklicht.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich weiß, dass ich von Ihnen viel erwarte. Als "vaterloses Kind und kinderloser Vater" sind Sie ein Sonderfall, dem viele Erfahrungen fehlen und der dafür andere gemacht hat. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich in die Situation eines Vaters, der gerne Vater ist und alles für seine Kinder tun möchte, hineinversetzen können, besonders in die vernichtende Situation, wenn er um sein Vatersein betrogen wird. Wenn er nur noch den Sklaven spielen darf, der seine Arbeitskraft in Form einer monatlichen Überweisung zur Verfügung zu stellen hat und darüber hinaus noch nicht einmal existent zu sein hat. Wenn jedes Bemühen um seine Kinder sofort pervertiert wird, wenn jeder Telefonanruf als Terror ausgelegt wird, wenn jede Anfrage eine Störung der Gemütslage der Mutter darstellt, deren subjektive Befindlichkeit ein fast heiliges Gut ist, dem alle dienen, vom Jugendamt bis zum Familienrichter. Wenn die allein verbal vorgebrachte Angst einer Mutter als Argument gerichtsentscheidend wirkt und die Angst eines Vaters infolge nachweisbarer Vernachlässigung oder Gefährdung der Kinder allenfalls ein Schulterzucken auslöst.
Betroffen sind weit über eine Million Väter, die der Handlungsfähigkeit einer Bundesregierung, die vor dem überzogenen Machtausbau der feministischen Lobby kuschen muss, schon längst misstrauen.
Ich möchte Sie bitten und ermuntern, an die Adresse von Familienministerin Schmidt (die gegenüber ihrer Vorgängerin schon erfreuliche Thesen äußerte) und gegenüber dem Justizministerium (dessen Vertreterin am 19.11. vor dem BVerfG eine klägliche Rolle spielte) Signale zu setzen, die eine Öffnung in Richtung auf mehr Verwirklichung von Menschenrecht und Grundgesetz im Familienrecht erlauben.
In Besorgnis und mit den besten Wünschen für Sie
in einer schwierigen Situation
Franzjörg Krieg
Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe
Im den Fragen vorgespannten Text formuliert Frau Schenk folgende Passage:
"Väter und ihre Lobbyvereine inszenieren gegenwärtig medienwirksam eine Kampagne, die die Umgangsvereitelungen durch allein sorgeberechtigte Mütter zum Gegenstand hat. Die massenhaft stattfindende Nichtwahrnehmung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil wird weder von den Vätervereinen noch von den Medien thematisiert."
Offener Brief an die PDS-Bundestagsfraktion
Zur Kleinen Anfrage der PDS-Abgeordneten Christina Schenk zur Familienpolitik
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Partei war für mich bisher sympathisch und zumindest als oppositionelles Element in der bundesrepublikanischen Parteienlandschaft wichtig.
Die oben zitierte Anfrage hat mich in dieser Haltung tief erschüttert. Warum?
Ihre Anfrage hat folgende Zielrichtung:
Es wird festgestellt, dass es auch umgangsberechtigte Väter gibt, die ihr Umgangsrecht nicht wahrnehmen. Dies wird als Grund genommen, Rechte für Väter weiterhin einzuschränken, bzw. Bestrebungen in der Familienpolitik, bestehendes Unrecht in Zukunft wenigstens stückchenweise abzumildern, in Frage zu stellen.
Die Situation in der deutschen Familienpolitik ist durch folgende Fakten geprägt:
- Ausgerechnet die BRD hat die UN-Kinderrechtskonvention in ihrem nationalen Recht immer noch nicht umgesetzt
- Entscheidungen deutscher Familiengerichte werden inzwischen in Straßburg gekippt und die BRD zu Schadenersatzzahlungen verurteilt
- Das bundesdeutsche Familienrecht ist im internationalen Vergleich reaktionär und ignoriert Erkenntnisse der Sozialwissenschaften in breitem Ausmaß
- Die Auswirkungen feministischer Lobbyarbeit haben inzwischen nicht nur positive Ergebnisse für Frauen gebracht. Die Auswirkungen in der Familienpolitik haben dafür gesorgt, dass Frauen hemmungslos und ungestraft niedrigste egoistische Befindlichkeiten austoben können – zum Schaden nicht nur des Vaters ihrer Kinder, sondern zum Schaden dieser ihrer eigenen Kinder selbst. Kindesentzug, staatlich geduldete Kindesentführung durch die Mutter, Umgangsvereitelung und Umgangsboykott – alles bis zur psychischen Pathologisierung (PAS) und auch Zerstörung von Kindern – gefördert durch unsere Familienpolitik, haben zu schlimmen Entwicklungen in weiten Bevölkerungskreisen geführt. Die Statistik lässt den Schluss zu, dass von den jährlich neu hinzu kommenden etwa 300.000 Trennungskindern ein hoher Prozentsatz durch solche Fehlentwicklungen betroffen ist.
Ihre Anfrage kommt nun zu einem Zeitpunkt, wo der Gesetzgeber in Deutschland viel zu spät endlich wenigstens in Nuancen auf diese Entwicklungen reagiert. Sie hat den Zweck, den Sinn dieser dringend erforderlichen Reformen anzuzweifeln.
Wer die familienpolitische Situation in Deutschland kennt, muss dies zumindest im Hinblick auf unsere Kinder als zynisch empfinden. Ich bin seit fast 30 Jahren Realschullehrer und weiß, wovon ich rede.
Ich selbst bin „entsorgter“ Vater zweier Töchter. Die Tatsache, dass ich mit der Mutter 17 Jahre lang zusammenlebte, war nicht durch eine Heirat staatlich besiegelt. Dies hat die Mutter benutzt, meiner älteren Tochter den Vater zu nehmen und mir die Tochter zu entziehen. Diese ist schwer PAS-geschädigt. Die jüngere Tochter ist psychisch so konditioniert, dass alle Bestrebungen der Mutter, auch ihr den Vater zu nehmen, von ihr bisher abgewiesen wurden. Ich wurde zum reinen Zahlvater degradiert und muss um jedes Stückchen Recht für meine Kinder kämpfen, weil alle staatlichen Institutionen nicht das Recht des Kindes, sondern aussschließlich die Rechte von Müttern schützen. Kontrolliert werden nur die Pflichten der Väter, dass Mütterrechte auch Pflichten beinhalten, führt in der Regel nicht dazu, auch grob sorgepflichtverletzende Mütter zumindest anzumahnen. Diese Praxis kann ich in meiner 7-jährigen Trennungsvater-Vita nachweisen.
In meiner Umgebung finden sich viele Väter, die ein ähnliches Schicksal vorweisen können.
Vor diesem Hintergrund ist eine Partei, die in ihrem politischen Handeln so vorgeht, wie durch die oben genannte Anfrage dokumentiert, für verantwortungsbewußte Väter einfach nicht wählbar.
Die Zeit bis zur BT-Wahl 2002 ist noch lange genug, um dies im Bewusstsein der deutschen Väterszene zu verankern.
Sie werden nun wohl verstehen, was die oben beschriebene Erschütterung meiner ursprünglichen Haltung ausmacht.
Mit Besorgnis grüßt Sie
Franzjörg Krieg
Aktionen der organisierten Väter zur
Bundestagswahl 2002
Aktion „Wahlprüfsteine“ des BuVo im VAfK
DN Webel aus dem Bundesvorstand des VAfK stellt unter Mitwirkung einiger weiterer Aktiver die „Wahlprüfsteine“ zusammen, die an alle Parteien gehen.
Die Antworten aller Parteien zeigen viele Parallelen in der geplanten Familienpolitik, aber wenig Verständnis für unsere spezielle Situation als Väter. Z.B. wird die Kindschaftsrechtsreform pauschal hochgelobt. Unsere Kritik wird bewusst ignoriert.
Eine Empfehlung zur Wahl kann aus den Antworten nicht abgeleitet werden.
Die Aktion isoliert nur als Mittel für die Orientierungsfindung vor der Wahl zu betrachten, würde einerseits erkennen lassen, dass sie dafür untauglich war. Andererseits würde dies aber auch ignorieren, dass die Initiative als Türöffner wirkt und bei konsequentem „Am-Ball-bleiben“ sich die eigentlichen positiven Effekte erst in der Folge ergeben können. Auf der VAfK-page befindet sich die ausführliche Dokumentation.
Dokumentation: www.vafk.de
Aktion Krieg „Offener Brief“
Franzjörg Krieg formuliert einen Offenen Brief an die Parteien und verschiedene Kandidaten, der in der heißen Phase des Wahlkampfes erst zwei Wochen nach den Wahlprüfsteinen raus geht und damit natürlich die Antwortenden unter Zeitdruck setzt. Die Formulierung ist nicht so moderat wie die Wahlprüfsteine.
Die als erste eingehende Antwort der Grünen zeigt nicht akzeptable Analysen der Realität und ignorante Sichtweisen und wird ausführlich beantwortet.
Dokumentation: http://franzjoerg-kids.2see.de und dort unter „Themen“
Acht Fragen an die Parteien zur Familienpolitik und der Situation von Vätern.
Kaum Unterschiede in der Familienpolitik aller Parteien. Kollektives Unverständnis für die Anliegen von uns Vätern. Es wird deutlich, dass wir in Zukunft Mittel finden müssen, unser Anliegen deutlicher zu machen.
Dokumentation: http://www.paps.de/
Öffentliche Diskussionsveranstaltung „Väter fragen, Politiker antworten“
Keine klaren Lösungen, keine Wahlempfehlung möglich
Ansätze zu Konsensmöglichkeiten bei einzelnen Politikerpersönlichkeiten
Dokumentation: Mailing-Liste
Er schickt seinen Fall an Politiker aller Parteien und kann nur bei Goppel/CSU eine sehr menschliche Reaktion feststellen.
Insgesamt keine Empfehlung möglich. Luig präferiert, nicht zu wählen.
Dokumentation: Mailing-Liste
Brief zur Situation von Vätern nach der Trennung an die Spitzenkandidaten aller Parteien zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.
Enttäuschende Antworten, außer von der FDP.
Dokumentation: Mailing-Liste
Anfrage zu einem fragwürdigen Wahlplakat der SPD über Ganztagsbetreuung.
Dokumentation: Mailing-Liste
Brief mit kritisiertem Zitat von Schröder an die CDU
Ausführliche Antwort
Dokumentation: Mailing-Liste
Aktion Sochart
Thomas Sochart schreibt Guido Westerwelle an und erhält kurzfristig Antwort.
Dokumentation: Mailing-Liste
Aktion Fischer
Jürgen Fischer macht kurz vor der Wahl die verschiedenen Parteien und ihre Kandidaten auf die Dokumentation seines Falles (http://www.juefi.de/buch/) aufmerksam.
Dokumentation: Mailing-Liste
Alle Aktionen haben ergeben, dass wir bei keiner Partei damit rechnen können, dass unsere Belange in Zukunft erkannt und vertreten werden. Alle gewählten Volksvertreter und ihre Parteiorganisationen haben unser Anliegen bis jetzt nicht soweit zur Kenntnis genommen, dass sie Handlungsbedarf sehen.
Das liegt weitestgehend an ideologischen Sichtweisen, die es den handelnden Politikern nicht möglich machen, realistisch zu bewerten. Die Mitte-rechts-Parteien scheitern dort, wo sie von der Frauenlobby gebremst werden und besonders an ihrem traditionellen Familienbild, das es ihnen nicht ermöglicht, andere Familienformen als die Ehe gleichwertig zu behandeln. Die Mitte-links-Parteien werden von der Frauenlobby so sehr in Schach gehalten, dass sie im Hinblick auf Gender mainstreaming nur noch einäugig sehen und einseitig agieren können. Förderung von Belangen der Männer, immerhin etwa der Hälfte der Bevölkerung , ist vor diesem Hintergrund unmöglich.
Wir können von keiner Partei mit Sicherheit annehmen, dass sie in der kommenden Legislaturperiode auf unsere Belange eingeht.
Bei dieser Sachlage kann für die morgige Wahl keine Empfehlung ausgesprochen werden. Jeder von uns ist nicht nur Vater, sondern auch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Konsument, etc. und wirkt auf mehr oder weniger Ebenen in der Gesellschaft. Es gibt also die Möglichkeit, auf Grund der Erfahrungen, die wir neben unserer Väter-Vita machen, eine Wahlentscheidung zu treffen.
Die vielen Aktionen haben eine positive weitere Wirkung: Auf verschiedenen Ebenen wurde unser Anliegen an Politiker herangetragen. Es wurden Kontakte geknüpft und es gibt Ansatzpunkte für weitere Gespräche und Verhandlungen. Darin liegt der eigentliche Wert dieser Aktionen. Einzelne angesprochene Personen haben Verständnis signalisiert und wurden für unser Anliegen sensibilisiert, was für den weiteren Dialog genutzt werden kann.
Franzjörg Krieg
OFFENER BRIEF zur BUNDESTAGSWAHL 2002
an Parteien und Kandidaten
Franzjörg Krieg
http://franzjoerg-kids.2see.de
01. September 2002
Offener Brief an Parteien und Kandidaten für die Wahl zum Bundestag
Als Initiator des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe, stehe ich in Kontakt mit einigen hundert von den übelsten Auswirkungen des deutschen Familienrechtes betroffenen Vätern und schätze die Zahl der allein im Kreis Karlsruhe vehement betroffenen Väter auf über 10.000.
Innerhalb des Bundesvereins VAfK e.V. führe ich die „Falldokumentation“, in der die immer wieder unglaublichen Zeugnisse des menschenunwürdigen Umgangs mit Kindern und Vätern durch Mütter, Jugendämter, Familiengerichte und andere Aktoren im System gesammelt und archiviert werden. Die ersten 160 Fälle gingen – zusammen mit 160 dokumentierten Suiziden anderer betroffener Väter – inzwischen an das deutsche Justizministerium und an das Europäische Parlament.
Der Hintergrund für meine Fragen ist inzwischen allgemein bekannt. Große Publikationsorgane haben sich diesem Problem inzwischen angenommen und es immer wieder in den Mittelpunkt des Interesses der Allgemeinheit gerückt. Ich verweise stellvertretend auf folgende Veröffentlichungen:
- Der SPIEGEL, 47/1997, Titelgeschichte „Die vaterlose Gesellschaft“
- GEO, Januar 2001 „Die Väter“
- FAZ, 23.05.2001 „Zahlemann und Söhne“
- FOCUS, 03.12.2001, Titelgeschichte „Verdammt allein“
- Der SPIEGEL, 25.02.2002, Titelgeschichte „Beute Kind“
- BILD am SONNTAG, 16.06.2002 „Die verstoßenen Väter“
Ich habe einige Fragen an Sie und werde Ihre Antworten zum Kriterium einer Wahlempfehlung machen, die ich im Kreis betroffener Väter veröffentlichen werde. Ich hoffe auf Ihre angemessene positive Reaktion und bedanke mich dafür im Voraus.
I. Situationsanalyse
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen - weit überwiegend Vätern - widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Richter am OLG Bamberg, Harald Schütz, Familienrichter
veröffentlicht im Anwaltsblatt 8-9, 1997, S. 466 - 468
In Deutschland haben wir familienrechtlich folgende Situation:
Im Fall einer Trennung der Eltern bestimmt die Frau, bzw. die Mutter, über das Schicksal aller Familienmitglieder in entscheidendem Maß. Es steht in ihrem Belieben, ob sie die Situation in für die Kinder positivem Sinn vernünftig mitbestimmt oder ob sie die vom deutschen Familienrecht übertragene Machtposition ausnutzt, um im Extremfall aus rein egoistischen Gründen ihre eigenen Kinder und den Vater in menschenverachtender Weise zu schädigen. Die familienrechtliche Handhabung nahezu aller Extremfälle hat in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass alle involvierten Gremien nicht die Souveränität aufbringen, einer uneinsichtigen und destruktiven Mutter klar ihre Grenzen aufzuzeigen. Durch sie verursachtes Unrecht, Destruktion und massive Schädigung wird als Spanhaufen hingenommen, der beim Hobeln eben abfällt. Der Rechtsstaat gibt in diesem Fall seine Souveränität, seine Kompetenz, seine Wächterfunktion und seine Entscheidungsgewalt aus der Hand, gibt sie willkürlich an Individuen ab und nimmt jeden Missbrauch – sei er auch noch so krass – unwidersprochen hin.
1. Das deutsche Familienrecht in seiner Mütterzentrierung bildet schon viel zu lange die Basis für massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kindern und Vätern.
2. Unser deutsches Familienrecht sorgt dafür, dass manche psychisch und charakterlich entsprechend disponierten Mütter inzwischen ungehindert egoistisch ihre übelsten Charaktereigenschaften zunächst gegen die Väter ihrer Kinder und damit auch meist gegen ihre Kinder selbst ausspielen können. Wissen Sie, dass Mütter, die dies auch gewissenlos tun, von der deutschen Familienrechtspraxis dafür belohnt werden?
3. Väter finden vor den Aktoren im institutionalisierten deutschen Regelsystem für Trennung und Scheidung (insbesondere den sogenannten Jugendämtern) kein Gehör und werden oft ohne die Chance einer Rechtfertigung zur Unperson gemacht und menschenunwürdig behandelt. Ist Ihnen bekannt, dass Müttern dort oft kritiklos jede Behauptung als Wahrheit abgenommen wird, was in vielen dokumentierten Fällen auch bis zur wahren Hexenverfolgung des Vaters wegen eines von der Mutter erfundenen sexuellen Missbrauchs durch den Vater ging?
4. In der deutschen Familienrechtspraxis haben Kinder keine Rechte, Väter nur eingeschränkte und – vor allem – nicht durchsetzbare (!) Rechte. Sie funktioniert nach dem Grundsatz: Gib der Mutter alle Rechte, dann wird für das Kind schon noch genug übrig bleiben.
Die deutsche Familienrechtspraxis garantiert in der Regel den Müttern nur Rechte und kontrolliert Vätern gegenüber nur Pflichten.
5. Hunderttausende von Müttern benutzen die Väter ihrer Kinder als reine „Zahlemänner“ und würdigen deren Bezug zum Kind zum reinen Samenspender herab. Ein solches Verhalten wird von der deutschen Justiz in den meisten Fällen als nicht beanstandungsfähig gebilligt.
6. Das offen unmoralische Verhalten mancher Mütter bei der egoistischen Ausbeutung und Entrechtung des Vaters und der gleichzeitigen Schädigung der eigenen Kinder tritt in einigen Fällen schon so dreist auf, dass es sogar von unserer in dieser Hinsicht lendenlahmen Familiengerichtsbarkeit hin und wieder erkannt wird. Diese sieht sich aber vor dem Hintergrund der öffentlichen politischen Situation in Deutschland immer noch meist außerstande, wirkungsvoll einzugreifen und zuckt z.B. vor einer hartnäckig den gerichtlich festgesetzten Umgang des Kindes mit dem Vater boykottierenden Mutter hilflos mit den Schultern. Jugendämter kapitulieren grundsätzlich vor jeder uneinsichtigen Mutter, was die Falldokumentation des VAfK bestätigt.
7. Das deutsche Familien-„Recht“ ist inzwischen so sehr pervertiert, dass es den Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit darstellt, in dem – unter dem Deckmantel der Nicht-Öffentlichkeit – falsche eidesstattliche Aussagen, Rufmord, Destruktion von Persönlichkeit und weitere vielfältige Perversitäten legalisiert werden bzw. zumindest als resorttypische Randerscheinungen hingenommen werden, in dem Rechtsbeugung und Missachtung der Menschenrechte zum Alltag gehören und in dem meist ein pauschales Vorurteil, verbunden mit der subjektiven Befindlichkeit einer Mutter zum alleinigen Maßstab des Aburteilens gemacht wird. Die deutsche Familienrechtsprechung steht in besonderem Maße dafür, dass Rechtsprechung mit Gerechtigkeit absolut nichts zu tun hat, dass sie im Gegenteil Gerechtigkeit und Moral immer wieder kontraproduktiv gegenüber steht.
8. Vielen betroffenen Vätern bleibt oft nur noch übrig, zu zahlen und sich ansonsten von der missbrauchenden Mutter und damit auch von den „ihr gehörenden“ Kindern abzunabeln, wenn sie Demütigung, Machtmissbrauch und Entrechtung nicht mehr aushalten. Diese Väter müssen dann noch zusätzlich hinnehmen, als an ihren Kindern uninteressiert diffamiert zu werden.
9. Eine erschreckend hohe Anzahl von Vätern wird finanziell soweit „ausgenommen“, dass ihnen nur noch der Selbstbehalt in Höhe eines Sozialhilfesatzes bleibt und dass sie es sich nicht mehr leisten können, ihre Kinder zu besuchen, die von der Mutter entsprechend weit weg entführt wurden (mit Unterstützung der Behörden). Dafür entzieht ihnen die Mutter auch noch effektiv und dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern, für die sie arbeiten.
10. Unzählige Väter werden dadurch dauerhaft psychisch krank, gleiten oft in die Asozialität ab oder begehen Selbstmord. Die Politik trägt die Verantwortung für solche schicksalhaft erlebten, aber durch Politik und Justiz verantwortlich gesteuerten Väter-Vitas, die als Kollateralschäden unserer gängigen Familienrechtspraxis bewusst in Kauf genommen werden.
11. Unser soziales System wird durch dermaßen unvernünftige Steuerung unnötig belastet, viele Kinder werden unter Mitwisserschaft und Mittäterschaft von Behörden und Jugendämtern (die behaupten, über gut geschultes Personal zu verfügen) Schritt für Schritt für jeden nachvollziehbar psychisch geschädigt und bis ins Erwachsenenalter hinein psychosomatisch belastet (z.B. PAS) – neben der unverantwortlichen und grundgesetzwidrigen destruktiven Eingriffe unserer staatlichen Steuerungs- und Entscheidungssysteme in die persönlichen Schicksale vieler Menschen.
12. Unser Staat brutalisiert die familienrechtlichen Methoden, mit denen Väter finanziell ausgenommen werden damit, dass er Väter, die nach ordentlichem Gerichtsbeschluss für ihre Kinder arbeiten und das dabei verdiente Geld an die Mutter abliefern, meist auch noch die Mutter selbst mit ihrer Arbeit finanzieren, also nach ordentlichem Gerichtsbeschluss eine Familie ernähren, dafür auch noch der Lohnsteuerklasse I zuordnet.
II. Erforderliche Reaktionen der Politik
1. Werden Sie dafür eintreten, dass die Mütterzentrierung im deutschen Familienrecht umgehend aufgehoben und durch die Konzentration auf die Rechte der Kinder ersetzt wird, indem Sie dafür sorgen, dass z.B.
- der § 1626a BGB aufgehoben bzw. geändert wird? (Vorschläge dazu unter http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm
- in allen deutschen Jugendämtern ein Paradigmenwechsel stattfindet, der diese Ämter von der reinen Mutterschutz-Lobby-Organisation zu echten „Jugend“-Ämtern macht, was wohl nur durch Ablösung der evtl. alten Verwaltungschefs alten Stils durch umfassend geschulte und nicht nur rein verwaltungszentrierte Leiter, durch intensive Aus- und Weiterbildung des Personals und durch die Einführung einer Fachaufsicht erreicht werden kann?
- die Familiengerichte durch entsprechend ausgebildete und an neuesten Erkenntnissen der Sozialwissenschaften orientierte Richter besetzt werden?
- die Bundesanwaltskammer ihre Anwälte verpflichtet, nicht nur bei der Frage der Prozesskostenhilfe den „Anwalt des Kindes“ zu mimen und jedes anwaltliche Manöver zu ächten, das allein dem Ziel dient, den egoistischen Zielen einer Elternpartei zu dienen unter Ignoranz der Interessen des Kindes und dass die übliche Taktik, in familienrechtlichen Angelegenheiten „Öl ins Feuer zu gießen“ und Mütter offen zum Kommunikationsboykott aufzufordern, um einen „besseren Schnitt zu machen“ als Grund genommen werden kann, den entsprechenden Anwalt / die entsprechende Anwältin wegen Verstoßes am anwaltlichen Ethos zu sanktionieren?
2. Im Zuge der notwendigen feministischen Entwicklung stieg in erfreulicher Weise die Frauenquote in politischen Ämtern und Positionen. Allerdings haben damit auch akademische feministische Kader Einzug in die Parteien gehalten, die nicht in der Lage sind, Männer und Frauen als gleichberechtigte Partner in der Gesellschaft zu akzeptieren. Alle politischen Parteien fühlen sich inzwischen nicht mehr in der Lage, diesen feministischen Kadern dort zu begegnen, wo diese eine wirkliche Weiterentwicklung nur noch bremsen. Die ehemals pinkfarbene Brille ist inzwischen zum schmutzigen altrosa ergraut und lässt sich auch durch den wohlmeinendsten Einsatz von vernünftigem Intellekt nicht mehr blank reiben.
Fühlen Sie sich in der Lage, trotz anderslautender Doktrin den feministischen Kadern dort zu begegnen, wo sie Fortschritt aufhalten und mit nicht mehr rational begründbarer Motivation reinen Machterhalt und Machtausbau betreiben, wie das im deutschen Familienrecht massiv betrieben wird?
3. Sehen Sie, dass der Staat erhebliche Summen in die Finanzierung von Frauenförderung investiert, dass Müttern jede erdenkliche Hilfe zuerkannt wird, dass aber Väter in Not keine staatlich unterstützte Anlaufstelle haben und Väterarbeit bis jetzt nicht gefördert wird?
Werden Sie umgehend dafür eintreten, dass Väterarbeit im Sinne von Gender mainstreaming entsprechend der geförderten Frauen- und Mütterarbeit staatlich unterstützt wird? (Männerhäuser, Väterprogramme, speziell geschulte Beratungsstellen, etc.)
4. Der VAfK ist seit dem letzten Hungerstreik der organisierten Väter im Frühsommer 2002 in Berlin in persönlichem Kontakt mit der zuständigen Ressortleitung für das Familienrecht im Bundesministerium für Justiz.
Werden Sie dafür eintreten, dass die dort von uns eingebrachte Kritik und unsere Vorschläge in gültige Rechtsprechung umgesetzt werden?
Informationen unter:
http://www.vaeter-aktuell.de/Forderungen_an_den_Gesetzgeber.htm
5. Als Sofortmaßnahme fordern wir, umgangsboykottierende Mütter, die die Rechte ihrer Kinder auf Mutter und Vater missachten, effektiv und ohne Verzug zur Rechenschaft zu ziehen, wie das in einigen anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich gehandhabt wird.
Werden Sie nach Ihrer Wahl unverzüglich dafür eintreten?
6. Werden Sie unverzüglich dafür eintreten, dass die ungerechte steuerrechtliche Stellung getrennt lebender unterhaltszahlender Väter geändert wird und Unterhaltszahlende steuerrechtlich wie allein Sorgeberechtigte bzw. wie Familienväter behandelt werden, da sie finanziell nichts anderes tun als diese: sie ernähren durch ihre Arbeit eine Familie?
Franzjörg Krieg
VAfK Karlsruhe
Die Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen (Abt. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit) vom 11.09.2002:
¨ Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht
Sie kritisieren die unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts von Vätern im Bereich des Abstammungs- und Sorgerechts, also insbesondere die §§ 1592 Nr. 1 und 1626a Abs. 2 BGB. Tatsächlich ist die rechtliche Stellung von Vätern nichtehelicher Kinder auch nach der Kindschaftsrechtsreform von 1998 noch immer recht schwach: weder steht ihnen ein eigenes Anfechtungsrecht bei der Vaterschaftsfeststellung zu, noch können sie ohne die Zustimmung der Mutter das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten.
Diese Ungleichbehandlung war während der gesetzgeberischen Arbeit an der Kindschaftsrechtsreform zwar gesehen, jedoch vor allem aus praktischen Erwägungen heraus hingenommen worden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen außerehelicher Partnerschaften und deren häufig instabilen und vorübergehenden Charakters erschien eine andere Lösung nicht angemessen. Vor diesem Hintergrund gebiete es das Kindeswohl, nur dann die gemeinsame Sorge zu ermöglichen, wenn die Eltern ihre Fähigkeit zu einem Mindestmaß an Kooperation unter Beweis gestellt hätten. Dieses Argument, wonach Eltern, die sich bereits über die Entstehung eines gemeinsamen Sorgerechts nicht einigen können, dieses später auch nicht in einer den Interessen des Kindes förderlichen Weise ausüben können, erscheint zunächst plausibel. Die Austragung von Streitigkeiten zwischen den - ehemaligen - Partnern soll auf keinen Fall auf dem Rücken der Kinder erfolgen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2001 festgestellt, dass die rechtliche Schlechterstellung nichtehlicher Väter in diesem Bereich sachlich gerechtfertigt sei und daher kein Verfassungsverstoß vorliege. Abschließend entscheiden kann dies allerdings nur das Bundesverfassungsgericht, bei dem derzeit noch zwei Verfahren zu dieser Frage anhängig sind.
Den Befürwortern der geltenden Regelung ist weiterhin auch darin beizupflichten, dass eine Bevormundung der durch Schwangerschaft und Geburt unmittelbarer betroffenen Frau unbedingt vermieden werden muss. Tatsächlich kann ja der Verzicht auf eine Eheschliessung vor der Geburt eines Kindes auch den Wunsch nach dem Verzicht auf rechtliche Bindungen widerspiegeln. Auf der anderen Seite kann es allerdings Fälle geben, in denen die Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Sorge durch die Mutter einen rechtsmißbräuchlichen Charakter bekommt. Dies dürfte vor allem dort der Fall sein, wo der Vater bereits über einen längeren Zeitraum aktiv die Verantwortung für das Kind übernommen hat und nun nach einer Trennung um seine Elternrechte fürchten muss. Hier zeigt sich die eigentliche Problematik der geltenden Gesetzeslage, die in dem ausnahmslosen Automatismus der Vorschrift liegt. Fraglich ist daher, ob nicht als Korrektiv die Möglichkeiten der Väter, sich gegen eine solche unberechtigte Weigerung der Mutter zu wehren, erweitert werden müssten. Derzeit ist dies nur im Rahmen des § 1666 BGB möglich, der allerdings eine "Gefährdung des Kindeswohles" voraussetzt und daher nur sehr selten zur Anwendung kommen dürfte. Es erscheint daher sinnvoll, aufbauend auf tatsächlichen Erkenntnissen über die Lebensverhältnisse in nichtehelichen Familien über eine partielle Öffnung der jetzt geltenden sehr schematischen Regelung nachzudenken.
Die Rechtsstellung des leiblichen, nicht mit der Mutter verheirateten Vaters ist durch die Kindschaftsrechtsreform bereits verbessert worden: nunmehr gilt nur noch das in der Ehe geborene Kind als vom Ehemann der Mutter abstammend. Damit werden viele Fälle einer "Scheinvaterschaft" von vornherein vermieden. Dennoch bleibt es dabei, dass beim Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft der leibliche Vater selbst keine Möglichkeit hat, die Abstammung des Kindes gerichtlich klären zu lassen (§§ 1592 Nr. 1 und Nr. 2, 1594 Abs. 2, 1600 Abs. 1 BGB) . Das auf dem Anerkennungsprinzip beruhende Abstammungsrecht bei außerhalb einer Ehe geborenen Kindern ist zwar grundsätzlich sachgerecht, kann jedoch in bestimmten Situationen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Da diese Rechtsmaterie den engsten Lebensbereich von Menschen berührt und Streitigkeiten hier vielfach einen hoch emotionalen Hintergrund haben, erscheint eine ideale und allen Anliegen gerecht werdende gesetzliche Regelung kaum erreichbar. Denkbar wäre aber auch hier, den Schematismus des bestehenden Systems zugunsten flexiblerer Lösungen aufzubrechen. Aufgrund der in diesem Bereich miteinander in Konflikt stehenden Grundrechtspositionen bedarf eine solche Reform allerdings erheblicher juristischer und praktischer Vorarbeiten. Bündnis 90/Die Grünen werden sich auch zukünftig dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die immer größer werdende Zahl außerehelicher Familienformen weiter zu verbessern. Dabei setzen wir uns auch für die Interessen der Väter ein, da wir deren familiäres Engagement weiter fördern und unterstützen wollen.
¨ Gleichberechtigung der Geschlechter im gesellschaftlichen Leben
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist auf rechtlicher Ebene nahezu hergestellt. Aber immer noch ist unsere Gesellschaft weit davon entfernt, Frauen die Hälfte der Macht zuzugestehen. Die Hälfte der Macht für die Frauen, das bedeutet aber auch: die Hälfte der Verantwortung für die Männer. Um die notwendige demokratische Modernisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben, setzen wir auf einen offensiven Paradigmenwechsel von einer reinen Frauenpolitik hin zu einer geschlechtergerechten Politik, die auch Männer in den Blick und in die Verantwortung nimmt.
Gewalt: Sie kritisieren, unter Opfern würden nur Frauen und unter Tätern nur Männer gesehen. Das ist auch nicht falsch, schließlich haben wir jährlich 50.000 Frauen, die mit ihren Kindern in Frauenhäuser flüchten müssen. Selbstverständlich richtet sich das Gewaltschutzgesetz gegen prügelnde Männer und Frauen, nichtsdestotrotz ist die zweite Gruppe nicht wirklich groß. Ein paar Zahlen aus der Berliner Polizeistatistik für das Jahr 2001: es kam zu 4.300 Fällen von häuslicher Gewalt, bei denen die Polizei angefordert wurde. In ca. 8o% der Fällen waren es männliche Täter in heterosexuellen Partnerschaften, bei ca. 8% waren es wiederum männliche Täter, diesmal jedoch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in ca. 12% der Fälle Täterinnen.
Teilnahme am Erwerbs- und Familienleben: Wiedereinstiegshilfen in den Beruf nach einer Familienphase stehen Frauen und Männern offen. De facto ist es so, dass nach wie vor überwiegend Frauen ihre Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung unterbrechen müssen. Hier werden wir mit einem massiven Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen bald bessere Möglichkeiten für Frauen und Männer bieten, Kinder und Beruf zu vereinbaren. 20% der Väter geben an, sie möchten ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben, aber nur 1,6% nehmen z.B. die Elternzeit in Anspruch. Mit dem geänderten Erziehungsgeldgesetz hat Rot-Grün diesen Vätern ein Angebot gemacht, während der Elternzeit ihre Arbeitszeit bis auf 30 Stunden in der Woche zu reduzieren. Politik muss Möglichkeiten für neue Rahmenbedingungen schaffen. Nicht nur die Frauen müssen sich emanzipieren sondern auch Männer. Für Männer gelten Kinder heute als karrierefördernd, sie werden mit Hinweis auf ihre Ernährerrolle bevorzugt behandelt. Bei Frauen wirken sie jedoch karrierehemmend. Als Ergebnis liegt die Erwerbstätigenquote von Müttern bei 65%, bei Männern jedoch mit 92% deutlich höher. Väter brauchen viel Mut, um sich für eine aktivere Rolle in der Familie zu entscheiden. Bündnis 90 / Die Grünen wollen, dass sie nach ihren Vorstellungen leben können. Um dem veränderten Rollenbewußtsein Rechnung zu tragen, wollen wir z.B. das Ehegattensplitting modernisieren, um damit finanziellen Spielraum für die Entlastung von Familien mit Kindern zu haben.
Gesundheitswesen: Frauendiskriminierung macht vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Es fehlt eine kontinuierliche Berichterstattung über die gesundheitliche Situation von Mädchen und Frauen. Diese unzureichende Datenlage führt zu fehlender oder falscher Medikamentierung und Behandlungsmethoden. Geschlechtsspezifische Aspekte müssen auch in der Aus- und Weiterbildung bei Gesundheitsberufen berücksichtigt werden. Sexualisierte und strukturelle Gewalt sind auch eine Ursache für Krankheit. Wir brauchen mehr Geld in der Frauengesundheitsforschung und mehr Frauen in entscheidenden Positionen. Insbesondere bei der Versorgung von Brustkrebs müssen wir die Standards nach europäischen Leitlinien ausgestalten.
Bildung: Insbesondere im Bereich der Sprach- und Lesekompetenz hat die PISA-Studie erhebliche Defizite bei Jungen aufgezeigt. Hier ist gewiss eine Förderung vonnöten. Mädchen machen inzwischen insgesamt die besseren Schulabschlüsse. Leider schlägt sich dieser Qualifikationsvorsprung nicht in Berufs- und Karrierechancen nieder. Hier sehen Bündnis 90 / Die Grünen erheblichen Handlungsbedarf, z.B. mit einem Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft.
Wehrpflicht: Die Vorstellung von einer Wehrpflicht für Frauen widerspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat den Verzicht, Frauen in die Wehrpflicht aufzunehmen damit begründet, dass Frauen heute bereits ein Übermaß an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen. Bündnis 90/Die Grünen halten daran fest, die Wehrpflicht für Männer aufzugeben, anstatt sie für Frauen einzuführen. Vielmehr muss jungen Menschen ein Angebot gemacht werden im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Dienstes.
¨ Gleichstellung im Steuerrecht
Wir haben die Steuererleichterungen für Eltern deutlich ausgeweitet. Das Kindergeld haben wir für erste und zweite Kinder um rund 498 Euro oder um mehr als ein Drittel auf 1.848 Euro pro Jahr erhöht. Die kindbezogenen Freibeträge für Kleidung, Wohnung, Nahrung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung wurden um rund 2.274 Euro oder um fast zwei Drittel auf insgesamt 5.808 Euro erhöht. Wir haben die erwerbsbedingten Betreuungskosten zwischen 1.548 Euro und 3.048 Euro zum Abzug zugelassen, geschiedene Eltern können je nach Günstigkeit die Hälfte der Beträge wählen.
Von diesen Steuererleichterungen profitieren auch geschiedene Väter, selbst wenn sie nicht alleinerziehend sind, sich aber auf andere Weise ausreichend um ihre Kinder kümmern, also ihre Verpflichtungen als Elternteil angemessen erfüllen: So stehen ihnen jeweils die Hälfte der kindbezogenen Freibeträge, also des Kinderfreibetrages und des Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zu. Das Kindergeld mindert gleichzeitig zur Hälfte die Zahlung des Kinderunterhalts des unterhaltszahlenden Elternteils, wenn das Kind nicht beim unterhaltszahlenden Elternteils lebt. Darüber hinaus können Väter auch erwerbsbedingte Betreuungskosten für ihre Kinder unter 14 Jahre geltend machen, wenn sie ihre Kinder mit betreuen. Schließlich können sie auch einen Teil des von uns zusätzlich eingeführten Abzugsbetrages für Kinder über 18 Jahren von 924 Euro geltend machen, die in Ausbildung sind, bei keinem der beiden Elternteile leben und keine wesentlichen eignen Einkünfte erzielen.
Vor diesem Hintergrund können wir aus steuerrechtlicher Sicht keine Benachteiligung von Vätern erkennen, die nicht unmittelbar mit ihren Kindern zusammen leben, sich aber dennoch ausreichend und angemessen um sie kümmern. Denn sie können alle steuerlichen kindbezogenen Erleichterungen zur Hälfte nutzen. Auch wenn das Kindergeld voll an den oder die Alleinerziehende, bei der das Kind lebt, gezahlt wird, so vermindert das Kindergeld doch die Unterhaltszahlung, die der andere Elternteil leistet. Vorausgesetzt, der Unterhaltspflicht wird ausreichend erfüllt.
¨ Gleichstellung im Unterhaltsrecht
Mit Änderung der Kindergeldverwendung bei getrennt lebenden Eltern, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, soll ein Stück mehr Gerechtigkeit für Kinder von allein erziehenden Müttern und Vätern erreicht werden. Alleinerziehende leben oft in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Gerade deshalb ist es wichtig, die materiellen und sozialen Rahmenbedingungen für Kinder, die in einer Einelternfamilie aufwachsen, zu verbessern. Und genau dies wird durch die Änderung des Kindesunterhaltsrechts erreicht.
Bislang konnte der Unterhaltspflichtige, der mindestens den Regelbetrag bezahlte, den hälftigen Kindergeldbetrag von dem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Da der Regelbetrag jedoch erheblich unter dem Existenzminimum von Kindern liegt, führte diese Regelung zu einem unbefriedigenden Ergebnis. Der Unterhaltspflichtige konnte das halbe Kindergeld für seine eigenen Bedürfnisse verwenden, obwohl der gezahlte Regelunterhalt noch nicht einmal das Existenzminimum des Kindes sicherte.
Durch die Änderung des Kinderunterhaltsrechts wird diese Schieflage korrigiert.
Die Neuregelung sieht vor, dass der Unterhaltspflichtige das ihm zustehende Kindergeld erst dann für sich selbst verwenden kann, wenn er mit seinem Unterhalt das Existenzminimum des Kindes sicherstellt. Dabei wird das Existenzminimum des Kindes ausgedrückt durch "135% des Regelbetrages"definiert.
Für Eltern, die mit ihren Kindern zusammenleben, ist es trotz geringer Familieneinkünfte eine Selbstverständlichkeit, zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder auch das Kindergeld in vollem Umfang einzusetzen. Nichts anderes wird nach der Gesetzesänderung auch von den Eltern erwartet, die von ihren Kindern getrennt leben und für die Sicherung des Barunterhalts verantwortlich sind.
Dem Unterhaltspflichtigen bleiben in Form des Selbstbehalts immer die Mittel, die er zur Bestreitung seines eigenen angemessen Lebensbedarf benötigt. Über die Höhe des Selbstbehalts trifft das Gesetz keine Regelung, sondern lässt Spielraum für eine sachgerechte Lösung im Einzelfall. Vor Berechnung des Selbstbehalts sind andere gleichrangige Unterhaltspflichten (z.B. gegenüber Ehepartnern und anderen minderjährigen Kindern), berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungswürdige Schulden etc. abzuziehen, so dass sich der Selbstbehalt tatsächlich sogar auf einen etwas höheren Betrag beläuft. Der Selbstbehalt ist außerdem so bemessen, dass er in jedem Fall deutlich über der Sozialhilfe liegt.
Soweit zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Kosten entstehen, ist es in der Rechtssprechung geklärt, dass diese Kosten unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Diese Kosten werden nicht allein im Interesse des Kindes, sondern auch im eigenen Interesse des Umgangsberechtigten aufgebracht. Es handelt sich hierbei um Kosten, die normalerweise jedem Elternteil erwachsen können, wenn er oder sie Kinder erziehen oder beaufsichtigen.
¨ Ehegattenunterhalt nach Scheidung
Der in Artikel 6 des Grundgesetzes enthaltene Schutzauftrag zugunsten von Ehe und Familie verpflichtet den Gesetzgeber, unterhaltsrechtliche Regelungen auch für den Fall des Scheiterns der ehelichen Beziehung zu schaffen.
Das Unterhaltsrecht muss einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Beteiligten schaffen und zugleich ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigen. Gleichzeitig ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch eine neue Ehe des Unterhaltspflichtigen unter dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der staatlichen Ordnung steht. Dabei kann keine gesetzliche Regelung verhindern, dass es mit einer Scheidung, insbesondere wenn Kinder betroffenen sind, wohl immer zu wirtschaftlichen Einbußen und Unzuträglichkeiten kommt, da aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen nach der Scheidung wesentlich höhere Ausgaben zu bestreiten sind.
Der im geltenden Recht verankerte Grundsatz, dass jeder geschiedene Ehegatte seinen Lebensbedarf wirtschaftlich eigenverantwortlich decken muss, findet seinen Ausdruck darin, dass das Gesetz in den §§ 1570-1576 BGB einen nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruch nur für bestimmte Bedürfnislagen (z.B. Kinderbetreuung, verminderte Erwerbsfähigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit) vorsieht. Dabei geht das geltende Recht keineswegs davon aus, dass ein geschiedener Ehegatte zwangsläufig auf Dauer Unterhaltsansprüchen aus der geschiedenen Ehe ausgesetzt ist. Vielmehr findet ein Unterhaltsanspruch jeweils dann sein Ende, wenn die dem Unterhaltsanspruch zugrunde liegende Bedürfnislage endet. Darüber hinaus ist ein Unterhaltsanspruch nur dann gegeben, wenn eine den Anspruch begründende Bedürfnislage zu bestimmten Einsatzzeitpunkten (z.B. die Scheidung der Ehe, die Beendigung der Pflege oder Erziehung gemeinschaftlicher Kinder) bereits vorlag. Nach diesen Einsatzzeitpunkten eintretende Bedürfnislagen lösen dagegen keine Unterhaltsansprüche gegen den geschiedenen Ehegatten aus.
Um einen unterhaltsbedürftigen Ehegatten im Falle der Scheidung der Ehe nicht zum sozialen Abstieg zu zwingen, knüpft das Gesetz bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts in § 1578 BGB an die ehelichen Lebensverhältnisse an, da der in der Ehe erreichte gemeinsame Lebensstandard als ein Ergebnis der Leistung beider Ehegatten anzusehen ist. Dabei eröffnet § 1578 BGB Abs. 1 Satz 2 BGB aber auch die Möglichkeit, die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zeitlich zu begrenzen, wenn eine zeitlich unbegrenzte Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei dieser Billigkeitsbeurteilung stellt das Gesetz auf die Dauer der Ehe sowie auf die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit in der geschiedenen Ehe ab.
Der Deutsche Bundestag hat mit der Entschließung vom 6. Juli 2000 die Bundesregierung aufgefordert, Widersprüche im Unterhaltsrecht - z.B. Begrenzung des nachehelichen Unterhalts/Gleichrang der früheren und der gegenwärtigen Ehefrau - aufzuarbeiten und Lösungsvorschläge zu machen. Eine angemessene Reform werden wir also in Kürze umsetzen.
Das konnte ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Deshalb meine Antwort vom 12.09.2002:
Sehr geehrte Frau Hochstein,
ich hatte in einem Offenen Brief eine Reihe von Fragen formuliert, auf die Sie nicht eingegangen sind. Sie haben einige Statements zum Generalthema abgegeben, ohne mein Schreiben in seiner detaillierten Aussage überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Ihre Antwort allerdings habe ich mir aufmerksam durchgelesen und habe dazu einige Anmerkungen:
- Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht
Zum § 1626 a BGB übernehmen Sie unreflektiert die offizielle und überkommene Haltung der Ämter und z.B. des Petitionsausschusses, ohne die Gründe, die zu Eingaben in dieser Sache an den Petitionsausschuss und an das BVerfG (bei dem nicht 2, sondern mindestens 5 Eingaben in dieser Sache liegen – siehe www.pappa.com) führten. Sie kolportieren Behauptungen und Haltungen, die nicht mehr die gesellschaftliche Realität wiedergeben, sondern an einem Bild festhalten, das evtl. vor einem Vierteljahrhundert noch stimmte. Z.B. unverheiratete Beziehungen hätten ihrem Wesen nach einen instabilen Charakter.
Ich bin nicht-verheirateter Vater zweier Töchter und habe mit der Mutter meiner Kinder 17 Jahre lang in ehegleicher Gemeinschaft zusammen gelebt. Damit liegen wir wohl über dem Schnitt verheirateter Paare. Über das gemeinsame Sorgerecht für meine Kinder lässt der Staat aber eine bindungsintolerante, nicht konfliktfähige und Kommunikation verweigernde Mutter entscheiden, weil der Meinung der Gesetzesmacher nach nicht-verheiratete Beziehungen eben ihrem Wesen nach instabil zu sein haben.
Diese Verhaltensstrategie würde auch bedeuten, weil es Frauen gibt, die psychisch eben labil sind, verweigere ich allen Frauen die Mitwirkung an Ämtern, die Kontinuität erfordern. Das wäre natürlich Quatsch. Aber warum wird an solchem Unsinn festgehalten, sobald er zum Nachteil von Vätern stattfindet?
„..ist weiterhin auch darin beizupflichten, dass eine Bevormundung der durch Schwangerschaft und Geburt unmittelbarer betroffenen Frau unbedingt vermieden werden muss.“
Wie lange wirkt Schwangerschaft und Geburt nach? Bis zur Volljährigkeit des Kindes? Hier wird die „naturgegeben engere Bindung des Kindes“ über die Nabelschnur in unzulässiger Weise bis zu einem fiktiven Unendlich verlängert, um wirtschaftliche Vorteile für die Mutter zu begründen und um ihr eine Macht zuzuweisen, die Mütter in zunehmendem Maß missbräuchlich nutzen. Der Staat geht soweit, dass er sein Wächteramt, seine Souveränität und Entscheidungskompetenz willkürlich an Individuen – hier die Mütter - abgibt und die aus dem Missbrauch resultierenden Folgen für Kinder und Väter als Kollateralschäden in Kauf nimmt.
Das ist unverantwortlich. Wenn Politiker nicht einsehen, dass unter solchen Voraussetzungen dringend Handlungsbedarf besteht, sind sie nicht dazu geeignet, die Interessen ihrer Wähler zu vertreten.
Wenn Sie als einzig möglichen Weg der Weiterentwicklung empfehlen
„über eine partielle Öffnung der jetzt geltenden sehr schematischen Regelung nachzudenken“, muss ich Ihnen eine familienrechtliche Kompetenz absprechen.
Im Schlusssatz formulieren Sie eine sehr pauschale typische Politiker-Aussage für das Wahlvolk: „...die rechtlichen Rahmenbedingungen für die immer größer werdende Zahl außerehelicher Familienformen weiter zu verbessern“ und Einsetzen „für die Interessen der Väter“.
Das wäre glaubhafter, wenn Sie auf meine konkreten Punkte, die auf diesem Weg von Bedeutung sind, eingegangen wären. Sie haben aber jede konkrete Aussage vermieden und sind bei pauschalen Versprechungen geblieben. Was die Analyse der gesellschaftlichen Lage betrifft, muss ich Ihnen eine realistische Sicht absprechen.
Ich fordere Bündnis 90 / Die Grünen dazu auf, endlich statistisch zu erfassen und in einer Studie untersuchen zu lassen:
- Wie viele Kinder werden in nicht ehelichen Gemeinschaften geboren? (Standesämter)
- Wie viele nicht eheliche Gemeinschaften mit Kindern trennen sich? (teilweise über die Unterhaltsregelungen zu ermitteln) Nach wie vielen Jahren?
- Wer betreibt die Trennung? Vater oder Mutter?
- In wie vielen Fällen wird Umgangsboykott betrieben?
- In wie vielen Fällen können bei Umgangsboykott staatliche Institutionen erfolgreich einreifen?
- Wie hoch ist der Prozentsatz unterhaltspflichtiger aber davon unterhaltsverweigernder bzw. nicht Unterhalt zahlender Väter? Aus welchen Gründen?
- Wie hoch ist der Prozentsatz unerhaltspflichtiger aber davon unterhaltsverweigernder bzw. nicht Unterhalt zahlender Mütter? Aus welchen Gründen?
Mit einer Initiative für eine solche Untersuchung können Sie belegen, dass die Nicht-Beantwortung meiner Frage 2 nicht daher rührt, dass ich ein Tabu angesprochen hätte.
- Gleichberechtigung der Geschlechter im gesellschaftlichen Leben
Die Hälfte der Macht für die Frauen, das bedeutet aber auch: Die Hälfte der Verantwortung für die FRAUEN! Frauen sind allzu bereit, Macht einzufordern, aber sich im Fall der Übernahme von Verantwortung in den Mantel helfen zu lassen.
Es gibt eine Unzahl von Fällen, wo z.B. Straftäterinnen auch im Wiederholungsfall die Haftstrafe erlassen wird, weil das den Kindern nicht zumutbar wäre oder weil (!) die Mutter die psychologische Stütze durch die Kinder braucht, um nicht noch weiter psychologisch verhaltensgestört aufzufallen! Welcher Vater hat schon mal mit dieser Begründung Haftverschonung erhalten?
Gleichberechtigung haben wir dann erreicht, wenn es absolut selbstverständlich ist, dass es ebenso viele Mütter wie Väter gibt, die den jeweils anderen Elternteil und die Kinder durch ihre Arbeit finanzieren, selbst dadurch bis auf den Sozialhilfesatz geplündert werden und dafür ihre Kinder kaum noch bzw. gar nicht mehr sehen. Hier bleiben die Privilegien bis jetzt aber unter der Hand bei den Müttern. Selbst ein Nachdenken über eine Änderung gilt als Sakrileg.
Eine Partei, die hier die gesellschaftlichen Realitäten hartnäckig leugnet, ist für Väter nicht wählbar.
Gewalt:
Dazu können Sie nichts beitragen, außer das Stammtisch-Argument vom Frauenhaus und der Polizeistatistik aus der Tasche zu ziehen.
Frauen die ausnahmslos in Frauenhäuser flüchten müssen? Wo sind die, die solches machen, um im darauf folgenden Trennungs- und Sorgerechtskrieg die besseren Karten zu haben? Wo sind die staatlich subventionierten Männerhäuser, in die Männer mit den Kindern flüchten könnten, wenn sie es zuhause nicht mehr aushalten? Die mindesten Rahmenbedingungen für eine vernünftige vergleichende Aussage fehlen schon.
Die Polizeistatistik allein ist nicht geeignet, dem Phänomen von „Gewalt in engen sozialen Bindungen“ auch nur im Ansatz nahe zu kommen. Es gibt über 100 seriöse internationale Untersuchungen über dieses Thema, die alle zum Ergebnis kommen, dass das Gewaltverhalten in engen sozialen Bindungen geschlechtsspezifisch indifferent ist. Im Klartext: Frauen sind ebenso aggressiv und brutal wie Männer. Nur werden sie dafür nicht in Verantwortung gezogen. In diesem Fall lassen sich Frauen gerne entmündigen.
Material zum Einlesen (auch für ungenügend informierte Volksvertreter!) unter
und auf vielen Homepages zum Thema, z.B. auch auf meiner eigenen franzjoerg-kids.2see.de und dort unter „Weibliche Gewalt“.
Teilnahme am Erwerbs- und Familienleben:
„De facto ist es so, dass nach wie vor überwiegend Frauen ihre Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung unterbrechen müssen.“
Ich wollte wenigstens beim 2. Kind dieses Los der Mutter meiner Kinder ersparen. Da wir mit demselben Gehalt dieselbe Arbeit machten, wäre das organisatorisch und finanziell kein Problem gewesen. Sie allerdings brachte die Mütterzentrierung in der deutschen Familienrechtspraxis und in den Köpfen auf den Punkt: Daheimzubleiben sei allein ihr Recht. Sie sei ja schließlich die Mutter! Sie musste nicht unterbrechen, sie wollte dies so vehement, dass sie mir dasselbe nicht gestattete. Ihre Argumente stimmen schon im Ansatz nicht. Zumindest nicht in der absoluten Aussage.
Gesundheitswesen:
„Frauendiskriminierung macht vor dem Gesundheitswesen nicht Halt“?? Ihr ganzer Abschnitt dazu kann mit guten Argumenten geschlechtsbezogen alterniert werden.
Ich zitiere:
BUNDESREGIERUNG HAT KEIN GELD FÜR EINEN MÄNNERGESUNDHEITSBERICHT
„Eine Ausschreibung eines gesonderten Männergesundheitsberichtes in der von Ihnen vorgeschlagenen Konzeption neben der eigentlichen GBE kommt ... auch deshalb nicht in Frage, weil mir hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen.“ antwortete das Bundesgesundheitsministerium dem Initiativkreis Männergesundheit, dem immerhin Kapazitäten wie der Bielefelder Soziologe Klaus Hurrelmann angehören. Der Initiativkreis hatte, nachdem ein gesonderter Gesundheitsbericht für Frauen vorgelegt worden war, ein Gleiches für Männer gefordert: „Obwohl Männer das Gesundheitssystem in den leitenden Positionen beherrschen, haben sie bisher wenig über ihre spezifische Belastungssituation nachgedacht, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Hier besteht gegenüber Frauen ein erheblicher Nachholbedarf, der durch einen spezifischen Männer-Gesundheitsbericht ausgeglichen werden soll. Langfristig sollte die Berichterstattung dann, wie gesagt, auf eine geschlechtsvergleichende Systematik umgestellt werden. Wenn wir uns für einen Männer-Gesundheitsbericht stark machen, dann tun wir dies also ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Frauen-Gesundheitsberichterstattung. Für eine geschlechtsspezifische Gesundheitsberichterstattung müssen aber für die männliche Seite erst einmal die wissenschaftlichen „Hausaufgaben“ erledigt und ein eigenständiger Gesundheitsbericht vorgelegt werden, der in das zukünftige gemeinsame Vorgehen eingebracht werden kann.“ Im Juli schrieb die Initiative dann einzelne Fraktionen und Abgeordnete des Bundestags an:
„Die gesellschaftliche Relevanz des Themas liegt auf der Hand: Männer sterben im Durchschnitt über sechs Jahre eher als Frauen, insbesondere in der mittleren Altersgruppe, bei der die Sterblichkeit vor allem Ausdruck problematischer Lebensweisen ist, ist die geschlechtsspezifische Diskrepanz besonders hoch. Zudem gibt es eine Vielzahl von Krankheiten, von denen nur Männer betroffen sein können, die aber sowohl in der gesellschaftlichen Gesundheitsdiskussion als auch in der Auseinandersetzung des einzelnen Mannes mit sich und seinem Körper vernachlässigt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für eine forcierte Auseinandersetzung unserer Gesellschaft mit Männergesundheit sprechen. Leider sind hier noch erhebliche Defizite – gerade gegenüber dem Thema „Frauengesundheit“ – festzustellen. Ein Männergesundheitsbericht hat entsprechend nicht nur fachliche Gründe, auch wenn eine umfassende Darstellung der gesundheitlichen Situation von Männern in unserem Land wissenschaftlich und medizinisch sehr bedeutsam wäre. Ein Männergesundheitsbericht wäre auch als ein gesellschaftliches Signal zu verstehen und hätte durch die Öffentlichkeitswirksamkeit eine wichtige Funktion für das Gesundheitsbewusstsein und Gesundheitsverhalten einer Gruppe, die etwa die Hälfte der Bevölkerung ausmacht. Fachlich und gesellschaftspolitisch ist es nicht zu verantworten, dass Männergesundheit eine Randstellung in der Gesundheitsdebatte einnimmt. Dies gilt es zu ändern und die Durchsetzung eines bundesdeutschen Männergesundheitsberichtes wäre ein zentraler Schritt hierzu!
Leider mussten wir feststellen, dass vor allem das Bundesgesundheitsministerium die gesellschaftliche Relevanz von Männergesundheit nicht ausreichend zur Kenntnis nimmt. Stattdessen wurden wir auf die Möglichkeit eines kleinen Themenheftes zur allgemeinen Gesundheitsberichterstattung vertröstet. Wenn wir die siebenhundert Seiten des 2001 veröffentlichten Frauengesundheitsberichtes mit den max. 5000 Wörtern eines solchen Themenheftes vergleichen und die medizinischen und gesellschaftlichen Fakten zur geschlechtsspezifischen Gesundheitsproblematik heranziehen, ist diese Diskrepanz nicht zu rechtfertigen.“
Und sie sprechen von Frauendiskriminierung? Für wie blöde werden Wähler gehalten?
- Gleichstellung im Steuerrecht
„Vor diesem Hintergrund können wir aus steuerrechtlicher Sicht keine Benachteiligung von Vätern erkennen...“
Ich muss Ihnen unterstellen, dass sie ganze Teile meines Offenen Briefes offensichtlich bewußt ignoriert haben. Ich werde dafür, dass ich seit 8 Jahren für 2 Kinder 1300.- DM Kindesunterhalt bezahle, in Steuerklasse I einsortiert, als wären meine Kinder Hobby- Ausgaben. Die Mutter, die dasselbe verdient wie ich, bekommt alle Freibeträge und alle Ortszuschläge, die mir entzogen werden. Hierin erkennen Sie keine Benachteiligung?
Wie Sie sehen, muss ich Ihnen in einigen Punkten mangels inhaltlicher Aussagen schlicht die Kompetenz absprechen. Eine Partei in Regierungsverantwortung, die nicht die Fachleute aufweist, um auf detaillierte Anfragen auch detailliert und fundiert zu antworten, sondern sich mit Allgemeinplätzen begnügt und darüber hinaus schlicht an der Realität vorbei argumentiert, kann nicht erwarten, dass sie wieder gewählt wird.
Bündnis 90 / Die Grünen ist für Väter zur Zeit nicht wählbar.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Am 16.12.2002 schreibe ich einen Brief an unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen, Jugend (d.h. für alles, nur nicht für Männer zwischen 21 und 65).
Sehr geehrte Frau Ministerin
- oder auch:
Liebe Frau Schmidt,
die Lektüre des Interviews, das die taz mit Ihnen führte und das heute veröffentlicht wurde, ermutigt mich, Ihnen zu schreiben.
Zunächst zu meiner Person:
Ich bin Realschullehrer für Musik und Ethik und im 8. Jahr „entsorgter“ nicht verheirateter Vater zweier Töchter, mit deren Mutter ich 17 Jahre lang in ehegleicher Gemeinschaft zusammen lebte, bis diese sich im Bewusstsein von mir trennte, ab sofort die „Besitzerin“ der Kinder zu sein und mich zum ausschließlichen Zahlvater entrechten zu können. Meine inzwischen 19-jährige ältere Tochter sehe ich seit über 6 Jahren nicht mehr, obwohl sie mit der Mutter im übernächsten Haus lebt. Die Reform des Kindschaftsrechtes zum 01.07.1998 gab mir endlich die Chance, die Bedingungen für meine jüngere Tochter (jetzt 10 Jahre alt) zu verändern. Nach Umgangsboykott-Phasen von bis zu 10 Monaten konnte ich gerichtlich eine Umgangsregelung durchsetzen, die die Basis dafür bot, dass zu dieser zweiten Tochter eine sehr gelungene und innige Vater-Tochter-Bindung besteht, der allerdings durch die Mutter immer noch enge Grenzen auferlegt werden, obwohl durch die Wohnumstände die besten Voraussetzungen für weit bessere Möglichkeiten gegeben wären.
Die gerichtliche Umgangsvereinbarung habe ich – rein zufällig! – einem Richter zu verdanken, der in diesem Fall, durch meine ständigen Bemühungen sensibilisiert, näher hinsah. Die Stellungnahme des Jugendamtes bediente nicht das Kind, sondern allein die Mutter, deren Minimalvorschlag für Umgang von den Fachkräften des Jugendamtes als „Kompromiss“ vorgeschlagen wurde.
Soweit belegt mein Fall
- die Inkompetenz dieses Jugendamtes in meiner Sache,
- die Wichtigkeit der Vorgaben (auch ethischer Normen!) durch die Familiengesetzgebung und
- die Auslieferung von Kindern und Vätern (in Konsequenz auch der Mütter) und deren Schicksale an Zufälligkeiten, weil Qualität und Kompetenz in der familienrechtlichen Interventionsszene sehr stark differieren und außer einem pauschalen „Kinder brauchen beide Eltern“ als Feigenblatt kaum Standards festgelegt sind.
Anwälte können hemmungslos Brandstifter spielen, Jugendämter vertreten immer wieder Positionen, die weder wissenschaftlichen Standards genügen noch vernünftige Einsichtigkeit vorweisen und Gerichte entscheiden über ungenügend vorgebildete Richter/innen willkürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ich musste zunächst hilflos die Ohnmacht erleben, die alle Väter verspüren, wenn sie ihr Vatersein auch nach Trennung ernst nehmen. Jahrelang wäre für mich die beste Lösung das gewesen, was alle von mir erwarteten: „Lass doch endlich die Mutter in Ruhe.“ D.h., mache eben nur das, was sie will. Konsequenz: Außer der monatlichen Überweisung hätte es keinen Berührungspunkt mit meinen Kindern mehr gegeben. Viele Väter machen an dieser Stelle das Einzige, das ihnen noch bleibt: Sie gründen eine neue Familie und lassen sich dafür noch beschimpfen, sie wären an den Kindern aus der letzten Beziehung nach der Trennung nicht mehr interessiert. Ich schaffte dies nicht. Ich wollte und will weiter Vater sein, muss mich dafür aber fortgesetzt in den Machtmissbrauchsbereich der Mutter begeben. Mir bleibt nur die Wahl, diesen Machtmissbrauch mit seinen Schikanen und Demütigungen für den Kontakt mit einer meiner Töchter jahrelang gelassen zu ertragen oder aber den Kontakt auch von meiner Seite zu kappen, was mir den Vorwurf einbringen würde, an meinen Kindern kein Interesse zu haben.
Was Vätern durch diese Funktionsmechanismen unseres Familienrechtes und seiner besonderen Praxis unter den Bedingungen unserer Gesellschaft auf diese Weise ständig zugemutet und abverlangt wird, begründet mit, warum die Suizid- und Herzinfarktraten unter Männern höher sind als unter Frauen.
Meine Vater-Vita hat mich konsequent dazu geführt, vor gut einem Jahr die Karlsruher Gruppe des „Väteraufbruch für Kinder“ zu gründen, deren Sprecher ich bin. Ich sehe meine Aufgabe in der Hilfe für Väter an der Basis, in der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und in der Arbeit an der Gestaltung unserer Gesellschaft z.B. durch die Diskussion mit politischen Entscheidungsträgern.
Die Bedingungen unseres Familienrechtes haben mich gezwungen, mein Leben total zu verändern und mein Geld, meine Zeit und meine Initiative dieser Aufgabe zu widmen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wie viel Potential an hilfloser Verzweiflung, an Wut oder Resignation, an Auflehnung gegen Unrecht und Willkür bei hunderttausenden von Männern, die es nicht schaffen, ihre Energie und Zeit in politische Aktion umzusetzen, durch diese Mechanismen entfacht wird.
Soweit zum Hintergrund meiner Väter-Arbeit.
Herr Füchsel hatte am 27.10.2002 an Sie einen Brief geschrieben, der am 20.11. von Frau Mahrla beantwortet wurde.
Am 09.12.2002 übersandte ich Frau Mahrla per E-Mail eine Stellungnahme von meiner Seite, die ich auch hier beifüge.
Das Schreiben von Frau Mahrla bestätigt uns Männern und Vätern, dass unsere Probleme und unser Wissen um Unzulänglichkeiten in der Gesetzgebung und im gesellschaftlichen Funktionsablauf immer noch nicht wahrgenommen werden. Ich kann nicht beurteilen, ob die entsprechende Öffentlichkeit in den Medien vom Spiegel-Titel „Die vaterlose Gesellschaft“ vor 4 Jahren bis zum aktuellen STERN mit dem Beitrag „Kampf ums Kind“ den Weg zum BMFS nicht gefunden hat oder ob die offensichtliche Misere bewusst ignoriert wird, weil eben ideologische Sichtweisen das Hinsehen verbieten.
Ihrer Meinung, dass es noch nicht Zeit wäre für einen Männerbeauftragten, muss ich entschieden begegnen. Die Einrichtung eines solchen Korrektivs ist die Voraussetzung von Gender mainstreaming, besonders dann, wenn – wie Sie selbst auch meinen – Frauen genug gefördert seien.
Ich plädiere nachdrücklich für die Einrichtung von Männerbeauftragten auf allen gesellschaftlichen Ebenen, um die Emanzipation des Mannes – nicht seinen Machtausbau! – voranzutreiben.
Außerdem möchte ich Sie ermuntern, sich nicht nur einzumischen, wie im taz-Interview zu lesen ist. Da plädiere ich eher für die Kanzler-Aussage: kommunizieren. Nach den nicht optimistischen Erfahrungen mit Frau Bergmann habe nicht nur ich den Eindruck, dass mit Ihnen ein produktiver Dialog möglich sein könnte, der auf der Ebene des BMJ mit Vertretern des Väteraufbruch schon begonnen hat.
Ich möchte Sie bitten, die Möglichkeit zu schaffen, auf der familienpolitischen Ebene Kontaktgespräche zu führen, an Klausuren und Arbeitskreisen teilzunehmen, eben in den Dialog einzutreten und „kommunizieren“ zu können.
Außerdem möchte Sie bitten, mir Politiker(innen)-Persönlichkeiten zu nennen, die hier im südwestdeutschen Raum verkehren und in familienpolitischen Arbeitskreisen oder Ausschüssen an Zukunftsvorstellungen arbeiten.
Ich stehe für Dialoge und konstruktive Arbeit an Zukunftsmodellen immer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Mein Brief an Frau Mahrla (zuständig für Gender mainstreaming im BMFSFJ):
Sehr geehrte Frau Mahrla,
sehr geehrte Herren und Damen betroffener Ämter und Gremien,
ich beziehe mich auf die Antwort von Frau Mahrla vom 20.11.2002 auf ein Schreiben von Herrn Füchsel vom 27.10.2002.
Sie spielen eine Männerbewegung in Deutschland auf einige Eingaben von Einzelpersonen herunter, die Ihnen vorliegen und meinen wohl, dass damit kein Bedarf für eine Überprüfung der gesellschaftlichen Realität im Hinblick auf sexistische Diskriminierung von Männern bestehe.
Ich möchte einige Bedenken gegen Ihre Einschätzung aufzählen:
- In unseren Grundschulen werden etwa 80% Lehrerinnen Frauenbeauftragte mit Sonderstimmrechten beigegeben, weil die benachteiligten Frauen sonst von den 20% männlichen Kollegen unterdrückt würden... Die Geschichte wird dies als Posse der heutigen gesellschaftlichen Funktionen in die Lehrbücher setzen.
- Weil Männer häufiger Suizid begehen, weil sie in mittleren Lebensjahren häufiger verunglücken oder an Herzinfarkten sterben, weil sie bei der Vaterlandsverteidigung ihr Leben riskieren und auf Grund all dieser Umstände im Schnitt 6-7 Jahre früher sterben, bestand die dringende Notwendigkeit, mit den Steuergeldern mehrheitlich eben dieser Männer einen FRAUEN-Gesundheitsbericht zu erstellen, der den Frauen die Möglichkeit eröffnet, ihre Überlebensrate gegenüber dem männlichen Teil unserer Gesellschaft auf mehr als 7 Jahre zu erhöhen. Muss ich Ihnen vorrechnen, wer mehrheitlich die Pensionen und Renten erarbeitet, die sie dabei verbrauchen? – Eine zweite Posse in der Kuriositätenkammer der deutschen Geschichte.
- Im Jugendamt des Landkreises Karlsruhe gibt es eine zuständige Dame für Frauenfragen. Diese gibt z.B. mit öffentlichen Steuergeldern einen Flyer über „Häusliche Gewalt“ heraus, in dem sie dieses Problem allein auf Gewalt von Männern gegen Frauen reduziert. Dieser Dame liegen alle Daten vor, die eine realitätsbezogene Darstellung ermöglichen würden. Sie zog es vor, mit Steuergeldern Polemik zu verbreiten. Und weil sie durch eben diese Brille beurteilt, sieht sie in ihrer weiteren Arbeit als Abteilungsleiterin im Jugendamt konsequent einäugig. Jeder Fall wird so hingebogen – auch unter Missachtung von Aktenlage, Fälschung von Aussagen von Dritten, etc. – bis eine einseitige Bedienung der Interessen von Müttern gerechtfertigt erscheint. Jeder Vater wird als Täter behandelt und wenn er dies nicht ist, wird er zum Täter interpretiert. Ich kann dies an meinem persönlichen Fall im Detail nachweisen. Diese Frauenbeauftragte macht auf diese wohl sehr typische Weise nichts weiter als ihren Job im Sinne von Gender mainstreaming.
- Die deutsche Familienrechtspraxis diskriminiert Männer sobald sie Väter werden. Im Fall einer hinreichend intakten Familienbindung fällt dies nicht auf, aber im strittigen Fall nach Trennung und Scheidung werden Väter oft in menschenunwürdiger Weise behandelt – und dies nicht nur von den Müttern ihrer Kinder, sondern in effektiver Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Gerichten, Gutachtern und anderen Institutionen der familienrechtlichen Interventionsszene. Der Paragraph 1626a BGB wird bald nur noch ein Dokument dieser sexistischen Entrechtung sein.
- In der Werbung wird mit Brutalität von Frauen gegen Männer medienwirksam Kasse gemacht. Ob einem Mann ein Blumentopf auf den Kopf fällt oder ihm eine Frau in die Genitalien tritt, alles soll die zur Zeit politisch korrekte öffentliche Haltung bedienen und damit Kasse machen.
- Ob in Sketchen der Kindersendung „Tigerente“ oder in Spielfilmen – überall wird der Mann entweder als doof und tollpatschig oder als Opfer von Frauengewalt dargestellt, wobei die Frauen keine Konsequenzen fürchten müssen, entweder nur die Lacher auf ihrer Seite haben oder aber für offen aggressive Gewalt straffrei ausgehen.
Wenn Sie in einer Suchmaschine im Internet die Stichwörter „Männer“, „Maskulist“ oder verwandte Begriffe eingeben, werden Sie eine Fülle von Hinweisen auf Männerarbeit in der Bundesrepublik finden – und dies nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch in organisierter Form vom
„Väteraufbruch für Kinder“ bis zum „Männerrat“.
Die Behauptung, eine Diskriminierung von Männern auf Grund ihres Geschlechtes gäbe es nicht, ist objektiv nicht haltbar und beruht auf einer ideologisch verbogenen Sichtweise.
Die Frage ist nur, wie lange die feministische Polit-Szene in der BRD noch wie die Glucken auf ihren erworbenen Privilegien sitzt und sich auch durch vernünftigste Argumente nicht zu einer Anhebung ihres Schwerpunktes bewegen lässt. Die Sturheit, mit der wider besseres Wissen nur der egoistische Vorteil bedient wird, zerstört auf Dauer die feministische Bewegung, was von vielen intelligenten Vertreterinnen inzwischen auch in vielen Büchern dokumentiert wurde.
Dass damit aber inzwischen Unrecht geschieht, dass Männer auch im Namen unseres Rechtsstaates gedemütigt, entrechtet und menschenunwürdig behandelt werden, ist eine Tatsache, die Politik und Gerichte noch lange beschäftigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Inzwischen ist klar, dass durch die Frauenbeauftragten allein eine Balance der Geschlechter nicht erreicht, werden kann. Es ist einfach nur dumm, wenn z.B. in der Grundschule 80% Lehrerinnen eine Frauenbeauftragte mit Sonderstimmrecht beigeordnet wird, damit die 20% männlichen Kollegen ihre Kolleginnen nicht patriarchalisch überstimmen.
Dass die Frauenbeauftragten ihren Job zielgruppenorientiert getan haben und tun, ist nicht unlogisch, dass sie sich dabei aber dazu hinreißen ließen, auch jedem dummen Klischee zu folgen, ist im Rückblick nur noch peinlich. Ihre eigene Lobby hat von ihnen erwartet, dass sie öffentlich vertreten:
- Jeder Mann ist potentieller Täter, jede Frau ist Opfer
- Frauen sind für das, was sie tun, nie verantwortlich, denn sie tun schließlich alles nur aus Notwehr gegen die männliche Aggression
- Jede Mutter ist gut
etc.
Da dieser Unsinn inzwischen zunehmend enttarnt wird, werden der Frauenlobby auch drastisch die Mittel gekürzt. Wo "Wildwasser" noch vor einigen Jahren hemmungslos drauf los wursteln konnte, werden ihnen heute die Gelder gestrichen und ihre Psychologinnen werden vor Gericht immer wieder nicht mehr anerkannt, weil man in vielen spektakulären Fällen nachweisen konnte, dass sie voreingenommen vorgehen und dass auf ein zu ermittelndes Ergebnis hin ermittelt wird, das von vorn herein schon feststeht.
Frauenbeauftragte, die über das, was sie da getan haben, inzwischen nachgedacht haben, ist die Erfüllung ihrer Aufgabe natürlich peinlich und sie wollen die Episode loswerden, wie Hundedreck an den Pömps.
Dazu eine neue Meldung:
Amt als Frauenbeauftragte muss in Arbeitszeugnis erwähnt werden
Kassel (dpa/lhe) - Eine Beamtin hat nach dem hessischen Gleichbehandlungsgesetz keinen Anspruch darauf, dass ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in einem Arbeitszeugnis verschwiegen wird. Das Amt müsse erwähnt werden, weil es während der Arbeitszeit ausgeübt werde und die Frauenbeauftragte dafür von anderen dienstlichen Arbeiten freigestellt werde, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Geklagt hatte eine Kriminalhauptkommissarin.
(AZ.: 1 UE 571/02)
VGH (AZ.: 1 UE 571/02)
(Meldung vom 26.06.2003)
Gert Hofmann vom Väteraufbruch Chiemgau schrieb ebenfalls an Frau Renate Schmidt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Ministerin Renate Schmidt
Taubenstraße 42/43
10117 Berlin
28.11.2002
Sehr geehrte Frau Ministerin!
Mit Befremden habe ich Ihre im Tenor erwähnte Pressemitteilung aufgenommen. Insbesondere das Aufgreifen des Jahrhundert-Unwortes „Einelternfamilie“, welches an für sich schon jeglicher biologischen und grammatikalischen Logik entbehrt, bedrückt mich als sozial engagierter und unterhaltszahlender Vater von zwei unehelichen Kindern zutiefst. Durch Ihre öffentliche Äußerung sehe ich mich als Vater nicht ernst genommen und auf ein Abstellgleis abgeschoben.
Führt mir der Anachronismus der Gesetzesrealität u. a. des § 1626a BGB alltäglich vor Augen, dass unsere Gesellschaft eine zutiefst ungesunde Aufsplitterung in „Chefelternteil“ und „minderwertigen und entsorgten“ Elternteil vornimmt, - als wäre dies nicht genug -, kommen Sie als (auch von mir) gewählte VOLKSVERTRETERIN daher und untermauern dolchstosshaft die tägliche Diskriminierung nichtehelicher Kinder und deren nichtverheirateter Väter. Sind diese Väter denn ausschließlich Zahlväter, denen allenfalls zwei Mal monatlich ein Umgangsrecht am Wochenende zusteht, um dann als „Disneyland-Papas“ und „Gutes Gewissen“ egozentrisch verzerrter Mutterinstinkte herhalten zu dürfen?
Einem Ex-Kanzlerkandidaten Stoiber + Crew hätte ich diese längst überholte Rollenzuweisung doch schon eher auf die Fahne geschrieben. Gewollte oder ungewollte Unwissenheit bzgl. unserer gesellschaftlichen Realität jedoch nicht einer sozial – demokratischen Familien-Ministerin.
Frau Ministerin, ich bin enttäuscht und kann es immer noch nicht glauben, dass SIE mit Ihren Äußerungen zur Förderung emotionaler Kindesmisshandlung durch Vater-Kind-Entfremdung und somit zu massenhaften Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese zumindest tolerierend in Kauf nehmen. Oder ist Ihnen die Tragweite Ihrer Äußerungen nicht bewusst?
Und das Ganze dann auch noch im Zusammenhang mit der Umsetzung der sog. Hartz-Vorschläge! Dabei, wenn man es auch nur „milchmädchenhaft“ überschlägt, sich bei einer verstärkt in die elterliche Verantwortung genommenen Väterriege sich als volkswirtschaftliches Ergebnis nur eine geringere Nachfrage an externem Betreuungsaufwand einstellen kann. Oder ist ein solch positiver Saldo gar arbeitspolitisch kontraproduktiv?
Ich bitte Sie aufrichtigst, die Verbreitung solch familientrennender und in die Politikverdrossenheit führender Äußerungen von Seiten Ihres Ministeriums nachhaltig zu überdenken und zu unterbinden.
Auf Ihre aufrichtige Stellungnahme mit Ungeduld wartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gert Hofmann
Vater ohne Sorgerecht von zwei unehelichen Kindern
Kontaktstelle „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ im Chiemgau
Am 22.02.2004 schrieb ich meinen zweiten Brief an Frau Schmidt:
Sehr geehrte Frau Ministerin
- oder auch:
Liebe Frau Schmidt,
Mitte Januar 2004 übersandte ich schon einmal eine Version dieses Schreibens an Sie per E-Mail. Da ich bis jetzt nichts von Ihnen hörte, folgt hiermit ein update.
Mit Datum vom 16.12.2002 habe ich Ihnen schon einmal geschrieben, für die Institutionalisierung des Männerbeauftragten plädiert und die Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten in Sachen Familienpolitik angesprochen.
Zum Hintergrund meines Engagements verweise ich auf dieses erste Schreiben an Sie.
Inzwischen ist meine „Väteraufbruch“-Gruppe in Karlsruhe über 2 Jahre alt und wir schalten uns auf allen Ebenen in die öffentliche Diskussion ein.
Durch viele Veranstaltungen tragen wir das Bewusstsein von der Notwendigkeit von Reformen in der Familienrechtspraxis in die Öffentlichkeit, was sich sowohl in Aktionen als auch in Medienbeiträgen niederschlägt.
Die institutionalisierte Frauenförderung treibt in den Kommunen und Kreisen absurde Blüten. Die Frauenszene schreckt auch vor deutlicher pauschaler sexistischer Diskriminierung von Männern nicht zurück. Sie fühlt sich im Auftrag der von Ihnen zu verantwortenden Politik berechtigt, einseitig und doktrinär in die Öffentlichkeit zu wirken.
Ich möchte nochmals daran erinnern:
Wir haben in Karlsruhe ein städtisches sogenanntes „Kinderbüro“, das feministisch geleitet ist und auf dessen Homepage man erkennen kann, dass Männer im Kontext Familie allenfalls als „Täter“ vorkommen.
Die Frauenbeauftragte des Landkreises Karlsruhe ist Abteilungsleiterin im Jugendamt und arbeitet dort „zielgruppenorientiert“, was fatale jugendamtliche Entscheidungen und Stellungnahmen zur Folge hat.
Die beiden Arbeitskreise in Stadt und Landkreis Karlsruhe zum Thema „Häusliche Gewalt“ geben vor, das Thema umfassend zu behandeln, arbeiten aber ungeniert doktrinär und tendenziös. Männer als Opfer dürfen nicht gesehen werden und es ist niemand originär für sie zuständig. Ein veröffentlichter Slogan lautet: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus“. Selbst Kinder als Opfer werden inzwischen ignoriert, um Frauen als Täterinnen nicht zu outen. In einem aktuellen Fall von schwerer Körperverletzung einer Frau und Mutter an ihrem Mann und ihren Kindern wurde kein Platzverweis ausgesprochen. Damit wurde diese Frau aus der Gewaltschutzstatistik heraus gemogelt. Die Frauenszene arbeitet zum Beleg für ihre doktrinären Thesen ausschließlich mit der Statistik der Platzverweise. Diese neuerliche Statistikjonglage kostet den Steuerzahler allein in diesem Fall 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr, weil 3 Mädchen in ein Kinderheim eingewiesen wurden und dort schon seit 7 Monaten untergebracht sind. Nicht die Täterin musste die Wohnung verlassen, sondern ein Teil der Opfer.
Die Folge: Der Sozialdezernent der Stadt Karlsruhe argumentiert mir gegenüber:
„Die bisherigen Erfahrungen mit dem Platzverweis zeigen, dass es, bis auf wenige Ausnahmen, Männer sind, die "verwiesen" werden müssen, um Frauen und Kinder zu schützen.“
Wenn Frauen selbst in schweren Fällen nicht verwiesen werden, wird klar, wie die Statistik in diesem Zusammenhang getürkt wird.
Ich bin über solche Machenschaften ernstlich besorgt. Sie zeigen eine Moral in der öffentlichen Verwaltung, die unserem Staatswesen in den Augen des Bürgers nicht zur Ehre gereicht.
Anfang dieses Jahres habe ich auf 2 Vorgänge reagiert:
Ich füge die Schriftsätze dazu als Anlagen bei.
Es wird deutlich:
Unsere Gruppe (Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe) veranstaltet seit über 2 Jahren jeden Donnerstag – also wöchentlich – Beratungstreffen mit jeweils 10 Personen (statistisches Mittel). Dazwischen betreuen wir Väter aus der ganzen Bundesrepublik telefonisch, in Briefen, per Internet und begleiten Väter bei Terminen vor dem Jugendamt und vor Gericht. Unser Arbeitsaufwand entspricht mindestens 2 Vollzeitstellen, was von uns freiwillig und ehrenamtlich getragen wird. Die Frauenszene bekommt im Vergleich dazu eine Menge Geld für eine Leistung, die qualitativ oft nur noch beschämend ist.
Ich möchte Sie hierzu um Ihre Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe
Auch hierauf erfolgte eine Antwort einer Dame aus dem Ministerium, die dafür bezahlt wird, auf solche Anfragen von der Sache her nicht einzugehen, sondern glatt daran vorbei zu argumentieren.
Der Bürger wird durch Ignoranz kalt gestellt.
25.02.2004
Sehr geehrter Herr Krieg,
vielen Dank für Ihre Email an Frau Ministerin Renate Schmidt vom 7. Januar 2004. Frau Ministerin ist es leider aufgrund der vielen Zusendungen nicht möglich, jedes Schreiben selbst zu beantworten. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Für Ihr Engagement in der Väteraufbruch-Gruppe in Karlsruhe möchte ich Ihnen danken.
Zu Ihren aufgeworfenen Fragen zur Diskriminierung von Männern möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Es ist nicht zu bestreiten, dass es auch Fehlverhalten von Frauen gegenüber Männern gibt, das nicht akzeptiert werden kann. Nur als gesellschaftliches Phänomen ist es auch nicht zu bestreiten, dass es in der Regel noch immer Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.
Dies gilt insbesondere auch für die Doppelbelastung von Beruf und Familie, wie die jüngsten Zeitbudgeterhebungen des Statistischen Bundesamtes wiederum deutlich unterstrichen haben. Es ist auch erwiesen, dass insbesondere Frauen von der Gewalt in der Familie betroffen sind. Es war daher Aufgabe der Politik, durch Mittel der Politik den Ungleichbehandlungen von Frauen entgegen zu wirken. Diese verschiedenen institutionellen und finanziellen Förderungsansätze zugunsten von Frauen sind nicht gegen irgendjemanden - auch nicht gegen die Männer - gerichtet, sondern wollen die Belange der Frauen solange positiv unterstützen, wie deren tatsächliche Gleichbehandlung noch nicht erreicht ist.
Dass die Gleichstellung der Frauen politisch nicht gegen Männer gerichtet ist, wird insbesondere deutlich in der von der Bundesregierung verstärkt geförderten politischen Strategie des "Gender Mainstreaming". Hier geht es gerade darum, das Voranbringen der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern die politischen Konzepte und Maßnahme auf die jeweils besonderen tatsächlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern abzustellen. Nicht förmliche Gleichmacherei ist das Ziel, sondern die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft sollen Berücksichtigung finden. Damit wird Artikel 3 des Grundgesetzes entsprochen, der eine Gleichbehandlung von Mann und Frau fordert, aber auch nur dort, wo sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt.
Hinsichtlich der Gewaltschutzproblematik möchte ich Sie auf beiliegenden Brief des BMFSFJ an Herrn Müller vom VAFK aufmerksam machen, der auch ins Internet unseres Hauses eingestellt wurde und somit öffentlich ist.
Ergänzend noch folgende Information:
In Deutschland liegen derzeit keine aktuellen repräsentativen Daten zu Gewalt gegen Männer und Frauen im Allgemeinen vor. So enthalten die Kriminalstatistiken nur die zur Anzeige gebrachten Fälle. Da aber gerade bei Partnergewalt nur ein Bruchteil der Delikte angezeigt wird, sind diese Statistiken lediglich begrenzt aussagekräftig.
Gewalt gegen Männer tritt in verschiedenen Facetten auf. Aber über Männer als Opfer verschiedenster Gewaltarten liegen bislang zu wenig Kenntnisse - im Hinblick auf originäre Empirie wie in der Theoriebildung - vor. Männer haben zwar vielfältige Gewalterfahrungen, aber in anderen Kontexten und mit anderen Folgen als Frauen. Daher lassen sich auch die vorhandenen Instrumente zu "Gewalt gegen Frauen" nicht einfach auf Männer übertragen.
Um erstmalig repräsentative Zahlen über die Gewalterfahrungen von Frauen im häuslichen wie im außerhäuslichen Bereich in Deutschland zu gewinnen, wurde im März 2002 eine Erhebung zu "Gewalt gegen Frauen" vergeben.
Als Voraussetzung für eine entsprechende Erhebung zu Gewalterfahrungen von Männern hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum 1.11.2002 eine Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" in Auftrag gegeben, da die Forschungslage hierzu weit weniger entwickelt ist.
Die Auftragnehmer sind aufgerufen, den derzeitigen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie unterschiedliche Forschungsmethoden zu beschreiben und zu bewerten, mit Hilfe qualitativer Interviews ein geeignetes Instrument für repräsentative Studien zu Ausmaß, Hintergründen und Folgen von Gewalt gegen Männer zu entwickeln und zu erproben.
Die Durchführung einer solchen Untersuchung ist nach Kenntnis der bisherigen Forschungslage methodisch wie auch inhaltlich sehr schwierig. Daher lässt das Bundesministerium die Pilotstudie durch einen Beirat begleiten, der die erforderlichen Erfahrungen einbringen und zur Entwicklung eines Untersuchungsdesigns beitragen kann.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen werden, dass man von der Website des BMFSFJ sehr wohl auch Antragsmuster für Männer für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz herunterladen kann
(http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/PRM-23358-Nr.89
-Antrage-Manner,property=pdf.pdf).
Und nochmals meine - diesmal kommentierte - Fassung dieses Antwortschreibens:
Kommentare in rot
Mail an das BMFSFJ vom 04.04.2004
Sehr geehrte Frau B.,
Im Anhang mein Komentar zu Ihrer Antwort vom 25.02.2004.
Ich bitte Sie, diesen auch Frau Ministerin Schmidt zugänglich zu machen.
Ich stelle fest, dass ein Dialog mit Ihrem Ministerium immer wieder durch hartnäckiges Aneinander-vorbei-argumentieren zum Monolog verkommt.
Ich bitte Sie herzlich, auf meine Sachargumente einzugehen und nicht mit pauschalen Statements zu kontern.
Mit freundlichem Gruß
25.02.2004
Sehr geehrter Herr Krieg,
vielen Dank für Ihre Email an Frau Ministerin Renate Schmidt vom 7. Januar 2004. Frau Ministerin ist es leider aufgrund der vielen Zusendungen nicht möglich, jedes Schreiben selbst zu beantworten. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Für Ihr Engagement in der Väteraufbruch-Gruppe in Karlsruhe möchte ich Ihnen danken.
Zu Ihren aufgeworfenen Fragen zur Diskriminierung von Männern möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Es ist nicht zu bestreiten, dass es auch Fehlverhalten von Frauen gegenüber Männern gibt, das nicht akzeptiert werden kann. Nur als gesellschaftliches Phänomen ist es auch nicht zu bestreiten, dass es in der Regel noch immer Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.
Sie argumentieren:
Weil es ein gesellschaftliches Phänomen darstellt, dass Frauen in unserer Gesellschaft in der Regel benachteiligt werden, ist es statthaft, Männer pauschal als Opfer zu ignorieren und sexistische Diskriminierung von Männern durch Frauen als legitim zu unterstützen.
Oder meinen Sie etwa so:
Es ist Unsinn, Vergewaltigungen an Frauen zu ahnden, denn der größte Teil der Männer sind keine Vergewaltiger.
Ich habe konkrete Fälle von Gewaltverhalten von Frauen geschildert, das von der Frauenförderszene unter den Teppich gekehrt wird. Ich habe Ihnen konkrete Hinweise gegeben, dass die Frauenförderszene Gewaltverhalten von Frauen und Müttern deckt. Und Sie antworten mit:
„Nur als gesellschaftliches Phänomen ist es auch nicht zu bestreiten, dass es in der Regel noch immer Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt werden.“
Warum gehen Sie auf meine konkreten Fakten hartnäckig nicht ein und rezitieren Klischees?
Dies gilt insbesondere auch für die Doppelbelastung von Beruf und Familie, wie die jüngsten Zeitbudgeterhebungen des Statistischen Bundesamtes wiederum deutlich unterstrichen haben.
Frauen lassen in der Regel Männer als Vollzeit-Arbeitende das Geld für die ganze Familie verdienen, beschweren sich, weil ihnen die Hausarbeit und Kinderbetreuung während derselben Zeit zu anstrengend sei und erwarten, dass ihnen Männer nach der Berufsarbeit einen Teil der Hausarbeit abnehmen. Wer ist in diesem Fall durch Beruf und Familie doppelt belastet? Wenn Frauen sich durch ihre Männer jahrelang mitfinanzieren lassen, steht ihnen nach einer Trennung Unterhalt in entsprechender Höhe zu. Wenn Väter als Hausmänner diese Rolle übernehmen, müssen sie sich im Trennungsfall eventuell gefallen lassen, leer auszugehen, weil sie – wie in einem Urteil ausgeführt – „der Frau jahrelang faul auf der Tasche gelegen sind“. Wo bleibt Gender mainstreaming?
Es ist auch erwiesen, dass insbesondere Frauen von der Gewalt in der Familie betroffen sind. Es war daher Aufgabe der Politik, durch Mittel der Politik den Ungleichbehandlungen von Frauen entgegen zu wirken. Diese verschiedenen institutionellen und finanziellen Förderungsansätze zugunsten von Frauen sind nicht gegen irgendjemanden - auch nicht gegen die Männer - gerichtet, sondern wollen die Belange der Frauen solange positiv unterstützen, wie deren tatsächliche Gleichbehandlung noch nicht erreicht ist.
Und das muss logischerweise dazu führen, dass reale Fälle von Männern als Opfer hartnäckig ignoriert werden? Sexismus als methodischer Ansatz, um Frauenförderung zu realisieren? Zynismus als politische Leitlinie?
Dass die Gleichstellung der Frauen politisch nicht gegen Männer gerichtet ist, wird insbesondere deutlich in der von der Bundesregierung verstärkt geförderten politischen Strategie des "Gender Mainstreaming". Hier geht es gerade darum, das Voranbringen der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern die politischen Konzepte und Maßnahme auf die jeweils besonderen tatsächlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern abzustellen. Nicht förmliche Gleichmacherei ist das Ziel, sondern die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft sollen Berücksichtigung finden. Damit wird Artikel 3 des Grundgesetzes entsprochen, der eine Gleichbehandlung von Mann und Frau fordert, aber auch nur dort, wo sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt.
Und genau dies fordere ich ein! Ich mache Sie auf reale Diskriminierung von Männern aufmerksam und Sie argumentieren glatt darüber hinweg, tun so, als hätte ich keine realen Beispiele genannt, erklären einerseits, das müsse so sein, weil sonst die Ungleichbehandlung der Frau nicht korrigiert werden könne und meinen dann, natürlich wird auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Männern eingegangen. Dann, bitte, beschäftigen Sie sich mit den konkreten Vorwürfen, die ich erhebe. Solange in der Bundesrepublik „Gender Mainstreaming“ politisch korrekt ausschließlich mit „Frauenförderung“ übersetzt wird, betreibt die Bundesrepublik Deutschland sexistisch diskriminierende Politik.
Solange „Frauenbeauftragte“, die einseitig Frauen gnadenlos fördern und Männer ebenso gnadenlos diskriminieren, sich gleichzeitig als „Gleichstellungsbeauftragte“ bezeichnen, werden sie sich einmal für ihr Tun schämen müssen.
Sie, Frau Dr. Martina Gräfin von Bassewitz, arbeiten in einem Ministerium, das sich Ministerium für Familie nennt und im Namen dahinter erläutert, was darunter zu verstehen ist, nämlich alles, außer Männern von 18 bis 65.
Darin sehen Sie keine Diskriminierung?
Mich wundert immer wieder die Hartnäckigkeit, mit der dieser ungeheuerliche Umstand versucht wird, zu kaschieren, anstatt den Fehler einfach zu beheben.
Als Frauen festgestellt haben, dass sie Männer im Schnitt um 6 bis 7 Jahre überleben, haben sie sich ernsthafte Gedanken darüber gemacht, wie dem zu begegnen sei. Sie hätten zu dem Ergebnis kommen können, dass sie den Männern vermehrt die Tätigkeiten abnehmen müssen, die Stress erzeugen, dass sie vermehrt risikobeladenere Arbeiten übernehmen müssen, dass Herzinfarkt verhütende Strategien erprobt werden müssen, dass die Bedingungen für den weit höheren Suizidanteil unter Männern mittleren Alters erforscht werden müssen, um diesem Phänomen zu begegnen, dass die Vorsorge für verschiedene männertypische Krebsarten propagiert werden muss, etc. Alles das haben die Frauen aber nicht gesehen und auch nicht sehen wollen. Ihre Antwort auf dieses gesamtgesellschaftliche Phänomen war die Einführung der flächendeckenden Mammograhie. Vielleicht ist die Überlebensrate von Frauen dadurch auf über 7 Jahre zu heben? Irgend jemand muss ja das Geld verbrauchen, das die Männer immer noch mehrheitlich anschaffen, wofür sie familienrechtlich ins Abseits abgedrückt werden.
Hinsichtlich der Gewaltschutzproblematik möchte ich Sie auf beiliegenden Brief des BMFSFJ an Herrn Müller vom VAFK aufmerksam machen, der auch ins Internet unseres Hauses eingestellt wurde und somit öffentlich ist.
Ergänzend noch folgende Information:
In Deutschland liegen derzeit keine aktuellen repräsentativen Daten zu Gewalt gegen Männer und Frauen im Allgemeinen vor. So enthalten die Kriminalstatistiken nur die zur Anzeige gebrachten Fälle. Da aber gerade bei Partnergewalt nur ein Bruchteil der Delikte angezeigt wird, sind diese Statistiken lediglich begrenzt aussagekräftig.
Gewalt gegen Männer tritt in verschiedenen Facetten auf. Aber über Männer als Opfer verschiedenster Gewaltarten liegen bislang zu wenig Kenntnisse - im Hinblick auf originäre Empirie wie in der Theoriebildung - vor. Männer haben zwar vielfältige Gewalterfahrungen, aber in anderen Kontexten und mit anderen Folgen als Frauen. Daher lassen sich auch die vorhandenen Instrumente zu "Gewalt gegen Frauen" nicht einfach auf Männer übertragen.
Um erstmalig repräsentative Zahlen über die Gewalterfahrungen von Frauen im häuslichen wie im außerhäuslichen Bereich in Deutschland zu gewinnen, wurde im März 2002 eine Erhebung zu "Gewalt gegen Frauen" vergeben.
Als Voraussetzung für eine entsprechende Erhebung zu Gewalterfahrungen von Männern hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum 1.11.2002 eine Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" in Auftrag gegeben, da die Forschungslage hierzu weit weniger entwickelt ist.
Die Auftragnehmer sind aufgerufen, den derzeitigen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie unterschiedliche Forschungsmethoden zu beschreiben und zu bewerten, mit Hilfe qualitativer Interviews ein geeignetes Instrument für repräsentative Studien zu Ausmaß, Hintergründen und Folgen von Gewalt gegen Männer zu entwickeln und zu erproben.
Die Durchführung einer solchen Untersuchung ist nach Kenntnis der bisherigen Forschungslage methodisch wie auch inhaltlich sehr schwierig. Daher lässt das Bundesministerium die Pilotstudie durch einen Beirat begleiten, der die erforderlichen Erfahrungen einbringen und zur Entwicklung eines Untersuchungsdesigns beitragen kann.
Gerade zum Thema „Gewalt gegen Männer“ gibt es inzwischen eine Fülle von Artikeln, TV-Beiträgen, Diplomarbeiten und Untersuchungen. Wer das Thema nicht bewusst ignorieren möchte, muss nur hinsehen und begreifen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen werden, dass man von der Website des BMFSFJ sehr wohl auch Antragsmuster für Männer für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz herunterladen kann
(http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/PRM-23358-Nr.89
-Antrage-Manner,property=pdf.pdf).
Mein Brief vom 29.06.2003 an den Landrat des Landkreises Karlsruhe, Herrn Kretz
Sehr geehrter Herr Kretz,
am Rand der Veranstaltung zur Verabschiedung unseres Bürgermeisters Herrn Mahler konnte ich am 27.06.2003 in Wössingen die Gelegenheit nutzen, Sie kurz auf mein Anliegen aufmerksam zu machen, soweit dies auch direkt Ihre eigene Zuständigkeit betrifft. Diese Form einer ersten Kontaktaufnahme ist mir auch bedeutend lieber als eine solche im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde.
Ich verstehe, wenn Ihre impulsive Reaktion zunächst natürlich darin besteht, zu fragen: Was ist das denn für ein Typ und was will denn der?
Deshalb möchte ich versuchen, mein Anliegen auch schriftlich und dokumentierbar zu formulieren.
Ich möchte nochmals betonen, dass meine Kontaktaufnahme rein informativen Charakter hatte und auch immer noch hat. Ich möchte Sie auf Funktionszusammenhänge aufmerksam machen, zunächst ohne damit eine Handlungserwartung zu verbinden.
Um Zusammenhänge verständlich zu machen, muss ich allerdings weit vor Ihrem Zuständigkeitsbereich beginnen und hoffe, dass Sie die Geduld aufbringen, mir dabei zu folgen.
Es ist „politisch korrekt“, Gender mainstreaming in der BRD allein mit „Frauenförderung“ zu übersetzen und sich um den vollen Gehalt des Begriffes einen Dreck zu scheren. Zur Erläuterung lege ich Ihnen als Anlage 1 meine Mail vom 09.12.2002 an die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesministerium für Familien (und sonst alles außer für Männer zwischen 21 und 65) bei, in dem ich als Beleg auch das strukturelle Grundproblem zitiere, das mich an Sie wenden lässt. Außerdem füge ich meinen Brief vom 16.12.2002 an die Bundesministerin Frau Schmidt als Anlage 2 bei.
Es war notwendig und wurde damals von vielen Männern – auch von mir – unterstützt, dass Frauen sich auf den Weg in Richtung Emanzipation begaben. Inzwischen sind Aktivistinnen dieser Szene bis in die Spitze der bundesdeutschen Politszene aufgestiegen und können dort institutionell nicht mehr ignoriert werden, was ein legitimes Produkt von gut 30 Jahren politischer Arbeit darstellt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat man die Führung des Bundesministeriums für Familien (+...) und des Bundesministeriums für Justiz an Frauen abgegeben und hat Ihnen signalisiert: Das ist euer Gebiet – jetzt macht mal (manchmal hat man den heftigen Eindruck, dass hinter vorgehaltener Hand hinzugesetzt wurde: Und tobt euch ruhig mal so richtig aus...). Außerdem wurden bundesweit öffentliche Gelder für Frauenarbeit freigegeben, wovon Frauen unkontrolliert das in die Öffentlichkeit bringen können, was ihnen nützt.
Männer haben diesem institutionalisierten Bollwerk gegenüber keine Chance mehr, was allgemein kaum auffällt. Selbst Politiker wahren die Bannmeile feministischer Zuständigkeiten und kennen die Grenzen, wo nicht mehr Argumente zählen, sondern allein erworbene Pfründe. Wenn aber Väter von Trennung und Scheidung betroffen sind (was wegen der die Mütter privilegierenden Familienrechtspraxis zu 75% von Frauen iniziiert wird!), bekommen sie aus heiterem Himmel die Folgen dieser unheiligen Allianz von Familienpolitik, Justiz und Frauenszene zu spüren. Die Öffentlichkeit nimmt dies immer noch vornehmlich als unabwendbares Schicksal wahr, das eben mit dem Risiko „Lebensgemeinschaft“ verbunden ist.
Diese Zusammenhänge führten 1989 zur Gründung des „Väteraufbruch“, der bundesweit zur Zeit einen erheblichen Zulauf erfährt. Unsere Einsichten und Positionen werden vermehrt von den Massenmedien aufgenommen und unterstützt.
Ich lege Ihnen als Belege hierfür allein aus meinem Arbeitsfeld bei:
Anlage 3: Artikel der BNN vom 21.01.2002
Anlage 4: Interview des SWR vom 19.11.2002
Anlage 5: Artikel der BNN vom 20.11.2002
Anlage 6: Artikel der BNN vom 31.01.2003
Anlage 7: Artikel der BNN vom 21.03.2003
Anlage 8: Artikel im „Karlsruher Kind“ vom Juli/August 2003
Wir erfahren zunehmend, dass die Öffentlichkeit bereit ist, die Sachzusammenhänge auf Grund eigener leidvoller Erfahrungen (die Scheidungszahlen sind in B-W – ohne Trennungen nicht verheirateter Paare! – schon wieder angestiegen und haben sich seit 1980 verdoppelt) differenzierter zu sehen und sich mit uns zu solidarisieren. In der Bundesrepublik sind weit über zwei Millionen Väter und Kinder von der Problematik betroffen (jährlich rund 200.000 Scheidungen ohne Trennungen nicht verheirateter Eltern – die Problematik reicht, wenn die Kinder studieren, über einen Zeitraum von gut 20 Jahren).
Das Gewaltschutzgesetz hatte im Ansatz eine absolut legitime und auch von mir begrüßte Zielsetzung: Auch innerhalb enger sozialer Bindungen ist Gewalt ein justiziables Delikt und muss öffentlich geächtet werden. Die feministische Lobbyszene fand allerdings darin ein gefundenes Fressen, um der alten Mär vom bösen brutalen Mann und dem armen Frauen-Opfer weiteren Auftrieb zu verschaffen. Weit über 100 seriöse Studien zum Gewaltverhalten in engen sozialen Bindungen haben inzwischen international nachgewiesen, dass diese Mär eben nur eine solche ist. Das Gewaltverhalten, insbesondere die Bereitschaft zur aggressiven Austragung von Konflikten, differiert geschlechtsspezifisch nicht. Es gibt nicht das Mann = Täter – Frau = Opfer Klischee, das uns z.B. in vielen TV-Schinken amerikanischer Prägung ständig zugemutet wird (brutaler Mann – kreischendes Frauen-Opfer). Die Realität ist bedeutend komplexer. Das Walt-Disney-haft comicgleiche Klischee von Mann = böse und Frau = gut kann nicht weiter als Spiegel der Realität verkauft werden. Natürlich zeigen die Kriminalstatistiken ein anderes Bild. Wie es dazu kommt, erfahren wir, wenn von uns betreute Trennungsväter berichten, sie seien nach einem gewalttätigen Angriff ihrer Frau zur Polizei gegangen und wären dort glatt ausgelacht worden. Ein neuer Fall – weiter unten zitiert – belegt ebenfalls das Zustandekommen der die Realität verzerrenden Kriminalstatistiken.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich möchte Gewaltverhalten von Männern nicht herunter spielen, verwahre mich aber gegen die Ansicht, dass auch eine Frau, die ständig die Quelle von Aggression in einer Familie bedeutet, immer noch als Opfer gesehen wird, weil die Konsequenzen daraus, sie als Täterin zu akzeptieren, eben nicht politisch opportun sind.
Trotzdem wurde das Gewaltschutzgesetz – obwohl geschlechtsneutral formuliert - als das endlich probate Mittel gepriesen, allein Frauen vor der Gewalt von Männern zu schützen. Die feministische Lobby, von Steuergeldern finanziert, hat das, von der Berliner BIG bis zu jeder Frauenbeauftragten in den Regionen flächendeckend durchgesetzt.
Im Raum Karlsruhe führte das dazu, dass – entgegen jeder vernünftigen Einsicht und jeder wissenschaftlichen Erkenntnis - inzwischen etwa 300 Männer per „Rote Karte“ vor die Tür gesetzt wurden. Keine einzige Frau. Dass das in peinlichen Selbstbeweihräucherungsszenarien von verschiedenen Frauen-Bewegerinnen als großer Erfolg gefeiert wird, kann immer wieder beobachtet werden.
Mit „Häuslicher Gewalt“ wird immer nur männliches Täterverhalten verknüpft. Die vielen Mütter, die zunächst den Vater zum rechtlosen Zahlvater entmündigt haben und dann überfordert fortgesetzt ihre pubertierenden Töchter verprügeln, werden bewusst ignoriert.
Oder gar weibliche sexuelle Missbrauchstäterinnen – auch in Karlsruhe – sind geradezu ein Tabu, eher noch ein Sakrileg, das sorgsam unter den Teppich gekehrt wird. Selbst die Presse traut sich da nicht ran.
Mehr noch: Selbst solche Gewalt ausübenden Frauen finden in der Beratungsszene immer noch Unterstützung darin, einen ihnen pauschal zustehenden Opferstatus zu etablieren. Frauen scheinen immer wieder nicht haftbar zu sein für das, was sie anrichten.
Vielleicht klingt das zu abgehoben und theoretisch. Ich kann Ihnen aus meiner Praxis innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches einen neuen Fall nennen, der die Funktionsweisen offen legt.
Ein ehemaliger Schüler von mir hat von meiner Arbeit gehört und sich verzweifelt an mich gewandt. Es zeigte sich folgendes Bild:
Er hatte die Mutter eines Kleinkindes geheiratet und mit ihr zusammen einen weiteren Sohn. Schon sehr früh zeigte sich, dass die jungen Eltern den Herausforderungen einer Beziehung mit Kindern nicht gewachsen waren. Beide waren punktuell in stationärer psychiatrischer Behandlung. Es gab Gewaltvorfälle zunächst verbaler und dann auch tätlicher Natur, die von beiden auch als Täterin und Täter inszeniert wurden. Jetzt sorgte die Mutter mit einem Antrag in Sachen Gewaltschutzgesetz für ein Verfahren, in dem sie den Vater als alleinigen Täter hinstellen und ihn auf Grund seiner psychischen Situation und der Tatsache, dass er eine berufliche Umorientierungsmaßnahme vornimmt, zum allein für die Situation Verantwortlichen abstempeln lassen wollte. Da sie 3 Semester Jurastudium absolvierte und die entsprechenden Beziehungen hat, war ihr klar, dass sie - gerade in Karlsruhe - ein leichtes Spiel haben wird. Viele Fälle belegen ihre Einschätzung als realistisch.
Ich konnte als Beistand des Vaters dazu beitragen, dass der Fall wenigstens im Ansatz differenzierter gesehen wird und bin gespannt, wie die Entscheidungen in den Ihnen unterstellten Ämtern weiter gefällt werden.
Wenn man vor diesem Hintergrund den Flyer „Häusliche Gewalt“ (Anlage 9) betrachtet, für den Frau Schneider, die Abteilungsleiterin in Ihrem Jugendamt, verantwortlich zeichnet, mutet er als ein Fossil aus einer kämpferischen Denkweise an, die schon längst wissenschaftlich ad absurdum geführt ist, sich aber als „politisch korrekt“ immer noch hartnäckig hält. Ich habe Frau Schneider bei der Veranstaltung vom 08.10.2002 zum Thema „Häusliche Gewalt“ (mein Protokoll als Anlage 10 anbei) auf die einseitige Sichtweise aufmerksam gemacht und habe ihr die dazu notwendige Ergänzung (Anlage 11) vorgelegt. Anstatt diese gleich zu verteilen, habe ich ihr Gelegenheit gegeben, Ihre Position dazu zu formulieren. Außer der mündlichen Auskunft, dass die Frauenbeauftragten des Landkreises mit einer Verteilung dieses meines Flyer-Vorschlages nicht einverstanden sind und dem Hinweis, dass eine schriftliche Antwort an mich „immer noch im Stapel auf dem Schreibtisch liegt“, erfolgte bis heute (fast 9 Monate danach!) keine Reaktion. Ich verstehe schon, dass Frau Schneider sich mit der Beantwortung schwer tut, aber mit Aussitzen verläuft diese Angelegenheit nicht im Sand. Das Problem wird verschärft und wir werden gezwungen sein, unseren Flyer zum Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, in dem als Begründung für unsere Aktion die Faktenlage genannt wird.
In meiner inzwischen seit 8 Jahren andauernden Trennungsvater-Vita habe ich viel Geduld aufbringen müssen und habe Frau Schneider auch viel Zeit gelassen, ohne „aus der Hüfte zu schießen“. Das heißt aber nicht, dass inzwischen Gras über die Angelegenheit gewachsen ist. Unsere Reaktion muss und wird, je länger sie sich verzögert, umso entschiedener und öffentlich wirksamer ausfallen.
In meiner Arbeit erfahre ich immer wieder, dass ein vehementes Interesse daran besteht, mich hartnäckig missverstehen zu wollen. Deshalb nochmals:
- Ich gebe mich nicht dazu her, ein feministisches Klischee durch ein maskulistisches zu ersetzen
- Ich fordere eine differenzierte Sichtweise, die durch die Politik zur Zeit verhindert wird
- Ich will, dass Täterinnen und Täter gleichermaßen zur Rechenschaft gezogen werden
- Ich verwahre mich nachdrücklich dagegen, dass Müttern pauschal Rechte zuerkannt werden, auch dann, wenn sie erwiesenermaßen egoistisch gegen das Recht des Kindes handeln und dass im Gegenzug Vätern die Möglichkeit zum Vatersein pauschal genommen wird, mit dem Hinweis darauf, dass es eben Väter gibt, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen.
Diese Haltung wird republikweit vertreten, vom Bundesverfassungsgericht (zuletzt im Urteil vom 29.01.2003, vergl. Artikel in den BNN vom 31.01.2003) bis zu Ämtern in den Regionen.
In meinem eigenen beim Jugendamt Karlsruhe-Land geführten Fall habe ich demnächst ein Gespräch mit dem Amtsleiter des Jugendamtes, Herrn Kalteisen, in dem ich hoffe, ein seit Jahren schwebendes und noch nicht voll eröffnetes Konfrontationsmodell evtl. durch ein Kooperationsmodell ablösen zu können.
Falls Sie dazu mehr Informationen wünschen, sind diese auf meiner Homepage
http://franzjoerg-kids.2see.de
und dort unter „Wie funktioniert...“ und „Jugendämer“ abrufbar.
Als letzte und 12. Anlage lege ich Ihnen einen Flyer unserer Karlsruher Gruppe bei.
Ich hoffe, mit dieser abheftbaren Form der Darstellung meines Anliegens Ihr Interesse geweckt zu haben und werde mich weiter dann an Sie wenden, wenn ich den Eindruck habe, dass Ihre Intervention nötig sein sollte.
Vielleicht gibt es auch einmal einen Arbeitskreis, der sich im Landkreis mit entsprechend relevanten Themen beschäftigt. Falls es meine terminliche Auslastung erlaubt, stelle ich mein inzwischen erworbenes know-how gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
und Dank für die Bereitschaft, Ihre Zeit meinem (unserem) Anliegen zu widmen
Mein zweiter Brief vom 14.01.2004 an den Landrat des Landkreises Karlsruhe, Herrn Kretz
Sehr geehrter Herr Kretz,
nach meinem ersten Brief an Sie vom 29.06.2003 habe ich Veranlassung, Ihnen wiederum zu schreiben.
Am 25.11.2003 war der „Keine Gewalt gegen Frauen“-Tag, den die Frauenbeauftragten wieder nutzten, um eines ihrer Hauptanliegen in die Öffentlichkeiten zu transportieren, was zunächst durchaus legitim ist. Dokument hierfür ist der Artikel in den BNN vom 19.11.2003 (Anlage 1).
Darin wird auch der Flyer der Frauenbeauftragten „Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt“ angesprochen, der auch nach meiner deutlichen Kritik von vor über einem Jahr wiederum unverändert über die Kommunen flächendeckend verteilt wird (Anlage 2).
Meine kurze Analyse dazu lege ich ebenfalls bei (Anlage 3).
Inzwischen habe ich Ihre Frauenbeauftragte Frau Schneider angeschrieben, da ich von einem Fall Kenntnis erhielt, in dem Kinder und Mann von der Mutter fortgesetzt in übelster Weise misshandelt wurden. Die Misshandlungen waren so schlimm, dass drei Kinder in ein Heim verwiesen wurden – wohl überwiegend auf Kosten des Steuerzahlers. Die Frau geht seit einem halben Jahr straffrei und ohne Platzverweis aus, obwohl sie lt. Flyer der Frauenbeauftragten eine Straftäterin ist. Für den Mann, der unzweifelhaft Opfer ist, ist niemand zuständig, der ihm erklärt, wie sehr nicht er schuldhaft handelte, sondern die Täterin zur Verantwortung gezogen werden muss. Für die „zielgruppenorientiert“ arbeitende Frauenszene sind Männer als Opfer nicht interessant, weil sie keine Vorurteile bestätigen. Sie werden ignoriert.
Meinen Brief an Frau Schneider lege ich bei (Anlage 4).
Nachdem in den BNN vom Jahreswechsel nun ein großer Artikel der städtischen Frauenszene zum Gewaltschutzgesetz erschienen ist (Anlage 5), habe ich mit einer Stellungnahme reagiert (Anlage 6).
Der Fund einer Babyleiche in einer Karlsruher Müllsortieranlage und die Meldungen dazu in der Presse (Anlage 7) haben wieder deutlich gezeigt, wie Vertreterinnen der Frauenszene mit einer „Täterin“ öffentlich umgehen (Anlage 8).
Vor diesem Hintergrund habe ich die Gründung einer Initiative „Aktionsbündnis Häusliche Gewalt“ iniziiert, deren Aufgabe es sein wird, das Thema nicht dogmatisch und interessengebunden, sondern auf wissenschaftlicher Grundlage neutral zu transportieren.
Die Ausgaben der Frauenszene für offensichtlich sexistisch diskriminierende Propaganda müssen öffentlich überprüft werden.
Ich möchte aber nicht nur Kritik üben, sondern mich konstruktiv einbringen und ersuche Sie hiermit, mich als Mitglied im Arbeitskreis „Gewalt im Landkreis Karlsruhe“ zu etablieren, damit die Seite der Kinder und Männer als Opfer endlich wenigstens eine Stimme in diesem Gremium hat.
Nachdem ich mit meinem ersten Brief nur Ihre Aufmerksamkeit und Ihre wache Begleitung der Vorgänge gewinnen wollte, muss ich nun von Ihnen eine Reaktion erbitten.
Es ist offensichtlich, dass die sexistische Propaganda der Frauenszene bundesweit immer deutlicher erkannt, angemahnt und auch sanktioniert wird. Der Landkreis Karlsruhe kann dabei mit Augenmass vernünftig reagieren oder aber auch konservativ an der Ignoranz gegenüber Kindern und Männern als Opfer und der Deckung von Täterinnen mitwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Mit dem Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe entwickelte sich ebenfalls ein Schriftwechsel, den ich hier einkopiere:
Walzbachtal-Wössingen, den 14.12.2003
Sehr geehrter Herr Denecken,
ich habe Sie schon über meinen Briefwechsel mit „Wildwasser“ bezüglich der Gestaltung der Jahresstatistik von Wildwasser informiert.
Zunächst möchte ich für Sie meine Bemühungen in einen Kontext setzen:
Die gesetzlich begründete Frauenförderung hat in Auswüchsen inzwischen dazu geführt, dass mit Steuergeldern
– die Öffentlichkeit gezielt desinformiert wird
- Frauen sich aus Verantwortlichkeiten stehlen
- Männer sexistisch diskriminiert werden.
Dies geschieht z.B. wenn die Frauenszene aus Steuermitteln Plakate drucken und verbreiten lässt, auf denen zu lesen ist, dass „Häusliche Gewalt ausschließlich männliche Gewalt“ sei, wenn die Frauenbeauftragten des Landkreises einen Flyer drucken lassen, der dieselbe Lüge verbreitet oder auch, wenn Wildwasser die Fälle von Missbrauch mit dem Missbrauch durch Täterinnen mit Hilfe von Statistikjonglagen Männern anlastet.
Natürlich gibt es männliche Täter. Gerade aber weil ich gegen Gewalt und Missbrauch jeder Art vorgehen möchte, akzeptiere ich nicht, wenn die Frauenszene die Lüge verbreitet, dass Täter immer Männer und Frauen immer nur Opfer seien. Wenn dazu noch Steuergelder benutzt werden, um Täterschaft von Frauen zu vertuschen und Männer ausschließlich als Täter zu stigmatisieren, unterstützt die Politik sexistische Diskriminierung von Männern.
Ich fordere deshalb, dass die Anforderungen an die Statistik von Wildwasser als Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Geldern präzisiert werden. Die Altersgrenzen von betroffenen Kindern unter 12 Jahren müssten weiter untergliedert werden.
Sollte die Statistik von Wildwasser für das Jahr 2003 eine solche Präzisierung nicht enthalten, werde ich über den Stadtrat und die Öffentlichkeit die Vergabepraxis von öffentlichen Geldern einer Prüfung unterziehen lassen.
Ich bitte Sie, mich über die weitere Vorgehensweise zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Ihr Schreiben vom 14.12.2003
Sehr geehrter Herr Krieg,
mit Entschiedenheit weise ich Ihre Vorwürfe und Ihre Abwertung gegenüber den Karlsruher Frauenprojekten gegen Gewalt und Ihr Misstrauen gegenüber der Förderpraxis der Stadt Karlsruhe zurück.
Wie Sie der 2. Auflage der Infobroschüre "Polizeiliche Anordnung zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe" entnehmen können, kann ein Platzverweis auch gegen eine gewalttätige Partnerin ausgesprochen werden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Platzverweis zeigen, dass es, bis auf wenige Ausnahmen, Männer sind, die "verwiesen"' werden müssen, um Frauen und Kinder zu schützen.
Wie Sie wissen, gibt es in Karlsruhe für jüngere und auch männliche Kinder die städtische Beratungsstelle AllerleiRauh. In den Statistiken wurden bisher die seltenen Fälle, bei denen die sexuelle Gewalt von einer Täterin ausging, nicht verschwiegen. Ihr Vorwurf der Manipulation ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar.
Es ist mir als Sozialdezernent ein großes Anliegen, dass Kinder beiderlei Geschlechts geschützt vor Gewalt und in Achtung und Wertschätzung für sich und andere aufwachsen. Ich begrüße jede Person, die sich hierfür engagiert und ihren Beitrag leisten will, ohne andere abzuwerten.
Ich möchte das Anliegen Ihres Briefes auch so verstehen und kann ihnen versichern, dass ich gegen jede Art von Gewalt bin. Ein Ausspielen des einen Geschlechts gegen das andere und die Verleugnung der harten Realität trägt dagegen nicht zur Lösung bei.
Mit freundlichen Grüßen
gez.: H. Denecken
Franzjörg Krieg
Walzbachtal-Wössingen, den 14.01.2004
Sehr geehrter Herr Denecken,
wenn ich Ihre Methodik und Formulierung übernehmen wollte, müsste ich mich zunächst entschieden gegen Ihre Unterstellung verwahren, ich würde die Karlsruher Frauenprojekte abwerten. Ich habe keine einzige pauschale Abwertung ausgesprochen.
Ich habe Sachaussagen gemacht, die ich in jedem Detail belegen kann, was ich im Folgenden machen muss und machen werde.
Zunächst aber möchte ich nach der stürmischen Einleitung den Schluss Ihres Briefes aufgreifen. Wenn Sie wie ich gegen jede Art von Gewalt sind, haben wir eine Plattform, auf der wir die Angelegenheit ohne Probleme klären können. Wenn Sie dazu wie ich gegen die Verleugnung der harten Realität sind, werden wir auch die Lösung finden.
Ich möchte Sie zunächst auf die Indizien aufmerksam machen, die auch einem weniger sensiblen Menschen deutlich machen, dass etwas eben nicht so ist, wie es gegenüber der Öffentlichkeit immer dargestellt wird.
- Warum heißt die Infobroschüre „Polizeiliche Anordnung zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe“, wenn es auch Täterinnen gibt? Warum werden Männer in Karlsruhe nicht geschützt? Oder unterstellen Sie, dass es keine männlichen Opfer gibt? Unterstellen Sie, dass Männer nicht schützenswert sind?
Ich kann Ihnen das Gegenteil beweisen:
Am Donnerstag, den 15.01.04 findet im Amtsgericht in Karlsruhe die Anhörung eines Mädchens statt, das zusammen mit seinen beiden Schwestern in ein Karlsruher Heim eingewiesen wurde. Grund: Die Mutter verprügelt seit Jahren fortgesetzt Mann und Kinder. Der Vater hatte in diesem Zusammenhang schon ein gebrochenes Bein, die Tochter eine Brandnarbe im Gesicht, weil die Mutter ihr eine brennende Zigarette auf der Backe ausdrückte. Die Krönung dieses Desasters: Der Vater wirft jetzt seinen Töchtern vor, dass sie mit der Zustimmung der Einweisung in ein Heim die Familie zerstört hätten. Das Opfer gibt den anderen Opfern die Schuld! Und alles nur, weil dieser Mann verzweifelt die Illusion einer intakten Familie wahren möchte. Für einen solchen Fall schildert die vereinte Frauenszene in allen Broschüren, dass dem Opfer, das sich mit schuldig fühlt, klar gemacht werden müsse, wer Täter und wer Opfer ist. Wer macht das in diesem Fall? Wer ist für ein männliches Opfer zuständig? Niemand, weil allein schon alle einschlägigen Broschüren schon im Titel männliche Opfer ausklammern. Und dies gerade in Karlsruhe, weil ein Pilotprojekt Gewalt ja schließlich das erwartete und finanzierte Ergebnis haben muss!
- Zum Thema Häusliche Gewalt äußern sich in den Karlsruher Medien ausschließlich Frauen, weil auch in den damit beschäftigten Arbeitskreisen ausschließlich Frauen sitzen. Diese bestimmen dann aus Sicht der Frauenförderung, wie diese Themen in die Öffentlichkeit transportiert werden und bestimmen damit die öffentliche Meinung.
Ich füge 2 Artikel und meine Stellungnahme dazu bei (Anlagen 1 – 3)
Wenn sie das halbseitige Interview zum Thema Häusliche Gewalt in den BNN vom 31.12.2003 aufmerksam gelesen haben, müssten Ihnen verschiedene Dinge aufgefallen sein. Die Vertreterin der Polizei, Frau Rastätter, lässt Ansätze erkennen, dass eben auch Frauen zu Täterinnen werden, bleibt aber in der Feststellung stecken, dass männliche Opfer sich schämen und deshalb die Polizei erst recht nicht gerufen wird. Wo bleibt der Hinweis auf die daraus sich notwendigerweise ergebende Dunkelziffer? Wo bleibt der Schutz der männlichen Opfer? Ist dieser nicht nötig, weil ein chauvinistischer Mann – und das sind Politiker ja oft – sich ein männliches Opfer einfach nicht vorstellen kann? Weil er vielleicht klammheimlich so reagiert wie das ein Karlsruher Polizist gegenüber einem Vater machte, der seine Frau wegen fortgesetzter Gewalttätigkeiten endlich anzeigen wollte: „Warum haben Sie ihr nicht einfach eine runtergehauen“?
Die Frauenbeauftragte, die im Artikel zu Wort kommt, lässt jeden Hinweis auf Täterinnen total vermissen und versteigt sich sogar dazu, die psychische Gewalt von Männern anzuprangern, die ihren Frauen damit drohen würden, sie würden ihnen die Kinder wegnehmen. Selbst Frau Rastätter weist darauf hin, dass das Feld der psychischen Gewalt eben die Domäne von Frauen ist. Und die Drohung, die Kinder wegzunehmen, ist in der Realität das Argument Nr. 1, das Mütter gegen Väter ausspielen. Die Statistik des Landesjustizministeriums zeigt, dass baden-württembergische Familiengerichte in den letzten Jahren in nur 5% aller entschiedenen Fälle das alleinige Sorgerecht einem Vater zusprachen.
Ist psychische Gewalt nur dann Gewalt, wenn sie von einem Mann ausgeübt wird? Wenn Sie Broschüren und Artikel der öffentlich geförderten Frauenszene lesen, werden Sie feststellen, dass dies dort regelmäßig so dargestellt wird.
„Ein Ausspielen des einen Geschlechts gegen das andere und die Verleugnung der harten Realität trägt nicht zur Lösung bei.“ – Ich muss Ihnen uneingeschränkt zustimmen! Aber genau das wird – öffentlich finanziert – von der Frauenszene schamlos seit Jahren praktiziert.
Wenn ausgerechnet Sie an Ihrer Position sich schon jeden Hinweis darauf verbeten, wird nur bestätigt, was ich anprangere.
- Im Fall des Fundes einer Babyleiche im Karlsruher Hausmüll vor etwa einem Monat gab es schon einige Artikel in der Presse. Ich füge einen davon und meine Stellungnahme dazu bei (Anlage 4 + 5).
Dieser von mir erwähnte Artikel ging von einer Vertreterin der Frauenszene aus, der Leiterin des Projektes „Babyklappe“. Für sie darf es eine Täterin offensichtlich nicht geben, obwohl viele Berichte von harten realen Fakten das oft brutale Täterinnenverhalten von Müttern zeigen. Der Artikel wird mit einer Aussage von ihr überschrieben: „Wie verzweifelt muss diese Mutter gewesen sein?“ Damit wird diese Täterin schon entschuldigt, bevor man sie überhaupt gefunden hat.
Was würde geschehen, wenn dies Männer mit Tätern tun würden, bevor man diese überhaupt erst ergriffen hat?
Diese drei Anmerkungen mögen genügen, Sie wenigstens etwas hellhöriger zu machen und sollen erreichen, dass Sie wenigstens zulassen, sich mit „der harten Realität“ überhaupt zu beschäftigen.
Ich kann unzählige weitere Belege beisteuern und aus dem Repertoire meiner Gruppe und meiner Fallsammlung auch konkrete Fälle mit Namen und Adressen aufführen, die ein Überdenken Ihrer Haltung notwendig erscheinen lassen.
Und nun zu meinen Vorwürfen:
1. Die Öffentlichkeit wird von der Frauenszene gezielt desinformiert
Meine Anlagen 1 bis 3 bestätigen dies zur Genüge. Sollte Ihnen dies nicht genügen, kann ich weitere Belege nachreichen.
2. Frauen stehlen sich aus Verantwortlichkeiten
Wenn Frauen Forderungen stellen, berufen sie sich auf Gleichberechtigung, was absolut in Ordnung ist. Sobald sie aber Konsequenzen oder gar Schuld zu tragen haben, gibt es viele, die flugs ihren allzeit paraten Opferstatus aus der Tasche ziehen.
Wie anders soll man eine Entschuldigung einer Täterin schon vor ihrer Erfassung deuten?
Die Familienrechtspraxis ist eine gigantische Spielwiese dieser Vorgehensweise: Alle Vorteile den Müttern, alle Nachteile den Vätern.
Ein Beamter des Polizeireviers Marktplatz äußerte mir gegenüber: Wenn sie zu Tätlichkeiten in eine Familie gerufen werden und sie können nicht ermitteln, wer angefangen hat oder wer aggressiver war, nehmen sie eben immer den Mann mit. Die Frau als das geborene Opfer, das vor jeder negativen Konsequenz bewahrt werden muss?
3. Die Frauenszene diskriminiert Männer sexistisch
Bei Lektüre der Anhänge müsste auch klar sein, was ich damit meine.
4. Die Stadt Karlsruhe bezahlt dieses sexistisch diskriminierende Vorgehen der Frauenszene aus dem Steueraufkommen.
Muss ich das noch extra beweisen?
Womit habe ich Ihrer Meinung nach abgewertet?
Allein schon durch die Nennung von Fakten? Frauen darf man nicht begründet kritisieren?
Und schließlich auch zum auslösenden Vorwurf:
In meiner Gruppe gibt es Väter, denen von der Mutter ihres Kleinkindes vorgeworfen wurde, das Kleinkind sexuell missbraucht zu haben. Und dies nachweislich und vom Gericht festgestellt fälschlich. Alles nur aus egoistischem Machtgebaren der Mutter und um im nachfolgenden Verfahren um Sorge und Umgang die besseren Karten zu haben.
In einem dieser Fälle hat ein Karlsruher Richter sogar im Urteil ausgeführt, dass er Zeuginnen von Wildwasser auf Grund ihrer doktrinären und einseitigen Haltung im Verfahren nicht zulässt.
Alle diese Verfahren sind in der Statistik von Wildwasser in die Gruppe der von sexueller Gewalt betroffenen Mädchen bis 12 Jahre eingeteilt. Und dies auch in Fällen, wo die Mutter die Täterin war, die das 2- bis 4-jährige Mädchen bewusst und ungerechtfertigt den Mühlen der aufklärenden Befragung durch Wildwasser ausgesetzt hat, wo die Mutter nachgewiesenermaßen die Täterin war! Haben Sie schon einmal solche Explorationsprotokolle gelesen?
Diese Fälle sind Fälle von missbrauchten Kleinkindern – in der Tat! Aber nicht durch den Vater als Täter!
Dies nenne ich Desinformation der Öffentlichkeit. Und Fälschung von Statistiken.
Zweck: Männer pauschal zu Tätern und Frauen pauschal zu Opfern zu machen.
Ich zitiere Sie: „Ein Ausspielen des einen Geschlechts gegen das andere ... trägt nicht zur Lösung bei.“
Ich möchte aber nicht nur Kritik üben. Meine Einarbeitung in dieses Thema ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass ich mich konstruktiv einbringen möchte:
Ich stelle hiermit den Antrag, mich in den städtischen Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“ aufzunehmen.
Falls dies nicht in Ihren Aufgabenbereich fällt, bitte ich um einen Hinweis, wo ich dieses Ansinnen vorbringen kann.
Ich bin sehr daran interessiert, mit Ihnen in Kontakt zu bleiben.
Da ich verschiedene Medien für das Thema interessieren konnte, wird es auch nicht ausbleiben, dass meine Anmerkungen in Zukunft vermehrt öffentlich diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
Sozialbürgermeister der Stadt Karlsruhe
Herr Denecken
Sehr geehrter Herr Krieg, 02.02.2004
ich bedanke mich für Ihre kritischen Anmerkungen, die Sie als Initiator und Sprecher des "Väteraufbruch für Kinder" parteilich vortragen. Zu den beiden, die Stadt Karlsruhe tangierenden Bereichen, ist folgendes zu sagen:
1. In der Broschüre "Polizeiliche Anordnungen zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe" steht auf der Innenseite, dass von Frauen und Kindern als Opfer häuslicher Gewalt die Rede ist, da die Erfahrungen zeigen, dass bis auf einzelne Ausnahmen Platzverweise gegen männliche Partner ausgesprochen wurden. Selbstverständlich kann ein Platzverweis auch gegen eine gewalttätige Partnerin ausgesprochen werden; in diesem Fall gelten die dargelegten Regelungen ebenso. Desweiteren wird auf Ansprechstellen für Männer hingewiesen.
2. Ihren Antrag auf Aufnahme in den Arbeitskreis "Häusliche Gewalt" bringt der Delegierte der Sozial- und Jugendbehörde, Herr Michael Petermann, bei der nächsten Sitzung des Leitungsteams am 04.02.2004 ein. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen direkt vom Leitungsteam der Projektgruppe Häusliche Gewalt mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Denecken
Bürgermeister Anlage
Franzjörg Krieg
Walzbachtal-Wössingen, den 22.02.2004
Sehr geehrter Herr Denecken,
Ich bedanke mich für Ihre Ausführungen vom 02.02.2004, die Sie im Namen der von meiner Kritik betroffenen Gremien parteilich vortragen; so parteilich, wie die Frauenszene in ihrer Broschüre, die Sie mir gegenüber zitieren, auf Seite 12 auch zugibt.
Meine Haltung berücksichtigt dagegen alle Fakten, nicht nur die, die politisch korrekt gesehen werden dürfen, sondern auch die, die von den Entscheidungsträgern und deren Zuträgern immer unter den Teppich gekehrt werden. Damit bin ich weniger parteilich als die offiziellen Verwalter von öffentlicher Wahrheit, die eine zensierte Version von Realität vertreten und verbreiten.
Sie reduzieren die „die Stadt Karlruhe tangierenden Bereiche“ auf die zwei von Ihnen angesprochenen. Damit unterschlagen Sie den wichtigsten Bereich:
Ich werfe der Stadt Karlsruhe vor, dass sie sexistische und Männer diskriminierende Denkweisen, Arbeitsweisen und die dazu gehörende Öffentlichkeitsarbeit aus städtischen Geldern finanziert.
Genau dies ist mein Hauptvorwurf. Ich möchte Sie eindringlich dazu auffordern, sich mit diesem Vorwurf und meinen Belegen dazu ernsthaft auseinander zu setzen.
Sie zitieren Randbemerkungen aus der Broschüre der Stadt Karlsruhe und glauben, damit überdecken zu können, dass auf der Frontseite der Broschüre nicht nur im Titel Männer ausgeklammert werden, sondern dass auch groß darauf vermerkt ist „Informationen für Frauen in Karlsruhe“. Eben diese Broschüre ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie die Verwaltung einer ganzen Stadt in einem Bereich von großer öffentlicher Tragweite versagt: Es wird suggeriert, dass durch die Projektgruppe „Häusliche Gewalt“ der gesamte Bereich dieses Phänomens abgedeckt wird, dabei wird sexistisch diskriminierend und parteilich ausschließlich für Frauen argumentiert und gehandelt. Diese Tatsache ist auch mit einer Nebenbemerkung nicht aus der Welt zu schaffen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Broschüre in eine „Information für Männer“ umzuarbeiten und muss Ihnen vorschlagen, diese Vorabfassung eines Entwurfes zur Diskussion zu stellen und ebenso zu finanzieren wie die vorliegende „Information für Frauen“, die so weit verbreitet ist, dass sie einer Ergänzung in entsprechender Auflagenhöhe bedarf. Wenn die Stadt parteiische Veröffentlichungen der Frauenszene finanziert, muss sie im Sinne von Gender mainstreaming (= „Gleichstellungspolitik“ und nicht „Frauenförderung“, wie ein üblicher Übersetzungsfehler sonst immer festlegt) auch die Ergänzung für Männer finanzieren.
Mir liegt inzwischen der Bescheid der Projektgruppe „Häusliche Gewalt“ vom 10.02.2004 vor, der meinen Antrag auf Aufnahme abschlägig bescheidet. In diesem Zusammenhang werde ich mich mit gesondertem Schreiben weiter an Sie wenden. Im Fall der Stadt Marburg war das Verwaltungsgericht Giessen damit beauftragt, eben diese Frage der Mitwirkung auch von Mitgliedern aus dem „Väteraufbruch“ in den Arbeitskreisen „Gewalt“ zu klären und hat mit dem Urteil vom 19.09.2003, Gesch.-Nr. 8 E 1779/03 eine abschlägige Bescheidung in der Form, wie sie jetzt an mich erfolgte, als unzulässig erklärt.
In Ihrem letzten Schreiben sind Sie mit keinem Wort auf meine Sachargumente eingegangen. Sie machten mir den Vorwurf, dass ich einseitige Polemik betreiben würde; ich habe Ihnen mit Beispielen erläutert, dass eben dies von der Frauenszene seit Jahren – öffentlich finanziert – gemacht wird und habe Ihnen mit Beispielen den Blick auf einen von Ihnen bis jetzt ignorierten Ausschnitt von harter Realität geöffnet und weitere Belege angeboten. Sie haben darauf mit einem Wort reagiert: „parteilich“.
Für einen Politiker, der ein so hohes Maß an Verantwortung zu tragen hat, wie Sie, ist dies eindeutig zu wenig. Wenn ich Ihnen belege, dass Sie bisher ganze Bereiche von Realität überhaupt nicht wahrgenommen haben, sind Sie als verantwortlicher Politiker in der Pflicht, sich dafür zu interessieren und meinen Informationen nachzugehen. Diese Aufmerksamkeit sind Sie ihrem Auftraggeber – der Öffentlichkeit – schuldig. Wenn Sie meine Hinweise mit einem lapidaren „parteilich“ abtun, ist es meine Aufgabe, dies dem Wähler zu verdeutlichen. Im Hintergrund steht die Frage, wie hoch die Sachkompetenz der Personen sein muss, die an den Schaltstellen über die Verwendung unserer Gelder wachen.
Abschließend darf ich Sie nochmals an den von mir in meinem Schreiben vom 14.01.2004 zitierten realen Fall von Gewalt einer Mutter erinnern. Der Fall NN wurde damit behandelt, dass nach einer Serie von unzweifelhaft durch die Mutter verursachten Gewalthandlungen nicht die Täterin aus dem Haushalt entfernt wurde und - wie sonst ein Mann - ans Obdachlosenasyl verwiesen wurde. Statt dessen kam ein Teil der Opfer – die drei betroffenen Töchter – in ein Karlsruher Kinderheim. Ergebnis: Die Mutter wurde aus der Statistik herausgemogelt – selbst Sie, Herr Denecken, argumentieren in Ihrem Schreiben vom 07.01.2004 ausschließlich mit der Platzverweisstatistik – was nun den Steuerzahler im Jahr 50.000 bis 100.000 Euro für drei Heimplätze kostet. Das ist etwa das Doppelte dessen, was „Wildwasser“ in den letzten Jahren pro Jahr an Zuschüssen bekam.
Kein Wunder, dass solche ungeheuerlichen Verschleierungsaktionen zu Lasten des Steuerzahlers im Bereich Karlsruhe geschehen, wenn auf Seite 6 der Dokumentation zur Tagung „Kinder als Opfer von Partnergewalt“ (abzurufen auf der Homepage des Karlsruher Kinderbüros) als einfache Regel präjudiziert wird: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus“.
Ich fordere die Karlsruher Szene in Sachen Frauenförderung, Beratung und Häusliche Gewalt dazu auf, endlich einen direkten und qualifizierten Dialog zu beginnen.
Solange dies auf der formalen Ebene schon pauschal abgewürgt wird, werde ich dafür sorgen, dass die Ergebnisse dieser Handlungsweise in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.
Ich konnte schon Redakteure/innen im Bereich der Fernsehanstalten auf dieses Thema aufmerksam machen, die meine bisherige Arbeit in diesem Bereich als schlüssig genug ansehen, um ihr eine Sendung zu widmen.
Mit freundlichem Gruß
Anlagen:
Umarbeitungsvorschlag der Broschüre der Stadt zu „Häusliche Gewalt“
Kommentar zur Aktion „Beratungslose“ vor dem Karlsruher Rathaus
Walzbachtal-Wössingen, den 23.02.2004
Sehr geehrter Herr Denecken,
in meinem Schreiben vom 14.01.2004 habe ich den Antrag gestellt, mich in den städtischen Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“ aufzunehmen.
In Ihrer Antwort vom 02.02.2004 haben Sie mir mitgeteilt, dass mein Ansinnen an das Leitungsteam des Arbeitskreises weiter gegeben wurde.
Mit Schreiben vom 10.02.2004 hat mir Herr Petermann für das Leitungsteam mitgeteilt, dass sich die Projektstruktur seit 2000 bewährt hat und „dass eine Erweiterung als nicht förderlich betrachtet wird“.
Ich möchte mit diesem Schreiben meinen
Antrag auf Aufnahme in das städtische Projekt „Häusliche Gewalt“
als Vertreter des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe wiederholen und präzisieren.
Im vorangegangenen Schriftwechsel habe ich belegt:
- das Projekt „Häusliche Gewalt“ erweckt in seinen Äußerungen in den Medien und in seinen Publikationen den Anschein, das Thema umfassend abzudecken, reduziert dann aber tendenziös auf Frauen als Opfer und Männer als Täter. Damit werden männliche Opfer ignoriert und Täterinnen gedeckt. Ich zitiere einen Slogan der Karlsruher Gewaltschutzszene: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus“.
- In Medienbeiträgen werden inzwischen selbst Kinder als Opfer ignoriert, um nicht zugeben zu müssen, dass in diesem Bereich Täterinnen eine nicht mehr zu vernachlässigende Größe darstellen.
Ich stehe für eine vorurteils- und ideologiefreie Betrachtung des Problems häusliche Gewalt, fordere die Berücksichtigung aller Untersuchungen und gesellschaftlichen Fakten und halte es nicht für zulässig, die Realität mit entsprechenden Maßnahmen so hinzubiegen, dass das von der geförderten Frauenszene ideologisch geprägte Vorurteil aufrecht erhalten werden kann. Wie die Platzverweis-Statistik zustande kommt, die als „Beweis“ für die Realitätsrelevanz der ideologischen Sichtweise herhalten muss, habe ich an Beispielen schon erläutert.
Als Gründer und Sprecher des „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK), Kreisgruppe Karlsruhe, habe ich seit über 2 Jahren Einblick in die Innenstruktur vieler Fälle und bin während dieser gesamten Zeit in der Beratung von Elternteilen (nicht nur Vätern) intensiv tätig.
Allein im Jahr 2003 waren bei unseren 22 öffentlichen Beratungstreffen 216 Väter anwesend, von denen über 50 neu zu uns fanden. Unsere Gruppe umfasst inzwischen über 200 Väter, die von uns betreut werden. Neben vielen intensiven Betreuungen von Einzelpersonen, die bis zur Begleitung als Beistand vor dem Familiengericht reichen, berate ich inzwischen täglich auch telefonisch Elternteile.
Im Rahmen dieser Arbeit konnte ich feststellen, welch große Rolle der Aspekt „Häusliche Gewalt“ in meiner Arbeit spielt und wie sehr gerade dieses Phänomen die Trennungsvita vieler Elternpaare bestimmt.
Dadurch wurde ich entsprechend sensibilisiert und die Bekämpfung von Häuslicher Gewalt wurde zu einem meiner zentralen Anliegen.
Im Väteraufbruch ist durch diese Arbeit die entsprechende Sachkompetenz zur Mitarbeit im Projekt gegeben.
Ich bin überzeugt, dass dem Problem „Häusliche Gewalt“ nur wirksam begegnet werden kann, wenn alle daran beteiligten Seiten in Präventionsbemühungen mit einbezogen werden.
Der „Väteraufbruch“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rolle des Mannes und Vaters in der Familie und gerade im Vater-Kind-Verhältnis neu zu definieren, die Elternrolle des Vaters zu stärken und nicht auf die reine materielle Versorgerfunktion zu reduzieren.
Ein Kernziel verantwortlicher Väter ist das Engagement zur Überwindung von Gewaltverhältnissen in Familien. Dabei stellen wir die Kinder als die Wehrlosesten und Schutzbedürftigsten in den Mittelpunkt. Wir wenden uns gegen Gewalttätigkeiten, gleich von welchem Geschlecht und ob physisch oder psychisch ausgeübt.
In Marburg hat sich der VAfK ebenfalls um Aufnahme in das entsprechende städtische Projekt bemüht, mit dem Unterschied, dass sich die ideologische Reduzierung des Projektes in Marburg schon im Namen äußert: Arbeitskreis „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“.
Der erste Bescheid erfolgte in derselben Art und Weise wie mir mit Schreiben vom 10.02.2004 mitgeteilt. Dagegen hat der VAfK Marburg beim Verwaltungsgericht in Giessen geklagt, worauf mit Urteil vom 19.09.2003, Gesch.-Nr. 8 E 1779/03 festgestellt wurde, dass die kommunale Verwaltung über die Aufnahme eines Vertreters des Väteraufbruch per Verwaltungsakt entscheiden muss.
Ich mahne deshalb folgerichtig eine förmliche und inhaltlich begründete Bescheidung meines Aufnahmeantrages durch die Stadt an.
Außerdem bitte ich um die Zusendung folgender Materialien:
- Protokoll der konstituierenden Sitzung des Projektes „Häusliche Gewalt“
- Falls vorhanden, weitere Dokumente zur Aufgabenstellung des Projektes
- Die Liste der im Projekt zusammen geschlossenen Institutionen, Gruppen und Personen
Mit freundlichen Grüßen