Eine Vater - Vita

 

Eine Vater-Vita ist immer auch eine Kind-Vita und eine Mutter-Vita.
Die Darstellung einer persönlichen Chronologie ist also immer mit der persönlichen Geschichte weiterer Personen verknüpft, deren berechtigte Interessen geschützt werden sollen. Soweit diese Personen schuldhaft und bewußt entwürdigend in die Rechte Dritter eingegriffen und damit übergeordnete Rechtsgüter verletzt haben, werde ich allerdings auf die Darstellung von beweisbaren Fakten nicht verzichten.

 

Hier soll zunächst einmal anhand eines anonymen Beispiels dokumentiert werden, wie eine allein sorgeberechtigte Mutter ihre per Gesetz übertragene Macht missbraucht:

Chronologie eines Trennungsschicksals

dokumentiert in den

Sorgepflichtsverletzungen und dem
Umgangsboykott
einer ganz normalen und sonst
kaum auffälligen, allein sorgeberechtigten Mutter

 

Personen:           - Frau X, die Mutter
                          - A und B, die beiden Töchter, bei Beginn der Geschichte 2 und 11 Jahre alt
                          - C, ein Junge in Vollpflege, 6 Jahre alt
                          - der berichtende entsorgte Vater

 

Montag, 12.12.94
Ich komme zu X, um die eben 3 Jahre alt gewordene B nach Vereinbarung abzuholen. Nachdem diese fertig gerichtet ist, meint X, sie hätte etwas mit mir zu bereden. Am Ton merke ich, dass etwas Besonderes in der Luft liegt. Während ich B auf dem Arm habe, eröffnet die Mutter mir, dass sie zwar einmal meinte, sie wolle nie auch nur einen Pfennig an Unterhalt von mir, da sie sich als starke Feministin fühle, jetzt aber hätte sie sich finanziell übernommen und fordere von mir sofort 7500.- DM. Wenn ich die Kinder weiter sehen wolle, solle ich zahlen. Sie reißt mir B aus dem Arm.

04.02.1995
B kommt zu mir. Sie hat strähnige, fettige Haare und große offene Stellen an ihrem entzündeten Po.

10.02.1995
B kommt zu mir. Ihre Kleidung stinkt durchdringend nach Urin. Ich statte sie frisch aus und mahne die Situation zum wiederholten Mal bei X an, die daraufhin B verbietet, zu mir zu kommen, damit ich die Situation nicht mehr erkennen kann.

Die Mutter ist im Mutterschaftsurlaub und bleibt jeden Tag bis um die Mittagszeit, oft bis 14 Uhr oder länger im Bett. A versorgt C und B, weckt sie, macht ihnen das Frühstück, bringt C in den Kindergarten, etc. B bekommt oft erst am Nachmittag zum ersten Mal seit dem Abend davor die Windel gewechselt, trägt also die von der Nacht volle Windel den halben Tag.

B ist im „Mutter und Kind – Turnen“, allerdings nie mit ihrer Mutter. B ist das einzige Kind in der großen Gruppe, das nicht von der Mutter, sondern immer von der Schwester begleitet wird.

18. – 22.02.1996
Die Mutter fährt kurz entschlossen mit einem Freund zu einem 5-tägigen Urlaub weg. Die Kinder (13 und 4 Jahre alt) lässt sie allein zuhause. Das Chaos im Haus würde die Mutter in Ordnung bringen, wenn sie zurück käme. In der Kühltruhe seien genügend Pizzen. Niemand war beauftragt, nach den Kindern zu sehen.

22.06.1996
B kommt übers Wochenende zu mir. Wir müssen wieder feststellen, dass B ungewaschen und in erbärmlich ungepflegtem Zustand ist – stinkend mit lange ungewaschenen Kleidern. An ihren stinkenden kleinen Füßchen hat sie Fußpilz in fortgeschrittenem Stadium. X ist immer öfter nachmittags und nachts über weg.

03.07.1996
X schickt B ins Bett und schließt sie ins Zimmer ein, „weil sie sich so unmöglich benommen hätte“.

04.07.1996
X kommt nach der morgendlichen Arbeit nur kurz zum Duschen nach hause, um gleich wieder weg zu gehen, weshalb es mit A heftige Diskussionen gibt.

05.07.1996
X kam erst spät in der Nacht wieder und schläft noch, als A morgens B für den Kindergarten fertig macht und selbst zur Schule geht. X geht erst später zur Arbeit und erscheint danach nicht mehr. Es stellt sich heraus, dass sie zu einem 2-tägigen Ausflug weg ist und darüber die Kinder nicht mehr informiert hat. B bleibt deshalb so lange bei ihrer Tagesmutter, bis ich feststelle, dass irgend etwas nicht in Ordnung ist und mich darum kümmere. Ich nehme B zu mir und muss feststellen, dass ihr linker Fuß vom Fußpilz zerfressen ist. Statt abzuheilen, hat er sich ausgebreitet. Es stellt sich heraus, dass X die 13jährige A mit der Pflege beauftragt hatte. Jede ging davon aus, dass die jeweils andere das schon machen würde.

Sommerferien 1996
Da die ältere Tocher A bittet, mit mir für die Dauer der Sommerferien ins Ausland fahren zu dürfen und die Mutter für diese Zeit eigene Absichten verfolgt, kann ich mit meiner knapp 13-jährigen Tochter einen schönen Urlaub verleben. Die Mutter erfährt für die Dauer von 6 Wochen, wie sich eine Kontaktsperre auswirkt und befürchtet unbegründet, dass ich diese so nutzen könnte, wie sie das - zunächst in Ansätzen - betreibt. Nachdem wir zurück kommen, arbeitet sie radikal entgegen. Ab dem dritten Tag nach unserer Rückkehr geht A nur noch auf der gegenüber liegenden Straßenseite an meinem Haus vorbei. Auch 5 Jahre nach der "Gehirnwäsche" weiß ich nicht, was die Mutter hier verbrochen hat. Sie hat einem Kind den Vater und einem Vater die Tochter genommen.

11.09.199
Die Mutter äußert, dass sie ab jetzt nur noch das machen und zulassen werde, was ihr selbst nützt. Alle staatlichen Stellen seien auf ihrer Seite und sie könne deshalb machen, was sie wolle. Auch auf die Kinder müsse sie keine Rücksicht nehmen, da sie ja allein sorgeberechtigt sei. In den Jahren danach verwirklicht sie diese Absicht rigoros. Ab September ist sie an allen Wochenenden von Freitag 14 Uhr bis Sonntag abend weg. Zusätzlich ist sie von Mittwoch morgens bis spät nachts, manchmal bis Donnerstag nachmittags weg. Die Kinder sind allein.

21.12.1996
Es war vereinbart, dass die Kinder am 24.12. wieder nachmittags bei mir sind. Am 21.12. fährt X mit den Kindern weg und kommt auch in den nächsten Tagen nicht zurück. Ich bin mit meinen Vorbereitungen für den Besuch der Kinder ohne Vorwarnung allein.

09.01.1997
X erklärt, dass sie dafür sorgen werde, dass ich die Kinder ab sofort nicht mehr zu sehen bekomme.

19.02.1997
A meint mir gegenüber, dass ihre Mutter mittwochs nie lange weg gewesen sei und dass sie die Kinder nie allein gelassen hätte. Als ich sie frage, warum sie mich offen belüge, schreit sie, ob ich denn wirklich wolle, dass sie ins Heim kämen. Die Mutter hat ihnen verboten, jemanden gegenüber die Wahrheit zu sagen.

März 1997
Anweisung der Mutter an Schule und Kindergarten, dass sie nicht wünsche, dass ich mich dort auch nur sehen lasse.

30.04. - 01.05.97
Die Kinder sind wieder allein. Am 01.05. höre ich B im Haus schreien und toben. Ich läute. A öffnet und meint, B würde sich unmöglich benehmen, sie hätte ihr eine runtergehauen und hätte sie eingesperrt. Ich mache den Vorschlag, dass ich mit B bei dem schönen Wetter zum Grillplatz gehen könnte. A verweigert. Ich muss hilflos zusehen.

16.06.1997
Morgens um 7.15 Uhr ruft B an. Sie berichtet weinend: X und A seien weg gegangen und hätten sie zu hause allein eingesperrt. B hat Angst allein und will zu mir. Sie macht den Vorschlag, dass sie aus dem Kellerfenster klettern könne und bei mir bleiben wolle. Ich muss erwarten, dass ich deshalb beschuldigt werde, meine eigene Tochter zu entführen, rufe deshalb Zeugen, beim Jugendamt und bei der Arbeitsstelle von X an und bringe B dann in den Kindergarten, wo sie um 10 Uhr wegen Bauchschmerzen wieder abgeholt werden muss.

19.09.1997
Ich habe B schon seit 8 Wochen nicht mehr gesehen und gehe rüber, um sie endlich nach 2 Monaten wieder für ein Wochenende bei mir zu haben. Die Mutter meint, sie hätte das Papawochenende um eine Woche verschoben, ich könne B erst wieder am nächsten Wochenende sehen. Danach fährt sie wieder für 3 Tage weg und lässt die Kinder allein bei gleichzeitigem Kontaktverbot zum Vater, der daneben wohnt.

09.11.1997
B war übers Wochenende bei mir. Ich bringe sie um 18 Uhr zurück. Dort ist aber niemand zu hause. Ich versuche es zunächst im 5-min-Takt, später in Abständen von 10 min. Außerdem werfe ich eine Notiz in den Briefkasten. Zur Absicherung verständige ich einen Zeugen. Um 19.30 Uhr bringe ich B bei mir ins Bett. Um 20.30 Uhr kommt A zu mir und will die schlafende B abholen. Sie ist sehr erbost, weil ich B jetzt schlafen lassen will.

25.03.1998
X fährt, wie mittwochs üblich, gleich nach der morgendlichen Arbeit weg. Um 13.45 Uhr höre ich von meiner Küche aus draußen auf der Straße B laut weinen und schreien. Meine Schwester war beauftragt, für die Abholung von B vom Kindergarten zu sorgen. Dies funktioniert nicht. So bleibt B so lange im Kindergarten, bis die Erzieherin die inzwischen nach hause gekommene A telefonisch erreicht. Die Abholung funktioniert nun in der Stresssituation nur unter Weinen und Schreien.

01.-03.05.1998
X streicht einseitig und ersatzlos das erste Papawochenende nach den Osterferien. Ich sehe B deshalb 6 Wochen lang nicht.

10.07.1998
X hat die Abholzeit einseitig von 14 Uhr auf 15 Uhr abgeändert. Als B auch nach 15 Uhr nicht kommt, gehe ich rüber und muss erfahren, dass die Mutter die Tatsache, dass B zu mir will, als erzieherisches Druckmittel benutzt. B darf erst weg, wenn sie ihr Zimmer aufgeräumt hat. Was ich in der Zwischenzeit mit B vorhatte, ist völlig unwichtig.

15.08.1998
Ich bekam vom AG meine Tochter B für 3 Wochen Urlaub zugesprochen. Als die Mutter dies erfährt, packt sie das Wohnmobil und fährt mit B weg. Sie holt A von einem Ferienlager ab. Da sie eigentlich nochmals nach Hause muss, mit B aber nicht mehr ins Dorf fahren will, um sich dem Spruch des Gerichtes nicht stellen zu müssen, schickt sie A mit einem Freund ins Dorf, um das Benötigte zu holen. Danach ist sie für den Rest der Ferien mit den Kindern weg. Das Gericht lässt sich die klare Missachtung seines Richterspruchs gefallen.

18.06.99
Zum Papawochenende ½ Std Verspätung von B

16.-18.07.99
X behält B entgegen der Vereinbarung, streicht ersatzlos ein Papawochenende

ab Ende Sept. 99
Arzttermine Freitag nachmittags zum Beginn des Papawochenendes

08.10.99
1 ½ Std Verspätung zum Papawochenende wg. Arztbesuch ohne Vorankündigung

05.12.99
B ist wieder lange ungewaschen und stinkt. Haare fettig, Füße stinken, seit langem ungewaschene Kleidung

30.06.00
B kommt 30 min zu spät zum Papawochenende

15.09.00
B hat nach 9 Wochen ohne Umgang 1 Std Verspätung

Schuljahr 00-01
B ist dienstags immer schon um 7.15 Uhr wartend im Schulhof, weil X früher zur Arbeit muss. Ich könnte B betreuen, was X aber nicht will.

27.10.00
B kommt 1 ½ Std zu spät zum Papawochenende

06.05.01
B hat einen fortgeschrittenen Nagelpilz, der einen Nagel am großen Zeh total deformiert hat.

09.05.01
daraufhin: wieder freitags Arzttermine

22.06.01
B kommt 30min zu spät zum Papawochenende

26.10.01
B kommt zum Beginn der gemeinsamen Ferien ohne Gepäck, das heißt, auch ohne weitere Kleidung an. Es dauert eine weitere halbe Stunde, bis das Nötigste gerichtet ist. Die Mutter leistet keine Hilfestellung, obwohl diese für das Funktionieren der Umgangsvereinbarung verantwortlich ist. Diese Verantwortung jedoch lehnt sie ab und gibt sie an die 8jährige B weiter.

Diese punktuellen Momentaufnahmen aus einer 7jährigen Geschichte mögen genügen, um die generelle Situation zu verdeutlichen. Die Lösungen wären so einfach - und wären im Interesse der Kinder. Weil aber eine Mutter mit staatlicher Unterstützung ihre ureigene Befindlichkeit zum Maßstab für alles macht, leiden letztendlich ALLE Beteiligten unter einer perversen Situation.

Handlungsbedarf sieht niemand. Alle reden sich auf Formalia raus - vom Kinderschutzbund bis zum Jugendamt. Unser Rechtsstaat hat seine zum Himmel stinkenden Nischen hinter der Fassade. 

 

 

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