Das deutsche Familien-UN-recht

 

Diese Homepage handelt ausschließlich von den verschiedenen Erscheinungsformen des deutschen Familien-UN-rechts und den Faktoren, die darüberhinaus die aus diesem UN-Recht resultierende Situation bedingen und/oder weiter negativ beeinflussen.

Hier möchte ich darauf eingehen, dass die ersten bedeutenden Schritte getan werden, um dieses Unrecht endlich als solches überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und dagegen vorzugehen.

 

 

STRAFANZEIGE

gegen den Bundeskanzler Gerhard Schröder
nach StGB § 235, Beihilfe zur Kindesentführung

 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

EREIGNISSE 1998-2002

• Dezember 1998 > Der französische Präsident Jacques Chirac nennt die deutschen Verfahrensweisen in Kindesentführung "Gesetz des Dschungels"

• Frühjahr 2000 > Resolution des US-Repräsentantenhauses kritisiert die deutsche Missachtung und Verletzung des Haager Übereinkommens über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung

• Sommer 2000 > US-Präsident Clinton besucht Deutschland und spricht Bundeskanzler Schröder auf das Thema der Kindesentführungen an

• Sommer 2001 > internationaler Hungerstreik von Eltern und Grosseltern in Berlin protestiert gegen die deutschen Verfahrensweisen in Kindesentführung und Umgangsboykott

• 2000-2002 -> sechs Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf Grund von Verletzungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte in Deutschen Familienrechtssachen

• 1998-2002 -> unzählige Initiativen von Organisation und Einzelpersonen, zur Änderung der Deutschen Familienrechtsprechung in Sorgerechts- und Umgangssachen

"Es geht auch menschlich..." sagen Gerhard Schröder und die SPD, um Deutsche Regierung und Deutscher Bundeskanzler zu werden in 1998...


SCHLUSSFOLGERUNG

• Nach all diesen Ereignissen schämt sich, der Bundeskanzler Gerhard Schröder und die deutsche Regierung unter den Sozialdemokraten kein bisschen, Veto gegen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, in ihrer selbst betitelten Art und Weise, einzulegen : "Es geht auch menschlich..."

• Gerhard Schröder hat eindeutig sein Interesse bewiesen, Kinder und Menschenmaterial für den Profit im juristischen Geschäft und für die Ausbeutung in politischen Ideologien zu missbrauchen.

• Am 1 Mai 2002, wurde Strafanzeige gegen den Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellt, nach StGB § 235, Beihilfe zur Kindesentführung.
http://www.our-children.org/Online_documents/germany/events/events_intro.htm
www.our-children.org


UNABHÄNGIGE JUSTIZ

Es wird angenommen, dass die Deutsche "unabhängige" Justiz auf der Grundlage bestehender Gesetze, Rechte und Übereinkommen arbeiten wird, wie durch die deutschen Staatsanwaltschaften von Niedersachsen repräsentiert, die mit der strafrechtlichen Verfolgung beauftragt sind von

• Kindesentführung
• Umgangsboykott
• Faustrecht
• Unterminierung des demokratischen deutschen Rechtsstaates

§ ungeachtet eines politischen/ökonomischen Opportunismus

§ ungeachtet möglicher politischer Einflussnahme auf die vorliegenden Verfahren seitens des Angeklagten

§ in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz mit Matthias Heger, Fachaufsicht für die deutsche Zentrale Behörde beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, die aussagen, dass Aggressionen der Entführungsumgebung bereits auf der Grundlage geltenden Rechts mit Hilfe strafrechtlicher Maßnahmen und Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden können.


Kindesmissbrauch und Häusliche Gewalt der elterlichen Kindesentführung & Eltern-Kind-Entfremdung.

• DOKUMENTATIONSPROJEKT zur elterlichen Kindesentführung & Eltern-Kind-Entfremdung.
http://www.our-children.org/Online_documents/parental/index.htm 

• DIASHOW zur elterlichen Kindesentführung & Eltern-Kind-Entfremdung.
http://www.our-children.org/Online_documents/parental/slide_show_p

 

Christine Bergmann wurde mit den folgenden Appellen und Forderungen angesprochen:

Appell zum Dialog

Einzelberichte der Opfer stellten eine Übersicht über menschliche Not und Leid, Ungerechtigkeit, Diskriminierung und Komplexität der Problematik zur Verfügung.

Christine Bergmann wurde gebeten, sich in weiteren Treffen und Gesprächen mit den Experten der jeweiligen Unterthemen auf der Opferseite zu engagieren, um die Situation zu verbessern.

Christine Bergmann antwortete, dass sie offen dafür sei, aber dass weitere Gesprächstreffen nach Ihrem Wissen mit dem Bundesjustizministerium geplant seien.

Aufforderung zu einer offiziellen Stellungnahme

Die deutsche Familienministerin Christine Bergmann wurde aufgefordert, eine offizielle Stellungnahme zu den willkürlichen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweisen der deutschen Justiz abzugeben.

Christine Bergmann antwortete, dass sie dies nicht tun werde, da die deutschen Richter unabhängig seien und die deutsche Justiz perfekt im besten Interesse des Kindes funktionieren würde.

Dies bedeutet, dass die deutsche Familienministerin Christine Bergmann offen die deutschen Justizverbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt.

Gemäß der Aussage von Christine Bergmann ist das deutsche Kindeswohl u.a. durch Aspekte definiert wie vorsätzliche maßlose Verschleppung, willkürliche Maßnahmen, Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, Manipulation von Akte und Verfahren, Amtsmissbrauch.

Christine Bergmann interpretiert vorsätzlich die deutsche Verfassung falsch, die offiziell aussagt, dass deutsche Richter dem Gesetz unterworfen sind.

Dies bedeutet, dass die deutsche Geschichte sich wiederholt.

Bereits die Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen wurden von deutschen Politikern auf Kosten der Opfer und in Übereinstimmung mit politischer/ökonomischer Ausbeutung von Menschenmaterial gedeckt.

Aufforderung, eine Ausstellung zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu eröffnen

Die deutsche Familienministerin Christine Bergmann wurde aufgefordert, eine Wanderausstellung zu "Opfer der deutschen Familienrechtsprechung" einzuweihen.

Christine Bergmann wies diese Aufforderung vehement zurück.

Dies bedeutet, dass die deutsche Geschichte sich wiederholt.

Die Opfer dürfen nicht existieren. Die Opfer eines deutschen Unrechtsystems dürfen nicht anerkannt und dürfen nicht entschädigt werden.

 

SOS Enlevement d'enfants: 28. Maerz 2003

DEUTSCHLAND und das Gesetz des Dschungels

Denis Paolini, der seit dem 21. Januar inhaftiert war, weil er versucht hatte, seine Tochter zu sehen, wurde am 19. Maerz nach einer vierstuendigen Verhandlung vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen.

Herr Paolini musste auf sein Recht verzichten, den deutschen Staat wegen gesetzwidriger Inhaftierung zu verklagen, um sein Besuchsrecht fuer seine Tochter zu bewahren.

 

Es wird auch in diesem Fall von der deutschen Justiz die Anwendung widerrechtlicher Mittel in Strafverfahren gegen Eltern, die um den Umgang mit ihren nach Deutschland entfuehrten Kindern kaempfen, zugegeben. Auch wenn diese Eltern dem Druck nicht nachgeben, gelingt es dem deutschen Staat durch Drohungen, die sich auf die Kinder des betroffenen Elternteils auswirken, nicht verklagt zu werden.

 

Denis Paolini hat 2 Monate in deutschen Gefaengnissen verbracht und in dieser Zeit, als Protest gegen die gesetzwidrige Inhaftierung, einen Hungerstreik gemacht und dabei 14 kg abgenommen. Die Gefangenenrechte, die durch die Wiener Konvention gesichert sind, wurden ihm verweigert. Die deutschen Behoerden haben ihn daran gehindert, mit dem franzoesischen Konsulat Verbindung aufzunehmen, unter dem Vorwand, er sei marokkanischer Staatsangehoeriger, obwohl in offiziellen deutschen Urkunden seine franzoesische Staatsangehoerigkeit vermerkt ist.

 

Gegen Herrn Paolini ist auch ein gesetzwidriges Abschiebungsverfahren eingeleitet worden, um fuer die Kontaktsperre zu seiner Tochter einen legalen Grund zu schaffen, da Herr Paolini nicht unbegrenzt in Deutschland aufgrund falscher Anschuldigungen eingesperrt bleiben kann, unter Bezugnahme auf Gesetze, die in keinem Zusammenhang mit diesen Anschuldigungen stehen.

 

 

In einem anderen Fall findet am 31. Maerz beim OLG Hannover eine Gerichtsverhandlung statt:

Herr Elfeke, der nach 2 falscher Anschuldigungen (Rasenbeschaedigung!!) inhaftiert und nun bedingungslos freigesprochen wurde, ist nun in dieser Sache von der Staatsanwaltschaft vor Gericht geladen. Dabei geht es eindeutig darum, ihn durch Drohungen bezueglich seines zukuenftigen Umgangs mit seinen vor fuenf Jahren entfuehrten Kindern daran zu hindern, den deutschen Staat wegen der widerrechtlichen Verhaftungen zu verklagen.

 

Wie bereits 1997 von Praesident Chirac betont, herrscht in Deutschland das Gesetz des Dschungels; dort benutzt die Justiz illegale Mittel, falsche Anschuldigungen, Inhaftierungen, usw... gegen ausgegrenzte Elternteile, deren Kinder nach Deutschland entfuehrt worden sind. Diese Eltern wollen nicht einfache Erzeuger-Geldbringer sein.

 

Diese Verfahrensweise erinnert an eine beschaemende Vergangenheit; hinzu kommt noch, dass von dem Gesetz aus dem Jahr 1938, das zur Germanisierung der auslaendischen Kinder diente, am 24.03 in Hannover bei den Kinder des Herrn Elfeke, mit Methoden, die eines Rechtsstaats unwuerdig sind, Gebrauch gemacht wurde.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Mehrheit saemtlicher internationaler Kindesentfuehrungen nach Deutschland erfolgen. Opfer davon sind jedes Jahr ca. 800 franzoesische Kinder. In den meisten Faellen wird dann jeglicher Kontakt zur Ursprungsfamilie und die Beziehung zum urspruenglichen Kulturkreis endgueltig abgebrochen.

 

 

 

Ahnungslosigkeit von PolitikerInnen

 

Was uns so zu schaffen macht, ist die unbekümmerte blauäugige Ahnungslosigkeit von PolitikerInnen, die eine Hypothese mit einer Projektion verknüpfen und demnach folgern:

Wir sind ein fortschrittlicher Rechtsstaat – also – alles paletti.

Genau dieser Haltung begegnen wir, wenn PolitikerInnen sich über Familienpolitik auslassen. Sehr schön dokumentiert ist dies in einem Schreiben von CSU-Politikerin Carina Stöckl an Frau Dr. Karin Jäckel (Autorin, www.karin-jaeckel-autorin.de):

"Das Gesetz gibt den Eltern die Möglichkeit, eine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht zu treffen. Sofern dies nicht gelingt, können sie eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeiführen, die sich am Wohl des Kindes orientiert."

Es wird behauptet, der Gesetzgeber hätte den rechtsstaatlichen Rahmen geschaffen, auf den man nur vertrauen müsse, damit alles in Ordnung sei. Dabei ist nichts in Ordnung, weder der gesetzliche Rahmen noch die familienrechtspraktische Umsetzung. Dies zu erkennen, scheint PolitikerInnen große Probleme zu machen. Sie ignorieren lieber, als die zum Himmel stinkenden Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

Und weiter im Brief:

 

„Angesichts der zum Teil sehr kontroversen Positionen von Eltern - insbesondere nach einer Trennung - ist es für die Gerichte oftmals schwer, eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden.“

 

Das heißt doch nichts weiter als:

Die Verantwortung für ein Misslingen haben die Eltern. Wenn diese sich nicht einig sind, kann man eben nichts machen.

Dass diese Haltung der Kindschaftsrechtsreform von 1998 entgegen steht, wird nicht begriffen. Diese legt fest, dass im Interesse des Kindes ALLES getan werden muss, um die Eltern zum Wohl des Kindes an einen Tisch zu bringen. Dabei darf auch die Sorgerechtsfrage kein Tabu sein! D.h., wenn eine Mutter auf stur stellt, kann ihr damit gedroht werden, ihr das Sorgerecht zu entziehen. Zumindest lässt die Kindschaftstrechtsreform genau dieses Verfahren zu.

Stattdessen wird angenommen:

Alle von einer Mutter und deren Helfern getroffenen Entscheidungen orientieren sich am Kind und wenn sich jemand benachteiligt fühlt, muss das im Interesse des Kindeswohls so sein, außerdem liegt das in der Natur der Sache.

 

Nein, ihr Politikerinnen und Politiker!

Eben genau so läuft das eben nicht!

Wir erleben massenhaft Entscheidungen, die am „Kindeswohl“ glatt vorbeigehen und ausschließlich die Mütter bedienen. Wir bekommen Urteile vorgesetzt, die keiner begreift, weil sie nichts von dem realisieren, was Wissenschaft, grundgesetzliche Ethik oder pure Vernunft eigentlich voraussetzen.

Es stinkt zum Himmel im deutschen Familienrecht!

Schon längst wäre dringender Handlungsbedarf gewesen. Es ist nicht 5 vor, sondern mindestens 10 nach 12!

Weit über eine Million Väter wissen das und sie werden die Konsequenzen ziehen.

 

 

 

 

Die Bundesrepublik Deutschland wurde inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen Familienrecht mehrfach verurteilt. Damit steht fest, dass deutsche Urteile in Familienrechtsangelegenheiten nicht europäischen Vorstellungen von der Verwirklichung von Menschenrechten entsprechen.

Es muss damit gerechnet werden, dass Väter vermehrt den deutschen Rechtsweg durchlaufen mit dem schon anfangs anvisierten Ziel, ihr Anliegen in Straßburg entscheiden zu lassen.

 

 

Interview des SPIEGEL mit Schauspieler Matthieu Carrière zum Mütterprimat im deutschen Familienrecht

SPIEGEL ONLINE: Und wie sehen Ihre Pläne aus?

Carrière: Ich möchte einen Film machen mit dem Titel "Nicht ohne meine Töchter" - mit umgekehrten Geschlechtsvorzeichen, was die Eltern betrifft. Denn auch in unserem in dieser Hinsicht barbarischen Land gibt es Hoffnung für uns arme Väter. Seit dem ersten Januar 2000 gilt für uns alle europäisches Recht. Danach ist es eine Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde - vor allem der des Kindes -, wenn ein Elternteil, egal ob verheiratet oder nicht, mehr Rechte hat als das andere. Außerdem sind Väter sowieso die besseren Mütter.

SPIEGEL ONLINE: Haben Sie dafür Belege?

Carrière: Väter sind als allein erziehendes Elternteil interaktiver, liebevoller, flexibler als die Mütter, und sie vermitteln den Kindern die besseren Werte. Das ergaben jedenfalls die neuesten Studien in den USA und Europa. Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, hat jetzt also zum ersten Mal seit dem Mittelalter auch in Deutschland über Straßburg das einklagbare Recht, Verantwortung zu übernehmen. Also nicht nur Zahlpapa zu sein, sondern auch das, was das Kind will und braucht. Diese ganze anthroposophische Esoterikscheiße, von der die Mütter schwärmen, finde ich erbärmlich.

SPIEGEL ONLINE: Haben Sie etwas gegen Frauen?

Carrière: Frauen sind die besseren Menschen. Sie sind evolutionstechnisch besser ausgerüstet als wir und leben länger. Außerdem glauben sie an ihre eigenen Lügen. Übrigens: Kinder sind noch bessere Menschen als Frauen.

Ungekürzt unter
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,147932,00.html

 

Wer hungert, bekommt einen empfindsamen Magen. Den hungerstreikenden Vätern ist im Juni und Juli 2002 in Berlin die schwere und harte Kost des Deutschen Familien-UN-rechts mit seiner noch übleren Servierpraxis außerordentlich sauer aufgestoßen. Sie haben deshalb ihre Erfahrungen damit in einem Gourmet-Guide zusammengestellt:

 

MENUE: DEUTSCHE FAMILIENRECHTSPRAXIS

MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN À LA CARTE

 

VORSPEISE :

1996 behauptet das deutsche Jugendamt auf einer Konferenz in Bad Boll:
"Aber wir sind doch keine Kinderklaubehörde!"

HAUPTGERICHT :

1. GANG

Das deutsche Jugendamt engagiert sich im Kinderklauen, um "Menschenmaterial" für das System der Pflegeheime und Pflegefamilien zu liefern. Attraktive Beute sind unter anderem Opfer internationaler Kindesentführung und Zieleltern, die scheinbar wenig Widerstand bieten, z.B. auf Grund von finanziellem, intellektuellem oder sozialem Hintergrund. Gutachter, Psychologen, Verfahrenspfleger ... viele Köche verderben den Brei.

2. GANG

Das deutsche Jugendamt engagiert sich in Geschlechterdiskriminierung mit sturem Propagieren der "Vaterlosen Gesellschaft". Väter werden über das Jugendamt aus dem Leben der Kinder ausgelöscht, während Mütter mit offenen Armen beim tatsächlichen "Mütteramt" aufgenommen werden. Im Allgemeinen sind die Herrentoiletten der Deutschen Jugendämter verwaist, da Väter entsprechend der Jugendamtsrichtlinien keine Wichtigkeit beim Erziehen der Kinder haben. Papas müssen draußen bleiben und werden mit den Hunden vor der Eingangstür angekettet.

NACHTISCH :

Das deutsche Jugendamt engagiert sich in Kindesentführung und Umgangsboykott. Die politische Würze liegt in der totalen Zerstörung der natürlichen Familienbindungen, dem allgemeinen Missbrauch der Entfremdung zu Elternteilen und deren Heimatkultur. Die ökonomische Würze liegt im Profitinteresse der Trennungs- und Scheidungsindustrie. Diese Würzen werden bösartig mit den missbrauchten Menschenzutaten vermischt, um den Geschmack des gesunden Menschenverstandes zu überdecken.

GETRÄNKE :

An Gerichtsverfahren, die die Europäische Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte verletzen, ist das deutsche Jugendamt beteiligt.

An Verfahren internationaler Kindesentführung nach und von Deutschland, ist das deutsche Jugendamt beteiligt.

An Taktiken und Strategien zum Umgangsboykott und zu Entfremdung der Kinder ist das deutsche Jugendamt beteiligt.

DAS GESAMTURTEIL LAUTET :

Deutschland verdient keine Sterne für dieses Rezept.

Ekelhafte, äußerst miese Zubereitung und Auftischung.

Unterschreitet internationale Geschmacksstandards deutlich!

 

 

Im Folgenden ein Zeitungsartikel:

Haftstrafe für Entführung des eigenen Sohnes

 

Ein Vater sieht sein im Ausland aufgewachsenes Kinderst nach 16 Jahren wieder

 

MOSBACH. Seinen Sohn hat ein Vater verloren, als der Sohn vier Jahre alt war. Seine kroatische Ehefrau flüchtete mit dem Kind ins Ausland. Jetzt muss sie dafür ins Gefängnis. Aber für den Vater ist der inzwischen erwachsene Sohn ein fremder Mann geworden.

 

Natascha O.* (43) zeigt keine Reue. "Ich hatte keine andere Wahl, ich wollte nur das Beste für ihn", behauptete die Taxifahrerin aus Kroatien auf die Frage, warum sie im November 1987 ihren damals vierjährigen Sohn Sven entführt und seitdem im Ausland versteckt gehalten habe. Aber das Schöffengericht am Mosbacher Landgericht teilte die Ansicht der Frau nicht. Wegen Entziehung eines Minderjährigen wurde Natascha O. dieser Tage zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Für die Jury hatte sie sich einer "fast unvorstellbaren Grausamkeit" schuldiggemacht, unter der vor allem der Vater gelitten hat.

 

Unter Tränen erinnerte sich Klaus O.* vor Gericht an den Moment des Wiedersehens mit seinem Sohn vor vier Wochen. "Ich konnte nicht sprechen", sagte der mittlerweile 47-jährige Bauzeichner aus dem Neckar-Odenwald-Kreis. "Ich konnte ihn immer nur ansehen. Er ist so ein hübscher junger Mann geworden. "Die letzte Erinnerung, die er an seinen Sohn Sven hatte, liegt 16 Jahre zurück. Damals war er nach seinen Worten "ein sehr aufgeweckter, intelligenter kleiner Lausbub". Heute ist Sven 21 Jahre alt, studiert Elektronik in der norditalienischen Stadt Udine und kann sich mit seinem Vater nur in Englisch und gebrochenem Deutsch unterhalten. Aber wenigstens sagt er heute wieder "Papa" zu dem auch für ihn noch völlig fremden Mann.

 

Sven O. ist erst nach Deutschland gekommen, nachdem seine Mutter im Januar aufgrund eines 16 Jahre alten Haftbefehls bei einer Fahrt durch Bayern festgenommen worden war. "Er wusste, dass er einen Vater in Deutschland hat", behauptete die Angeklagte Natascha O. vor Gericht. "Aber auch als er 18 Jahre alt geworden war, wollte er ihn nicht sehen. "Über die Gründe dafür sagte die gebürtige Kroatin nichts, aber ihr Geständnis war umfassend. Ja, sie habe im November 1987 ihren Sohn beim Vater abgeholt, mit dem sie sich nicht mehr verstand; die Scheidung lief bereits. Sie habe das Kind nicht wie versprochen nach einigen Stunden wieder nach Hause gebracht. Stattdessen flogen Mutter und Sohn nach Amsterdam, einen Tag später weiter nach Mexiko. Dort blieben sie die nächsten vier Jahre, die Ehe in Deutschland wurde in Abwesenheit der Frau geschieden, und Natascha O. heiratete ein zweites Mal. Später ließ sich die Familie - Sven hatte inzwischen zwei Schwestern bekommen - in Kroatien nieder.

 

"Es war eine ganz grausame Zeit", erzählt der Vater Klaus O. von den letzten 16 Jahren. Zehn Jahre lang blieb er allein und behielt den Namen seiner Exfrau in der Hoffnung, dass sein spurlos verschwundener Sohn ihn irgendwann suchen und finden würde. Inzwischen hat der schmächtige Mann eine neue Lebensgefährtin, vor sechs Wochen sind sie Eltern seines zweiten Sohnes Julian geworden.

 

"Es war Gottes Fügung, dass gerade jetzt mein großer Sohn wieder aufgetaucht ist. Er hat seinen Bruder Julian schon gesehen." Die Höchststrafe von fünf Jahren Haft für Kindesentziehung blieb Natascha O. erspart. Vermutlich wird sie nicht lange in einem deutschen Gefängnis bleiben, sondern bald nach Kroatien in die Freiheit abgeschoben werden. In den Verhandlungspausen im Mosbacher Amtsgericht umarmten sich Mutter und Sohn. Aber auch Klaus O. durfte die Arme um seinen wiedergewonnenen Sohn legen. Seiner Exfrau, die ihn früher verprügelt und ihm dabei sogar die Nase gebrochen hatte, kann er nicht verzeihen.

 

Aber nach der Verhandlung zog auch der Vater einen Schlussstrich. "Die 16 Jahre bringt mir zwar keiner zurück", sagte Klaus O., "aber Hauptsache, jetzt ist Frieden und ich kann in Zukunft meinen Sohn ab und zu wieder sehen."

 

 

Was bemerkt?
Stimmt, das kann nicht sein. Nicht in Deutschland!

Der Artikel ist aus der Stuttgarter Zeitung vom 05.03.2004 und heißt im Originaltext:

Haftstrafe für Entführung des eigenen Sohnes

 

Eine Mutter sieht ihr im Ausland aufgewachsenes Kind erst nach 16 Jahren wieder

 

MOSBACH. Ihren Sohn hat eine Frau verloren, als er vier Jahre alt war. Ihr kroatischer Ehemann flüchtete mit dem Kind ins Ausland. Jetzt muss er dafür ins Gefängnis. Aber für die Mutter ist der inzwischen erwachsene Sohn ein fremder Mann geworden.

 

Von Wieland Schmid

 

Rudolf O. (47) zeigt keine Reue. "Ich hatte keine andere Wahl, ich wollte nur das Beste für ihn", behauptete der Fernfahrer aus Kroatien auf die Frage, warum er im November 1987 seinen damals vierjährigen Sohn Sven entführt und seitdem im Ausland versteckt gehalten habe. Aber das Schöffengericht am Mosbacher Landgericht teilte die Ansicht des Mannes nicht. Wegen Entziehung eines Minderjährigen wurde Rudolf O. dieser Tage zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Für die Jury hatte er sich einer "fast unvorstellbaren Grausamkeit" schuldig gemacht, unter der vor allem die Mutter gelitten hat.

 

Unter Tränen erinnerte sich Sylvia O. vor Gericht an den Moment des Wiedersehens mit ihrem Sohn vor vier Wochen. "Ich konnte nicht sprechen", sagte die mittlerweile 43- jährige Bauzeichnerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis. "Ich konnte ihn immer nur ansehen. Er ist so ein hübscher junger Mann geworden." Die letzte Erinnerung, die sie an ihren Sohn Sven hatte, liegt 16 Jahre zurück. Damals war er nach ihren Worten "ein sehr aufgeweckter, intelligenter kleiner Lausbub". Heute ist Sven 21 Jahre alt, studiert Elektronik in der norditalienischen Stadt Udine und kann sich mit seiner Mutter nur in Englisch und gebrochenem Deutsch unterhalten. Aber wenigstens sagt er heute wieder "Mama" zu der auch für ihn noch völlig fremden Frau.

 

Sven O. ist erst nach Deutschland gekommen, nachdem sein Vater im Januar aufgrund eines 16 Jahre alten Haftbefehls bei einer Fahrt durch Bayern festgenommen worden war. "Er wusste, dass er eine Mutter in Deutschland hat", behauptete der Angeklagte Rudolf O. vor Gericht. "Aber auch als er 18 Jahre alt geworden war, wollte er sie nicht sehen." Über die Gründe dafür sagte der gebürtige Kroate nichts, aber sein Geständnis war umfassend. Ja, er habe im November 1987 seinen Sohn bei der Mutter abgeholt, mit der er sich nicht mehr verstand; die Scheidung lief bereits. Er habe das Kind nicht wie versprochen nach einigen Stunden wieder nach Hause gebracht. Stattdessen flogen Vater und Sohn nach Amsterdam, einen Tag später weiter nach Mexiko. Dort blieben sie die nächsten vier Jahre, die Ehe in Deutschland wurde in Abwesenheit des Mannes geschieden, und Rudolf O. heiratete ein zweites Mal. Später ließ sich die Familie - Sven hatte inzwischen zwei Schwestern bekommen - in Kroatien nieder.

 

"Es war eine ganz grausame Zeit", erzählt die Mutter Sylvia O. von den letzten 16 Jahren. Zehn Jahre lang blieb sie allein und behielt den Namen ihres Exmannes in der Hoffnung, dass ihr spurlos verschwundener Sohn sie irgendwann suchen und finden würde. Inzwischen hat die zierliche Frau einen neuen Lebensgefährten, vor sechs Wochen hat sie ihren zweiten Sohn Julian bekommen.

 

"Es war Gottes Fügung, dass gerade jetzt mein großer Sohn wieder aufgetaucht ist. Er hat seinen Bruder Julian schon gesehen." Die Höchststrafe von fünf Jahren Haft für Kindesentziehung blieb Rudolf O. erspart. Vermutlich wird er nicht lange in einem deutschen Gefängnis bleiben, sondern bald nach Kroatien in die Freiheit abgeschoben werden. In den Verhandlungspausen im Mosbacher Amtsgericht umarmten sich Vater und Sohn. Aber auch Sylvia O. durfte die Arme um ihren wiedergewonnenen Sohn legen. Ihrem Exmann, der sie früher verprügelt und ihr dabei sogar die Nase gebrochen hatte, kann sie nicht verzeihen.

 

Aber nach der Verhandlung zog auch die Mutter einen Schlussstrich. "Die 16 Jahre bringt mir zwar keiner zurück", sagte Sylvia O., "aber Hauptsache, jetzt ist Frieden und ich kann in Zukunft meinen Sohn ab und zu wieder sehen."

 

Aha, die Weltordnung stimmt wieder!
Die Situationen, die zur Version 1 führen könnten, haben wir zu hauf in Deutschland. Nur werden die Konsequenzen nicht gezogen. Mütter sind unantastbar. Sie sind die Weißen in der Apartheidspolitik des deutschen Familien-UN-rechts.

Um das Ziel von Gender Mainstreaming zu erreichen, die Balance in der Behandlung der Geschlechter, müssen wir noch viel bewegen!
Und es ist sehr sicher, dass uns die Gleichstellungsbeauftragten, besonders wenn sie sich so nennen, WEIL sie Frauenbeauftragte sind, dabei nicht helfen werden.

 

 

 

 

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