Inzwischen habe ich mit meiner Geschichte auch die Medien erreicht.
Wir müssen unsere Erfahrungen öffentlich machen, um ein öffentliches Bewußtsein zu schaffen.

Seit 2002 ist das Interesse der Medien an unserer Sache deutlich angestiegen und wir müssen nicht mehr nur danach suchen, Eingang in die Medien zu finden. Diese melden sich auch bei uns, weil sie die Notwendigkeit von Veränderung erkannt haben und unsere Fälle darstellen wollen.

 

Mein erstes Interview für die BNN am Anfang der Arbeit unserer Karlsruher Gruppe

 

Montag, 21. Januar 2002

Badische Neueste Nachrichten, Karlsruhe
(Tageszeitung)

Ausgabe Nr. 17
- Seite 17

 

Verein "Väteraufbruch" kämpft für mehr Rechte der Väter nach einer Trennung vom Partner

Beteiligung am Sorgerecht bleibt oft ein frommer Wunsch

Verein beklagt Benachteiligung der Väter gegenüber Müttern / Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Von unserem Mitarbeiter Klaus Müller

Kreis Karlsruhe. Jahrelang lebte das Paar ohne Trauschein zusammen. Gemeinsam zogen sie zwei Kinder auf, bis es zum großen Knall kam. Die Frau trennte sich von ihrem Lebenspartner, dem Vater ihrer Kinder. Ohne Umschweife nahm sie für sich das Recht in Anspruch, von nun allein das Sorgerecht für die Kinder zu haben. Dem Vater blieb die Pflicht, Unterhalt zu zahlen. Damit freilich gab er sich nicht zufrieden, sondern bestand vielmehr auf einer Beteiligung am Sorgerecht. Angesichts der derzeitigen Gesetzeslage ein "frommer Wunsch". Ähnliche Erfahrungen, egal ob verheiratet oder nicht, machten bereits zahlreiche Väter vor ihm. 1989 gründeten einige von ihnen den bundesweit tätigen Verein "Väteraufbruch für Kinder". Seit Oktober 2001 gibt es in der Region mit der Kreisgruppe Karlsruhe, Stadt und Land, eine Dependance des Bundesvereins (e-mail: vafk-ka@gmx.de).

"Bei all unseren Forderungen geht es uns in erster Linie darum, das Recht der Kinder auf einen kontinuierlichen Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil zu garantieren", erklärt Franzjörg Krieg aus Walzbachtal, einer der Mitbegründer der hiesigen Kreisgruppe. Keine Rolle sollte dabei die zuvor von den Eltern gewählte Beziehungsform spielen. "Kinder fühlen sich im Normalfall zu beiden Elternteilen hingezogen." Vor wenigen Jahren hatten die Väter "unehelicher Kinder" so gut wie gar keine Chance auf das Sorgerecht. Das wurde automatisch der Mutter zugesprochen. Spätestens wenn sich die Eltern trennen, beginnen häufig die Probleme. "Väteraufbruch" wirft etlichen Müttern "Mauern" und einen "bewussten psychologischen Kleinkrieg" zu Lasten der Beziehung Vater-Kind vor. "Und dazwischen sitzen die Kinder", weiß Krieg aus eigenen Erfahrungen. Als immer noch zu "unbefriedigend" bewertet er das Kindschaftsrechtsreformgesetz in seiner Fassung vom 1. Juli 1998. Dort gesteht der Gesetzgeber nicht verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu, vorausgesetzt die Mutter stimmt dem zu.

Genauso sieht es der Petitionsausschuss im Bundestag, an den sich "Väteraufbruch" mit einer Vielzahl von Eingaben wandte. Der Ausschuss lehnte die Forderung des Vereins nach einem grundlegenden, gemeinschaftlichen Sorgerecht ab. "Viele außereheliche Beziehungen", heißt es zusammengefasst in der Begründung, "sind zu flüchtig und zu instabil." Abgesehen davon sei nach der Geburt und in den folgenden Monaten die Beziehung des Kindes zur Mutter enger als zum Vater. Auf wenig Verständnis indes stößt diese Argumentation bei den Väteraufbruch-Mitgliedern. Auch deswegen hat der Verein eine Klage gegen den § 1626a beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vaterschaft, so Krieg, werde zunächst auf die "Pflicht zu zahlen" reduziert. Nicht ausgenommen davon seien geschiedene Ehen. Belegen würden dies unter anderem die Fallzahlen im Oberlandesgericht-Bezirk Karlsruhe. Danach übertrugen die Familiengerichte im Jahr 2000 das alleinige Sorgerecht 841 Mal an Mütter, 285 Mal an beide Elternteile und lediglich 59 Mal an Väter. Dass zahlreiche Väter jedoch freiwillig auf ihr Sorgerecht verzichten, wird in der Statistik nicht erwähnt.

Den schwarzen Peter im Hickhack um die Kinder schiebt Krieg obendrein der "Trennungsindustrie" aus Anwälten, Behörden und Familiengerichten zu. Väter würden dabei den Kürzern ziehen und Kinder zu "Halbwaisen" gemacht werden. "Wo bleibt da das eigentliche Elementarrecht der Kinder auf ihre Väter?"

 

 

Sendung des SWR 1 und SWR 4 am 18.11. und 19.11.2002
aus Anlass der ersten Verhandlung zum §1626a vor dem Bundesverfassungsgericht

 

RadioReport Recht SÜDWESTRUNDFUNK

Aus der Residenz des Rechts STUDIO  KARLSRUHE

Dienstag, den 19. November 2002, 20.15 Uhr, SWR 1        Recht und Rechtspolitik

 

Michael Reissenberger: Neue Väter, neuer Streit um’s Sorgerecht. Eine anschauliche Lektion zu Auftrag, Macht und Arbeitsweise des Verfassungsgerichts, bot der heute öffentlich verhandelte Verfassungsstreit zur Rechtsposition nichtehelicher Väter und Kinder. Mit voreiliger Siegerpose grüßte zu Beginn der Verhandlung der beschwerdeführende Vater seinen Anhang im Sitzungssaal.

Vier Jahre hatte er auf diesen Tag hingearbeitet. Am Ende der Verhandlung entlud sich sein Leid. Es ist nicht schön, als nichtehelicher Vater, ohne Rechte vor Richtern zu stehen, nicht schön, dass mein nichtehelich geborener Sohn nicht dieselben Rechte hat wie ehelich geborene Kinder.

Und auch die Richter gaben ihre Zweifel an der derzeitigen Regel zu erkennen, dass es derzeit allein die Mütter nichtehelicher Kinder in der Hand haben, ob den Vätern das Sorgerecht zugestanden wird. Die Verweigerung der Mutter ist manchmal verständliche Reaktion auf pflichtvergessenes Verhalten des Erzeugers. Manchmal auch schlicht das obskure Resultat finanzieller Überlegungen, weil die Mutter, um Sozialhilfe zu erlangen, den Namen des sonst zahlungspflichtigen Vaters verschweigt. Oftmals wird aber das Veto gegen das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auch als Machtmittel eingesetzt, wenn länger dauernde Partnerschaften auseinander platzen.

Susanne Lohse lernte den Blickwinkel der getroffenen Männer zu verstehen.

Susanne Lohse: Die Beziehung hielt 17 Jahre. Dann trennten sich die Wege von Franzjörg Krieg und seiner Partnerin. Die beiden haben zusammen zwei Töchter, damals 12 und 3 Jahre alt.

Franzjörg Krieg: Es gab zwei Phasen von Umgangsboykott, eine Phase von sechs Monaten und eine Phase von zehn Monaten, wo ich also beide Kinder überhaupt nicht sah. Das ist deshalb auch besonders schlimm, weil ich im übernächsten Haus wohne, das heißt ich war eigentlich sehr nahe und trotzdem war ich so weit weg, wie ich nicht weiter weg sein kann. Es gab keine Chance, die Kinder zu sehen. Und die Kinder haben das natürlich auch mitgespielt, es blieb ihnen gar nichts anderes übrig. Sie mussten ja mit der Mutter, bei der sie wohnen, auch solidarisch sein.

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg ist kein Einzelfall. Das bestätigt Ernst-Günter Herlan vom Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Umgangsboykott ist ein häufig verwendetes Mittel, um den anderen zu demütigen.

Ernst-Günter Herlan: Es drückt sich die unbewältigte gemeinsame Vergangenheit aus, die Enttäuschung, was man dann auf das gemeinsame Kind überträgt. Mit der Folge, dass die Kinder als Machtmittel benutzt werden, um den anderen Elternteil gefügig zu machen oder vom Umgang auszuschließen.

Susanne Lohse: Seit der Reform des Kindschaftsrechtes 1998 steht ihnen zwar ein Umgangsrecht zu. Die Mutter des Kindes, bei der das Kind in der Regel lebt, kann aber jederzeit ihr Veto einlegen. Franzjörg Krieg:

Franzjörg Krieg: Ich habe dringend Hilfe für die Kinder gebraucht. Die Kinder waren so oft und so lange alleine, dass da dringend etwas hätte gemacht werden müssen. Aber selbst das Jugendamt hat zu mir gesagt, wir haben mit der Mutter gesprochen, die Mutter wünscht keine Änderung. Und damit war die Sache erledigt.

Susanne Lohse: Die Trennung von den Kindern kommt Väter hart an. Michael Drescher von der Ehe- und Familienberatungsstelle Karlsruhe hat einen Mann in seiner Trauer begleitet, der von seiner Lebensgefährtin vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Michael Drescher: Da habe ich also einen wirklich fast gebrochenen Mann erlebt. Da ist die Mutter eben mit drei Kindern ins Ausland verzogen. Er hat natürlich hinfahren können, aber es waren mehrere tausend Kilometer. Und das war eben nur gelegentlich möglich, da wirklich den Kontakt zu den Kindern zu halten.

Susanne Lohse: Schmerz und Trauer sind bei Männern und Frauen nach einer Trennung zwar gleichermaßen da, ganz anders aber ist ihr Umgang mit den starken Gefühlen. Noch einmal Ernst-Günter Herlan:

Ernst-Günter Herlan: In der Regel erlebe ich die Väter ein Stück weit hilflos und verunsichert. Grundsätzlich ist es so, dass Mütter sich kämpferischer zeigen und die Väter schneller resignieren und es auf sich beruhen lassen.

Susanne Lohse: Ohne seine Tochter hätte wohl auch Franzjörg Krieg keinen Kontakt zu seinem Kind mehr. Das Kind behielt die Telefonnummer des Vaters über ein Jahr lang im Gedächtnis, um sie dann in seiner Not anzuwählen.

Franzjörg Krieg: Es war damals so, dass die Mutter morgens aus dem Haus musste mit der größeren Tochter, dass die Kleine sich nicht bemüht hat, etwas zu langsam war. Und dann hat die Mutter mit der älteren Tochter die Kleine im Haus eingeschlossen. Und beide sind weg. Und dann hat sie mich weinend angerufen. Und hat gesagt, Papa, ich habe Angst alleine, kannst du mir helfen?

Susanne Lohse: Die Beziehung zu der heute Neun-jährigen ist wieder intakt. Nicht so die zur älteren Tochter. Vater und Tochter sind Fremde geworden im Laufe der Jahre. Früher war das anders, erinnert sich Franzjörg Krieg.

Franzjörg Krieg: Ich war sehr gerne Vater. Ich war kein junger Vater. Wir waren beide schon über 30. Wir wussten genau, was wir wollten. Als Lehrer war ich auch sehr oft da. Unsere Freizeitaktivitäten, auch im Urlaub, das war alles gemeinsam. Und ich hatte die Gelegenheit, auch wirklich Vater sein zu können, mich aktiv als Vater einbringen zu können.

Susanne Lohse: Franzjörg Krieg gehört zu einer Männer-Generation, die ihre Lebenserfüllung nicht allein in der Arbeit und im Geldverdienen sieht.

Franzjörg Krieg: Ich hatte eventuell gehofft, dass bei der zweiten Tochter es möglich sein könnte, dass ich zu Hause bleiben kann und Hausmann sein kann. Die Mutter hat aber ganz klar gesagt, ich bin die Mutter und das ist mein Recht. Ich werde auch bei der zweiten Tochter zu Hause bleiben. Das heißt, es war nicht so, dass ich die Vaterrolle auch als Hausmann nicht leben wollte, sondern dass mir die Chance gar nicht gegeben wurde, sie leben zu können.

Susanne Lohse: Verlierer einer Trennung sind immer auch die Kinder. Im Rahmen der staatlichen Beistandschaft vertreten Jugendämter die Interessen der Kinder, soweit dies von einem Elternteil gewünscht wird. So weiß Stadtamtsrat Ernst-Günther Herlan, dass Kinder oft nur Spielball sind im Machtkampf der elterlichen Streitigkeiten.

Ernst-Günther Herlan: Diese schwelen weiter, meist ein Leben lang und werden, da man keinen unmittelbaren Zugriff auf den anderen Partner hat, häufig über die Kinder ausgetragen. Das heißt, das Kind ist beeinflusst und befindet sich in der Regel in einem Loyalitätskonflikt. Will natürlich den Elternteil, bei dem es verbleibt, nicht auch noch verlieren.

Susanne Lohse: Manchmal gibt es Auswege: eine Vereinbarung der Eltern im Zuge einer Mediation, das ist der Idealfall. Oder ein betreuter Umgang des Vaters mit dem Kind. Das heißt, sie treffen sich im Beisein eines Dritten, den der Kinderschutzbund schickt. Für arglose Väter, denen Böses unterstellt wird, ist das die Schikane schlechthin. Franzjörg Krieg:

Franzjörg Krieg: Wenn eine Mutter ein Kind genommen bekommt, steht es morgen in der Bildzeitung und eine ganze Nation weint mit. Wenn 100.000 Väter Kinder genommen bekommen und dafür dass sie die Kinder genommen bekommen, auch noch zahlen müssen, dann ist es einfach ein Normalfall, es interessiert niemanden.

Susanne Lohse: Für die Rechte unverheirateter Väter setzt sich der Verein „Väteraufbruch“ ein. 60 Ortsvereine gibt es bundesweit, vertreten auch im Internet unter der Adresse „Väteraufbruch für Kinder.de“. Ziel des Vereins ist die rechtliche Gleichstellung von Vätern mit und ohne Trauschein. Franzjörg Krieg:

Franzjörg Krieg: Wir sagen, da Kinder beide Elternteile brauchen, muss es ein gemeinsames Sorgerecht geben für alle Kinder unabhängig von der Bindungsform der Eltern. Und was Umgang angeht, streben wir ein 50:50 Wechselmodell an, das heißt, die Kinder haben genau soviel Umgang zum Vater wie zur Mutter.

Susanne Lohse: In der Praxis wird aber auch dieser Vorschlag nur funktionieren, wenn beide Eltern trotz gegenseitiger Kränkungen bereit sind, nach der Trennung Sachfragen gemeinsam zu lösen.

Michael Reissenberger: In der heutigen Verhandlung zum Sorgerecht wurde deutlich, alle Experten zeigten sich darüber informiert, dass die europäische Menschenrechtskonvention, und damit auch der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte, möglicherweise eine Verbesserung der Rechte nichtehelicher Väter erzwingen könnte, falls sich nicht bald was tut. Aber das Bundesverfassungsgericht wird sich selbst wohl nicht lange bitten lassen. Gudula Geuther zum Verlauf der heutigen Verhandlung.

Gudula Geuther: Mehr als 800.000 minderjährige Kinder wachsen in Familien ohne Trauschein auf. Für diese Kinder gilt, genau wie für die nichtehelichen Kinder, deren Eltern getrennt leben: Gegen den Willen der Mutter bekommt der Vater kein Sorgerecht. Eine umstrittene Regelung, in der juristischen Literatur, ein Gericht hält den pauschalen Ausschluss der Väter für verfassungswidrig und mehrere Väter nichtehelicher Kinder haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Vater: Meine Wunschposition wäre die, dass es ein gemeinsames Sorgerecht gibt für die Eltern und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Weil nur das kann eigentlich die Kinder in nichtehelichen Gemeinschaften dann gleichstellen und ihnen das gleiche Recht auf Mutter und Vater geben und ihrem Bedürfnis entgegenkommen wie bei den ehelichen.

Gudula Geuther: In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe verteidigte dagegen die Ministerialdirigentin im Bundesjustizministerium Rosemarie Adlerstein das Vorrecht der Mutter bei der Erziehung. Denn wenn sich die Eltern einig sind, dann können sie seit vier Jahren auch die gemeinsame Sorge übernehmen. Wenn aber nicht, so Rosemarie Adlerstein, dann sei die Mutter die geeignetere Person für die Erziehung. Schon weil ein beachtlicher Teil lediger Mütter schon bei der Geburt nicht mehr mit dem Vater zusammenlebt. Und die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt hatte zu Beginn der Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Mutter die Mitwirkung des Vaters nicht erzwingen kann. Für sie ist die Sorge für das Kind also eine Pflicht, der Vater hat – gegebenenfalls – das Wahlrecht. Dass viele Väter das nicht wahrnehmen, erklärte sich ein Vater so:

Vater: Wenn die Väter ein gemeinsames Sorgerecht hätten, auch wenn sie nicht verheiratet sind, dann würde den Vätern das Signal gegeben: Leute, Ihr seid verantwortlich, Ihr seid Vater mit allen Rechten und Pflichten. Und wenn sie aber das Sorgerecht nicht haben, sind sie dann eben auch verleitet sozusagen dann zu sagen, eigentlich ist es ja gar nicht so richtig mein Kind. Und das ist einfach für die Kinder nicht das Richtige.

Gudula Geuther: Die ledigen Väter, die eine völlige Gleichberechtigung von Vater und Mutter fordern, fanden in der Verhandlung keinen Rückhalt der Fach-Verbände, die zu Wort kamen. Die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Sabine Heinke, etwa, fragte: Warum soll ein Vater, der keinen Unterhalt zahlt, der keinen Kontakt zu seinem Kind pflegt, die Mutter auch noch dazu zwingen, ein Sorgerechtsverfahren anzustrengen, damit sie nicht vor Erziehungsentscheidungen mit ihm Rücksprache halten muss? Dagegen glaubte auch Heinke, ebenso wie die Vertreter anderer Verbände, dass der Gesetzgeber mit dem rigiden Ausschluss des Vaters zu weit gegangen sei: in Einzelfällen könne das gegen das Wohl des Kindes verstoßen – und die Rechte des Vaters. Das Amtsgericht Korbach, das die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, hatte deshalb vorgeschlagen, dass es bei der Zustimmung der Mutter zur väterlichen Sorge bleiben solle. Dass aber diese Zustimmung in Extremfällen gerichtlich ersetzt werden sollte. Ministerialdirigentin Rosemarie Adlerstein kündigte dagegen an, der Gesetzgeber wolle sich – ganz unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit – die Frage ohnehin nach den ersten Erfahrungen der Jugendämter noch einmal überlegen

Michael Reissenberger: Das Urteil zu diesem Männerproblem, das auch Frauen angeht, wird wohl im Frühjahr verkündet werden.

 

 

Badische Neueste Nachrichten, Freitag, 31. Januar 2003, „Aus der Region“

 

„Richter privilegieren Mütter“

Kreisgruppe Väteraufbruch kritisiert das Sorgerecht-Urteil

 

Von unserem Redaktionsmitglied Patricia Kaluzny

 

Kreis Karlsruhe. Der Sprecher des „Väteraufbruch für Kinder“, Kreisgruppe Karlsruhe, Franzjörg Krieg, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Streit um das Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern kritisiert. Wie Krieg in einer Presseerklärung betonte, werden mit der Geburt eines Kindes auch zwei Eltern geboren, die ihre Elternschaft nicht einfach ablegen können.

 

Das BVG hat am Mittwoch die seit 1998 geltende Regelung bestätigt, dass Mütter auch in Zukunft das Sorgerecht für ihre nicht ehelichen Kinder behalten. Ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater kann es nur mit der Zustimmung der Mutter geben.

 

Wenn den Müttern alle Rechte verbürgt und Vätern dieselben Rechte gleichzeitig verwehrt werden, müsse nachgefragt werden, welche Interessenlobby eine Entscheidungsinstanz steuere, die von sich behaupte, unabhängig zu sein, so Krieg. „Die zuständigen Richter wissen sehr wohl, dass sie mit diesem Urteil einschneidend in die Grundrechte von Vätern eingreifen und mit ihrer Entscheidung im europäischen Vergleich hinterher hinken“, betont Krieg. „Die Richter privilegieren die Mütter und kaschieren das als reinen Glauben an das grundsätzlich Gute in der Mutter.“

 

Positiv bewertet Krieg die Entscheidung des BVG, dass Eltern, die mit ihrem nicht ehelichen Kind zusammen gelebt haben und sich vor der Reform des Kindschaftsrechts am 1. Juli 1998 getrennt haben, die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung haben. Die betroffenen Eltern können sich nun auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen. Freilich nur durch eine gemeinsame Erklärung – also mit Zustimmung der Mutter.

 

„Dieser kleine Mosaikstein ist ein kleiner Schritt, der in die richtige Richtung geht“, sagt Krieg. Gleichzeitig hofft er, dass bei der nächsten Korrektur des Gesetzes die bis dahin harmonisierenden europäischen Normen ihren Einfluss ausüben werden.


 

 

Am 21.03.2003 erschien in den BNN der zweite Artikel über unsere Gruppe:

 

„Wir sind absolut kein Club der Frauenhasser“

 

Väter organisieren sich in ihrem Kampf um Kontakt zu ihren Kindern in einer Selbsthilfegruppe

 

Von unserem Redaktionsmitglied Kirsten Etzold

 


Walzbachtal/Pfinztal/Eggenstein-Leopoldshafen.

„Mütter können machen, was sie wollen, das Gesetz schützt sie.“ In seinem tragbaren Computer klickt sich Franzjörg Krieg zu Untermauerung seiner Behauptung einmal schnell durch die bundesweite Datensammlung des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“. „Es ist überall beschrieben, wie die Eltern-Kind-Entfremdung funktioniert, aber es wird ignoriert.“ Zum Beweis zitiert er aus seiner Statistik, wie viele Kilometer Mütter nach dem Scheitern der Elternbeziehung durch einen Umzug zwischen Vater und Kind (oder Kinder) gelegt haben: hier 300, dort 650, in einem Fall gleich 800 Kilometer. „Das ist eine verbreitete Methode“, registriert Krieg.

Der Musikpädagoge aus Jöhlingen ist Mitbegründer der Regionalgruppe „Väteraufbruch“ Karlsruhe und betreut die „zentrale Falldokumentation“ des bundesweit vertretenen Vereins. Um Väter geht es, die mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet waren – eine direkte Folge des Trends zu nicht ehelichen Lebensgemeinschaften seit den 70er Jahren. Wie ist das, wenn man nach Hause kommt und 500 elektronische Zuschriften auf der PC-Oberfläche flimmern?

Unermüdlich antwortet Krieg auf die elektronische Post, denn hinter jeder Anfrage steckt ein verzweifelter Vater, ein persönliches Schicksal. Krieg, der Lehrer an der Geschwister-Scholl-Realschule in Pfinztal ist, hat selbst zwei Töchter, zu der jüngeren hat er sich den Kontakt gerichtlich erstritten. „Niemand kommt ohne Leidensdruck auf uns zu“, beobachtet er bei seiner Arbeit für den „Väteraufbruch“. „Viele melden sich erst, wenn´s brennt, und danach oft gar nicht mehr. Manche können sich kaum mit ihrer Situation auseinander setzen.“

Andere Betroffene dagegen suchen Unterstützung und Trost in Kontakten. Jeden Donnerstag füllt die Runde vom „Väteraufbruch“ das Jöhlinger Naturfreundehaus. Jeder Besucher braucht dauernd Beratung: Jeder prozessiert gegen die ehemalige Partnerin.

Dennoch sagt Krieg: „Wir sind absolut kein Club der Frauenhasser.“ Allenfalls als „Maskulist“ würde er sich bezeichnen, als „Korrektiv“ zur Feministin. Er fordert echte Gleichberechtigung der Geschlechter auch in der Verantwortung. „Eine weinende Mutter bekommt Hilfe, ein weinender Vater disqualifiziert sich vor dem Familienrichter“, beschreibt er ein häufiges Beispiel aus der Praxis.

Auch Frauen engagieren sich im „Väteraufbruch“, die Projektmanagerin Ute Fels-Allera aus Eggenstein zum Beispiel. Ihre Qualifikation als Mediatorin setzt sie auch ein, um in Jugendämtern für eine differenzierte Beurteilung jedes Einzelfalls zu werben. „Natürlich gibt es böse Väter, aber es gibt auch andere, neue Väter. Man tut ihnen Unrecht, wenn man sie über einen Kamm schert“, betont sie. Zum „Väteraufbruch“ kam die Managerin, als sie miterlebte, wie ihr heutiger Ehemann an der erzwungenen Trennung von seinem Sohn fast zerbrach. Im Internet forschte sie mit Erfolg nach einem Weg, aus der Isolation auszubrechen. (Die Karlsruher Regionalgruppe „Väteraufbruch für Kinder“ ist zu finden unter „www.vafk-karlsruhe.de“.)

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt Krieg nicht zufrieden, denn es lässt beim Scheitern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern weiter die Mütter über ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern entscheiden. Das Gericht ordnete aber an, die Entwicklung im Familienrecht zu überprüfen. Daher sammeln die „neuen Väter“ ab sofort zwei Typen von Fällen (unter der E-Mail-Adresse vafk-ka@gmx.de). Situation A: Vater und Mutter leben unverheiratet zusammen und sorgen gemeinsam für ihr Kind, die Mutter lehnt aber ein gemeinsames Sorgerecht ab. Situation B: Das unverheiratete Elternpaar will das gemeinsame Sorgerecht, doch das Jugendamt rät der allein zur Entscheidung berechtigten Mutter ab, die sich daraufhin umentscheidet.

Die Väter engagieren sich auch politisch. Seit einem Monat arbeiten die Regionalgruppen der Städte und Kreise Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Offenburg und Villingen-Schwennignen auf Landesebene zusammen. „Das war dringend notwendig, um Kontakt zu den Landesjugendämtern zu bekommen“, findet der Jöhlinger. In Karlsruhe ist Kriegs Gruppe immerhin inzwischen festes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Trennung und Scheidung“, in der Fachleute aller Disziplinen, Männer und Frauen, regelmäßig über familienrechtliche Probleme diskutieren.

 

 

 

Badische Neueste Nachrichten vom Freitag, den 21.03.2003

 

 

 

 

 

 

Artikelserie im „Karlsruher Kind“ 2003

 

 

Editorial im KaKi 6-2003 (erschienen Ende Mai), Seite 2

 

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

als Vater möchte man der Freund seines Kindes sein. Vielleicht liegt das daran, dass in unserer Generation die Distanz zum Vater oft sehr, sehr groß war. Später merkt man dann, dass die Kinder sich ihre Freunde selber suchen. Was sie aber brauchen, ist ein Papa. Wenn man Glück hat, kann man trotzdem ab und zu der Freund seines Kindes sein. Beim zusammen Fußballspielen zum Beispiel, wenn alle anderen Freunde oder Freundinnen gerade nicht verfügbar sind. Oder beim gemeinsamen Basteln. Wie gesagt: wenn man Glück hat und nur ab und zu.

Manche Väter dürfen weder Freund sein noch Papa. Lesen Sie mehr über "Väter im Aufbruch" in den nächsten Ausgaben Ihrer regionalen Elternzeitung

 

Ihr

Karl Goerner

 

 

 

 

Editorial im KaKi 07/08-2003 (erschienen am 26.06.), Seite 2

 

 

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

erinnern Sie sich noch an den Irakkrieg? Die Menschen dort erleben ihn noch täglich. Unsere Medien melden höchstens mal, dass amerikanische Soldaten beschossen wurden oder, dass die Wiederaufnahme des Ölexports sich wegen einer brennenden Pipeline verzögert – die Menschen, und wie immer am meisten die Kinder, leiden unter den Kriegsfolgen. Bei mörderischer Sommerhitze meist brackiges oder verdorbenes Wasser, wenn überhaupt etwas zu bekommen ist. Hunger, Durst und Mangel an Medikamenten kennzeichnen nach wie vor die Situation. Und keinen kümmert´s. Eine Nachkriegsordnung ist nicht absehbar. Auf Seite 3 finden Sie einen Unicef-Spendenaufruf. Denken Sie mal darüber nach. Helfen Sie den vergessenen Kindern im Irak.

 

Ebenfalls auf Seite 3 lesen Sie über „Väter im Aufbruch“. Nein, wir wollen nicht behaupten, dass entrechtete Väter die Regel seien, aber solche Fälle gibt es. Und das ist für uns Grund genug, auch darüber einmal zu berichten.

 

Einen weiterhin heißen Sommer,

schöne Ferien und viel Spaß mit Ihrer

Sommer-Doppelnummer wünscht Ihnen

 

Ihr

 

Karl Goerner

 


 

Erster Artikel der Serie im KaKi 07/08 vom 26.06.2003

Exponiert auf Seite 3, ganzseitig, mit Bild (plus eine Werbung), 5-spaltig

 

 

Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung

 

„Väteraufbruch für Kinder“ sieht das Kind im Zentrum familienrechtlicher Bemühungen

 

Jürgen P. lernte eine Brasilianerin kennen und lieben. Sie heirateten, bezogen eine Wohnung nach Crailsheim. Die Mutter reiste mit dem Säugling ohne Einverständnis des Vaters immer wieder für mehrere Monate nach Brasilien. Als ihr gemeinsames Töchterchen 3 Jahre alt war, zog die Mutter mit dem Kind ohne Begründung ins Frauenhaus Karlsruhe. Erst nach 9 Wochen sah der Vater sein Kind zum ersten Mal wieder im begleiteten Umgang. Begründung: Der Vater wolle das Kind entführen. Nach etwa einem halben Jahr mit normalen Umgangskontakten des Vaters mit der Tochter äußerte die Mutter den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der 4-jährigen Tochter durch den Vater, worauf der Umgang ausgesetzt wurde. Ihre spätere Begründung im Gutachten: „Im Frauenhaus wurde mir gesagt, dass das Väter mit ihren Töchtern so machen“. Zwei Gutachten bestätigten, dass ein sexueller Missbrauch „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht stattgefunden hat. Trotzdem wurde der Vater über ein Jahr lang von allen involvierten Stellen als Täter behandelt und Tochter und Vater sahen sich nicht mehr. Nach der gerichtlichen Bestätigung der Ausräumung des Missbrauchsverdachtes wurde ein begleiteter Umgang angesetzt.

Schnell stellte sich heraus, dass die Mutter sich damit nicht abfinden wollte. Ihre Begründung: Er hat nicht versucht, mich zurück zu gewinnen. Sie boykottierte jede Bemühung, den Kontakt des Kindes zum Vater herzustellen. Nach einem erneuten Versuch des Sozialen Dienstes, die Besuchskontakte wieder aufzunehmen, entführte die Mutter das Kind nach Brasilien. Der Vater hat bis heute sein Kind nicht mehr gesehen.

 

Das ist nur einer von über 100 Fällen, um die sich die Karlsruher Kreisgruppe des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ (VAfK) kümmert. In den dort zusammenlaufenden Schicksalen zeigen sich immer wieder die selben Strukturen: Es gibt Elternteile, die nach einer Trennung die Beziehungsebene von der Elternebene nicht trennen können. Sie glauben, wenn sie selbst mit dem anderen Elternteil nicht mehr zusammen treffen wollen, sei es für das Kind richtig, wenn auch dieses keinen Kontakt mehr zum zweiten Elternteil hat. Der Gedanke, dass das Kind den nicht mehr geliebten Partner selbst noch lieben könnte, scheint für sie entweder zu absurd oder wird als so schmerzlich empfunden, dass Mechanismen entwickelt werden, diese Liebe des Kindes zum anderen Elternteil zu unterbinden. Die eigene egoistische Befindlichkeit diktiert dann die Bedürfnisse des Kindes.

Der selbstverständliche Anspruch der Mutter, dass das Kind bei ihr verbleibt, wird von allen Ämtern unterstützt. Wenn das Familiengericht über den Lebensmittelpunkt des Kindes zu bestimmen hat, wird in nur 5% der Fälle für den Vater entschieden. Und dies oft auch in Situationen, in denen der Vater vorher jahrelang das Kind überwiegend als Hausmann versorgt hat. Selbst der Wunsch des Kindes, beim Vater bleiben zu wollen, wird dabei in der Regel ignoriert. Die automatische Mütterorientierung hat sich soweit eingespielt, dass ein hilfesuchender Vater vom Jugendamt immer wieder ausschließlich auf den Klageweg verwiesen wird, während eine hilfesuchende Mutter auch dann noch Unterstützung erhält, wenn sie erkennen lässt, dass sie beabsichtigt, ihr Kind zur Halbwaise zu machen.

Bei dieser Behandlung von problematischen Trennungsschicksalen bleibt meist mit dem Vater das Kind auf der Strecke, dessen natürliches Bedürfnis, beide Elternteile lieben zu können, oft mit traumatischen Begleitumständen beschnitten wird.

Natürlich gibt es auch Väter, die ihre Vaterrolle nicht ernst nehmen und von sich aus den Kontakt zum bei der Mutter verbleibenden Kind abbrechen. Solche Väter vertritt der VAfK nicht. Er kämpft aber dagegen, dass Vätern, die ihr Vatersein leben wollen, dies mit dem Hinweis auf die Existenz unverantwortlicher Väter verweigert wird, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter am 29.01. dieses Jahres wieder eindrucksvoll bestätigte.

 

Im Bemühen, den Vater auszugrenzen, ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs die letzte Trumpfkarte, die eine Mutter ungestraft ausspielen kann. Allein die Äußerung des Verdachtes genügt, um den Vater zu stigmatisieren, ihn der Vorverurteilung auszusetzen, seinen Kontakt mit dem Kind oft für Jahre zu verhindern und auch immer wieder sein berufliches und soziales Umfeld zu zerstören. Zum Verbrechen am Vater kommt die Tatsache, dass das Kind neben dem Verlust des Vaters den Mühlen der aufklärenden Befragungen ausgesetzt wird, deren Missbrauchswirkung als Kollateralschaden hingenommen wird. Es gibt bei allem keine von der Mutter zu verantwortenden Konsequenzen. Viele spektakuläre Fälle belegen dies.

Ein Vater, der sein Kind entführt, wird kriminalisiert und bei Veröffentlichung in der Boulevardpresse weint eine ganze Nation mit der Mutter. Entführt eine Mutter das Kind, bekommt sie immer wieder Unterstützung von staatlichen Ämtern und Institutionen. Äußert sie gar einen Missbrauchsverdacht, wird dem Vater sogar die neue Adresse von Mutter und Kind vorenthalten – natürlich bei weiter bestehender Unterhaltsforderung.

Im oben geschilderten Fall konnte die Mutter mit one way ticket ungehindert mit dem Kind ins Ausland fliegen. Niemand fragte bei der Ausreisekontrolle, ob der Vater mit gemeinsamem Sorgerecht mit dieser Ausreise einverstanden war. Es gibt Väter in der Karlsruher VAfK-Gruppe, die bei einem Auslandsferienflug per Rückflugticket mit ihrem Kind im Frankfurter Flughafen Probleme bekamen.

 

Der Väteraufbruch versteht sich natürlich auch als Gegengewicht zu den Interessenorganisationen von Müttern, die das Alleinige Sorgerecht für Mütter propagieren und den Vater auf seine Funktion als Geldgeber reduzieren wollen. Der VAfK fordert aber nicht das Alleinige Sorgerecht für Väter, sondern steht für die Umsetzung der selbstverständlichen Forderung „Allen Kindern beide Eltern“.

Um dies leben zu können, bedarf es positiver Lösungsmodelle. Es genügt nicht, die Idealvorstellung zur Norm zu erheben, dass Eltern mit den Schwierigkeiten der Trennungssituation klar kommen müssen und die Bedürfnisse des Kindes immer berücksichtigen können. Die Tatsache, dass Eltern dies in den seltensten Fällen gelingt, wird von den offiziell eingeschalteten Ämtern ignoriert. Sie zucken dann hilflos mit den Schultern und meinen, da könne man eben dem Kind zuliebe nichts weiter tun, als der Mutter alle Rechte zu übertragen. Eine den Umgang boykottierende Mutter erzeugt in vielen Ämtern allzu oft „Kinderlähmung“.

Im Interesse unserer Kinder bedarf es Strategien, mit denen der Tatsache, dass Eltern eine Trennungssituation eben oft nicht meistern können, begegnet werden kann.

Zu viele Fälle zeigen, dass die Bevorzugung eines Elternteils nicht das geeignete Mittel ist, das Beste für das Kind zu erreichen. Im Fall der Uneinsichtigkeit eines Elternteils muss ein Ausgleich der rechtlichen Stellung beider Elternteile erreicht werden, um auch beide an ihre Verantwortung zu binden und niemand die Chance zu geben, den anderen Elternteil infolge einer Vorrechtstellung zu „entsorgen“. Eine Boykotthaltung z.B. in Sachen Umgang muss auch die Option des Sorgerechtsentzugs ins Auge fassen, wie das Familienrichter – noch allzu zaghaft – inzwischen auch verwirklichen.

Eine gesunde Entwicklung von Kindern bedingt deren freien Umgang mit verantwortungsbewussten Eltern, mit Vater und Mutter – auch nach Trennung und Scheidung.

 

 

Franzjörg Krieg

 

Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe Karlsruhe

Homepage: www.vafk-karlsruhe.de

eMail: vafk-ka@gmx.de

Fon + Fax: 07203 – 7202

Beratungstreffen: Jeden 1. und 3. Donnerstag außerhalb der Ferienzeiten, 20 Uhr, Naturfreundehaus Walzbachtal-Jöhlingen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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