Parental Alienation Syndrome
Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom
Ein Elternteil (meist die Mutter, bei der das Kind vorrangig lebt) programmiert ein Kind gegen den anderen Elternteil (meist der Vater). Dies kann offen geschehen oder auch sehr subtil auf unbewußter Ebene, z.B. mit Double-Bind-Botschaften (vergl. die Seite "Weibliche Gewalt"). PAS ist ein psychisches Schädigungsbild, das solcherart geschädigte Kinder oft bis weit ins Erwachsenenleben hinein nachhaltig negativ beeinflußt. In USA ist PAS gerichtsentscheidend. PAS-geschädigte Kinder werden dort rigoros dem nicht programmierenden Elternteil zugewiesen, womit man damit sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Eine schwere PAS-Schädigung z.B. liegt vor, wenn das Kind die Erwartungshaltung des programmierenden Elternteils übererfüllt.
Ein Beispiel:
Zwischen einer PAS-programmierenden Mutter und dem
nicht sorgeberechtigten Vater ist nach einer gerichtlichen
Vereinbarung über das Umgangsrecht mit der jüngeren der beiden
Töchter vereinbart, dass der Vater seine Tochter jeden zweiten
Freitag um 15 Uhr abholen kann.
An einem bestimmten Abholtag ist wegen einer Terminverschiebung
eine frühere Abholung um 14.30 Uhr abgesprochen.
Als der Vater am Hoftor läutet, öffnet die ältere Tochter im 1.OG
ein Fenster, schaut kurz erstaunt und unwillig herunter, meint:
"Was willst denn Du schon hier, es ist doch erst halb
drei!" und knallt ohne weitere Reaktion das Fenster
zu.
Am
08.11.2001 erschien in der BILD-Zeitung der folgende
Artikel:
http://bild.de/service/archiv/2001/nov/08/news/mutter/mutter.html
08.11.2001
Bild.de
News
Mutter muss 500 Meter Abstand zu ihrem Sohn halten
Das Herzlos-Urteil des Jahres!
Von SVEN GÜNTHER
Chemnitz Sie möchte ihren
Sohn in die Arme nehmen, ihm eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen,
sein Lieblingsessen kochen.
Katrin
B. (35) darf ihren kleinen Patrick (7) nicht einmal berühren. Sie
darf sich ihm nicht weiter als bis auf 500 Meter nähern. Das
beschloss ein Amtsrichter.
Das
seltsame Urteil ist Höhepunkt eines bizarren
Beziehungsstreits.
Die Mutter verließ Patricks
Vater schon vor Jahren. Sie waren nicht verheiratet, der Vater
meldete sich selten. Plötzlich kam er zurück, drängte darauf, sich
mehr um seinen Sohn kümmern zu dürfen. Die Mutter: Patrick kannte
ihn kaum. Er sagte mehrfach, dass er nicht zu ihm will.
Die Mutter verhinderte den
Umgang mit dem Vater. Doch der gab nicht auf.
Anrufe, Blitz-Besuche, Briefe. Schließlich zog er vor Gericht und
gewann!
Der Mutter wurde vorübergehend das Sorgerecht entzogen! Das Jugendamt sprang als Vormund ein. Begründung des Gerichts: ...die Mutter gefährdet das körperliche, seelische und geistige Wohl des Jungen, weil sie den Umgang mit dem Vater verbietet.
Die Mutter: Ich wurde wie
eine Verbrecherin behandelt. Sie erzählt, wie abends Polizisten
und Mitarbeiter des Jugendamtes klingelten, Patrick mitnahmen und
ihn in eine Kinderklinik steckten. Ärztin Anita Bodenschatz: Ich
kenne Patricks Mutter. Sie ist ganz normal, kümmert sich rührend um
ihn.
Trotzdem
darf sie ihren Sohn nicht mehr besuchen. Sie muss die
500-Meter-Regel einhalten. Der Vater dagegen darf zu seinem Sohn,
fordert jetzt sogar das Sorgerecht.
© 2001 Bild.de
Natürlich ist das eine BILD-typische Story, die alle Vorurteile bedient, damit aber offenlegt, was in unserer Gesellschaft geschieht. Bei aller Vorsicht den Fakten gegenüber kann man klar erkennen, dass hier ein Gericht den Mut hatte, einer PAS-programmierenden Mutter ohne Bindungstoleranz den schädigenden Einfluss auf das Kind zu nehmen.
Natürlich lamentiert diese Mutter über die Tatsache, dass sie wie ein Verbrecher behandelt wurde - dass 100.000den von Männern dasselbe täglich angetan wird, ist so sehr rechtsstaatlich legitimierte Normalität, dass ein Mann, der sich darüber beschwert, nur verständnislos kopfschüttelnd betrachtet wird.
Bis eine Neuorientierung der Gesellschaft endlich Raum für echte Emanzipation schafft, ist zu befürchten, dass es noch vielen Frauen so gehen muss, wie der von einer "herzlosen" Judikativen entrechteten Mutter. Erst wenn es solche Artikel auch über ausgeschlossene Väter gibt, hat ein Umdenken eingesetzt. Und wenn es solche Artikel schließlich nicht mehr geben muss, sind wir dem, was wir anstreben, ziemlich nahe.
Natürlich ist der schreibende Redakteur ahnungslos und hat eben BILD-typisch zu agieren, ohne von Familienrecht oder gar neuen psychologischen Erkenntnissen zu wissen. Gerade deshalb legt er aber schonungslos offen, was in unserer Gesellschaft von brettvernagelten Kurzdenkern verbrochen wird.
Mit welchen "hinterfotzigen" Spielchen mütterliche PAS-Indoktrination funktioniert, zeigt der folgende Aufruf eines Vaters:
Meine Ex macht unseren Kindern neuerdings vermehrt weis, daß Ihr Papa sie nicht haben will. Sie sagt den Kindern, "Wenn der Papa will, daß ihr bei ihm seid, dann braucht er nur hier anzurufen. Und ihr seht ja, er ruft nicht an." Frage ich aber, ob die Kinder auch außerhalb der Besuchszeit bei mir sein dürfen, so erhalte ich eine Abfuhr. Hintergrund der Aktion meiner Ex ist, daß unsere Kinder bis zur Einreichung der Scheidung durch meine Ex weit überwiegend bei mir gewohnt haben und auch jetzt lieber bei mir wohnen würden. Diesen Wunsch äußern sie immer wieder.
Was kann ich tun? Einerseits möchte ich den Kindern nicht sagen, daß ihre Mutter lügt, andererseits möchte ich aber auch nicht, daß sie ihr Vertrauen in ihren Papa, also ihrer Hauptbezugsperson, verlieren. Über den Richter und das Jugendamt werde ich wahrscheinlich nichts erreichen; die stehen fest und geschlossen hinter meiner Ex. Bei denen haben die Kinder keine Chance.
Wer weiß Rat?
Nochmals eine Kurzdefinition für PAS:
PAS = Parental Alienation
Syndrome = Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom
Ein Elternteil
(meist
der allein sorgeberechtigte bzw. bei gemeinsam sorgeberechtigten
getrennt lebenden Eltern derjenige, der das
Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bei dem das Kind lebt - meist die
Mutter)
indoktriniert das Kind gegen den anderen ausgegrenzten
Elternteil.
LITERATUR
Zum Einlesen empfehle ich den folgenden Link:
Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern
Beschluss
1. Dem Vater steht ebenso wie dem Kind XXXXX künftig das Recht zu, jeweils im 14-tägigen Abstand am Wochenende Besuchskontakte zu pflegen.
Der Turnus beginnt am Wochenende 23./24.03.2002.
a) Für die ersten beiden Besuchskontakte, die zwischen 10 Uhr und 19 Uhr stattfinden, wird folgendes angeordnet:
An den Wochenenden 23./24.03.2002 und 06./07.04.2002 findet jeweils zu Beginn zunächst begleiteter Umgang bei Herrn XXXXX statt. Ob dies der Samstag oder der Sonntag ist, bestimmt sich nach Anordnung von Herrn XXXXX.
Die Mutter wird verpflichtet, das Kind jeweils um 10.00 Uhr zu den Räumlichkeiten der XXXXX-Str. XX in München, zu bringen, wo der Vater sich zum begleiteten Umgang einzufinden hat.
Spätestens nach 2 Stunden haben Vater und Tochter bis 19 Uhr unbegleiteten Umgang. Bei der Rückbringung des Kindes an diesen Tagen findet eine Begleitung nicht statt. Vielmehr gilt diesbezüglich die Regelung gem. Ziff. 3 und 4 des Beschlusses.
b) An den Wochenenden 20./21.04. und 04./05.05.2002 findet nur noch eine Übergabebegleitung durch Herrn XXXXX statt. Die Mutter hat entweder am Samstag oder am Sonntag - dies nach Absprache mit Herrn XXXXX - das Kind um 10 Uhr zu den Räumlichkeiten der XXXXX zu bringen, wo der Vater sie ½ Stunde später abholen kann. Bei der Rückbringung des Kindes um 19 Uhr gilt die Regelung nach Ziffer 3 und 4 dieses Beschlusses.
c) Ab dem Wochenende 18./19.05.2002 finden die Besuchskontakte mit einer Übernachtung des Kindes beim Vater statt. Dabei treffen sich Vater und Tochter jeweils am Samstag um 10 Uhr und die Tochter kommt jeweils am Sonntag um 19 Uhr zur Mutter zurück. Für den jeweiligen Wechsel des Kindes von einem Elternteil zum anderen gilt die Regelung nach Ziffer 3 und 4 dieses Beschlusses, lediglich für den 18.05.2002 wird noch eine Übergabebegleitung durch Herrn XXXXX entsprechend Ziffer 1. b) angeordnet.
d) Die Mutter hat in der Zeit vom 21. - 31.05.2002 mit Herrn XXXXX einen Termin für ein Einzelgespräch des Kindes mit Herrn XXXXX zu vereinbaren.
2. Aus Gründen auf Seiten der Mutter oder des Kindes ausgefallene Termine sind am unmittelbar folgenden Wochenende nachzuholen, ohne daß sich dadurch der 2-wöchentliche Turnus verschiebt.
Dabei steht der Mutter ab 2003 pro Kalenderjahr jedoch eine eigene Urlaubszeit mit dem Kind für insgesamt 6 Wochen, maximal 3 Wochen in Folge, zu, in denen die Besuchskontakte des Kindes zum Vater ersatzlos entfallen. Diese Urlaubszeiten hat die Mutter dem Vater mindestens 4 Wochen vor Beginn des geplanten Urlaubs mitzuteilen.
3. Zur Übergabe des Kindes haben sich die Eltern jeweils XXXXX Platz in München wie bisher zu treffen. Die Übergabe des Kindes hat primär durch die Eltern selbst zu erfolgen, die Einschaltung Dritter soll die Ausnahme sein.
4. Der Mutter wird untersagt, die Übergabe bzw. Abholung des Kindes durch Frau XXXXX durchführen zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird der Mutter ein Zwangsgeld bis zu 25.000.-- EUR, ersatzweise Zwangshaft, angedroht.
5. Ferienregelungen werden vorerst nicht getroffen. Die Eltern haben jedoch alles zu unterlassen, was spätere Ferienaufenthalte des Kindes beim Vater vereitelt. Die Mutter hat das Kind bereits jetzt positiv darauf einzustimmen, daß sie künftig auch längere Ferienaufenthalte beim Vater wird verbringen dürfen.
6. Der Mutter wird aufgegeben, sich selbst in eine therapeutische Behandlung zu begeben und diese fortzuführen, um ihre Abwehrhaltung gegen den Vater bzw. den Paarkonflikt aufzuarbeiten. Der Mutter wird zudem aufgegeben, hierüber dem Gericht eine Bescheinigung eines Psychotherapeuten binnen 3 Monaten vorzulegen.
7. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Beschwerdeverfahrens tragen die Eltern jeweils zur Hälfte, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
8. Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 5.500.- EUR.
Am 18./19.10.2002 fand in Frankfurt eine hochkarätig besetzte internationale Konferenz zum Thema PAS statt.
Näheres unter www.pas-konferenz.de
Unter anderem hatte auch Sabrina S. die Gelegenheit, ihre Geschichte zu erzählen. Sie ist ein PAS-geschädigtes Kind, das sich im Alter ab 17 selbst aus der PAS-Verstrickung lösen konnte und jetzt die Vorgänge als Betroffene aus der Innenansicht beschreibt.
Ihre Schilderung ist unter Schicksale nachzulesen.